{"id":"bgbl1-1953-43-1","kind":"bgbl1","year":1953,"number":43,"date":"1953-08-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/43#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1953-43-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1953/bgbl1_1953_43.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die verstärkte Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung","law_date":"1953-08-04T00:00:00Z","page":719,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["719\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1953                        Ausgegeben zu Bonn am 5. August 1953                                                                                                       Nr. 43\nTag                                                                Inhalt:                                                                                           Seite\n, 4. 8. 53  Gesetz über die verstärkte Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus Mitteln der\nBundesanstalt für Arbeitsvermituung und Arbeitslosenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   719\n3.8.53    Baulandbeschafiungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          720\n30. 7.53    Vierte Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Zweiten Durchführungsverordnung\nzum Getreidegesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   731\n30. 7.53    Bekanntmachung der Neufassung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz:\nBestimmungen über Verwendung und Vermahlung von Brotgetreide, Erweiterung der An-\nbietungspflicht .................................................................... 0 • • • •                                                               732\nIn Teil II Nr. 13, ausgegeben am 4. August 1953, sind verkündet: Gesetz über das Zweite Protokoll vom 22. November\n1952 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Osterreich und Bundesrepublik\nDeutschland). - Gesetz über das Zweite Berichtigungs- und Änderungsprotokoll vom 8. November 1952 zu den Zoll-\nzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT).\nGesetz über die verstärkte Förderung\nvon Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus Mitteln der Bundesanstalt\nfür Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.\nVom 4. August 1953.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                        dem die Maßnahme mittelbar oder unmittelbar zu-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                                                gute kommt, Darlehen und Zinszuschüsse in gleicher\nHöhe gewährt.\n§ 1\n(3) Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für\n(1) Für Maßnahmen der in § 139 Abs. 2 des Ge-                                      Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung er-\nsetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen-                                     läßt mit Zustimmung des Bundesministers für Arbeit\nversicherung genannten Art, für die aus Mitteln der                                   Richtlinien über die Voraussetzungen der verstärk-\nBundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeits-                                     ten Förderung aus Mitteln der Bundesanstalt, ins-\nlosenversicherung oder des Bundes eine Grundförde-                                    besondere die Art der zu fördernden Maßnahmen,\nrung gewährt wird, kann die Bu:o.desanstalt für                                    . über die Form und den Umfang der Förderung, über\nArbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung                                       das Verfahren sowie über die Verzinsung und Til-\nzur Verstärkung der Grundförderung Darlehen und                                       gung der Darlehen, die als verstärkte Förderung ge-\nZinszuschüsse aus ihren verfügbaren Haushaltsmit-                                     währt werden.\nteln bewilligen. Die Mittel sollen vorwiegend in den                                                                                    § 2\nBezirken mit einer den Bundesdurchschnitt überstei-\ngenden Arbeitslosigkeit zur Beschäftigung langfristig                                     Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nArbeitsloser sowie jugendlicher Arbeitsloser bis zum                                  des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n25. Lebensjahr verwendet werden.                                                      (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Lande Berlin.\n(2) Die Bewilligung von Darlehen und Zinszu-\n§ 3\nschüssen aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeits-\nvermittlung und Arbeitslosenversicherung nach Ab-                                         Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nsatz 1 setzt in der Regel voraus, daß auch das Land,                                  dung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 4. August 1953.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister für Arbeit\nAnton Storch"]}