{"id":"bgbl1-1952-30-5","kind":"bgbl1","year":1952,"number":30,"date":"1952-07-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/30#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1952-30-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1952/bgbl1_1952_30.pdf#page=7","order":5,"title":"Fünfte Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten (Fünfte Berufskrankheiten-Verordnung)","law_date":"1952-07-26T00:00:00Z","page":395,"pdf_page":7,"num_pages":3,"content":["Nr. 30 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Juli 1952                     395\nFünfte Verordnung\nüber Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten\n(Fiinite Berufskrankheiten-Verordnung).\nVom 26. Juli 1952.\nAuf Grund des § 545 Abs. 1 der Reichsver-            dehnung der Unfallversicherung auf Berufskrank-\nsicherungsordnung in Verbindung mit Artikel 129        heiten vom 16. Dezember 1936 (Reichsgesetzbl. I\nAbs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik        S. 1117) . in der Fassung der Vierten Verordnung\nDeutschland wird mit Zustimmung des Bundesrates        über Ausdehnung der Unfallversicherung auf Be-\nverordnet:\n§ 1\nrufskrankheiten vom 29. Januar 1943 (Reichs-\nDie Anlage zur Dritten Verordnung über Aus-         gesetzbL I S. 85) erhält folgende Fassung:\nLfd.\nBerufskrankheit                                         Unternehmen\nNr.\nII                                                 III\n1   Erkrankungen durch Blei\noder seine Verbindungen\n2   Erkrankungen durch Phosphor\noder seine Verbindungen\n3   Erkrankungen durch Quecksilber\noder seine Verbindungen\n4   Erkrankungen durch Arsen\noder seine Verbindungen\n5   Erkrankungen durch Mangan\noder seine Verbindungen\n6   Erkrankungen durch Kadmium\nmit Ausnahme\noder seine Verbindungen\nvon Hauterkrankungen.\n7   Erkrankungen durch Beryllium           Diese gelten als Berufskrank-\noder seine Verbindungen             heiten nur insoweit, als sie\n8   Erkrankungen durch Chrom               Erscheinungen einer durch Auf-\noder seine Verbindungen             nahme der schädigenden Stoffe\nin den Körper bedingten All-\n9   Erkrankungen durch Benzol              gemeinerkrankung sind, oder\noder seine Homologen                gemäß    Nr.   19     entschädigt\n10   Erkrankungen durch Nitro- und                  werden müssen.\nAmidoverbindungen des Benwls                                           Alle Unternehmen\noder seiner Homologen und\nderen Abkömmlinge\n11    Erkrankungen     durch    Halogen-\nKohlenwasserstoffe\n12    Erkrankungen\ndurch Salpetersäureester\n13    Erkrankungen\ndurch Schwefelkohlenstoff\n14    Erkrankungen\ndurch Schwefelwasserstoff\n15    Erkrankungen durch Kohlenoxyd\n16    Erkrankungen durch Röntgenstrahlen und radioaktive Stoffe\n17    Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch\nRuß, Paraffin, Teer, Anthrazen, Pech und ähnliche Stoffe\n18    Krebs oder andere Neubildungen sowie Schleimhautveränderungen\nder Harnwege durch aromatische Amine\n19    Schwere oder wiederholt rückfällige berufliche Hauterkrankungen,\ndie zum Wechsel des -Berufs oder zur Aufgabe jeder Erwerbs-\narbeit zwingen","396                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1952, Teil I\nLfd.\nB (! r u f sk r a n k h eit                              Unternehmen\nNr.\nII                                              III\n20  Erk ri.in k 11 ll~Jcn durch ErschLilt.erung bei Arbeit mit Preßluftwerkzeugen\nund ql(~idlilrliq wirkenden Werkzeugen und Maschinen sowie durch\nArbcil an J\\nkloplrnaschinen\n21  Erknrnkur qcn durch Arbeit in Druckluft\n22  Chroni~clH! Erk rc1nkungen der Sehnenscheiden, der Sehnen- und\nMuskc:li.lnsälzc durch Oberbeanspruchung                                      ~ Alle Unternehmen\n23  Druckliihmun~1en der Nerven\n24  Chronisclw Erkranktmgen der Schleimbeutel der Gelenke durch stän-\ndigen Druck ocler sU1ndige Erschütterung\n25  Abrißbriidw der Wirbelfortsätze\n26  Meniskusschfü]en bei Bergleuten nach mindestens dreijähriger regel-               Unternehmen\nmäßigc!r Tätigkeit unter Tage                                                     des Bergbaus\n27a Staublungencrkrankunq (Silikose)\n27h Staublungenerkrankung in Verbindung mit aktiv-fortschreitender\nLungen tu bcrkulose (Siliko-Tuberkulose)\nAlle Unternehmen\n28a Asbestslaublungenerkrankung (Asbestose)\n28b Asbeststaublungenerkrankung                 (Asbestose)    in  Verbindung   mit\nLungenkrebs\n29  Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lunge durch Thomas-                    Thomasschlackenm ühlen,\nschlackenmehl                                                                     Düngemi ttelmische-\nreien und Betriebe,\ndie Thomasschlacken-\nmehl lagern, befördern\noder verwenden\n30   Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lunge durch Aluminium\noder seine Verbindungen\n31   Erkrankungen der Knochen, Gelenke und Bänder durch Fluorver-                      Alle Unternehmen\nbindungen (Fluorose)\n32   Erkrankungen der Zähne durch Mineralsäuren\n33   Hornhautschädigungen des Auges durch Benzochinon                                  Chemische InduEtrie\n34   Schneeberger Lungenkrankheit                                                      Erzbergbau\nim Erzgebirge\n35   Durch Lärm verursachte Taubheit oder an                      Taubheit grenzende   Metallbearbeitung und\nSchwerhörigkeit                                                                   -verarbeitung. Textil-\nindustrie. Arbeit an\nPrüf ständen\n36   Grauer Star                                                                       Herstellung, Bearbeitung\nund Verarbeitung von\nGlas. Eisenhütten, Me-\ntallschmelzereien\n37   Wurmkrankheit der Bergleute, verursacht durch Ankylostoma duo-                    Unternehmen des Berg-\ndenale oder Anguillula intestinalis                                               baus\n38   Tropenkrankheiten, Fleckfieber, Skorbut                                           Alle Unternehmen","Nr. 30 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Juli 1952                         397\nLfd.\nNr.                                Berufskrankheit                                     Unternehmen\nII                                               III\nInf ck lionsk rankhci lcn                                                  Krankenhäuser,      Heil-\nun\"d    Pflegeanstalten,\nEntbindungsheime und\nsonstige Anstalten, die\nPersonen zur Kur und\nPflege aufnehmen, fer-\nner Einrichtungen und\nTätigkeiten in der öf-\nfentlichen und freien\nWohlfahrtspflege und\nim Gesundheitsdi er1st\nsowie Laboratorien für\nwissenschaftliche und\nmedizinische     Unter-\nsuchungen und VPr-\nsuche\n40    Von Ti(~ ren     dld  Menschen übertragbare Krankheiten                     Tierh,altung und Tier-\npflege sowie Tätig-\nkeiten, die durch Um-\ngang oder Berührung\nmit Tieren, mit tieri-\nschen Teilen, Erzeug-\nnissen und Abgängen\nzur Erkrankung Anlaß\ngebEm\n§ 2                           Grund dieser Verordnung als Berufskrankheit an-\n(l) Diese Verordnung Lritt am Tage nach ihrer            erkannt worden ist, so hat er auf Antrag Anspruch\nVerkündung in KrnH.                                        auf Entschädigung, wenn der Versicherungsfall nach\n(2) Diese Veronlnunq qilt uuch im Lande Berlin,          dem 1. Juni 1945 eingetreten ist. Rechtskräftige\nsobald das Land Berlin sie in Kraft gesetzt hat.           Entscheidungen stehen nicht entgegen. Die Entschä-\n(]) Leidet ein Versich(:rter beim Inkrafttreten          digung wird frühestens vom Inkrafttreten dieser\ndieser Vcrordnun~J an cirn~r Krankheit, die erst ::iuf     Verordnung an gewährt.\nBonn, den 26. Juli 19'52.\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister für             Arbeit\nAnton Storch"]}