{"id":"bgbl1-1952-34-1","kind":"bgbl1","year":1952,"number":34,"date":"1952-08-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/34#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1952-34-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1952/bgbl1_1952_34.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Einfügung eines Artikels 120 a in das Grundgesetz","law_date":"1952-08-14T00:00:00Z","page":445,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["445\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1952                  Ausgegeben zu Bonn am 18. August 1952                                           1 Nr. 34\nTag                                              In h a I t:                                             Seite\n14. 8. 52  Gesetz zur Einfügung eines Artikels 120 a in das Grundgesetz . . . • . • • • • • • • . . . .     445\n14. 8. 52  Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz -      LAG) . . . . . . . . . . . . . .  446\n14. 8. 52  Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Feststellung von Vertreibungsschäden\nund Kriegssachschäden (Feststellungsgesetz) . .           . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  534\n14. 8. 52  Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über einen Währungsausgleich für Spargut-\nhaben Vertriebener . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       546\nGesetz zur Einfügung\neines Artikels 120a in das Grundgesetz.\nVom 14. August 1952.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                werden und daß die der Bundesregierung und den\nrates unter Einhaltung der Vorschrift des Artikels 79         zuständigen obersten Bundesbehörden auf Grund\nAbs. 2 des Grundgesetzes da,s folgende Gesetz be-             des Artikels 85 i~soweit zustehenden· Befugnisse\nschlossen:                                                    ganz oder teilweise dem Bundesausgleichsamt über-\ntragen werden. Das Bundesausgleichsamt bedarf\nArtikel 1\nbei Ausübung dieser Befugnisse nicht der· Zu-\nNach Artikel 120 des Grundgesetzes für die Bun-             stimmung des Bundesrates; seine Weisungen sind,\ndesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (Bundes-              abgesehen von den Fällen der Dringlichkeit, an die\ngesetzbl. S. 1) w.ird folgender Artikel 120a eingefügt:       obersten Landesbehörden (Landesausgleichsämter)\nzu richten.\n„ Artikel 120a\n(2) Artikel 87 Abs. 3 Satz 2 bleibt unberührt.\"\n(1) Die Gesetze, die der Durchführung des Lasten-\nausgleichs dienen, können mit Zustimmung des\nBundesrates bestimmen,. daß sie auf dem Gebiete                                       Artikel 2\nder Ausgleichsleistungen teils durch den Bund, teils             Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung\nim Auftrage des Bundes durch die Länder ausgeführt             des Gesetzes über den Lastenausgleich in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 14. August 1952.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer\nFür den Bundesminister des Innern\nDer Bundesminister für Vertriebene\nDr. Lukas c h e k\nFür den Bundesminister der Justiz\nDer Bundesminister fürWohnungsbau\nNeumayer"]}