{"id":"bgbl1-1953-39-5","kind":"bgbl1","year":1953,"number":39,"date":"1953-07-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/39#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1953-39-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1953/bgbl1_1953_39.pdf#page=4","order":5,"title":"Erlaß des Bundespräsidenten über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens","law_date":"1953-07-14T00:00:00Z","page":662,"pdf_page":4,"num_pages":1,"content":["662                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I\nErlaß\nüber die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens.\nVom 14. Juli 1953.\n§ 1                                    halten beim Einsatz der Grubenwehr oder bei\nRettungsarbeiten, sofern nicht die besondere\nAls Anerkennung für besondere persönliche Ver-\nBedeutung der Rettungstat eine Auszeichnung\ndienste im Grubenrettungswesen stifte ich das\nmit dem Verdienstorden der Bundesrepublik\nGrubenwehr-Ehrenzeichen.\nDeutschland rechtfertigt.\n§ 2                                                      § 4\nDiese Auszeichnung wird als Grubenwehr-Ehren-            (1) Das   Grubenwehr-Ehrenzeichen besteht aus\nzeichen in Silber und Grubenwehr-Ehrenzeichen in        einer runden silbernen oder goldenen Medaille. Die\nGold verliehen.                                         Vorderseite der Medaille zeigt auf gekreuztem\n§ 3                            Schlägel und Eisen das Kreuz der Grubenwehr und\na) Mit dem Grubenwehr-Ehrenzeichen in Silber            auf diesem den Bundesadler. Das Kreuz ist von\nkönnen ausgezeichnet werden:                         einem Eichenblattkranz umgeben. Die Rückseite der\nMedaille trägt die Inschrift:\n1. Mitglieder einer Grubenwehr, die wenigstens\n15 Jahre in einer Grubenwehr in vorbildlicher                  „ Für besondere Verdienste\nWeise Dienst getan haben,                                       im Grubenrettungswesen\".\n2. Mitglieder einer Grubenwehr mit kürzerer             (2) Die Medaille wird an einem orangefarbenen\nDienstzeit, wenn sie in der Grubenwehr in        Band an der oberen linken Brustseite getragen. Das\nvorbildlicher Weise Dienst getan haben und       Band ist von schwarzen Streifen eingefaßt und sil-\nwegen eines Unfalles im Dienst der Gruben-       bern oder golden umsäumt, je nachdem es sich um\nwehr ausscheiden müssen,                         das Grubenwehr-Ehrenzeichen in Silber oder das\n3. Mitglieder einer Grubenwehr oder andere           Grubenwehr-Ehrenzeichen in Gold handelt.\nBergleute für mutiges und entschlossenes Ver-       (3) Gestaltung und Größe der Medaillen sowie\nhalten beim Einsatz der Grubenwehr oder bei      Breite der Bänder werden auf einer Mustertafel\nRettungsarbeiten.                                (s. Anlage) festgelegt.\nb) Mit dem Grubenwehr-Ehrenzeichen in Gold kön-                                   § 5\nnen ausgezeichnet werden:\n(1) Dber die Verleihung des Grubenwehr-Ehren-\n1. Mitglieder einer Grubenwehr, die wenigstens\nzeichens erhält der Ausgezeichnete eine Ver-\n25 Jahre in der Grubenwehr in vorbildlicher\nleihungsurkunde mit der Unterschrift des Bundes-\nWeise Dienst getan haben,\npräsidenten.\n2. Mitglieder einer Grubenwehr mit kürzerer,\njedoch wenigstens fünfzehnjähriger Dienst-          (2) Das Grubenwehr-Ehrenzeichen     geht in das\nzeit, wenn sie in der Grubenwehr in vorbild-     Eigentum des Beliehenen über. Eine Rückgabepflicht\nlicher Weise Dienst getan haben und wegen        seiner Hinterbliebenen besteht nicht.\neines Unfalles im Dienst der Grubenwehr aus-\nscheiden müssen,                                                           § 6\n3. Mitglieder einer Grubenwehr oder andere              Einzelheiten über die Einreichung und Behandlung\nBergleute, die bereits mit dem Grubenwehr-       der Vorschläge für das Grubenwehr-Ehrenzeichen\nEhrenzeichen in Silber ausgezeichnet sind, für   werden in besonderen Durchführungsbestimmungen\nwiederholtes mutiges und entschlossenes Ver-     geregelt.\nSchwalten/Post Seeg, den 14. Juli 1953.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLudwig Erhard"]}