{"id":"bgbl1-1954-16-1","kind":"bgbl1","year":1954,"number":16,"date":"1954-06-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1954/16#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1954-16-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1954/bgbl1_1954_16.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes","law_date":"1954-06-12T00:00:00Z","page":143,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["143\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1954                      Ausgegeben zu Bonn am 18.Juni 1954                                                                             Nr. 16\nTag                                               Inhalt:                                                                               Seite\n12.6.54   Gesetz zur Änderung des Kriegsgeiangenenentschädigungsgesetzes                                                                   143\n16. 6. 54 Gebührenordnung für das Verfahren beim Bundessortenamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   144\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   146\nIn Teil II Nr. 10, ausgegeben am 16. Juni 1954, sind veröffentlicht: Gesetz betreffend die Erklärung vom 24. Oktober\n1953 über die Verlängerung der Geltungsdauer der Zollzugeständnislisten zum Allgemeinen Zoll- und Handels-\nabkommen (GATT). - Gesetz betreffend das Ubereinkommen Nr. 45 der Int~rnationalen Arbeitsorganisation vom\n21. Juni 1935 über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagarbeiten in Bergwerken jeder Art. _;_ Bekanntmachung\nüber die Kündigung des Auslieferungsvertrages vom 19. Januar 1878 zwischen dem Deutschen Reich und den König-\nreichen Schweden und Norwegen.\nGesetz zur Änderung\ndes Kriegsgeiangenenentschädigungsgesetzes.\nVom 12. Juni 1954.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:\nIn § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung\nehemaliger deutscher Kriegsgefangener vom 30. Ja-\nnuar 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 5) werden die Worte\n,, , beginnend ein Jahr nach Verkündung dieses Ge-\nsetzes,\" gestrichen.\nDie Bundesregierung hat dem vorstehenden Ge-\nsetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erfor-\nderliche Zustimmung erteilt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 12. Juni 1954.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister für Vertriebene,\nFlüchtlinge und Kriegsgeschädigte\nDr. Oberländer\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäff er"]}