{"id":"bgbl1-1955-10-2","kind":"bgbl1","year":1955,"number":10,"date":"1955-03-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/10#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1955-10-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1955/bgbl1_1955_10.pdf#page=5","order":2,"title":"Vierte Verordnung über Änderung der Ausgleichsteuerordnung","law_date":"1955-03-29T00:00:00Z","page":153,"pdf_page":5,"num_pages":2,"content":["Nr. 10 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. März 1955                              153\nVierte Verordnung über Änderung der Ausgleichsteue~ordnung.\nVom 29. März 1955.\nAuf Grund des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuer-             cc) in der Tarifnummer\ngesetzes vom 1. September 1951 (Bundesgesetzbl. I                     aus 2802\nS. 791) in der Fassung des Fünften Gesetzes zur                       ,,D - Selen\"\nÄnderung des Umsatzsteuergesetzes vom 26. De-\ndd) in der Tarifnummer\nzember 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 505) verordnet die                  aus 3811 bei aus E hinter „Dipenten\"\nBundesregierung:\n,, , Pinen\"\n§ 1                                  ee) in der Tarifnummer\naus 7601 unter „a - Drehspäne und Feil-\nDie Ausgleichsteuerordnung (Durchführungsbe-                       staub\"\nstimmungen zum Umsatzsteuergesetz - AStO -)                           „aus b -       andere Späne und anderer\nin der Fassung vom 8. Oktober 1952 (Bundes-                           Staub\".\ngesetzbl. I S. 671), der Ersten Verordnung über Än-\nderung der Ausgleichsteuerordnung vom 23. April               c) Die Tarifnummer 4301 erhält die folgende\n1953 (Bundesgesetzbl. I S. 133), der Zweiten Verord-             Fassung:\nnung über Änderung der Ausgleichsteuerordnung                    „aus 4301 Rohe Pelzfelle, ausgenommen von\nvom 28. Mai 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 268) und der                             Hasen\".\nDritten Verordnung über Änderung der Ausgleich-               d) In der Tarifnummer aus 4404 ist die Jahres-\nsteuerordnung vom 22. Oktober 1954 (Bundes-                      zahl 1954 in „ 1955\" zu ändern.\ngesetzbl. I S. 291) wird wie folgt geändert:\ne) Es sind zu streichen:\n1. In die Liste der Durchschnittswerte - Anlage 1                aa) die Tarifnummer\n(zu § 4 Abs. 2) - ist neu aufzunehmen die Tarif-                  ,,2503 Schwefel, roh (nicht gereinigt),\nnummer:                                                                    auch zerkleinert oder gemahlen\"\n„aus 2704       aus A-Koks, ausgenommen                      bb) die Tarifnummer\nKoksgrus, aus Stein-                      „aus 2525 Meerschaum, natürlicher, auch\nkohle:                                                 wiedergewonnener\"\nerzeugt                              cc) in der Tarifnummer aus 2802 die Position\nin Lothringen        6,50              ,,aus C- Schwefel:\nim Saarland          6,50\".                        1 - raffiniert, gereinigt oder ge-\n2. Die Freiliste 1 -     Anlage 2 (zu § 7 Abs. 2) -  wird                         fällt\"\nwie folgt geändert:                                          dd) die Tarifnummer\nü.) Es sind neu aufzunehmen:\n,,aus 7114 aus A- Scharniere aus Silber,\nauch vergoldet oder\naa) die Tarifnummer                                                                  aus Silberplattierun-\n,,aus 0509 Büffelhorn, roh, nur abge-                                           gen\nschnitten\"\naus B - Scharniere aus Gold\nbb) die Tarifnummer                                                                  oder Goldplattierun-\n,,aus 1204 aus A-Zuckerrüben:                                                   gen\".\n1 - frisch bis zum\n30. Juni 1955\"         3. Die Liste der Waren, die dem erhöhten Ausgleich-\ncc) die Tarifnummer                                   steuersatz von 6 vom Hundert unterliegen - An-\n,,aus 1404 Steinnüsse zum Schnitzen\"             lage 3 (zu § 5 Abs. 4) - wird wie folgt geändert:\ndd) die Tarifnummer                                   a) Es ist neu aufzunehmen die Tarifnummer:\n„aus 2884 künstlich radioaktive Isotope             ,,aus 3901 B - Reflexmaterial\".\nvon chemischen Elementen bis\nzum 31. Dezember 1956\"              b) An Stelle der Tarifnummern 4006 bis 4014 sämt-\nliche Waren ist zu setzen:\nee) die Tarifnummer\n,,aus 2925 aus D - rohes Calciumtartrat\"            „4006 bis 4010 sämtliche Waren\naus 4011       Bereifung und Luftschlauche für\nff) die Tarifnummer\nFahrzeug- und Flugzeugräder\n,,aus 5906 Kokos~rarne, ein- oder zwei-\naus Weichkautschuk, ausge-\nfach, nicht geglättet\"\nnommen:\ngg) die Tarifnummer\nLuftschläuche (aus B) und\n,,aus 7302 aus J - Ferronickel\".\nLaufdecken (aus D) für Flug-\nb) Es sind einzufügen:                                                            zeugräder mit folgenden Rei-\naa) in der Tarifnummer                                                       fenbezeichnungen: 15,50-20,\naus 1207 hinter „Stechapfelblätter\"                                     12,50 - 16, 7,50 - 14, 34 X\n,. , leere Mohnkapseln\"                                                 9,9, 26 X 6, 11,00 - 12, 14,50,\nbb) in der Tarifnummer                                                       44\", 17,00 - 20, 17,00 - 16,\naus 1405 hinter „roh,\"                                                  9,00 - 6,33\"\n,,nicht gemahlen,\"                                    4012 bis 4014 sämtliche Waren\".","154                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil I\nc) An Stelle der Tarifnummern 4801 Maschinen-                k) Die Tarifnummern aus 6813 und 6814 sämtliche\npapier und Maschinenpappe usw., 4802 bis 4810                Waren, ausgenommen Fäden aus Asbest er-\nstirntliche Waren und 4812 bis 4827 sämtliche                halten die folgende Fassung:\nW u.ren ist zu setzen:                                       ,,aus 6813 sämtliche Waren, ausgenommen:\n,,4801 bis 4827 sämtliche Warnn\".                                        Fäden aus Asbest, auch in Verbin-\ndung mit Spinnstoffen, auch mit\nd) An Stelle       der Tarifnummern 4905 bis 4912\nMetalldrahtseele\nsämtliche Waren ist zu setzen:\n6814      sämtliche Waren\".\n,,4905 bis 4908 sämtliche Waren\n4910 bis 4912 sJrntliche Waren\".                        1) In der Tarifnummer aus 8406 sind hinter\ndem Wort „Kolbenverbrennungsmotoren\" die\ne) Die TcUifn11rnmer aus 5006 erhält die folgende\nWorte „ und Teile davon\" einzusetzen.\nFc1ssung:\n,,clllS 5006 SeidengcHnc      und Schappeseiden-         m) An Stelle der Tarifnummern 8408 bis 8454\ngu.rne, in Aufmachungen für den                 sämtliche Waren ist zu setzen:\nEinzelverkauf, ausgenommen:                     „8408       sämtliche Waren\ngefärbt oder bedruckt, in Strähnen,            aus 8409 sämtliche \\Varen, ausgenommen:\nmit einer Lauflänge im Zwirn von                         Turbo-Propeller-Triebwerke\n75 000 m oder mehr je kg                     8410 bis 8454 sämtliche Waren\".\nroh, abgekocht oder gebleicht, in\ngefitzten Strähnen mit Kreuz-                                    § 2\nhaspelung\".                              Diese Rechtsverordnung gilt nach Maßgabe des\nf) Die Tarifnummer 5110 erhält die folgende              § 12 Abs. 1 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom\nPassung:                                              4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land\n,,aus 5110 Garne aus Wolle usw., in Auf-              Berlin.\nmachungen für den Einzelverkauf,                                    § 3\nausgenommen:                                Die Vorschriften in § 1 Nr. 2 Buchstabe a unter bb\naus A -- Kammgarne und Streich-          treten mit Wirkung vom 10. September 1953, die in\ngarne, roh, in Strähnen,      § 1 Nr. 2 Buchstabe d mit Wirkung vom 1. Oktober\nmit einer Lauflänge im        1954, die in § 1 Nr. 3 Buchstabe k mit Wirkung vom\nZwirn von mehr als 10 000 m   1. September 1953 in Kraft; im übrigen tritt diese\nje kg\".                       Verordnung eine Woche nach ihrer Verkündung in\ng) An Stelle der Tarifnummern 5203 bis 5205               Kraft.\nsämtliche Waren ist zu setzen:                        Bonn, den 29. März 1955.\n„aus 5203 Kunstseidengarne in Aufmachungen\nfür den Einzelverkauf, ausgenom-                          Der Bundeskanzler\nmen:                                                           Adenauer\naus A und B-inSträhnen,mit einer               Der Bundesminister der Finanzen\nLauflänge im Zwirn                            Schäffer\nvon 75 000 m oder\nmehr je kg\n5204 und 5205 sämtliche Waren\".\nh) An Stelle der Tarifnummern 5505 bis 5510                                Druckfehlerberichtigung\nsämtliche Waren ist zu setzen:                        zum Gesetz über Zolländerungen vom 16. März 1955\n„ aus 5505 Baumwollgarne in Aufmachungen                              (Bundesgesetzbl. I S. 93).\nfür den Einzelverkauf, ausgenom-          In der vorletzten Zeile des zweiten Absatzes der\nmen:                                   Allgemeinen Anmerkung der Ausfuhrzolliste muß\naus B - roh, nicht appretiert, in      es statt „andere\" richtig „anderen\" heißen.\nSträhnen, mit einer Lauf-\nlänge im Zwirn von mehr                      Druckfehlerberichtigung\nals 10 000 m je kg                    zur Neunzehnten Verordnung über\n5506 bis 5510 sämtliche Waren\".                              Zollsatzänderungen vom 18. März 1955\n(Bundesgesetzbl. I S. 110).\ni) An • Stelle der Tarifnummern 6501 bis 6507\nDurch ein Versehen der Druckerei sind in einem\nsämtliche Waren ist zu setzen:\ngeringen Teil der Auflage bei der Tarifnummer\n.6501        sämtliche Waren                          4601 - B die Prozentzahlen des bisherigen und des\naus 6502 Hutstumpen, geflochten usw., aus-          neuen Zollsatzes umgestellt worden. Sie lauten\ngenommen: aus Stroh                      für den bisherigen Zollsatz 25 und für den neuen\n6503 bis 6507 sämtliche Waren\".                     Zollsatz 10."]}