{"id":"bgbl1-1953-2-2","kind":"bgbl1","year":1953,"number":2,"date":"1953-01-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/2#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1953-2-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1953/bgbl1_1953_2.pdf#page=2","order":2,"title":"Gesetz über die Gewährung von Zuwendungen an Kriegsopfer und Angehörige von Kriegsgefangenen","law_date":"1953-01-12T00:00:00Z","page":10,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["10                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I\nGesetz über die Gewährung von Zuwendungen\nan Kriegsopier und Angehörige von Kriegsgefangenen.\nVom 12. Januar 1953.\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:         Juni 1953 in Höhe der Hälfte der Gesamtbezüge,\ndie für diesen Monat\n§1\nzu zahlen sind. Die Zuwendungen dürfen weder\nEmpfänger laufender Versorgungsbezüge oder            übertragen, verpfändet oder gepfändet noch auf\nUnterhaltsbeihilfe nach dem Gesetz über die Ver-         sonstige Leistungen angerechnet werden.\nsorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungs-\ngesetz) vom 20. Dezember 1950 (Bundesgesetzbl.                                    §2\nS. 791) oder nach dem Gesetz über die Unterhalts-          Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen in der      des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin\nFassung vom 30. April 1952 (BundesgesetzbL I S. 262)     im Finanzsystem des Bundes (Drittes Uberleitungs-\nerhalten eine Zuwendung                                  gesetz) vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1)\na) mit den laufenden Bezügen für den Monat            auch im Land Berlin.\nJanuar 1953 in Höhe der Hälfte der Gesamt-                                  §3\nbezüge, die für den Monat Dezember 1952,             Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Dezember\nb) mit den laufenden Bezügen für den Monat            1952 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDie Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz\ndie nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche\nZustimmung erteilt.\nDas vorstehende GEsetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 12. Januar 1953.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister für Arbeit\nAnton Storch\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer\nDer Bundesminister für Vertriebene\nDr. Lukaschek"]}