{"id":"bgbl1-1953-39-1","kind":"bgbl1","year":1953,"number":39,"date":"1953-07-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/39#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1953-39-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1953/bgbl1_1953_39.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung","law_date":"1953-07-18T00:00:00Z","page":659,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["659\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1953                      Ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 1953                                                                        Nr. 39\nTag                                              Inhalt:                                                                            Seite\n18. 7. 53 Gesetz über die Umstellung von knappschaitlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942\ngeltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     659\n18. 1. 53 Gesetz über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             660\n18. 1. 53 Drittes Gesetz zur Änderung des Zuckersteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  661\n23. 7. 53 Verordnung zur Änderung der Ersten Durchführungsverordnung zum Bundespersonalgesetz\nund der Verordnung zur Durchführung des Deutschen Beamtengesetzes in der Bundesfassung                                      661\n14. 7. 53 Erlaß des Bundespräsidenten über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens . . . . . . . . . .                               662\n14. 1. 53 Durchführungsbestimmungen zum Erlaß über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens                                           663\nGesetz über die Umstellung von knappschaftlichen Renten\nauf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht\nder knappschaftlichen Rentenversicherung.\nVom 18. Juli 1953.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                        §2\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                         Verringert sich die bisherige Rente durch die Um-\nstellung nach § 1, wird die Rente in der alten Höhe\n§1                              wei tergewährt.\n(1) Die am 31. Dezember 1952 laufenden knapp-                                                       §3\nschaftlichen Renten, die nach einem vor dem 1. Januar\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 des Ge-\n1943 geltenden Recht berechnet wurden, werden mit\nsetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanz-\nWirkung vom 1. Januar 1953 auf das nach dem\nsystem des Bundes (Drittes Uberleitungsgesetz) vom '\n31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaft-\n4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) im Lande\nlichen Rentenversicherung umgestellt.\nBerlin.\n(2) Die Umstellung nehmen die zuständigen So-\n§4\nzialversicherungsträger (Knappschaften) ohne An-\nfrag vor.                                                      Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1953 in Kraft.\nDie Bundesregierung hat dem vorstehenden Ge-\nsetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforder-\nliche Zustimmung erteilt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet\nSchwalten/Post Seeg, den 18. Juli 1953.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister für Arbeit\nAnton Storch"]}