{"id":"bgbl1-1955-14-3","kind":"bgbl1","year":1955,"number":14,"date":"1955-05-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/14#page=25","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1955-14-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1955/bgbl1_1955_14.pdf#page=25","order":3,"title":"Zweite Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl","law_date":"1955-05-10T00:00:00Z","page":237,"pdf_page":25,"num_pages":5,"content":["Nr. 14 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1955                                   237\nZweite*) Verordnung über Zolltarifänderungen\naus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes\nder Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.\nVom 10. Mai 1955.\nAuf Grund des § 1 des Gesetzes zur Änderung\ndes Zolltarifs aus Anlaß der Errichtung des Gemein-\nsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für\nKohle und Stahl vom 20. April 1953 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 131) verordnet die Bundesregierung,\nnachdem dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellung-\nnahme gegeben worden ist, mit Zustimmung des\nBundestages:\n§ 1\nDer Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1951 I S. 527) wird\nbis auf weiteres wie folgt geändert:\n1. In ·der Tarifnr. 7315 (Legierte Stähle und Qualitätskohlenstoffstahl usw.) erhalten die Absätze A und C\nfolgende Fassung:\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                               Bezeichnung der Waren                               dem freien\nVerkehr der     für andere\nEuropäisdien      Waren\nGemeinschaft\n(7315)       A - Qualitätskohlenstoffstahl,         mit  einem  Kohlenstoffgehalt  von\n0,60 0/o bis 1,6 0/o:\n• 1 - Rohblöcke (Ingots), vorgewalzte Blöcke (Bloorns), Knüppel,\nBrammen und Platinen:\na - geschmiedet ........................................ .             8               8\nb - andere ............................................. .             8               8\n2 - Schmiedehalbzeug ...................................... .              8               8\n3 - Sturze für Bleche, in Rollen; Universalstahl:\na - plattiert ............................................ .          10              10\nb - nicht plattiert ........................................ .         8               8\n4 - Stabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlbohrerstäbe, zur\nHerstellung von Bohrern und Bohrstangen für Bergwerke\ngeeignet) und Profile:\na - nur geschmiedet ..................................... .            8               8\nb - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt ........ .            8               8\nc - nur kalt gewalzt oder nur kalt gezogen oder nur kalibriert .      15              15\nd - andere:\n1 - warm gewalzt, warm stranggepreßt oder geschmiedet:\na - plattiert ....................................... .       10              10\nb - nicht plattiert ................................. .        8               8\n2 - kalt gewalzt, kalt gezogen oder kalibriert:\na - plattiert ....................................... .       18              18\nb - nicht plattiert .................................. .      15              15\n•) Siehe Fußnote 1) Seite 222","238                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                    Bezeichnung der \\Varen                               dem freien\nVerkehr der     für andere\nEuropäischen      Waren\nGemeinschaft\n5 - Bandstahl:\na - nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert)                       8               8\nb - nur kalt gewalzt:\n1 - in Rollen, zur Herstellung von Weißband unter Zoll-\nsicherung:\na - mit einer Stärke von weniger als 0,50 mm und einer\nBreite von mehr als 457 mm ..................... .         15              15\nb - anderer ....................................... .          15              15\n2 - anderer ........................................... .          15              15\nc-  plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächen-\nbearbeitung:\n1 - plattiert .......................................... .         18              18\n2 - anderer:\na - warm gewalzt                                                8               8\nb - anderer ....................................... .          15              15\nd - anders bearbeitet (z. B. perforiert, abgeschrägt, gebördelt):\n1 - warm gewalzt .................................... .             8               8\n2 - anderer .......................................... .           15              15\n6 - Bleche:\na - nur warm gewalzt                                                    8               8\nb - nur entzundert (dekapiert) ............................ .           8               8\nc - nur kalt gewalzt, mit einer Stärke:\n1 - von 3 mm oder mehr .............................. .            28              28\n2 - von weniger als 3 mm ............................. .           28              28\nd - poliert, plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächen-\nbearbeitung:\n1 - plattiert .......................................... .         10              10\n2 - andere:\na - warm gewalzt                                                8               8\nb - andere ........................................ .          28             28\ne - anders bearbeitet:\n1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten:\na - warm gewalzt ................................. .            8               8\nb - andere                                                     28             28\n2 - perforiert, gebogen, tiefgezo!J€n, ziseliert, graviert,\nguillochiert oder anders bearbeitet, mit Ausnahme der\nnur durch Walzen verformten Bleche:\na - warm gewalzt ................................. .            8               8\nb - andere ....................................... .           28              28","Nr. 14 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1955                                      239\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarlfnr.                         Bezeichnung der Waren                                 dem freien\nVerkehr der     für andere\nEuropäischen      Waren\nGemeinschaft\n7 - Draht, auch überzogen, ausgenommen isolierte Drähte für die\nElektrotechnik:\na - plattiert ............................................. .            18              18\nb - nicht plattiert ....................................... .            15              15\nC - legierter Stahl, allgemein „Baustahl• genannt, und legierter\nSonderstahl (anderer als legierter Stahl, der allgemein „Baustahl\"\ngenannt wird):\n1 - Rohblöcke (Ingots), vorgewalzte Blöcke (Blooms), Knüppel,\nBrammen und Platinen:\na - geschmiedet:\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 °/o bis 1,15 0/o,\nan Chrom von 0,50 0/o bis 2 0/o, auch mit einem Gehalt\nan Molybdän von 0,50 0/o oder weniger ............. .            4               4\n2- andere                                                             8               8\nb - andere:\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 0/o bis 1,15 0/o,\nan Chrom von 0,50 0/o bis 2 0/o, auch mit einem Gehalt\nan Molybdän von 0,50 0/o oder weniger .............. .           4               4\n2 - andere ........................................... .              8               8\n2 - Schmiedehalbzeug ...................................... .                 8               8\n3 - Sturze für Bleche, in Rollen; Universalstahl:\na - plattiert ............................................ .             10              10\nb - nicht plattiert ........................................ .            8               8\n4 - Stabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlbohrerstäbe, zur\nHerstellung von Bohrern und Bohrstangen für Bergwerke\ngeeignet) und Profile:\na - nur geschmiedet:\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 0/o bis 1,15 0/o,\nan Chrom von 0,50 0/o bis 2 0/o, auch mit einem Gehalt\nan Molybdän von 0,50 0/o oder weniger .............. .           4               4\n2 - andere ........................................... .              8               8\nb - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt:\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 0/o bis 1,15 0/o,\nan Chrom von 0,50 °/o bis 2 °/o, auch mit einem Gehalt\nan Molybdän von 0,50 0/o oder weniger .............. .           4               4\n2 - andere ........................................... .              8               8\nc - nur kalt gewalzt oder nur kalt gezogen oder nur kalibriert           15              15\nd - andere:\n1 - warm gewalzt, warm stranggepreßt oder geschmiedet:\na - plattiert ...................................... .          10              10\nb - nicht plattiert                                              8               8","240                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                     Bezeichnung der Waren                                           dem freien\nVerkehr der      ftlr andere\n·,.                                                                                                                           Waren\n.•.,.\n;     ~\nEuropäischen\nGemeinsdJ.aft\n'I\n2 - kalt gewalzt, kalt gezogen oder kalibriert:\na - plattiert ...................................... .                     18              18\nb - nicht plattiert .............. ~ .................. .                  15              15\n5 - Bandstahl:\na - nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert):\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 0/o bis 1,15 0/o,\nan Chrom von 0,50 0/o bis 2 1/o, auch mit einem Gehalt\nan Molybdän von 0,50 °/o oder weniger . . . . . . . . . . . . . . .   \\-f   4               4\n2 - anderer ............................ : ............. .                       8               8\nb - nur kalt gewalzt ........................... ·.......... .                      15              15\nc - plattiert,    überzogen oder mit anderer Oberflächenbe-\narbeitung:\n1 - plattiert ...................................•......                        10              10\n2- anderer:\na - warm gewalzt ........................•.........                         8               8\nb - anderer ...•....................................                       15              15\nd - anders bearbeitet (z. B. perforiert, abgeschrägt, gebördelt):\n1 - warm gewalzt .................................... .                          8               8\n2- anderer                                                                      15              15\n6 - Bleche:\na - Elektrobleche (töles magnetiques)                                              frei            frei\nb - andere Bleche:\n1. - nur warm gewalzt                                                            8               8\n2 - nur entzundert (dekapiert) ......................... .                       8               8\n3 - nur kalt gewalzt, mit einer Stärke:\na - von 3 mm oder mehr ............................ .                      28              28\nb - von weniger als 3 mm ........................... .                     28              28\n4 - poliert, plattiert, überzogen oder mit anderer Ober-\nflächenbearbeitung:\na - plattiert ....................................... .                    10              10\nb - andere:\n1 - warm gewalzt                                                        8               8\n2 - andere ..................................... .                     28              28\n5 - anders bearbeitet:\na - nur anders als quadratisch oder rechteckig zuge-\nschnitten:\n1 - warm gewalzt .............................. .                       8               8\n2 - andere                                                             28              28\n.,...,.·\n'->r.-if","Nr. 14 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1955                                       241\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                           Bezeichnung der Waren                                  dem freien\nVerkehr der     fO.r andere\nEuropäischen       Waren\nGemeinschaft\nb - perforiert, gebogen, tiefgezogen, ziseliert, graviert,\nguillochiert oder anders bearbeitet, mit Ausnahme\nder nur durch Walzen verformten Bleche:\n1 - warm gewalzt .............................. .             8                8\n2 - andere ..................................... .           28               28\n7 - Draht, auch überzogen, ausgenommen isolierte Drähte für die\nElektrotechnik:\na - plattiert ............................................ .              18               18\nb - nicht plattiert ........................................ .            15               15\n2. In der Tarifnr. 7324 (Gerade Rohre von gleichmäßiger Stärke, aus Schmiedeeisen oder Stahl, roh usw.}\nerhält der Absatz B - 2 - b folgende Fassung:\nTarifnr.                            Bezeichnung der Waren                                  Zollsatz 0/o des Wertes\n(7324)     B - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen:\n2 - nahtlos, warm gezogen, gewalzt oder kalt gezogen:\nb - andere:\n1 - mit einem Gehalt an Kupfer von 0,05 6/o oder weniger ..                    12\n2 - andere ........................................... .                       18\n§ 2                                                           § 3\nNach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom                 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\n4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung          kündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zweite Ver-\nmit§ 2 des Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs aus            ordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der\nAnlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der               Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Euro-\nEuropäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom              päischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom\n20. April 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 131) gilt diese            11. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 916) außer\nRechtsverordnung auch im Land Berlin.                          Kraft.\nBonn, den 10. Mai 1955.\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer"]}