{"id":"bgbl1-1953-45-4","kind":"bgbl1","year":1953,"number":45,"date":"1953-08-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/45#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1953-45-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1953/bgbl1_1953_45.pdf#page=8","order":4,"title":"Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes","law_date":"1953-07-30T00:00:00Z","page":778,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["7'18                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I\nGesetz über den Tag der deutschen Einheit.\nVom 4. August 1953.\nAm 17. Juni 1953 hat sich das deutsche Volk in der                             § 2\nsowjetischen Besatzungszone und in Ostberlin gegen        Der 17. Juni ist gesetzlicher Feiertag.\ndie kommunistische Gewa] therrschaft erhoben und\nunter schweren Opfern seinen Willen zur Freiheit                                  § 3\nbekundet. Der 17. Juni ist dadurch zum Symbol der         Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndeutschen Einheit in Freiheit. geworden.                des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Lande Berlin,\nDer Bundestag hat das folgende         Gesetz be-\nschlossen:\n§ 4\n§ 1\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nDer 17. Juni ist der Tag der deutschen Einheh.       dung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 4. August 1953.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nFür den Bundesminister des Innern\nDer Bundesminister der Justiz\nDehler\nDer Bundesminister\nfür gesamtdeutsche Fragen\nJakob Kaiser ·\nGesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes.\nVom 30. Juli 1953.\nDer Bundestag hat das folgende         Gesetz  be-                             § 2\nschlossen:                                                Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n§ 1                           (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nDas Tabaksteuergesetz vorn 6. Mai 1953 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 169) wird wie folgt geändert:                                      § 3\nDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 8. Juni 1953\n1. Die Absätze 2 und 3 des § 12 werden gestrichen.      in Kraft.\n2. Hinter § 98 wird eingefügt:\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\n„98a\nsind gewahrt.\nAbweichend von § 12 kann das Hauptzollamt          Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nauf Antrag Betrieben, die Feinschnitt in der\nSteuerklasse 1 des § 3 Abs. 1 Abteilung C Buch-     Schwalten/Post Seeg, den 30. Juli 1953.\nstabe a versteuern dürfen und nach §§ 81 ff.                    Der Bundespräsident\nSteuererleichterung erhalten, die Steu&rwertbe-                      Theodor Heuss\nträge für im Juni und Juli 1953 entnommene\nSteuerzeichen der geni:mnten Steuerklasse stun-       Der Stellvertreter des Bundeskanzlers\nden. Die Be'.räge werden ohne Sicherheitsleistung                          Blücher\nund Verzinsung gestundet und sind in sechs           Für den Bundesminister der Finanzen\ngleichen Mona.tsbeträgen vom 1. Oktober 1953        Der Bundesminister für den Marshallplan\nab zu zahlen.\"                                                             Blücher"]}