{"id":"bgbl1-1952-50-1","kind":"bgbl1","year":1952,"number":50,"date":"1952-11-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/50#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1952-50-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1952/bgbl1_1952_50.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Durchführung des § 10 des Zweiten Überleitungsgesetzes","law_date":"1952-11-24T00:00:00Z","page":741,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["741\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1952              Ausgegeben zu Bonn am 26. November 1952                                               Nr. 50\nTag                                               Inhalt:                                               Seite\n24. 11. 52  Verordnung zur Durchführung des § 10 des Zweiten Uberleitungsgesetzes • • • • • • • • • • ·     741\n24. 11. 52 Erste Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (1.LeistungsDV--LA}   742\n17. 11. 52 Bekanntmachung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich fü.1 das Kalenderjahr 1952 •                  744\n10. 11. 52 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Schlachten von Tieren • • • • •           748\nIn Teil II Nr. 18, ausgegeben am 21. November 1952, sind veröffentlicht: Gesetz über das Zusatzprotokoll zum\nAbkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Sozialversicherung. - Gesetz\nüber die Untersuchung der Rheinschiffe und -flöße und über die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf Binnen-\nwasserstraßen. - Gesetz über den Notenwechsel vom 1. September 1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Republik Kuba betreffend die vorläufige Regelung der Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern. -\nVerordnung über die Geltung des Gesetzes über Schifferdienstbücher im lande Berlin. - Dritte Bekanntmachung\nüber die Geltung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichunq des Luftprivatrechts. - Bekanntmachung zum Inter-\nnationalen Vertrag zur Unterdrückung des Branntweinhandels unter den Nordseefischern auf hoher See. - Verord-\nnung über die Beförderung brennbarer Flüssiqkeiten auf Binnenwasserstraßen (nachrichtlicher Abdruck).\nVerordnung zur Durchführung des § 10\ndes Zweiten Uberleitungsgesetzes.\nVom 24. November 1952.\nAuf Grund des § 10 des Zweiten Gesetzes zur                    und Betriebe des Reichs über die zusätz-\nUberleitung von Lasten und Deckungsmitteln                        liche Alters- und Hinterbliebenenversorgung\nauf den Bund (Zweites Uberleitungsgesetz) vom                     der nichtbeamteten Gefolgschaftsmitglieder\n21. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 774) verordnet              (GDO-ReichVers.) vom 10. Dezember 1943\ndie Bundesregierung mit Zustimmung des Bundes-                    (Reichshaushalts- und Besoldungsblatt S. 218);\nrates:\n6. Versorgungsanteile, die vom Deutschen Reich\n§ 1                                    auf Grund des deutsch-französischen Abkom-\nVersorgungsausgaben im Sinne der Artikel I                     mens über die Zahlung der elsaß-lothringischen\nund II des Zweiten Uberleitungsgesetzes sind                      Pensionen vom 14. Februar 1921 (Reichsgesetzbl.\nS. 176) und des Gesetzes vom 11. Januar 1922\n1. Wartegeld, Ruhegehalt, Witwen- und Waisen-\n(Reichsgesetzbl. I S. 29) übernommen worden\ngeld, Unterhaltsbeiträge,     einschließlich    der         sind oder zu übernehmen gewesen wären.\nKinderzuschläge;\n2. Gnadenbezüge auf Grund der landesrechtlichen\nVorschriften über die Befreiung vom National-                                    § 2\nsozialismus und Militarismus, wenn sie mit               Als Versorgungsausgaben im Sinne der Artikel I\nZustimmung des Bundesministers der Finanzen            und II des Zweiten Uberleitungsgesetzes gelten:\ngewährt worden sind oder gewährt werden;\n1. Beihilfen und Unterstützungen im Rahmen der\n3. Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen\nallgemein dafür geltenden Bestimmungen des\nGrundsätzen und Ruhelohn, auf die ehemalige\nAngestellte und Arbeiter einen Anspruch auf                 Bundes;\nGrund eines Dienstvertrages oder einer Ruhe-             2. Unterstützungen für dienstunfähige Arbeiter\nlohnordnung haben;                                          und Angestellte der ehemaligen Heeres- und\n4. Versorgungsgebührnisse der entlassenen ehe-                 Marinebetriebe (Handbuch der Reichsversor-\nmaligen hauptamtlichen oder stellvertretenden               gung Bd. I S .. 843 - D 2444 -) ;\nSchlichter und ihrer Hinterbliebenen, soweit\nihnen solche vertraglich zugesichert waren;              3. Unterstützungen an nichtbeamtete Arbeit-\nnehmer der- Reichsdruckerei auf Grund der\n5. Ausgaben für die Nachversicherung nach§ 1242a               Erlasse des Reichspostministers vom 14. Juni\nder Reichsversicherungsordnung, § 18 des An-                 1922 - VI a M Nr. 3485 - und vom 15. Ja-\ngestelltenversicherungsgesetzes, § 29 des Reichs-           nuar 1929 - IV M 31 - und den dazu ergan-\nknappschaftsgesetzes und Nr. 7 der Gemein-                  genen Ergänzungserlassen des Reichspost-\nsamen Dienstordnung für die Verwc:1.ltungen                 ministers;"]}