{"id":"bgbl1-1953-42-1","kind":"bgbl1","year":1953,"number":42,"date":"1953-08-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/42#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1953-42-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1953/bgbl1_1953_42.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West)","law_date":"1953-07-29T00:00:00Z","page":707,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["707\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1953                            Ausgegeben zu Bonn am 3. August 1953                                                                                                               Nr. 42\nTag                                                                             Inhalt:                                                                                          Seite\n29. 7.53   Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes zu Förderung der Wirtsdtaft von Gl'Ol-lleltia\n(West) . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . • • • . . . . . • • • • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . .  707\n30. 7.53   Kaffeesteuergesetz ....... : ............................. _.............. .. . . • . • . . . . . .. . . . •                                                             108\n30.7.53    Teesteuergesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           710\n29.7.53    Gesetz zur Jinderung des Kapltalverkebrsteuer1esetzes (KVstiüldG 1953) • • • . • . • . • . . . . . . . . .                                                               '111\n30..1.53   Gesetz tlber die Förderung des Wobnungsbaas fflr Umsiedler III. dea AufnabJDellndern und.\ndes Wohnungsbaus ftlr Sowjetzonenßtldltllnge in Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   712\n1. 8. 53 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Reidi!ipatentamt • • . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                 714\n1. 8. 53 Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Patent- und Warenzeidlenredlts • • . • • •                                                                                  715\n1. 8. 53 Verordnung über die Vertretung der Deutschen Bundespost . . . . . . • . • . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . .                                                   715\n28. 7.53  Fünfte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Ver-\nwaltungsabgabe und Vorsdmßverpflichtung der Aussteller)..............................                                                                                     717\nbt Tell Il Nr. 12. ausgegeben am 31. Juli 1953, sind veröffentlicht: Gesetz iiber den Beitritt der Bun~republik Deutsdi-\nland zu dem Abkommen vom 13. April 1953 zur Revision und Emeuerung des ID'tematio-len. Weizenabkommens. -\nBekanntmadmng iiber das Inkrafttreten \"TI>n internationalen. Vereinbanmgen auf dem Gebiete des Zollwesens. - Be-\nkanntmachung über die Wiederanwendung deutsch-norwegi.sdJ.er Vorkriegsverträge. - Bekanntmadiung über da.s\nInkrafttreten des Vorläufigen Handelsabkommens vom 4. Marz 1950 zwi!idlen der Bundesrepublik Deutschland und\nPakistan. - Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Internationalen Abkommens über Leidl.enbeförderung.\nVierte Bekanntmachung über die Geltung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts.\nGesetz zur .Änderung des Zweiten Gesetzes\nzur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (WestJ.\nVom 29. Juli 1953.\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz be-                                                          3. der in § 3 festgesetzte Betrag von einhundert\nschlossen:                                                                                                 Millionen Deutsche Mark wird auf einhundert-\n§    1                                                                    fünfzig Millionen Deutsche Mark erhöht.\nDas Zweite Gesetz zur Förderung der Wirtschaft\nvon Groß-Berlin {West) vom 16. Februar 1951 (Bun-                                                                                                   § 2\ndesgesetzbl. I 5. 123) wird wie folgt geändert:                                                       Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Absatz l\n1. In der Uberschrift des Gesetzes wird in der                                                des Dritten Oberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nWortzusammenfassung .Groß-Berlin (West)\"                                                  (BundesgesetzbL I S. 1) auch im Lande Berlin.\ndas Wort • Groß-• gestrichen,\n2. der in § 1 festgesetzte Gesamthöchstbetrag von                                                                                                § 3\n20 Millionen Deutsche Mark wird auf 30 Millio-                                                  Dieses Gesetz tritt am Tage nadl seiner Verkün-\nnen Deutsche Mark erhöht,                                                                 dung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nSdiwalten/Post Seeg, den 29. Juli 1953.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBl ücher·\nFür den Bundesminister der Finanzen\nDer Bundesminister für den Marshallplan\nBlücher"]}