{"id":"bgbl1-1953-45-11","kind":"bgbl1","year":1953,"number":45,"date":"1953-08-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/45#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1953-45-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1953/bgbl1_1953_45.pdf#page=14","order":11,"title":"Zehnte Verordnung über Zollsatzänderungen","law_date":"1953-07-31T00:00:00Z","page":784,"pdf_page":14,"num_pages":4,"content":["784                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I\nZehnte Verordnung über Zollsatzänderungen.\nVom 31. Juli 1953.\nAuf Grund des § 4 Nr. 1 des Zolltarifgesetzes vom\n16. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 527) verordnet\ndie Bundesregierung, nachdem dem Bundesrat Ge-\nlegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist,\nmit Zustimmung des Bundestages:\n§ 1\nDie Zollsätze des Zolltarifs in seiner bis zum\n30. April 1953 geltenden Fassung werden für die\nnachstehend näher bezeichneten Waren vom\n1. Oktober 1951 bis 31. Juli 1952 und, soweit die\nWaren nicht auch in den nachstehenden §§ 2 und 3\naufgeführt sind, vom 1. August 1952 bis 30. April\n1953 auf die am 30. September 1951 geltenden Zoll-\nsätze ermäßigt:\nNr.  Tarifnr.                          Bezeichnung der Waren\n7301    Roheisen, einschließlich Spiegeleisen, in Barren, Masseln (Gänzen), Flossen oder\ndergleichen\n2    7306    Rohluppen, Rohschienen und Rohblöcke (Ingots)\n3    1301    Vorgewalzte Blöcke (Blooms), Knüppel, Brammen und Platinen\n4    7308    Sturze für Bleche, aus Eisen oder Stahl, in Rollen\n5    1309    Vorgeschmiedete Blöcke und anderes Schmiedehalbzeug\n6    7310    Universaleisen und Universalstahl\n7    7311    Stabeisen und Stabstahl, einschließlich Draht, warm gewalzt oder geschmiedet\n8    7312    Profile aus Eisen oder Stahl, warm gewalzt oder geschmiedet, weder gelocht noch\nzusammengesetzt, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Spundwandeisen,\nauch gelocht oder aus Walzteilen zusammengesetzt (z. B. durch Nieten, Schweißen\noder Pressen)\n9    7313    Bandeisen und Bandstahl, warm gewalzt\n10    7314    Schienen aller Art für Gleisanlagen und dergleichen, aus Eisen oder Stahl, auch\ngelocht\n11    7316    Eisenbahnschwellen aus Eisen oder Stahl, auch gelocht\n12  aus 7318  Bleche aus Eisen oder Stahl, warm gewalzt, auch bearbeitet\n13    7324    Gerade Rohre von gleichmäßiger Stärke, aus Schmiedeeisen oder Stahl, roh,\nanderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA -    aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl\nB -    aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen:\n2 -  nahtlos, warm gezogen, gewalzt oder kalt gezogen:\nb - andere\n3 -  stumpf oder überlappt geschweißt, auch schmelzgeschweißt:\nb -   schmelzgeschweißt\nc -   andere\n14   7350    Andere Waren aus Eisen oder Stahl, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nD -    andere:\n1 -  roh:\nb - andere:\n1 -  Schmiedestücke mit einem Stückgewicht:\naus a - von mehr als 150 kg bis 250 kg\nb - von mehr als 250 kg","Nr. 45 -Ta.g der Ausgabe: Bonn, den 7. August 1953                               785\nDie Zollsätze des Zolltarifs · in seiner bis zum\n]O. April 1953 geltenden Fassung werden für die\nm1chstehend bezeichneten Waren, soweit bei einzel:\nnen Waren nichts anderes bestimmt ist, vom\n1. August 1952 bis 30. April 1953 wie folgt geändert:\nBisheriger       Neuer\nNr.  Tarifnr.              Bezeichnung der Waren                           Zollsatz       Zollsatz\n0/o des Wertes 0/o des Wertes\n7301        Roheisen, einschließlich Spiegeleisen, in Barren,\nMasseln (Gänzen),· Flossen oder dergleichen ..              12            frei\n2    7302    aus A -     Hochofen-Ferromangan ............... .              12            frei\n3    7306    aus A - Rohluppen und Rohschienen, ausgenom-\nmen solche aus legiertem Stahl oder aus Quali-\nt.ä tskohlenstoffstahl ........................ .           15            frei\nB -     Rohblöcke (Ingots):\n2 -   nicht plattiert:\nb - aus anderem Stahl oder aus\nSchmiedeeisen .............. .           15            frei\n4    7307        Vorgewalzte Blöcke (Blooms), Knüppel, Bram-\nmen und Platinen:\nB - nicht plattiert:\n1 - vorgewalzte Blöcke (Blooms) und\nKnüppel:\nb - aus anderem Stahl oder aus\nSchmiedeeisen .............. .           15            frei\n2 -   Brammen und Platinen:\nb -   aus anderem Stahl      oder  aus\nSchmiedeeisen                            15            frei\n5    7308        Sturze für Bleche, aus Eisen oder Stahl, in\nRollen:\nB - nicht plattiert:\n2 -   aus     anderem/ Stahl    oder    aus\nSchmiedeisen ................... .            25            frei\n6    7310        Universaleisen und Universalstahl:\nB -     nicht plattiert:\n2 -   aus     and.erem Stahl    oder    aus\nSchmiedeisen ................... .            18            frei\n7  aus 7311      Stabeisen und Stabstahl, einschließlich Draht,\nwarm gewalzt:\nB - nicht plattiert:\n1 - von kreisförmigem Querschnitt mit\neinem Durchmesser von 13 mm oder\nweniger oder von anderem Quer-\nschnitt mit einer größten Abmessung\nvon 18 mm oder weniger:\na - in Ringen:\n2 - aus anderem Stahl oder\naus Schmiedeeisen                18            frei\nb -    anderes:\n2 -    aus anderem Stahl oder\naus Schmiedeeisen ..... .        18            frei\n2 -   von kreisförmigem Querschnitt mit\neinem Durchmesser von mehr als","786                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I\nBisheriger       Neuer\nNr.  Tarifnr.            Bezeichnung der Waren                            Zollsatz       Zollsatz\n0/o des Wertes 0/o des Wertes\n13 mm oder von anderem          Quer-\nschnitt mit einer größten Abmessung\nvon mehr als 18 mm:\nb - anderes:\n2 - aus anderem Stahl oder\naus Schmiedeeisen ..... .        18            frei\n8  aus 7312      Profile aus Eisen oder Stahl, warm gewalzt,\nweder gelocht noch zusammengesetzt, ander-\nweit weder genannt noch inbegriffen; Spund-\nwandeisen, weder gelocht noch aus Walzteilen\nzusammengesetzt:\nB - nicht plattiert:\n2 - aus       anderem Stahl     oder    aus\nSchmiedeeisen                                 18            frei\n9    7313        Bandeisen und Bandstahl, warm gewalzt;\nB - nicht plattiert:\n2 -   aus     anderem Stahl     oder    aus\nSchmiedeeisen                                 25            frei\n10    7314        Schienen aller Art für Gleisanlagen und der-\ngleichen, aus Eisen oder Stahl, auch gelocht ....          18            frei\n11    7316        Eisenbahnschwellen aus Eisen oder Stahl, auch\ngelocht .................................... .             18            frei\n12  aus 7317      Laschen und Unterlagsplatten, für die Verlegung\nund Befestigung von Schienen, aus Eisen oder\nStahl, auch gelocht ......................... .            18            frei\n13  aus 7318      Bleche aus Eisen oder Stahl, warm oder kalt\ngewalzt, auch dressiert, auch mit Uberzügen ver-\nsehen:\naus B - Elektrobleche mit einem Gehalt an Sili-\nzium, von mindestens 0,35 0/o und weniger\nals 2 °/o, bis 7. Dezember 1952 ......... .         28            frei\nC -,- andere Bleche (als plattierte Bleche und\nElektrobleche), roh gewalzt oder nur ent-\nzundert (dekapiert), mit einer Stärke:\naus 1 -    von 3 mm oder mehr, warm gewalzt:\nb - aus anderem Stahl oder aus\nSchmiedeeisen ............. .          20            frei\n2 -   von 0,5 mm oder mehr, jedoch weni-\nger als 3 mm:\nb - aus anderem Stahl oder aus\nSchmiedeeisen ............. .          28            frei\n3 -    von weniger als 0,5 mm:\nb - aus anderem Stahl oder aus\nSchmiedeeisen ........... -~.          28            frei\naus D -    andere Bleche (als plattierte Bleche und\nElektrobleche), mit anderer Oberflächen-\nbearbeitung, ausgenommen solche aus\nlegiertem Stahl oder aus Qualitätskohlen-\nstoffstahl:\naus 1 -    dressiert, bis 7. Dezember 1952 ....          28            frei\n2 -    verzinnt                                      28            frei\n3 -   verzinkt                                      28            frei\n4 -   andere ......................... .            28            frei","Nr. 45-Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. August 1953                                 787\n§ 3\nDie Zollsätze des Zolltarifs in seiner bis zµm\n30. April 1953 geltenden Fassung werden für die\nnachstehend näher bezeichneten Waren vom 8. De-\nzember 1952 bis 30. April 1953 wie folgt geändert:\nBisheriger       Neuer\nNr.  Tarifnr.             Bezeichnung der Waren                            Zollsatz       Zollsatz\n6/o des Wertes 0/o des Wertes\naus 7318      Bleche aus Eisen oder Stahl, warm oder kalt\ngewalzt, auch dressiert, auch mit Uberzügen\nversehen:\nB - Elektrobleche .........................                 28            frei\naus D -    andere Bleche (als plattierte Bleche und\nElektrobleche), mit anderer Oberflächen-\nbearbeitung, ausgenommen solche aus\nlegiertem Stahl oder aus Qualitätskohlen-\nstoffstahl:\n1 - poliert, hochglanzpoliert oder glän-\nzend, mit einer Stärke:\naus a - von 1,5 mm oder mehr, nur\ndressiert .....................         28             frei\nb -    von weniger als 1,5 mm .......          28             frei\n§ 4\nNach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom\n4 . Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung\nmit § 19 des Zolltarifgesetzes gilt diese Rechtsver-\nordnung auch im Land Berlin.\n§ 5\nDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nkündung in Kraft.\nBonn, den 31. Juli 1953.\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer"]}