{"id":"bgbl1-1952-52-1","kind":"bgbl1","year":1952,"number":52,"date":"1952-12-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/52#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1952-52-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1952/bgbl1_1952_52.pdf#page=1","order":1,"title":"Erstes Gesetz zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes","law_date":"1952-12-10T00:00:00Z","page":789,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["789\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1952                 Ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 1952                                          1 Nr. 52\nTag                                               Inhalt:                                               Seite\n10. 12.52   Erstes Gesetz zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . .       789\n9. 12.52   Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung , .       790\n10. 12.52   AnordnunQ des Bundespräsidenten über die Ausübung des Begnadigungsrechts des Bundes .           790\n28. 11. 52  Verordnung PR Nr 75/52 über die Aufhebung der Preisvorschriften für den Verkehr mit\nbebauten Grundstücken . .     . . . . . . . . . . . . . .    . . . . . . . . . . . . . . . .    792\n1. 12. 52  Bekanntmachung über Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen der Bundesrepublik\nDeutschland tn das Bundesschuldbuch.         . .............. .                                 792\nIn Teil II Nr. 19, ausgegeben am 10. Dezember 1952, sind veröffentlicht: Gesetz über das Abkommen zwischen\nder Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. -\nBekanntmachung über das Jnkrafttrelen des Vertraqes über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für\nKohle und Stahl. -- Bekanntmachung über die Ratifikation des Londoner Abkommens betreffend Reiseausweise\nfür Flüchtlinge durch Brasilien. -- B~kanntmachung zum Internationalen Abkommen vom 24. April 1926 über Kraft-\nfahrzeugverkehr. - Bekanntmachung über die Ratifikation des Ersten Zusatzabkommens zum Zollvertrag zwischen\nder Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft.                      ·\nErstes Gesetz\nzur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes.\nVom 10. Dezember 1952.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes:.             wenden, der für einen Lohnzahlungszeitraum ge-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                        zahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1952 endet.\nBei sonstigen, insbesondere einmaligen Bezügen\nArtikel I                              sind die Vorschriften des Artikels I auf den Ar-·\nDas Einkommensteuergesetz in der Fassung der              beitslohn anzuwenden, der dem Steuerpflichtigen\nBekanntmachunrJ vom 17. Januar 1952 (Bundes-                  nach dem 31. Dezember 1952 zufließt.\ngesetzbl. I S. 33) in der Fassung des Gesetzes zur\nErgänzung des Einkommensteuergesetzes und des                                       Art i k e 1 IV\nKörperschaftsteuergesetzes vom 20. Mai 1952 (Bun-              Das Gesetz zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer\ndesgesetzbl. I S. 302) wirä wie folgt geändert:              Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom\nII\n1. In § 41 Abs. 1 Ziff. 2 wird die Zahl „468 jeweils\n11\n10. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 131) wird wie\ndurch die Zahl „624 ersetzt.\n11\nfolgt geändert:\n2. In der Anlage zu § 32 und § 39 werden in                  Im § 4 Abs. 4 wird mit erstmaliger Wirkung\nZiffer 4 der Grundtabelle A die Zahl „780 durch 11\nfür den Erhebungszeitraum (Kalendermonat) Januar\ndie Zahl „936\" und die Zahl „468 durch die Zahl\n11                                      11                    11\n1953 die Zahl „65 durch die Zahl „78 ersetzt.\n,, 624 ersetzt.\n11\nArtikel II                                                   Artikel V\nDie Bundesregierung wird ermächtigt, durch                   Dieses Gesetz gilt mit Ausnahme des Artikels IV\nRechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates              nach Maßgabe des § 12 des Gesetzes über die\ndie Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in               Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des\nder Fassung vom 17. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I           Bundes (Drittes Uberleitungsgesetz) vom 4. Januar\nS. 54), die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung in            1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Lande Berlin.\nder Fassung vom 12. Februar 1952 (Bundesgesetzbl. I\nS. 97) - beide Verordnungen unter Berücksichti-                                    Art i k e 1 VI\ngung der Verordnung zur Anderung und zur Ver-                   Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nlängerung der Geltungsdauer einkommensteuer-                 dung in Kraft.\nlicher, lohnsteuerlicher und körperschaftsteuerlicher\nDurchführungsvorschriften vom 23. August 1952                   Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\n(Bundesgesetzbl. I S. 598) - und die Jahreslohn-             Bonn, den 10. Dezember 1952.\nsteuertabelle (Anlage 2 zur Verordnung vom 15. Mai\n1950, Bundesgesetzbl. S. 147) den Anderungen                            Der Bundespräsident\nanzupassen, die sich aus diesem Gesetz ergeben.                              Theodor Heuss\nArtikel III                                         Der Bundeskanzler\nDie Vorschriften des Artikels I sind erstmals für                               Adenauer\nden Veranlagungszeitraum 1953 anzuwenden. Beim\nSteuerabzug vom Arbeitslohn sind die Vorschriften               Der Bundesminister der Finanzen\ndes Artikels I erstmals für den Arbeitslohn anzu-                                   Schäffer"]}