{"id":"bgbl1-1954-14-3","kind":"bgbl1","year":1954,"number":14,"date":"1954-06-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1954/14#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1954-14-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1954/bgbl1_1954_14.pdf#page=4","order":3,"title":"Verordnung zur Erstreckung des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes auf das Land Berlin","law_date":"1954-05-15T00:00:00Z","page":130,"pdf_page":4,"num_pages":1,"content":["130                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1954, Teil I\n§ 2                                         lauf der Verwendungszeit verendet sind, not-\nFür Rinder der in § 1 bezeichneten Rassen (aus-                               geschlachtet oder auf behördliche Anordnung ge-\ngenommen junge Stiere), die in der Zeit vom                                      tötet worden sind.\n15. September 1953 bis zum Inkrafttreten dieser Ver-\n§ 3\nordnung zum freien Verkehr abgefertigt worden\nsind, ist der Zollsatz von 6 °/o anzuwenden, wenn                               Die Zahl der Rinder, für die wegen des gewährten\n1. die Zahlung des Zollbetrages, der sich aus dem                           Zahlungsaufschubs die Anwendung des Zollsatzes\nUnterschied zwischen den bisherigen Zollsätzen                          von 6 0/o nach § 2 in Betracht kommt, ist auf das\nund dem neuen Zollsatz ergeben hat, gegen Vor-                          Zollkontingent nach § 1 anzurechnen.\nlage von Gesundheitszeugnissen der im § 1 be-\nzeichneten Art und Kontingentsbescheinigungen                                                           § 4\noberster Landesbehörden ohne Sicherheitslei-                               Nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom\nstung aufgeschoben ist                                                  4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbin-\nund                                                                    dung mit § 19 des Zolltarifgesetzes gilt diese Rechts-\n2. die Rinder vom ersten inländischen Viehhalter                            verordnung auch im Land Berlin.\nmindestens ein Jahr lang nach der Ubergabe an\nihn in seinem innerhalb des Verbreitungsgebie-                                                         § 5\ntes der bezeichneten Höhenrassen gelegenen                                 Diese Verordnung tritt am vierzehnten Tage nach\nBetrieb als Nutzvieh verwendet oder vor Ab-                            ihrer Verkündung in Kraft.\nBonn, den 25. Mai 1954.\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer\nVerordnung zur Erstreckung des Gesetzes\nüber die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder\nin Angelegenheiten des Verfassungsschutzes auf das Land Berlin.\nVom 15. Mai 1954.\nAuf Grund des § 15 Abs. 2 des Dritten Uberlei-\ntungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I\nS. 1) verordnet die Bundesregierung müZustimmung\ndes Bundesrates:\n§ 1\nDas Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes\nund der Länder in Angelegenheiten des Verfassungs-\nschutzes vom 27. September 1950 (Bundesgesetzbl.\nS. 682) gilt auch im Land Berlin, sofern es im Land\nBerlin in Kraft gesetzt wird.\n§ 2\nDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nkündung in Kraft.\nBonn, den 15. Mai 1954.\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Schröder\nHerausgeber : D0r Bundesminister der .Justiz. - Ver I a g: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei, Bonn\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II.\nLau I ende r Bezug nur durch die Post 13 e zu g s preis: vierteljährlich für Teil I == DM 4,-, für Teil II = DM 3,- (zuzüglich Zustellgebühr).\nEin z e Ist ü c k e je anriefangene 24 Seiten DM 0,40 (zuzüglich Versandgebühren DM 0,10) - Zusendung einzelner Stücke per Streifband gegen\nVoreinsendunq des erforderlichen Betruges auf Postscheckkonto .Bundesanzeiger-Verlags-GmbH.-Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99"]}