{"id":"bgbl1-1953-12-1","kind":"bgbl1","year":1953,"number":12,"date":"1953-03-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/12#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1953-12-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1953/bgbl1_1953_12.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweites Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft","law_date":"1953-03-25T00:00:00Z","page":69,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["69\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1953                       Ausgegeben zu, Bonn am 27. März 1953                                                                                                            Nr. 12\nTag                                                                        Inhalt:                                                                                        Seite\n25.3.53        Zweites Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften auf dem Gebiet\nder gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    69\n23.3.53        Gesetz über die Bundesanstalt für Flugsicherung . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     70\n25.3.53        Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes . . . . . .                                                                      73\n24. 3.53       Zweite Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz\n(2. LeistungsDV-LA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            74\n25. 3. 53      Dritte Durchführunqsverordnung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichts-\namtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Verfahrens- und Geschäftsordnung)....                                                                           75\n24.3.53        Verordnung über die Durchführung einer Statistik der Bautätigkeit und der Wohnraum-\nvergaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   78\n25.3.53        Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer\nAusstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    80\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger ....................~..................                                                                             80\nIn Teil II Nr. 5, ausgegeben am 21. März 1953, ist verkündet: Gesetz betreffend das Abkommen vom 10. September 1952\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staate Israel.\nZweites Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer\nvon Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft.\nVom 25. März 1953.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:\n§    1\nDas Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer\nvon Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen\nWirtschaft vom 25. Juni 1952 (Bundesgesetzbl. I\nS. 337) wird wie folgt geändert:\nIn § 1 werden die Worte „bis zum 31. März 1953\"\nersetzt durch die Worte „bis auf weiteres, spätestens\njedoch bis zum 31. Mai 1953\".\n§ 2\nDieses Gesetz tritt am 1. April 1953 in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBcmn, den 25. März 1953.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLudwig Erhard"]}