{"id":"bgbl1-1953-29-1","kind":"bgbl1","year":1953,"number":29,"date":"1953-06-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/29#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1953-29-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1953/bgbl1_1953_29.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Ergänzung des Selbstverwaltungsgesetzes","law_date":"1953-06-18T00:00:00Z","page":405,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["405\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1953                     Ausgegeben zu Bonn am 20. Juni 1953                                                                              Nr. 29\nTag                                               Inhalt:                                                                                Seite\n18.6. 53  Gesetz zur Ergänzung des Selbstverwaltungsgesetzes                                                                                405\n17. 6. 53 Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     406\n17. 6. 53 Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregienmg (Bundesministergesetz)                                      407\n19. 6. 53 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf\nAusstellungen ......................................'................ . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       411\nHinweis auf Verkündun.gen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   411\nGesetz\nzur Ergänzung des Selbstverwaltungsgesetzes.\nVom 18. Juni 1953.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:\n§ 1\nIn dem Gesetz über die Selbstverwaltung und über\nÄnderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der\nSozialversicherung (Selbstverwaltungsgesetz) in der\nFassung vom 13. August 1952 (Bundesgesetzbl. I\nS. 427) werden in § 18 Abs. 3 Nr. 1 nach den Worten\n,, § 14 Abs. 2\" die Worte eingefügt „ und § 338 Abs. 3\nSatz 1 \".\n§ 2\nDieses Gesetz tritt am 1. April 1953 in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 18. Juni 1953.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister für Arbeit\nAnton Storch"]}