{"id":"bgbl1-1953-31-1","kind":"bgbl1","year":1953,"number":31,"date":"1953-07-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/31#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1953-31-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1953/bgbl1_1953_31.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der tierischen Erzeugung","law_date":"1953-06-23T00:00:00Z","page":445,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["445\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1953                            Ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 1953                                                                                                            1Nr.   31\nTag                                                                         Inhalt:                                                                                           Seite\n23. 6. 53   Gesetz zur .Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der tierischen Erzeugung                                                                           445\n26. 6. 53   Gesetz über den Finanzausgleich unter den Ländern in den Rechnungsjahren 1953 und 1954                                                                              446\n27. 6. 53   Gesetz über Sortenschutz und Saatgut von Kulturpflanzen (Saatgutgesetz) . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         450\n30. 6. 53   Verordnung zur Änderung der Verordnung über Reiseausweise als Paßersatz und über die\nBefreiung vom Paß- und Sichtvermerkszwang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   463\n30. 6. 53   Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über Reiseausweise als Paßersatz und über\ndie Befreiung vom Paß- und Sichtvermerkszwang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       465\n1. 7. 53   Siebente Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse\nder unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  461\n22. 6. 53   Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts............. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            468\n26. 6. 53   Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-·\nstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   468\nIn Teil II Nr. 9, ausgegeben am 26. Juni 1953, sind veröffentlicht: Bekanntmachung über den Bundeshaushaltsplan für das\nRechnungsjahr 1952. -        Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte. - Be-\nkanntmachung über die Wiederanwendung von Vorkriegsverträgen. - Bekanntmachung über die Wiederanwendung\ndeutsch-italienischer Vorkriegsverträge. -                       Bekanntmachung zum Internationalen Vertrag zur Unterdrückung des\nBranntweinhandels unter den Nordseefischern auf hoher See. - Bekanntmachung zur Internationalen Dbereinkunft\nzum Schutze der für die Landwirtschaft nützlichen Vögel.\nDieser Nummer liegt eine zeitliche Dbersicht über die im ersten Halbjahr 1953 im Bundesgesetzblatt Teil I erfolgten\nVeröffentlichungen bei. Die Veröffentlichungen werden nochmals in der am Jahresende erscheinenden zeitlichen\nObersicht für den gesamten Jahrgang erfaßt.\nGesetz zur Änderung des Gesetzes\nüber Maßnahmen auf dem Gebiete der tierischen Erzeugung.\nVom 23. Juni 1953. ·\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:\n§ 1\n§ 10 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen auf\ndem Gebiete der tierischen Erzeugung (Tierzucht-\ngesetz) vom 7. Juli 1949 (WiGBI. S. 181) wird auf-\ngehoben.\n§ 2\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\ndung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 23. Juni 1953.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bunde~minister für Ernährung,\nLandwirtschaft und Forsten\nDr. Niklas"]}