{"id":"bgbl1-1952-56-4","kind":"bgbl1","year":1952,"number":56,"date":"1952-12-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/56#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1952-56-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1952/bgbl1_1952_56.pdf#page=10","order":4,"title":"Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Einführung der Rechtsanwaltsordnung","law_date":"1952-12-20T00:00:00Z","page":830,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["830                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1952, Teil I\nGesetz zur Änderung des Gesetzes\nüber die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und\nRentenschuldbriefen in besonderen Fällen.\nVom 20. Dezember 1952.\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz be-                                       § 3\nschlossen:\nDas Gesetz über die Kraftloserklärung von Hypo-\n§ 1\ntheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in\nDas Gesetz über die Kraftloserklärung von Hypo-         besonderen Fällen vom 18. April 1950 (Bundes-\ntheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in          gesetzbl. S. 88) in der Fassung dieses Gesetzes gilt\nbesonderen Fällen vom 18. April 1950 (Bundes-             auch im Lande Berlin, sobald Berlin gemäß Artikel\ngesetzbl. S. 88) wird wie folgt geändert:                87 Abs. 2 seiner Verfassung die Anwendung des\nGesetzes beschlossen hat.\n1. § 9 Satz 1 erhält folgende Fassung:\n,, Im Verfahren nach den vorstehenden Vor-\nschriften beträgt der Wert des Streitgegen-           Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nstandes ein Fünftel des Wertes der dem Antrag-      sind gewahrt.\nsteller noch zustehenden Hypothek.\"                   Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nZ. In § 15 Abs. 2 und 3 werden die Worte               Bonn, den 20. Dezember 1952.\n,,31. Dezember 1952\" durch die Worte „31. De-\nzember 1955\" ersetzt.\nDer Bundespräsident\n3. In § 15 Abs. 4 werden die Worte „31. Dezem-\nTheodor Heuss\nber 1953\" durch die Worte „31. Dezember 1956\"\nersetzt.\n§ 2                                          Der Bundeskanzler\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-                             Adenauer\ndung in Kraft. § 1 Nr. 1 ist auch auf Fälle anzuwen-\nden, in denen über einen Antrag auf Kraftlos-\nerklärung vor Inkrafttreten dieses Gesetzes noch              Der Bundesminister der Justiz\nnicht rechtskräftig entschieden ist.                                            Dehler\nGesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes\nzur Einführung der Rechtsanwaltsordnung.\nVom 20. Dezember 1952.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:\n§ 1\nDer § 4 des Hessischen Gesetzes zur Einführung\nder Rechtsanwaltsordnung vom 13. Dezember 1948\n(Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen\n1949 S. 1) wird .dahin geändert, daß an Stelle der\nJahreszahl 1952 die Jahreszahl 1955 tritt.\n§ 2\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver-\nkündung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 20. Dezember 1952.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister der Justiz\nDehler"]}