{"id":"bgbl1-1953-73-1","kind":"bgbl1","year":1953,"number":73,"date":"1953-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/73#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1953-73-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1953/bgbl1_1953_73.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Handwerksordnung","law_date":"1953-12-22T00:00:00Z","page":1567,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1567\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1953                 Ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1953                                                                                                                    Nr. 73\nTag                                                                          Inhalt:                                                                                          Seite\n22. 12. 53  Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Handwerksordnung..............................                                                                                  1567\n22. 12. 53  Gesetz zur Änderung des Zolltarifs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               1568\n22. 12. 53  Verordnung über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Verordnung über die Mitwir-\nkung des Bundes bei der Verwaltung der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer . . .                                                                                1568\n23. 12. 53  Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe\nin Strafsachen ............... ; . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    1569\n24. 12. 53  Verordnung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         1579\n23. 12. 53  Verordnung über die Bildung von Weinbaubezirken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                1584\n23. 12. 53 Zweite Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Besoldungsgesetz\n{Besoldungsvorschriften) ......................... ·.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         1588\n23. 12. 53 Verordnung über die Bestätigung und Prüfung der Betriebsleiter von Straßenbahnbetrieben                                                                                1590\n24. 12. 53  Verordnung zur Durchführung der§§ 11 bis 19 des Steueranpassungsgesetzes (Gemeinnützig-\nkeitsverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           1592\n24. 12. 53 Dritte Verordnung zur Verlängerung der Verordnung über die vorläufige Unterbringung\nvon Flüchtlingen aus der sowjetisch besetzten Zone und dem sowjetisch besetzten Sektor\nvon Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1597\n23. 12. 53  Verordnung über die Ergänzung der Ersten Verordnung über die Einbeziehung der Ange-\nhörigen von Nichtgebietskörperschaften in die Regelung des Wiedergutmachungsgesetzes für\nAngehörige des öffentlichen Dienstes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               1598\nln Teil II Nr. 20, ausgegeben am 22. Dezember 1953, sind veröffentlicht: Verordnung über die Einführuq.g eines Rhein-\nManifestes (Rhein-Manifest VO). - Strom- und Schiffahrtpolizeiverordnung über Sicherungsmaßnahmen im Bereich der\nSeezielschießplätze an der schleswig-holsteinischen Ostküste, Hohwacht Bucht. - Bekanntmachung über die Wieder-\nanwendung des Haager Zivilprozeßabkommens. - Bekanntmachung über die Weitergeltung der Gemeinsamen Ge-\nschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 11 des Grundgesetzes (Vermitt-\nlungsausschuß).\nGesetz\nzur Änderung und Ergänzung der ~andwerksordnung.\nVom 22. Dezember 1953.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                                                         Artikel II\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                                                             Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Dberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nArtikel I                                                              (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land .Berlin.\nDas Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Hand-                                                                                         Artikel III\nwerksordnung) vom 17. September 1953 (Bundes-                                                      Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung\ngesetzbL I S. 1411) wird wie folgt geändert und er-                                            in Kraft.\ngänzt:\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\n1. In§ 118 Abs. 1 und§ 120 Abs. 1 werden die Worte\n„bis zum 31. Dezember 1953\" durch die Worte                                                Bonn/Lörrach, den 22. Dezember 1953.\n,,bis zum 30. September 1954\" erse,tzt.\nDer Bundesp-räsident\n2. Dem§ 120 Abs. 1 wird folgender Satz 3 angefügt:                                                                               Theodor Heuss\n,,Endet die Wahlzeit der Mitglieder einer Hand-                                                                         Der Bundeskanzler\nwerkskammer vor dem 30. September 1954, so                                                                                          Adenauer\nwird sie bis zu der Umbildung der Handwerks-\nkammer nach Satz 1, längstens jedoch bis zum                                                       Der Bundesminister für Wirtschaft\n30. September 1954 verlängert.\"                                                                                              Ludwig Erhard"]}