{"id":"bgbl1-1953-32-1","kind":"bgbl1","year":1953,"number":32,"date":"1953-07-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/32#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1953-32-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1953/bgbl1_1953_32.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken","law_date":"1953-07-04T00:00:00Z","page":469,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["469\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1953                       Ausgegeben zu Bonn am 10. Juli 1953                                                                                                               Nr. 32\nTag                                                                       Inhalt:                                                                                           Seite\n4. 7. 53  Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer\nApotheken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  469\n8. 7. 53  Wahlgesetz zum zweiten Bundestag und zur Bundesversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                            470\nHinweis auf Verkünclungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          492\nIn Teil Il Nr. 10, ausgeqeben am 8. Juli 1953, ist verkündet: Gesetz über den Auslieferungsvertrag zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und Frankreich.\nGesetz zur Änderung des Gesetzes\nüber die voriäufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken.\nVom 4. Juli 1953.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:\n§ 1\nIn § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die vorläufige\nRegelung der Errichtung neuer Apotheken vom\n13. Januar 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 9) werden die\n\\Vorte „sechs Monate nach diesem Zeitpunkt\" ersetzt\ndurch die Worte „am 30. September 1954\".\n§ 2\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\n§ 3\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\ndung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nSchwalten, Post Seeg, den 4. Juli 1953.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Lehr"]}