{"id":"bgbl1-1951-46-1","kind":"bgbl1","year":1951,"number":46,"date":"1951-09-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/46#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1951-46-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1951/bgbl1_1951_46.pdf#page=1","order":1,"title":"Erlaß über die Stiftung des \"Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland\"","law_date":"1951-09-07T00:00:00Z","page":831,"pdf_page":1,"num_pages":4,"content":["831\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1951             Ausgegeben zu Bonn am 12. September 1951                                             j r-.r. 46\nTag                                                I nh a 1 t:                                            Seite\n7. 9. 51  Erlaß über die Stift11ng des ,,Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland''                    831\nErlafl über die Stiftung des\n\"Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland\".\nVom?. September 1951.\nIn dem Wunsche, verdienten Männern und Frauen des deutschen\nVolkes und des Auslandes Anerkennung und Dank sichtbar zum\nAusdruck zu bringen, stifte ich am 2. Jahrestag der Bundesrepublik\nDeutschland den\n,, Verdienstorden der Bundesr~pu blik Deutschland\".\nEr wird verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen,\nder wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wieder'-\naufbau des Vaterlandes dienten und soll eine Auszeichnung all derer\nbedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik\nDeutschland beiträgt.\nDie Einzelheiten der Gestaltung, der Einteilung und der Verleihung\ndes Verdienstordens werden in einem Statut festgelegt.\nBonn, den 7. September 1951\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister des Innern\nLehr\nStatut des „Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland\"\nArtikel 1                                     Das Große Verdienstkreuz kann mit Stern, das\nDer Verdienstorden der Bundesrepublik Deutsch-               Verdienstkreuz auch in Form des Ordenskreuzes\nland wird vom Bundespräsidenten verliehen und                  am Bande verliehen werden.\nkann als Zeichen der allgemeinen Anerkennung in                                     Artikel 3\nForm eines Ordenszeichens getragen werden.                         (1) Das Ordenszeichen ist ein rot-emailliertes,\nArtikel 2                                 golden gefaßtes schlankes Kreuz. In seiner Mitte ist\nder Bundesadler auf einem runden Schilde aufge-\nDer Verdienstorden der Bundesrepublik wird ver-             setzt.\nliehen als:\n(2) Das Band des Ordens ist rot, mit gold-schwarz-\nGroßkreuz,                                         goldenem Saum.\nGroßes Verdienstkreuz und                                                Artikel 4\nVerdienstkreuz.                                        (1) Form und Tragweise des Verdienstkreuzes\nDer Bundespräsident behält sich vor, das Groß-              sind:\nkreuz in einzelnen Fällen in besonderer Ausfüh-                        1. Das Großkreuz wird an einem breiten, von\nrung zu verleihen.                                                        der rechten Schulter zur linken Hüfte füh-","832                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nrenden Bande getragen. Zu dem Großkreuz             für die im Dienste des Bundes stehenden Per-\ngehört ein goldener sechsspitziger Brust-           sonen ihres Geschäftsbereiches;\nstern, auf dem das Ordenszeichen aufge-          der Bundesminister des Auswärtigen\nsetzt ist. Dieser wird an der linken Brust-         für deutsche Staatsangehörige mit dem Wohn-\nseite getragen.                                     sitz im Ausland und für ausländische Staats-\n2. Das Große Verdienstkreuz ist etwas kleiner          angehörige;_\nals das Großkreuz.                               die Staats- und Ministerpräsidenten der Länder,\nEs wird                                          der Regierende Bürgermeister der Stadt Berlin,\na) als Großes Verdienstkreuz mit Stern an        der Präsident des Senates der Freien Hansestadt\neinem breiten Ordensbande von der            Bremen und der Präsident des Senates Erster\nrechten Schulter zur linken Hüfte füh-       Bürgermeister der Hansestadt Hamburg\nrenden Bande getragen. Zu dem Großen            für den Bereich ihrer Länder.\nVerdienstkreuz mit Stern gehört ein          (2) Die Vorschläge sind dem Chef des Bundes-\ngoldener vierspitziger Bruststern, auf    präsidialamtes zuzuleiten, der sie dem Bundes-\ndem das Ordenszeichen aufgesetzt ist.     präsidenten zur Entscheidung vorlegt.\nDieser wird auf der linken Brustseite\ngetragen.\nArtikel 6\nb) als Großes Verdienstkreuz an einem\n(1) Das Großkreuz und das Große Verdienstkreuz\nOrdensbande um den Hals getragen.\nmit Stern· werden jeweils durch einen besonderen\n3. Das Verdienstkreuz ist etwas kleiner als      Erlaß des Bundespräsidenten verliehen. Dieser wird\ndas Große Verdienstkreuz.                      vom Bundeskanzler und, je nachdem es sich um\nEs wird                                        einen deutschen oder um einen ausländischen\nStaatsangehörigen handelt, von dem Bundesminister\na) als Verdienstkreuz an der linken Brust-\nseite,                                    des Innern oder dem Bundesminister des Auswär-\ntigen gegengezeichnet und von dem Chef des\nb) als Verdienstkreuz am Bande an einem        Blmdespräsidialamtes mitgezeichnet.\nschmalen Band an der linken oberen\n(2) Verleihungen des Großen Verdienstkreuzes\nBrustseite getragen.\nUnd der Verdienstkreuze werden listenmäßig durch\nForm und Ausmaß der Ordenzeichen sowie Art und           Erlaß des Bundespräsidenten unter Gegenzeich-\nFarbe der Bänder werden auf Mustertafeln fest-           nuE.g durch den Bundeskanzler und den Bundes-\ngelegt.                                                 minister des Innern oder den Bundesminister des\n(2) Die Inhaber des Großkreuzes und des Großen        Auswärtigen und unter Mitzeichnung durch den\nVerdienstkreuzes mit Stern können als Zeichen            Chef des Bundespräsidialamtes vollzogen.\nihrer erhöhten Auszeichnung außerdem das Große\nVerdienstkreuz tragen.                                                       Artikel 1\n(3) Bei erneuter, ,höherer Auszeichnung mit dem         (1) Alle Beliehenen erhalten eine Urkunde mit\nVerdienstorden der Bundesrepublik Deutschland            der Unterschrift des Bundespräsidenten. Die Ur-\nwird das früher verliehene Ordenszeichen nicht           kunden über die Verleihung der Großkreuze und\nabgelegt. Jedoch tragen mit dem Großkreuz Be-            des Großen Verdienstkreuzes mit Stern tragen\nliehene, die bereits Inhaber des Großen Verdienst-       das große, die über die Verleihung der anderen\nkreuzes mit Stern sind, das Schulterband des             Verdienstorden das kleine Bundessiegel.\nGroßkreuzes.\n(2) Das Ordenszeichen geht in das Eimmtum des\nArtikel 5                          Beliehenen über. Eine Rückgabepflicht seiner Hinter-\n(1) Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des       bHebenen besteht nicht.               ·\nVerdienstordens sind:\nDie Leiter der Obersten Bundesbehörden sowie                              Artikel 8\nder Präsident des Deutschen Bundestages und             Die Geschäfte der Ordenskanzlei       nimmt   das\nder Präsident des Deutschen Bundesrates               Bundespräsidialamt wahr.\nBonn, den 1. September 1951.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister des Innern\nLehr","Nr. 46 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. September 1951 833\nVERDIENSTORDEN\nDE·R\nBUNDESREPUBLIK DEUTSCHL~ND\nVERDIENSTKREUZ ÄM BÄNDE","834                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nBeschreibung der Ordenszeichen und ihrer Bänder\nDas Ordenszeichen ist ein rot-emailliertes, golden gefaßtes schlankes Kreuz.\nIn seiner Mitte ist der Bundesadler auf einem runden Schild aufgesetzt.\nDas Band des Ordens ist rot mit gold-schwarz-goldenem Saum.\nIm e,inzelnen:\nDas Verdienstkreuz am Bande - siehe Abbildung                       hat einen\nDurchmesser von 55 mm. An seiner Spitze ist ein Ring befestigt. Die Rück-\nseite des Kreuzes ist glatt.\nDas Ordensband ist 30 mm breit.\nDas Verdi e n s t kreuz gleicht dem Verdienstkreuz am Bande. Statt des\nRinges ist auf seiner Rückse,ite eine feststellbare Anstecknadel angebracht.\nDie Rückseite des Kreuzes ist glatt. Ein Ordensband gehört zu dieser Aus-\nzeichnung nicht.\nDas G r \"> ß e V e r d i e n s t k r e u z hat einen Durchmesser v~n 60 mm.\nDie Rückse.ite des Kreuzes gleicht der Vorderseite. An de,r Spitze des\nOrdenskreuzes ist e~n Ring befestigt.\nDas Ordensband ist 44 mm breit.\nDas G r o ß e V e r d i  en s  tk re uz     mit  St e r n gleicht dem Großen\nVerdienstkreuz.\nDer zu dieser Auszeifhnung gehörende Ste.rn besteht aus 4 goldenen Strahlen-\nbündeln, aµf deren Mitte ein 45 mm großes Ordenskreuz aufgesetzt ist.; Der\nStern hat einen Durchmesser von 70 mm.\nDas Ordensband, an dem das Ordenskreuz befestigt ist, hat eine Breite\nvon 100 mm.\nDas G r o ß k r e u z hat einen Durchmesser von 70 mm. Die Rückseite des\nKreuzes gleicht der Vorderseite.\nDer zu dieser Auszeichnung gehörende Stern besteht aus 6 goldenen Strahlen-\nbündeln, auf deren Mitte ein 45 mm großes Ordenskreuz aufgesetzt ist. Der\nStern hat einen Durchmesser von 80 mm.\nDas Ordensband gleicht dem Orqensband des Großen Ve;rdienstkreuzes mit\nStern; es ist jedoch mit dem Zedch.en des Bundesadlers durchwebt.\nDas Bunde,sgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen - Teil I und Teil II -. Laufender Bezug nur durch die Post. Bezugspreis viertel-\njährlich für Teil I = DM 3.00, für TeH II = DM 2.00 (zuzüglich Zustellgebühr). - Einzelstücke je angefangene 24 Seiten DM 0.30 beim Verlag\ndes „Bundesam:eiger\" in Bonn oder in Köln-Rh. Zusendung einzelner Stücke per Streifband gegen Voreinsendung des erforderlichel'l Betrages\nauf Postscheckkonto „Bundesanzeiger\" Köln 83 400. -         Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. Verlag: :Bundesanzeiger-Verlags-GmbH.,\nBonn/Köln. Druck: Kölner Pressedruck GmbH., Köln, Breite Straße 70."]}