{"id":"bgbl1-1952-38-1","kind":"bgbl1","year":1952,"number":38,"date":"1952-09-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/38#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1952-38-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1952/bgbl1_1952_38.pdf#page=1","order":1,"title":"Siebente Verordnung über Änderung der Ausgleichsteuerordnung","law_date":"1952-09-15T00:00:00Z","page":613,"pdf_page":1,"num_pages":3,"content":["613\nBundesgesetzblatt\n'feil I\n1952                                Ausgegeb<~n zu Honn am 18. September 1952                                            Nr. 38\nl n h a I t:                                               Seite\n15. 9. 52          Sic•hr'11t1~ V,•ro1dn11t1q übC'r i\\ndernnq der Ausqleichstc,uerorclnunq                                     613\n16.9. 52         Bc•kc1nn l.mc1ch 11 nq iilwr den Schulz von Erfinclunqen, Mustern und ·warenzeichen auf Aus-\nSI (!l l lll](l<'ll                                                                                          616\n15.9. 52          Vr•rord1111nc1 z1,1 /\\ndt~nrnq und Erqfinzunq dc~r Erstem Verordnunq zur Durchführung des\nCc)S<'IZ<\", idJ<'r ~tc·tH'IlidH• M<1l'\\nahrncn zur Fördcrunq der Ausfuhr . . . . . . . . . . . . .          617\n16.9. 52          Vc•rord111:nq zur :\\nd(•rtrnq cfor Vc!rordnunq zur Durc:hführunq des Cescl:zc's ülwr l-hlfsrnaß-\nn<1!1111,•n für l lc!irnkc•lucr   . . . . . . . . . . . . . . . .                 . .......... .             619\n9.9. 52          Bekannl.madnmg clPr Neufassung des Geselzes zur Förderung der v\\iirtschaft von Berlin\n1\n(Wesl}                . . . . . .        . . . . . . . .                                                     621\nIlirnvc~is dtil Vl·rki111du1HJc·11 im Br111dcsanzeiger . . . . . . . .                                      624\nSiebente Verordnung über Änderung der Ausgleichsteuerordnung.\nVom 15. September 1952.\nAuf Grund des§ 1H Absatz 1 Ziffer 1 des Un1satz-                          5. § 10 Absatz 1 erhält die folgende Fassung:\nsteuer9ese1.zes in der h1ssung vont 1. September\n,,(1) Für die Anmeldung des Wertes ausgleich-\n1951 (Btmdesqesetzhl. I S. 7DI) und clltf Crund des\nsteuerbarer Waren gelten die Vorschriften des\n§ 2 des Ceselzes zur Anclt>rtin~J des Umsatzsteuer-\nII. Abschnitts der Wertzollordnung. Der Bundes-\ngesetzes vom 14. November 1951 (Bundesgc:setzbl. I\nminister der Finanzen kann in einzelnen beson-\nS. 885) vProrclnet die Bundesregierung:\nders gelagerten Fällen Erleichterungen von die-\nsen Vorschriften zulassen. Bei wert.zollbaren\n§ 1                                    Waren gilt die Wertanmeldung für das Zollver-\nfahren gleichzeitig auch als Wertanmeldung für\nDie      Aus~1leichst('uerordnunq (Durchführun~Jsbe-                          das Ausgleichsteuerverfahren. Für Waren, für\nstininnm~wn zurn U1nsalzsleuerqc~sf'lz) vom 23. März                             die ein Durchschnittswert festgesetzt worden ist\n1939 (Reic:hsgesPlzbI. ] S. 61.'\">) wird wie folgt                                (§ 4 Absatz 2), ist eine Wertanmeldung nicht\ngeändert:                                                                        abzugeben.    11\n1. § 4 Absatz :J wird gC'strichen.                                               Die Randüberschrift „Abfertigung zum freien\nVerkehr\" ist durch „Anmeldung des Wertes\" zu\n2. § 7 wird wie !ol~Jl ~Jcünderl:                                                 ersetzen.\na) Absatz 4 wird Absc1lz 5,\nG. § 11 erhält die folgende Fassung:\nb) als neuer Absatz 4 ist einzufügen:\n„Die Vorschriften der Zollvorrnerkordnung\n,, (4) Bei ausgleichsteucrbaren Waren, die                           über den Nachweis wertzollbaren Zollguts in\nnach Veredelung im Zollausland wiecfr~rein-                             der Zollvormerkrechnu.ng gelten auch für aus-\ngeführt werden, trill die Befreiung von der                               gleichsteuerbare Waren, die einem Wertzoll nicht\nAus9lPic:hsleuer (}Pn1~\\ß Absatz 1 in Verbin-                             unterliegen. Dies gilt nicht für Waren, für die\ndung mit § 69 Ahsdlz 1 Ziffer 41 des Zoll-                                ein Durchschnittswert festgese ·zt worden ist (§ 4\ngesetzes nur insoweit ein, a.ls der Wert der                              Absatz 2),\"\nveredelt Pingeführl.<\\n Wctren den Wert dieser\nWaren im Zeil.punkl ihrer Ausfuhr nicht über-                            Die Randüberschrift „Entnahme in den freien\ns!.(,igl.. II                                                            Verkehr ohne zollamtliche Mit-w irkung\" ist durch\n,,Nachweis des \\!Vert.es in der Zollvormerk-\n3. lr1 § H ist c:1n Stell<~ d(~S l(l<.1rnn1erhi1YweisPs ,, (§ 4                  rnchnung\" zu ersetzen.\nAbsi.ilze 1 und 2)\" zu setzen ,,(§ 4 Absatz 1)\".\n7. Die Liste der Durchschnittswerte -          Anlage 1\n4. § 9 Prhü ll die folgend<! Fc1ss1rng:                                           (zu § 4 Absatz 2) - wird wie folgt geändert:\n„Ausgleichsteuerbc1n' \\Varen dürfen auch dann                              a) bei Tarifnr. aus 0901 ist in Spalte 3 statt „520\"\nzu einem Zol lvorrnerk verkehr abgefertigt wer-                                  zu setzen „550\",\nden, wenn sie nichteinfuhrzollbar sind.\"\nb) bei Tarifnr. aus 2701 ist in Spalte 3 bei für im\nDiE~ Randüberschrift „Zollverke}u\"                       ist   durch             Saarland erzeugte Steinkohle statt „3,80\" zu\n,,Zollvorrnerkverkehr\" zu ersetzen.                                               setzen „4,10\",","614                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1952,      ;ren  I\nc) bei TMHnr. aus 2710 ist jeweils in Spalte 3                2. Es sind einzufügen:\nzu sclzcn:\na) in der TarifnunrnH3r\nbei A -- 1rnbcMbcilct statt „8,70\" ,,9,80\"                        aus· 0502 ,, ; Dachshaare und andere Tier-\nbei aus B -- Leichtöle:                                                           haare zur Herstellung von Bür-\nsten oder Pinsel waren, roh, auch\n1 - Benzin statt „ 16,20\"      11 18\"\nausgekocht\"\nbei C -- mitteJsdn.vcre Oie:\nb) in der Tarifnummer\nLcudllöl statt „13,30\" ,,14,60\"\nTrak toulnk raftsloff stalt „ 12,75\"   11\n14\"        aus 2530 hinter „Rasorit\"\n., und Pandermit\"\nbei aus D -      Schweröle:\nc) in der Tarifnummer\nGasöle statt „12,75\" ,,14\"\n2 - HciLiJle statt „6,40\" ,,8,70\",               aus 2601 hinter „Erze, auch angereichert,\"\n,,einschließlich der Schwefelkies-\nd) bei Tarifnr. aus 2713 ist in Spalte 3 statt „50\"                             abbrände,\"\nZU SCt:l(~Il „55\",\nd) in der Tarifnummer\ne) bei Turifnr. aus 2714 ist in Spalte 3 zu setzen:                  aus 3811 unter „A - Terpentinöl\"\nbei aus A -- umorphcs Parnffin aus Erdöl                                     „aus B - \\Vurzelholzterpentinöl\noder Olschiefer statt „50\" .,55\".                              aus D - Kolophonium\",\n8. Die Freiliste 1 ·- Anlage 2 (z~1 § 7 Absatz 3) -\nin der Fassung der Verordnung zur Anderung\nder Ausgleichsteuerordnung vom 16. November                                                B\n1951 (Bundesgesctzb1. I S. 891) wird wie folgt ge-\nändert:                                                       1. Es sind neu aufzunehmen\na) die Tarifnummer\nA\n.,aus 0512 Muschelschalen (leere Muscheln),\n1. Es sind neu aufzunehmen:                                                        roh, auch entrindet\"\na) die Tarifnummer\nb) die Tarifnummer\n,,aus 1403    Jsl:el (Ixtle, Tampikohanf, Mexi-\ncan Fib(~r), auch zu Strängen zu-               „Anm.1      \\Varen dieser Nummer unter Zoll-\nsammengedreht oder in Bündeln,                  zu 1501     aufsicht ungenießbar gemacht oder\nroh\"                                                        für technische Zwecke unter Zoll-\nsicherung\"\nb) die Tarifnummer\n,,2502 Schwefelkies, nicht geröstet\"                        c) die Tarifnummer\n,,Anm.      Waren dieser Nummer unter Zoll-\nc) die Tarifnummer                                              zu 1502     aufsieht ungenießbar gemacht oder\n,,aus 2515 Marmor und polierbare Kalk-                                    für technische Zwecke unter Zoll-\nsteine, einschließlich Travertin                            sicherung\"\nund Ecaussine (sogen. belgischer\nGrunit), von einer augenschein-               d) die Tarifnummer\nlichen Dichte von 2,5 oder mehr:                ,,2813    Phosphorsäureanhydrid        und    Phos-\naus A        Mannor und polier-                           phorsäuren\"\nbare Kalksteine:\naus 1 -- in rohen oder           e) die Tarifnummer\nnur abgekan-            ,,aus 2924 A - Naphthensäuren\"\nteten Blök-\nken\"                  f) die Tarifnummer\nd) die Tarifnummer                                              ,,aus Anm. Kasein zur Herstellung von\n,,aus 2516 uus A -         Granit, Porphyr, Sye-              zu 3501          Kunsthorn unter Zollsicherung\"\nnit und Labrador:\ng) die Tarifnummer\naus 1 - in rohen oder\nabgekante-              ,,aus 3808      Tallöl:\nten Blöcken\"                            A - roh\"\ne) die Tarifnummer\n,,aus 3205 A -- Catcchu und Gambir\"                         h) die Tarifnummer\n.,aus 3905 aus A -        Erzeugnisse aus natür-\nf) die Tarifnummer                                                                        lichen Harzen:\n,, 7111   Edelmetallasche (Gekrätz)\"                                                     1 - natürliche Harze,\ndurch Schmelzen\ng) die Tarifnummer                                                                              modifiziert\n,, 7501 Nicke1matte und Nickelspeise\"                                                         (Schmelzharze)\"","Nr. ]8 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. September 1952                           615\ni) die Tarifnummer                                       c) in der Tarifnummer\n,,aus 4404    Rundholz, roh, usw.:                          aus 3811 vor „A - Terpentinöl\" das Wort\n,,aus\",\naus A -    Nadelholz:\ndarunter „2 - anderes\", außer-\n2 - anderes bis zum\n30.     September                      dem\n1954\"                                      „C - Konif erennadelöl\n(Pine-Oil) und Roh-\nk) die Tarifnummer                                                                   terpineol\"\n,,aus E - Dipenten\"\n,,4501   Unbearbeiletcr Naturkork und Kork-\nabfälle\"\n3. Es erhalten die nachstehenden Tarifnummern\nan Stelle der bisherigen die folgende Fassung:\n1) die Tarifnummer\n,, aus 4904   Nolc~n, handgeschrieben\"                 a) ,,aus 0503 Roßhaar, einschließlich Roßhaar-\nabfälle:\nm) die Tarifnummer                                                        aus A\n„4909 Gewnbliche Pläne und Zeichnungen                                         1 - roh, gewaschen oder\nus·w.\"                                                                      entfettet\"\nn) die Tarifnummer                                        b) ,,aus 1302 Schellack; Gummiarten; Gummi-\n,,5001   Seidenrntuwnkokons\"                                          harze; natürliche Harze und Bal-\nsame:\no) die Tarifnummer                                                       aus A - Schellack:\n„aus 5003 Seidengarne, ungezwirnt, nicht in                                       1 - nicht gebleicht\nAufmachungen für den Einzel-                                   B - andere\"\nverkauf:\naus A -- roh:                            c) ,,aus 2802 Nichtmetalle:\n1 -- ungedreht\"                               aus A - Halogene:\naus 3 - Jod:\np) die Tarifnummer                                                                              a-'- roh\n„aus 7103    Synthetische Steine                                       aus C      Schwefel:\naus A - roh\"                                                        1 - raffiniert, gerei-\nnigt oder gefällt\nq) die Tarifnummer                                                             E - Phosphor, weißer und\n„aus 7104     Pulver von Edelsteinen        und                                   roter\"\nSc.hmucksteinen (Halbedel-\nsteinen)\"                                d) ,, aus 5002 Schappeseide,         Bouretteseide,\nKämmlinge und andere Seiden-\nr) die Tarifnummer                                                        abfälle:\n,,aus 7403 Kupfervorlegierungen, die ge-                               A -    weder gerissen noch ge-\nwichtsmäßig mehr als 500/o Kupfer                              krempelt noch gekämmt:\nenthalten\"                                                      1    roh\n2 - abgekocht oder an-\ns) die Tarifnummer                                                                     ders bearbeitet\n,,aus 7601    Aluminiumabfälle:                                        B - gerissen (Reißspinnstoff)\naus B                                                    aus C - gekrempelt oder ge-\naus 1 -    Bearbeitungs-                                     kämmt, mit Ausnahme\nabfälle:                                          der Watte:\na - Drehspäne                                     1 - in Vließen oder\nund Feil-                                         in Locken\"\nstaub\n2 -   Schrott\"            4. Es sind zu streichen:\na) die Tarifnummer\n2. Es sind einzufügen:\n,,aus 1502 A - Talg, roh, auch in Strängen\"\na} in der Tarifnummer\naus 2507 „aus C - Ton, auch feuerfest:              b) in der Tarifnummer\n1    roh\"                          aus 1507 die Worte „ausgenommen Japan-\nwachs und Myrtenwachs\" und der\nb) in der Tarifnummer                                                   davorstehe11:de Beistrich\naus 2804 „C - Metalle der seltenen Erden,\neinschließlich Cer, Yttrium        c) die Tarifnummer\nund Scandium\"                        ,, 1509 Natürliche Gefbfette\""]}