{"id":"bgbl1-1953-49-1","kind":"bgbl1","year":1953,"number":49,"date":"1953-08-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/49#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1953-49-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1953/bgbl1_1953_49.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Ergänzung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes","law_date":"1953-08-13T00:00:00Z","page":915,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["915\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1953                    Ausgegeben zu Bonn am 17. August 1953                                                                                                Nr. 49\nTag                                                            Inhalt:                                                                                      Seite\n13.8.53   Gesetz zur Ergänzung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes                                                                                           ~15\n11. 8. 53 Zweite Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen\nMarktes der Europäisd1en Gemeinschaft für Kohle und Stahl .......................... .                                                              916\n14.8.53   Siebente Verordnung über Zollsatzänderungen ........................................ .                                                              921\n30. 7.53  Verordnung über die Prüfuug und Kennzeichnung bauartgenehmigungspflichtiger Fahrzeug-\nteile (Fahrzeugteileverordnung) ....................................................... .                                                           922\n6. 8. 53 Erste Verordnung zur Anderung der Ausführungsbestimmungen zum Besoldungsgesetz\n(Besoldungsvorschriften) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...  927\n4. 8. 53 Verordnung über die Geltung des Gesetzes zur Aufhebung einiger Verordnungen und Be-\nstimmungen dc~s Binnenschiffahrtsrechts im Land Berlin ................................. .                                                           929\n30. 7.53  Bekanntmachung über die Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen der Deutschen\nBundesbahn in das Bundesbahnschuldbuch ............................................. .                                                               929\n17. 7.53  Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten der Bundeswirtschaftsver-\nwaltung ...................................................................... .                                                                     930\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger ........... .                                                                                             930\nGesetz zur Ergänzung des W ohnraumbewirtschaftungsgesetzes.\nVom 13. August 1953.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                             1953 (Bundesgesetzbl. I S. 201) unterzubringen\nrates das folgende Gesetz beschlossen: ·                                                   ist, dem an Stelle einer diesem Personenkreis\nvorbehaltenen öffentlich geförderten Wohnung\nArtikel I                                                           eine andere Wohnung zugeteilt werden soll\nDem § 14 Abs. 1 des Wohnraumbewirtschaftungs-                                            und die besonderen Voraussetzungen hierfür\ngesetzes vom 31. März 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 97)                                       nach den für die Umsiedlung maßgebenden\nwird folgender Satz 2 angefügt:                                                            Vorschriften erfüllt sind.\"\n\"Ein gewichtiger Grund liegt insbesondere auch\nvor,\nArtikel II\na) wenn ein Flüchtling im Sinne des§ 1 des Flücht-\nlings-Notleistungsgesetzes vom 9. März 1953                                  Dieses Gesetz ·gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\n(Bundesgesetzbl. I S. 45) unterzubringen ist,                            des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\ndem an Stelle einer diesem Personenkreis vor-                            (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Lande Berlin.\nbehaltenen öffentlich geförderten Wohnung\neine andere zumutbare Wohnung zugeteilt\nwerden soll,                                                                                                     Artikel III\nb) wenn ein Umsiedler im Sinne der §§ 26 bis 34                                   Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\ndes Bundesvertriebenengesetzes vom 19. Mai                               dung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 13. August 1953.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister für Wohnungsbau\nNeumayer"]}