{"id":"bgbl1-1951-50-1","kind":"bgbl1","year":1951,"number":50,"date":"1951-10-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/50#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1951-50-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1951/bgbl1_1951_50.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Anwendung des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft in Berlin","law_date":"1951-10-18T00:00:00Z","page":863,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt\n863\nTeil I\n1931               Ausgegeben zu. Bonn am 24. Oktober 1951                                    1   Nr. 50\nInhalt:                                          Seite\n18. 10. 51   Gesetz über die Anwendung des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften\nauf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft in Berlin . . . . . . . . . . . .   . . . . . . .     863\n23. 10. 51  Gesetz über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaft-\nsl.cuer durch d<m Bund im Rechnungsjahr 1951 . . . . . . . . . . . . .                  .1    864\n2.3. 10. 51 Gesetz zur 'f-örclerunq des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau .                .i    865\n22. 10. 51  VcrordmllHf zu § 9 <1 dt'.s Einkommenstcuer~iesetzes . . . . . . . . . . .                    871\n5. 10. 51 Zwcile V(•rordnunq zur Durchführunq des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes      •• •l     872\n17. 10. 51  BNichtiqunq cl('r W('rlzollordnunq vom 21. September 1951                       ••••• 1       872\nl linweis m1! V (irk Linclunqen im BundesanzeirJer                                            873\nGesetz über die Anwendung\ndes Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung\nvon Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft in Berlin.\nVom 18. Oktober 1951.\nDer Bundestag     hat   das folgende  Gesetz   be-\nschlossen:\n§ 1\n· (1) Das Gesetz zur Aufhebung und Ergänzung\nvon Vorschriften auf dem Gebiet der Mineralöl-\nw lrtschaft vom 31. Mai 1951 (Bundesgesetzbl. I\nS. 371) und die auf Grund der § § 1 und, 2 dieses\nGesetzes erlassenen und noch zu erlassenden\nRechtsverordnungen gelten auch für das Land\nBerlin, sobald es gemäß Artikel 87 Abs. 2 seiner\nVerfassung die Anwendung dieses Gesetzes be-\n. schlossen hat.\n(2) Wenn die Voraussetzungen von Absatz 1\nerfüllt sind, können die dem Bundesminister für\n\\Virtschaft und der Bundesstelle für den Waren-\nverkehr der gewerblichen Wirtschaft nach § 1 Abs. 2\nund .3 zustehenden Befugnisse auch gegenüber dem\nLande Berlin und gegenüber Unternehmen mit Sitz\nim Lande Berlin ausgeübt werden .\n. § 2\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver-\nkündung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen     Rechte   des  Bundes-\nrates sind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 18. Oktober 1951.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLudwig Erhard"]}