{"id":"bgbl1-1954-39-1","kind":"bgbl1","year":1954,"number":39,"date":"1954-12-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1954/39#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1954-39-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1954/bgbl1_1954_39.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung","law_date":"1954-12-01T00:00:00Z","page":353,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["353\nBundesgesetzblatt                                                     Teil I\n1954                   Ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 1954                                                                                                                  Nr. 39\nTag                                                                           Inhalt:                                                                                         Seite\n1. 12. 54   Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung . .                                                                            353\n30. 11. 54 Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             354\n1. 12. 54 Gesetz über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee . . . . . .                                                                           355\n24. 11. 54 Fünftes Gesetz über die Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Aus-\nfuhrgeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     356\n24. 11. 54 Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der national-\nsozialistischen Verfolgung .... <• • . . • • • • • . • . . . . . . • • . • • • • • . • • . . . . . • • • • • • • • • • • • • • • • • • . • • • • •                    356\n26. 11. 54   Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    357\n29. 11. 54 Zwanzigste Verordnung über Zollsatzänderungen . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            357\n8. 11. 54   Erste Rechtsverordnung des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes zur Durchführung des\nAltsparergesetzes (1. BAA-ASpG-DV) . . .. . .. . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . .                                    358\n30. 11. 54 Neufassung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau                                                                                   ':358\nIn Teil II Nr. 23, ausgegeben am 29. November 1954, sind veröffentlicht: Gesetz über die Feststellung des Wirtschafts-\nplanes des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1954 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1954). - Bekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Abkommens vom 3. Juni 1953 über den freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag\nzwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen.\nGesetz zur Ergänzung des Gesetzes\nüber Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.\nVom 1. Dezember 1954.\nDer Bundestag. hat mit Zustimmung des Bundes-                                                  Nähere über das Verfahren, insbesondere über\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                                                            die Voraussetzungen und die Gültigkeitsdauer der\nZuständigkeitserklärung. •\nArtikel 1\nDas Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeits-                                                                                     Artikel 2\nlosenversicherung wird wie folgt ergänzt:                                                        § 87 Abs. 2 und § 168 a des Gesetzes über Arbeits-.\n1. § 87 erhält folgenden Absatz 2:                                                           vermittlung und Arbeitslosenversicherung gelten\n.. (2) Arbeitslosenunterstützung kann im Falle                                         nicht für die Arbeitslosenfürsorge .\ndes § 168 a gewährt werden, wenn der Arbeits-\nlose seinen Wohnort außerhalb des Geltungs-                                                                                         Artikel 3\nbereiches des Grundgesetzes oder des Landes Ber-                                              Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nlin, aber innerhalb des Gebietes des Deutschen                                            des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nReiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937                                             (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch ii:n Land Berlin.\nhat. Der Verwaltungsrat . der Bundesanstalt er-\nläßt mit Zustimmung des Bundesministers für                                                                                         Artikel 4\nArbeit Richtlinien über die Voraussetzungen, die                                              Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom                                           J. November\nHöhe und die Dauer.•                                                                      1954 in Kraft.\n2. Nach § 168 wird folgender § 168 a eingefügt:\n.. § 168a                                                           Das vorstehende Gesetz wird hiermit .verkündet.\nFür Arbeitslose, die vor Eintritt der Arbeits-\nlosigkeit eine versicherungspnichtige Beschäfti-                                          Bonn, den 1. Dezember 1954.\ngung befugt im Geltungsbereich des Grundgeset-\nzes oder im Land Berlin ausgeübt haben, ihren                                                                        Der Bundesprä.sident\nWohnort außerhalb dieses Bereiches aber inner-                                                                               Theodor Heuss\nhalb des Gebietes des Deutschen Reiches nach dem\nStande vom 31. Dezember 1937 haben, kann der                                                                           Der Bundeskanzler\nPräsident der Bundesanstalt zulassen, daß sich                                                                                      Adenauer\ndas Arbeitsamt des Beschäftigungsortes für zu-\nständig erklärt. Der Verwaltungsrat bestimmt mit                                                       Der Bundesminister für Arbeit\nZustimmung des Bundesministers für Arbeit das                                                                                  Anton Storch"]}