{"id":"bgbl1-1952-9-1","kind":"bgbl1","year":1952,"number":9,"date":"1952-03-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/9#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1952-9-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1952/bgbl1_1952_9.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes","law_date":"1952-02-27T00:00:00Z","page":121,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["121\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1952                    Ausgegeben zu Bonn am 12. März 1952                                               Nr. 9\nTag                                                 l n h a I t:                                           Seite\n27. 2. 52 Gesetz über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes                                             121\n27. 2. 52 Gesetz zur Änderung des § 7 des Giiterfernverkehrs-Ä.nderungsgesetzes         . . . . . . . . . .   122\n22. 2. 52 Drilles Gesetz üher die Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Aus-\nfuhrgeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          122\n10. 3. 52 Gesetz über die Errichtung einer Hundesanstalt iiir Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenver-\nsicherung   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         123\n10. 3. 52 Gesetz zur Änderung und Ergiinzung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer\nBerlin\"   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               . . . . .   1.29\n10. 3. 52 Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin\"              131\nI\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . • . • • . . • . • . .                                136\nIn Teil II Nr. 5, aus~re9eben am 3. Iv1ärz 1952, sind veröffentlicht: Bekanntmachung der GeschMtsorclnung des\nDeutschen BundPsla9es. --·-· Vierte~ Durchführungsverordnung zum Flaggenrechtsgesetz (Postsignalflagge für Seeschiffe).\nGesetz\nüber die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes.\nVom 27. Februar 1952.\nDer Bundestag       hat    das    folgende  Gesetz . be-           gesetzbl. I S. 22} und der Sechsten Verordnung\nschlossen:                                                            über die Unterstellung weiterer Stoffe unter\n§ 1                                      die Bestimmungen des Opiumgesetzes vom\nUnter der Bezeichnung „Bundesgesundheitsamt\"                       12. Juni 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 328) zu-\nwird eine selbständige Bundesoberbehörde errichtet.                   standen,\nSie untersteht dem Bundesminister des Innern.                      d) die Ubernahme der auf Grund des Abkom-\nn:ens zur Beschränkung der Herstellung und\n§ 2                                      zur Regelung der Verteilung der Betäubungs-\nDas BuncJesgPsundheit.samt hat folgende Auf-                       mittel vom 13. Juli 1931 (Reichsgesetzbl. 1933\ngaben:                                                                II S. 321) den vertragschließenden Teilen ob-\na) Forschung auf dem Cebiete der öffentlichen                      liegenden Pflichten.\nGesundheitsplle~J c~,                                                                § 3\nb) Erhebungen auf dt'.m Gebiete der medizi-                     Im Bundesgesundheitsamt wird eine Abteilung\nnischen Statistik f [ir Bundeszwecke, soweit              für Rauschgiftbekämpfung mit der Buncles-Opium-\nsie nicht von dem Statistischen Bundesamt                 stelle errichtet.\nvorgenornrnen werckn,                                                                § 4\nc) die Wahrnehmung der Befugnisse, die dem                      Dieses Gesetz gilt auch in Berlin, wenn das Land\nfrüheren Reichsgesundheitsamt auf Grund des               Berlin gemäß Artikel 87 Abs. 2 seiner Verfassung\nGesetzes über den Verkehr mit Betäubungs-                 die Anwendung dieses Gesetzes für Berlin be-\nmitteln (Opium~Jeset.z) vom 10. Dezember                  schließt.\n1929 (Reichsgesetzbl. I S. 215) in der Fassung                                       § 5\ndes Zweiten Cesetws zur Anderung des                         Dieses Gesetz- tritt am Tage nach seiner Ver-\nOpiumgesctzes vom 9. Januar 1934 (Reichs-                 kündung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 27. Februar 1952.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Lehr"]}