{"id":"bgbl1-1954-23-2","kind":"bgbl1","year":1954,"number":23,"date":"1954-07-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1954/23#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1954-23-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1954/bgbl1_1954_23.pdf#page=2","order":2,"title":"Sechste Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl","law_date":"1954-07-31T00:00:00Z","page":220,"pdf_page":2,"num_pages":10,"content":["220                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1954, Teil I\nSechste Verordnung\nüber Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes\nder Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.\nVom 31. Juli 1954.\nAuf Grund des § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Än-                   Das Zollkontingent 1 umfaßt die Waren der Nrn.\nderung des Zolltarifs aus Anlaß der Errichtung des                 7301, 7306 und 7307; es bGträgt 35 000 t im Kalen-\ndermonat.\nGemeinsamen Marktes der Europäischen Gemein-\nschaft für Kohle und Stahl vom 20. April 1953 (Bun-                Das Zollkontingent 2 umfaßt die Waren der Nrn.\n7309, 7312 und 7313; es beträgt 50 000 t im Ka-\ndesgesetzbl. I S. 131) verordnet die Bundesregierung:              lendermonat.\nDas Zollkontingent 3 umfaßt die Waren der Nrn.\n7310, 7311 und 7316; es beträgt 35 000 t im Ka-\n§ 1                                    lendermonat.\nDer Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1951 I S. 527) in der            Nicht ausgenutzte Mengen können auf die Zoll-\nkontingente späterer Kalendermonate nicht über-\nzur Zeit geltenden Fassung wird wie folgt geändert:                tragen werden.\nDie Abfertigung ist nur bei den vom Bundes-\n1. In der Allgemeinen Anmerkung 1 d zu Kapitel 73                  minister der Finanzen zu bestimmenden Zoll-\n(Legierter Stahl usw.) erhält der zweite Absatz                 stellen zulässig.\nfolgende Fassung:\n5. Anmerkung zu den Nrn. 7313 und 7315.\n„Hierunter fallen insbesondere                                 Die ermäßigten Zollsätze von 4 0/o des Wertes für\nlegierter Stahl, allgemein „Baustahl\" genannt, der we-          Waren im Rahmen von Zollkontingenten gelten\nniger als 0,60 0/o Kohlenstoff enthält und dessen Ge-           a - für Elektrobleche der Nr. 7313 Abs. A - 2 (erster\nsamtgehalt an Legierungselementen außerdem bei Vor-                Unterabsatz) und der Nr. 7315 Abs. B - 6 - a - 2\nhandensein von mindestens zwei Legierungselementen                  für eine Gesamtmenge von 4000 t,\ninsgesamt 8 0/o und bei Vorhandensein von nur einem\nLegierungselement 5 0/o nicht übersteigt, und                   b - für Waren aus legiertem Stahl mit einem Ge-\nhalt an Kohlenstoff von 0,90 0/o bis 1,15 0/o, an\nlegierter Sonderstahl (anderer als legierter Stahl, der             Chrom von 0,50 0/o bis 2 0/o, auch mit einem Ge-\nallgemein „Baustahl\" genannt wird), dessen Gehalt an               halt an Molybdän von 0,50 0/o oder weniger\nLegierungselementen bei Vorhandensein von min-                      (Wälzlagerstahl) der Nr. 7315 Abs. B - 1 - b -\ndestens zwei Legierungselementen geringer als 40 0/o                1 - a und b, Abs. B - 1 - b - 2 - a und b, Abs. B -\nund bei Vorhandensein von nur einem Legierungs-                    4 - b - 1 (zweiter Unterabsatz), 2 (zweiter Unter-\nelement geringer als 20 0/o ist.\"                                  absatz) und 3 (zweiter Unterabsatz) und Abs. B -\n5 - a (dritter Unterabsatz) für eine Gesamt-\n2. In der Allgemeinen Anmerkung 1 n zu Kapitel 73                      menge von 3600 t.\n(Bleche aus Eisen usw.) erhält der zweite Absatz                    Die Abfertigung ist nur bei den vom Bundes-\nminister der Finanzen zu bestimmenden Zoll-\n(Elektrobleche usw.) folgende Fassung:\nstellen zulässig.\"\n„Elektrobleche sind Bleche, deren Wattverlust 3,6 Watt\noder weniger je kg beträgt, ermittelt nach dem Epstein- 6. In der Tarifnr. 7302 (Ferrolegierungen) werden in\nVerfahren, mit einem Strom von 50 Perioden und einer        Ab!?atz A - 1 die Worte .,(Hochofen-Ferroman-\nInduktion von 10 000 Gauß, bezogen auf ein Blech von\n0,50 mm Stärke.\"                                            gan)\" ersetzt durch die Worte ,,(hochgekohltes\nFerromangan) \".\n3. In der Allgemeinen Anmerkung 1 p zu Kapitel 73\n7. In der Tarifnr. 7310 (Stabeisen und Stabstahl usw.)\n(Stabeisen usw.) wird das Wort „Halbkreis\" er-\nsetzt durch das Wort „Kreisabschnitt\".                      werden\na) in der Uberschrift die Worte „kalt gezogen\n4. In der Allgemeinen Anmerkung 1 r zu Kapitel 73                 oder kalibriert\",\n(Profile usw.) wird das Wort „Buchstaben\" er-               b) in Absatz C die Worte „kalt gezogen oder nur\nsetzt durch das Wort „Anmerkungen\".                            kalibriert\",\nc) in Absatz D - 1 - b die Worte „kalt gezogen\n5. Nach der Allgemeinen Anmerkung 3 zu Kapitel 73                 oder kalibriert\"\n(Eisenerzeugnisse usw.) werden als weitere An-\njeweils ersetzt durch die Worte „kalt hergestellt\".\nmerkungen angefügt:\n„4. Anmerkung zu den Nm. 7301, 7306, 7307, 7309 bis     8. Die Tarifnr. 7311 (Profile usw.) wird wie folgt\n7313 und 7316.                                         geändert:\nDie ermäßigten Zollsätze von 6 °/o und 8 0/o des       a) in der Uberschrift werden die Worte „oder\nWertes für Waren im Rahmen von Zollkontingen-             geschmiedet, kalt gewalzt oder kalt gezogen\"\nten gelten für eine Gesamtmenge von 120 000 t im\nKalendermonat. Die Gesamtmenge wird in drei               ersetzt durch die Worte ., , geschmiedet oder\nZollkontingente aufgeteilt.                               kalt hergestellt\";","Nr. 23 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Juli 1954                                 221\nb) die Absätze A - 2, A - 3 und A - 4 erhalten fol-\ngende Fassung:\nZollsatz U/odes Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                            Bezeichnung der Waren                                dem freien      für andere\nVerkehr der\nEuropäischen       Waren\nGemeinschaft\n7311      A - 2 - nur geschmiedet ......................................... .               18              18\n3 - nur kalt hergestellt:\na - kalt gewalzt                                                          22              22\nb- kalt gezogen ......................................... .               18              18\nc - andere .............................................. .               18              18\n4 - plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung (z. B. poliert, über-\nzogen):\na - nur plattiert:\n1 - warm gewalzt oder warm stranggepreßt:\na- nicht gelocht (EG)*) .............................•           frei              15\nim Rahmen des Zollkontingents ............... .                             8\nb- gelocht (EG) ..•..•...............................            frei             10\n2 - kalt hergestellt                                                  18               18\nb- andere:\n1 - kalt hergestellt, nicht plattiert ....................... .       22              22\n2 - andere ........................................... .              18              18\n9. Die Tarifnr. 7312 {Bandeisen usw.) wird wie folgt\ngeändert:\na) in Absatz B (nur kalt gewalzt) werden in der\nUberschrift hinter den Worten „kalt gewalzt\"\neingefügt die Worte ,, , auch entzundert (deka-\npiert)\";\nb) Absatz C - 5 - a (plattiert) erhält folgende Fas-\nsung:\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                            Bezeichnung der Waren                                dem freien      für andere\nVerkehr der\nEuropäischen       Waren\nGemeinschaft\n73 12     C - 5 - a- nur plattiert:\n1 - warm gewalzt (EG)                                                frei              15\nim Rahmen des Zollkontingents .................. .                               8\n2 - kalt gewalzt ...................................... .             18               18\n*) Das Zeichen (EG) bedeutet jeweils, daß die Ware unter die Bestimmungen des Vertrages über die Gründung der\nEuropäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fällt und daß für sie der Gemeinsame Markt b.esteht.","222                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1954, Teil I\n10. Die Tarifnr. 7313 (Bleche usw.) wird wie folgt\ngeändert:\na) Absatz A (Elektrobleche usw.) erhält fol-\ngende Fassung:\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                             Bezeichnung der Waren                                     dem freien      für andere\nVerkehr der\nEuropäischen       Waren\nGemeinschaft\n73 13   A - Elektrobleche:\n1 - mit einem Wattverlust von 0,75 Watt oder weniger je kg, ohne\nRücksicht auf ihre Stärke (EG) ............................ .                  frei            frei\n2 - andere (EG) ............................................ .                      frei              22\nmit einem Wattverlust von mehr als 0,75 Watt, jedoch nicht\nmehr als 2,3 Watt je kg, ohne Rücksicht auf ihre Stärke, im\nRahmen des Zollkontingents ........................... .                                        4\nandere, im Rahmen des Zollkontingents ................ .                                        6\nb) in Absatz B - 1 (nur warm gewalzt usw.) wer-\nden in der Uberschrift hinter dem Wort „ge-\nwalzt,\" eingefügt die Worte „nicht entzundert\n(dekapiert),\";\nc) in Absatz B - 2 (nur entzundert usw.) werä.en\nin der Uberschrift die Worte „entzundert (de-\nkapiert),\" ersetzt durch die Worte „warm ge-\nwalzt und entzundert (dekapiert),\";\nd) in Absatz B - 3 (nur kalt gewalzt usw.) werden\nin der Uberschrift hinter dem Wort „gewalzt,\"\neingefügt die Worte „auch entzundert (deka-\npiert),\";\ne) am Schluß des Absatzes B ist folgende An-\nmerkung anzufügen:\n,,Anmerkung zu Nr. 7313 - B.\nDurch Pressen hergestellte Wellbleche werden wie\ndie durch Walzen hergestellten gleichartigen\nBleche behandelt.\"\n11. Die Tarifnr. 7315 (Legierte Stähle und Qualitäts-\nkohlenstoffstahl usw.) erhält folgende Fassung:\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                             Bezeichnung der Waren                                     dem freien      für andere\nVerkehr der\nEuropäischen       Waren\nGemeinschaft\n73 15 Qualitätskohlenstoffstahl und legierte Stähle, in den in den Nrn. 7306\nbis 7314 aufgeführten Formen:\nA - Qualitätskohlenstoffstahl:\n1 - Rohblöcke (Ingots), vorgewalzte Blöcke (Blooms}, Knüppel,\nBrammen, Platinen:\na - geschmiedet ......................................... .                      15               15\nmit einem Kohlenstoffgehalt von 0,60 °/o bis 1,6 0/o, zeit-\nweilig ................................ • • • • • • • • • • • • •         8                8\nb - andere (EG):\n1 - Rohblöcke (Ingots):\net - nicht plattiert ................................... .              frei               8\nb - plattiert ........................................ .                frei               9\nzeitweilig .................................... ~.                                 8","Nr. 23 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Juli 1954                                    223\nZollsatz 0 /o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                      Bezeichnung der Waren                                  dem freien       für andere\nVerkehr der\nEuropäischen        Waren\nGemeinschaft\n(noch           2 - vorgewalzte Blöcke (Blooms), Knüppel, Brammen, Pla-\n7315-A)               tinen:\na - nicht plattiert .................................. .           frei                8\nb- plattiert ........................................ .           frei               10\n2 - Schmiedehalbzeug ....................................... .                  15               15\nmit einem Kohlenstoffgehalt von 0,60 0/o bis 1,6 0/o, zeit-\n_weilig .............................................. .                8                 8\n3 - Sturze für Bleche, in Rollen; Universalstahl (EG):\na- Sturze für Bleche, in Rollen:\n1 - nicht plattiert ..................................... .           frei                 8\n2 - plattiert .......................................... .            frei               10\nb - Universalstahl:\n1 - nicht plattiert ..................................... .           frei               11\nzeitweilig ...................................... .                                8\n2 - plattiert .......................................... .            frei                15\nzeitweilig ....................................... .                             10\n4 - Stabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlbohrerstäbe, zur\nHerstellung von Bohrern und Bohrstangen für Bergwerke ge-\neignet) und Profile:\na - nur geschmiedet ..................................... .                 15               15\nmit einem Kohlenstoffgehalt von 0,600/o bis 1,60/o, zeit-\nweilig ............................................ .                8                 8\nb - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt (EG) ..... .             frei               10\nzeitweilig ........................................ .                                  9\nc - nur kalt hergestellt ................................... .              15               15\nzeitweilig ......................................... .              10               lO\nd- andere:\n1 - warm gewalzt, warm stranggepreßt oder geschmiedet:\na - nicht plattiert .................................. .            15               15\nmit einem Kohlenstoffgehalt von 0,60 0/o bis 1,6 0/o,\nzeitweilig ................................... .             8                 8\nb - plattiert ....................................... .             18               18\nmit einem Kohlenstoffgehalt von 0,60 0/o bis 1,6 0/o,\nzeitweilig ................................... .            10               10\n2 - kalt hergestellt:\na - nicht plattiert ................................... .           15               15\nzeitweilig ................................... .            10               10\nb- plattiert ........................................ .             18               18\n5 - Bandstahl:\na- nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert) (EG) ..... .             frei               15\nzeitweilig ......................................... .                               10\nb- nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert) ......... .                15               15\nzeitweilig ......................................... .              10               10\nc - plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächenbearbei-\ntung:\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt (EG) .....................•.•...•..              frei               15\nzeitweilig ..................................•.                              12\nb - kalt gewalzt .................................... .             18               18","224                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1954, Teil I\nZollsatz 0 /u des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                      Bezeichnung der Waren                                 dem freien       für andere\nVerkehr der\nEuropäischen        Waren\nGemeinschaft\n(noch          2 - anderer .......................................... ,                15               15\n7315-A)                   warm gewalzt, mit einem Kohlenstoffgehalt von\n0,60 °/o bis 1,6 °/o, zeitweilig ..................... .        8                 8\nkalt gewalzt, zeitweilig ......................... .           10               10\nd- anders bearbeitet (z. B. perforiert, abgeschrägt, gebördelt)            15               15\nwarm gewalzt, mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,60 0/o\nbis 1,6 0/o, zeitweilig ............................... .           8                 8\nkalt gewalzt, zeitweilig ............................. .           10               10\n6 - Bleche:\na- nur warm gewalzt, nicht entzundert (dekapiert). (EG)                   frei               15\nzeitweilig ......................................... .                               11\nb- nur warm gewalzt und entzundert (dekapiert) (EG) .......•              frei               15\nzeitweilig .. ·....................................... .                             1.1\nc - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert), mit einer\nStärke:\n1 - von 3 mm oder mehr ............................... .               28               28\nzeitweilig ..................................... .             10                10\n2 - von weniger als 3 mm (EG) ..•.......................              frei               16\nzeitweilig ..................................... .                               11\nd- plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer Oberflächen-\nbearbeitung (EG):\n1 - nur plattiert ....................................... .           frei               18\nzeitweilig ...................................... .                              13\n2 - überzogen ........................................ .              frei              22\nzeitweilig ..................................... .                               12\n3 - andere (z. B. poliert) ............................... .          frei               16\nzeitweilig ..................................... .                               11\ne- anders bearbeitet:\n1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten\n(EG):\na- nur warm oder kalt gewalzt, auch entzundert (deka-\npiert) ......................................... .            frei               16\nzeitweilig .................................. .                              11\nb - plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer Ober-\nflächenbarbei tung:\n1 - nur plattiert ................................. .         frei               16\nzeitweilig ................................ .                            13\n2 - überzogen:\na- mit Metallüberzug ........................ .           frei               18\nzeitweilig ............................. .                          12\nb - anders überzogen ......................... .          frei              22\nzei tweili.g ............................. .                         12\n3 - andere (z. B. poliert) ......................... .        frei               16\nzeitweilig ................................ .                           11\n2 - perforiert, gebogen, tiefgezogen, ziseliert, graviert, guil-\nlochiert oder anders bearbeitet, mit Ausnahme der nur\ndurch Walzen verformten Bleche ................... .               28               28","Nr. 23 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Juli 1954                                   225\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                           Bezeichnung der Waren                                  dem freien      für andere\nVerkehr der\nEuropäischen       Waren\nGemeinschaft\n(noch                    warm gewalzt, mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,60 0/o\n7315-A)                    bis 1,6 0/o, zeitweilig ............................... .            8                8\nkalt gewalzt, zeitweilig ............................ .             10              10\n7 - Dri;tht, auch überzogen, ausgenommen isolierte Drähte für die\nElektrotechnik:\na - nicht plattiert                                                         15               15\nzeitweilig ........................................ .              10               10\nb - plattiert ............................................. .               18               18\nB - legierte Stähle:\n1 - Rohblöcke (Ingots), vorgewalzte Blöcke (Blooms), Knüppel,\nBrammen, Platinen:\na - geschmiedet:\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90    0/o bis 1,15 0/o,\nan Chrom von 0,50 0/o bis 2 0/o, auch mit einem Gehalt\nan Molybdän von• 0,50 0/o oder weniger ............. .              15               15\nzeitweilig ...................................... .              4                4\n2 - andere ........................................... .                15               15\nII\naus sogen. ,,Baustahl oder aus legiertem Sonder-\nstahl, zeitweilig ................................ .            8                8\nb - andere (EG):\n1 - Rohblöcke (Ingots):\na - nicht plattiert ................................... .          frei               8\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontin-\ngents ................................... • • • • •                          4\nb- plattiert ........................................ .            frei               9\nzeitweilig ................................... .                              8\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontin-\ngents ....................................... .                               4\n2 - vorgewalzte Blöcke (Blooms), Knüppel, Brammen, Pla-\ntinen:\na- nicht plattiert ................................... .           frei               8\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontin-\ngents ................................... • • • • •                           4\nb - plattiert ....................................... .            frei              10\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontin-\ngents ; ...................................... .                              4\n2 - Schmiedehalbzeug ...................................... .                    15               15\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonderstahl, zeit-\nweilig ............................................. .                  8                8\n3 - Sturze für Bleche, in Rollen; Universalstahl (EG):\na- Sturze für Bleche, in Rollen:\n1 - nicht plattiert ..................................... .            frei               8\n2 - plattiert .......................................... .             frei              10\nb- Universalstahl:\n1 - nicht plattiert ..................................... .            frei              11\nII\naus sogen. ,,Baustahl oder aus legiertem Sonderstahl,\nzeitweilig ..................................... .                               8\n2 - plattiert .......................................... .             frei              15\naus sogen. ,,Baustahl oder aus legiertem Sonderstahl,\nII\nzeitweilig ........... ,.......................... .                             10\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig                                         13","226                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1954, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                      Bezeichnung der Waren                                dem freien      für andere\nVerkehr der\nEuropäischen       Waren\nGemeinschaft\n(noch  4 - Stabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlbohrerstäbe, zur\n7315-B)      Herstellung von Bohrern und Bohrstangen für Bergwerke\ngeeignet) und Profile:\na - nur geschmiedet:\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 °/o bis 1,15 °/o,\nan Chrom von 0,50 °/o bis 2 0/o, auch mit einem Gehalt\nan Molybdän von 0,50 °/o oder weniger .............. .            15              15\nzeitweilig ..................................... .             4                4\n2 - andere ................................. : ......... .            15              15\nzeitweilig ..................................... .             8                8\nb - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt (EG):\n1 - Walzdraht ....................................... .              frei              12\naus sogen. ,,Baustahl oder aus legiertem Sonder-\nII\nstahl, zeitweilig· ................................ .                           9\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontingents                               4\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ........... .                         10\n2 - Stabstahl (einschließlich Hohlbohrerstäbe) ........... .         frei             10\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus iegiertem Sonder-\nstahl, zeitweilig ................................ .                            9\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontingents                               4\n3 - Profile   ........................................... .          frei             11\nII\naus sogen. ,,Baustahl oder aus legiertem Sonder-\nstahl, zeitweilig ................................ .                            9\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontingents                               4\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ........... .                        10\nc - nur kalt hergestellt ................................... .            15              15\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 0/o bis 1, 15 0/o,\nan Chrom von 0,50 0/o bis 2 0/o, auch mit einem Gehalt\nan Molybdän von 0,50 0/o oder weniger, zeitweilig ... .            6                6\nanderer, zeitweilig ................................ .            10               10\nd- andere:\n1 - warm gewalzt, warm stranggepreßt oder geschmiedet:\na - nicht plattiert ................................... .         15              15\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonder-\nstahl, zeitweilig ............................. .          8                8\nb- plattiert ....................................... .            18              18\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonder-\nstahl, zeitweilig ............................. .         10              10\n2 - kalt hergestellt:\na - nicht plattiert ................................... .         15              15\nzeitweilig ................................... .          10              10\nb - plattiert ....................................... .           18              18\n5 - Bandstahl:\na- nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert) (EG) ..... .            frei             13\naus sogen. ,,Baustahl\", zeitweilig ................... .                          10\naus legiertem Sonderstahl, zeitweilig ............... .                           11\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontingents .. .                              4\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ............. .                           12","Nr. 23 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Juli 1954                                 227\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                      Bezeichnung der Waren                                dem freien      für andere\nVerkehr der\nEuropäischen       Waren\nGemeinschaft\n(noch       b- nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert) ......... .              15               15\n7315-B)              zeitweilig ........................................ .             10              10\nc - plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächenbearbei-\ntung:\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt (EG)                                            frei             15\naus sogen. ,,Baustahl\", zeitweilig ............. .                        12\naus legiertem Sonderstahl, zeitweilig ......... .                          13\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ....... .                         14\nb - kalt gewalzt .................................... .           18              18\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonder-\nstahl, zeitweilig ............................. .         10              10\n2 - anderer     .......................................... .          15              15\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonder-\nstahl, warm gewalzt, zeitweilig ......•.......... : .         8                8\nkalt gewalzt, zeitweilig ......................... .         10              10\nd - anders bearbeitet (z. B. perforiert, abgeschrägt, gebördelt)          15              15\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonderstahl,\nwarm gewalzt, zeitweilig .......................... .              8                8\nkalt gewalzt, zeitweilig ............................ .           10              10\n6 - Bleche:\na- Elektrobleche:\n1 - mit einem Wattverlust von 0,75 Watt oder weniger je kg,\nohne Rücksicht auf ihre Stärke (EG) ................. .          frei            frei\n2 - andere (EG) ....................................... .            frei             22\nmit einem Wattverlust·von mehr als 0,75 Watt, jedoch\nnicht mehr als 2,3 Watt je kg, ohne Rücksicht auf ihre\nStärke, im Rahmen des Zollkontingents ........... .                            4\nb - andere Bleche:\n1 - nur warm gewalzt, nicht entzundert (dekapiert) (EG) ..           frei             15\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonder-\nstahl, zeitweilig ................................ .                          12\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ........... .                        13\n2 - nur warm gewalzt und entzundert (dekapiert) (EG) ... .           frei             15\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonder-\nstahl, zeitweilig ................................ .                          12\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ........... .                        13\n3 - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert), mit einer\nStärke:\na - von 3 mm oder mehr ........................... .              28              28\nzeitweilig ........................... : ....... .        10              10\nb - von weniger als 3 mm (EG) ....................... .          frei             18\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonder-\nstahl, zeitweilig ............................. .                         12\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ....... .                         14\n4 - plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer Ober-\nflächenbearbeitung (EG):\na - nur plattiert ................................... .          frei             18","228                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1954, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                       Bezeichnung der Waren                                 dem freien      für andere\nVerkehr der\nEuropäischen       Waren\nGemeinschaft\n(noch                                               II\naus sogen. ,,Baustahl oder aus legiertem Sonder-\n73 15-B)                       stahl, zeitweilig ............................. .                          13\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ....... .                          14\nb- andere ......................................... .              frei             18\naus sogen. ,,Baustahl\", zeitweilig ............. .                         12\naus legiertem Sonderstahl, zeitweilig .......... .                         13\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ....... .                          14\n5 - anders bearbeitet:\na- nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnit-\nten (EG):\n1 - nur warm oder kalt gewalzt, auch entzundert\n(dekapiert) ................................. .           frei             18\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Son-\nderstahl, zeitweilig ..................... .' ..                       12\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ... .                           13\n2 - plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer\nOberflächenbearbeitung:\na - nur plattiert ............................... .        frei             22\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem\nSonderstahl, zeitweilig .................. .                          13\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ... .                        14\nb- andere ................................... .            frei             22\naus sog. ,,Baustahl\", zeitweilig ........... .                       12\naus legiertem Sonderstahl, zeitweilig ..... .                        13\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig .. .                         14\nb - perforiert, gebogen, tiefgezogen, ziseliert, graviert,\nguillochiert oder anders b.earbeitet, mit Ausnahme der\nnur durch Walzen verformten Bleche ............. .              28              28\nII\naus sogen; ,,Baustahl oder aus legiertem Sonder-\nstahl, warm gewalzt, zeitweilig ................ .           8                8\nkalt gewalzt, zeitweiÜg ....................... .           10              10\nAnmerkung zu Nr. 7315 - B - 6.\nDurch Pressen hergestellte Wellbleche werden wie die durch Walzen\nhergestellten gleichartigen Bleche behandelt.\n7 - Draht, auch überzogen, ausgenommen isolierte Drähte für die\nElektrotechnik:\na - nicht plattiert ....................................... .               15              15\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,900/o bis 1,150/o,\nan Chrom von 0,50 0/o bis 2 0/o, auch mit einem Gehalt an\nMolybdän von 0,50 0/o oder weniger, zeitweilig ....... .             6                6\nanderer, zeitweilig ................................. .             10              10\nb - plattiert ............................................. .               18              18\naus sogen. ,, Baustahl\" oder aus legiertem Sonderstahl,\nzeitweilig ........................................ .               10              10\n12. Die Anmerkung zu den Nm. 7301, 7306, 7307,\n7309 bis 7313 und 7316 (hinter der Tarifnr. 7316)\nwird gestrichen.","Nr. 23 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Juli 1954                        229\n§ 2                                                   § 3\nFür die in § 1 Nr. 11 als „zeitweilig\" bezeichneten        Die ermäßigten Zollsätze von 6 °/o und 8 °/o des\nZollsätze gilt folgendes:                                  Wertes für Waren im Rahmen von Zollkontingen-\nten des § 1 der Vierten Verordnung über Zolltarif-\n1. Für Waren der Tarifnr. 7315                           änderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemein-\nAbs. A- 4 - c,                                        samen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für\n4 - d - 2 - a,                              Kohle und Stahl (Zollkontingents-Verordnung) vom\n5 - b,                                      27. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1068) gelten\nunter Berücksichtigung der durch die vorliegende\n5 - c - 2 (zweiter Unterabsatz),\nVerordnung eintretenden Zolltarifänderungen bis\n5 - d (zweiter Unterabsatz),                zum 31. August 1955.\n6-c-1,                                                               § 4\n6 - e - 2 (zweiter Unterabsatz),\nDie ermäßigten Zollsätze von 4 °/o des Wertes für\n7 - a,                                      Waren im Rahmen von Zollkontingenten ..(Allge-\nAbs. B - 4 - c,                                       meine Anmerkung 5 zu Kapitel 73 des Zolltarifs)\n4 - d - 2 - a,                              gelten bis zum 31. Dezember 1954.\n5- b,                                                                § 5\n5 - c - 2 (zweiter Unterabsatz),\nDie Allgemeinen Verwaltungsvorschriften erläßt\n5 - d (zweiter Unterabsatz),                der Bundesminister der Finanzen.\n6 - b - 3 - a,\n6 - b - 5 - b (zweiter Unterabsatz),                                  § 6\n7 - a,                                        Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-\n7-b                                         leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 2 des Gesetzes zur\ngelten die Zollsätze der Sechsten Verordnung\nÄnderung des Zolltarifs aus Anlaß der Errichtung\nüber Zollsatzänderungen vom 21. August 1953\ndes Gemeinsamen Marktes der Europäischen Ge-\n(Bundesgesetzbl. I S. 1060) und von Änderungs-\nmeinschaft für Kohle und Stahl vom 20. April 1953\nverordnungen hierzu.\n(Bundesgesetzbl. I S. 131) auch im Land Berlin.\n2. Für alle übrigen Waren gelten diese Zollsätze\n§ 7\nbis zum 30. Juni 1955, soweit bis dahin nicht\neine andere Festsetzung der Zollsätze erfolgt.          Diese Verordnung tritt am 1. August 1954 in Kraft.\nBonn, den 31. Juli 1954.\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nFür den Bundesminister der Finanzen\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nBlücher"]}