{"id":"bgbl1-1953-49-2","kind":"bgbl1","year":1953,"number":49,"date":"1953-08-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/49#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1953-49-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1953/bgbl1_1953_49.pdf#page=2","order":2,"title":"Zweite Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl","law_date":"1953-08-11T00:00:00Z","page":916,"pdf_page":2,"num_pages":5,"content":["916                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I\nZweite Verordnung über Zolltarifänderungen\naus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes\nder Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.\nVom 11. August 1953.\nAuf Grund des § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Ände-\nrung des Zolltarifs aus Anlaß der Errichtung des\nGemeinsamen Marktes der Europäischen Gemein-\nschaft für Kohle und Stahl vom 20. April 1953 (Bun-\ndesgesetzbl. I S. 131) verordnet die Bundesregierung:\n§ 1\nDer Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1951 I S. 527) wird\nbis auf weiteres wie folgt geändert:\nl. In der Tariinr. '1315 (Legierte Stähle und Qualitätskohlenstoifstahl usw.) erhalten die Absätze A und C\nfolgende Fassung:\nZollsatz 8/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                           Bezeichnung der Waren                               dem freien\nVerkehr der     für andere\nEuropäischen      Waren\nGemeinschaft\n(7315)   A - Qualitätskohlenstoffstahl,         mit  einem   Kohlenstoffgehalt  von\n0,60 0/o bis 1,6 6/o:\n1 - Rohblöcke (Ingots), vorgewalzte Blöcke (Blooms), Knüppel,\nBrammen und Platinen:\na - geschmiedet ........................................ .             8               8\nb - andere ............................................. .              8              8\n2 - Schmiedehalbzeug ...................................... .               8               8\n3 - Sturze für Bleche, in Rollen; Universalstahl:\na - plattiert ............................................ .          10              10\nb - nicht plattiert ........................................ .         8               8\n4 - Stabstahl (einschließlich Walzdraht und HohlQohrerstäbe, zur\nHerstellung von Bohrern und Bohrstangen für Bergwerke\ngeeignet) und Profile:\na - nur gesch1niedet ..................................... .           8               8\nb - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt ........ .            8               8\nc - nur kalt gewalzt oder nur kalt gezogen oder nur kalibriert .      15              15\nd - andere:\n1 - warm gewalzt, warm stranggepreßt oder geschmiedet:\na - plattiert ....................................... .       10              10\nb - nicht plattiert .................................. .        8              8\n2 - kalt gewalzt, kalt gezogen oder kalibriert:\na - plattiert ....................................... .       18              18\nb - nicht plattiert .................................. .      15              15","Nr. 49-Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1953                                 917\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                    Bezeichnung der Waren                                dem freien\nVerkehr der     für andere\nEuropäischen      Waren\nGemeinschaft\n5 - Bandstahl:\na - nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert)                       8               8\nb - nur kalt gewalzt:\n1 - in Rollen, zur Herstellung von Weißband unter Zoll-\nsicherung:\na - mit einer Stärke von weniger als 0,50 mm und einer\nBreite von mehr als 457 mm ..................... .        15              15\nb - anderer ....................................... .          15              15\n2 - anderer .......................................... .           15              15\nc - plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächen-\nbearbeitung:\n1 - plattiert .......................................... .         18              18\n2 - anderer:\na ·- warm gewalzt                                               8               8\nb - anderer ....................................... .          15              15\nd - anders bearbeitet (z.B. perforiert, abgeschrägt, gebördelt):\n1 - warm gewalzt ..................................... .            8               8\n2 - anderer                                                        15              15\n6 - Bleche:\na - nur warm gewalzt                                                    8               8\nb - nur entzundert (dekapiert) ............................ .           8               8\nc - nur kalt gewalzt, mit einer Stärke:\n1 - von 3 mm oder mehr .............................. .            28              28\n2 - von weniger als 3 mm ............................. .           28              28\nd - poliert, plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächen-\nbearbeitung:\n1 - plattiert .......................................... .         10              10\n2 - andere:\na - warm gewalzt                                                8               8\nb - andere ........................................ .          28              28.\ne - anders bearbeitet:\n1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten:\na - warm gewalzt ................................. .            8               8\nb - andere                                                     28              28\n2 - perforiert,  gebogen, tiefgezogen, ziseliert, graviert,\nguillochiert oder anders bearbeitet, mit Ausnahme der\nnur durch Walzen verformten Bleche:\na - warm gewalzt ................................. .            8               8\nb - andere ....................................... .           28              28","918                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                        Bezeichnung der Waren                                 dem freien\nVerkehr der     für andere\nEuropäischen      Waren\nGemeinschaft\n7 - Draht, auch überzogen, ausgenommen isolierte Drähte für die\nElektrotechnik:\na - plattiert ............................................. .            18             18\nb - nicht plattiert ....................................... .            15             15\nC - legierter Stahl, allgemein „Baustahl\" genannt, und legierter\nSonderstahl (anderer als legierter Stahl, der allgemein „Baustahl\"\ngenannt wird}:\n1 - Rohblöcke (Ingots), vorgewalzte Blöcke (Blooms), Knüppel,\nBrammen und Platinen:\na - geschmiedet:\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 0/o bis 1,15 0/o,\nan Chrom von 0,50 0/o bis 2 0/o, auch mit einem Gehalt\nan Molybdän von 0,50 0/o oder weniger ............. .             4              4\n2- andere                                                             8              8\nb - andere:\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 0/o bis 1,15 0/o,\nan Chrom von 0,50 °/o bis 2 0/o, auch mit einem Gehalt\nan Molybdän von 0,50 0/o oder weniger .............. .            4              4\n2 - andere ; .......................................... .             8              8\n2 - Schmiedehalbzeug ...................................... .                 8              8\n3 - Sturze für Bleche, in Rollen; Universalstahl:\na - plattiert ............................................ .             10             10\nb - nicht plattiert ........................................ .            8              8\n4 - Stabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlbohrerstäbe, zur\nHerstellung von Bohrern und Bohrstangen für Bergwerke\ngeeignet) und Profile:\na - nur geschmiedet:\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 0/o bis 1,15 °/o,\nan Chrom von 0,50 0/o bis 2 0/o, auch mit einem Gehalt\nan Molybdän von 0,50 0/o oder weniger .............. .            4              4\n2 - andere ................ ·........................... .            8              8\nb - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt:\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 0/o bis 1,15 0/o,\nan Chrom von 0,50 0/o bis 2 0/o, auch mit einem Gehalt\nan Molybdän von 0,50 0/o oder weniger .............. .            4              4\n2 - andere ........................................... .              8              8\nc - nur kalt gewalzt oder nur kalt gezogen oder nur kalibriert           15             15\nd - andere:\n1 - warm gewalzt, warm stranggepreßt oder geschmiedet:\na - plattiert ...................................... .           10             10\nb - nicht plattiert                                           ,,  8              8","Nr.49-Tag der Ausgabe: Bonn, den 17.August1953                                     919\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                     Bezeichnung der Waren                                dem freien\nVerkehr der     für andere\nEuropäischen      Waren\nGemeinschaft\n2 - kalt gewalzt, kalt gezogen oder kalibriert:\na - plattiett .................... .' ................. .       18              18\nb - nicht plattiert                                             15              15\n5 - Bandstahl:\na - nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert):\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 0/o bis 1,15 °/o,\nan Chrom von 0,50 0/o bis 2 0/o, auch mit einem Gehalt\nan Molybdän von 0,50 °/o oder weniger ......•........            4               4\n2 - anderer .......................................... .             8               8\nb - nur kalt gewalzt ..................................... .            15              15\nc - plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächenbe-\narbeitung:\n1 - plattiert ......................................... .           10              10\n2 - anderer:\na - warm gewalzt                                                 8               8\nb - anderer ....................................... .           15              15\nd - anders bearbeitet (z. B. perforiert, abgeschrägt, gebördelt):\n1 - warm gewalzt .................................... .              8               8\n2 - anderer .......................................... .            15              15\n6 - Bleche:\na - Elektrobleche (töles magnetiques)                                  frei            frei\nb - andere Bleche:\n1 - nur warm gewalzt                                                 8               8\n2 - nur entzundert (dekapiert) ......................... .           8               8\n3 - nur kalt gewalzt, mit einer Stärke:\na - von 3 mm oder mehr ........................... .            28              28\nb - von weniger als 3 mm .......................... .           28              28\n4 - poliert, plattiert, überzogen oder mit anderer Ober-\nflächenbearbeitung:\na - plattiert ....................................... .         10              10\nb - andere:\n.1 - warm gffwalzt ............................. .            8              8\n2 - andere ..................................... .          28              28\n5 - anders bearbeitet:\na - nur anders als quadratisch oder rechteckig zuge-\nschnitten:\n1 - warm gewalzt .............................. .             8              8\n2 - andere ..................................... .          28              28","920                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                          Bezeichnung der Waren                                dem freien\nfür andere\nVerkehr der\nEuropäischen      Waren\nGemeinschaft\nb - perforiert, gebogen, tiefgezogen, ziselier( graviert,\nguillochiert oder and~rs bearbeitet, mit Ausnahme\nder nur durch Walzen verformten Bleche:\n1 - warm gewalzt ......... ·..................... .         8               8\n2 - andere ..................................... .         28              28\n7 - Draht, auch überzogen, ausgenommen isolierte Drähte für die\nElektrotechnik:\na - plattiert ............................................ .           18              18\nb - nicht plattiert ........................................ .         15              15\n2. In der Tarifnr. 7324 (Gerade Rohre von gleichmäßiger Stärke, aus Schmiedeeisen oder Stahl, roh usw.)\nerhält der Absatz B - 2 - b folgende Fassung:\nTarifnr.                           Bezeichnung der Waren                                Zollsatz 0/o des Wertes\n(7324)     B - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen:\n2 - nahtlos, warm gezogen, gewalzt oder kalt gezogen:\nb - andere:\n1 - mit einem Gehalt an Kupfer von 0,05 0/o oder weniger ..                 12\n2 - andere ........................................... .                    18\n§ 2\nNach § 14 des Dritten Dberleitungsgesetzes vom\n4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung\nmit § 2 des Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs aus\nAnlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der\nEuropäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom\n20. April 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 131) gilt diese\nRechtsverordnung auch im Land Berlin.\n§ 3\nDiese Verordnung tritt am 25. Juli 1953 in Kraft.\nBonn, den 11. August 1953.\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäff er"]}