{"id":"bgbl1-1954-26-1","kind":"bgbl1","year":1954,"number":26,"date":"1954-08-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1954/26#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1954-26-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1954/bgbl1_1954_26.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweites Gesetz zur Ergänzung des Zuckergesetzes","law_date":"1954-08-09T00:00:00Z","page":255,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["255\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1954                     Ausgegeben zu Bonn am 16. August 1954                                                                                                                   Nr. 26\nTag                                                                             Inhalt:                                                                                         Seite\n9.8.54     Zweites Gesetz zur Ergänzung des Zuckergesetzes ...................................... ,                                                                              255\n10.8.54     Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer\nApotheken ....................................................................... •. . . . .                                                                          256\n12.8.54      Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens . . . . . . . . . . . .                                                                    256\n12.8.54      Gesetz über die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Kindergeld . . .                                                                         257\n13.8.54      Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-\nstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   257\n11. 8. 54    Elfte Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz\n(11. AbgabenDV-LA- Zeitwertverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      258\n14.8.54      Sechste Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz                                                                                  262\nIn Teil II Nr. 15, ausgegeben am 12. August 1954, sind veröffentlicht: Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik\nDeutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes. - Be-\nkanntmachung über die Wiederanwendung deutsch-finnischer Vorkriegsverträge. - Berichtigung der Vereinbarung\nüber die Regelung der Schweizerfranken-Grundschulden.\nZweites Gesetz zur Ergänzung des Zuckergesetzes.\nVom 9. August 1954.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                      zeugungsjahres (Zuckerwirtschaftsiahres) nicht\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                                                              freigegeben worden ist, erteilen. Der Bundesmini-\nster kann die Befugnis zur Erteilung dieser Auf-\nlagen der Einfuhrstelle für Zucker (§ 8) übertra-\nArtikel 1                                                                 gen. Die Kosten. der Lagerhaltung sind von der\nDas Gesetz über den Verkehr mit Zucker (Zucker-                                                   Einfuhrstelle für Zucker nach Richtlinien, die der\ngesetz) vom 5. Januar 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 47)                                                Bundesminister im Einvernehmen mit dem Bun-\nin der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Ab-                                                   desminister für Wirtschaft erläßt, zu erstatten,\nänderung des Zuckergesetzes vom 3. Oktober 1951                                                     soweit diese Kosten nicht bereits bei der Preis-\n(Bundesgesetzbl. I S. 852) wird wie folgt ergänzt:                                                  festsetzung berücksichtigt sind.                                  11\n§ 5 erhält folgenden Absatz 1 a:\n,, (1 a) Der Bundesminister kann zur Sicherstel-                                                                                    Artikel 2\nlung einer ausgeglichenen Versorgung und eines                                                   Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ngeregelten Marktablaufs den Zuckerfabriken,                                                  des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nZuckerraffinerien und Einführern im Rahmen der                                               (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nhierfür im Haushalt bereitgestellten Mittel Auf-\nlagen zur Einlagerung von Zucker, der aus dem\nAusland eingeführt oder aus sonstigen Gebieten                                                                                         Artikel 3\nin das Bundesgebiet verbracht worden ist sowie                                                   Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nvon Inlandzucker, soweit er bis zum Ende des Er-                                             dung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 9. August 1954.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister für Ernährung,\nLandwirtschaft und Forsten\nLübke"]}