{"id":"bgbl1-1953-54-5","kind":"bgbl1","year":1953,"number":54,"date":"1953-08-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/54#page=34","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1953-54-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1953/bgbl1_1953_54.pdf#page=34","order":5,"title":"Vierte Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Zollkontingents-Verordnung)","law_date":"1953-08-27T00:00:00Z","page":1068,"pdf_page":34,"num_pages":6,"content":["1068                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I\nVierte Verordnung über Zolltarifänderungen\naus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes\nder Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl\n(Zollkontingents-Verordnung).\nVom 27. August 1953.\nAuf Grund des § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Än-\nderung des Zolltarifs aus Anlaß der Errichtung des\nGemeinsamen -Marktes der Europäischen Gemein-\nschaft für Kohle und Stahl vom 20. April 1953 (Bun-\ndesgesetzbl. I S. 131) verordnet die Bundesregierung:\n§ 1\nDer Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1951 I S. 527) wird\nwie folgt geändert:\n1. Die Tarifnummern 7301, 7306, 7307, 7309, 7310, 7311, 7312, 7313 und 7316 erhalten folgende Fassung:\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                          Bezeichnung der Waren                             dem freien     für andere\nVerkehr der\nEuropäischeu      Waren\nGemeinschaft\n73 01    Roheisen (einschließlich Spiegeleisen) in Barren, Masseln (Gänzen),\nFlossen oder dergleichen:\nA - Hämatitroheisen (einschließlich Stahlroheisen) und phosphor-\nhaltiges Roheisen (einschließlich Ferrophosphor) (EG) ........ .        frei             5\nB - Spiegeleisen (EG)                                                       frei             6\nC - anderes:\n1 - mit einem Gehalt an Vanadium und Titan von je nicht mehr\nals 1 0/o (EG) ........................................... .        frei\n2 - anderes (EG) .......................................... .           frei            10\nim Rahmen des Zollkontingents ........................ .                          6\n73 06    Rohluppen, Rohschienen und Rohblöcke (Ingots):\nA - Rohluppen und Rohschienen (EG)                                           frei             8\nim Rahmen des Zollkontingents                                                         6\nB - Rohblöcke (Ingots):\n1 - nicht plattiert (EG)                                                frei             7\nim Rahmen des Zollkontingents ........................ .                           6\n2 - plattiert (EG) .......................................... .         frei             9\nim Rahmen des Zollkontingents ........................ .                           8\n73 07   Vorgewalzte Blöcke (Blooms), Knüppel, Brammen und Platinen; Eisen\nund Stahl, nur vorgeschmiedet oder gehämmert (Schmiedehalbzeug):\nA - Blöcke (Blooms) und Knüppel:\n1 - gewalzt:\na - nicht plattiert (EG) .................................. .       frei             8\nim Rahmen des Zollkontingents ..................... .                          6\nb - plattiert (EG) ....................................... .        frei            10\nim Rahmen des Zollkontjngents ..................... .                          8\n2 - geschmiedet ............................................ .           15             15","Nr. 54 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. August 1953                            1069\nZollsatz 0 /o des Wertes\nlür Waren aus\nTarifnr.                           Bezeichnung der Waren                             dem freien      lür andere\nVerkehr der\nEuropäischen       Waren\nGemeinschaft\nB - Brammen und Platinen:\n- gewalzt:\na - nicht plattiert (EG) ..................................   .     frei               8\nim Rahmen des Zollkontingents .....................    .                        6\nb - plattiert (EG) .......................................    .     frei             10\nim Rahmen des Zollkontingents .....................    .                        8\n2 - geschmiedet ............................................ .             15             15\nC - Schmiedehalbzeug ......................................... .                15             15\n73 09   Universaleisen und Universalstahl:\nA - nicht plattiert (EG) ......................................... .          frei             11\nim Rahmen des Zollkontingents ........................... .                               6\nB - platliert (EG)                                                            frei             15\nim Rahmen des Zollkontingents ........................... .                               8\n73 10   Stabeisen und Stabstahl, warm gewalzt, warm stranggepreßt oder\ngeschmiedet (einschließlich Walzdraht); Stabeisen und Stabstahl, kalt\ngezogen oder kalibriert; Hohlbohrerstäbe, zur Herstellung von Boh-\nrern und Bohrstangen für Bergwerke geeignet:\nA - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt:\n1 - Walzdraht (EG) ........................................ .            frei             12\nim Rahmen des Zollkontingents ........................ .                            6\n2 - Stabeisen und Stabstahl, massiv (EG) ..................... .         frei             10\nim Rahmen des Zollkontingents ........................ .                            6\n3 - Hohlbohrerstäbe (EG) ................................... .           frei             10\nim Rahmen des Zollkontingents ........................ .                            6\nB - nur geschmiedet ........................................... .               18             18\nC - nur kalt gezogen oder nur kalibriert ......................... .           18             18\nD - plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung (z.B. poliert,\nüberzogen):\n- nur plattiert:\na - w a.rm gewalzt oder warm stranggepreßt (EG) .......... .        frei              15\nim Rahmen des Zollkontingents ..................... .                           8\nb - kalt gezogen oder kalibriert .......................... .         18              18\n2 - anderes ................................................ .             18              18\n73 11   Profile aus Eisen oder Stahl, warm gewalzt, warm stranggepreßt oder\ngeschmiedet, kalt gewalzt oder kalt gezogen, auch gelocht, aber nicht\nzusammengesetzt; Spundwandeisen aus Eisen oder Stahl, auch ge-\nlocht oder aus Teilen zusammengesetzt:\nA - Profile:\n- nur wann gewalzt oder nur warm stra.nggepreßt:\na - U-, I- oder H-Profile mit einer Höhe von;\n1 - weniger als 80 mm:\na - nicht gelocht (EG) ............................. .      frei             11\nim Rahmen des Zollkontingents ............... .                         6","1070                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                         Bezeichnung der Waren                             dem freien      für andere\nVerkehr der\nEuropäischen       Waren\nGemeinschaft\nb - gelocht (EG) ................................... .       frei             10\n2 - 80 mm oder mehr:\na - nicht gelocht (EG) ............................. .       frei             11\nim Rahmen des Zollkontingents ............... .                         6\nb - gelocht (EG) ................................... .       frei             10\nb - Zoreseisen:\n1 - nicht gelocht (EG) ................................. .       frei             11\nim Rahmen des Zollkontingents .................. .                          6\n2 - gelocht (EG)    ..................................... .      frei             10\nc - andere Profile:\n1 - nicht gelocht (EG) ................................. .       frei             11\nim Rahmen des Zollkontingents .................. .                          6\n2 - gelocht (EG)                                                 frei             10\n2 - nur geschmiedet:\na - nicht gelocht ......................................... .         18              18\nb - gelocht ............................................. .            8               8\n3 - nur kalt gewalzt oder nur kalt gezogen:\na - kalt gewalzt:\n1 - nicht gelocht ..................................... .         22             22\n2 - gelocht   .......................................... .         8               8\nb - kalt gezogen:\n1 - nicht gelocht ..................................... .         18              18\n2 - gelocht   .......................................... .         8               8\n4 - plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung (z.B. poliert,\nüberzogen):\na - nur plattiert:\n1 - warm gewalzt oder warm stranggepreßt:\na - nicht gelocht (EG) ............................. .       frei             15\nim Rahmen des Zollkontingents ............... .                         8\nb - gelocht (EG) ................................... .       frei             10\n2 - kalt gewalzt oder kalt gezogen:\na - nicht gelocht ................................... .       18              18\nb - gelocht ....................................... .          8               8\nb - andere:\n- kalt gewalzt oder kalt gezogen, nicht plattiert:\na - nicht gelocht ................................... .       22             22\nb ·· gelocht ....................................... .         8               8\n2 - andere:\na - nicht gelocht ................................... .       18              18\nb - gelocht ....................................... .          8               8\nB - Spundwandeisen (EG) ...................................... .             frei             11\nim Rahmen des Zollkontingents                                                           6\nAnmerkung zu Nr.7311 Abs.Ala.\nBei den U-, I- und H-Profilen ist die Höhe der Abstand zwischen den\nparallelen Außenflächen der beiden Schenkel.","Nr. 54 ----- Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. August 1953                           1071\nZollsatz 0 /o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                          Bezeichnung der Waren                              dem freien       für andere\nVerkehr der\nEuropäischen        Waren\nGemeinschaft\n73 12   Bandeisen und Bandstahl, warm oder kalt gewalzt:\nA - nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert) (EG) ......... .             frei             15\nim Rahmen des Zollkontingents                                                             6\nB - nur kalt gewalzt:\n1 - in Rollen, zur Herstellung von Weißband unter Zollsicherung:\na - mit einer Stärke von weniger als 0,50 mm und einer Breite\nvon mehr als 457 mm (EG) ........................... .           frei              18\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                               6\nb - anderes (EG) ........................................ .          frei              18\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                                6\n2 - anderes ................................................ .              25              25\nC - plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächenbearbeitung:\n1 - versilbert, vergoldet oder platiniert ..................... .           25              25\n2 - emailliert                                                              25              25\n3 - verzinnt, mit einer Stärke:\na - von 0,50 mm oder mehr (EG) ....................... .             frei              18\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                               8\nb - von weniger als 0,50 mm (EG) ....................... .           frei              18\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                                6\n4 - verzinkt oder verbleit .................................. .             25              25\n5 - anderes (z. B. verkupfert, künstlich oxydiert, lackiert, ver-\nnickelt, verniert, plattiert, parkerisiert, bedruckt):\na - plattiert:\n- warm gewalzt (EG) ............................... .          frei              15\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                              8\n2 - kalt gewalzt (EG) ................................. .         frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                              8\nb - anderes ............................................. .            25              25\nD - anders bearbeitet (z. B. perforiert, abgeschrägt, gebördelt)                25              25\n73 13   Bleche aus Eisen oder Stahl, warm oder kalt gewalzt:\nA - Elektrobleche (t6les magnetiques) (EG) ..................... .             frei             22\nim Rahmen des Zollkontingents                                                              6\nB - andere Bleche:\n- nur warm gewalzt, mit einer Stärke:\na - von 3 mm oder mehr und einer Festigkeit je mm 2 :\n- von weniger als 56 kg:\na - Schiffsbleche (EG) ............................. .        frei               3\nb - andere (EG) ................................... .         frei              18\nim Rahmen des Zollkontingents ............. .                             6\n2 - von 56 kg oder mehr (EG) ....................... .            frei             20\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                              G","1072                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                    Bezeichnung der Waren                                dem freien      für andere\nVerkehr der\nEuropäischen       Waren\nGemeinschaft\nb - von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als 3 mm, und einer\nF(~stigkeit je mm~:\n1 - von weniger als 56 kg (EG) ........................ .          frei            18\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                              6\n2 - von 56 kg oder mehr (EG) ....................... .             frei            20\njm Rahmen des Zollkontingents ................. .                              6\nc - von 0,50 mm oder mehr, jedoch weniger als 2 mm (EG) ... .          frei            22\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                               6\nd - von weniger als 0,50 mm (EG) ....................... .             frei            22\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                               6\n2 - nur entzundert (dekapiert), mit einer Stärke:\na - von 3 mm oder mehr (EG) ........................... .              frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                               6\nb - von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als 3 mm (EG) ... .             frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                               6\nc - von 0,50 mm oder mehr, jedoch weniger als 2 mm (EG)                frei            22\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                               6\nd - von weniger als 0,50 mm (EG) ....................... .             frei            22\nim Rahmen des Zollkontingents                                                     6\n3 - nur kalt gewalzt, mit einer Stärke:\na - von 3 mm oder mehr ................................. .              28             28\nb - von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als 3 mm (EG) .... .            frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents ..................... .                             8\nc - von 0,50 mm oder mehr, jedoch weniger als 2 mm (EG) .. .           frei            22\nim Rahmen des Zollkontingents ..................... .                             8\nd - von weniger als 0,50 mm (EG) ........................ .            frei            22\nim Rahmen des Zollkontingents ..................... .                             8\n4 - nur glänzend gemacht, poliert oder hochglanzpoliert (EG) ... .         frei            22\nim Rahmen des Zollkontingents ..................... .                             8\n5 - plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächenbearbeitung:\na - versilbert, vergoldet oder platiniert ................... .         28             28\nb - emailliert ........................................... .            28             28\nc - verzinnt, mit einer Stärke:\n1 - von  0,50 mm oder mehr (EG)                                    frei             18\nim  Rahmen des Zollkontingents ................... .                            8\n2 - von  weniger als 0,50 mm (EG) ..................... .          frei             18\nim  Rahmen des Zollkontingents ................... .                            6\nd - verzinkt oder verbleit (EG) ........................... .          frei            20\nim Rahmen des Zollkontingents ..................... .                              8\ne - andere (z.  B. verkupfert, künstlich oxydiert, lackiert, ver-\nnickelt, verniert, plattiert, parkerisiert, bedruckt):\n1 - plattiert (EG) ..................................... .         frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                             8\n2 - andere (EG) ...................................... .           frei            22\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                             8","Nr. 54-Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. August 1953                                  1073\nZollsatz 0/o des Wertes\nlür Waren aus\nTarifnr.                         Bezeichnung der Waren                                  dem freien      für andere\nVerkehr der\nEuropäischen       \\Varen\nGemeinschaft\n6 - anders bearbeitet:\na - nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten:\n1 - versilbert, vergoldet oder platiniert ................ .         28              28\n2 - emailliert ........................................ .            28              28\n3 - andere (EG) ...................................... .            frei             22\nim Rahmen des Zollkontingents ..................... .                               8\nb - perforiert, gebogen, tiefgezogen, ziseliert, graviert, guillo-\nchiert oder anders bearbeitet, mit Ausnahme der nur\ndurch Walzen verformten Bleche ...................... .             28               28\n73 16    Oberbaustoffe, aus Eisen oder Stahl: Schienen, Leitschienen, Weichen-\nzungen, Herzstücke, Kreuzungen, Weichen, Zungenverbindungs-\nstangen, Zahnstangen; Bahnschwellen, Laschen, Unterlagsplatten,\nKlemmplatten, Spurplatten und Spurstangen für die Verlegung und\nBefestigung von Schienen:\nA - Schienen:\n1 - neu (EG)                                                                frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents ........................ .                                6\n2 - gebraucht (EG} ......................................... .             frei              18\nB - Leitschienen (EG} .......................................... .               frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents ........................... .                                 6\nC - Zahnstangen .............................................. .                  15              15\nD - Bahnschwellen (EG} ........................................ .                frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents                                                               6\nE - Laschen und Unterlagsplatten:\n1 - gewalzt (EG) ........................................... .              frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents ........................ .                                6\n2 - andere                                                                   18              18\nF - andere:\n1 - Weichenzungen, Herzstücke, Kreuzungen, Weichen und Zun-\ngenverbindungsstangen ................................. .                15              15\n2 - andere    .............................. : ................. .           18              18\n2. Hinter der Tarifnr. 7316 ist folgende Bestimmung einzufügen:\nAnmerkung zu den Nm. 7301, 7306, 7307, 7309 bis 7313 und 7316.\nDie ermäßigten Zollsälze für Waren im Rahmen von Zollkontin-\ngenten gelten für eine Gesamtmenge von 120 000 t im Kalendermonat.\nDie Gesamtmenge wird in drei Zollkontingente aufgeteilt.\nDas Zollkontingent 1 umfaßt die Waren der Nrn. 7301, 7306 und\n7307; es beträgt 35 000 t im Kalendermonat.\nDas Zollkontingent 2 umfaßt die Waren der Nrn. 7309, 7312 und\n7313; es beträgt 50000 t im Kalendermonat.\nDas Zollkontingent 3 umfaßt die Waren der Nrn. 7310, 7311 und\n7316; es beträgt 35000 t im Kalendermonat.\nDie Abfertigung ist nur bei höchstens vier vom Bundesminister\nder Finanzen zu bestimmenden Zollstellen zulässig.\nNicht ausgenutzte Mengen dürfen auf die Zollkontingente späterer\nKalendermonate nicht übertragen werden."]}