{"id":"bgbl1-1954-7-1","kind":"bgbl1","year":1954,"number":7,"date":"1954-03-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1954/7#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1954-7-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1954/bgbl1_1954_7.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweites Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts","law_date":"1954-03-29T00:00:00Z","page":47,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["47\nB_undesgesetzblatt\nTeil I\n1954                       Ausgegeben zu Bonn am 31. März 1954                                                                                                                 Nr. 7\nTag                                                                         Inhalt:                                                                                          Seite\n29. 3, 54  Zweites Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalver-\ntretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundes-\nunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           47\n29. 3. 54 Verordnung über die Anerkennung von Saatgut (Anerkennungsverordnung) . . . . . . . . . . . . . .                                                                       48\n25. 3. 54  Verordnung über die Erstreckung von Recht der Land- und Forstwirschaft auf das Gebiet\ndes Landes Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         64\n25. 3. 54  Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-\nstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   64\n30. 3. 54 Verordnung zur Änderung der Ersten und Dritten Verordnung über Ausgleichsleistungen\nnach dem Lastenausgleichsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        65\n26. 3. 54 Erste Verordnung zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes . . . . . . . . . .                                                                       66\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           66\nIn Teil II Nr. 3, ausgegeben am 29. März 1954, sind verkündet: Gesetz betreffend den Vertrag vom 26. Mai 1952 über\ndie Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten mit Zusatzverträgen. - Gesetz be-\ntreffend das Abkommen vom 26. Mai 1952 über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder und\nbetreffend das Protokoll vom 26. Juli 1952, durch das die Zuständigkeit des Schiedsgerichts auf Streitigkeiten aus dem\nvorbezeichneten Abkommen erstreckt wird. - Gesetz betreffend den Vertrag vom 27. Mai 1952 über die Gründung\nder Europäischen Verteidigungsgemeinschaft und betreffend den Vertrag vom 27. Mai 1952 zwischen dem Vereinigten\nKönigreich und den Mitgliedstaaten der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft. - Gesetz betreffend das Abkommen\nvom 27. Mai 1952 über die Rechtsstellung der Europäischen Verteidigungsstreitkräfte und über das Zoll- und Steuer-\nwesen der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft.\nZweites Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode\nder Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen\nund Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften\ndes öffentlichen Rechts.\nVom 29. März 1954.\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                                                                                               § 3\nsen:                                                                                              Dieses Gesetz tritt am 1. April 1954 in Kraft.\n§ 1\nDie Wahlperiode der am 31. März 1954 im Amt                                                    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nbefindlichen Betriebsräte (Personalvertretungen) in                                           sind gewahrt.\nden Verwaltungen und Betrieben des Bundes und\nder bundesunrnittelbaren Körperschaften, Anstalten                                                Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nund Stiftungen des öffentlichen Rechts wird bis zum\nInkrafttreten des in § 88 Abs. 1 des Betriebsver-                                             Bonn, den 29. März 1954.\nfassungsgesetzes vorn 11. Oktober 1952 (Bundesge-\nsetzbl. I S. 681) vorbehaltenen Gesetzes, längstens                                                                      Der Bundespräsident\njedoch bis zum 31. Dezember 1954 verlängert.                                                                                    Theodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskan_zlers\n§ 2                                                                                                         Blücher\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vorn 4. Januar 1952                                                       Der Bundesminister des Innern\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im lande Berlin.                                                                                      Dr. Schröder"]}