{"id":"bgbl1-1954-14-1","kind":"bgbl1","year":1954,"number":14,"date":"1954-06-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1954/14#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1954-14-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1954/bgbl1_1954_14.pdf#page=1","order":1,"title":"Dreizehnte Verordnung über Zollsatzänderungen","law_date":"1954-05-25T00:00:00Z","page":127,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["127\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1954                        Ausgegeben zu Bonn am 1.Juni 1954                                                                              Nr. 14\nTag                                                Inhalt:                                                                                  Seite\n25.5.54    Dreizehnte Verordnung über Zollsatzänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     127\n25,5.54    Vierzehnte Verordnung über Zollsatzänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       129\n15.5.54    Verordnung zur Erstreckung des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der\nLänder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes auf das Land Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       130\n- In Teil II Nr. 7, ausgegeben am 20. Mai 1954, sind verkündet: Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und Japan vom 8. Mai 1953 über den Schutz durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigter Rechte auf\ndem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. - Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund den Vereinigten Staaten von Brasilien vom 4. September 1953 über die Wiederherstellung der durch den zweiten\nWeltkrieg betroffenen gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. - Gesetz betreffend die Vereinbarung vom\n23. Februar 1953 über die Regelung der Schweizerfranken-Grundschulden.\nIn Teil II Nr. 8, ausgegeben am 28. Mai 1954, sind veröffentlicht: Haushaltsgesetz 1954. - Zweite Bekanntmachung über\ndas Inkrafttreten des Abkommens vom 13. April 1953 zur Revision und Erneuerung des Internationalen Weizen•\nabkommens. - Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Ubereinkommens und Statuts über die internationale\nRechtsordnung der Eisenbahnen. - Berichtigung zum Vertrag vöm 27. Mai 1952 über die Gründung der Europäischen\nVerteidigungsgemeinschaft.\nDreizehnte Verordnung über Zollsatzänderungen.\nVom 25. Mai 1954.\nAuf Grund des § 4 Nr. 1 des Zolltarifgesetzes\nvom 16. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 527) ver-\nordnet die Bundesregierung, nachdem dem Bundes-\nrat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden\nist, mit Zustimmung des Bundestages:\n§ 1\nDie Zollsätze des Zolltarifs für die nachstehend\nbezeichneten Waren werden bis auf weiteres wie\nfolgt geändert:\nBisheriger                       Neuer\nNr.        Tarifnr.                     Bezeichnung der Waren                                                   Zollsatz                      Zollsatz\n0 /o des Wertes                 0/odes Wertes\n1       aus 29 05       Anmerkung.\nIsopropy lalkohol zur Umwandlung in Aceton zur\nHerstellung von Methacrylat für Plexiglas und\nPlexigum, unter Zollsicherung vom 1. Januar bis\n31. Dezember 1954 .................................                               bis 31. 12. 53                      frei\n-rei\nab 1. 1. 54\n25\n2       aus 29 20       Anmerkung.\nAceton zur Herstellung von Methacrylat für Plexi-\nglas und Plexigum, unter Zollsicherung vom\n1. Januar bis 31. Dezember 1954 ..................                                bis 31. 12. 53                      frei\nfrei\nab 1. 1. 54\n35","128                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1954, Teil I\nBisheriger        Neuer\nNr.  Tarifnr.                Bezeichnung der Waren                          Zollsatz        Zollsatz\n0/o des Wertes  0/o des Wertes\n3       40 11 aus B -   Luftschläuche für Flugzeugräder, aus Weich-\nkautschuk, mit folgenden Reifenbezeichnun-\ngen: 17.00-20, 17.00-16, 9.00-6, 33\" .....            30             frei\naus D - Laufdeck.en für Flugzeugräder, aus Weich-\nkautschuk, mit folgenden Reifenbezeichnun-\ngen: 17.00-20, 17.00-16, 9.00-6, 33\" .....            30             frei\n4  aus 42 05  Sämischgares Fensterputzleder, dessen Ränder, auch\nan allen Seiten, unregelmäßig beschnitten sind, vom\n1. Januar 1954 bis 30. Juni 1955 .................. .     bis 31. 12. 53        10\n10\nab  1. 1. 54\n20\n5       69 02 Feuerfeste Steine, Platten (Fliesen) und andere\nfeuerfeste Bauteile:\naus C - schmelzflüssig gegossen, mit einem Gehalt\nan Zirkonoxyd von mindestens 25 °/o und\neinem Gesamtgehalt an hochschmelzenden\nMetalloxyden (z. B. Zirkon-, Aluminium-,\nMagnesiumoxyd) von 85 0/o oder mehr ....               5             frei\n6       69 03 Andere feuerfeste Erzeugnisse (z. B. Retorten,\nSchmelztiegel aller Art, Muffeln, Ausgüsse, Düsen,\nStopfen, Stützen, Rohre, Rohrformstücke und Stäbe):\naus D - schmelzflüssig gegossen, mit einem Gehalt\nan Zirkonoxyd von mindestens 25 0/o und\neinem Gesamtgehalt an hochschmelzenden\nMetalloxyden (z. B. Zirkon-, Aluminium-,\nMagnesiumoxyd) von 85 °/o oder mehr ....               5             frei\n§ 2\nNach § 14 des Dritten Dberleitungsgesetzes vom\n4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung\nmit § 19 des Zolltarifgesetzes gilt diese Rechtsver-\nordnung auch im Land Berlin.\n§ 3\nDiese Verordnung tritt am zehnten Tage nach\nihrer Verkündung in Kraft.\nBonn, den 25. Mai 1954.\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer"]}