{"id":"bgbl1-1953-22-5","kind":"bgbl1","year":1953,"number":22,"date":"1953-05-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/22#page=26","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1953-22-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1953/bgbl1_1953_22.pdf#page=26","order":5,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet","law_date":"1953-05-20T00:00:00Z","page":226,"pdf_page":26,"num_pages":7,"content":["226                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I\nVerordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes\nüber die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet.\nVom 20. Mai 1953.\nAuf Grund des § 4 des Gesetzes über die Notauf-\nnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vom\n22. August 1950 (Bundesgesetzbl. S. 367) in der Fas-\nsung des Gesetzes vom 21. Juli 1951 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 470) verordnet die Bt1-ndesregierung mit Zu-\nstimmung des Bundesrates:\n§ 1\nDie Verordnung iur Durchführung des Gesetzes\nüber die Notaufnahme von Deutschen in das Bundes-\ngebiet vom 11. Juni 1951 (Bundesgesetzbl. I S 381)\nwird wie folgt geändert:\n1. § 13 Abs. 2 wird gestrichen. Der bisherige Ab-\nsatz 3 wird Absatz 2.\n2. § 15 Abs. 3 wird gestrichen.\n§ 2\nDie Muster für die Bescheide der Aufnahme·· und\nBeschwerdeausschüsse erhalten die aus den An-\nlagen 1 bis 4 ersichtliche Fassung.\n§ 3\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Gesetzes über\n•Jie Slellung des Landes Berlin im Finanzsystem des\nBundes (Drittes Oberleitungsgesetz) vorn 4. Januar\n1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit§ 7 a\ndes Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen\nin das Bundesgebiet auch im Land Berlin\n§ 4\nDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nkündung in Kraft:\nBonn, den 20. Mai 1953.\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nFür den Bundesminister für Vertriebene\nDer Bundesminister für Arbeit\nAnton Storch","Nr. 22 -       Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Mai 1953                                                                                227\nAnlage 1\nAufnahmeausschuß\nAufenthaltserlaubnis\nNotaufnahmelager\nOrt, den ..... ..                                            ............. 195 ...... ..\nDer\nDie                                                (Name -    Vorname)\ngeb. am ........ .           ........ in ..... .                                  .......... Staatsangeh ............................................... ..\nletzter Wohn- bzw. Aufenthaltsort\nBeruf                                                                    .......... Familienstand ....... .\nausgewiesen durch ......\nmit\n(Familienangehörige)\nerhält qemäß § 1 des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vom\n22. Auqust 1950 (Bundesqesetzbl. S. 367) durch Beschluß des\nAufnahmeausschusses vom ..\ndie Erlaubnis zum stündiqen Aufenthalt im Bundesgebiet.\nDies(\\ Entscheidunq qilt nicht als Entscheidunq über die Flüchtlingseigenschaft.\nBegründung:\nAls Land, in dem der Aufgenommene seinen ersten Wohnsitz zu nehmen hat, wird\ndie                       ihren\nbestimmt.\nDer Leiter                                                                      Der Beauftragte\ndes Aufnahmeverfahrens                                                                  der Bundesregierung","228                                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I\nAnlage 2\nAufnahmeausschuß\nVersagung der\nAufenthaltserlaubnis\nNotaufnahmelager\nOrt, den ....                      . ..................................................................... 195 ....... .\nDem\nDer\n9eb. am ..... . ............. .................... in                                                                                                      Staatsangeh ....... .\n}(llzter Wohn- bzw. Aufenthaltsort ............... .\nBeruf ....... .        .......................................................................................................................... Fan1ilienstand .... .\naus~;cwiesen durch\nn1it\n(Familiena.ngehörige)\nwird durch Beschluß des\nAufnahmeausschusses vom ............................................................................................................................. .\ndie Erlaubnis zum ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet versagt.\nBegründung:\nG'.'f)(:n diese Entscheidunq kann binnen zwei Wochen nach Mitteiltm~J Beschwerde bei dem Beschwerde-\nausschuß im Lager eingele~Jt werden.\nDer Leiter\ndes Aufnahmeverfahrens","Nr. 22 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Mai 1953                                                                                                      229\nAnlage 3\nBeschwerdeausschuß\nAufenthaltserlaubnis\nNotaufnahmelager\nOrt, den ........................................................................................ 195 ........\nDer\nDie                                               (Name -    Vorname)\ngeb. am ..... .                in .....                                   . ............... Staatsangeh ........................... .\nletzter Wohn- bzw. Aufenthaltsort\nBeruf ..                                                          .................. Familienstand ............. .\nausgewiesen durch\nmit\n(Familienangehörige)\nerhält qemtiß § 1 des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vom\n22. Auqust 1950 (Bundcsgesetzbl. S. 367) unter Aufhebung der Entscheidung des Aufnahmeausschusses\nvom ..... .                    ......... durch Beschluß des\nBeschwerdeausschusses vom ............. .\ndie Erlaubnis zum stündiqen Aufenthalt im Bundesqebiet\nDiese Entscheidung qilt nicht als Entscheidunq über die Flüchtlingseigenschaft.\nBegründung:\nAls Land, in dem der Auf9enommene              seinen ersten Wohnsitz zu nehmen hat, wird\ndie                        ihren\nbestimmt.\nDer Leiter                                                                                  Der Beauftragte\ndes Aufnahmeverfahrens                                                                     der Bundesregierung","230                                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I\nAnlage 4\nBesch werdea ussch uß\nAblehnungsbescheid\nNotaufnahmelager\nOrt, den.                                               ......................... 195 ........\nDem\nDer\n............................r'N~·;;;~··.:.:_:·--z;~~;~~~~i··••··\ngeb. am ....                .. .............................. in                                                                        Staatsangeh, .................................... ..\nletzter Wohn- bzw. Aufenthaltsort ........................ .\nBeruf ................... .                                                                                                 .. ..... Familienstand .............. ..\n.ausgewiesen durch ............. ..\nmit\n(Familienangehörige)\nwurde durch Beschluß des Aufnahmeausschusses vom\ndie Erlaubnis zum ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet versagt.                                                                          Die hiergegen gemäß § 3 des\nGesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vom 22. August 1950 (Bundes-\ngesetzbl. S. 367) eingelegte Beschwerde wird durch Beschluß des\nBeschwerdeausschusse? vom ........ .\nzurückgewiesen.\nBeqründung:","Nr. 22 -      Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Mai 1953                                                                                                                                       231\nGc~wn diese Entscheidunq kann innerhalb von•)                                                                                                                             nach Zustellung\n(Angabe der Frist)\nAnfechtungsklage bei dem .................................................................................................................... in .............................................................. _\n(Bezeichnung des Verwaltungsgerichts)                                                              (Sitz des Verwaltungsgerichts)\nschriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.\nDie Klage und weitere Schriftsätze nebst Anlagen sind in ............................................................ Stücken einzureichen.\nDie Anfechtunqsklage soll als solche bezeichnet werden; sie muß einen bestimmten Antrag enthalten.\nDie Anfechtungspunkte          und      die     zur Begründung dienenden Tatsachen                                                                und Beweismittel sc,len\nanqeqcbcn werden.\nDer Leiter\ndes Aufnahmeverfahrens\n') Einzusetzen ist die Rcchlsmitlclfrist, die in dem jeweils anzuwendenden Verwaltungsgerichtsgesetz vurgeschneben ist.","232                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I\nAusgabe in deutscher Sprache\nAmlsblafl der\nEuropäismen Gemeinsmoff für Kohle und Stahl\nBezugspreis: Abonnement von 12 aufeinanderfolgenden Nummern, beginnend mit\nNr. 4/1953, DM 5.- einschließlich Porto und· Verpackungsspesen. - Einzelnummer\nDM 0,50 einschließlich Porto und Verpackungsspesen.\nEinzahlungen auf Postscheckkonto Bundesanzeiger Köln 83 400 mit dem Vermerk:\n,,Für Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft fiir Kohle und Stahl\" erbeten.\nBezug nur durch den Verlag!\nVerhandlungen der ~emeinsomen Versammlung\nAusführliche Sitzungsberichte (Nr. 1 und Nr. 2)\nSeptembertagung 1952 / Januartagung 1953 (254 S.) und Märztagung 1953 (34 S.)\nSolange der Vorrat reicht, können die Sitzungsberichte von den Beziehern des\nAmtsblattes kostenlos vom Verlag des Bundesanzeigers angefordert werden.\nVerlag des Bundesanzeigers, Köln/Rhein 1, Postfach\nlI er ü u s gebe r : Der Bundesminister der Justiz. - Ver I i1 g : Bundesun zeiger-Verlags-Gmbll. Bonn/I<öl n. - Dr u c k · ßu 11desd ruck erei. Bonn\nDas Bundesqesetzblatt erscheint in zwei qesonderten Teilen, Teil I uni Teil II\nL11uicnder Bezun nur durch die Post. Bezuqspreis: vierteljährlich 1·;r Teil I = DM 4,- für Teil II= DM 3,- (zuzü,J!;ch Zust~!!q 11ühr)\nEin z c I s 1 ü c k e je anqeiancJene 24 Seiten DM 0,40 (zuzüqlich Versandgebühren DM 0,10) - Zusendung einzelner Stücke p2r Streifhancl geqcn\nVoreinsendunq des crfordcrlicbcn Betra,Jes auf Postscheckkonto „Bundesanzciqer-Verlaqs-Gm:ii-J.-Bund2sqcs2tzblatt\" Köln :l 99"]}