{"id":"bgbl1-1952-57-1","kind":"bgbl1","year":1952,"number":57,"date":"1952-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/57#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1952-57-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1952/bgbl1_1952_57.pdf#page=1","order":1,"title":"Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden (1. FeststellungsDV)","law_date":"1952-12-22T00:00:00Z","page":845,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["845\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1952                  Ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1952                                              Nr. 57\nTag                                                 I n h alt:                                             Seite\n22. 12. 52   Erste Verordnunq zur Durchfühnrnq des Gesetzes über die Feststellunq von Vertreibunqs-\nschäden und Kricqssachschäden (1. FeststellungsDV) . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . .     845\n22. 12. 52   Verordnunq zur Änderunq der Fünften Verordnunq zur Durchführunq des Gesetzes zur\nReqelunq der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundqesetzes fallenden Personcc!n .   847\n29. 12. 52   Verordnunq zur Änderunq der Vierten Verordnunq zur Durchführunq des Gesetzes zur\nReqelunq der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundqesetzes fallenden Personen       847\n24. 12. 52   Zweite Verordnunq zur Änderunq und zur Verlänqerunq der Geltunqsdauer einkommen-\nsteuerlicher und lohnstcucrlicher Durchführungsvorschriften . • .         • • • . .              848\nHinweis auf Verk.ündunqcn im Bundesanz.eiqer . . . . . . • • •                                   847\nErste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes\nüber die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden\n(1. FeststellungsDV).\nVom 22. Dezember 1952.\nAuf Grund der §§ 24 Abs. 1 und 43 Nr. 1 des Fest-                       des zwischen den Alliierten und Ungarn\nstellungsgesetzes in der Fassung vom 14. August                            geschlossenen Friedensvertrages vom 4.\n1952 (Bundesgesetzbl. I S. 534) wird mit Zustimmung                        Juni 1920\ndes Bundesrates verordnet:                                           die Heimatauskunftstelle Jugoslawien\nnach dem Gebietsstand vom 31. Dezember\n§ 1                                           1937\nDie nach § 24 Abs. 1 des Feststellungsgesetzes zu                 die Heimatauskunftstelle für die Sowjetunion,\nbildenden Heimatauskunftstellen werden bei den                           Bulgarien, Bessarabien und Dobrudscha;\nnachstehend aufgeführten Landesausgleichsämtern                 3. beim Landesausgleichsamt Hessen:\neingerichtet:\ndie Heimatauskunftstelle für den Regierungsbe-\n1. beim Landesausgleichsamt Bayern:                                      zirk Eger\ndie Heimatauskunftstelle für den Regierungsbe-                 die Heimatauskunftsteile Baltikum\n. zirk Aussig                                                       und zwar für Litauen, Lettland, Estland;\ndie Heimatauskunftsteile Böhmen und Mähren\nund zwar für die durch Gesetz über die            4. beim Landesausgleichsamt Nordrhein-Westfalen:\nGliederung der sudetendeutschen Gebiete                die Heimatauskunftstelle für den Regierungsbe-\nvom 25. März 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 745)               zirk Oppeln einschließlich der Gemeinden\nan Bayern und die österreichischen Länder                  des Hultschiner Ländchens\nOberösterreich und Niederösterreich ange-                  jedoch außer den Stadtkreisen Beuthen\ngliederten Gebietsteile Südböhmens und                     0/S, Gleiwitz, Hindenburg 0/S und Land-\nSüdmährens sowie für das Gebiet des ehe-                   kreisen Beuthen-Tarnowitz, Tost-Gleiwitz,\nmaligen Protektorats Böhmen und Mähren                     Blachownia (Blachstädt), Zawiercie (War-\ndie Heimatauskunftstelle Rumänien                                  thenau)\njedoch außer Bessarabien und Dobrudsch:1;              die Heimatauskunftstelle Industriegebiet West-\noberschlesien\n2. beim Landesausgleichsamt Baden-Württemberg:                              und zwar für die Stadtkreise Beuthen 0/S,\ndie Heimatauskunftstelle für den Regierungsbe-                        Gleiwitz, Hindenburg 0/S und die Land-\nzirk Troppau                                                    kreise Beuthen-Tarnowitz, Tost-Gleiwitz\ndie Heimatauskunftstelle Ungarn                                die Heimatauskunftstelle Industriegebiet Ost-\nund zwar für Ungarn nach dem Gebiets-                      oberschlesien\nstand des zwischen den Alliierten und                         und zwar für den Regierungsbezirk Katto-\nUngarn geschlossenen Friedensvertrages                       witz einschließlich der Landkreise Bielitz,\nvom 4. Juni 1920                                             Chrzanow (Krenau), Olkusz (Ilkenau), Sos-\ndie Heimatauskunftstelle Slowakei einschließlich                      nowice (Sosnowitz), Bedzin (Bendsburg),\nKarpatho-Ukraine                                               Blachownia (Blachstädt), Zawiercie (War-\nund zwar für die Slowakei einschließlich                      thenau), Saybusch, Teschen und des Olsa-\nKarpatho-Ukraine nach dem Gebietsstand                        gebietes","846                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1952, Teil I\ndie Heimatauskunftstelle Polen - Bereich Lodz            die Heima.tauskunftstelle für die Stadtkreise\n(Litzmannstadt) -                                        Danzig und Zoppot\nund zwar für die Gebiete des früheren              die Heimatauskunftstelle für den Regierungs\"\nReichsgaues Wartheland und der Kreise                  bezitk Bromberg\nRypin (Rippin), Suwalki (Sudauen), Lipno\ndie Heimatauskunftstelle für den Regierungs-\n(Leipe). sowie des ehemals ostpreußischen\nbezirk Marienwerder\nRegierungsbezirks Ciechanow (Zichenau),\njedoch außer den Landkreisen Lipno\njedoch außer den Gebietsteilen der frühe-\n(Leipe) und Rypin (Rippin)\nren preußischen Provinz Posen\ndie Heimatauskunftstelle für den Regierungs·\ndie Heima ta uskunftstelle Nordwesteuropa\nbezirk Stettin\nund zwar für Groß-Britannien, Nieder-                   und zwar. für das Gebiet östlich der Oder\nlande und Belgien;\nund dem westlich der Odermündung gele•\ngenen, unter polnischer Verwaltung ste·\n5. beim Landesausgleichsamt Rheinland-Pfalz:                        henden Gebietsteil\ndie Heimatauskunftstelle übriges Europa                  die Heimatauskunftstelle für den Regierungs-\nund zwar für die europäischen Gebiete,                bezirk Köslin\ndie nicht durch andere Heimatauskunft-                  jedoch außer den Landkreisen Dramburg\nstellen ausdrücklich erfaßt sind;                       und Neustettin\ndie Heimatauskunftstelle für den Regierungs·\n6. beim Landesausgleichsamt Niedersachsen:                        bezirk Schneidemühl\ndie Heimatauskunftstelle für den Regierungs-                   und zwar einschließlich der Landkreise\nbezirk Breslau                                             Dramburg und Neustettin\njedoch außer Stadtkreis Breslau und Land-               jedoch außer den Landkreisen Friedeberg\nkreis Breslau                                           und Arnswalde;\ndie Heimatauskunftsteile für Stadtkreis Bres-\nlau und Landkreis Breslau                       8. beim Landesausgleichsamt Hamburg:\ndie Heimatauskunftstelle für den Regierungs-             die Heimat\"a.uskunftstelle für Posen\nbezirk Liegnitz/Schlesien                                  und zwar für alle Kreise des ehemaligen\nund zwar einschließlich des Landkreises                 Reichsgaues Wartheland, die bis 1918 zu\nFraustadt und des östlich der Neisse                    der ehemals preußischen Provinz Posen\ngelegenen Gebietsteiles des Landkreises                 gehörten\nZittau/Sachsen                                          jedoch außer Regierungsbezirk Bromberg;\ndie Heimatauskunftstelle für den Regierungs-\nbezirk Frankfurt/Oder                           9. beim Landesausgleichsamt Bremen:\nund zwar für die Gebiete östlich der Oder         die Heimatauskunftstelle Ubersee\nund der Neisse einschließlich der Land-                 und zwar für die gesamten außereuropäi-\nkreise Friedeberg und Arnswalde und                     schen und Uberseegebiete.\ndes östlich der Oder gelegenen Gebiets-\nteiles des Landkreises Angermünde\n§ 2\ndie Heimatauskunftstelle übriges Polen\nund zwar für alle Gebiete Polens nach           Die Heimatauskunftstellen sind an dem Sitz des\ndem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937,      Landesausgleichsamts oder eines Ausgleichsamts\nsoweit sie nicht von anderen Heimataus-      einzurichten; das Nähere bestimmen die Landes-\nkunftstellen ausdrücklich erfaßt sind;       regierungen.\n7. beim Landesausgleichsamt Schleswig-Holstein:                                   93\ndie Heimatauskunftstelle für den Regierungs-           Diese Verordnung gilt nach § 14 des Gesetzes\nbezirk Königsberg (Pr.)                         über die Stellung des Landes Berlin im Finanz·\njedoch außer Stadtkreis Königsberg und       system des Bundes (Drittes Uberleitungsgesetz) vom\nden Landkreisen Braunsberg, Heilsberg       4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im\nund dem Kirchspiel Heiligelinde              Lande Berlin.\ndie Heimatauskunftstelle für den Stadtkreis\nKönigsberg (Pr.)                                                         § 4\ndie Heimatauskunftstelle für den Regierungs-           Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver·\nbezirk Gumbinnen einschließlich Memelland      kündung in Kraft.\ndie Heimatauskunftstelle für den Regierungs-\nbezirk Allenstein                               Bonn, den 22. ·Dezember 1952;\nund zwar einschließlich der ermländischen\nLandkreise Braunsberg, Heilsberg, Rössel\nund Soldau sowie des Kirchspiels Heilige-                 Der Bundeskanzler\nlinde                                                            Adenauer\ndie Heimatauskunftstelle für den Regierungs-\nbezirk Danzig\njedoch außer den Stadtkreisen Danzig und       Der Bundesminister der Finanzen\nZoppot                                                            Schäffer"]}