{"id":"bgbl1-1954-22-1","kind":"bgbl1","year":1954,"number":22,"date":"1954-07-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1954/22#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1954-22-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1954/bgbl1_1954_22.pdf#page=1","order":1,"title":"Viertes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes","law_date":"1954-07-21T00:00:00Z","page":211,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["211\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1954                     Ausgegehe:µ zu Bonn am 22. Juli 1954                                                                                           Nr. 22\nTag                                                   Inhalt:                                                                                          Seite\n21.1.54    Viertes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      211\n21. 7. 54 Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirt-\nschaftsgenossenschaften und des Rabattgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             212\n21.1. 54  Gesetz über die Ermächtigung der Landesregierungen zur Verlängerung der Wahlperiode\nder ehrenamßlchen Mitglieder der Finanzgerichte .. . . . . . . . . . . . . . . . .. .. .. . . . . . . . . . . .. . . . . . .                   213\n19.7.54   Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen . . . . . . . . . . • . . .. . .. . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . .                     214\n13.7.54   Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Anlage I der Polizeiverordnung über den\nVerkehr mit giftigen Pflanzenschutzmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          216\n20.1:54   Verordnung über die Geltung des Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenent-\nschädigungsgesetzes im Lande Berlin . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . • . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  218\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger .......... -:.· •. -<; • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •                                 218\nViertes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes.\nVom 21. Juli 195~.\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz be-                                 Verarbeitungen bestimmter Gegenstände zulas-\nschlossen:                                                                   fien, wenn es zur Vermeidung schwerwiegender\nArtikel 1 ·                                           Nachteile für den betroffenen Wirtschaftszweig\nerforderlich ist.•\nDas Umsatzsteuergesetz in der Fassung\nvom 1. September 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 791),                     2. In § 18 Abs. 1 Nr. 1 wird .§ 7 Abs. 4\" durch .§ 7\nAbs. 3 und 4 • ersetzt.\ndes Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuer-\ngesetzes vom 14. November 1951 (Bundesgesetzbl. I\ns. 885),                                                                                                        Artikel 2\ndes Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umsatz-                              Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1\nsteuergesetzes vom 30. Juli 1952 (Bundesgesetzbl. I                   des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nS. 393) und                                                            (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Lande Berlin. Rechts-\ndes Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatz-                         verordnungen, die auf Grund der in diesem Gesetz\nsteuergesetzes vom 23. Mai 1953 (Bundesgesetzbl. I                     enthaltenen Ermächtigung erlassen werden, gel-\ns. 233)                                                                ten im Lande Berlin nach § 14 des Dritten Uber-\nwird wie folgt geändert:                                              le.i.tungsgesetzes.\n1. In § 7 Abs. 3 wird nach Satz 1 der folgende Satz\neingefügt:                                                                                                   Artikel 3\n„Die Bundesregierung kann geringfügige und auf                        Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1954\nder Großhandelsstufe übliche Bearbeitungen und                     in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 21. Juli 1954.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nFür den Bundesminister der Finanzen\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nBlij.cher\n•"]}