{"id":"bgbl1-1951-53-1","kind":"bgbl1","year":1951,"number":53,"date":"1951-11-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/53#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1951-53-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1951/bgbl1_1951_53.pdf#page=1","order":1,"title":"Sechste Verordnung über Änderung der Ausgleichsteuerordnung","law_date":"1951-11-16T00:00:00Z","page":891,"pdf_page":1,"num_pages":8,"content":["891\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1951               Ausgegeben zu Bonn am 16. November 1951                                        1 Nr. 53\nTag                                              Inhalt:                                             Seite\n16. 11. 51     Sechste Vcronlnunq über Andcrung der Ausgleichsteuerordnunq ., • • • • • • . • • . • • •   891\nSechste Verordnung                         g) In Absatz 3 (neu) sind die Worte „Erwerbs-\nüber Änderung der Ausgleichsteuerordnung.                       preis oder\" zu streichen.\nVom 16. November 1951.                   3. § 5 erhält die folgende Fassung:\nAuf Grund des § 2 des Gesetzes zur Änderung                  .,(1) Die Ausgleichsteuer     beträgt   vier   vom\ndes Umsatzste.uergesetzes vom 14. November 1951               Hundert des Wertes.\n(Bundesgesetzbl. I S. 885) und auf Grund des § 18\n(2) Sie ermäßigt sich auf d:rei vom Hundert\nAbsatz 1 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung\nbei\nder Bekanntmachung vom 1. September 1951 (Bun-\n1. frischer Vollmilch aus Tarifnr. 0401,\ndesgesetzbl. I S. 791) verordnet die Bundesregierung:\n2. Butter der Tarifnr. 0403,\n§ 1                                      3. Grieß aus Tarifnr. 1102,\nDie     Ausgleichsteuerordnung       (Durchführungs-               4. fetten Olen pflanzlichen Ursprungs, flüs-\nbestimmungen          zum    Umsatzsteuergesetz)    vom                  sig oder fest, zum Genuß geeignet, in\n23. März 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 615) wird wie                        Behältnissen von weniger als 5 kg\nfolgt geändert;                                                          Rohgewicht, aus Tarifnr. 1507, ausge-\n1. In § 2 Satz 1 werden die Worte „mit Ausnahme                          nommen pflanzlicher Talg und Baum-\nder Getreideaustauschordnung, aber\" gestrichen.                       wollstearin,\n5. Margarine, Kunstspeisefetten und an-\n2. § 4 wird wie -folgt geändert:\nderen zubereiteten Speisefetten, ander-\na) Absatz 1 erhält die folgende Fassung:                              weit weder genannt noch inbegriffen,\n,,(1) Die Ausgleichsteuer wird nach dem                       der Tarifnr. 1513,\nWert der eingeführten Ware bemessen. Maß-                      6. Rüben-   und   Rohrzudrnr    der Tarifnr.\ngebend sind die Vorschriften über die Wert-                       1701,\nverzollung (§§ 5 bis 11 des Zolltarifgesetzes\nund §§ 1 bis 26 der Wertzollordnung). Dies                     7. Teigwaren der Tarifnr. 1903.\ngilt auch für ausgleichsteuerbare Waren, die               (3) Sie ermäßigt sich auf einundeinhalb vom\nnicht dem Wertzoll unterliegen. Dem Wert                Hundert bei\nsind der auf die Ware tatsächlich entfallende\nBetrag . an Zoll einschließlich Lagerausgleich                 1. Getreide der Tarifnr. 1001 bis 1005 und\nund an Verbrauchsteuer (ausschließlich der                        aus 1007, ausgenommen Kanariensaat,\nAusgleichsteuer) sowie der Monopolausgleich\n2. Mehl aus Getreide aus Tarifnr. 1101,\nhinzuzurechnen (§ 6 Absatz 1 des Gesetzes).\"\nausgenommen Mehl aus Reis und aus\nb) Absatz 2 wird gestrichen.                                          Bruchreis,\nc) Absatz 3 wird Absatz 2.                                         3. geschroteten Körnern aus Tarifnr. 1102,\nd) In Absatz 2 (neu) Satz 1                                           ausgenommen geschrotete Körner aus\nReis und aus Bruchreis,\nsind die Worte „ Erwerbspreises oder\" zu\nstreichen,                                                  4. Brot, Schiffszwieback und anderen ge-\nist in dem Klammerhinweis statt ,, (§ 6 Ab-                    wöhnlichen Backwaren, ohne Zusatz\nsatz 3 des Gesetzes)\" zu setzen ,, (§ 6 Ab-                    von Zucker, Kakao, Honig, Eiern, Fett,\nsatz 2 des Gesetzes}\".                                         Käse oder Früchten, der Tarifnr. 1907,\ne) In Absatz 2 (neu) Satz 5 sind die Worte „und                    5. Zwieback aus· Tarifnr. 1908,\nbei Waren, die nach § 20 der Getreideaus-                      6. Kleie aus Getreide aus Tarifnr. 2302,\ntauschordnung zollfrei zum freien Verkehr,                        ausgenommen Kleie aus Reis und aus\nabgefertigt werden, das Reingewicht\" zu                           Bruchreis.\nstreichen.\n(4) Sie erhöht sich für die Waren, die in der\nf) Absatz 4 wird Absatz 3.                                  anliegenden Liste (Anlage 3) aufgeführt sind,","892                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nauf sechs vom Hundert (§ 7 Absatz 4 des Ge-        j    9. § 12 wird § 11.\nsetzes).\"\n..:;Q, In § 11 (neu) werden\n4. §   7 Absatz 2 Ziffer 2      erhält die folgende            a) in Absatz 1 der Klammerhinweis ,, (§ 4 Ab-\nFassung:                                                        satz 1 Satz 3)\" und die Worte 0 Erwerbspreis\n.2. wenn Warensendungen mit wertzollbaren                       oder\" gestrichen,\nWaren mit der Post eingehen, deren Zoll-               b) in Absatz 2 die Worte „Der Oberfinanz-\nwert 5 Deutsche Mark nicht übersteigt, es                  präsident\" ersetzt durch die Worte „Die\nsei denn, daß Zoll zu erheben ist;                        _Oberfinanzdirektion\".\nwenn Warensendungen von 250 g Roh-\n11. § 13 wird § 12.\ngewicht oder weniger, die nach anderen\nMaßstäben als nach dem Wert zollbar sind,       12. § 14 wird § 13.\nmit der Post eingehen, oder wenn solche\nWaren in Mengen unter 50 g eingehen, es         13. An Stelle der bisherigen\nsei denn, daß Zoll zu erheben ist. Die Be-               Liste der Durchschnittswerte - Anlage 1 (zu\nfreiung tritt jedoch nicht ein, wenn der                  § 4 Absatz 3)\nWert 20 Deutsche Mark übersteigt;\".                       Freiliste 1 - Anlage 2 (zu § 1 Absatz 3)\n5. In § 8 sind die Worte „ des Erwerbspreises des                Liste der Waren, die dem erhöhten Ausgleich-\nEmpfängers oder\" zu streichen.                                 steuersatz von 6 v. H. unterliegen - Anlage 3\n(zu § 5)\n6. § 9 wird gestrichen.\ntreten die dieser Verordnung beiliegenden Neu-\n7. § 10 wird § 9.                                              fassungen:\n1. § 11 wird § 10 und erhält folgende Fassung:\nAnlage l (zu § 4 Absatz 2)\n,,(1) Mit dem Antrag     auf Abfertigung aus-\ngleichsteuerbarer Waren zum freien Verkehr                     Anlage 2 (zu § 1 Absatz 3)\noder zu einem Zollvormerkverkehr hat der\nSteuerbeteiligte eine Wertanmeldung nach §§ 27                 Anlage 3 (zu § 5 Absatz 4).\nbis 34 der Wertzollordnung abzugeben. Bei\nwertzollbaren Waren gilt die Wertanmeldung                                        § 2\nfür das Zollverfahren gleichzeitig auch als Wert-\nanmeldung für das Ausgleichsteuerverfahren.                Die Vierte Verordnung über Änderung der\nAusgleichsteuerordnung vom 26. September 1950\n(2) § 17 Absatz 2 der Eisenbahn-Zollordnung        (Bundesgesetzbl. S. 720) tritt außer Kraft.\nist nicht anzuwenden, wenn die Waren der\nAusgleichsteuer unterliegen. Die Oberfinanz-\n§ 3\ndirektion kann unter Anordnung besonderer\nSicherungsmaßnahmen        Erleichterungen    zu-         Diese Verordnung tritt am 16. November 1951 in\nlassen.\"                                             Kraft.\nBonn, den 16. November 1951.\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer","Nr. 53 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1951                                                         893\nAnlage t\n(zu § 4 Absatz 2j\nListe der Durchschnittswerte\nDurchschnittswert\nTarif-\nWare                                                                  für 1 dz Zollgewicht\nnummer\n1\nDM\n2                                                                1         3\naus 0901       aus A - Kaffee, nid1t gebrannt: 1 -           koffeinhaltig •     • • • •         •  i   '   !   it\n520\naus 0902       Tee:\nA - in Behältnissen mit einem Gewicht von 5 kg oder weniger                       i    i                  i  i                 1725\nB- in anderen Behältnissen • ,                  ··~····•~!fi••······                                                           575\naus 2701       aus A- Steinkohle:\nerzeugt in den Vereinigten Staaten von Amerika • •                                                                           6\nin Lothrin_gen • • • • • • • • •              • • • •                                     •  i   •   •             4\nim Saarland       •  •  •  i   •  1  ä   i                                    •    j   i  •                        3,80\naus 2710       Erdöl, Schieferöl und ähnliche Mineralöle:\nA - unbearbeitet              •t•••i•iii                                         i   i                   i  i   •   •             8,70\ni    '\naus B - Leimtöle:\n1-Benzin                 •  •  •  i            i   i         •   i                  1   i     i  i         i   •            16.20\nG-  mittelschwere Ole:\nLeuchtöl                                             i  i                                                                   13.30\nTraktorenkraftstoff      •  •  !                                •  j     1   j                                              12.75\naus D-Schweröle:\n1-Gasöle\n2-Heizöle\n..       i  •   •\n. . ..\ni  •     !  i   j   •\ni    ji   i  i\n!\n•\ni\ni  'j  •\n12.75\n6.40\naus 2713       Paraffin, mit Ausnahme des Weichparaffins • • •                     i   •     i i                              •  •   i   •           50\naus 2714       Nebenerzeugnisse und Rückstände aus der Erdöl- oder Olsd1ieferverarbeitung, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen:\naus A -   amorphes Paraffin aus Erdöl oder Olschiefer                     il          iiliiiiil                                       50\nParaffingatsd1 .                        •  i           iii           tilil                   111111                        35\nB - Bitumen (Erdölped1)         • • • •      i     i   I t      iillilliiil                              1   1  1                ei\n•) Bel der Anwendung des Durdisdmittswertes lst das Eigengewldit zugrunde zu legen.","894                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nAnlage 2\n(zu § 7 Absatz 3)\nFreiliste 1\nTarifnummer                                                        Tarifnummer\naus 0502  Borsten von Schweinen oder Wildschweinen, roh,          aus 2303  Aus inländischen Zuckerrüben gewonnene getrock-\nzugerichtet, entwirrt oder gebleicht, auch ausgekocht             nete Zuckerrübenschnitzel, die von ausländischen\n8US  0503  Roßhailf, einschließlich Roßhaarabfälle:                          Zuckerfabriken an die Erzeuger der Rüben verein-\nbarungsgemäß zurückgeliefert werden\naus A 1 - roh, gewaschen oder entfettet\n2304. Olkuchen, Oliventrester und andere Rückstände von\naus 0504 Sdrnfd~inne, getrocknet                                            der · Pflanzenölgewinnung\n0506 Flechsen, Sehnen, Schnilzel und ähnliche Abfälle von\naus 2305   Weinhefe,     ausgenommen flüssige;      Weinstein, roh\nungc1.icrblcn IIiiuten oder Pellen\n2503  Schwefel, roh (nicht gereinigt), auch zerkleinert oder\naus 0508  Knochen und I Iornkerne, roh, entfettet, auch zer-\nkleinert                                                          gemahlen\naus 2506  aus A - Quarz in Stücken; Feuersteine, roh, auch\n1201 Olsaaten und ölhaltige Früchte, auch geschrotet\ngeschreckt\naus 1202 Mehl von Olsaaten und ölhaltigen Früchten, entölt\naus 2507  B -      Kaolin (Porzellanerde)\naus 1207 Ch''inarincle, Johimberinde, Calabarbohnen, Coca-\nblätter, Jaborandiblätter, ägyptisches Bilsenkraut,     aus 2510  Natürliche Calciumphosphate\nBrechnüsse, Brechwurzeln, Strophantussamen, Saba-       aus 2512  Tripel mit einer augenscheinlichen Dichte von 1\ndillsamcn, Mutterkorn, Blätter des wolligen Finger-               oder weniger, roh, zerkleinert, gemahlen oder ge-\nhuts                                                              brannt; Molererde\n1301  Pflanzliche Stoffe zum Färben oder Gerben               aus 2513  Bimsstein; Schmirgel\n1302  Schellack, auch gebleicht; Gummiarten; Gummiharze;      aus 2518  Dolomit:\nnatürliche Harze und Balsame                                      aus A - naturroh, auch zerkleinert\naus 1303   Pflanzensäfte                                                     aus B - gebrannt\naus 1401   Pflanzliche Stoffe für die Korb- und Flechtwaren-       aus 2519  Magnesit:\nherstellung usw.:                                                 A - nicht gebrannt\naus B - gebrannt, ungemahlen\naus A -- Korbweiden:\n1 - roh, nicht gespalten                    aus 2521  Rohkalkstein-e, gebrochen, zerkleinert, jedoch nicht\n2 -   geschält                                        gebrannt\naus B -    Schilf, Bambus und dergleichen:              aus 2524  Asbest, in Stücken oder Fasern, Asbestfaserabfälle,\n1 -   roh oder nur gequetscht                         Asbestwarenabfälle\naus C -    Stuhlrohr, Binsen und dergleichen:           aus 2525  Meerschaum, natürlicher, auch wiedergewonnener\n1 - roh oder nur gequetscht                           Glimmer, auch in ungleichmäßige Scheiben gespalten\naus 2526\nD -   Raffia                                                 (Schuppen); Abfall\nF -  Lindenbast und andere pflanzliche Stoffe,    aus 2527  Natürlicher Speckstein, in rohen oder nur abgekan-\nauch zu Strängen zusammengedreht                      teten oder gesägten Blöcken oder Platten; Talk, roh,\n1402  Pflanzliche Stoffe ·für Polsterzwecke usw.                        auch gebrannt\naus 1405   Andere pflanzliche Erzeugnisse usw., roh, auch zu       aus 2528  Natürlicher Kryolith, auch gemahlen\nSträngen zusammengedreht                                 aus 2530  Rasorit\naus 1501   A      Rohes Schweineschmalz                            aus 2532  Mineralische Stoffe, alle diese auch zerkleinert, ander-\naus 1502   A -    Talg, roh, auch in Strängen                                weit weder genannt noch inbegriffen; Cölestin (natür-\nliches schwefelsaures Strontium), auch gepulvert oder\n8US 1504   aus A -    Lebertran:                                             gemahlen; Strontianit, auch gebrannt\n1 - roh\naus 2601  Erze, auch angereichert, sowie Erden zur Gewinnung\nB -   Walfischtran (Walöl), Walfett und andere               von Metallen, mit Ausnahme von gemahlenem Braun-\nFette und Ole von Fischen oder Meeres-                 stein\ntieren\n2602  Schlacken aller Art, Hammerschlag und andere Ab-\naus 1506   Andere Fette und Ole tierischen Ursprungs, ein-                   fälle der Eisen- und Stahlherstellung\nschließlich Klauenöl, in Behältnissen von 5 kg Roh-\ngewicht oder mehr; Knochenfett und Abfallfett                2603 Metallhaltige Aschen und Rückstände, in Nr. 2602\nnicht inbegriffen\naus 1507  Fette, Ole pflanzlichen Ursprungs, flüssig oder fest:\naus A - roh, in Behältnissen von 5 kg Rohgewicht         aus 2604  Schlacken und Aschen, mit Ausnahme der Knochen-\noder mehr, ausgenommen Japanwachs und                  asche\nMyrten wachs\naus 2706  Heiz- und Leuchtgas\n1509 Natürliche Gerbfette\n2719 Elektrischer Strom\n1511 Glyzerin, roh, usw.\naus 2802 Nichtmetalle:\nAnmer-\naus A\nkung      Gehärtetes Walöl und gehärtetes Fischöl zur Her-\nzu 1512 stellung von Margarine, Kunstspeisefetten oder                        3 -     Jod\nanderen zubereiteten Speisefetten      unter Zollsiche-            aus C -      Schwefel:\nrung\naus 1 -   gereinigt, auch gepuivert\n1517 Neutralisationspasten (Soapstocks), Bodensatz (01-\ndrnß), Stearinpech, Wollpech und andere Rückstände                 E-     Phosphor, weißer und roter\naus der Verarbeitung von Fettstoffen, anderweit\naus 2804  D -      Quecksilber\nweder genannt noch inbegriffen\naus 2883  Racli~.._il und Radiu.:nsalze\naus 2201  aus A -      natürliches Wasser, ausgenommen destil-\nliertes                                                  aus 2906  B-      Menthol","Nr. 53 -      Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1951                                          895\nTarifnummer                                                                   Tarifnummer\naus 2927     aus E                                                            aus 5602  Ginster (auch Werg, Abfälle oder Reißspinnstoff),\n1 - Gallussliure                                                                   ausgenommen gehechelt, gekrempelt, ge-\nkämmt, gebleicht oder gefärbt\naus 2961     aus E\n1 - Cocain, roh                                                aus 5603  Manilahanf (auch Werg,· Abfälle oder Reißspinn-\nstoff), ausgenommen gehechelt oder ge-\naus K                                                                                       krempelt\n1-   Theobrominbase                                            aus 5604  Jute und juteähnliche Fasern:\naus 3407     Tripel, Bimsstein, Schmirgel, nicht in Aufmachungen                         A -    roh oder geschwungen\nfür den Kleinverkauf, auch zu ZierJeln geformt\naus C -     Werg und Abfälle, ausgenommen ge-\naus 3811     A -    Terpentinöl                                                                      hechelt, gekrempelt, gekämmt, gebleicht\naus 3816     Künstliches Gerbfclt                                                                    oder gefärbt\naus 4001     Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, roh (auch ein-               aus 5605  Andere pflanzliche Spinnstoffe, anderweit weder ge-\ngedickte und stabilisierte Kautschukmilch)                                  nannt noch inbegriffen, ausgenommen gehechelte,\naus 4002                                                                                 gekrempelte, gekämmte, gebleichte oder gefärbte\nA -    Synthetischer Kautschuk\nSpinnstoffe und zu Strängen zusammengedrehte\n4004    Abfälle, Schnitzel und Staub von Weichkautschuk_                            Kokosfasern\nusw.\naus 7102  Edelsteine und Schmucksteine (Halbedelsteine), roh\naus 4015     B - Abfälle, Bruchstücke und Staub von Hartkaut-\nschuk                                                                 7105  Silber und Silberlegierungen usw.\n4101    Rohe Häute und Felle, frisch, gesalzen, getrocknet,                   7107  Gold und Goldlegierungen usw.\ngeäschert oder gepickelt                                              7109  Platin und Platinmetalle usw.\naus 4109     Lederschnitzel und andere Lederabfälle:                           aus 7114  aus A -      Scharniere aus Silber, auch vergoldet oder\nA - nur zur Herstellung von Kunstleder, Dünge-\nmitteln oder Leim verwendbar                                                            aus Silberplattierungen\n4301    Rohe Pelzfelle                                                              aus B -     Scharniere aus Gold oder Goldplattierungen\naus 4601     aus A                                                             aus 7201  Münzen aus Gold, Silber, Nickel und Kupfer\naus 2 -  chinesische Seegrasschnur (auch chinesische\naus 7303  Bearbeitungsabfälle von v;erzinntem Eisenblech, mit\nBinsenschnur und Elhasschnur}\neiner Stärke von 5 mm oder weniger\naus 5002     Schappeseide, Bouretteseide, Kämmlinge und andere\nSeidenabfälle:                                                        7401  Kupfermatte\naus A und aus C -       ungekämmt, ungefärbt                      aus 7402  Rohkupfer und Kupferabfälle, ausgenommen grobes\nPulver von anderem Kupfer als Zementkupfer\naus B - Reißspinnstoff aus ungefärbten Fasern\n7502  Rohnickel und Nickelabfälle\naus 5101     Schafwolle, ausgenommen gebleicht oder gefärbt\naus 5102     Tierhaare, roh, auch gewaschen                                        7701  Magnesium, roh, und Magnesiumabfälle\naus 5103     aus B und aus C - Abfälle von Wolle oder feinen                       7704  Beryllium (Glucinium}, roh\nTierhaaren, ausgenommen uebleicht oder gefärbt                   7801  Blei, roh, und Bleiabfälle\naus 5401     Flachs:                                                               7901  Zink, roh, und Zinkabfälle\nA -    roh, geröstet oder geschwungen                                  8001  Zinn, roh, und Zinnabfälle\naus C -    Werg und Abfälle, ausgenommen gehechelt,\ngekrempelt,        gekämmt,        gebleicht ,oder      aus 8103  Tantal:\ngefärbt                                                          A -    roh; Abfälle\naus 5402     Ramie:                                                            aus 8104  Cadmium:\nA -    roh, gebrochen oder geschwungen                                       A - roh; Bearbeitungsabfälle; Schrott\naus C -    Werg und Abfälle, ausgenommen ge-                       aus 8105  Kobalt:\nhechelt, gekrempelt, gekämmt, gebleicht\noder gefärbt                                                      A -    Matte; Bearbeitungsabfälle; Schrott\nB -    roh\naus 5501     Baumwolle:\naus 8106 Chrom:\nA -    roh\nA -:-- roh; Bearbeitungsabfälle; Schrott\naus B -     gewaschen, entfettet oder gereinigt\naus 8109  Wismut:\naus 5502     Baumwollabfälle:                                                            A - roh; Bearbeitungsabfälle; Schrott\nA -    Linters                                                     aus 8110  Antimon, roh\naus B -,- andere:                                                  aus 8111  Andere unedle Metalle, ·anderweit weder genannt\n2 -     andere                                                    noch inbegriffen:\naus 5601     Hanf:                                                                       A - roh; Bearbeitungsabfälle; Schrott\nA -    roh, gerö_stet oder geschwungen                             aus 8901  Seeschiffe\naus C -    Werg und Abfälle, ausgenommen ge-                       aus 8902  Seeschlepper\nhechelt, gekrempelt, gekämmt, gebleicht                 aus 8903  Seeschiffe     für   besondere      Zwecke,      ausgenommen\noder gefärbt          ·                                           Bagger\nAnmerkung1\nDie Befreiung von der Ausgleichsteuer gilt für alle Waren, die durch die Erläuterungen zum Zolltarif den in der Freiliste 1 aufgeführten Tarifnummern\nzugewiesen sind, soweit nicht in der Liste selbst etwas anderes bestimmt isL","896                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nAnlage 3\n(zu § 5 Absatz 4)\nListe der Waren,\ndie dem erhöhten Ausgleichsteuersatz von 6 v. H. unterliegen\nTarifnummer        Bezeichnuna der Waren                         Tarifnummer        Bezeichnung der Waren\naus 1105           Kartoffelsago                                      4303          Pelzwaren\naus 1601            Wurst und Wurstwaren usw. in luftdicht            4415 und 4416 sämtlidle Waren\nverschlossenen Behältnissen\n4418          Riemen, Friese und Platten für Parkett-\n1602 A         Andere Zubereitungen usw. in luftdicht                          fußböden\nversdllossenen Behältnissen\n4420 bis 4428 sämtlidle Waren\naus 160, C 1       Fisdlzubereitungen usw., andere, in luftdicht\nverschlossenen Behältnissen, ausgenommen           4430          Werkzeuge, Werkzeugfassungen usw.\nSardinen                                           4432 bis 4434 sämtlidle Waren\n1704          Zuckerwaren ohne Zusatz von Kakao             .aus 4801          Masdlinenpapier und Masdlinenpappe usw„\n1805          Kakaopulver                                                      ausgenommen Zeitungsdruckpapier (4801 F)\n1806          Sdlokolade und Sdlokoladewaren                     4802 bis 4810 sämtlidle Waren\naus 1908            Feine Backwaren usw., ausgenommen                 4812 bis 4827 sämtlidle Waren\nZwieback                                          4905 bis 4912 sämtlidle Waren\n2001           Zubereitungen von Gemüse usw.\n5006          Seidengarne und Sdlappeseidengame, in\n2002 A         Zubereitungen von Gemüse usw. in luft-                          Aufmadlungen für den Einzelverkauf\ndidlt versdllossenen Behältnissen\n5009 bis 5012 sämtlidle Waren\n2005           Konfitüren usw.\n5110          Garne aus Wolle usw, in Aufmachungen\n2006           Andere Zubereit~ngen von ·Früchten. usw.                        für den Einzelverkauf\n2007           Frudlt- und Gemüsesäfte, auch eingedickt,         5111 bis 5114 sämtliche Waren\nusw.\n2102           Kaffee-Extrakte, Kaffee-Essenzen usw,             5203 bis 5205 sämtliche Waren\n2103 B         Zubereiteter Senf                                 5304 bis 5307 sämtliche Waren\n2105           Zubereitungen für Suppen oder Brühen usw.         5404 bis 5406 sämtliche Waren\n2107           Nahrungsmittelzubereitungen, anderweit            5505 bis 5510 sämtliche Waren\nweder genannt noch inbegriffen                    5606 B        Hanfgarne und Ginstergarne, ungezwirnt\n2205 A         Sdlaumwein                                                      oder gezwirnt, in Aufmachungen für den\nEinzelverkauf\n2209 B         Likör und andere alkoholisdle Flüssigkeiten\n5609          Papiergarne\n2402 B bis E   Tabak, verarbeitet\n5610          Gewebe aus Hanf oder Ginster, anderweit\n2509 B         Farberden, audl gebrannt oder unterein-                         weder genannt noch inbegriffen\nander gemisdlt: zerkleinert oder gemahlen\nUSW.                                              5611 B        Gewebe aus Jute oder juteähnlichen Fa-\nsern, anderweit weder genannt noch\n2922A2.        Essigsäure                                                      inbegriffen:\n2966 A         Glucose (Dextrose)                                                 andere als rohe, ungemusterte\n3003 bis 3005 sämtlidle Waren                                    5612 bis 5614 sämtliche Waren\n3210 bis 3212 sämtlidle Waren                                    5702          Gewebe aus Metallfäden usw.\n3214           Zubereitete Farben usw. in Aufmachungen           5801 bis 5812 sämtliche Waren\nfür den Einzelverkauf\n5903 bis 5924 sämtliche Waren\n3217 B         Tinte und Tusdle usw.\n6001 bis 6007 sämtliche Waren\n3305 und 3306 sämtlidle Waren\n6101 bis 6112 sämtliche Waren\n3401 bis 3403 sämtlidle Waren\n6201 bis 6206 sämtliche Waren\n3408           Kerzen (Lidlte) aller Art usw.\n6401 bis 6407 sämtlidle Waren\n3504           Gelatine\n6501 bis 6507 sämtlidle Waren\n3507           Dextrine usw.\n6601 bis 6603 sämtlidle Waren\n3508           Tierisdler Leim\n6703          Waren aus Federn, anderweit weder ge-\n3603           Zündsd:inüre; Sprengschnüre                                     nannt nodl inbegriffen\n3701 bis 3709 sämtlidle Waren                                    6705          Künstlidle Blumen usw.\n3815 und                                                         6707 bis 6709 sämtliche Waren\naus 3816            sämtlidle Waren, ausgenommen künst-           aus 6813 und 6814 sämtlidle Waren, ausgenommen Asbest-\nlidles Gerbfett                                                 fäden\n3907           Waren atfs Kunststoffen usw.                      6910          Installationsgegenstände für sanitäre und\n4005 bis                                                                       hygienische Zwecke\n4015 A         sämtliche Waren                                   7010          Flasdlen, auch Korbflaschen usw.\n4016           Hartkautschukwaren usw.                           7013          Glaswaren zur Verwendung bei Tisdl usw.\n4201 bis 4206  sämtliche Waren                                   7018          Optisdles Glas aller Art usw.","Nr. 53 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1951                           897-\nTarifnummer         Bezeichnung der Waren                       Tarifnummer        Bezeichnung der Waren\naus 7112 bis 7114   siimtliche Waren, ausgenommen Schar-        aus 8901           Schiffe, anderweit weder genannt noch in-\nniere aus Silber, auch vergoldet oder aus                      begriffen, ausgenommen Seeschiffe\nSilberplatlierungen und Scharniere aus      aus 8902 und       sämtliche Waren, ausgenommen Seeschlep-\nGold oder Goldplatlierungen                 aus 8903           per und Seeschiffe für b~sondere Zwecke,\n7116           Phantasicschmuck                                               jedoch nicht Bagger\n7310 bis 7322  sJmlliche Waren                                 8905 bis 8907  sämtliche Waren\n7324 bis 7350  sämtliche Waren                                 9004 bis 9030  sämtliche Waren\naus 7404            Drähte aus Kupfer und Kupferlegierungen,        9101 bis 9107  sämthche Waren\nmassiv                                          9201 bis 9215  sämtliche Waren\n7406           Blattmetall (Folien) aus Kupfer usw.            9301 bis 9308  sämtliche Waren\n7408 bis 7422   sämtliche Waren                                 9401 bis 9404  sämtliche Waren\naus 7503             Drähte aus Nickel und Nickellegierungen,       9501 B, C      Schildpatt,    bearbeitet, und  Waren    aus\nmassiv                                                         Schildpatt:\n7505 bis 7507  sämtliche Waren                                                   zu Waren erkennbar vorgearbeitete\n7509 und 7510   sämtliche Wuren                                                   Stücke;\nandere Waren\naus 7602            Drähte aus Aluminium und Aluminium-\nlegierungen, massiv                             9502 B, C      Perlmutter, bearbeitet, und Waren aus\nPerlmutter:\n7604            Blattmetall (Folien) aus Aluminium usw.\nzu Waren erkennbar vorgearbeitete\n7606 bis 7616   sämtliche Waren                                                   Stücke;\naus 7702            Drähte, Bleche, Tafeln, Bänder, Streifen                          andere Waren\naus Magnesium, auch aufgerollt; Rohre           9503 B, C      Elfenbein, bearbeitet, und Waren aus\n7703            Waren aus Magnesium, anderweit weder                           Elfenbem:\ngenannt noch inbegriffen                                          zu Waren erkennbar vorgearbeitete\nStücke;\naus 7704            Fertigwaren und Halbzeug aus Beryllium                            andere Waren\nund -legierungen\n9504 B, C      Bein, bearbeitet, und Waren aus Bein:\n7804 bis 7807   sämtliche Waren                                                   zu Waren erkennbar vorgearbeitete\n7904 bis 7908  sämtliche Waren                                                   Stücke;\nandere \\/1/ aren\n8004           Blattmetall (Folien) aus Zinn usw.\n9505 B, C      Horn, Geweihe usw.:\n8006 bis 8008   sämtliche Waren                                                  Federkiele, bearbeitet; Walfischbarten,\n8101 C          Eiden und Drlihte aus Wolfram                                    bearbeitet\n8101 D          Waren aus Wolfram, anderweit weder             9505 D 2, 3    Horn, Geweihe usw.:\ngenannt noch inbegriffen                                         andere Stoffe:\n8102 C          Fäden und Drähte aus Molybdän                                    zu Waren erkennbar vorgearbeitete\n8102 D         Waren aus Molybdän, anderweit weder                              Stücke:\ngenannt noch inbegriffen                                         andere Waren\naus 8103 B           Drähte aus Tantal und Tantallegierungen        9506 B, C      Pflanzliche Schnitzstoffe usw.:\n8103 C         Rohre aus Tantal und Tantallegierungen                           zu Waren erkennbar vorgearbeitete\nStücke;\n8103 D         Waren aus Tantal, anderweit weder ge-\nnannt noch inbegritf en                                          andere Waren\naus 8104 B           Waren aus Cadmium und Cadmiumlegie-            9507 B, C      Meerschaum und Bernstein usw.:\nrungen                                                           zu Waren erkennbar vorgearbeitete\naus 8110             Wuren     aus  Antimon und Antimonlegie-                         Stücke;\nrungcn                                                           andere Waren\n8201 bis 8215  sämtliche Waren                                 9508          Geformte oder geschnitzte Waren aus natür•\nlichem (tierischem oder pflanzlichem) sowie\n8301 bis 8316  siimtliche Waren                                               mineralischem oder künstlichem Wachs usw.\n8401 bis 8454  sämtliche Waren                                 9602 bis 9606  sämtliche Waren\n8459 bis 8470  sfüntliche Waren                                9701 bis 9708  sämtliche Waren\n8472 und 8473  sümtliche Waren                                 9801 bis 9804  sämtliche Waren\n8475 bis 8477  sämtliche Waren                                 9807 und 9808  sämtliche Waren\n8501 bis 8535  sämtliche Waren                                                Feuerzeuge und Gasanzünder usw.\n9810\n8601 bis 8611  sämtliche Waren\n9811 D 2       Tabakpfeifen, Zigarren- und Zigaretten-\n8701 bis 8705  sämtliche Waren                                                spitzen:\n8707 bis 8710  sämtliche Waren                                                   andere Waren\n8712 und 8713  sämtliche Waren                                 9812           Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren\n. 8801 bis 8806  sämtliche W uren                                9814 bis 9816  sämtliche Waren","898                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nSoeben erschienen:\nErläuterungen\nzum             2olltarif uon 1951\nHerausgegeben im Bundesministerium der Finanzen\nDIN A 4, 588 Seiten (in festem Einband), Preis 34.- DM zuzüglich Versandgebühr\nVERLAG DES BUNDESANZEIGERS,                                              KölntRh.1, Postfach\nZu     beziehen            auch        durch          den     Buchhandel\nDas\nGesetz über das Protokoll von Torquay vom 21. April 1951 und den Beitritt der\nBundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen\nnebst dem\nProtokoll von Torquay mit seinen Anlagen sowie das GATT\n(3 Anlagenbände, dreisprachig, DIN A 4 broschiert, Umfang: 2910 Seiten)\nsind im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 13 vom 28. September 1951 verkündet.\nEinzelstücke (Gesetzblatt und 3 Bände) sind zum Preise von 36.60 DM\nzuzüglich 1.50 DM Versandgebühren zu beziehen vom\nVERLAG DES BUNDESANZ'EIGERS, KöLN1RHEIN 1\nPostfach\nDas Bunci<'S(Jcsclzblatt ersclwint in zwei uesonderten Teilen - Teil I und Teil II - . Laufender Jezug nur durch die Post. Bezugspreis viertel-\njcihrlich für Teil 1 = DM 3.00, für Teil II = DM 2.00 (zuzüglich Zustellgebühr). - Einzelstücke je angefangene 24 Seiten DM 0.30 beim Verlag\ndq,s „Buwl<·~dn1e1ricr\" in Bonn oder in Köln-Rh Zusendung einzelner Stücke per Streifband gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages\nauf Postscheckkonto .Bundesanzeiger• Köln 83 400. - Herausgeber: Der Bundesminister de1 Justiz. Verlag: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH.,\nBonn;Köln, Druck: Kölner Pressedruck GmbH., Köln. Breite Straße 70."]}