{"id":"bgbl1-1953-23-4","kind":"bgbl1","year":1953,"number":23,"date":"1953-05-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/23#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1953-23-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1953/bgbl1_1953_23.pdf#page=20","order":4,"title":"Erste Verordnung über Erläuterungen zum Zolltarif","law_date":"1953-05-26T00:00:00Z","page":252,"pdf_page":20,"num_pages":8,"content":["252        Bundesgesetzblatt, J c.1hrgang 1953, Teil I\nErste Verordnung\nüber Erläuterungen zum Zolltarif.\nVom 26. Mai 1953.\nAuf Grund des§ 18 Nr. 1 des Zolltarifgeset·les vom\n1G. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 527) verordnet\ndie Bundesregierung:\n§ 1\nDie Nummern 2707 bis 2715 des Zolltarifs (Anlage\nzum Zolltarifgesetz vom 16. August 1951 \"_ Bundes-\noesetzbl. I S. 527 -- in der Fassung des Gesetzes zur\nNeuregelung der Abgaben auf Mineralöl vom\n23. April 1953 -- Bundesgesetzbl. I S. 149) sind nach\nden Bestimmungen cler Anlage auszulegen und anz1.1-\nwenden.\n§ 2\nNach § 14 des Dritten Uber1eitungsgesetzes vom\n4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung\nmit§ 19 des Zolltarifgesetzes gilt diese Rechtsverord-\nnung auch im Land Berlin.\n§ 3\nDiese Verordnung tritt am 1. Juni 1953 in Kraft.\nBonn, den 26. Mai 1953.\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer","Nr. 23 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Mai 1953                                     253\nAnlage zu § 1\nErläuterungen\nzu den Nummern 2707 bis 2715 des Zolltarifs\nNr. 2707                                                    Nr. 2710\n1. Hierher gehören:                                        1. Hierher gehören auch nach ihrer Beschaffenheit\nTeere aus der trockenen Destillation der Kohlen         aus Erdöl oder Erdgas stammende Gemische von\nund des Torfs (Steinkohlen-, Braunkohlen-,              Kohlenwasserstoffen, in denen ein chemisch ge-\nTorfteer) oder aus der trockenen Destillation           nau bestimmter Kohlenwasserstoff zwar über-\nvon Olschiefer, Olkreide, Schieferkohle oder            wiegt, jedoch noch mindestens ein weiterer\nanderen n1ineralischen Stoffen (z.B. Wasser-            Kohlenwasserstoff enthalten ist, der nicht ein\ngas- und Generatorteer) und dergleichen, und            Isomer des Hauptbestandteils ist (Kohlenwasser-\nzwar Steinkohlenteere auch dann, wenn ihnen             stoffe, die nur technisch rein sind).\nein Teil der Ole durch Destillation entzogen ist\n(sogenannte destillierte Teere).                    2.  Zu Absatz A:\n2. Bleibt es nach dem Ergebnis einer chemischen                Das Klären und Entwässern (Anmerkung 5 a) um-\nUntersuchung zweifelhaft, ob eine Ware destil-             faßt auch das Entemulgieren und das Entsalzen.\nlierter Teer oder eine bituminöse Mischung der             Unter Stabilisieren ist der Entzug von Gasen aus\nTarifnr. 2718 (präparierter Teer) ist, so ist sie der      unbearbeiteten Erdölen zu verstehen.\nTarifnr. 2707 zuzuweisen.\n3.  Zu Absatz B-1:\n3. Hierher gehören nicht:\nWie Benzin sind zu behandeln benzinhaltige\nHolzteer (Nr. 3810), Stearinteer und andere             Kraftstoffgemische (z.B. Benzin-Benzol-Gemisch),\nTeere aus der Fettbearbeitung (Nr. 1517) sowie          verbleites Benzin oder Zweitaktermischungen\nteerartige Rückstände von der Verarbeitung der          (schmierölhal tige Kraftstoffgemische).\nMineralöle (Nr. 2710).\n4.  Zu Absätzen B -     2 und 3, C und D -    2:\nNr. 2708                              Der Flammpunkt (Anmerkung 5 Buchstaben b, c, d)\n1.  Zu Absatz A                                                ist nach DIN-Entwurf 51 755 zu ermitteln.\nAls Rohöle gelten nur dunkelbraune Ole mit\neiner Dichte von mehr als 1 bei 15° C, bei deren       5.  Zu Absatz D:\nDestillation nach DIN 52 137 nicht mehr als                Der Asphaltgehalt (Anmerkung 5 Buchstabe d\n15 Volumenprozent bis 200° C übergehen.                    Abs. 3) ist nach DIN 53 660 zu ermitteln.\n2.   Zu Absatz B\n6.   Zu Absatz D-2 und 5:\na) Hierher gehören z.B. außer den reinen Koh-              Teerartige Rückstände von der Destillation der\nlenwasserstoffen Benzol, Toluol, Xylol und            Mineralöle mit Tropfpunkt Ubbelohde nach DIN\nseinen Isomeren auch Gemische dieser Stoffe.          53 654 unter 35° C sind nach ihrer Beschaffenheit\nb) Rohnaphtalin ist solches mit einem Erstar-              als Heizöle oder als andere Schweröle zu behan-\nrungspunkt nach DIN-Entwurf 51 556 unter              deln.\n79,4° C.\n7.  Zu Absatz D - 3:\nc) Rohanthrazen ist solches mit einem Anthrazen-\nA. Schmieröle sind auch die bei der Raffination\ngehalt bis 80 v. H.\nvon Schmierölen mit auswählenden Lösungs-\n3.  Wie Ole und Erzeugnisse der Destillation des                  mitteln erhaltenen Reinigungsextrakte (Edel-\nSteinkohlenteers oder nicht paraffinischer Mineral-            eanu-, Furfurol-, Duosolextrakte u. dergl.) mit\nteerarten sind auch ähnliche Erzeugnisse gleichen             Tropfpunkt Ubbelohde unter 35° C.\nCharakters zu behandeln, z. B. Benzolkohlen-               B. Die Zuweisung von Schmierölen zu den Unter-\nwasserstoffe, die aus Erdöl stammen und durch                 absätzen a bis c richtet sich nach dem Ergebnis\nAromatisierung (Cyclisierung) oder durch ein                  der Untersuchungen gemäß den Anlagen 1 und\nunderes Verfahren gewonnen sind.                              2, wobei zuerst der Säuerungsverlust (Anlage 1)\nf estzust.ellen ist. Sie gehören\n4. Hierher gehören nicht:\na) in Unterabsatz c, wenn der Säuerungsver-\nZubereitungen, die sich als Desinfektionsmittel                 lust (Anlage 1) nicht mehr als 2 v. H. beträgt\nund dergleichen kennzeichnen, wie Kresol-                       und die Schwefelsäureschicht sich bei der\nseifenlösungen, Karbolineum mit Zusatz von                      Durchführung der Untersuchung nicht stär-\nSeife oder Netzmitteln u. a. m. (Nr. 3815), ferner              ker als Farbe 5 der Farbskala verfärbt,\nreine oder technisch reine Erzeugnisse, die be-\nb) in Unterabsatz b, wenn\nstimmte Verbindungen darstellen, wie Phenol\n(Karbolsäure), Kresole und Xylenole und deren                   aa) der Säuerungsverlust mehr als 2 v. H.,\nGemische, Naphtalin mit einem Erstarrungs-                           aber nicht mehr als 10 v. H. beträgt oder\npunkt von 79,4° C oder darüber, Anthrazen mit                   bb) der Säuerungsverlust nicht mehr als\neinem Anthrazengehalt von mehr als 80 v. H.,                         2 v. H. beträgt, die Schwefelsäure-\nPyridin, Chinolin und dergleichen (Kapitel 29).                      schicht sich jedoch bei der Durchführung","254                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I\nder Untersuchung stärker als Farbe 5              gesetzten Mengen der verschiedenen Aus-\nder Farbskala verfärbt oder                       gangsstoffe und deren Ausbeutesätzen (Ab-\ncc) bei einem Säuerungsverlust von mehr                sätze 2 und 3),\nals 10 v. H. sich bei der Untersuchung       b) für das Hydrierverfahren durch die Mengen\nnach Anlage 2 Extraktprozentsätze er-             der in einem Kalendermonat zur gemein-\ngeben, die unter den Werten der in                samen Verarbeitung eingesetzten verschie-\ndem zugehörigen Kurvenblatt ein-                  denen Ausgangsstoffe.\ngetragenen Trennlinie liegen,\n(2) Das Hauptzollamt setzt die Ausbeutesätze\nc) in Unterabsatz a in allen anderen Fällen.           für jeden der in Betracht kommenden Ausgangs-\nstoffe auf Grund von Untersuchungen, falls dies\n8.   Zu Absatz D -     3-  d:                                   technisch nicht möglich ist, auf Grund anderer\nHierher gehören auch durch Aufarbeitung von              Feststellungen, notfalls von Schätzungen fest.\nAltölen hergestellte Schmieröle, denen Addi-             Der Vergütungsberechtigte hat hierzu die zur\ntives zugesetzt worden sind, wenn der Zusatz             gemischten Verarbeitung bestimmten Ausgangs-\n5 v. H nicht überste_igt.                                stoffe 5 Tage vor dem Beginn der Verarbeitung\nder Zollstelle anzumelden. Er trägt die Kosten\nder Untersuchung.\n9.   Hierher gehören nicht z. B.:\nAlkoholhaltige Kraftstoffgemische {Nr. 2209-B),             (3) Für bestimmte Sorten von unbearbeitetem\nAdditives (nach Beschaffenheit Kap. 28, 29               Erdöl, die in annähernd gleichbleibender Be-\noder Nr. 3826), reine Kohlenwasserstoffe, wie            schaffenheit zur Verfügung stehen, kann der\nMethan, Athan, Propan, Butan usw. (Nr.                   Bundesminister der Finanzen Ausbeutesätze all-\n2901 - A), Harzöle (Nr. 3812), Gemische von              gemein festsetzen. Die Ausbeutesätze sind in\nLösungs- oder Verdünnungsmitteln für Lacke               diesem Falle durch nur gelegentliche Stichproben\nund andere Erzeugnisse (Nr. 3-825), Lackentfer-          von Amts wegen, im übrigen auf Antrag des Ver-\nnungsmittel (Nr. 3826), Formenöle, z.B. aus             gütungsberechtigten zu überprüfen. Für die Uber-\nLeuchtöl, Gasöl und dergleichen mit Zusätzen             prüfung gilt Absatz 2 Sätze 2 und 3 entsprechend.\nvon Fetten u. a. m. (Nr. 3826), Schal- und Trenn-          (4) Werden vergütungsfähige Rückstände und\nöle für Bauzwecke (Nr. 3826), Textil- und Ger-          vergütungsfähiges Heizöl bei gemeinsamer Ver-\nbereihilfsmittel (Nr. 3816), Lederpflege- und           arbeitung (Absatz 1) in mehreren Verarbeitungs-\nFußbodenpflegemittel (Nr. 3407), Antiklopf-              stufen hergestellt, so werden für jede Stufe die\nmittel (Nr. 3826), Riemen-Adhäsionsfett (Nr.            Ausbeutesätze für die in Betracht kommenden\n3407), Schmiermittel (Nr. 3404), Arzneiwaren            Ausgangsstoffe besonders festgesetzt und tat-\n{Nr. 3003) und sonstige anderweit genannte              sächlich erzeugte Mengen besonders festgestellt,\nErzeugnisse auf der Grundlage von Mineral-               soweit dies für- die Ermittlung des vergütungs-\nölen, ferner Benzin für Feuerzeuge und Anzün-            fähigen Anteils erforderlich ist. Anteile, die hier-\nder in Umschließungen mit einem Fassungsver-            nach nach Abschluß einer Verarbeitungsstufe\nmögen von 300 ccm oder weniger (Nr. 3608-C),            vergütungsfähig sind, bleiben vergütungsfähig,\nRückstände von der Destillation der Mineral-             auch wenn sie in den weiteren Verarbeitungs-\nöle mit Tropfpunkt Ubbelohde von 35° C und               gang nicht mit einbezogen werden.\ndarüber (Nr. 2714-B) sowie die bei der Raffi-\nnation von Schmierölen mit auswählenden\nLösungsmitteln erhaltenen Reinigungsextrakte             B. Anmerkung 1 Buchstabe b\n(Edeleanu-, Furfurol-, Duosol-Extrakte und der-             (1) Die Vergütungsfähigkeit eines Mineralöls\ngleichen) mit Tropfpunkt Ubbelohde von 35° C             wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß ihm nach\noder darüber (Nr. 2714 - B).                             der Herstellung nicht vergütungsfähige Stoffe\nbeigemischt werden, wenn es trotz der Bei-\n10. Zu Anmerkung 1 (Zollvergütung):                             mischung die gleiche Ware im Sinne des Zoll-\ntarifs bleibt und der Mischungsvorgang amtlich\nA. Anmerkung 1 Buchstaben a und c\nüberwacht wird. Vergütungsfähig bleibt in\n(1) Wird solches unbearbeitetes Erdöl oder               diesem Falle nur die ursprünglich vergütungs-\nHeizöl, das im Geltungsbereich des Tarifs verzollt          fähige Menge.\nworden ist, gemeinsam mit Ausgangsstoffen ver-\narbeitet, bei denen diese Voraussetzung nicht zu-              (2) Wird Paraffin (Nr. 2713) in gemeinsamer\ntrifft, so ist nur der Anteil der Rückstände (Bitumen       Verarbeitung von vergütungsfähigem Paraffin\noder Petroleumkoks) oder des Heizöls ver-                   (Paraffingatsch) und solchem Paraffin (Paraffin-\ngütungsfähig, der auf die verzollten Ausgangs-              gatsch), das nicht aus Erdöl stammt, hergestellt,\nstoffe entfällt. Dieser Anteil wird dadurch fest-           so ist ein Anteil vergütungsfähig, der auf die\ngestellt, daß die tatsächlich erzeugten Mengen              vergütungsfähigen Ausgangsstoffe entfällt. Für\nnach Maßgabe von Verhältniszahlen rechnerisch               die Ermittlung dieses Anteils gilt Abschnitt A\naufgeteilt werden. Die Verhältniszahlen werden              entsprechend.\ngebildet                                                       (3) In allen anderen Fällen sind Mineralöle, zu\na) für das Destillations- und das Crackverfahren            deren Herstellung auch andere Ausgangsstoffe\ndurch das Produkt aus den in einem Kalender-           als unbearbeitetes Erdöl oder Schmieröl verwen-\nmonat zur gemeinsamen Verarbeitung ein-                det worden sind, nicht vergütungsfähig.","Nr. 23 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Mai 1953                               255\nNr. 2711                              (Nr. 1510), gehärtete Fette und Ole (Nr. 1512),\n1. Hierher gehören auch:                                       Walrat (Nr. 1514), Bienenwachs (Nr. 1515), Pflan-\nzenwachs (Nr. 1516).\nGemische aus Propan oder auch Butan mit\nÄthylen, Propylen oder auch Butylen; ferner Erd-\nNr. 2714\ngas, Raffineriegas, Olgas, Blaugas und der-\ngleichen.                                          1. Hierher gehören auch:\n2. Hierher gehören nicht:                                       Zu Absatz A:\nReine gasförmige Kohlenwasserstoffe,        wie    . a) amorphes (mikrokristallinisches) Paraffin aus\nMethan, Äthan, Propan, Butan, Propylen,      Bu-         Braunkohlenteer oder anderen paraffinischen\ntylen, Acetylen und dergleichen, auch       ver-         Teer arten,\ndichtet (Nr. 2901 - A), ferner die Gase      der\nZu Absatz B:\nder Nr. 2700.\nb) die bei der Raffination von Schmierölen mit\nAnmf'rkunu zu Nr. 2710 und 2711                   auswählenden Lösungsmitteln erhaltenen Rei-\n(1) Wird solches unbearbeitetes Erdöl oder Heizöl,           nigungsextrakte (Edeleanu-, Furfurol-, Duosol-\ndas im Geltungsbereich des Tarifs verzollt worden               extrakt und dergleichen) mit Tropfpunkt\nist, gemeinsam mit Ausgangsstoffen verarbeitet, bei             Ubbelohde von 35° C und darüber,\ndenen diese Vorallssetzung nicht zutrifft, so kann              Zu Absatz D:\nnur der Anteil der hierbei erzeugten Mineralöle der\nc) z.B. Säureharze (saure und entsäuerte), ge-\nNr. 2710 oder der gasförmigen Kohlenwasserstoffe\nbrauchte Bleicherden und Abfallaugen sowie\nder Nr. 2711 zum Zollsicherungsverkehr nach dieser\nPech und Koks aus Braunkohlen- und Torfteer.\nAnmerkung abgefertigt werden, der auf die verzoll-\nten Ausgangsstoffe entfällt. Für die Ermittlung dieses  2. Bleibt es nach dem Ergebnis einer chemischen\nAnteils gilt Nr. 10 Abschnitt Ader Erläuterungen zu         Untersuchung zweifelhaft, ob eine Ware ein Rück-\nNr. 2710 entsprechend.                                      stand aus der Destillation der Erdöle oder rohes\nErdwachs der Nr. 2715 ist, so ist sie der Nr. 2714\n(2) Die auf Grund dieser Anmerkung zum Zoll-\nzuzuweisen.\nsicherungsverkehr abgefertigten Warenmengen gel-\nten insoweit nicht als ordungsmäßig verwendet, wie      3. Hierher gehören nicht z.B.:\nbei der Verwendung Waren der Nr. 2708 - B - 1,              Naphtensäuren, Naphtensulfosäuren und deren\n2710 - B bis D, 2711, 2712, 2713 und 2714 - A erhalten      Salze aus Nr. 2924, Sulfoichthyolate und der-\nbleiben oder entstehen. Solche \\!\\Taren treten nicht        gleichen (Nr. 2948), andere Erzeugnisse, die durch\nin den freien Verkehr (§ 108 Abs. 2 der Zollvormerk-        chemische Umwandlung oder mechanische Be-\nordnung); sie können jedoch abweichend von § 107            arbeitung aus Rückständen der Erdöl- und Schie-\nAbs. 3 der Zollvormerkordnung ohne Genehmigung              ferverarbeitung gewonnen sind, z. B. Stoffe mit\ndes Hauptzollamts in den freien Verkehr entnommen           waschaktiven Eigenschaften (Nr. 3402), Kalt-\nwerden.                                                     asphalte (Nr. 2718).\nNr. 2712\n1. Hierher gehören auch Paraffinsalbe (Unguentum                                Nr. 2715\nParaffini) und anderes Kunstvaselin z.B. aus Pa-   1. Als roh wird auch umgeschmolzenes Erdwachs be-\nraffin, Ceresin, Schmieröl und dergleichen.            handelt. Waren von rotbrauner oder grünlich-rot-\n2. Hierher gehören nicht:                                   brauner Farbe sind dann als roh zu behandeln,\nwenn sie in einem Probierrohr von etwa 15 mm\nStarrschmieren (vaselinähnliche Erzeugnisse\nlichter Weite geschmolzen bei der Durchsicht\nauf der Grundlage von Schmieröl mit Seifen und\nkeine hellere Farbe als rot und bei der Aufsicht\ndergleichen) (Nr. 3404), Vaselin mit Heilmittel-\neinen deutlich wahrnehmbaren grünen Schimmer\nstoffen (Nr. 3003), Wohlriechendes Vaselin, z.B.\nhaben.\nBrillantine (Nr. 3306), vaselinähnliche Kohlen-\nwasserstoffgemische mit Tropfpunkt Ubbelohde     2. Wie Ceresin sind auch höhermolekulare synthe-\nüber 56° C (nach Beschaffenheit z.B. als Erd-        tische Kohlenwasserstoffe und Gemische von sol-\nwachs der Nr. 2715 - A oder B).                      chen zu behandeln, die den Charakter von Cere-\nsin haben.\nNr. 2713\n1. Hierher gehören Paraffine aller Art von kristal-     3. Zur Unterscheidung des gereinigten Erdwachses\nlinischer (makrokristallinischer) Struktur, auch      (Ceresin) von Insekten- oder Pflanzenwachs läßt\nsynthetische Kohlenwasserstoffe oder Ge-             man auf eine frische Schnittfläche der Wachsprobe\nmische von solchen, die den Charakter von            einen Tropfen konzentrierte Schwefelsäure 10 bis\nParaffin haben.                                       15 Minuten einwirken. Zeigt sich nach dem Ab-\nwaschen der Säure auf der Schnittfläche ein\n2. Hierher gehören nicht:                                   brauner Fleck, so liegt Insekten- oder Pflanzen-\nModelliermasse, Wachs für Zahnärzte (Nr. 3409),      wachs vor. Gereinigtes Erdwachs (Ceresin) zeigt\nkünstliche Wachse (Nr. 3405), Erdwachs (Nr.          nach der Einwirkung der Schwefelsäure keine\n2715), Montanwa~hs (Nr. 2716), Hartfettsäuren        Veränderung.","256                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I\nAnlage 1\n(Zu Nr. 7 Abschn. B\nder Erläuterungen\n. zu Nr. 2710)\nErstes Untersuchungsverfahren\nzur Feststellung des Raffinationsgrades von Schmieröl\n1. Prüfgeräte:                                                 strich 10 cm 3 des Absetzgefäßes überein-\na) Absetzgefäß.                                             stimmt. Mit der Pipette für 01 wird die Schwe-\nMischzylinder wie 25 DIN 12 685, jedoch ein-            felsäure in gleicher Weise vorsichtig mit 10 cm 3\ngeteilt in 0,1 cm:J; Zylinder und Glasstopfen           des zu prüfenden trockenen Oles überschich-\nübereinstimmend numeriert.                              tet. Das 01 muß hierfür vorher durch Papier-\nb) Meßpipetten.                                             filter, eventl. über Filterpapierschnitzel filtriert\nZwei Auslaufpipetten (Sicherheitspipetten)              werden.\nmit je 10 cm 3 Inhalt, mit geeigneten Kenn-         c) Das mit Glas stopfen verschlossene Absetz-\nzeichen des Verwendungszweckes - Schwefel-              gefäß wird abwechselnd je fünfzigmal nach\nsäure bezw. 01 -       versehen (z.B. farbige           unten und nach oben um 180° gekippt. Danach\nRinge). Die Pipette für Schwefelsäure muß               wird es senkrecht abgestellt und drei Stunden\nnach Einführung in das Absetzgefäß mit der              unberührt stehen gelassen, um die Entmischung\nSpitze zwischen den Marken 10 und 11 cm 3               des Oles abzuwarten. Sodann wird abgelesen\nstehen. Die Marken beider Pipetten müssen               und gegel;enenfalls die Farbe der Schwefel-\nsich mindestens 100 mm unter dem oberen                 säure bestimmt-, ohne daß das Absetzgefäß be-\nRand befinden.                                          wegt wird.\nc) Farbtafel für das „Olbuch\", 3. Auflage (heraus-      d) Der Säuerungsverlust ergibt sich aus der Diffe-\ngegeben von der Arbeitsgemeinschaft derLan-             renz der Grenzschichthöhe und der 10-cm 3 -\ndesverbände der Elektrizitätswerke, Verlag              Marke. Dabei entspricht eine Differenz von\nder „Elektrizitätswirtschaft\").                         0,1 cm 3 einem Säuerungsverlust von 1 v. H.\n2. Chemikalien:                                         4. Auswertung:\nKonzentrierte Schwefelsäure der Dichte 1,84 mit         Es sind stets zwei Bestimmungen durchzuführen.\neinem Gehalt an H 2 S 0 4 von 96 0/o ± 0,2 0/o, der     Aus diesen ist das Mittel zu bilden, das dann das\nanalytisch nachgeprüft werden muß. Aufbewah-            Ergebnis darstellt. Weichen die Ergebnisse der\nrung in Flaschen von nicht mehr als 300 cm 3 Inhalt     beiden Bestimmungen um mehr als 0,2 cm 3 von-\nmit eingeschliffenem Stopfen, über den eine auf-        einander ab, dann sind drei weitere Bestimmun-\ngeschliffene Haube gestülpt wird. Die Schwefel-         gen durchzuführen. Als Ergebnis der Unter-\nsäure muß analysenrein sein.                            suchung gilt dann das Mittel aus den fünf Be-\nstimmungen.\n3.  Prüfverfahren:                                         Bei Mittelwerten von 2 oder weniger v. H. ist zu-\na) Das zu prüfende 01, die Schwefelsäure und die        sätzlich die Farbe der Schwefelsäure nach der\nPrüfgeräte sollen eine Temperatur von 15° bis       Farbtafel zu bestimmen. Der eventl. an der Grenz-\n20° C besitzen.                                     fläche zwischen 01 und Schwefelsäure auftretende\nb) Mittels der Pipette für Schwefelsäure wird           dunklere Ring bleibt unberücksichtigt.\nSchwefelsäure in das Absetzgefäß eingefüllt,        Bei Mittelwerten von mehr als 10 v. H. ist zusätz-\nohne dessen Innenwand zu berühren, bis der          lich die Untersuchung nach Anlage 2 durchzu-\nuntere Meniskusrand der Säure mit dem Teil-         führen.","Nr. 23 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Mai 1953                              257\nAnlage 2\n(Zu Nr. 7 Abschn. B\nder Erläuterungen\nzu Nr. 2710)\nZweites Untersuchungsverfahren\nzur Feststellung des Raffinationsgrades von Schmieröl\n1.  Prüfgeräte:\ngen eine scharfe Trennung zwischen einer unte-\na) Extraktionskolben (gemäß beiliegender Zeich-        ren, furfurolreichen Extraktschicht und einer obe-\nnung) mit Gummistopfen und Thermometer,             ren, furfurolarmen Raffinatschicht eingetreten.\nb) Stabthermometer bis 200° C,                        Sollte im Ausnahmefall noch keine scharfe Tren-\nc) elektrisch beheizter Trockenschrank mit Tem-       nung eingetreten sein, so kann der Kolben auch\nperaturregler,                                     noch länger im Trockenschrank. verbleiben. Es ist\njedoch wichtig, daß die Temperatur des Kolben-\nd) Porzellanschale 12 cm ob.   q\\  5 cm hoch,\ninhaltes während der ganzen Zeit 60° C beträgt.\ne) Rührstab mit abgebogenem Ende,                     Der Extraktionskolben wird anschließend aus\nf) Stoppuhr,                                          dem Trockenschrank e11tfernt und in einen ande-\ng) Kurvenblatt zur Auswertung der Meßergeb-           ren Dreifuß oder Stativring eingesetzt. Aus ihm\nnisse (gemäß Beilage).                             wird unverzüglich, d. h. ehe die Temperatur ab-\nsinkt, die untere Extraktschicht in eine Sammel-\n2. Chemikalien:\nflasche abgelassen, deren Inhalt gelegentlich auf\nFurfurol aufgearbeitet werden kann. Die obere\na) Ather,\nRaffinatschicht dagegen wird restlos in die samt '\nb) Furfurol                                            Rührstab tarierte Porzellanschale überführt, was\nd/20                 ca. 1,158                     durch Nachspülen mit 20 cm 3 Ather sichergestellt\n(Siedeanalyse nach DIN 51751:                      wird.\nBeginn                   138° C\nDie Porzellanschale wird auf ein lebhaft sieden-\nSchluß                   168° C / 98,5 Vol.-0/o\ndes Wasserbad oder ein Dampfbad gesetzt, wo-\nRückstand                max. 0,9 Vol.-0/o\nbei der Ather unter ständigem Rühren innerhalb\nVerlust                  max. 0,6 Vol.-0/o).\nvon 10 Minuten verdampft. Alsdann wird die\nDas Furfurol soll in einer braunen Flasche lagern      Schale auf ein Drahtnetz gesetzt und das Thermo-\nund vor Gebrauch destilliert werden; die Lage-         meter mit Hilfe einer Stativklammer in schräger\nrung soll in keinem Fall länger als drei Tage          Lage so angebracht, daß die Quecksilberkugel in\ndauern. Bei der Destillation werden die ersten         das 01 eintaucht, ohne jedoch den Boden der Por-\nund die letzten 10 v. H. verworfen und nur die         zellanschale zu berühren. Mit Hilfe eines Bunsen-\nKernfraktion von 80 Volumenprozenten ver-              brenners oder eines elektrisch beheizten Sand-\nwendet.                                                bades wird der Inhalt der Porzellanschale inner-\nhalb von 3 Minuten unter ständigem Rühren auf\n3. Prüfverfahren:                                         160° C erhitzt, worauf der Brenner entfernt wird.\n50 g des zu prüfenden Oles werden in den vorher        Das Thermometer steigt anschließend noch bis auf\ntarierten Extraktionskolben bei Zimmertempera-         etwa 168° C und fällt, nachdem weitere 4 Minuten\ntur bis auf 0,1 g eingewogen . Zu dem 01 werden        gerührt worden ist, auf etwa 165° C. Das Raffinat\n300 cm 3 redestilliertes Furfurol hinzugefügt. Der     ist nach dieser Behandlung furfurolfrei.\nExtraktionskolben wird mit dem Gummistopfen            Die P_orzellanschale wird nach dem Erkalten des\nmit Thermometer verschlossen und sein Inhalt           Oles zurückgewogen. Indem man die Differenz\nunter Schütteln auf 60° C gebracht, indem man          aus der Einwaage und dem jetzt ermittelten Raffi-\nden Kolben in einer Stellung, in der Ablaßhahn         natgewicht mit 2 multipliziert, erhält man den\nund Kolbenhals schräg nach oben gerichtet sind,        Extraktgehalt der untersuchten Probe in Gewichts-\nmit einer schwach russenden Gasflamme erwärmt.         prozenten. Um verläßliche und übereinstimmende\nDabei wird der Gashahn zwecks Entlüftung ge-           Ergebnisse zu erhalten, ist es notwendig, die auf-\nlegentlich kurz geöffnet. Sobald die vorgeschrie-      geführten Vorschriften genau inne zu halten.\nbene Temperatur erreicht ist, wird 2 Minuten lang\nkräftig geschüttelt. Auch nach dem Schütteln muß    4. Auswertung:\ndie Temperatur noch 60° C betragen.                    Der Extraktprozentsatz wird auf dem Kurven-\nDer Extraktionsko]ben wird dann unverzüglich           blatt über der Viskosität bei 50° C des zu unter-\nmit dem Ablaufhahn nach unten in einen Dreifuß         suchenden Oles {ausgedrückt in Englergraden\neingesetzt, der sich in einem auf 68° C eingestell-    oder Centistokes) eingetragen.\nten Trockenschrank befindet. Nach einer halben         Auch mit Additives versetzte Ole können nach\nStunde ist bei allen Olen unter diesen Bedingun-       dieser Methode untersucht werden.","258                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I\nZu Anlage 2 Nr. 1 a\nExtraktionskolben für das 11 Zweite Untersuchungsverfahren zur Feststellung\ndes Raffinationsgrades von Schmierölen\" gemäß Anlage 2.\nThermometer                          I                Ournrnisfopfen\n1\n1         1\n1        1\n1\n6                               1        1  1         1\n,_ - - -I- -j---1\nI1        I\n1         :\n1\n1         1\n1  1         1\n1         1\n1\n1         1\n1         1\n1         1\n1         1\n1      . 1            1\n1         \\\n\\\n//          1\n1/\n1/\nI\n\\\n\\\nI\n\\\n1\nI\n\\                                                                             /,\n\\\n\\\nI\n/.\n\\\n/4\n/,\n/,\n/,\n/,\n/,\nGlashohn                                       ~ - --- - - L - - - - -\nMaßstab 1=1","0)\n1.1'\nN          -zt:,,\n.;\nN\nQ)\nt,)\nt'C                                                Kurvenblatt für das\n\"2\n~                                        \"Zweite Untersuchungsverfahren zur Feststellung\nN=                                          des Raffinationsgrades van Schmierölen\"\n40                                gemäß Anlage 2.\nC\"\")\nli)\nO')\n.....\n·;a\n~\neo\nN                    :}()\nq\n0)\n'O\nq-                                                                            Gebiet der Desh!late und normalen Schwefelsäureroffinat-e\nq\n0\nCO\n0)\n..0\nro\nt:,')\nrJl\n<r::::s              20\n....(!)\n\";j\nt:,')\nro\nf--<\n1\nM\nN\n~\nz\n~\nß 10\nX\nGebiet der höher raffinierten Schmieröte.\nlLl\n~\n10                  20             30        41,.1              50               so                 70   IVisk.E/slt-- 80\n0          76                 152             228       304                380              456                532 1 cst./50°-    608"]}