{"id":"bgbl1-1954-13-1","kind":"bgbl1","year":1954,"number":13,"date":"1954-05-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1954/13#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1954-13-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1954/bgbl1_1954_13.pdf#page=1","order":1,"title":"Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundesarbeitsgericht und bei dem Bundessozialgericht","law_date":"1954-05-07T00:00:00Z","page":119,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["119\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1954                      Ausgegeben zu Bonn am 18. Mai 1954                                                                                                                 Nr. 13\nTag                                                                          Inhalt:                                                                                        Seite\n7.5.54    Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundesarbeitsgericht und bei\ndem Bundessozialgericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               119\n7.5.54    Verordnung zur Änderung der Besoldungsordnung für die Beamten der Deutschen Bundes-\nbahn und der Ausführungsbestimmungen zu dieser Besoldungsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                            120\n4.5.54    Verordnung zur Erstreckung der Verordnung über den Ersatz von Fürsorgekosten auf das\nLand Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   124\n15.4.54    Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten beim Bundesverwaltungsgericht,\nBundesdisziplinarhof, Bundesgesundheitsamt, Statistischen Bundesamt und Bundeskriminalamt                                                                           125\n17.5.54    Bekanntmachung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden\nMitglieder der Bundesversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          125\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      126\nIn Teil II Nr. 6, ausgegeben am 11. Mai 1954, sind veröffentlicht: Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik\nDeutschland zum Allgemeinen Abkommen vom 2. September 1949 über die Vorrechte und Befreiungen des Europa-\nrates und zu dem Zusatzprotokoll vom 6. November 1952 zu diesem Abkommen. - Gesetz betreffend die Verein-\nbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vertretern der Gläubiger und Garantiemächte über\ndie Haftung der Bundesrepublik Deutschland für gewisse österreichische Auslandsanleihen. - Gesetz betreffend die\nVereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die Regelung der\nForderungen der Französischen Republik an die Bundesrepublik Deutschland. - Gesetz betreffend die Verein-\nbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein über die Regelung der\nForderungen des Fürstentums Liechtenstein an die Bundesrepublik Deutschland. - Bekanntmachung über das In-\nkrafttreten des Abkommens über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer. - Bekanntmachung über die Verlängerung\nder Geltungsdauer der Vereinbarung über den Straßenpersonen- und -güterverkehr zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und Belgien.\nAnordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht\nbei dem Bundesarbeitsgericht und bei dem Bundessozialgericht.\nVom 7. Mai 1954.\nArtikel 1                                                               c) die Bundesrichter des Bundesarbeitsgerichts\nAuf Grund des § 76 in Verbindung mit § 189 des                                                     und die Bundesrichter des Bundessozialgerichts\nBundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1953 (Bundes-                                                       zwei karmesinrote Schnüre in Seide.\ngesetzbl. I S. 551) bestimme ich:\nArtikel 2\nI.                                                                Rechtsanwälte und Verwaltungsrechtsräte tragen\nDie Amtstracht der Bundesrichter und der Ur-                                             als Bevollmächtigte der Parteien die bei den Gerich-\nkundsbeamten bei dem Bundesarbeitsgericht und bei                                          ten für sie vorgeschriebene Amtstracht.\ndem Bundessozialgericht besteht aus einer Amts-\nrobe und einem Barett. Zur Amtstracht tragen die                                                                                      Artikel 3\nBundesrichter eine breite weiße Binde mit herab-                                                Der Bundesminister für Arbeit wird ermächtigt,\nhängenden Enden, die Urkundsbeamten eine ein-                                              Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu\nfache weiße Halsbinde.                                                                     erlassen. Soweit sich diese auf das Bundesarbeits-\nII.                                                            gericht beziehen, erläßt er sie im Einvernehmen mit\ndem Bundesminister der Justiz.\nDie Farbe der Amtstracht ist karmesinrot. Der\nBesatz an der Amtsrobe und am Barett besteht für                                            Bonn, den 7. Mai 1954.\ndie Bundesrichter aus Samt und für die Urkunds-\nbeamten aus Wollstoff.                                                                                                 Der Bundespräsident\nTheodor Heuss\nIII.                                                                         Der Bundesminister des Innern\nAm Barett tragen                                                                                                               Dr. Schröder\na) der Präsident des Bundesarbeitsgerichts und\nder Präsident des Bundessozialgerichts drei                                                   Für den Bundesminister der Justiz\nSchnüre in Gold, ·                                                                                Der Bundesminister des Innern\nDr. Schröder\nb) die Senatspräsidenten des Bundesarbeitsge-\nrichts und die Senatspräsidenten des Burrdes-                                                      Der Bundesminister für Arbeit\nsozialgerichts zwei Schnüre in Gold,                                                                                      Anton Storch"]}