{"id":"bgbl1-1954-40-1","kind":"bgbl1","year":1954,"number":40,"date":"1954-12-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1954/40#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1954-40-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1954/bgbl1_1954_40.pdf#page=1","order":1,"title":"Drittes Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft","law_date":"1954-12-06T00:00:00Z","page":365,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["365\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1954                 Ausgegeben zu Bonn am 9. Dezember 1954                                                                                                                    Nr. 40\nTag                                                                          Inhalt:                                                                                         Seite\n6. 12. 54 Drittes Gesetz über die Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur\nFörderung der deutschen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            365\n3. 12. 54 Verordnung über die Beschäftigung von Frauen und Jugendlichen mit der Herstellung von\nPräservativen, Sicherheitspessaren, Suspensorien und dergleichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    366\n2. 12. 54 Zwölfte Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz\n(12. AbgabenDV-LA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              367\n3. 12. 54 Verordnung über die Einführung einer neuen Internationalen Zollanmeldung im Eisenbahn-\nverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   369\n7. 12. 54 Verordnung zur Änderung der Achten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz . . . . . .                                                                             372\n30. 11. 54  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Niedersächsischen Gesetz über die Stan-\ndesvertretungen der Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte und Dentisten . . . . . . . . . . . . . .                                                                  372\nDrittes Gesetz\nüber die Obernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen\nzur Förderung der deutschen Wirtschaft.\nVom 6. Dezember 1954.\nDer Bundestag hat das folgende                              Gesetz be-                     gust 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1312) Sicherheits-\nschlossen:                                                                                   leistungen, Gewährleistungen und Bürgschaften bis\nzum Gesamtbetrage von zweihundert Millionen\n§ 1\nDeutsche Mark zu Lasten des ERP-Sondervermögens\n(1) Der in § 1 des Zweiten Gesetzes über die Uber-                                         zu übernehmen. Diese Ermächtigung gilt für Sicher-\nnahme von Sicherheitsleistungen und Gewähr-                                                   heitsleistungen, Gewährleistungen und Bürgschaf-\nleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft                                             ten, die außerhalb des Rahmens des § 5 Abs. 3 des\nvom 9. Juni 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 380) festge-                                           Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sonderver-\nsetzte Betrag von achthundert Millionen Deutsche                                             mögens übernommen werden sollen.\nMark wird um sechshundertfünfzig Millionen Deut-\nsche Mark auf eine Milliarde vierhundertfünfzig                                                                                                 § 3\nMillionen Deutsche Mark erhöht.\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 des\n(2) Für Forderungen in ausländischer Währung                                               Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\ndürfen im Rahmen des Absatzes 1 zu Lasten des                                                 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nBundes Sicherheitsleistungen oder Gewährleistun-\ngen bis zu einem Betrag von insgesamt hundert Mil-\n§ 4\nlionen Deutsche Mark übernommen werden. Für die\nUmrechnung der ausländischen Währung in Deut-                                                     Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nsche Mark ist maßgebend das Mittel der Devisen-                                               dung in Kraft.\nkurse, die vor Ausfertigung der Urkunden über die\nSicherheitsleistungen oder Gewährleistungen zuletzt                                               Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\namtlich festgestellt worden sind. Soweit bereits in                                           sind gewahrt.\nder Vergangenheit für Forderungen in ausländischer\nWährung eine Bürgschaft übernommen worden ist,                                                    Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nuilt Satz 2 entsprechend.\nBonn, den 6. Dezember 1954.\n§ 2                                                                                        Der Bundespräsident\nDer Bundesminister für wirtschaftliche Zusammen-                                                                              Theodor Heuss\narbeit wird ermächtigt, namens der Bundesrepublik                                                 Der Stellvertreter des Bundeskanzlers\nDeutschland für das ERP-Sondervermögen mit vor-                                                                                           Blücher\nheriger Zustimmung des Bundesministers der Finan-\nzen nach Maßgabe des § 2 des Gesetzes über die                                                          Der Bundesminister der Finanzen\nVerwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. Au-                                                                                           Schäffer"]}