{"id":"bgbl1-1951-42-1","kind":"bgbl1","year":1951,"number":42,"date":"1951-09-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/42#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1951-42-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1951/bgbl1_1951_42.pdf#page=1","order":1,"title":"Zolltarifgesetz","law_date":"1951-08-16T00:00:00Z","page":527,"pdf_page":1,"num_pages":212,"content":["527\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1951                 Ausgegeben zu Bonn am 3. September 1951                                             Nr.42\nTag                                               Inhalt:                                                Seite\n16.8.51    Zolltarifgesetz .                                                                                527\nZolltarifgesetz.\nVom 16. August 1951.\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                    §4\nÄnderung des Zolltarifs\nArtikel I\nDie Bundesregierung kann, nachdem dem Bundes-\nAllgemeine Vorschriften                      rat Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei\nWochen gegeben worden ist, mit Zustimmung des\n§ 1                            Bundestags durch Rechtsverordnung\nZolltarif                             1. Zollsätze aus wirtschaftlichen Gründen ermäßi-\nZolltarif im Sinne des § 49 Absatz 1 des Zollgeisetze.is         gen oder aufheben;\nvom 20. März 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 529) ist der          2. den Zoll für zollbare Waren bis auf das Drei-\nnachstehende Zolltarif.\nfache des tarifmäß,igen Zollsatzes erhöhen und den\n, Zoll für tarifmäßig zollfreie \\V aren bis auf den\n§2                                     höchsten Wertzollsatz des Tariifs festsetzen, wenn\nErläuterungen zum Zolltarif                          diese Waren infolge einer unvorhergesehenen\nwirtschaftlichen Entwicklung in zunehme„ndem\nDie Erläuterungen zum Zolltarif sind die Durch-                  Umf_ang unter solchen Umständen eingeführt\nführungsvorschriften zum Zolltarif im Sinne des § 49               werden, daß die dadurch geschaffene Lage die im\nAbsatz 3 des Zollgesetzes.                                         Inland ansässigen Hersteller gleichartiger oder\nunmittelbar konkurrierender Erzeugnisse ernst-\n§3                                     haft schädigt oder zu schädigen droht.\nObertarif\nArtikel II\nAls Obertarif im Sinne des § 55 Absatz 1 des Zoll-\ngesetzes gilt der nachstehende Zolltarif mit' folgenden          Vorschriften über die Wertverzollung\nÄnderungen:                                                                             §5\n1. Die Zollsätze für die zollbaren Waren werden                                   Zollwert\nverdreifacht; der Mindestzollsatz beträgt bei           (1) Der Zoll für wertzollbare Waren wird nach\nwertzollbaren . Waren 10 vom Hundert des             ihrem Zollwert bemessen.\nWertes.\n(2) Zollwert ist der Normalpreis (§ 6). Als Zollwert\n2. Zollfreie Waren unterliegen einem Zollsatz von       kann nach Maßgabe des § 7 auch der Rechnungspreis\n10 vom Hundert des Wertes.                           gelten.","528                                    H1111(ksgesetzblatt, Jaltrgang 1951, T<'.il I\n§ (i                                      traglicher oder außervertraglicher Art - ab-\ngesehen von denjenigen, die auf dem vorliegen-\nNormalpreis\nden Geschäft selbst beruhen - zwischen dem\n(1) Normalpreis ist der Pn~is, der für die eingeführte            Verkäufer oder einer mit ihm geschäftlich ver-\nWare bei einem Verkauf zurn freien Marktpreis zwi-                    bundenen natürlichen oder juristischen Person\nschen unabhiingigen Verkäufern und Käufern in dem                     und dem Käufer oder einer mit diesem geschäft-\nfür die Anwendung der Zollvorschriften maßgebenden                    lich verbundenen natürlichen oder juristischen\nZeitpunkt (§§-58, 60 ZG) erzielt werden kann.                         Person;\n(2) Der Normalpreis bestimmt sich nach der Menge               3. kein Teil des Erlöses einer späteren Weiter-\nder zur Abfertigung gestellten Ware. Handelsübliche                   veräußerung oder sonstigen Verwertung der\n:Mengenrabatte sind bei der Bildung des Normalpreises                 Ware kommt unmittelbar oder mittelbar dem\nzu berücksichtigen.                                                   Verkäufer oder irgendeiner mit ihm verbundenen\nnatürlichen oder juristischen Person zugute.\n(3) Der Normalpreis umfaßt die Kosten (§ 9 Ab-\n(2) Zwei Personen gelten m.iteinander als geschäft-\nsatz 1), die den Verkauf der \\,Vare und ihre Lieferung\nlich verbunden, wenn eine von ihnen irgendwie am\nan den Käufer bis zum Einfuhrort belasten.\nGeschäft der anderen oder ein Dritter am Geschäft\nbeider interessiert ist, mag es sich um unmittelbare oder\n(4) Im Normalpreis ist einbegriffen das Recht zur Be-\nmittelbare Interessen handeln.\nnutzung des Patents, des Geschmacks- oder Gebrauchs-\nmusters, des Warenzeichens, des Urheberrechts, des\nVervielfältigungs- oder Bearbeitungsrechts an den\n§ 9\nWaren, wenn die eingeführten Waren Gegenstand eines\nsolchen Rechtes sind. Dies gilt auch dann, wenn die                                       Kosten\nWare erst nach der Einfuhr mit einem Warenzeichen\n(1) Zu den im § 6 Absatz 3 aufgeführten Kosten ge-\nversehen werden soll.\nhören insbesondere:\nTransportkosten,\n§7                                        Versicherungskosten,\nKommissionskosten,\nRechnungspreis\nMaklergebühren,\n(1) Die Zollb(~hörde kann als Zollwert den Rech-                   Kosten, die im Ausland entstanden sind für die\nnungspreis gelten lassen, wenn er nach den Bedingun-                      Ausstellung der zur Einfuhr der Waren ins\ngen und Umständen des Handelsgeschäfts als Normal-\nEinfuhrland erforderlichen Urkunden,\npreis· angesehen werden kann.\nAbgiahen, die außerhalb dieis Einfuhrlandes zu ent-\n(2) Dem Rechnungspreis sind insbesondere die im                        Dichten sind, ausschließlich derjenigen, für die\n§ 6 Absatz 3 aufgeführten Kosten, soweit sie nicht im                     Befreiung. bewilligt oder Rückerstattung ge-\nRechnungspreis enthalten sind, und außergewöhnliche                       währt oder zu erwarten ist,\nPreisnachlässe (z. B. für Alleinvertreter) hinzuzu-\nrechnen.                                                              Kosten der Umschließungen (Arbeitslöhne, Ver-\npackungsmaterial und andere Kosten), soweit\ndie Verpackung nicht besonders zu verzol-\n§8\nlen ist,\nVerkauf zum freien Marktpreis\nLadekosten.\n(1) Ein Verkauf zum freien Marktpreis zwischen un-\nabhängigen Verkäufern und Käufern liegt vor, wenn                 (2) Die Einfuhrabgab-en sind in den Zollwert nicht\nfolgende Bedingungen gegeben sind:                             einzurechnen.\n1. Die Zahlung des Kaufpreises stellt die einzige\nLeistung des Käufers dar;                                                           § 10\nEinfuhrort\n2. der vereinbarte Preis ist nicht beeinflußt durch\nHandels-, Finanz- oder sonstige Beziehungen ver-          Als Einfuhrort gilt der Ort der ersten Zollstelle.","~r. 12 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den;~. September H()1                           529\n§ 11                                                      § 15\nUnuechnungskm·s                                       Zusammengesetzte Waren\nAuslfü1dische Pr1'.is- und \\Vcl'tanga,ben sind nach dem     \\Varen, die aus verschiedenen Stoffen oder Erzeug-\ngeltenden arntliclwn Tag<'skurs umzurechnen.                nissen durch mechanische Verarbeitung hergestellt\nsind, werden nach dem Bestandteil tarifiert, der den\nCharakter der Ware bestimmt. In Zweifelsfällen ist\ndie Ware der Tarifstelle desjenigen Bestandteils zu-\n§ 12\nzuweisen, die zur höchsten Zollbelastung- führt.\nDurchschnittswerte\n(1) Die Bundesregienmg kann D11rchscbnittswerte                                    § 16\nauf der Grundlage des Nornrnlpreises (§ n Absatz 1)\nAndere nicht erfaßte Waren\nfestsetzen. Die Dur<'hschni(1swcrtc sind nur anzuwen-\nden, wenn f'.in Rechnungspreis (§ 7 Absatz I) nicht er-        Für andere \\Varen, die im Zolltarif weder genannt\nmittelt we!'den kann.                                       noch inbegriffen sind, gelten die Tarifvorschriften der\n\\Varen, denen sie nach Beschaffenheit am nächsten\n(2)  Der Durchschnittswert trii 1 an die Stelle des     stehen.\nRechnungspreises.\nArtikel IV\nV 01 schriften gegen Preisdumping\nArtikel III\nund Subventionen\nVorschriften über die Tarifierung der im\n§ 17\nZolltarif nicht erfaßten Waren\nAntidumping- und Ausgleichzölle\n§ 13\nDie Bundesregierung kann- durch Recl1ts\\·erordnung:\nGemenge\na) von Waren, die Gegenstand eines Dumpings sind,\n(1) Gemenge von Waren, die aus verschieden tarifier-          zusätzlich einen Ant.idurnpingzoll erheben bis zur\nten Bestandteilen bestehen, werden, wenn eine Aus-                Höhe des Betrages der Dumpingspanne;\nsonderung der Anteile untunlich erscheint oder von dem\nb) von Waren, für deren ·Erzeugung, Herstellung\nZollbete.iligten abgelehnt wi11d, wie folgt\" tarifiert:\noder Ausfuhr unmittelbar oder mittelbar ein~\n1. wenn a 11 e Bestandteile zollfrei oder mit. gleichen       Prämie oder Subvention gewährt· wird, zuzätz-\nZollsätzen belegt sind, nach derjenigen Tarif-            lich einen Ausgleichzoll erheben bis zur Höhe\nstelle, unter die der gewichtsmäßig vorherr-              des geschätzten Betrages der Prämie oder der\nschende Bestandteil fällt;                                Subvention.\n2. wenn ein Bestandteil zollbar ist, nach der Tarif-\nstelle dieses Bestandteils;                                               Artikel V\n3. wenn mehrere Bestandteile            mit ungleichen\nSchlußvorschriften\nZollsätzen belegt sind, nach der Tarifstelle des\nBestandteils, die zur höchsten Zollbelastung                                   § 18\nführt.                                                             Durchführungsvorschriften\n(2) Bestandteile, deren Menge unerheblich ist, blei-       Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechts-\nben außer Betracht.                                         verordnung:\n1. Erläuterungen zur Auslegung und zur Anwen-\ndung des Zolltarifs zu geben;\n~  14\n2. Vorschriften zu erlassen über den Obertarif, die\nGemische\nWertverzollung und die Zollbehandlung der im\n(1) Gemische von Flüssigkeiten sowie Gemische von              Zolltarif nicht erfaßten Waren, soweit diese. Vor-\nFlüssigkeiten und festen Stoffen werdrn wie Gemenge               schriften zur Durchführung dieses Gesetzes er-\ntarifiert.                                                        forderlich sind;\n(2)   Wäfüige Lösungen chemischer Stoffe werden             3. Durchschnittswerte festzusetzen (§ 12 Absatz 1);\nwie die gelösten Stoffe tarifiert, wenn nichts anderes         4. Vorschriften über die Erhebung der im § 17 be-\nvorgeschrieben ist.                                               zeichneten Zölle zu erlassen.","1>30                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\n§ 19                            seiner Verfassung die Anwendung dieses Gesetzes be-\nGeltung des Gesetzes im Lande Berlin            schlossen hat.\n§ 20\nDieses Gesetz und die erlassenen und noch zu er-\nlassenden Rechtsverordnungen gelten auch für das                        Inkrafttreten des Gesetzes\nLand Berlin, sobald es gemäß Artikel 87 Absatz 2            Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1951 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 16. August 1951.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister der ]'inanzen\nSchäffer\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLudwig Erhard\nDer Bundesmin'ister für Ernährung,\nLandwirtschaft und Forsten\nDr. Niklas","Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951   531\nZolltarif\n- Inhaltsverzeichnis s. S. 735 bis 738 .......\n2","532                                B1111dt•sgesctzhiatt, ,Jahrgang 1951, Teil I\nAllg~emeine Tarifierungsvorschriften\n1. Die einzelnen Abschnitte und Kapitel enthalten in der Regel nicht sämtliche Waren,\ndie nach den Überschriften dorthin gehören. In dieseri Fällen sind die Waren, die aus-\ngenommen sind, meistens in den allgemeinen Anmerkungen zu den Abschn,itten oder\nhapiteln aufgeführt. Diese Aufzählungen sind nicht erschöpfend.\n2. l~egriffsbestimmungen gelten, wenn nichts anderes vorgeschrieben ist. in allen Teilen\ndes Tarifs.\nEnthält der Tarif keine Begriffsbestimmung, so ist fü.r die Auslegung eines Waren-\nbcgn Jts die Verkchn-;a11schaunng maßgebend.\n:t l(ommt,m für die Einreihung von Waren mehrere Tarifstellen in BetrachL so ist vvie\nfolgt zu verfahren:\na) Waren, die für mehrere Tarifstellen in Betracht kommen, weil sie verschiedene Ver-\nwend ung-;zwecke haben, sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, derjenigen Tarif-\nstelle zuzuweisen, die dem hauptsächlichen Verwendungszweck entspricht. im\nZweifelsfall der Tarifstelle mit der höchsten. Zollbelastung;\nb) in allen anderen Fällen geht die Tarifstelle mit der genaueren Warenbezeichnung\nden anderen Tarifstellen vor. Ist es zweifelhaft, welche Bestimmung die genauere\nist, so geht die Tarifstelle mit der höchsten Zollbelastung vor.\n4. Bestimmt sich die Tarifstelle nach der Höhe des Zolles, so sind bei der Ermittlung nur\ndie Sätze dieses Tarifs anzuwenden.\n5. Bei der Tarifierung bleiben außer Betracht:\na) ganz unwesentliche Teile zusammengesetzter Waren, insbesondere solche, die ledig-\n! ich zur Befestigung oder Verbindung einzelner Teile dienen, z. B. Nägel, Nieten,\nSchrauben, Klammern, Schlösser, Schließhaken, Ösen. Scharniere: RiegeL Verstär-\nkungseckerL Bänder, Fäden, Schnüre, Gurte, Riemen, Stricke;\nb) Bearbeitungen, Verfeinerungen und Verzierungen, die nur in ganz unwesentlicher·\nAusdehnung vorhanden sind;\nc) Fabrikmarken, Warenzeichen, Firmennamen, Angaben über Ursprungsland, Waren-\nsorte, Maße und Fassungsvermögen, Eichzeichen und Skalazeichen, alle diese, wenn\nsie keine. Verzierungen darstellen.\n6. Unfertige und unvollständige Waren werden, wenn ihre Bestimmung erkcnnhar und\nnichts anderes vorgeschrieben ist, wie die fertigen und vollständigen Waren tarifiert.\n1                       '\n7. Waren, die in ihre Bestandteile zerlegt sind, werden wie die zusammengesetzten\n,V  aren tarifiert, wenn die ein Garizes bildenden Bestandteile in einer Sendung zusammen\neingehen und nichts anderes vorgeschrieben ist. Dies gilt auch dann, wenn nur unwesent-\nliche Teile fehlen.\n8_. Zubehörteile und Ersatzstücke werden wie die Ware tarifiert, zu der sie gehören,\nwenn sie mit der ,Vare in einer Sendung eingehen, ihr nach Art und Menge entsprechen,\nüblich erweise zusammen mit der Ware verkauft werden und ihr P1·eis im Kaufpreis ein-\nbegri ffcn ist.\n\\J. Handelsübliche Etuis, Kästchen, Mappen, Taschen und dergleichen (z.B. für Eß-\nbestecke, Ferngläser, Mikroskope, Uhren, Musikinstrumente, Waffen, SportgP:räte) werden\nwie die W arcn tarifiert, zu denen sie gehören, wenn sie mit diesen zur Abfertigung ge-\nstellt werden; werden sie gesondert gestellt, so sind sie nach ihrer Beschaffenheit zu\ntarifieren.","Nr. 4:2 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                             533\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                         ¼ des\nWertes\nAbschnitt]\nTiere und tierische Erzeugnisse\nKapitel 1\nLebende Tiere\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind Fische, Krebstiere und Weichtiere (Kap. 3) und\nYlikrobenkulturen (Kap. 30).\n01 01   Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend:\nA - Pferde ........................ ·................................ .                          20\nB - Esel .......................................................... .                         frei\nC - Maultiere und Maulesel .......................................... .                          10\nAnmerkungen.\n1 Pferde und Esel zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundesregierung ........ .      frei\n2. Pferde zum Schlachten unter Zollsicherung ........................................ .        10\n01 02   Rinder, einschließlich Büffel, lebend:\nA - Kälber ........................................................ .                            15\nB - ,Jungrinder (junge Stiere, junge Ochsen und Färsen) ................ .                       20\nC - Stiere                                                                                       20\nD - Kühe ........ , .............................................. ·.. .                         20\nE - Ochsen ........................................................ .                           20\nAnmerkungen.\n1. Rinder zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundesregierung ................ .      frei\n2. Kälber sind junge Rinder, di,e noch keinen ihrer acht Milchschneidezähne verloren haben.\n3. Jungrinder (junge Stiere, junge Ochsen und Färsen) sind Rinder, die im Unterkiefer nicht\nmehr als drei bleibende Schneidezähne haben.\n01 03   Schweine, lebend, im Stückgewicht:\nA - von 35 kg oder weniger ................................ · .......... .                      15\nB - von mehr als 35 kg ............................................. .                           15\nAnmerkung.\nSchweine zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundesregierung                         frei\n0104    Schafe und Ziegen, lebend:\nA - Schafe ........................................................ .                            15\nB - Ziegen .......... : .................................... ' ....• ..... .                   frei\nAnmerkung.\nSchafe zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundesregierung .................. .      rrei\n0105    Geflügel, lebend:\nA-Tauben:\n1 - Brieftauben                                                                           frei\n2 - andere ..................................................... .                          10\nB - anderes . ·....................................................... .                         10\nAnm e r k(u n g.\nGeflügel zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundesregierung ................ .       rrr,i","534                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                              0/o des\nWertes\n01-0ß   Andere lebende Tiere:\nA - Hauskaninchen .................................. : ........ ·...... .                                10\nB - Wild und andere Tiere .......................................... .                                 frei\nAnmerkung.\nHauskaninchen zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundesregierung ........... .             frei\nKapitel 2\nFleisch, Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen ~on diesem Kapitel sind:\na) DäNI1e, Blasen und Magen von Tieren, Viehblut (Kap. 5);\nb) tierische Fette (Kap. 15); jedoch bleiben Schweinespeck und nichtgepreßtes oder nicht-\nausgeschmolzenes anderes Schweine- und Geflügelfett in diesem K8cpitel;\nc) Fleisch, Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall, in anderer Weise zubereitet\noder haltbar gemacht, als es in diesem Kapitel vorgesehen ist (z. B. in Terrinen, Büchsen\noder luftdicht verschlossenen Behältnissen) (Kap. 16).\n2. Fleisch von Meeressäugetieren oder Schildkröten sowie Froschschenkel fallen je nach Be-\nschaffenheit unter Nr. 02 04 oder Nr. 02 06 - D.\n02 01   Fleisch, Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall von den in den\nNummern 01 01 bis 01 04 genannten Tieren, frisch, gekühlt oder gefroren:\nA- Fleisch:\n1 - von Schweinen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln ......... .                          25\n2 - von Rindern, einschließlich Büffeln, von Schafen ode;r Ziegen ....... .                       20\nB - InncrciPn und anderer genießbarer Schlachtanfall ................... .                               20\nAnm er· k u n gen.\n1. Unter diese Nummer fallen auch nichtlcbende Tiere, zum Genuß verwendbar.\n2. Lebern zur Verarbeitung in der pharmazeutischen Industrie unter Zollsicherung ......... .         frei\n0202   Geflügel, nicht lebend, auch Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall\nvon Geflügel, mit Ausnahme der Lebern, frisch, gekühlt oder gefroren ....... .                           20\n02 03  Geflügellebern, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, gedämpft oder gekocht : .. .                        20\n02 04   Fleisch, Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall, vorstehend weder\ngenannt noch inbegriffen, frisch, gekühlt oder gefroren ................... .                            20\nAnm e r k u n gen.\nl. Unter diese Nummer fallen auch nichtlebende Tiere, zum Genuß verwendbar.\n~- Lebern zur Ve1·arbeitung in der pharmazeutischen Industrie unter Zollsicherung ......... .         frei\n02 05  Schweinespeck, nicht durchwachsen, und anderes Schweinefett; Gefliigelfett:\nA - frisch ......................................................... .                                   25\nB - gekühlt oder gefroren ........................ .' .................. .                            ~-25\nC - gesalzen, gedörrt, geräuchert, gekocht oder sonst einfach zubereitet ..... ·.                       25\nAnmerkung.\nDurchwachsener Schweinespeck fällt, wenn er frisch, gekühlt oder gefroren ist, unter\nNr. 02 01 - A - 1, wenn er gesalzen, gedörrt, geräuchert, gekocht oder sonst einfach zubereitet\nist, unter Nr. 02 06 - C.\n02 06  Fleisch, Innereien und anderer ~enießbarer Schlachtanfall aller Art, mit Aus-\nnahme der Geflügellebern, gesalzen, gedörrt, geräuchert, gekocht oder sonst ein-\nfach zubereitet:\nA - von Rindern                                                                                         25\nB - von Schafen oder Ziegen ........................................ .                                   25\nC - von Schweinen ............ ; .................................... .                                  30\nD - von anderen Tieren ............................................. .                                   25\nAnmerkung.\nLebern zur Verarbeitung in der pharmazeutischen Industrie unter Zollsicherung ........... .          fn·i","Nr. 42 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                        535\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                                    ¼ des\nWertes\nKapitel 3\nFische, Krebstiere und Weichtiere\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Meeressäugetiere (Kap. 1) und Fleisch von Meeressäugetieren (Kap. 2);\nb) nichtlebende Fische, Krebstiere und Weichtiere, zum Genuß nicht verwendbar (Kap. 5);\nc) Kaviar und Kaviarersatz (Kap. 16);\nd) Fische, Krebstiere un<l Weichtiere, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, als\nes in diesem Kapitel vorgesehen ist . (z. B. in Terrinen, Gläsern, Büchsen oder luftdicht\nverschlossenen Behältnissen) (Kap. 16).                       ·\n03 01    Fische, lebend oder nicht lebend, frisch, gekühlt oder gefroren:\nA - Süßwasserfische:\n1 - Lachse ..................................................... .                                      15\n2 - Forellen .................................................... .                                     25\n3 - andere    •••••••••••••••••••••••••••••            •·• •••• 1 ••••• ,• • • • • • • • • • • • • •\n15\nB - Seefische:\n1 - ganz oder zerteilt, mit Ausnahme der Filets:\na - Heringe ..................................................                                 .     5\nb - Sprotten (Clupea sprattus) ..................................                              .   frei\nc - andere ......... .' .........................................                              .    10\n2 - ·E'ilets ......................................................                                .    15\n03 02   Fische, nur gesalzen, getrocknet oder geräuchert:\nA - gesalzen oder getrocknet:\n1 - ganz oder zerteilt, mit Ausnahme der Filets ..................... .                                 12\n2 - Filets:\na - Kabeljau (Dorsch), Seelachs, Heilbutt und Schellfisch ........... .                             15\nb - Heringe                                                                                         Lf>\nc - andere                                                                                          15\nB - geräuchert:\n1 - Heringe                                                                                             ~o\n2 - andere                                                                                              ~o\nAnmerkung zu Nr. 03 01 und 03 02.\nFischlebern, gcnic13barer Fischrogen und genießbare Fischmilch werden je nach Art und Be-\nschaffenheit wie <lie nicht namentlich genannten Fische (Fische, andere) behandelt.\n03 03   Krebstiere, Weichtiere, einschließlich Muscheln, lebend oder nicht lebend, frisch,\ngekühlt oder gefroren, gesalzen, getrocknet oder nur gekocht:\ni\\ - Langusten und Hummern ........................... •... ; ......... .                                     40\nB - Krabben, Garnelen und andere Krebstiere                                                                   35\nC - Austern:\n1 - Austcrnsetzlinge ............................................. .                                   frei\n2 - andere . . . . . . . . . . . : ......................................... .                           40\nD - Schnecken und andere '\\Veichtiere, einschließlich Muscheln ............ .                                 15\nAnmerkung.\nAusternsetzlinge sind:\na) flache Austern mit einem Durchmesser von weniger als 5 cm;\nb) sogenannte portugiesische Austern mit einem Durchmesser von weniger als 6 cm und mit .\neinem Gewicht von höchstens 35 kg je 1000 Stück.\n3","536                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                                                      °lo des\nWertes\nKapitel 4\nMilch und Molkereierzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig\n04 01  Milch und Rahm, frisch, weder eingedickt noch gezuckert ................. .                                                     25\n04 02  Milch und Rahm, haltbar gemacht, eingedickt oder gezuckert:\nA - flüssig oder teig artig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................ .                         35\nB - fest (z.B. in Blöcken oder als Pulver) .............................. .                                                    25\nAnmerkungen zu Nr. 04 01 und 04 02.\n1. Unter Milch ist zu verstehen: Vollmilch, entrahmte Milch, Molke, Buttermilch, Milchserum,\nsaure Milch, Kefir, Joghurt und andere durch besondere Verfahren gegorene Milch.\n~- Milch und Rahm, pasteurisiert, sterilisiert oder peptonisiert werden wie frische Milch und\nfrischer Rahm nach Nr. 04 01 behandelt.\n04 03  Butter                                                                                                                          25\n04 04  Käse und Quark                                                                                                                  30\n04 05  Hühnereier und andere Vogeleier sqwie Eigelb, frisch, haltbar gemacht, ge-\ntrocknet oder gezuckert:\nA - Eier in der Schale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          15\nB - Eier ohne Schale (Eiweiß und Eigelb) sowie Eigelb:\n1 - nicht gezuckert:\na - zum Genuß nicht verwendbar oder unverwendbar gemacht ....... .                                                frei\nb - zum Genuß verwendbar ...... -.............................. .                                                  10\n2 - gezuckert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    10\n0406   Natürlicher Honig ............................ ,'...................... .                                                       40\nAnmerkung.\nHonig in Einfuhrmengen von jeweils mehr als 1 000 kg zur Verarbeitung zu Honig- oder\nLebkuchen in Industriebetrieben, die ausschließlich oder überwiegend Honig- oder Lebkuchen\nherstellen, unter Zollsicherung ..................................................... .                                     frei\nKapitel 5\nRohstoffe und rohe Erzeugnisse tierischen Ursprungs\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) genießbare rohe Erzeugnisse (Kap. 2 bis 4); jedoch bleiben Därme, Blasen und Magen\nvon Tieren auch dann in diesem Kapitel, wenn sie zur menschlichen Ernährung bestimmt sind;\nb) Hiiutc und Felle (Kap. 41). Rohe, gereinigte oder nur für den Versand haltbar gemachte\nVogclbiilge und Teile davon mit Federn fallen in dieses Kapitel, zugerichtete oder mon-\nticrtt~ dagegen in das Kap. G7;\nc) Pelzfelle (Kap. 43);\nd) Spinnstoffe tierischen Ursprungs (Kap. 50 und 51);\ne) Pinselköpfe aus Borsten oder Tierhaaren (Kap. 96)\n05 01  Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet ...................... .                                                     frei\nAnmerkung.\nMenschenhaare in Bündeln, nach Längen geordnet, jedoch nicht gleichgerichtet, gelten noch\nals rohe Menschenhaare.\n05 02  Borsten von Schweinen oder Wildschweinen, roh, zugerichtet, entwirrt oder\ngebleicht, auch ausgekocht; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung\nvon Bürsten oder Pinselwaren, roh, zugerichtet, entwirrt oder gebleicht, auch\nausgekocht ........ ,. .......................... ·..................... .                                                     frei","Nr. 42 -      Tag der Ausgabe: Bonn, den                     p. September 1951                                       537\nZollsatz\nTarifnr.                                     Bezei_chnung der Waren                                                                    ¼ des\nWertes\n05 03    Roßhaar, einschließlich Roßhaarabfälle:\nA - roh, gewaschen, entfettet, gebleicht, gefärbt oder in anderer Weise zu-\ngerichtet, nicht gekrollt:\n1 - roh, gewaschen oder entfettet .................................. .                                                   frei\n2 - anderes .... : ................................................ .                                                        2\nB - gekrollt, auch auf Unterlagen ..................................... .                                                        3\n05 04   Därme, Blasen und Magen von anderen Tieren als Fischen, frisch, gekühlt oder\ngefroren, gesalzen oder getrocknet . . . . . . . . . . . . . . ....................... .                                          5\n05 05   Abfälle von Fischen, Krebs- oder Weichtieren, anderweit weder genannt noch\ninbegriffen; nichtlebende J'ische, Krebs- oder Weichtiere, zum menschlichen\nGenuß nicht verwendbar:\nA - Fischblasen, roh oder nur getrocknet; Schuppen von Weißfischen oder\nähnlichen Fischen, frisch oder haltbar gemacht, aber nicht in Lösungs-\nmitteln ............ , ........................................... .                                                      frei\nB - Garnelen, zum Genuß nicht verwendbar, getrocknet, auch zerkleinert;\nKleinfi sehe bis zu 6 cm Länge, getrocknet ........................... .                                                   20\nC - andere                                                                                                                     10\nAnmerkung.\nFischmehl, gemahlene Garnelen und andere gemahlene Krebstiere fallen unter Nr. 23 01.\n05 06   Flechsen, Sehnen, Schnitzel und ähnliche Abfälle von ungegerbten Häuten oder\nF'cllcn ............................................................ .                                                         frei\n05 07   Federn und Teile davon, auch Daunen; Vogelbälge und Teile davon mit Federn:\nA - Bettfedern und Daunen:\n1 - roh ........................................................ .                                                        frei\n2 - nur gereinigt oder gebleicht, nicht gefärbt ....................... .                                                  10\nB - Vogelbälge und Teile davon mit Federn, roh oder gereinigt, auch nur für\nden Versand haltbar gemacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............. .                                10\nC - Federn und Flügel zu Schmuckzwecken und andere Federn, roh oder nur\ngereinigt, weder gebleicht noch gefärbt ·............................. .                                                   10\nD - Federkiele, unbearbeitet oder nur gereinigt ..................... , .... .                                                frei\n05 08   Knochen und Hornkerne, roh, entfettet, mit Säure behandelt oder von der\nGelatine befreit, auch zerkleinert oder in Pulverform:\nA - Knochenmehl mit einer Siebfeinheit bis zu 3 mm ..................... .                                                     10\nB - andere ........................................................ .                                                         frei\n05 09   Hörner, Geweihe, Hufe, Nägel, Krallen und Schnäbel, roh, nur abgeschnitten,\ngespalten oder gestreckt; Mehl und Abfälle davon; Barten von Walen aller Art\n(Fischbein), auch entfettet, geschabt, geputzt oder gerissen, aber nicht weiter-\nbearbeitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..  frei\n0510    Elfenbein und andere Tierzähne; Mehl, Schnitzel und Abfälle davon ..... , .                                                    frei\nAnmerkung.\nAls Elfenbein im Sinne des Zolltarifs gelten die Stoßzähne des Elefanten, des Mammuts,\ndes Narwals, die Hiirner des Nashorns, die Hauer des Walrosses und des Ebers sowie der\nSchnitzstoff von anderen tierischen Zähnen.\n0511    Schildpatt (Rückenschilde, abgelöste Platten, Klauen, Schnitzel und Abfälle),\nauch flachgedrückt oder gespalten ..................................... .                                                      frei\n0512    Korallen und dergleichen, roh oder nur zugerichtet, aber nicht bearbeitet;\nMus.~helschalen (leere Muscheln), iroh, auch entrindet, in Pulverform oder\nzersagt ............................................................ .                                                         frei","538                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                               Bezeichnung der Waren                                       ¼ des\nWertes\n05 13   Meerschwämme:\nA - roh oder nur gewaschen                                                                frei\nB - bearbeitet ..................................................... .                     15\n0514    Grauer Amber, Bibergeil, Moschus, Zibet, Spanische Fliegen und andere\ntierische Grundstoffe, zur Herstellung von Arzneiwaren oder Riechmitteln\ngeeignet .......................................................... .                      frei\n0515    Andere tierische Stoffe, roh; andere nichtlebende Tiere als Fische, Krebstiere\nund, Weichtiere, zum menschlichen Genuß nicht verwendbar:\nA - Fischeier, zum Genuß nicht geeignet:\n1 - für Zuchtzwecke (lebende, befruchtete Eier) ..................... .                15\n2 - andere ..................................................... .                    frei\nB - andere ........................................................ .                      frei\nAnmerkung.\nFischeier zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundesregierung ............... .   frei","Nr. ,12 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                             539\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                        °lo des\n,vertes\nAbschnitt II\nPflanzen und pflanzliche Erzeugnisse\nKapitel 6\nLebende Pflanzen und Erzeugnisse der Ziergärtnerei\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) eßbare Pflanzen, \"\\Vurzeln, Zwiebeln und Knollen, sowie pflanzliche Futtermit' l (Kap. 7\nund 12);\nb) Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch (Kap. 12); frische und getrocknete Pflanzen\nund Pflanzenteile zu Binde- oder Zierzwecken bleiben jedoch in diesem Kapitel.\n06 01   Bulben, Knollen, Zwiebeln, Luftwurzeln (ausgenommen die WUI'zeltriebe des\nZierspargels) und Wurzelstöcke von Blüten- oder Blattpflanzen:\nA - nicht im Wachstum begriffen ..................................... .                         15\nB - im Wachstum begriffen, auch in Blüte ............................. .                       35\n06 02   Lebende Pflanzen und Wurzeln, anderwe~t weder genannt noch inbeg.riffen,\neinschließlich Stecklinge und Pfropfreiser:\nA - Stecklinge, unbewurzelt, und Pfropfreiser                                                  15\nB - andere:\n1 - Reben, auch veredelt ................................... -...... .                   frei\n2 - Bäume und Sträucher ........................................ .                        25\n3 - Edelrosen und Rosenwildlinge:\na - Veredelungsunterlagen für Edelrosen ........................                 .    20\nb - andere ....................................................                  .    30\n4 - andere:\na - ohne Blüten oder Knospen ..................................                  .    30\nb - mit Blüten oder Knospen ...................................                  .    35\nAnmerkung-.\nKnospen gelten als solche nur dann, wenn sie schon die Farh,e der Blüte erkennen lassen\n06 03   Blumen und Blumenknospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch,\ngetrocknet, gefärbt, gebleicht, imprägniert oder anders behandelt ........... .                 35\nAnmerkung.\nKnospen gelten als solche nur dann, wenn sie schon die Farbe der Blüte erkennen lassen.\n06 04   Blattwerk, Blätter, Zweige, andere Pflanzenteile, Gräser und Moos, zu Binde-\noder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, if!Iprägniert oder\nanders behandelt, mit Ausnahme der Blumen und Blumenknospen der Nr. 0603:\nA - frisch, getrocknet, auch geschwefelt ............................... .                     frei\nB - gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders behandelt ................ .                    35\nAnmerkung zu Nr. 06 03 und 06 04.\nSträuße, Blumenkörbe, Kränze und ähnliche Waren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen,\nwerden je nach Beschaffenheit wie vVaren der N rn. 06 03 oder 06 04 behandelt.\n4","540                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nKapitel 7\nGemüse und andere eßbare Pflanzen, Wurzeln und Knollen\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Zuckerrüben, Zichorienwurzeln, Futterrüben, Steckrüben und andere ,vurzeln zu Futter-\nzwecken (Kap. 12);\nb) Uemiise und andere eßbare Pflanzen, Wurzeln und Knollen, in anderer      ,v eise zubereitet\noder haltbar gemacht, als es in diesem Kapitel vorgesehen ist - z.B. in Gläsern, Büchsen\noder luftdicht verschlossenen Behältnissen - (Kap. 20).\n07 01 Gemüse und andere. Küchengewächse, frisch oder gekühlt:\nA - Pilze:\n1 - Champignons ................................................ .                              35\n2 - andere ...................................................... .                              10\nB - Trüffeln, auch in Stücken ........................................ .                             35\nC - Oliven und Kapern ............................................. .                                30\n1) - Tomaten ...................................................... .                                35\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\nlODM\nE - Zwiebeln, Schalotten und Knoblauch ............................... .                             20\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n6DM\nF - Kartoffeln ..................................................... .                               35\nG - Spargel ........................................................ .                               25\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n25DM\nH - Artischocken . . ......................... _. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..       25\n1 - Kohl:\n1 - Blumenkohl                                                                                 25\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n12DM\n2 - Rosenkohl                                                                                   20\n3 - Rot-, Weiß-, Wirsing- und Spitzkohl ............................ .                          :rn\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n5DM\n4 - anderer .................................................... .                             30\nK - Spinat, Sauerampfer, Chikoree (z. B. Witloof) und andere Salate:\n1 - Kopfsalat .................................................. .                              30\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n12DM\n2 - Spinat, Endiviensalat und Kochsalat ............................ .                          20\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\nlODM\n3 - andere                                                                                      20","~r. -!2 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 19:'>l                                             541\nZollsatz\nTarifnr.                               Bezeichnung der Waren                                                          °lo  des\nWertes\n\\0701)  L - Karotten, weil3e Rüben, Salatrüben, Schwarzwurzeln und andere ähnliche\neßbare Wurzeln:\n1 - Karotten und Möhren                                                                                     25\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\nSDM\n2 - andere                                                                                                 25\nM - Hülsengemüse, auch ausgelöst                                                                                25\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n12DM\nX - Gurken aller Art, Kürbisse aller Art, Auberginen 1md dergleichen:\n1 - Gurken ..................................................... .                                         30\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n18DM\n2 - andere ...................................................... .                                         30\n0 - Porree (Lauch)                                                                                               20\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\nGDM\nP - andere ........................................................ .                                            30\nAnmerkung.\nKartoffeln zur Herstellung von Stärke oder Kartoffelflocken unter Zollsicherung .......... .                  frei\n07 02   Gemüse und andere Küchengewächse, gefror~n ......................... .                                           35\n0703    Gemüse und andere Küchengewächse in Salzlake oder in Wasser mit einem\nZusatz von anderen Stoffen, die zur vorübergehenden Haltbarmachung dienen:\nA- Oliven ........................................................ .                                             30\nB - I{apern ........................................................ .                                           30\nC-Tomaten ........................................................ .                                            25\nD - Zwiebeln ............................................. ; ........ .                                          20\nE - Gurken aller Art ............................................... .                                          30\nF - andere ........................................................ .                                           35\n07 04  Gemüse und andere Küchengewächse, nach beliebigen Verfahren getrocknet,\nauch in Stücke oder Scheiben geschnitten:\nA - ungemischt:\n1 - Trüffeln .................................................... .                                         35\n2 - Kartoffeln ..................... ·.............................. .                                      15\n3 - andere ............................................... ,·, ..... .                                      35\nB - untereinander .gemischt (Julienne) ....... ·.......................... .                                    35\n07 05  Hülsenfrüchte,. trocken, ganz, geschält oder zerkleinert, nicht gemahlen:\nA - Bohnen aller Art .................................................                                           10\nB - Kichererbsen ................................. , ................. .                                           5\nC - andere Er.bsen:\n1- ganz ....................................................... .                                           15\n2 - geschält oder zerkleinert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....... .       20\nD - Linsen .. -...................................................... .                                            5\nE- andere ........................................................ .                                            10\nAnmerkung.\nHülsenfrüchte in Einzelpackungen mit einem Gewicht der Packung von 1 kg oder weniger ...                        25","542                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                          Bezeichnung der Waren                                                                  °1o des\nWertes\n07 06   Wurzeln und Knollen von Mandioka (Manihot, Maniok), Arrowroot (Maranta,\nPfeilwurz), Salep, Topinambur, süßen Bataten und andere ähnliche Wurzeln\nund Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, aüch getrocknet oder in\nStücken ............. : ........................................ • • • · •                                                        frei\nKapitel 8\nEßb~re Früchte und eßbare Fruchtschalen\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind e13bare. Früchte, in anderer\nhaltbar gemacht, als es in diesem Kapitel vorgesehen,ist -\n,v  eise zubereitet oder .\nz.B. in Gläsern, Büchsen oder\nluftdicht verschlossenen Behältnissen - (Kap. 20);\n2. Gekühlte Früchte werden wie frische Früchte behandelt.\n08 01   Früchte aus tropischen Ländern, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen:\nA - Datteln ........................................................ •                                                            10\nB - Bananen ....................................................... .                                                             10\nC - Kokosnüsse, auch geraspelte oder ähnlich zerkleinerte Kokosnußkerne ... .                                                     10\nD - Paranüsse, Anakardien (Akajounüsse) und ähnliche Früchte ........... .                                                        10\nE -Ananas       a e 1 • 1 1 1 1 1 III   1 1 1 1 1 1 1 1 II  1 1 III  III  III III  III  III   III   II  .• III   III   III\n20\nF - andere .................................. .                                                                                   10\nAnmerkung.\nKopra fallt unter Nr. 12 01 - B.\n08 02   Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet:\nA - Apfelsinen:\n1 - bittere (Pomeranzen) ......................................... .                                                        16\n2 - andc.rc ....................................................... .                                                        16\nB - Mandarinen          1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 • 1 1 , 1 , 111 , 111 11 1,1  1 1 1 1 1 1 t 1 1  • 1 t t 1 1 • a • •      16\nC - Clementinen .....................................................                                                             16\nD - Zitronen ................................................. • ... • • •                                                         16\n_E - Pampelmusen und Pomelos (Grapefruits) ........................... .                                                           16\n-F - Zedratfrüchte .................................................. .                                                             16\nG - andere                                                                                                                        16\n08 03   Feigen:\nA·- frisch ......................................................... ,                                                            10\n13 - getrocknet ............•.........................................                                                            10\n0804    \"'eintrauben:\nA - frisch:\n1 - Tafeltrauben                                                                                                             2'5\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n30DM\n2 - Keltertranben und andere Trauben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          25\njedoch\nmindestens\nfür 100kg\n30DM","Nr. 42 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                                                543\nZollsatz\nTarifnr.                                      Bezeichnung der Waren                                                                        °lo  des\nWertes\n(0804-)\nB - getrocknet:\n1 - KoriIJ. thcn                                                                                                                 15\n2 - andere ..................................................... • •                                                             15\n08 05   Schalenfrüchte, anderweit weder genannt . noch inbegriffen, frisch oder ge-\ntrocknet, au~h ohne Schalen:\nA- Mandeln:\n1 - frisch                                                                                                                       10\n2 - getrocknet .................................................. .                                                              10\nB - Haselnüsse                                                                                                                        10\nC - Walnüsse                                                                                                                          10\nD - Eßkastanien (Maronen) .......................................... .                                                                10\nE - Pistazien und andere ............................................ .                                                               10\n08 06   Äpfel, Birnen, Quitten, frisch:\nA - Apfel ......................................................... .                                                                25\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n9DM\nB - Birnen:\n1 - Mostbirnen                                                                                                                   20\njedoch\nmindestens\n. für 100 kg\n3DM\n2 - andere      . . . .. . . . . . . .•.. .. .. .. . . . . .. . . . . .. . . . . . . .. . . .. .. . . .. . . .                   20\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\nSDM\nC - Quitten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         10\n08 07   Steinobst, frisch-:\nA - Aprikosen ..................................................... .                                                                 10\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\nSDM\nB - Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         15\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n15DM\nC - Kirschen und vVeichseln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      20\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\nlODM\nD - Pflaumen und Zwetschgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         20\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\nlODM\nE - anderes ............................... ~ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       20\n5","544                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                        ¼ des\nWertes\n08 08   Beeren, frisch:\nA - Erdbeeren                                                                                   20\njedo~h\nmindestens\nfür 100 kg\n20DM\nB - Johannisbeeren und Himbeeren.\n1 - schwarze .Johannisbeeren ...................................... .\n2 - andere ...................................................... .                        20\nC - Preiselbeeren und Heidelbeeren ................................... .                        10\nD - andere ........................................................ .                           20\n08 09   Melonen und andere frische Früchte, in den vorstehenden Nummern 0801 bis\n08 08 weder genannt noch inbegriffen .................................. .                        20\n08 10   Früchte, auch in Stücken oder zerquetscht, gefroren                                              35\nAnmerkung.\nPiilpe zur industriellen Verarbeitung unter Zollsicherung                                     10\n0811    Früchte, auch in Stücken oder zerquetscht, in Salzwasser oder in Wasser mit\neinem Zusatz von anderen Stoffen, die zur vorübergehenden Haltbarmachung\ndienen:\nA - Apfelsinen und andere Orangen ................................... .                         10\n13 - Zedratfrüchte ................................................... .                        10\nC - Aprikosen ..................................................... .                           10\nD - andere ..................................................... • • • •                        10\nCS 12   Früchte, auch in Stiicken oder in Scheiben geschnitten, getrocknet, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen, einschließlich der getrockneten, weder ge-\nkochten noch gezuckerten Pasten:\nA - Apfel und Birnen ................................................ .                         10\nB - Aprikosen ....................,..,...... ........... : ................... .                 10\nC - Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen ................... .                    10\nD - Pflaumen und Zwetschgen ....................................... .                           10\nE - Preiselbeeren und Heidelbeeren ......................... : ......... .                      10\nF - andere ......................................................... .                          10\nSchalen von Zitrusfrüchten, Melonen und ~nderen Früchten, frisch, gefroren,\nin Salzwasser oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoff cn, die zur\nvorübergehenden Haltbarmachung dienen, oder getrocknet ................ .                       frei\nKapitel 9\nKaffee, Tee, Mate und Gewürze\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) ungemahlene Pfefferfrüchte der Gattung »Capsic.um« ohne brennenden Geschmack (Kap. 7);\nb) Kubebenpfeffer der Art »Cubeba officinalis Miquel« (Kap. 12);\nc) Vanillezucker (Kap. 17).","Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 19i:>l                            545\nZollsatz\n'farifnr.                                Bezeichnung der Waren                                      fiir 100 kg\n09 01    Kaffce, auch gebrannt oder koffeinfrei, einschließlich Abfall, Schalen und\nHäutchen:\nA - nicht gebrannt, einschließlich Abfall:\n1 - koffeinhaltig ............................................... • .                 160 DM\n2 - koffeinfrei .................................................. .                  300Dl\\I\nB - gebrannt, auch gemahlen oder in beliebigem Verhältnis mit anderen Stoffen\ngemischt, einschl icfüich Abfä II:\n1 - koffeinhal tig ................................................ .                 ;3001)1\\f\n2 - koffeinfrei ... ·............................................ ,' .. .             :wonM\nC - Schalen und Häutchen ........................................... .                     160DM\n09 02   Tee, einschließlich Abfall:\nA - in Behältnissen mit einem Gewicht von 5 kg oder weniger ............. .                500DM\nB - in anderen Behältnissen ............................... ; .......... .                 350DM\n·Zollsatz\n¼ des\n'\\\\'ertes\n09 03   Mate ......................................................... • • • • ·                         20\n09 04   Pfeffer der Gattung »Pipcr«, Paprika der Gattung »Capsicum« und Pimente der\nGattung »Pimenta((:\nA - Pfeffer:\nl - nicht gemahlen, nicht zerkleinert ............................... .                     25\n2 - gemahlen oder sonst zerkleinert ............................ ·.... .                     35\nB - Paprika:\n1 - nicht gemahlen, nicht zerkleinert .                                                     15\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n50DM\n2 - gemahlen oder sonst zerkleine:rt ................................ .                      25\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n·75DM\nC - Pimente:\n1 - nicht gemahlen, nicht zerkleinert                                                       15\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n75DM\n2 - gemahlen oder sonst zerkleinert ................................ .                       25\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\nAn rn e r k u n gen.\n115DM\n1. Unter Absatz B fallen alle Früchte der Gattung »Capsicum\" mit brennendeiu Geschmack,\nauch frische.\n~- Gemahlene Früchte der Gattung »Capsicum« ohne brennenden Geschmack fallen unter\nNr. U~ 10; nichtgemahlene Früchte dieser Art fallen in das Kapitel 7.\n09 05   Vanille:\nA - nicht gemahlen, nicht zerkleinert                                                            15\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n150DM\nB - gemahlen oder sonst zerkleinert .... , .......... , ................... .                     25\njedoch\nmindestens\nfiir 100 kg\n225DM","546                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                           Bezeichnung der Waren                                                              °lo des\n\\\\ ertes\n09 06  Zimt und Zimtblüten:\nA - nicht gemahlen, auch in Bruchstücken ............................... .                                        25\nB - gemahlen ...................................................... .                                             35\n09 07  Gewürznelken (Mutternelken, Knospen und Stengel):\nA - nicht gemahlen, nicht zerkleinert .................................. .                                       15\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n75DM\nB - gemahlen oder sonst zerkleinert ................................... .                                         25\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n115DM\n09 08   Muskatnüsse, auch mit Schale, Muskatblüten; Amomen und Kardamomen:\nA - Muskatniisse und Muskatblüten:\n1 - nicht gemahlen, auch in Bruchstücken ........................... .                                        25\n2 - gemahlen ................................................... .                                            35\nB - Amomen und Kardamomen:\n1 - nicht gemahlen, auch gebrochene Fruchtkerne .................... .                                        25\n2 - gemah] cn .................................................... .                                          35\n09 09  Anis, Sternanis (Badian), Fenchel, Koriander, Kümmel aller Art und\nWacholderbeeren:\nA - Sternanis:\n1 - nicht gemahlen, nicht zerkleinert ............................... .                                       10\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n150DM\n2 - gemahlen oder sonst zerkleiner~ ................. , .............. .                                      15\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n225DM\nB - Kümmel aller Art:\n1 - nicht gemahlen, nicht zerkleinert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         10.\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n20DM\n2 - gemahlen oder sonst zerkleinert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         15\njedoch\nmindestens\nfiir 100 kg\n30DM\nC - Anis, Fenchel und Koriander:\n1 - nicht gemahlen, nicht zerkleinert                                                                       , 10\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n4DM\n2 - gemahlen oder sonst zerkleinert ................................. .                                       1:\\\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n30DM","Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                                         547\nZollsatz\nTarifnr.                              Bezeich·n ung der Waren                                                              °lo des\nWerte;;\n(0000)  D - Wacholderbeeren:\n1 - nicht gemahlen, nicht zerkleinert ............................... .                                         10\njedoch\nmindestehs\nfür 100 kg\nSDM\n2 - gemahlen oder son·st zerkleinert ................................ .                                         15\njedoch\nmindestens\nfür 100 k 0\n10D:M ~\n0910    Safran und andere Gewürze:\nA - Safran:\n1 - nicht gemahlen, nicht zerkleinert     t t 1 1 t I t t I t 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 t 1 1 1 1 1 1 1 1\n15\njedoch .\nmindestens\nfür 100 kg\nlO0DM\n2 - gemahlen oder sonst zerkleinert ................................. .                                         25\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n150DM\nB - andere:\n1 - nicht gemahlen, nicht zerkleinert ................................ .                                         15\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n75DM\n'Y\n2 - gemahlen oder sonst zerkleinert ................................ .                                           ..; !)\njedoch\nmindestens\nfür 1.00 kg\n115DM\nKapitel 10\nGetreide\nAllgemeine Anmerkung.\nDieses Kapitel umfaßt nur unbearbeitete Körner mit Ausnahme von geschältem oder poliertem\nReis.\n10 01   Weizen, Spelz und. Mengkorn ........................................ .                                                 20\nAnmerkung.\nWeizen zur Herstellung von Weizenstärke unter Zollsicherung .......................... .\n10 02   _Roggen ........................................................... .                                                  20\n10 03   Gerste                                                                                                               frei\n10 04   Hafer                                                                                                                frei\n10 05   Mais                                                                                                                 frei\n10 06   Reis, auch Bruchreis:\nA - in Strohhülse (ungeschält) ....................................... .                                                  5\nB - geschält:\n·1 - nicht poliert ................................................. .                                          frei\n2 - poliert ..................................................... .                                              25\nAnmerkung.\nReis und Bruchreis zur Herstellung von Stärke, Quellmehl oder Suppenerzeugnissen unter\n_Zollsicherung ..................................................................... .                              frei\n10 07   Buchweizen, Hirse, Dari (Milocorn), Kanariensaat und andere Getreidearten                                            frei","548                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                                                     °lo des\nWertes\nKapitel        11\nMüllereierzeugnisse, Malz, Stärke und Stärkemehl; Kleber und Klebermehl\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Mehl von Ülsaaten. und Olfrüehten, Hopfenmehl und andere Mehlarten des Kapitels 12;\nb) Müllereierzcugnisse, Malz, Stiirke und Stärkemehl, für den diätetischen oder pharmazeu-\ntischen Gebrauch besonders zubereitet (Kap. 18, 19 und 30);\nc) Miillereicrzeugnisse, erhitzt oder geröstet (Kap. 19);\nd) Kaffee-Ersatz aus gebranntem Malz (Kap. 21);\ne) Stärke, Stärkemehl, geröstet (Kap. 35).\n11 01  Mehl aus Getreide:\nZollsatz\nA - aus W cizcn, Spelz oder Mengkorn .................................. {                                               für Weizen\n+ 15\nZollsatz\nB - aus Roggen ..................................................... {                                                  für Roggen\n+ 15\nC - aus   Gerste ..................................................... .                                                     12\nD - aus    I-Iafer ...................................................... .                                                   12\nE - aus    Mais ...................................................... .                                                     12\nF - aus   Reis ...................................................... .                                                      30\nG - aus    anderem Getreide .............................. ; ............. .                                                  20\n1102   Grütze, Grieß; Körner, geschrotet, perlförmig oder gequetscht (Flocken); eß-\nbare Getreidekeime:\nZollsatz\nA - von Weizen, Spelz oder M cngkorn ................................. · {                                              für Weizen\n+ 15\nB - von Gerste ............. , ...................................... .                                                       15\nC - von Hafer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........................ .                             15\nD - von Mais .................................. · .................... .                                                      15\nE - von anderem Getreide, mit Ausnahme von geschältem Reis und Bruchreis ..                                                  15\n1103   Mehl aus Hülsenfrüchten der Nr. 07 05 ................................ .                                                      15\n1104   MP-hl aus Früchten und Fruchtschalen des Kapitels 8 ..................... .                                                   10\n1105   Kartoffelwalzmehl, Kartoffelgrieß, Kartoffelsago, Kartoffelflocken und Preß-\nkartoffeln (Kartoffelbrei) ............................................ .                                                     30\n1106   Mehl und Grieß, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Mehl aus Tapiokawurzeln                                                                                                  frei\nB - anderes Mehl sowie Grieß\n1107   Malz, auch geröstet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       20\n1108   Stärke und Stärkemehl .............................................. .                                                        25\n1109   Kleber und Klebermehl (Gluten und Glutenmehl), auch geröstet ........... .                                                    30","Nr. 42 -  Tag de·r Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                               549\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                           ¼ des\nWertes\nKapitel 12\nOlsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene Körner, Samen und Früchte;\nPflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und pflanzliche Futtermittel\nAl1gemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Oliven (Kap. 7 und 20);\nb) Kokosnüsse, auch geraspelte oder ähnlich\" zerkleinerte Kokosnußkerne zum Genuß\n(Kap. 8);\nc) zubereitetes Senfmehl (Kap. 21);\nd) Pflanzen, Pflanzenteile, Körner und Früchte der Nr. 12 07, untereinander g~mischt oder\nin Aufmachungen für den Einzelverkauf (Kap. 30, 33 und 38).\n2. Die in Nr. 12 03 genannten Samen und Früchte gelten ohne Rücksicht auf ihren Ver-\nwendungszweck stets als Samen und Früchte zur Aussaat. Hülsenfrüchte der Nr. 07 05,\nSamen von Gewürzen und andere Erzeugnisse des Kapitels 9, Getreide (Kap. 10), O1-\nsaaten (Nr.1201) und Samen der Nr.1207 fallen nicht unter die Nr.1203. Sie bleiben\nebenfalls ohne Rücksicht auf ihren Verwendungszweck bei ihren Tarifstellen.\n12 01   Olsaaten und ölhaltige Früchte, auch geschrotet:\nA - Erdnüsse ......................................................                          .   frei\nB- Kopra ................................................. : .......                         .    frei\nC - Palmfrüchte und Palmkerne ......................................                         .    frei\nD - Sojabohnen ....................................................                          .    frei\nE - Rizinus-, Pulguera-, Marfourair- und Mowrasaaten ...................                     .    frei\nF - Leinsaat ........................................................                        .    frei\nG - Senfsaat .......................................................                         .    frei\nH - Raps und Rübsen ...............................................                          .    frei\nI - Mohnsaaten und Nigersaat ........................... ·.; ..........                     .    frei\nK - Baumwollsaat ..................................................                          .    frei\nL- Sesam .........................................................                           .    frei\nM- andere ............................• .............................                        .    frei\nAnmerkung.\nOlsaaten und_ ölhaltige Früchte in Einzelpackungen mit einem Stückgewicht von 1 kg oder\nweniger ................................................................ •.• ....... .           15\n12 02   Mehl von Olsaaten und ölhaltigen Früchten:\nA - aus Sojabohnen:\n1 - nicht entölt ................................................. .                         25\n2 - entölt ...................................................... .                         frei\nB - anderes ........................................................ .                            frei\nAnmerkung.\nAls entölt ist Sojabohnenmehl mit einem Olgehalt von höchstens 70/o zu behandeln.\n12 03   Samen und Früchte zur Aussaat, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Rübensamen:\n1 - Zuckerriibcnsamcn ................................_...........                     .     25\n2 - andere .....................................................                       .     25\nB - Grassamen und andere Samen für \"'\\Viesen oder für den Feldfutterbau:\n·1 - Rotkleesamen (Trifolium pratense) ..............................                    .    10\n2 - Luzerne- und Esparscttcsamen .................................                      .    10\n3 - andere Samen .................................................                     .     15\nC - Blumensamen ................. ; ................................                        .     25\n1) - Gemüsesan1en ..................................................                         .     25\nE - Samen von Nadelbäumen, auch samenhaltige Zapfen...................                      .    frei\nF - Wickensamen, Lupinensamen_ und andere Samen und Früchte .........                        .    20","550                                Hundt~sgesetzblatt, .Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTaritnr.                                Bczeichn ung der Waren                                           °lo des\nWertes\n12 04  Zuckerriihen, auch Schnitzel, frisch, getrocknet oder gemahlen; Zuckerrohr:\nA - Zuckcniiben, auch Schnitzel:\n1-frisch ········••'••···········································                           frei\n2 - andere                                                                                    10\n11 - Zuckerrohr ........... ·.. , ....................................... .                       frei\n12 05  Zichorienwurzcln, griin oder getrocknet, auch geschnitten, nicht geröstet                         frei\n12 06  Hopfen:\nA - Zapfen ........................................................ .                              15\nB - Hopfonmehl (Lupulin) ........................................... .                             15\n12 07   Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte, die üblicherweise zur Herstellung\nvon Arzneiwaren, Riechmittcln oder lnsektenvertilgungsmitteln verwendet\nwerden, anderweit weder genannt noch inbegriffen, frisch, getrocknet, zerstoßen\noder gemahlen:\nA - zur Herstellung von Riechmi tteln:\n1 - Tonkabohnen ......................................... .                                  frei\n2 - Blütenblätter ................................................ .                         frei\n3 - andere (z.B. Wurzeln, Hölzer, Rinden und Blüten) ................ .                      frei\nB - zur Herstellung von Arzneiwaren oder Insektenvertilgungsmitteln:\n1 - Pyrethrum (Wurzeln, Rinden, Stiele, Blätter und Blüten) ........... .                   frei\n2 - Wurzeln von rotenonhaltigen Pflanzen (z. B. von Derris, Timbo, Cube,\nBarbasco oder Tephrosia) ..................................... .                        frei\n3 - Kubebenpfeffer (Cubeba officinalis Miquel) ....................... .                     frei\n4 - Chinarinde ........................................... .' ...... ;                       frei\n5 - Blüten (z.B. Kamillenblüten), Blütenstände, Blütendolden und Blätter                     frei\n6 - andere (z.B. Algen, Moose, Flechten, Wurzeln, Holz, Rinden, Früchte,\nKörner und Stengel) ......................................... .                         frei\nAnmerkung.\nWaren dieser Nummer mit einem Gewichtsanteil bis zu 20 0/o Athylalkohol zur Herstellung\nvon Arzneiwaren, Ricchmitteln oder Insektenvertilgungsmitteln unter Zollsicherung ........ .    frei\n12 08  Johannisbrot, frisch oder getrocknet, auch zerstoßen oder gemahlen; Frucht-\nsteine und andere pflanzliche Erzeugnisse zum Genuß, auch gemahlen, ander-\nweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Johannisbrot ................................................... ,:                             10\nB - J ohannisbrotkerne, gemahlen ..................                1 •••••••••••••••••••            15\nC - Fruchtsteine, einschließlich der Kerne ....... ; ...................... .                       5\nD - andere ....................... ·... ; ........................... ·.•.                        frei\n12 09  Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt ...................... .                       frei\n12 10   Futterrüben, Steckrüben und andere Wurzeln zu Futterzwecken; Futter-\npflanzen und andere pflanzliche Erzeugnisse zu Futterzwecken, frisch oder- ge-\ntrocknet, auch gehäckselt, nicht weiter zubereitet, mit Ausnahme der in Nr. 1209\naufgeführten Erzeugnisse:\nA - Futterrübe,.n, Steckrüben und andere Wurzeln zu Futterzwecken ........ .                        10\nB - andere .................................. ·........................ .                        frei","Nr. 42 -    Tag der_ Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                               551\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                            °lo des\nWertes\nKapitel 13\nPflanzliche Rohstoffe zum Färben oder Gerben; Gummiarten, Harze und andere\npflanzliche Säfte und Auszüge\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) pflanzliche (He, Fette und Wachse (,Kap. 15);\nb) Malzextrakte (Kap. 19);\nc) F,rucht- und Gemüsesäfte (Kap. 20, 22);\nd) Kaffee-Extrakte (Kap. 21);\ne) Pflanzensäfte und -auszüge, alkoholhaltig (Kap. 21, 22);\nf) Kampfer, natiirlicher, und Glycyrrhizin (Kap. 29);\ng) Gerb- und Farbstoffauszüge (Kap. 32);\nh) ätherische Ole und pflanzliche Essenzen (Kap. 33);\ni) Kautschuk und kautschukähnliche Gummiarten (Kap. 40).\n13 01   Pflanzliche Stoffe zum Färben oder Gerben:\nA- Hölzer                                                                                          frei\nB- Rinden                                                                                          frei\nC - Beeren, Nüsse und andere Früchte ......................... ·........ .                        frei\nD - andere ............. _.................................... •-•, • • • • •                      frei\n13 02   Schellack, auch gebleicht; Gummiarten; Gummiharze; natürliche Harze und .\nBalsame:\nA - Schellack:\n1 - nicht gebleicht ............................................... .                         frei\n2 - gebleicht .................................................... .                           10\nB - andere                                                                                         frei\n13 03   Pflanzensäfte und -auszöge; Pektin; Agar-Agar und andere Pflanzensehleime\nund natiirliche Verdickungsstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA- Pektin:\n1 - flüssig oder teigartig (Pektinsaft oder -extrakt) ................... .                    25\n2 - trocken ..................................................... .                            35\nB - andere                                                                                         frei\nAnmerkung.\nSüßholzextrakt (Lakritze), gezuckert, mit einem Zuckergehalt von mehr als 10 °/o des Gewichts\noder in Form von Zuckerwaren, fällt in das Kapitel 17.\nKapitel 14\nFiecht- und Schnitzstoffe und andere Rohstoffe sowie Halberzeugnisse\npflanzlichen Ursprungs\nAllgemeine Anmer·kung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Holzspan und Holzwolle (Kap. 44);\nb) Textilfasern und pflanzliche Stoffe, die für ihre Verwendung als Spinnstoffe aufbereitet\nworden sind (Abschnitt XI);\nc) Pinselköpfe (Kap. 96).","552                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                    Bezeichnung der Waren                                                              °1o des\nWertes\n14 01   Pflanzliche Stoffe, für die Korb- und Flechtwarenherstellung geeignet, ander-\nweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Korbweiden:\n1 - roh, nicht gespalten ........................................... .                                               5\n2 - geschält, poliert oder gefärbt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             5\n3 - gespalten oder anders bearbeitet ............................... .                                              15\nB - Schilf, Bambus und dergleichen:\n1 - roh oder nur gequetscht ....................................... .                                              frei\n2 - nur gespalten ............................................... .                                                frei\n:3 ~ poliert, gefärbt oder anders bearbeitet ........................... .                                         frei\nC - Stuhlrohr, Binsen und dergleichen:\n1 - roh oder nur gequetscht ....................................... .                                              frei\n2 - gespalten oder abgeschält (Pecldig), auch poliert oder gefärbt ....... .                                        15\n3 - gerissen oder anders bearbeitet ................................. .                                             15\nD - Raffia ....................................· ..................... .                                               frei\nE - Getreidestroh, gereinigt, gebleicht oder gefärbt ...................... .                                          frei\nF - Lindenbast und andere pflanzliche Stoffe, auch zu Strängen zusammen-\ngedreht ....................................................... .                                                  frei\n14 02  Pflanzliche Stoffe für Polsterzwecke, auch zu Strängen zusammengedreht,\nanderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA- Kapok:\n1 - roh ..................................................... , ... .                                              frei\n2 - gereinigt, gekrempelt oder anders behandelt ..................... .                                              5\nB - Pflanzenhaar, Seegras und andere:\n1 - Crin d' Afrique ............................................... .                                              frei\n2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........• .. ·. ·. . . . . . . . . .... .   frei\n14 03  Pflanzliche Stoffe für Besen, Bürsten und Pinsel ( z. Il. Sorgho, Piassava,\nQuecken und Istcl), anderweit weder genannt noch inbegriffen, auch zu Strängen\nzusammengedreht oder in Bündeln, roh, gebleicht oder gefärbt ............. .                                            frei\n14 04  Fruchtsteine, Fruchtlt:erne, Schalen und Nüsse zum Schnitzen, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen ............................................. .                                                frei\n14 05  Andere pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen,\nroh, gebleicht oder gefärbt:\nA - Espartogras (Alfa, Spartogras und Diß), auch zu Strängen zusammen-\ngedreht ........................................................ .                                                 frei\nB - andere                                                                                                             frei","Nr. 42 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                             553\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                        °lo  des\nWertes\nAbschnitt III\n••\nTierische und pflanzliche Fette und Ole;\nErzeugnisse ihrer Spaltung; genußfertige\nSpeisefette; Wachse tierischen und pflanz-\nlichen Ursprungs\nKapitel 15\nTierische und pflanzliche Fe.tte und Ole; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genuß.;\nfertige Speisefette; Wachse tierischen und pflanzlichen Ursprungs\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem·Kapitel sind:\na) Schweinespeck, anderes Schweinefett und Geflügelfett, weder gepreßt noch ausgeschmolzen\n(Kap. 2);                                                                            .\n. b) Butter (Kap. 4);\nc) Kakaobutter (Kakaoöl) und Kakaofett (Kap. 18);\nd) Grieben, Olkuchen, Oliventrester und andere Rückstände von der Pflanzenölgewinnung\n(Kap. 23);\ne) isolierte Fettsiiuren, zubereitetes Wachs, Fettstoffe zu pharmazeutischen Erzeugnissen,\nFarben, Lacken, Seifen, Riech-, Körperpflege- und Scbiinheitsmitteln verarbeitet, sul-\nfonicrte öle und andere Erzeugnisse des Abschnitts VI;\nf) Olkautschuk (Kap. 40).                                        ·\n15 01   Schweineschmalz, Schmalzöl und gepreßtes oder a~sgeschmolzenes Geflügelfett:\nA - rohes Schweineschmalz .......................................... .                          15\nB - gereinigtes Schweineschmalz; Gefliigelfett .......................... .                     22\nC - Schmalzöl ..................................................... .                           22\nAnmerkung.\nWaren dieser Nummer unter Zollaufsicht ungenießbar gemacht oder für technische Zwecke\nunter Zollsicherung ................................................................ .      frei\n15 02   Talg, roh oder ausgeschmolzen, einschließlich des sogenannten )) premier jus cc:\nA - roh, auch in Strängen ............................................ .\n13 - anderer ........................................................ .                         12\nAnmerkung.\nWaren dieser N umrner unter Zollaufsicht ungenießbar gemacht oder für technische Zwecke\nunter Zollsicherung ............................................................... .       frei\n15 03   Oleostearin; Oleomargarin, nicht emulgiert, weder gemischt noch zubereitet .. .                  15\nAnmerkung.\nWaren dieser Nummer unter Zollaufsicht ungenießba1· gemacht oder für technische Zwecke\nunter Zollsicherung ................................................................ .      frei\n15 04   Fette und öle von Fischen oder Meerestieren, auch gereinigt:\nA - Lebertran:\n1 - roh ......................................................... .                       10\n2 - gereinigt, einschließlich Medizinallebertran ....................... .                20\nB - Wal:fischtran (Walöl), vValfett und andere Fette und Ole ............. .                  frei\n15 05   Wollschweißfett und W ollschweißfettderivate, einschließlich Lanolin ....... .                   10\n15 06   Andere Fette und öle tierischen Ursprungs, einschließlich Klauenöl, Knochen-\nfett und Abfallfett ..... ' ............................................. .                    frei","554                                    Bundesgesetzblatt, Jah1·gang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                    Bezeichnung der Waren                                         ¼ des\nWertes\n15 07   Fette öle pflanzlichen Ursprungs, flüssig oder fest:\nA- roh:\n1 - Leinöl und Olivenöl .......................................... .                         8\n2 - andere .......................... '........................... .                         6\nB - nicht roh:\n1 - Leinöl und Olivenöl .... : ..................................... .                      14\n2 - andere                                                                                  12\nAnm c r k u n gen.\n1. Olc dieser Nummer sind pflanzliche öle, deren natürlicher Säuregehalt weniger als 50 °/o,\nbei Oliven- und Palmiil weniger als 85 O/o betriigt.\n2. Robe Olc dieser Nummer, ungenießbar, unter Zollaufsicht ungenießbar gemacht oder zur\n· V crarbeitung in der chemischen oder pharmazeutischen Industrie unter Zollsicherung ... .   frei\n15 08   Gekochte, oxydierte, geblasene öle, Sulfuröle sowie Standöl ............... .                      12\n15 09   N atiirliche Gerbfette ................................. ,............... .                        15\n1510    Fettsäuren und saure öle:\nA - Fettsäuren ..................................................... .                             18\nB - saure öle ...................................................... .                             12\nA n m c r k u n g c n.\nL Saure ük dieser Nummer sind tierische und pflanzliche Fettstoffe, deren natürlicher Säure-\ngehalt :>Ü 0/o oder mehr, jedoch weniger als 85 0/o beträgt.\nAusgenommen sind Oliven- und PalmöL\n~- Fcttsiiurcn dieser Nummer sind tierische und pflanzliche Fettsäuren, deren Gehalt an\nfreien Fettsiiuren 85 0/o oder mehr beträgt\nA usgcnornmen sind isolierte Fcttsä uren (Kap. 29).\n1511    Glycerin, roh, einschließlich Glycerinwasser und -lauge                                           frei\n15 12   Fette und öle, gehärtet:\nA - zum Genuß verwendbar                                                                           18\nB - andere ........................................................ .                               6\nAnmerkung.\nG ehiirtetes vValöl und gehärtetes Fischöl zur Herstellung von Margarine, Kunstspeisefetten\noder- anderen zubereiteten Speisefetten unter Zollsicherung ............................... .        2\n15 13   Margarine, Kunstspeisefette und andere zubereitete Speisefette, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen:\nA - Margarine ........................................ ,............. .                           30\nB - andere ........................................................ .                             30\n15 14   Walrat (Spermaceti), roh, gepreßt oder gereinigt                                                     6\n15 15   Bienenwachs und andere Insekten wachse:\nA - roh ........................................................... .                            frei\n13 - anderes ....................................................... .                            24\n1516    Pflanzen wachse:\nA - roh ...................................................... : .... .                           frei\nB - anderes                                                                                        24\n15 17   N e~tralisationspasten ( Soapstocks ), Bodensatz (öldraß), Stearinpech, Wollpech\nund andere Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen:\nA - Neutralisationspastcn und Bodensatz ............................... .                          18\nB - andere ........................................................ .                            frei","Nr. 42 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                            555\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                        ¾ des\nWertes\nAbschnitt IV\nErzeugnisse des N ahrungsmittelgew-erbes;\nGetränke, alkoholische Flüssigkeiten\nund Essig; Tabak\nAllgemeine Anmerkung.\nWaren dieses Abschnitts, die Saccharin oder andere künstliche Süßstoffe enthalten, sind wie\ndie entsprechenden gezuckerten Waren zu behandeln.\nKapitel 16\nZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren oder Weichtieren\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen rnn diesem Kapitel sind Fleisch, Fische, Krebstiere und Weichtiere, die nach\nden in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht sind.\n~- Zubereitungen aus verschiedenen Nahrungsmitteln (z.B. aus Fleisch, Fisch, Gemµse,\nFrüchten) we1·den, wenn nichts anderes bestimmt ist, wie gleichartige Zubereitungen aus\ndemjenigen Bestandteil behandelt, der zur Anwendung des höchsten Zollsatzes fiihrt. Es\nbleiben jedoch außer Betracht Zutaten, die nur zum ,vürzen dienen oder die im Verhältnis\nzum Hauptnahrnngsmittel von geringer Bedeutung sind.\nKonserven aus \\erschiedenen Nahrungsmitteln werden in gleicher \\iVeise behandelt.\n16 01   ,vurst und Wurstwaren aus Fleisch, Innereien od~r anderem Schlachtanfall,\nauch in luftdicht verschlossenen Behältnissen:\nA - aus Lebern:\n1. - von Gänsen oder Enten                                                                25\n2 - von anderen Tieren .......................... ,................. .                    25\nI-3 - andere .......................... ·............. ,. ................ .                      25\n16 02   Andere Zubereitungen und Konserven aus Fleisch, Innereien oder anderem\nSchlachtanfall:\nA - in luftdicht verschlossenen Behältnissen:\n1. - aus Lebern:\na - von Gänsen oder Enten                                                            25\nb - von anderen Tieren                                                               25\n2 - andere:\na - von Rindern ..............................................                  .    25\nb - von Schafen . . . . . . ................................ : .......          .    25\nc - von Schweinen ............................................                  .    25\nd - von Wild, Geflügel oder Kaninchen ..........................                .    25\nc - vor1 anderen Tieren ............... ,, .........................            .    25\nB - in anderer Aufmachung:\n1 - aus Lebern:\na -. von Gänsen oder Enten ..................................... .                   25\nb - von anderen Tieren . ,...................................... .                   25\n2 - andere                                                                                25","556                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                                   ¼ des\nWertes\n16 03    Fleischextrakte und Fleischbrühen, auch gesalzen, auch mit Geschmackstoffen\noder Gewürzen:\nA - Fleischextrakte, rein oder nur gesalzen, in Umschließungen mit einem Roh-\ngewicht von 25 kg .oder mehr ...................................... .                                 5\nB - andere ............................................. -. ........... .                                30\n16 04  Fischzubereitungen und Fischkonserven, einschließlich Kaviar, Kaviarersatz\nund Fischsuppenerzeugnisse:\nA - Kaviar und Kaviarersatz ......................................... .                                  40\nB - Pasteten, Pasten, Wurst nnd Wurstwaren von Fischen ................ .                                 35\nC - andere:\n1 - in luftdicht verschlossenen Behältnissen:\na - Lachsfische (Salmoniden) ................................... .                              30\nb - Sardinen (Sardina pilchardus oder Clupea pilchardus) ........... .                          30\nc - Sardellen (Anchovis, Engraulis encrasicholus) .................. .                          ~rn\nd - Sprotten (Clupea sprattus) .................................. .                             30\ne - Heringe .................................................. .                                28\nf - andere ................................................... .                                30\n2 - in anderer Aufmachung ....................................... .                                 30\n16 05   Krebstiere und Weichtiere, einschließlich Muscheln, zubereitet oder haltbar\ngemacht, einschließlich Suppenerzeugnisse ............................. .                                  40\nKapitel 17\nZucker und Zuckerwaren\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Zuckerwaren, die Kakao enthalten (Kap. 18);\nb) gezuckerte Zubereitungen der Kapitel 19 bis 24 und 30;\nc) chemisch reine Zuckerarten (Kap. 29), jedo\".h nicht die Saccharose.\n2. Sirup auf der Grundlage von Zucker oder Melasse, weder mit Aromen noch mit Farb-\nstoffcn versetzt, wird, je•nach Art und Beschaffenheit, wie Zucker oder Melasse der\nN rn. 17 01 bis 17 03 behandelt.\nZollsatz\nfür 100 kg\n17 01  Rüben- und Rohrzucker ............................................. .                                  :32DM\nAnmerkung.\nRohzucker zur Raffination unter Zollsicherung ........................................ .              25DM\nZollsatz\n¼ des\nWerte&\n17 02  Anderer Zucker, einschließlich Kunsthonig, auch mit natürlichem Honig ge-\n1nischt; Karamelzucker ............................._................ .                                   30\n17 03  Melasse, auch entfärbt . . . . . . . . . . . . . . . . ..................-. . . . . . . . . . . . . .      20\nAnmerkung.\nMelasse zur Herstellung von Zitronensäure in der chemischen Industrie unter Zollsicherung              frei\n17 04   Zuckerwaren ohne Zusatz von K-akao ............................. ·..... .                                 35","Nr. 42 -  Tag- der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                                         557\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                                                     ¼ des\nWertes\n17 05   Zucker und Sirup, mit Aromen oder Farbstoffen versetzt, einschließlich Vanille-\noder Vanillinzuckcr, und ähnliche Nahrungsmittelzubereitungen, ausgenommen\nFruchtsäfte mit beliebigem Zuckerzusatz ............................... .                                                    35\nKapitel 18\nKakao und Erzeugnisse daraus\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Zubereitungen' auf der Grundlage von Mehl, Stärkemehl oder Malzextrakt aus Nr. 19 02\nmit einem Gehalt an Kakao von weniger als 50 0/o des Gewichts;\nb) feine Backwaren der Nr. 19 08 mit beliebigem Gehalt an Kakao;\nc) Zubereitungen der Kapitel 21, 22 und 30 mit beliebigem Gehalt an Kakao.\n18 01   Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet ............................ .                                                     10\njedoch\nmindestens\nfür 100 kg\n30DM\n18 02   Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall .................. .                                                      25\nAnmerkung.\nKakaoschalen zur Herstellung von 'J'heobromin unter Zollsicherung ...................... .                                frei\n18-03   Kakaomasse ....................................................... .                                                          35\nAnmerkung.\nEntfettete Kakaomasse zur Herstellung von Theobromin unter Zollsicherung ............. .                                  frei\n1804    Kakaobutter (Kakaoöl) und Kakaofett ................................ .                                                        35\nAnmerkun_g.\nKakaobutter zur Verarbeitung in der pharmazeutischen Industrie unter Zollsicherung ....... .                              frei\n18 05   Kakaopulver:\nA - nicht gezu~kert                                                                                                         30\nB - gezuckert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .... .      40\n18 06   Schokolade und Schokoladewaren ..................................... .                                                        40\nAnmerkung.\nWie Schokoladewaren werden behandelt:\na) Zuckerwaren mit beliebigem Gehalt an Kakao;\nb) Zubereitungen für die Ernährung von Kindern oder für den Diät- oder Küchengebrauch\nauf der Grundlage von Mehl, Stärkemehl oder Malzextrakt, mit einem Gehalt an Kakao\nvon ;JÜO/o oder mehr des Gewichts.\nKapitel 19\nZubereitungen ·auf der Grundlage von Getreide, Mehl oder Stärkemehl;\nBackwaren\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Müllereierzeugnisse, Malz, Stärke und Stärkemehl in den verschiedenen Zubereitungen\ndes Kapitels 11;\nb) Zubereitungen :ür die Ernährung von Kindern oder für den Diät- oder Küchengebrauch\nauf der Grundlage von Mehl, Stärkemehl oder Malzextrakt, mit einem Gehalt an Kakao\nvon 50 0/o oder mehr des Gewichts (Kap. 18);\nc) Kaffee-Ersatz (Kap. 21);\nd) Erzeugnisse auf der Grundlage von Mehl oder Stärkemehl, als Tierfutter zubereitet\n(z.B. Hundekuchen) (Kap. 23);\ne) pharmazeutische Zubereitungen (Kap. 30).\n2. Zubereitungen dieses Kapitels auf der Grundlage von Mehl aus Früchten oder Hülsen-\nfrüchten werden wie die entsprechenden Erzeugnisse auf der Grundlage von Getreidemehl\nbehandelt.                                                                      -","558                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                      Bezeichnung der Waren                                                                    ¼ des\nWertes\n19 01   Malzextrakt, nicht zubereitet· .............................. , .......... .                                                    20\n19 02  Zubereitungen für die Ernährung von Kindern oder für den Diät- oder Küchen-\ngebrauch auf der Grundlage von Mehl, Stärkemehl oder Malzextrakt, auch mit\neinem Gehalt an Kakao von weniger als 50 0/o des Gewichts .. ·...... , ....... .                                                30\n1903    Teigwaren ........................................................ .                                                            30\n19 04   Tapioka .............. ·............................................. .                                                         25\n19 05   Puffreis, Corn Flakes und ähnliche Erzeugnisse auf der Grundlage von Getreide.\ndurch Erhitzen aufgeblasen oder geröstet ............................... .                                                      10\n19 06  Hostien, Oblatenkapseln für Arzneimittel, Siegeloblaten, getrockneter Mehl-\nund Stärkcmehlteig in lllättcrn und ähnliche Erzeugnisse ................. .                                                    25\n19 07   Brot, Schiffszwieback und andere gewöhnliche Backwaren, ohne Zusatz von\nZucker, Kakao, Honig, Eiern, Fett, Käse oder Früchten:\nA - Schiffszwieback ............................ ,..................... .                                                      25\nB· - Roggenbrot .................................................... .                                                         25\nC - andere ........ , .. , .. , , ... , ...... , ............................. ,                                               25\n19 08   Feine Backwaren (Pfefferkuchen, Zwieback, Biskuitwaren, Kuchengebäck und\nanderes feines Gebäck), auch mit beliebigem Gehalt an Kakao:\nA - Pfefferkuchen, auch glasiert, auch mit Früchten oder Schokolade                                                            35\nB - Biskuitwaren:\n1 - ohne Z uckcr oder Kakao ....................................... .                                                    35\n2 - andere ........................ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. .                           35\nC - and<Te . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   35\nKapitel 20\nZubereitungen von Gemüse, anderen Küchengewächsen, Früchten oder anderen\nPflanzen oder Pflanzenteilen\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausg-cnommcn von diesem Kapitel sind:\na) (;crniise und Fl'iiehtc, die nach <len in den Kapiteln 7 und 8 genannten Verfahren zu„\nb,:r,·itet oder haltbar gemacht sind;\nb) ge,.uekerte Gelees, Fruchtpasten und dergleichen in der Form von Zuckerwaren\n(Kap. 17) oder von Schokoladewaren (Kap. 18).\n:Z. 1J nter nGemüse und andere Küchengewächse« der N rn. 20 01 und 20 02 sind die 'in Kapitel 7\ngenannten Gcmiisc und anderen Küchengewiichse zu verstehen.\n3. Zubereitungen aus verschiedenen Nahrungsmitteln (z.B. aus Fleisch, Fisch, Gemüse,\nFriichten) werden, wenn nichts anderes bestimmt ist, . wie gleichartige Zubereitungen aus\nrkm_jcnigen Bestandteil behandelt, der zur Anwendung des höchsten Zollsatzes führt. Es\nbleiben jedoch außer Betracht Zutaten, die nur zum Würzen dienen oder die im Verhältnis\ni.um Hauptnahrungsmittel von geringer Bedeutung sind.\n20 01   Zubereitungen von Gemüse, anderen Kiichengewächsen oder Früchten, mit Zu-\nsatz von Essig oder Essigsäure, ..auch haltbar gemacht ........... : ........ .                                                  35\n20 02   Zubereitungen von Gemüse oder anderen Küchengewächsen, ohne Zusatz von\nEssig oder Essigsäure, auch haltbar gemacht:\nA - in luftdicht verschlossenen Behältnissen:\n1 - Pilze ................................ ·....................... .                                                     35\n2 - Trüffeln, auch in Stücken ..................................... .                                                    35\n3 - Tomaten und Tomatenmark ................................... .                                                        25\n4 - Spargel ............... _...................................... .                                                    35","Nr.1:2 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                 559\nZollsatz\nTarifnr.                                    Bezeichnung der Waren                                         °1o des\nWertes\n(2002)          5 - Erbsen und Bohnen : .......................................... .                        35\n6 - Spinat .... : .............................. , .................. .                      35\n7 - Oliven und Kapern ...........' ................................ .                       35\n8 - andere, einschließlich Mischgemüse                                                      35\nB - in anderer Aufmachung:\n1 - Sauerkraut .................................................. .                          30\n2 - Oliven und Kapern ....................· ......................... .                     35\n3 - andere ...................................................... •                          35\nAnmerkungen.\nl. Wie Tomatenmark (Abs. A 3) wird auch Tomatensaft mit einem Gehalt an Trockenstoff von\n7 0/o oder mehr des Gewichts behandelt.\n2. Waren der Nr. 12 07, die mit Äthylalkohol haltbar gemacht sind (Gewichtsanteil bis zu\n20 0/o Äthylalkohol), fallen dann unter Nr. 12 07, wenn sie unter Zollsicherung zur Her-\nstellung von Arzneiwaren, Riechmitteln oder Insektenvertilgungsmitteln verwendet werden .\n20 03   .E\"'rüchte, gefroren, mit Zuckerzusatz ......................... ; ........ .\n2004     Früchte, Fruchtschalen, Pflanzen und_ Pflanzenteile, mit Zucker überzogen\n( durch Eintauchen, Glasieren oder Kandieren):\nA - Kirschen ................................. : .................... ~                           35\nB - Fruchtschalen:\n1 - Zitronat .................................................... .                         25\n2, - andere                                                                                  35\nC - Mischobst                                                                                     35\nD - andere                                                                                         35\n20 05   Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Mus und Pasten aus Früchten, eingekocht,\nauch mit Zuckerzusatz .............................................. .                              35\n2006    Andere Zubereitungen von Früchten, auch mit Zusatz von Zuck~r oder Alkoh.ol,\nauch haltbar gemacht .................................... : .......... .                            35\nAnm e r k u n gen.\n1. Eßbare Pflanzen und Pflanzenteile, z.B. Ingwer' oder Angelika, die in Zuckersirup haltbar\ngemacht sind, werden wie haltbar gemachte Zubereitungen von Früchten behandelt.\n2. Früchte der Nr. 12 07, die mit Äthylalkohol haltbar gemacht sind (Gewichtsanteil bis zu\n20 0/o Äthylalkohol), fallen dann unter N,r. 12 07, wenn sie unter Zollsicherung zur Her-\nstellung von Arzneiwaren, Riechmitteln oder Insektenvertilgungsmitteln verwendet werden.\n2007     Frucht- und Gemüsesäfte, auch eingedickt, nicht gegoren, ohne Zusatz von\nAlkohol, auch mit Zuckerzusab:\nA - ohne Zuckerzusatz:\n1 - aus Apfelsinen„ Pampelmusen oder Pomelos (Grapefruits), auch unter-\neinander gemischt .................... : ........._; .............. .                   2;:')\n2 - aus Zitronen oder Limetten, auch untereinander gemischt ..... : ..... .                 15\n3 - aus Äpfeln oder Birnen, auch untereinander gemischt .............. .                    30\n4 - aus Trauben                                                                             30\n5 - aus Tomaten                                                                              15\n6 - andere, einschließlich vorsteh~nd nicht genannter Mischungen von\n· Frucht- oder Gemüsesäften:\na - Obstmuttersä-fte_ ,, ............. , ............................ .                 10\nb - andere ,, ... ·............. , .....•.. : ........ ·.· ............... .            :30","560                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                 ¼ des\nWertes\n(2007}  B - mit Zuckerzusatz:\n1 - Fruchtsäfte:\na - mit einem Zuckergehalt von 30 0/o des Gewichts oder weniger:\n1 - aus Apfelsinen, Pampelmusen oder Pomelos (Grapefruits), aueh\nuntereinander gemischt ........ ; ...... , .................. .         25\n2 - andere, einschließlich vorstehend nicht genannter Mischungen\nvon Fruchtsäften ....................................... .              30\nb - mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 0/o des Ge\\vichts ......... .        35\n2 - Gemüsesäfte, auch untereinander gemischt, und Mischungen von Frucht-\nund Gemüsesäften ........................................... .                  30\nKapitel 21\nVerschiedene Nahrungsmittelzubereitungen\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) gebrannter Kaffee-Ersatz mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Kap. 9).\nExtrakte aus Kaffee-Ersatz mit beliebigem Gehalt an Kaffee fallen jedoch unter\nNr. 21 02;\nb) abgestorbene H~fen und Weinhefe (Kap. 23);\nc) Hefen un<l Fermente in Form von pharmazeutischen E·rzeugnissen (Kap. 30).\n11 Ul  Gebrannte Zichorie und anderer gebrannter Kaffee-Ersatz sowie Extrakte\naus Kaffee-Ersatz ................................................... .                    35\n21 02  Kaffee-Extrakte, Kaffee-Essenzen und ähnliche Zubereitungen auf der Grund-\nlage von Kaffee:\nA - flüssig . . . . . . . . . . ............................................. .           35\nB - fest ........................................................... .                    35\n2103   Senf:\nA - zubereitetes Senfmehl ........................................... .                   25\nB - zubereiteter Senf ............................................... .                   .35\n2104   Soßen, Würzstoffe und ähnliche zum Würzen bestimmte Zubereitungen, ander-\nweit weder genannt noch inbegriffen ................................... .                  30\nAnmerkung.\nGemahlene Würzstoffe mit beliebigem Gehalt an Gewürzen des Kapitels 9 werden. wie das\nbetreffende Gewürz oder wie Mischungen von Gewürzen nach Kapitel 9 behandelt.\n2105   Zubereitungen für Suppen oder Brühen auf der Grundlage von pflanzlichen\nStoffen, ohne Fleisch oder Fleischextrakt, zum unmittelbaren Gebrauch, auch\ngesalzen, mit Zusatz von Aromen oder Gewürzen ................... : .... .                 30\n2106   Lebende Hefen, bearbeitete oder verarbeitete Hefen; Fermente für die Milch-\ngärung, Essiggärung oder andere Gäru~gen .....................' ........... .              30","Nr. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 19:-:il                             561\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung. der Waren                                         ·°lo des\nWertes\n2107    Nahrungsmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Pulver zur Herstellung von Pudding, Süßspeisen oder ähnlichen Zuberei:-\ntungen, ohne Zusatz von Mehl, Stärkemehl oder Malzextrakt, auch mit\nbeliebigen Zusätzen von Zucker oder Kakao ......................... .                          30\nB - zusammengesetzte pflanzliche Auszüge, nicht zum Heilgebrauch, zur Her-\nstellung von Getränken (z.B. Likören) . : ......................... .                          35\nC - andere Nahrungsmittelzubereitungen .............................. .                            35\nAnmerkung.\nPulver zur Herstellung von Pudding, Süßspeisen oder ähnlichen Zubereitungen, das Mehl,\nNährmittel oder ~alzextrakt enthält, fällt unter Nr. 19 02.\nKapitel 2Z\nGetränke, alkoholis~he Flüssigkeiten und Essig\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) nichtgegorene Frucht- und Gemüsesäfte (Kap. 20);\nb) Meerwasser (Kap. 25);\nc) destilliertes ·wasser und Leitfähigkeits,,iasser (Kap. 28);\nd) Essig mit einem Essigsäuregehalt von mehr als 100/o des Gewichts (Kap. 29);\ne) Getränke, alkoholische Flüssigkeiten. und Essig mit Zusatz von Heilmitteln (Kap. 30);\nf) Alkohol und Essig als Riech- und Schönheitsmittel (Kap. 33).\n22 01   Wasser, Mineralwasser, kohlensäurehaltiges ,vasser und Eis, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen:\nA - natürliches Wasser .............................................. .                           frei\nB - Mineralwasser, natürlich oder künstlich, kohlensäurehaltiges 'Wasser: ohne\nZusatz von Zucker oder Aromen ........... : ....................... .                         .5\nC - Eis, natürlich oder künstlich ..................................... .                         frei\n22 02   Limonaden, kohlensäurehaltiges \\Yasser mit Zusatz ,·on Zucker oder Aromen\nund andere nichtalkoholische Getränke, anderweit· weder genannt noch inbe-\ngriffen .............................................................. .                            20\n22 03   Bier ...... ·............................................. : .......... .                           20\nZollsatz\n22 04   Traubenmost (teilweise vergorener Traubensaft), einschließlich Traubenmost                    fiir lOO kg\nohne Alkohol stummgemacht ......................................... .                           G4 ff\\l\nAnmerkung.\nWie Traubenmost ist auch 'Weinmaische zu behandeln.\n22 05   Wein aus frischen Trauben; mit Alkohol stummgemachter Most (Mistella):\nA - Schaumwein ................................................... .                         200DM\nB - Dessertwein, mit Alkohol stummgemachter Most (Mistella) und mit Alkohol\nstummgemachter Wein:                            ·\n1 - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l ........ .                 44DM\n2 - in anderen Behältnissen ...................................._... .                     74DM","562                                      Bundesgesetzblatt, .Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                     Bezeichnung der Waren                                          für 100 kg\n(22 05)  C - anderer Wein:\n1 - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l:\na - von mehr als 50 l:\n1 - IIotwein ................................................ .                    44DM\n2 - Weißwein ............................................. .                       60DM\nb - von mehr als 2 bis 50 l ...................................• ... .                120Dl\\1\n2 - in anderen Behältnissen                                                               160DM\nAnmerkungen.\n1. Wein zur Herstellung von Schaumwein unter Zollsicherung .......................... .           20DM\n2. Wein mit einem Weingeistgehalt von nicht mehr als 200 g in l l zur Herstellung von\nWeindestillat unter Zollsicherung ............ , .................................. , .. .     4DM\na. Wein zur Herstellung von \"\\IV ermutwein unter Zollsicherung .......................... .        20DM\n4. Wein zur Herstellung von Weinessig unter Zollsicherung ............................ .            4DM\n~). Roter Naturwein mit einem Gehalt von 95 bis 140 g Weingeist und von wenigstens 28 g\"\nzuckerfreiem Extrakt in l l zum Verschneiden von noch nichtverschnittenem inländischem\n1·otem Wein oder Schillerwein unter Zollsicherung .................................. .'.      20DM\nÜ. Wein mit einem W eingeistgehalt von mehr als 180 g in 1 Z wird wie Waren der Nr. 22 09 - B\nbehandelt, soweit sich aus der Anmerkung 2 nicht etwas anderes ergibt.\n22 06    W crmutwein und andere unter Verwendung_ von aromatischen Pflanzen oder\nStoffen hergestellte Weine:\nA - Wermutwein:\n1 - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l ........ .                  40DM\n2 - in anderen Behältnissen ............................• ........... .                     46DM\nB - andere:\n1 - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l ........ ;                  67DM\n2 - in anderen Behältnissen ....................................... .                       80DM\nAnmerkungen.\n1. v\\T ermutwein ist nur dann als solcher zu behandeln, wenn sein Weingeistgehalt nicht mehr\nals 180 g und sein Gehalt an zuckerfreiem Extrakt nicht weniger als 18 g in l l beträgt.\nWerm.utwein von anderer Beschaffenheit wird wie anderer Wein (Absatz B) behandelt.\n:Z. W crmutwein und andere Weine mit einem W eingei~tgehalt von mehr als 180 g in l l\nwPrden wie Waren der Nr. 22 09 - B behandelt.\n22 07    Apfelwein, Birnenwein, Met und andere vergorene Getränke:\nA - Apfel- und Birnenwein:\n1 - Schaumwein ................................................. .                          90DM\n2 - anderer ........................... · .......................... .                      24DM\nB - Getränke aus vergorenen getrockneten Trauben oder· anderen Früchten .. .                     120DM\nC - andere, einschließlich Met ......................................... .                         90DM\nAnm e r k u n gen.\n1. Apfel- oder Birnenmost wird wie Apfel-• oder Birnenwein behandelt.\n~- W,eiR aus vergorenen getrockneten Trauben mit ejnem W eingeistgehalt von mehr als 180 g\nin 1 Z wird wie Waren der Nr. 22 09 - B behandelt.\n22 08    Äthylalkohol ( z. B. absoluter Alkohol, Primasprit, Feinsprit), auch vergällt                     1200 DM\nAnmerkung.\nÄthylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 75 Gewichtshundertteileh ist wie\nTrinkbranntwein (Nr. 22 09 - A - 3) zu behandeln.","Nr. J-2 -- Tng der Ausgabe: Bonn, den 3. Septcmberl951                                           563\nZollsatz\nTarifnr.                                      Bezeichnung der Waren                                                 fiir 100 kg\n22 09    Trinkbranntwein, Likör und andere alkoholische Flüssigkeiten, anderweit .\nweder genannt noch inbegriffen:\nA - Trinkbranntwein:\n1-Rurn:\na - in Behältnissen mit einem Fassuugsvermögen von 15 l oder ·mehr:\nl - mit einem Weingeistgehalt von nicht mehr als 76 Gewichts-\nhundcrtteilen ............................. ·.............. .                             350DM\n2 - anderer ............................................... .                               1000 DM\nh - in anderen Behältnissen ..................................... .                             1200 DM\n2 - Arrak:\na - in Behältnissen mit einem Fassungsvennögen von 15 l oder mehr:\nl - mit einem Weingeistgehalt von nicht mehr als 76 Gewichts-\nhimdertteilrm                                                                            :i50 D:U\n2 - anderer                                                                                 1000 m,I\nh - in anderen Behältnissen .................................... .                              1200 Ißf\n3 - Whisky und ancforer Trinkbranntwein:\na - in Behältnissen mit cirwm Fassungsvermögen von 15 l oder mehr .. .                          IOOU Dl\\I\nh - in anderen Behältnissen .................................... .                              1200 Dl\\I\nB - Liliir und andt>re al koholischA Flüssigkeiten:\n1 - in BehäJtnissen mit einem Fassungsvermögen von 15 l oder mehr:\na - Likör .................................................... .                                1200 Dl\\I\nb - andere ................................................... .                                1000 Dl\\I\n2 - in anderen Behältnissen ........................... ~ ........... .                             1'.200 Dl\\f\n2210     Speiseessig ......................................................... .                                       tiOD:M\nAnmerkung.\nSpeiseessig mit ein Pm Essig-;ii urcgehalt von mehr als 10 °/o des Gewichts fällt in <las Kapitel :29.\nKapitel 23\nRückstände und Abfälle des Nahrungsmittelgewerbes;                                         Zollsatz\nFuttermittelzubereitungen                                               ¼ des\nWertes\n23 01     Mehl, Pulver und Rückstände von :Fleisch, von Meerestieren, Fischen oder\nKrebstieren, zum Genuß nicht geeignet, anderweit weder genannt noch inbc-\ngriff en; Grieben:\nA - Fischmehl, auch fein gemahlen .................................... .\nB - Garnelen, gemahlen ............................................. .                                         20\nC - andere ........................................................ .                                          10\n23 02    Kleie aller Art und andere Rückstände vom Sieben, Mahlen oder Enthülsen von\nGetreide oder II iilsenfrüchten ........................................ .\nAnmerkung.\nKleie aller Art u11d andPn'. Hiidstände vom ,Sieben. Mahlen odPr Enthülsen ,.<,n Getreide oder\nHülsen[ riichten wnd,·n, wenn ilir· Gd1alt an Mehl mehr als ] 0 °/ 0 des Gewichts beträgt, wie\ndas rntsprecht'.ndl' ;\\Jelil nach Kapitel 11 behandPlt .\n23 03   . Ausgelaugte Riibenschnitzcl (J:iühenpülpe), au~gepreßtes Zuckerrohr und\nandere Abfälle von der Zuckerherstellung; Treb(•r aus Bra,uereien oder Brenne-:-\nreien; abgestorbene Hefen; Riickstände von der Stärkeherstellung t~nd· Rück-\nstände ähnlicher Art ................... ,............................. _                                     frei\nAnm.e 1·k ung.\nTrockene Rübenpillpc mit einem Zuekergchalt yon mehr als 3 °/o des Gewichts wird wie\nZuckcniilwnscl111itzel der Nr. 12 04 - A - 2 behandelt.","564                                             Bu ndcsgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                               Bezeichnung der Waren                                                                     °lo des\nWertes\n23 04   üllrnchcn, Olivcntrestcr und andere Rückstände von der Pflanzenölgewinnung                                                                   5\nA nrne rli ung-P 11\nl \\V:1rPn din,.;,•1· N11111!ll('1· mit r·incm F<~ttgchalt von 80/o oder mehr des Gewichts werden\nwi,· dJI' «-11i,p11·clll'tul,:n Olfriiehtt~ und üls:1at,·n der Nr. 12 01 behandelt.\n~- B()(l<'tl!-.;d.z (OJdraß) l'iillt. untr!r Nr. ]517.\n\\V cinlwfo, aud1 getrocknet; Weinstein~ roh                                                                                               frei\nA n llJ c r k u n g.\n\\Vi~inliPl'e mit ,·inr•rn (;1·lialt :m \\\\Tein von 6 °/o oder mehr des Gewichts wird vvie \\Vein der\nNr. :2:2 05 - C (:mdervr -VVein) behandelt.\n23 (lß  Abfälle pflanzlichen Ursprungs, anderweit weder genannt' noch inbegriffen:\nA - Tn,ber vo11 Trauben oder anderen Früchten . . . ..................... .                                                              frei\nll- andPn~ ........................ ·................................. .                                                                   15\n,\\ 11  mc r     k u II g e 11\nl. \\Veintreber mit einem Gehalt an Saft (Most) von 10°/o oder ml'hr des Gewichts werden\nwi(• Traubenmost der Nr. 22 04 behandelt.\n6 ~troh und ~prt?U von (}etreide fallen unter ~r. 12 09.\n23 07   Futtermittelzubereitungen mit Zusatz von Melasse oder unreinem Zucker und\nandere Futtermittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen                                                                  25\nKapitel 24\nTabak\n24 01   Tabak. unverarheitd; Rippen und Stengel; Tabakabfall:                                                                                  Zollsatz\n,\\ - Tal1ak, UJI\\Tl'arlwil\\·t:                                                                                                      für 100 kg\n111ddellt rippw TabakbläHPr ... _ ................................ .                                                   180DM\n·> ganz udn ttil\\\\1'i,p entrippte Tahakblätter ....................... .                                                    390DM\nB - H1ppm1 uwl S1(•11g•·l .......................................... .                                                                 18DM\nC - Tahakahfal l:\n1 -- vo11 u11,1!1adw.it1•1.1·11 Tabakblättern ........ _.................... .                                               180DM\n2 - a ud,•rp 1 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • , •  390DM\n.\\  11 111 ,, 1 kung\n(;u\\1'1:11!,r-itetc~      Tabakbliitter-, l{1ppen. ~tengel und Tabakabfall\na) zur J ,.,.~.,,,.,,.'\"' Y<m N 1kotin odn ~ikotinn·rbiudungcn unter Zollsicherung ... , ........ .                                   frei\nb) 7.ur l!nsti-llung- von Tabaklaug•·n. die zur Bekämpfung \\'011 Pflanzenschädlingen bestimmt\nsind, unter Z,ill-;;icherung ........................................................ .                                         frei\n24 02   Tabak, ·verarbeitet; Tabakauszüge, Tabaklaugen und Tabaksoßen:\nA - Tabak, in 1\"orm von Karotten gepreßt und für die Schnupftabakherstellung\ngesof3L Mangotes ............................................. , , .                                                         100 D:M\nB - Hauchtabak für Pfoifon und Zigaretten:\nl - Feinschnitt in Blättchen oder Streifen von weniger als 1,5 mm Breite . . .                                             9000 Dl\\1\n2 - anderer ............... , ..................................... .                                                      5000 DM\nC - Kautabak und Schnupftabak ...................................... .                                                              5000DM\nn-       Zigarren, Zigarrenwickel und Zigarillos ............................ .                                                     7500 DM\nE - Zigaretten . , .... , , .. , . , , .... , .......................... ·........ .                                               f)000 DM\nF -Tabakmehl nnd Tabakstaub ................................... -... .                                                              5000DM\nG - Tabakauszüge, Tabaklaugen und Tabaksoßen                                                                                             60DM\nA n m e r k u n gen.\n1. Tabakwaren dieser Nummer\na) zur Herstellung von Nikotin oder Nikotinverbindungen unter Zollsicherung .......... .                                          frei\nb) zur Herstellung von Tabak laugen, die zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen bestimmt\nsind, unter Zollsicherung ...................................................... .                                          frei\n2. Tahaklaugen zur BekämpfWlg von Pflanzenschädlingen nach näherer Anordnung der\nBundesregierung .................. , , ......... , .................................. .                                            frei\n3. Tabakähnliche Waren sind wie verarbeiteter Tabak zu behandeln,","Nr. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                 565\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                             ¾  <les\nWertes\nAbschnitt V\nMineralische Stoffe\nKapitel 25\nSalz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement\nAllgemeine Anmerkungen.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) gereinigter, raffinierter, gefällter und kolloider Schwefel (Nr. 28 02), künstlicher\nKryolith (Nr. ::!8 49- B), reine Borsäure (Nr. 2817) und Borate (Nr. 28 78);\nb) Farberden auf der Grundlage natürlicher Eisenoxyde, mit einem Gehalt an Eisenoxyd\n(Fe2Ü3) von 700/o oder mehr des Gewichts (Nr. 2836) sowie Eisenerze (Nr. 2601);\nc) Arzneiwaren und pharmazeutische Zubereitungen, wie Streupuder, Zahnzement und ähn-\nliche Erzeugnisse auf der Grundlage von mineralischen Stoffen dieses Kapitels (Kap. 30);\nd) natürliches Calciumphosphat, gemahlen, und andere im Kapitel 31 genannte, natürliche\nmineralische Erzeugnisse;\ne) Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Nr. 33 06);\nf) natürliche Scheuer-, Polier- und Putzmittel der Nr. 34 07;\ng) künstlicher Graphit, aktivierte Kieselgur, aktivierte Tone (Kap. 38);\nh) bearbeiteter Schiefer, einschließlich Dachschiefer (Kap. 68);\ni) Quarz, Korund und Granat aller Art, für die Schmuckwarenherstellung, für Gold- und\n. Silberschmiedearbeiten oder für Uhrmacherwaren geeignet (Kap. 71);\nk) optisch bearbeitete Stoffe (Nr. 90 01);\n1) Schreib- und Zeichenkreide, Schneiderkreide, Billardkreide (Nr. 98 05)\n25 01   Salz (Stein-, Siede-, See-, Tafelsalz); reines Natriumchlorid; Salinen-Mutter-\nlauge; Meerwasser:\nA - Salinen-Mutterlauge, Meerwasser .................................. .                           frei\nB - Salz und reines Natriumchlorid ................................... .                             35\n25 02   Schwefelkies, nicht geröstet .......................................... .                           frei\n25 03   Schwefel, roh (nicht gereinigt), auch zerkleinert oder gemahlen ........... .                       frei\n25 04   Natürlicher Graphit, roh, geschlämmt, zerkleinert· oder gemahlen ......... .                        frei\n25 05   Sand aller Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen                                            frei\n25 06   Quarz und Quarzite:\nA - in Stücken                                                                                     frei\nB - zerkleinert oder gemahlen ....................................... .                                5\n25 07   Lehm und Ton (z.B. Kaolin, Bentonit), auch feuerfest, anderweit weder ge-\nnannt noch inbegriffen; Schamotte-, Silika- und andere feuerfeste Mörtel, sowie\nStampf-, Flick- und Anstrichmassen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Schamotte, Silika- und andere· feuerfeste Mörtel sowie Stampf-, Flick- und\nAnstrichmassen ................................................ .                            frei\nB - Kaolin (Porzellanerde) :\n1 - weder gemahlen noch geschlämmt .............................. .\n2 - gemahlen oder geschlämmt ...................... \".............. .\nC - Ton, auch feuerfest:\n1 - roh ....................... .- ................................. .                       frei\n2 - gebrannt (Schamotte), auch gemahlen oder geschlämmt ............. .                      frei\nD- andere ................ ·..................... · ................... .                          frei","566                                Ih11uksgr~sdzblatt, .Jahrgang 19ö 1, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                              Bezeichnung der Waren                                  ¼ des\nWertes\n25 08   Kreide:\nA - nicht zerkleinert ................................................ .             frei\nB - zerkleinert oder gemahlen, auch geschlämmt ........................ .                5\n25 09   Farberden, auch gebrannt oder untereinander gemischt:\nA - roh .............................. ; ............................ .               frei\nB - zerkleinert oder gemahlen, geschlämmt oder gebrannt, auch mit einem\nZusatz von Teerfarbstoffen:\n1 - Ocker, einschließlich künstlicher Eisenoxyde mit einem Gehalt an\nEisenoxyd (Fe 2 0 3 ) von weniger als 70 0/o, und Kasseler Erde ...... .      30\n2 - andere ( z. B. Siener Erde) ..................................... .            20\n2:; 10  Natürliche Calciumphosphate (Tricalciumphosphate ), einschließlich Apatit und\nPhosphatkreiden, nicht gemahlen ..................................... .               frei\n~3 11   Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches Bariumkarbonat (Witherit):\nA - natürliches Bariumsulfat, roh (Baryt, Schwerspat):\n1 - nicht zerkleinert ............................................. .            frei\n2 - zerkleinert oder gemahlen, auch geschlämmt ...................... .             5\nB - natürliches Bariumkarbonat (Witherit), roh, zerkleinert oder gemahlen,\nauch geschlämmt oder gebrannt (Ätzbaryt) .......................... .            frei\n2:i 12  Kieselgur (Infusorienerde, kieselsaures Fossilienmehl, Tripel) und ähnliche\nKieselerden mit einer augenscheinlichen Dichte von 1 oder weniger, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen, roh, zerkleinert, gemahlen oder gebrannt ...          frei\n25 13   Bimsstein, Schmirgel, natürlicher Korund und andere natürliche Schleifroh-\nstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Bimsstein, auch zerkleinert oder gemahlen .......................... .           frei\nB - Schmirgel, natürlicher Korund und andere natürliche Schleifrohstoffe:\n1 - nicht zerkleinert ............................................ .             frei\n2 - zerkleinert oder gemahlen                                                      10\n2514    Schiefer:\nA - in Blöc~en oder in Platten, roh oder nur abgekantet oder gesägt ........ .       frei\nB - zerkleinert oder gemahlen ........................................ .             frei\n25 15   Marmor und polierbare Kalksteine, einschließlich Travertin und Ecaussine\n( sogen. belgischer Granit), von einer augenscheinlichen Dichte von 2,5 oder\nmehr, sowie Alabaster:\nA - Marmor und polierbare Kalksteine:\n1 - in rohen oder nur abgekanteten Blöcken, gekörnt oder als Splitt ..... .     frei\n2 - in Pulverform ......................................... , .....          .   frei\n3 - gesägt, mit einer Stärke:\na - von mehr als 16 cm ........................................         .     25\nb - von mehr als 4 bis 16 cm ............... ~ ...................      .     25\n. c - von 4 cm oder weniger ......... _............................      .     25\nB - Alabaster, in rohen oder abgekanteten Blöcken, gesägt oder in Pulverform,\ngekörnt oder als Splitt ........................................... .            frei.","Nr. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                  567\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                            °lo des\nWertes\n2516     Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werk- und Hausteine:\nA - Granit, Porphyr, Syenit, Lava, Basalt, Gneis, Trachyt und ähnliche harte\nSteine, auch Sandstein:\n1 - in rohen oder abgekanteten Blöcken oder in Pulverform ............ .                    frei\n2 - gesägt ...................................................... •                             10\nB - ancfore WePk- und Hausteine in rohen oder nur abgekanteten oder gesägten\nBlöcken oder Platten oder in Pulverform ........................... .                        frei\n25 17     Zerkleinerte Steine (z.B. Schotter, Splitt und Grus), Kies und Kiesels.teine für\nden Wege-, Straßen- und Bahnbau, sowie für den Betonbau, auch Teerschotter,\nTeersplitt oder Teergrus ( sogenanntes Teermakadam) .............. , , , , . ,                     frei\n25 18    Dolomit:\nA - naturroh, auch zerkleinert oder gemahlen ........................... .                      · frei\nB - gesintert oder gebrannt, Dolomitstampfma-.:~en, -flickrnasscn und -anstrich-\nrnassen ........................................................ .                            frei\n25 19    Kohlensaure Magnesia (Magnesit), roh, auch gemahlen oder gebrannt:\nA - nicht gebrannt .................................... · .............. .                        frei\nB - gebrannt, Magnesitstampfmassen, -flickmassen und -anstrichmassen ..... .                      frei\n25 20    Gipssteine aller Art, roh, zerkleinert oder gemahlen, nicht gebrannt; Gips, auch\ngefärbt ........................................................... .                             frei\n25 21     Rohkalksteine (z.B. zur Herstellung von Kalk oder Zement), gebrochen, zerklei-\nnert oder gemahlen, jedoch nicht gebrannt .............................. .                         frei\n25 22      Gebrannter Kalk, auch gemahlen oder gelöscht, und hydraulischer Kalk, aus-\ngenommen reiner Kalk ............................................. .                                  10\n25 23    Zement, auch gefärbt ................................................ .                                5\n25 24     Asbest, in Stücken oder J?asern, Asbestfaserabfälle, Asbestwarenabfälle, auch\ngeschlämmt oder gemahlen ........................................... .                             frei\n25 25    Meerschaum und Bernstein, natürlich, auch gemahlen oder wiedergewonnen;\nJett, roh, auch gemahlen ............................................. .                           frei\n25 26    Glimmer, auch in ungleichmäßige Scheiben gespalten (Schuppen) oder ge-\nmahlen; Abfall . ·................................................... .                            frei\n25 27     Natürlicher Speckstein, in rohen oder nur abgekanteten oder gesägten Blöcken\noder Platten, auch gemahlen; Talk, auch gemahlen ..................... .                          frei\n25 28    Natürlicher Kryolith und Chiolith, auch gemahlen ....................... .                           10\nAnmerkung.\nKryolith und Chiolith zur Ver.arbeitung in der Aluminiumindustrie unter Zollsicherung .... .     frei\n25 29    Arsensulfide, natürlich, auch in Pulverform ............................. .                        frei\n25 30    Borate und Borsäure, natürlich, roh:\nA- Natürliches Natriumborat (Rasorit und Tinkal) und andere natürliche Bor-\nmineralien, auch konzentriert oder kalziniert. nicht durch Kristallisation\ngewonnen ...................................................... .                             frei\nB - Rohborsäure                                                                                     10\n25 31    :Feldspat und Flußspat, auch gemahlen:\nA - Feldspat:\n1 - roh ................ ·........................................ .                         frei\n2 - zerkleinert oder gemahlen .. • .................................. .                          5\nB - Flußspat ...................................................... .                                 5\n25 32    Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen, sowie Scherben\nund Bruch von Waren des Kapitels 69, alle diese auch zerkleinert oder gemahlen:\n· A - Sillimanit, einschließlich Cyanit, auch gebrannt . ·.................... .                    frei\nB - andere ........................................................ .                             frei","563                                    Bund1\",g(:sctzhlatt, Jahrgang 1\\151, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                      Bezeichnung der ·waren                                    ¼ des\n\\Vertes\nKapitel 26\nErze, Schlacken und A~ehen\nAUgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diPsem Kapitd sind:\na) Thomasschlacke (Kap. 31);\nb) Edelrnetallaschcn (Kap. 71);\nc) Matten (z.B. Nickel- und Kobaltmatten) (Kap. 75 und 81).\n26 ül   Erze, auch angereichert, einschließlich der Sclnvefelkiesabbrände, sowie Erden\nzur Gewinnung von Metallen ......................................... .                          frei\n26 02   Schlacken aHcr Art, Hammerschlag und andere AbfälLe der Eisen- und Stahl-\nherstellung ........................................................ .                          frei\n26 03   Metallhaltige Aschen und Rückstände, in Nr. 26 02 nicht inbegriffen ........ .                  frei\n26 04   Schlacken und Aschen, einschließlich Seetangasche ....................... .                     frei\nKapitel 27\nMineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation, bitu-\nminöse Stoffe; mineralische Wachse; elektrischer Strom\nAllgemeine Anmel'kung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) l'eine und technisch reine Erzeugnisse, die chemisch bestimmte Verbindungen darstellen\n(z.B. reines Phenol und reines Pyridin) (Kap. 29);\nb) Arzneiwaren (Kap. 30), Körperpflegemittel (Kap. 33), Desinfektionsmittel _und dergleichen\n(Kap. 38);\nc) Asphaltlacke (Kap. 32);\nd) flüssige mineralische Brennstoffe für Feuerzeuge oder Anzünder in Umschließungen mit\neinem Fassungsvermögen von 300 ccm oder weniger (Kap. 36).\n27 01   Steinkohle:\nA - Steinkohle und Anthrazit, nicht in Brikettform ....................... .                    frei\nB - Briketts ....................................................... .                          frei\n27 02   Braunkohle:\nA - nicht in Brikettform                                                                        frei\nB - Briketts ...................................... ·................. .                        frei\n27 03   Torf .............................................................. .                              15\n27 04   Koks und Schwelkoks aus Kohlen (z.B. aus ·Steinkohle oder Braunkohle) .. .                       frei\n27 05   Retortenkohle                                                                                    frei\n27 06   Leuchtgas, Ferngas und ähnliche Gase ................ : ................ .                       frei\n27 07   Teer aus Steinkohle, Braunkohle, Torf oder Schiefer und andere mineralische\n1\"'cerarten . . . . . . . . . . . . . . . .......................................... .           frei","Nr. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                            569\nZellsatz\n'farifnr.                                    Bezeichil un~ der Waren                                                  für 100kg\n27 08    01 und Erzeugnisse der Destillation des Steinkohlenteers odel\" nichtparaffiniseher\nMineral teerarten:                                                                                       ·\nA - Rohöl ............................... ·.......................· ... .                                      frei\nB- andere:\n1 - Benzol-, Toluol- und Xylolerzeugnisse:\na.;. roh ........... · ........ ; .......... ·........................ .                          21DM\nb - rektifiziert:\n1 - Leichtbenzol ..........................................· ..                              21DM\n2 - andere (z.B. Toluol, Xylol und Solvent-Naphtha) ............ .                           21DM\n2 - Naphthalinöle und Rohnaphthalin .............................. .                                    frei\n3 - Anthrazenöle und Rohanthrazene ................................ .                                    frei\n4 - Phenolöle; Phenol, Kresole und Xylenole, roh ..................... .                                 frei\n5 - Pyridin, Chinolin- und Akridinerzeugnisse, roh .................... .                                frei\n6 - Karbolineum ............................ ·.................... .                                     frei\n7 - andere Erzeugnisse in rohem Zustand, anderweit weder genannt noch\ninbegriffen .................................................. .                                    frei\nAnmerkungen.\n1. Benzol-, Toluol- und Xylolerzeugnisse zur Verwendung in der chemischen Industrie unter\nZollsicherung, mit Ausnahme der Verwendung für Treibstoff-, Heiz- oder Beleuchtungs-\nzwecke oder als Ausgangsstoff zur Treibstoffherstellung ........................... , .. .                frei\n2. Leichtbenzol ist Benzol, bei dessen Destillation mindestens 50 Volumenprozent vor 100° C,\nder Rest vor 140° C übergeht.\n27 09   Steinkohlenteerpech und Koks aus Steinkohlenteerpech                                                           frei\n2710    Erdöl, Schieferöl und ähnliche Mineralöle:\nA - unbearbeitet                                                                                              14DM\nB - Leichtöle:\n1 - Benzin ..................................................... .                                     21DM\n2 - Testbenzin (white spirit) ....................................... .                                 21DM\n3 - andere ...................................................... .                                    21DM\nC - mittelschwere Ole (Leuchtöl und Traktorenkraftstoff)                                                     21DM\nD - Schweröle:\n1 - Gasöle                                                                                             12DM\n2 - Heizöle                                                                                            14DM\n3 - Schmieröle ............. •...................................... .                                 14DM\n4 - Paraffinun1 liquid um .......................................... .                                 14DM\n5 - andere ....................................................... .                                   14DM\nAnmerkungen.\n1. Testbenzin zur Verwendung in der chemischen Industrie unter Zollsicherung; mit Ausnahme\nt:i~~:;~~~~~Yi!!~      ~~e.i~~~~~~•. ~-e~~-. ~~~~ -~~~e-~c·h·t~~~~~~-e~~~. ~~~~ ~~~ -~~~~~~~~~t~~ ~~~     frei\n2. Spindelöl (Abs. D 3) zur Verwendung in der chemischen Industrie für die Herstellung\nvon Ruß, Druckfirnissen oder Druckfarben oder zur Staubbindung von Düngemitteln unter\nZollsicherung ........................ _........................................... .                     fre.i\n3. Wie Erd ö 1 oder Schiefer ö 1 werden Mineralöle und Destillationserzeugnisse aus Mineral-\nölen behandelt, wenn sie den Charakter von Erdöl oder Schieferöl haben (z.B. Mineralöle,\ndie aus paraffinischen Teeren oder durch Hydrieren oder Synthese gewonnen sind).\n4.· Begriffs best im rn u n gen:\na) U n b e arbeitete O 1e sind alle natürlichen flüssigen Erzeugnisse, die nach ihrer Zu-\nsammensetzung überwiegend aus Kohlenwasserstoffen bestehen, die keinem anderen Ver-\nfahren als dem Klären, dem Entwässern oder dem Stabilisieren unterworfen worden sind\nund denen keine anderen natürlichen Gase zu~esetzt sind als solche, die im Laufe dieser\nVerfahren durch physikalische Methoden wiedergewonnen worden sind.","570                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                      Bezeichnung der Waren                                             für 100 kg\n(27 10)       b) Leichtöle:                                .\nBenzine sind Kohlenwasserstoffgemische, bei deren D~stillation nach der ·Normal-\nmethode A. S. T. M. (Englerkolben) mindestens 5 Volumenprozent vor 70° C und min-\ndestens 90 Volumenprozent vor 210° C, einschließlich der Destillationsverluste, über-\ngehen.                                              .\nTestbenzin e sind Kohlenwasserstoffgemische mit einem Flammpunkt im geschlos-\nsenen Tiegel von 21 ° C oder darüber, bei deren Destillation nach der Normalmethode\nA. S. T. M. (Englerkolben) mindestens 90 Volumenprozent, einschließlich der Destil-\nlationsverluste, vor 210° C übergehen. Der Temperaturunterschied. zwischen dem 5 °/o-\nPunkt und dem 90 %-Punkt, einschließlich der Destillationsverluste, darf höchstens\n70° C betragen.                          .\nAndere Leicht ö 1 e sind Kohlenwasserstoffgemische mit einem Flammpunkt im\ngeschlossenen Tiegel von höchstens 30° C, die nicht die Merkmale von Benzin und Test-\nbenzin aufweisen.\nc) Mitte 1schwere O 1e (Leuchtöl, Traktorenkraftstoff) sing Kohlenwasserstoffgemische\nmit einem Flammpunkt im geschlossenen Tiegel von 21 ° C oder darüber, die bei mehr als\n135° C destillieren und bei deren Destillation nach der Normalmethode A. S. T. M. (Say-\nboltkolben) weniger als 90 Volumenprozent vor 210° C und mehr als 65 Volumenprozent\nvor 250° C, einschließlich der Destillationsverluste, übergiehen.\nd) Schwer ö 1 e:\nGasöle sind Kohlenwasserstoffgemische mit einem Flammpunkt im geschlossenen\nTiegel über 55° C, bei deren Destillation nach der Normalmethode A. S. T. M. (Saybolt-\nkolben) höchstens 65 Volumenprozent bis 250° C und mindestens 90 Volumenprozent\nbis 370° C übergehen. Tritt vor 370° C Cracken ein, so müssen bis 350° C mindestens\n80 Volumenprozent übergegangen sein\nHeiz ö 1 e sind dunkelfarbige Kohlenwasserstoff gemische mit einem Flammpunkt im\ngeschlossenen Tiegel von mehr als 55 bis 150° C, bei deren Destillation nach der N (?rIDal-\nmethode A. S. T. M. (Sayboltkolben) weniger als 40 Volumenprozent vor 250° C über-\ngehen und deren Asphaltgehalt höher als 0,5 0/o ist.\nSchmier ö 1 e sind Kohlenwasserstoff gemische, bei deren Destillation nach der N or-\nmalmethode A. S. T. M. (Sayboltkolben) weniger als 20 Volumenprozent vor 300° C\nübergehen und deren Asphaltgehalt unter 1 0/o liegt.\nParaffin um 1i q u i du m ist ein Erzeugnis mit den Merkmalen der Schmieröle,\ndessen Farbtönung nicht stärker ist als die einer Lösung von 6 mg neutralem Kalium-\nchromat auf l Z oder das bei stärkerer Färbung weder den Geruch noch den Geschmack\nhat, der für Erdölerzeugnisse kennzeichnend ist. Außerdem müß es der Schwefelsäure-\nprobe gemäß A. S. T: M.~Vorschrift D 565-45 entsprechen.\nAndere Schwer ö 1e sind Kohlenwasserstoff gemische, die nic_bt die Merkm~le von\nGasöl, Heizöl, Schmieröl oder Paraffinum liquidum aufweisen.\n2711    Gasförmige Kohlenwasserstoffc ....................................... .                                  8DM\nAnmerkung.\nGasförmige Kohlenwasserstoffe sind handelsübliches Butan, Propan und andere gasförmige\nKohlenwasserstoffe, auch verflüssigt.\n2712     Vaselin ........................................................... .                                  14DM\nAnmerkung.\nVaselin ist eine paraffinhaltige, salbige Masse von butterartiger Konsistenz mit Tropfpunkt\nUbbelohde von 35° C oder darüber.\n2713     Paraffin                                                                                               14DM\nAnmerkung.\nParaffin ist eine feste Masse, weiß oder gelblich halb durchsichtig, von kristallinischer\nStruktur.                                                 '\n2714    Nebenerzeugnisse und Rückstände aus der Erdöl- oder ölschieferverarbeitung,\nanderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA- amorphes Paraffin aus Erdöl oder Ölschiefer, auch Paraffingatsch ....... .                          14DM\nB - Bitumen (Erdölpech) ............................................. .                                  frei\nC - Petroleumkoks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................ ·........ .       frei\nD - andere Rückstände aus der Erdöl- oder ölschieferverarbeitung .......... .                            frei\nAnmerkungen.\n1. Paraffingatsch zur Herstellung von synthetischer Fettsäure oder Fettsäurederivat~n in der\nchemi,schen Industrie unter Zollsicherung ........................................... .             frei\n. 2. Begriffsbestimmung.en:\na) Amorphes Paraffin aus. Erdöl oder Olschiefer ist eine undurchsichtige, amorphe\nMasse mit plastischen Eigenschaften.\nb) Bitumen (Erdölpech) ist ein brauner oder schwarzer Rückstand von der Verarbeitung\nder Erdölerzeugnisse, von weicher oder harter Konsistenz bei einer Temperatur von 15° C\nmit Tropfpunkt Ubbelohde von 35° C oder darüber. .                •\nc) P et r o 1 e um k ok s ist ein fester Rückstand von der Verarbeitung der Erdölerzeugnisse\nvon schwärzlicher Farbe und poröser Struktur mit sehr geringem Aschengehalt.\nd) Andere Rückstände aus der Erdöl- oder Olschieferverarbeitung sind Erzeugnisse\nder Verarbeitung von Erdöl oder Qlschiefer init Merkmalen, die ihre Einreihung in eine\nder vorstehenden Gruppen nicht zulassen.","Nr. 42 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                571\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                           ¼ des\nWertes\n27 15   Erdwachs (Ozokerit):\nA- roh ........................ .                                                                  frei\nB - anderes ........................................................ .                               24\n2716    Montanwachs:\nA- roh .......... .                                                                                frei\nB - anderes ............................................... , , . •, • • • • •                       24\n2717    N aturasphali, Asphaltgestein und bituminöser Olschiefer, auch zerkleinert ....                    frei\n27 18   Bituminöse Mischungen, Asphaltmastix (Kitte), Verschnitthitumen sowie\nAsphalt-, Bitumen- und Teeremnlsionen, auch mit Zusatz von Asbest, Sand\noder dergleichen . . ........................... ; ..................... .                         frei\nAnmerkungen.\n1. Verschnitt b i tu m e n ist eine Mischung aus Bitumen und einem Lösungsmittel, die 50 °/o\noder mehr Bitumen enthält.\n2. Emu 1 s i o n e n sind stabile Aufschlämmungen von Asphalt, Bitumen oder Teer in Wasser\noder umgekehrt.\n2719    Elektrischer Strom                                                                                 frei\nAnmerkungen zu Nr. 27 08, 2710, 2711 und 2714.\n,. Die Bundesregierung ist ermächtigt, aus wirtschaftlichen Gründen mit Zustimmung des\nBundestags durch Rechtsverordnung folgende Zollbegünstigungen zu gewähren:\na) die Zollsätze für Steinkohlenteeröle der Nr. 27 08, Mineralöle der Nr. 2710 und gas-\nförmige Kohlenwasserstoffe der Nr. 27 11 zur gewerblichen Verwendung unter Zoll-\nsicherung zu ermäßigen oder aufzuheben;\nb) die Bearbeitung von Mineralöl der Nr. 27 10 in inländischen Betriebsanstalten im Zoll-\nvormerkverkehr zuzulassen;\nc) die. Zollsätze für die in inländischen Betriebsanstalten oder Zollausschlüssen gewonnenen\nMineralöle, Mineralölerzeugnisse und Nebenerzeugnisse zu ermäßigen;\nd) denjenigen Firmen, die inländisches rohes Erdöl oder inländische Erdölerzeugnisse in\neinen Zollausschluß ausführen oder in eine i'flländische Betriebsanstalt (Anmerkung l b)\naufnehmen und dort bearbeiten, Zollbefreiung für die diesen Stoffen entsprechende\nMenge von Erzeugnissen zu gewähren, die sie daraus oder aus einem Gemisch des in-\nländischen mit ausländischem 01 herstellen;\ne) unter besonderen Bedingungen die Zollsätze zu ermäßigen für nichtraffiniertes Erdöl\nund für Rückstände von der Bearbeitung der Mineralöle, die unter Zollsicherung im\nDruckspaltverfahren (Cracken, Hydrieren), gegebenenfalls nach vorherigem Toppen,\nweiterverarbeitet werden.\n2. Die Zollbegünstigung nach Anmerkung 1 a ist ausgeschlossen:\na) für Steinkohlenteeröle (Nr. 27 08) und gasförmige Kohlenwasserstoffe (Nr. 27 11) zur\nVerwendung als Treibstoffe;\nb) für Steinkohlenteeröle (Nr. 27 08) und Mineralöle (Nr. 27 10) zur Herstellung von\nSchmieröl, Schmiermitteln, Leuchtöl oder Leuchtgas oder zu Beleuchtungszwecken.\n3. Die Zollschuld für Mineralöl, das in inländischen Betriebsanstalten bearbeitet worden ist\n(Anmerkung 1 b), wird bemessen nach der Menge und Beschaffenheit des bearbeiteten\nMineralöls, der Mineralölerzeugnisse, ·der Nebenerzeugnisse sowie der Rückstände und\nAbfälle im Zeitpunkt der Entnahme aus dem Zollvormerkverkehr.","572                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                       Bezeichnung der Waren                                                                      °lo des\nWertes\nAbschnitt VI\nErzeugnisse der chemischen Industrie\nund verwandter Industrien\nKapitel 28\nAnorganische chemische Erzeugnisse\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen nm diesem Kapitel sind, wenn nichts anderes bestimmt ist:\na) mineralische Stoffe des Abschnitts V;\nb) Erzeugnisse, die zur anorganischen und zur organischen Chemie gehören (Kap. 29);\nc) Düngemittel des Kapitels 31 (z.B. Kaliumchlorid und Ammoniumsulfat);\nd) künstliche Kristalle aus Halogensalzen von Alkalimetallen, Erdalkalimetallen oder Magne-\nsiumoxyd, nicht optisch bearbeitet, im Stückgewicht von 2,5 g oder mehr (Kap. 38);\ne) Edehnetalle des Abschnitts XIV sowie die in der Metallurgie gebräuchlichen Metalle des\nAbschnitts XV, einschließlich der chemisch reinen Metalle dieser Art;\nf) Waren, die unter Verwendung von Erzeugnissen dieses Kapitels hergestellt sind (z.B.\nSchwefelfaden, Phosphorschnitten; Waren aus Magnesit oder aus Tonerde usw.).\nI. Chemische Grundstoffe (Elemente), anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen\n28 01  ,vasserstoff     1 1 •• 1 1 1 1 1 1 1 ••• 1 •. 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 .,. 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1\n10\n28 02  Nichtmetalle:\nA - Halogene:\n1 - Chlor ............................... ,, ....................... .                                                         35\n2 - Brom ....................................................... .                                                             20\n3 - Jod:\na - roh ...................................................... .                                                         frei\nb - anderes .................................................. .                                                           25\nB - Sauerstoff ..................................................... .                                                              10\nC - Schwefel:\n1 - raffiniert, geremigt oder gefällt ................................ .                                                      frei\n2 - in kolloidem Zustand ..... : ................................... .                                                         10\nD - Selen ......................................................... .                                                              frei\nE - Phosphor, weißer und roter ...................................... .                                                            40\nF - Kohlenstoff:\n1 - Gasruß (c.arbon black) 1:nd Acetylenruß ................... _, ..... .                                                      15\n2 ~ anderer Ruß ....................................... ,, ........ .                                                           15\n2803   Edelgase (Helium, Neon, Argon, Krypton, Xenon)                                                                                       10\n28 04   Metalle:\nA - Alkalimetalle:\n1 - Natrium . : . ................................................. .                                                          12\n2 - andere (Lithium, Kalium, Rubidium, Cäsium) . _, .................. .                                                      frei","Nr. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                   573\nZollsatz\nTarifnr.                             Bezeichnung der Waren                                0/. des\nWertes\n(2804)\nB - Erdalkalimetalle (Calcium, Str~mtium, Barium) ..................... .          12\nC - Metalle der seltenen Erden, einschließlich Cer, Yttrium und Scandium .. .    frei\nD - Quecksilber ...................................................... -          frei\n28 05    Andere chemische Grundstoffe (Elemente), anderweit weder genannt noch in-\nbegriffen (z.B. Tellur, Arsen, Silicium und Bor) ... ·..................... .         5\nII. Anorganische Säuren und Anhydri~e\n28 06   Flußsäure (Fluorwasserstoffsäure) .................................... .             15\n28 07   Salzsäure (Chlorwasserstoffsäure) ..................................... .            15\n28 08    Schwefligsäureanhydrid (Schwefeldioxyd) ................ .' ............ .           15\n2809    Schwefelsäure, auch Oleum ............ : ............................. .             10\n2810    St.ckstoffoxyde ( z. B. Stickoxydul) ..............................-...... .       frei\n2811    Salp.etersäure ............................. -. ................... 1• • • • • •     15\n2812    Nitriersäure (Gemische von Schwefelsäure und Salpetersäure) ............ .           15\n2813    Phosphorsäureanhydrid und Phosphorsäuren ...... , .................... .             40\n281,4   Arsenigsäureanhydrid, Arsensäureanhydrid und Arsensäuren ............. .           frei\n28 15   Kohlensäureanhydrid (Kohlendioxyd) ................................. .               15\n2816    Kieselsäureanhydrid (reine Kieselerde, kolloide Kieselerde und Silicagel) .. .       10\n28 17   Borsäure und Borsäureanhydrid .................................... ·.. .             15\n28 18   Andere anorganische Säuren und Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle .. .          15\nIII. Halogen- und Schwefelverbindungen der Nichtmetalle\"\n2819    Chloride und Oxychloride der Nichtmetalle:\nA- Jodchloricl ..................................................... .            frei\nB - Schwefelchloride                                                                15\nC - Pho~phorchlorid und Phosphoroxychlorid .......................... .             40\nD - Kohknstoffoxychlorid (Phosgen) .................................. .             40\nE - andere (z.B. Chlorsulfonsäure, Sulfurylchlorid, Thionylchlorid und Selen-\noxychlorid) .................................................... .\n28 20   Andere Halogenverbindungen der Nichtmetalle ............. ·............ .            15\n28 21   Sulfide der Nichtmetalle                                                           frei\nIV. Anorganische Basen und Oxyde, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen\n28 22   Ammoniak:\nA - Ammoniak, auch verflüssigt ...................................... .             15\nB -Ammoniak in wässeriger Lösung (Ammoniumhydroxyd oder Salmiakgeist}               15\n28 23   Hydrazin und Hydroxylamin und deren anorganische Salze ............... .             40","574                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                            Bezeichnung der Waren                                 °lo des\nWertes\n28 24   Natriumhydroxyd {Ätznatron oder Natronlauge) ........................ .              15\n28 25   Kaliumhydroxyd ( Ätzkali oder Kalilauge) ............................. .             15\n2826    Calciumoxyd (Kalk, rein) und Calciumhydroxyd .......-................. .          frei\n28 27   Strontiumoxyd und Strontiumhydroxyd ............................... .                10\n28 28   Bariumoxyd und Bariumhydroxyd .................................... .                 10\n28 29   Magnesiumoxyd (Magnesia, rein) und Magnesiumhydroxyd .............. .              frei\n28 30   Zinkoxyd (Zinkweiß) .............................................. ~ .              20\n28 31   Cadmiumoxyd                                                                          10\n2832    Antimonoxyde                                                                        20\n28 33   Tonerde:\nA- Aluminiumoxyd (wasserfreie Tonerde) ............................. .             20\nB - Aluminiumhydroxyd (Tonerdehydrat) .............................. .             20\nC - künstlicher Korund, mit Ausnahme der synthetischen Edelsteine ....... .         15\n28 34   Chromoxyde und Chromhydroxyd                                                        20\n2S 35   Manganoxyde:\nA - Mangandioxyd, rein                                                           frei\nB - andere   ......................................................... .            15\n28 36   Eisenoxyde und Eisenhydroxyde:\nA - mit einem Gehalt an Eisenoxyd (Fe 2 0 3 ) von 70 Ofo oder mehr ........... .     15\nB - alkalisiert (Gasreinigungsmasse) .................................. .        frei\n28 37   Nickeloxyde ................................................... ·, ... .             15\n2838    Cobaltoxyde und Cobalthydroxyd .................... ; ................ .             15\n28 39   Molybdäntrioxyd (Molybdänsäureanhydrid) ............................ .               15\n28 40   W olframtrioxyd (Wolframsäureanhydrid) ............................. .               15\n28 41   Vanadiumpentoxyd (Vanadinsäureanhydrid) ........................... .               15\n2842    Titanoxyd (Titansäureanhydrid) ...................................... .               8\n28 43   Uranoxyd .......................................................... .                40\n2844    Zinnoxyde: Stannooxyd (Braunoxyd). und Stannioxyd (Zinnsäureanhydrid) .. .        frei\n28 45   Kupferoxyde .................. ~ ................................... .             frei\n2846    Quecksilberoxyde                                                                  frei\n28 47   Bleioxyde:\nA- Mennige ......................................................... .              15\nB - Bleiglätte und Bleidioxyd ..................................... '. .. ,         15\n28 48   Andere anorganische Oxyde und Hydroxyde, anderweit weder genannt noch\ninbegriffen:\nA- Berylliumoxyd .................................................. .            frei\nB - andere (z.B. Lithiumhydroxyd) .. , ................................ .           15","Nr. 42 -        Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                                           575\nZoJlsatz\nTarifnr.                                      . Bezeichnung der Waren                                                                     ¼ des\nWertes\nV. Metallsalze der anorganischen Säuren, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen\n28 49    Fluoride:\nA - Ammoniumfluorid, Natriumfluorid ................................ .                                                             15\nB - Aluminiumnatriumfluorid (z.B. künstlicher Kryolith) ................ .                                                         15\nC - andere:\n1 - Berylliumfluorid ............................................. .                                                         frei\n2 - andere ................................................ • • . •. • • •                                                     15\n2850     Silicofluoride ( z. B. Natrium-, Kalium- und Bariumsilicofluorid) ............ .                                                    20\n28 51    Chloride:\nA-Ammoniumchlorid                                                                                                                 -20\nB - Calciumchlorid .................................................                                                          .    20\nC - Bariumchlorid .................................................                                                           .    15\nD - Magnesiumchlorid ..............................................                                                            .  frei\nE - Zinkchlorid .....................................................                                                         .    15\nF - Zinkammoniumchlorid ...........................................                                                           .    15\nG - Aluminiumchlorid                                                                                                                20\nH - Chromchlorid ............................... · ...................                                                         .    15\nl - Manganchlorid .................................................                                                           .  frei\nK - Eisenchlorid ...................................................                                                           .  frei\nL - Nickelchlorid, Nickelammoniumchlorid .............................                                                        .    15\nM - Cobaltchlorid .................................................. .                                                              15\nN - Zinnchlorid .................................................... .                                                            frei\n0 - Zinnammoniumchlorid .......................... _................. .                                                          frei\nP - Quecksilberchloride (Mercurochlorid oder Kalomel, Mercurichlorid oder\nSublimat), Quecksilberammoniumchlorid ........................... .                                                            15\nQ - Wismutchlorid ................................................. .                                                              15\nR - andere Chloride                                                                                                                15\n28 52    Oxychloride:\nA - Kupferoxychlorid (z.B. Braunschweiger Grün) ..................... .                                                          frei\nB - Bleioxychlorid ·................................................. .                                                          frei\nC - Wismutoxychlorid .............................................. .                                                              15\nD - andere Oxychloride ............................................. .                                                              15\n28 53    Hypochlorite ...................................................... .                                                               15\n28 54    Chior1te\n·                                                        .         .\n....................................................... • • . • •                                                        15\n28 55    Chlorate .......................................................... .                                                               15\n2856     Perchlorate ........................ ·....................· ............. .                                                         15\n28 57    Bromide     . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n~                                                                               15\n28 58    Bromate     •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••                                              t •••••••••.•          frei\n28 59    Jodide ......................... ·................................... .                                                             15\n28 60    Jodate und Perjodate                                                                                                              frei","Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                            Bezeichnung der Waren                             ¼ des\nWertes\n28 61    Sulfide, auch Sulfhydrate:\nA - Natriumsulfid .................................................. .           20\nB - Kaliumsulfid ..................... , ............................. .      frei\nC - Antimonsulfid .......... •........ : ............................... .       10\nD - Antimonka1iumsulfid ............................................ .           10\nE - Calciumsulfid ....................... ·........................... .      frei\nF - Bariumsulfid ................................................... .        frei\nG - Cadmiumsulfid ...................................... ,· .......... .         20\nH - Eisensulfid .................................................... .        frei\nI - Zinnsulfid ..................................................... .       frei\nK - Quecksilbersulfi.d (Mercurnsulfid und Mercurisulfid) ................. .     10\nI, - andere Sulfide ............................................... ,• ..      '15\n2862    Hydrosulfite, einschließlich der durch organische Stoffe (z.B. Formaldehyd\noder Aceton) stabilisierten Hydrosulfite ............................... .       15\n28 63    Hyposulfite (z.B. Natrhtmhyposulfit und Calciumhyposulfit) .............. .      15\n2864     Sulfite ............................................................ .           15\n28 65    Sulfate:\nA - Natriumsulfat ....................................... ·--· ......... .      15\nB - Kaliumsulfat mit einem Reinheitsgrad von mehr als 96 0/o ............ .   frei\nC - Gefälltes Bariumsulfat .......................................... .       15\nD - Magnesiumsulfat (Epsomsalz oder Bittersalz) .................... ,        frei\nE - :M:agncsiumkaliumsulfat mit einem Gehalt an Kaliumsulfat (K 2 SO 4 ) von\n50 °/o oder mehr ................................................ .     frei\nF - Zinksulfat ..................................................... .         15\nG - Cadmiumsulfa.t ............. .- ................................... .     frei\nH - Aluminiumsulfat                                                              30\nI - Chromsulfat ............. ; ..................................... .        15\nK - Eisensulfat· ..................................................... .         15\nL - Nickelsulfat, Nickelarnrnoniumsulfat ............................... .      26\nM - 1'i tansulfat  .................................................... .     frei\nN - Kupfersulfat ............................... : ................... .         15\n0 -Kupferammoniun1sulfat .......................................... .           15\nP - Quecksilbcrsulfat ............................................... .       frei\nQ - Bleisulfat .......................................................          15\nR - andere Sulfate, mit Ausnahme der Alaune                                     15\n28 66    Alaune:\nA-Ammoniakalaun (Aluminiumammoniumsulfat), Kalialaun (Aluminium-\nkaliumsulfat) ........· ........................................... .     25\nB - Chromalaun (Chromkaliumsulfat) ................................. .          15\nC - andere (z.B. Eisenalaun [Eisenkaliumsulfat oder Eisenammoniumsulfat])      15\n2867     Einfache Salze und Komplexsalze der Säuren des Selens oder des Tellurs ...    frei\n2868     Nitrite                                                                         20","Nr. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                  577\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waran                              1/\n0 dea\nWertes\n28 69   Nitrate:\nA - Ammoniumnitrat mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 33 8/o                   20\nB - N atriumnitra.t mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 16 0/o ....... .        20\nC - Kaliumnitrat .............................. · ..................... .               20\nD - Bariumnitrat ................................................... .               frei\nE - Cadmiumnitrat .................................................. .               frei\nF - Nickelnitrat ............................. •.• .................... .              15\nG - Cobaltnitrat, Cobaltkaliumnitrat ............................... ·.... .            15\nII - Kupfernitrat ................................................... .              frei\nl - neutralres und basisches Wismutnitrat ..................... .\" ........ .          15\n1\"\\.. - Quec k s1'lb ern1trat\n.                          .\n...............................................    .  frei\nL - Urannitrat .................................. ; .................. .                40\nM - andere Nitrate:\n1 - Berylliumnitrat .............................................. .         frei\n2 - andere (z. B. Lithiumnitrat, Magnesiumnitrat und Bleinitrat) ........ .     20\n28 70   Hypophosphite und Phosphite ....................................... .                   40\n28 71   Phosphate:\nA - Ammoniumphosphat mit einem Gehalt an Arsenigsäareanhydrid von\nweniger als 8 mg je Kilogramm .................................... .            40\nB - Natriumphosphat .......· ............. ·....................... ·..... .            40\nC - Kaliumphosphat ............................................. ! • • • •              40\nD...; Calciu.mphosphat ................. • ............... _. .............. .          40\nE - andere Phosphate, einsc4ließlich der Polyphosphate (z.B. Hexameiaphos-\nphate) ........................................................ .               40\n28 72   Ars,eniate                                                                              15\n28 73   Arsenite       ............................................................ .           15\n28 74   Carbonate:\nA-Ammoniumcarbonat                                                                      20\nB - Natriumcarbop.at:\n1 - neutral ..................................................... .             15\n2 - sauer (Natriumbicarbonat) ........................ ·............ .          15\nC - Kaliumcarbonat                                                                      20\nD - Calciumcarbonat, gefällt .......................................... .             frei\nE - Bariumcarbonat, gefällt ......................................... .                 15\nF - Magnesiumcarbonat, gefällt .......................... : ........... .             frei\nG - Kupfercarbonat ............................................•....                  frei\nH - Bleicarbonat:\n1 - neutral ..................................................... ,•            15\n2 - basisch (Bleiweiß) .....................................• -. ,..... .       15\nI- Wismutcarbonat .........................................• ~- .....•.                15\nK - andere Carbonate (z. B. Lithiumcarbonat, Strontiumcarbona~, Cadmium-\ncarbonat und Mangancarbonat) ............................. ''\" ... -.. .        20","578                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifor.                                  Bezeichnung der Waren                                                             °lo des\nWertes\n28 75   Cyanide, einfache und komplexe:\nA - Cyanide, einfache ............................................... .                                                20\nB - Sulfocyanide (Rhodanide) ........................................ .                                                20\nC - Ferrocyanidc und Ferricyanide .. ·................................. .                                            20\nD - andere .................................................... •. • • • •                                            20\n28 76  Fulminate und Cyanate (z.B. Knallquecksilber, Natriumcyanat und Kalium-\ncyanat) ........................................................... .                                                  10\n28 77  Silicate                                                                                                               20\n28 78   Borate:\nA - Natriumborat:\n1 - mit einem Borsäuregehalt von 67 °/0 B 2 0 3 oder mehr ............... .                                       15\n2 - mit einem Borsäuregehalt von weniger als 67 °;0 B 2 0 3 • • • • • • • • • • • • • • •                         15\nB - andere Borate .................................................. .                                                 15\n28 79  Salze der Säuren der -Metalloxyde:\nA - Zinkate (z.B. Cobaltzinkat) ...................................... .                                             frei\nB - Antimoniate (z.B. Natriumantimoniat und Bleiantimoniat [Neapelgelb]) ..                                            20\nC - Aluminate (z.B. Cobaltaluminat, Natriumalum_inat und Bariumaluminat)                                              20\nD - Chromate:\n1 - neutrale Chromate (z.B. Natriumchromat, Kaliumchromat, Bleichromat,\nBariumchromat und Zinkchromat) .............................. .                                               20\n2 - saure Chromate (Bichromate) .................................. .                                              15\nE - I>ermanganatc .................................................. .                                                15\nF - andere (z.B. Molybdate, Wolframaie, Vanadate, Stannate, Ferrate, Man-\nganite, Manganate, Plumbate und Titanate) ......................... .                                             15\n2880   Andere Salze der anorganischen Säuren, anderweit weder genannt noch in-\nbegriffen .................................. ·........................ .                                               15\nVI. Verschiedene\n28 81  Edelmetalle in kolloidem Zustand:\nA - Silber .. ·....................................................... .                                            frei\nB - andere (z.B. Gold und Platin) .................................... .                                            frei\n28 82  Salze und andere organische oder anorganische Verbindungen der Edelmetalle:\nA - des Silbers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . ............ .     15\nB - des Goldes, des Platins und der Platinmetalle ....................... .                                            5\nC - Edelmetallamalgame . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..................... .                           5\n28 83  Natürliche chemische radioaktive Elemente und deren natürliche radioaktive\nIsotopen sowie deren organische und anorganische Verbindungen .......... .                                             40\n28 84  Isotope von chemischen Elemen.ten und deren organische und anorganische\nVerbindungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen ( z. B. Deuterium und\nschweres Wasser) . . . . . . . . . . . ....................................... .                                       40\n28 85  Salze und andere organische oder anorganische Verbindungen des Thoriums\nund der Metalle der seltenen Erden, einschließlich derer des Yttriums und des\nScandiums ........................................................ .                                                   40\n2886   Flüssige Luft ...................................................... .                                                 10\n2887   Destilliertes Wasser und Leitfähigkeitswasser ........................... .                                          frei","Nr. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, .den 3. September 1951                               579\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                            °1o des\nWertes\n28 88    Pcroxyde (Superoxyde):\nA - Wasserstoffsuperoxyd                                                                             15\nB - Natriumsuperoxyd, einschließlich Oxylith .... : ..................... .                          10\nC - Bariumsuperoxyd ................................................ .                               10\nD - andere (z.B. Magnesiumsuperoxyd und Zinksuperoxyd) ............... .                             15\n28 89    P.ersalze, anderweit weder genannt noch inbegriffen ..................... .                          15\n28 90   Hydride (z.B. Calciumhydrid) ....................................... .                                5\n2s,91   Nitride                                                                                            frei\n2892    Phosphide                                                                                            15\n28 93   Carbide:\nA - Siliciumcarbid                                                                                   25\nB - Borc.arbid                                                                                       10\nC - Calciumcarbid ................................................... .                              25\nD - andere Carbide (z. B. Aluminiumcarbid, Wolframcarbid und Molybdän-\ncarbid) ........................................................ .                              10\n28 94   Silicide ( z. B. Calciumsilicid) ......................................... .                         12\n28 95   Boride ( z. B. Borcalcium und Boraluminium) ........................... .                            12\n28 96   Amalgame von andern Metallen als Edelmetallen ................. , ....... .                        frei\n28 97   Andere anorganische Erzeugnisse und Verbindungen, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen .................................................... ; .                            25\nKapitel 29\nOrganische chemische Erzeugnisse\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Dieses Kapitel umfaßt nur die chemisch genau bestimmten, reinen und technisch reinen\norganischen Verbindungen, soweit nichts anderes bestimmt ist.\n2. Ausgenommen von diesem Kapitel sind\na) Gemenge und Gemische, die industrielle Fertigerzeugnisse darstellen (z.B. Riechstoff-\ngemische, Verdünnungsmittel für Lacke; fertige Sprengstoffe [z. B. Trinitrotoluol mit\neinem Phlegmatisierungsmittel]);\nb) Erzeugnisse, die wegen ihrer Beschaffenheit oder wegen ihrer Aufmachung unter andere\nKapitel fallen (z.B. Farbstoffe, Kunststoffe, Arzneiwaren, Netz-, Reinigungs- und Emul-\ngiermittel, Seifen und Sikkative);\nc) die aromatischen Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Xylol und seine Isomeren\n(Nr. 27 08);\nd) Äthylalkohol (Nr. 22 08);\ne) Saccharose, chemisch oder technisch rein (Nr. 17 01) und andere Zuckerarten, technisch\nrein (Nr. 17 02).\n3. Die Ester werden, wenn nichts anderes bestimmt ist, bei den entsprechenden Säuren (z. B.\nbei den Säuren der· N rn. 29 03, 29 04, 29 11 und 29 22) eingereiht. Die Ester der Amino-\nalkohole und der Aminophenole (z.B. Stovain, Pantocain und Novocain) fallen ebenso wie\ndie Ester der Aminosäuren, auch mit Nicht-Aminoalkoholen (z.B. Anaeisthesin und Pro-\npaesin) unter Nr. 29 37. Die Ester des Schwefelwasserstoffes fallen unter Nr. 29 51, die\nEster der Halogenwasserstoffsäuren unter Nr. 29 02.\n4. Die Salze der organischen Basen werden bei den entsprechenden Basen eingereiht.","580                                BuncJesgesetzblatt, .Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                              Bezeichnung der Waren                                          0 .1o des\n\"\\\\.ertes\n1. Kohlenwasserstoffe, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Mischderivate\nsowie ihre Salze und Ester\n29 01   Kohlenwasserstoffe:\nA - nichtaromatische, hydroaromatische und Cycloterpenkohlenwasserstoffe                        15\nB - aromatische Kohlenwasserstoffe, mit Ausnahme von Benzol, Toluol, Xylol\nund seinen Isomeren:\n1 - Naphthalin ................................................. .                        frei\n2 - Diphenyl .......................'\"~ ............................ .                    frei\n3 - Anthracen .................................................. .                        frei\n4 - Äthylbenzol, Styrol, Paracymol, Diphenylmethan, Acenaphthen,\nMethylanthracen, Fluoren, Phenanthren, Fluoranthen, Py'ren und andere                   15\n2902    Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe ............................... .                         20\n29 03   Sulfo- und Nitrode,rivate der Kohlenwasserstoffe ....................... .                       12\n2904    Gemischte Kohlenwasserstoffderivate (Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitro-\nsulfo- und Nitrosulfohalogenderivat,e) ................................. .                       12\nII. Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate\n29 05   Acyclische Alkohole sowie ihre Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate:\nA - einwertige Alkohole:\n1 - gesättigte, mit Ausnahme des Äthylakohols, jedoch einschließlich der\nHalogen-, Sulfo- und Nitroderivate des Äthylalkohols:\na - Methylalkohol (Methanol) ................................. .                        10\nb - Propyl- und Butylalkohole sowie Äthylalkoholderivate .......... .                   25\nc - andere Alkohole (z.B. Amylalkohole, Hexanole, Heptanol-e, Oc-\ntanole, Laurylalkohol, Cetylalkohol und Stearylalkohol) ........ .                  10\n2 - un9esättigte ................................................. .                        12\nB - mehrwertige Alkohole:\n1 - zweiwertige Alkohole (Diole) .................................. .                       25\n2 - drei- und höherwertige Alkohole ............................... .                       20\nAnmerkung.                                   .\nIsopropylalkohol zur.Umwandlung in Aceton zur Herstellung von Methacrylat für Plexiglas\nund Plexigum, unter Zollsicherung bis 31. 12. 1953 ................................... .      frei\n2906   Gesättigte und teilweise ungesättigte hydroaromatische Alkohole und Cycfo-\nterpenalkohole sowie ihre Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate:\nA - Cyclohexanol, Methyl- und Dimethylcyclohexanol ·................... .                       15\nB - Menthol · ....................................................... .                       frei\nC - Sterine, anderweit weder genannt noch inbegriffen (z.B. Cholesterin und\nPhytosterine) .................................................. .                        frei\nD - Terpin und Terpinhydrat, Terpineol ............................... .                       frei\nE - andere (z.B. Borneol, Isoborneoi und Santalol) ..................... .                      12\n2907   Aromatische Alkohole sowie ihre Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate ....... .                     12\nIII. Phenole, ihre Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate sowie ihre Salze\nund Ester\n2908   Einwertige Phenole und ihre Salze:\nA - einkernige:\n1·- Phenol, Kresole und Xylenole, einschließlich des Isomerengemisches                    frei\n2 - Thymol. und Carvacrol ................... ·..................... .                      12\n3 - andere, anderweit weder genannt noch inbegriffen ................. .                    12\nB - mehrkernige ................................................... .                            12","N,·. /12 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                581\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                            ¼ des\nWertes\n2!)09   Mchrwertige Phenole und ihre Salze (z.B. Resorcin und Hydrochinon) ..... .           12\n29 10   Phenol-Alkohole und ihre Salze (z.B. Saligenin) ............ ; .......... .          12\n29 11   Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Mischderivate (z.B. Sulfohalogenderivate) sowie\nihre Salze und Ester ................................................ .              12\nIV. Äther und Epoxyde, ihre Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate\n29 12   Acyclische Äther und Ätheralkohole sowie ihre Halogen-, Sulfo- und Nitro-\n(h•rivate .......................................................... .               25\n29 1]   Gesättigte un<l teilweise ungesättigte hydroaromatische Äther und Cycloterpen-\näthcr sowie ihre Halogen-, Sulfo- und NitroderiYate (z. B. Eucalyptol und\n('ineol)     ........................................................... .           12\n29 1i   Aromati-.dw ]\\ther und Ätheralkohole sowie ihre Halogen-, Sulfo- und Nitro-\nd<·rivatc . . . . ..................................................... .            12\nEpox~·de ( z. B. A.thylcnoxyd und Dioxan) .............................. .           25\n\\'. Aldeh;vde, ihre Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate\nsowie ihre Salze und Ester\n29 }fj  Aldehyde:\nA - aeyclisclw:\nl - gcsättig;te:\na - Heptylaldehyd (Oenanthol) ................................ .          frei\nb - andere .......... •.......................................... .        25\n2 - ungesättigte ................................................ .              12\nB - aromatische                                                                      12\nC - andere (gesättigte und teilweise ungesättigte hydroaromatische Aldehyde\nund Cycloterpenaldehyde) ....................................... .               12\n29 17   Acetale, anderweit weder genannt noch inbegriffen ( z. B. Methylal, Dimethyl-\nacetal und Diäthylacetal) ........................................... .               15\n29 18   Acyclische Aldehydalkohole, cyclische Aldehydäther, Aldehydphenole, Alde-\nhydätherphenole, ihre Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate sowie ihre Salze\nund Ester ........................................................ .                  15\n2919    Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate der Aldehyde sowie ihre Salze und Ester,\nanderweit weder genannt noch inbegriffen ............................. .              10\nVI. Ketone, einschließlich der Chinone, ihre Halogen-, Sulfo- und\nNitroderivate sowie ihre Salze und Ester\n29 20   Ketone, einschließlich der Chinone:\nA - acyclische:\n1 - l\\fonoketone:\na - Aceton .................................................. .             35\n. b - Methyläthylketon ...................'......... .' ............... .     25\nc - andere (z. B. Methylisobutylketon, Mesityloxyd, Phorone, Pseudo-\njonone und Pseudomethyljonone, einschließlich der Gemische höherer\nKetone) ................................................. .             12\n2 - Polykeione (z.B. Diacetyl und Acetylaceton) .................... .           12\n3 - acyclische Ketonalkohole und Ketonaldehyde .................... .            12","582                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                Bezeichnung der Waren                                                 ¼ des\nWertes\n(29 20)\nB - gesättigte und teilweise ungesättigte hydroaromatische Ketone und Cyclo-\nterpenketone :.\n1 - J onone und Methyljonone ..................................... .                               12\n2 - Cyclohexanon und Methylcyclohexanon ......................... .                                15\n3 - Kampfer:\na - natürlicher Kampfer, roh ................................... .                         frei\nb - anderer (z. B. natürlicher Kampfer, gereinigt, un_d synthetischer\nKampfer) ................................................ .                               15\n4 - :F'enchon, I ron, J asmon, Carvon .. ·.............................. .                         12\n5 - andere, einschließlich der Ketonalkohole und Ketonaldehyde von ge-\nsättigten und teilweise ·ungesättigten hydroaromatischen Kohlenwasser-\nstoffen und von Cycloterpenkohlenwasserstoffen .................. .                            12\nC - aromatische .................................. : ................. .                               12\nD - Chinone ....................................................... .                                    12\nAnmerkung.\nAceton zur Herstellung von Methacrylat für Plexiglas und Plexigum, unter Zollsicherung bis\n31.12.1953 ............................................................... · · · · · · · ·           frei\n29 21   Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate der Ketone, einschließlich der Chinone,\nsowie ihre Salze und Ester .......................................... .                                  12\nVII. Säuren, ihre Anhydride und Chloride, ihre Halogen-, Sulfo-\nund Nitroderivate sowie ihre Salze und Ester, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen\n29 22   Einbasische Säuren, ~hre Anhydride und Chloride, ihre Halogen-, Sulfo- und\nNitroderivate sowie ihre Salze und Ester:\nA - gesättigte acyclische:\n1 - Ameisensäure:\na - Ameisensäure und ihre Salze ...... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. .       20\nb - Ester:\n1 - Benzyl-, Bornyl-, Citronellyl-, Geranyl-, Isobornyl-, Linalyl-,\nMenthyl-, Phenyläthyl-, Rhodinyl- und Terpenylformiat ..... .                          12\n2 - andere ................................................ .                             20\n2 - Essigsäure:                                                                               Zollsatz\na - Essigsäure mit einem Essigsäuregehalt:                                              für 100 kg\n1 - von mehr als 10 bis 15 °/0 des Gewichts                                           60DM\nZollsatz\n°lo des\nWertes\n2·- von mehr als 15 °;0 des Gewichts ........................... .                         30\nb - Salze                                                                                     20\nc - Ester:\n1 - Benzyl-, Terpenyl-, Linalyl-, Geranyl-, Citronellyl-, Anisyl-,\nParakresyl-, Cinnamyl-, Phenyläthyl-, Bornyl- und Isobornyl-\nacetat ................................................ .                             12\n2 - andere ................................................. .                             30\nd - Essigsäureanhydrid ........................................ .                              30\ne - Acetylchlorid ............................................. .                              30\nf - Chloress~gs~uren ........................................... .                            12\ng - Bromess1gsauren ........................................... .                              12\n3 - Propion-, Butter- und Valeriansäure ........................... .                              12\n4 - Palmitinsäure:\na - Palmitinsäure ............................................ .                            frei\nb - Salze und Ester .................... /............ ; .......... .                         12\n5 - Stearinsäure ................................................ .                               18\n6 - andere (z.B. Hexylsäuren und Octylsäuren) ...................... .                             18\nB - ungesättigte acyclische (z.B. Acrylsäure, Olsäure und Linolsäure) ..... .                           18\nC - einbasische aromatische Säuren (z. B. Benzoesäure, Zimtsäure. und\nN aphthoesäuren) ................•...............................","Nr. 42 -    Tag der Ausgabe: Bo;nn, den 3. September 1951                                                           583\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                                                      °lo des\nWortes\n29 23   Mehrbasisehe Säuren, ihre Anhydride und Chloride, ihre Halogen-, Sulfo- und\nNitroderivate sowie ihre Salze und Ester:\nA - acyclische (z.B. Oxalsäure, Malonsäure und Bernsteinsäure) ......... : .                                                   20\nB - aromatische (z.B. Phthalsäuren) ................................. .                                                        12\n29 24   Säuren ( ein- und mehrbasische) der gesättigten und teilweise ungesättigten\nhydroaromatiscben Kohlenwasserstoffe und der Cycloterpenkohlenwasserstoffe,\nihre Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate sowie ihre Salze und Este,r:\nA - Naphth•ensäuren ......................... ·• ...................... • ..                                                  frei\nB - Sulfonaphthensäuren ............................................ .                                                          12\nC - Abietinsäuren .................................................. .                                                         20\nD - andere (z.B. Cyclopcntcnylessigsäure) ....................... · ...... .                                                    20\n29 25   Acyclische Oxysäuren, ihre Anhydride und Chloride, ihr~ ·Halogen-, Sulfo-\nund Nitroderivate sowie ihre Salze und Ester: ·\nA - Milchsäure ...................................... ; .............. .                                                        15\nB - Apfelsäure ................................................ '. .... .                                                       15\nC - Weinsäure und Zitronensäure, ausgenommen die im Absatz D aufgeführten\nSalze .......................................................... .                                                         25\nD - rohes Ca1ciumtartrat und Calciumcitrat ............................. .                                                    frei\nE - Gluconsäure und andere acyclische Oxysäuren ...................... .                                                     · 15\n29 26   Aldehydsäuren, Ketonsäuren und andere acyclische Säuren mit mehrfachen\nFunktionen, ihre Anhydride und Chloride, ihre Halogen-, Sulfo- und Nitro-\nderivate sowie ihre Salze und Ester ................................... .                                                       20\n29 27   Cyclische Oxysäuren, auch Phenolsäuren und andere cyclische Säuren_ mit\nmehrfachen Funktionen, ihre Anhydride und Chloride, ihre Halogen-, Sulfo-\nund Nitroderivate sowie ihre Salze und Ester:\nA - Mandelsäure ................................................... ·.                                                          20\nB - Salicylsäure:\n1 - Salicylsäure und ihre Salze .............. : .... : . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  20\n2 - Ester:\na - Butyl-, Amyl-. Benzyl-, Bornyl-, Citronellyl-, Geranyl-, Menthyl-\nund Rhodinylsalicy1at . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                12\nb - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     20\n3 - Acetylsalicylsäure . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           25\n4 - Su1foverbindungen der Salicylsäure (z.B. Sulfosalicylsäure) . . . . . . . . .                                          20\nC - Paraoxybenzoesäure ... ,. . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              lO\nD - Kresotinsäuren und Acetylorthokresotinsäuren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..                               12\nE - Gallussäure:\n1 - Gallussäure . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      frei\n2 - Salze und Ester der Gallussäure (z.B. Wismutgallat, Methyl- und\" ..\nPropylgallat) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          15\nF - Anissäure .....' .. : ..................................·. . . . . . . . . . . . .                                         15\nG - andere (z.B. Phenolphthalein und Oxynaphthoesäuren) . . . . . . . . . . . . . . . .                                         15\nVIII. Ester der Mineralsäuren und ihre Salze\n29 28   Ester der Schwefelsäure (z.B. Methyl-, Äthyl-, Propyl-, Butyl- und Amylsulfat)                                                  15\n29 29   Ester der salpetrigen Säure und der Salpetersäure .................. -..... .                                                   12\n29 30   Ester der Phosphorsäuren ............................ ., .............. .                                                       12\n15","584                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarünr.                             Bezeichnung der Waren                                               ¼ des\nWertes\n29 31  Ester der Kohlensäure ............................................... .                            12\n29 32  Ester der Kieselsäuren (z.B. Xthylsili~at) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , ........ .    12\n29 33  Ester anderer Mineralsäuren (z. B. Natriumdibutyl- und -dicresyldithio-\nphosphat) ......................................................... ,                              15\nIX. Amine, ihre Salze und Substitutionsprodukte, soweit sie nicht unter den\nUnterabschnitt X dieses Kapitels fallen\n29 34  Monoamine:\nA - Betanaphthylamin ............................................... .                          frei\nB - andere (z.B. Trimethylamin. Anilin und Diphenylamin)                                          12\n29 35  Polyamine:\nA - acyclische (z.B. Äthylendiamin) .................................. .                          20\nB - aromatische (z.B. Phenylendiamine und Benzidin) ................... .                         12\n29 36  Amine von gesättigten und teilweise ungesättigten hydroaromatischen Kohlen-\nwasserstoffen und von Cycloterpenen ............................ , ..... .                         12\n29 37  Aminoalkohole, Aminophenole, Aminonaphthole, Aminoaldehyde, Aminoketone\n(einschließlich der Aminochinone), Aminosäuren, ihre Substitutionsprodukte,\nSalz•e und Ester . . ................................................. .                           12\n29 38  Quaternäre Ammoniumsalze und -hydroxyde, ihre Sulfoderi-vate und Salze,\nmit Ausnahme der Netz-, Reinigungs- und Emulgiermittel ................ .                          12\n29 39  Diazo-, Azo- und Azoxyverbindungen sowie ihre Derivate (z.B. Diazodum-\nsalze, auch stabilisiert, Nitroazoxyverbindungen), mit Ausnahme der Farhsktfe                      12\nX. Andere stickstoffhaltige Verbindungen ( z. B. Amide„ Imide, Imine,\nNitrile, Chloramine, Sulfamide, Hydrazin- und Hydroxylaminderivate)\n29 ,40 Amide und ihre Salze:\nA - acyclische:\n1 - Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 45 0/o ........ .                  25\n2 - andere (z.B. Acetamid, Dicyandiamid, Bromdiäthylacetylharnstoff,\nBromisovalerylharnstoff und Äthylurethan) ...................... .                       20\nB - cyclische (z.B. Paraphenetolharnstoff [Dulcin L Barbitursäurederivate,\nAnilide und Phenetidide) .............. '. ..... , ..... ; ............. .                    15\n29 41 Imide und Imine (z. B. Benzoesäuresulfimid [Saccharin], Hexamethylen-\ntetramin, Hexogen und Äthylidenanilin) ............................... .                           20\n29 42  Nitrile (z.B. Acetonitril, Acetoncyanhydrin, Acrylnitril und Adiponitril) ... .                    20\n29 43  Chloramine und deren Salze .......................................... .                            15\n29 44  Sulfamide und deren Salze ........................................... .                            18\n29.45  Hydrazin- und Hydroxylaminderivate (z.B. _Phenylsemicarbazid, Phenyl-\nhydrazin und Phenylhydroxylamin) sowie deren Salze ·................... .                          15\n29 46  Andere stickstoffhaltige Verbindungen, anderweit weder genannt noch inbe-\ngriffen (z.B. Dimethylglyoxiin, Allophanylchlorid und· ~enzylallophanat)                           20","Nr. 42 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Sept~mber 1951                      585\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                               ¾ des\nWertes\nXI. Heterocyclische Verbindungen, ihre Substitutionsprodukte, Salze\nund Ester\n29 47   Hetc:rocyclische V crbindungen mit Sauerstoffatomen ( z. B. Furfurylalkohol,\nFurfural [Furfurol], Benzofuran [Cumaron] und Tetrahydrofurfurylalkohd'l):\nA - Furfurol und Cumaron .......................................... .                 frei\nIl - andere ................................... .' ..................•....                15\n29 48   Heterocyclische Verbindungen mit Schwefelatomen (z.B. Ichthyol, Sulfo-\nichthyolate und Thiophen) ........................................... .                   15\n2949    Heterocyclische Verbindungen mit Stickstoffatomen:\nA - Isatin, Acetophenolisatin, Diphenolisatin ............................ .             18\nB - Carbazol und dessen Derivate ............................. ,. . : ..... .         frei\nC - Pyridin und dessen Salze ............... ; ......................... .            frei\nD - Pyridinbetacarbonsäure (Nicotinsäure) und Pyridinbetacarbonsäurediäthyl-\narnid sowie deren Salze ........................................... .               18\nE - Chinolin und dessen Salz~ ........................................ .                 18\nF - Chinolinsubstitutionsprodukte (alkylierte und andere) sowie deren Salze\nund Ester ...................................... •................ .                18\nG - Alkylaminoacridine und deren Salze ............................... .                 18\nH - Analgesin und Dimethylaminoanalgesin sowie deren Salze ............ .                18\nI - Piperazin und Dimethylpiperazin sowie deren Salze ................. .               18\nK- Melamin ....................................................... .                      12\nL - Nucleinsäuren und deren Salze .................................... .                 18\nM - Verbindungen von Paraaminobenzolsulfamid mit heterocyclischen .Stick-\nstoffverbindungen ...................... : ........................ .               18\nN - andere:\n1 - Indol und Skatol ............................................. .               12\n2 - andere (z.B. Lysidin) .. : ......................... .- ............ .          18\n2950    Andere heterocyclische Verbindungen ................................. .                   15\nXII. Organisch-anorganische Verbindungen\n29 51   Schwefelhaltige Verbindungen, andere als heterocyclische ( z. B. Xanthogenate,\nThioharnstoff, Merkaptane und Thioäther) ....................... ; ..... .                15\n29 52   Arsenhaltige Verbindungen ( z. B. Methylarsinsäure, Kakodylsäure und Arseno-\nbenz_ole) .............. ·............................................. .                 20\n29 53   Quecksilberhaltige Verbindungen (z.B. Hydromercuridibromfluorescein und\ndessen Salze) ...................................................... .                    20\n29 54   Andere V,erbindungen von organischen Stoffen mit Metallen oder Nicht-\nmetallen, anderweit weder genannt noch inbegriffen ( z. B. Tetraäthylblei,\nSiloxane, Eisenpentacarbonyl und Oxychinolinmetallverbindungen):\nA - Tetraäthylblei:                                    .\nbis 30. 6. 1952 ...................................... ·......... .           :frei\nvom 1. 7. 1952 an ............................................. .               25\nB - andere . . . . . . . . . . . . . . ........................................... .     25\nXIII. Provitamine, Vitamine, Hormone und Enzyme, natürliche und\nsynthetische, sowie ihre Salze und Ester, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen\n29 55    Provitamine:\nA - Carotine ....................................................... .                 frei\nB- Ergosterin ; .................................................... .                 frei\nC • andere .................................................... : .... .               frei","586                                  BundcsgesPt zbla.tt, .Jahrgang 19~ 1, Teil J\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                                                     °lo des\nWertes\n29 56  Vitamine:\nA - Vitamin A, einschließlich der A- und D-Konzentrate                                                                        frei\nB .,- Vitamin 13 1 (Aneurin, Thiamin) und 1?2 :\n1 - Vitamin B 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · ·     25\n2 - Vitamin B 2 • • • • • • • . • • • • • • • .· •• • , • • • • • • · · · · • · • • • · · · • • · • • • • · · • • • •   frei\nC - Vitamin B 3 (Pantothensäure) ...................................... .                                                     frei\nD - Vitamin B 4 oder PP (Nicotinsäureamid) ............................ .                                                       25\nE - Vitamin B 9 (Folsäure) .... ·....................................... .                                                      25\nF - Vitamin C (Lävo-Ascorbinsäure) ....................... : ........... .                                                     25\nG - Vitamin D 2 (Calcipherol) ......................................... .                                                       25\nH - Vitamin E (Tokopherol) ......................................... .                                                          25\nl - andere ......................................................... .                                                         25\n29 57  Hormone, einschließlich ihrer synthetischen Ersatzstoffe:\nA- Adrenalin (Suprarenin) ................. ·......................... .                                                        25\nB - Insulin ........................................................ .                                                          35\nC - 'Testosteron ..................................................... .                                                        25\nD - Progesteron, Desoxycorticosteron, Folliculin (Oestron) ............... .                                                    25\nE - andere (z.B. Dihydrofolliculin (Oestradiol], Folliculinhydrat [Oestriol],\nAndrosteron, Adrenosteron, Corticosteron, Thyroxin, H ypoph ysenho rmone,\nBenzoestrol und Diäthylstilboestrol) ............................... .                                                    25\n29 58  Enzyme:\nA- Pepsin       •.ff t ff f 1 0 0 ff II f III   e III    III  III   III   III   I 1 1 II  t II  O I t i II  t t • 0 1 1 o I   frei\nB - andere (z.B. Pankreatin, Lab, Diastase und Papain) ................. .                                                      15\nXIV. Natürliche und künstliche Alkaloide und Glucoside sowie ihre Salze,\nÄther, E_1,ter und andere Derivate\n2959   Opiumalkaloide:\nA - Thebain ...................... : ................................ .                                                       frei\nB - andere ......................................................... .                                                          25\n29 60  Chinaalkaloide:\nA - Chinidin ....................................................... .                                                          20\nB - andere (z.B. Chinin, CincJ10nin und Cinchonidin)                                                                          frei\n29 61  Andere Alkaloide:\nA - Arecolin, Aconitin, Eserin, Pilocarpin, Spartein                                                                          frei\nB - Atropin, Homatropin, Hyoscyamin, Scopolamin                                                                               frei\nC - Colchicin,c Veratrin, Cevadin ...................................... .                                                    frei\nD - Coffein ........................................................ .                                                          20\nE- Cocain:\n1 - roh .......................................................... ·                                                    frei\n2 - rein, und Cocainsalze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .......... .                      15\nF - Emetin ........................................................ .                                                         frei\nG - Ephedrin .............. ·........................................ .                                                         15\nH - Nicotin ......................... , .... : ......................... .                                                     20\nI - Strychnin ..............................•........................                                                          15",";,r. 42 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den·3. September-19ol                            587\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                         ¼ des\nWertes·\n(29 Gl)\nK - Theobromin:\n1- \"f'heobrorninbase .........................................._...                    .  frei\n2 - andere (z.B. Theobromin-Natriumsalicylat) ................... ·...                 .    20\nL - Theophy1lin, Theophyllin-Athylendiamin ...........................                       .    20\nM - andere (z. B. Piperin und Coniin) ..................................                     .  frei\n2962    Glucoside (z.B. Digitaline, Glycyrrhizin, Strophantin und Saponine) ...... .                     frei\nXV. Organische Verbindungen, anderweit weder genannt noch .inbegriffen\n29 63    Alkoholperoxyde, Ätherperoxyde, Säureperoxyde ( z. B. Benzoylsuperoxyd)                          frei\n29 64    Lactone:\nA- acyclische (z.B. Nonalacton und Undekalacton) ..................... .                          15\nB - cyclische:\n1 - Santonin und dessen Salze ........................... r, • • • • • • • • •            frei\n2 - Cuma. in, Methylcumarin und andere ............... : ........... .                      15\n29 65    Lactame ( z. B. Caprolactam) . ,. ....................................... .                        20\n29 66    Kohlenhydrate, chemisch rein:\nA - Glucose (Dextrose) ............................................. .                            30\nB - Lactose ........................................................ .                             30\nC - andnre (z.B. Lävulose, Galactose und Maltose), mitAusnahme der Saccharose                     30\n29 67    Biologische Aminosäuren sowie ihre Decarboxylierungsprodukte, Salze und\nAmide:\nA - Glykokoll .................................................. -. .. .                          20\nB - Glutaminsäure und ihre Salze .................................... .                           20\nC - Histidin ............................................. - ........... .                        20\nD - andere (z. B. Sarkosin, Alanine, Asparagin und Lysin):\n1-I„ysin .. , ......... _.......................................... .                     frei\n2 - andere ...............................................·........ .                        20\n2968     Antibiotika:\nA - Penicillin und Streptomycin ...................................... .                          35\nB - andere ...................... , ......... ·......................... .                         18\n29 69   Andere organische Verbindungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen\n( z. B. Quassin) ............................................. ·........ .                         30\nKapitel 30\nPharmazeutische Erzeugnisse\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Medizinalseifen (Kap. 34);\nb) weder dosierte noch für den Einzelverkauf als Arzneiware aufgemachte chemische Erzeug-\nnisse (z.B. Salzsäure, Jodkalium, Magnesiumsulfat; Acetylsalicylsäure, Phenyläthylbarbi-\ntursäure, Phenacetin, Analgesin, Hormone und Vitamine) (Kap. 28 und 29) sowie Pflanzen\nund Pflanzenteile - z.B. Absinth, Fingerhutblätter, Baldrianwurzeln und Chinarinde -\n(Kap. 12);\nc) Katgut, Nähseide und anderes chirurgisches Nähmaterial, nicht keimfrei gemacht (Kap. 42,\n50, 52 und 54).","588                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                              °lo des\n\\Vertes\n30 01   Drüsen und andere Organe zum Heilgebrauch, getrocknet, auch gepulvert; Aus-\nzüge aus Drüsen und anderen Organen zum Heilgebrauch ................. .                               frei\n3002    Sera, Impfstoffe und ähnliche aus Bakterien gewonnene Erzeugnisse ohne Rück-\nsicht auf die Aufmachung .....................................• ....... .                                18\n3003    Arzneiwaren, auch für die Veterinärmedizin, dosiert, zubereitet oder in Auf-\nmachungen für den Einzelverkauf:\nA - injizierbares Insulin und Insulinpräparate .......................... .                             35\nB - Penicillin und Streptomycin sowie deren Präparate ................... .                             35\nC - andere ................................. , ................. , .... .                               18\nAnmerkung.\nArzneiwaren sind Erzeugnisse zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten, die dosiert oder\nzubereitet sind, oder die, weder dosiert noch zubereitet, für den Einzelverkauf auf gemacht sind.\nArzneiwaren in Aufmachungen für den Einzelverkauf sind solche in Packungen für den\nunmittelbaren Verkauf an den Verbraucher.\n30 04   Watte und Verbandzeug, zum Heilgebrauch oder nur keimfrei gemacht, Pflaster\naller Art zum Heilgebrauch, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf ... .                             18\n30 05   Andere pharmazeutische Zubereitungen ................................ .                                  18\nKapitel 31\nDüngemittel\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen nm diesem Kapitel sind:\na) Viehblut, Knochenmehl, Hornmehl und Muschelschalen (Kap. 5);\nb) Fischmehl (Kap. 23);\nc) Kalk, Dolomit und natürliche nichtgemahlene Calciumphosphate (Kap. 25);\nd) Natronsalpeter, Ammonsalpeter, Harnstoff, Kaliumsulfat, Magnesiumkaliumsulfat .ind\nAmmoniumphosphat, wenn diese den Bedingungen der N rn. 31 02, 31 04 und 31 05 nicht\nentsprechen (Kap. 28 und 29);\ne) Ammooiumchlorid, Magnesiumsulfat, Kaliumnitrat, Kaliumphosphat, Dicalciumphosphat\nund andere anorganische oder organische chemische Erzeugnisse der Kap. 28 und 29, die\ngeeignet sind, als Düngemittel verwendet zu werd€n.\n2. Chemische Erzeugnisse, die in diesem Kapitel ohne Einschränkung aufgeführt sind (z.B.\nKalksalpeter, Kalkammonsalpeter, Calciumcyanamid, Thermophosphate, Superphosphate,\nnatürliche rohe Kalisalze und Kaliumchlorid) bleiben ohne Rücksicht auf ihre Verwendung\nund ihren Reinheitsgra<l bei den Düngemitteln.\n3. Die in den N rn. 3102, 31 04 und 31 05 angegebenen Grenzwerte beziehen sich auf den\nTrockenstoff.\n4. Mischdünger der Nr. 31 05 sind Düngemittel, die wenigstens zwei Düngeelemente (Stick-\nstoff, Phosphor oder Kali) in Mindestmengen von 1 0/o Stickstoff, 3 0/o Phosphorsäure (P2 Ü5)\noder 3 O/o Kali (K2 0) enthalten.\n3101    Natürliche tierische und pflan.zliche Düngemi~tel, chemisch nicht verarbeitet                          frei\n3102    Stickstoffdüngemittel, mineralische und chemische:\nA - Natronsalpeter mit einem Gehalt an Stickstoff von 16 0/o oder weniger                               20\nB - Kalksalpeter, Kalkmagnesiumsalpeter .............................. _                                20\nC - Ammonsalpeter mit einem Gehalt an Stickstoff von '33 0/o oder weniger ... .                         20\nD - Ammonsulfat ............... ; ......................... , .... , ... .                              20\nE - Ammonsulfatsalpeter                                                                                20\nF - Kalkammonsalpeter, Gipsammonsalpeter und andere zusammenge~etzte\nAmmonsalpeter ................................................ .                                  20\nG - Calciumammoniumchlorid ........................................ .                                   20\nH - Calciumcyanamid (Kalkstickstoff) ................................. .                                20\nI - Harnstoff mit einem Gehalt an StickstGff von 45_ 0/o oder weniger ........ .                      20","Nr.12          Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                           589\nZollsatz\nTarifnr.                                           Bezeichnung der Waren                                                   ¼ des\nWertes\n31 03   Phosphordüngemittel, mineralische und chemische:\nA - natürliche Calciumphosphate (Tricalciumphosphate), einschließlich des\nApatits und der Phosphatkreiden: gemahlen ......................... .                                          10\nB - Thomasphosphatschlacken:\nl - ungemahlen ............ , .................................... .                                         frei\n2 - gemahlen ... -................................................ .                                            10\nC - aufgeschlossene Calciumphosphate -(Thermophosphate) ............... .                                            20\nD - Superphosphate (einfache, doppelte und dreifache) ................... .                                          20\n3104    Kalidüngemittel, mineralische und chemische:\nA - natürliche rohe Kalisalze (z.B. Carnallit, Kainit und Sylvinit) ......... .                                       15\nB - Schlempekohle . . . . . . . . . . . . . . .              . ............................... .                   frei\nC - Kaliumchlorid                                                                                                     15\nD - Kaliumsulfat mit einem Reinheitsgrad von 96 0/o oder weniger ........... _                                        15\nE - Magnesiumkaliumsulfat mit einem Gehalt an Kaliumsulfat (K2 SO 4 ) von\nweniger als 50 0/o .............................. ; ................ .                                          15\n3105    Mischdünger und andere Düngemittel; Düngemittel aller Art in Form von\nPlättchen, Pastillen oder .ähnlichen Aufmachungen oder in Packungen mit\neinem Rohgewicht von höchstens 10 kg:\nA - Mischdünger, mineralische und chemische:\nl - stickstoffhaltig:\na - Ammoniumphosphat mit einem Gehalt an Arsenigsäureanhydrid von\n8 rng oder mehr je Kilogramm ............................... .                                        20\nb - andere stickstoffhaltige Mischdünger (z. B. Kaliammonsalpeter,\nNitrophosphat und Harnstoffsuperphosphat) ................... .                                       20\n2 - andere ..................................................... .                                             20\nB - Düngemittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen ................ .                                          20\nC - Düngemittel aller Art in Form von Plättchen, Pastillen oder ähnlichen\nAufmachungen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von höchstens\n10 kg ......................................................... .                                               20\nKapitel 32\nGerb- und Farbstoffauszüge; Farbstoffe, Farben, Anstrichfarben, Lacke und\nFärbemittel; Kitte; Tinten\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Kreide, natürliches Bariumsulfat, Graphit, Farberden ('l., B Ocker, Umbra, Rötel,\nSiener Erde, Kasseler Erde und Tonschiefer). gemahlen, auch geschlämmt (Kap. 25);\nb) Erze (Kap. 26);\nc) Asphaltmastix (Kap. 27);\nd) Ruß, Bleiweiß, Zinkweiß, Eisenoxyde, Titanoxyd, Bleiglätte, Bleimennige, Bariumsulfat.\nChromoxydc (Guigrwtgrün), Chromgelb, Chromrot. Berliner Blau, Pariser Blau,\nKupferoxyde, Zinnober und anderG als Farben verwendbare chemische Erzeugnisse\n(Kap. 28);         -\ne) zur Verw1~ndung nls Gerbstoffe geeignete Erzeugnisse (z. B Gallussäuren [Kap, 29)\nund Sulfitablaug-c !Kap, 381);\nf) P:istcllkl',,id(~H. :-;clll't:ib-- und. Zeich,:nheid, n, Olkreiden (Buntstifte) (Kap 98);\n0\ng) J-laarfarbPn und Schminken (Kap, 3~3);\nh) Lack<\\ als Sd1iinlwit.smittcl :1l:fgem:1d1t (z B. '.\\a~,dlackP) (K:ip, 33J;\ni) Mctallf:1rlwn (sog, Hl'(Jnzc·n. Metalbt:wli). jt:d1wh nur. wenn sie nicht zub,~reitet sind\nmkr niclt1 in A nf1t1acli11ug1•11 l'ür den Eim:eh 1•r1',11d' eiuc;t:lwn ! ,\\ b~clrnitte X l V und XV);\nk) Seliuhcn'm,~ und Buh1ie1'\\\\\",1ch\", auch                   (Kap, 34).\n2. Farben und Farhstoffr al11•r .\\ 1t. mit Bindemitt(•ln Vl'l'S<'tLt oder wm unrnittelharl~n Gebrauch\n_zub(:reitet, f:il!,·n j,· nach .\\rt unter Kr, 3::! 12, 8~ 13 ,id,·r 3:2 1--1","590                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                          ¼ des\nWertes\n32 01  Pflanzliche Gerbstoffauszüge:\nA - Mi1nosaauszug ................................................. .                               8\nB - Kastanien- und Eichenauszug:\n1 - Kastanienauszug ........................... , ................. .                     frei\n2 - Eichenauszug .................................. ~ ............. .                         8\nC - Quebrachoauszug ................................................ .                          frei\nD - Sumach- und Valoneaauszug ..................................... .                                8\nE - andere Auszüge ................................................ .                               8\n32 02   Gerbsäuren und Tannine, auch Galläpfeltannin ......................... .                         frei\n3203   Synthetische Gerbstoffe .. ·..................................... ·...... .                        20\n32 04   Künstliche Beizen für die Gerberei (z.B. Enzymbeizen und Bakterienheizen) ..                       20\n32 05   Pflanzliche Farbstoffe, einschließlich der Auszüge aus Farbhölzern und anderen\nfärbenden pflanzlichen Stoffen, jedoch mit Ausnahme des Indigos:\nA - Catechu und Gambir . : .......................................... .                          frei\nB - andere Auszüge (z. B. Gelbbeerenauszug, Färberwaid, Färberkroton,\nK rappausziige, Quercitronauszug, Orlean, Kampeche, Orseille, Chloro-\nphyl 1, lfotholz, Cielbholz und Önocyanin) ................ ,, .......... .                 15\n32 06   Tierische Farbstoffe ................................................. .                           15\nTeerfarbstoffe und andere synthetische organische · Farbstoff,e; natürlicher\nIndigo ...................................................... .                                    15\n32 08  Mineralfarben ( mineralische Pigmente), anderweit weder genannt noch inbe-\ngriffen, auch untereinander oder mit Streckmitteln gemischt oder mit einem\nTeerfarbstoff versetzt (geschönt):\nA - Minera lschwarz . anderweit weder genannt noch inbegriffen ............ .                     20\nB - Saftbraun (Nußbeize) und dergleichen .............................. .                         30\nC - Lithopone und andere FarbpigmeJ?.te auf der Grundlage von Zinksulfid .. .                     15\nn - Titanoxydpigmente ............................................. .                               8\nE - Cadmopon und andere Pigmentfarben auf der Grundlage von Cadmium-\nsalzen ........................................................ .                           15\nJ,' - lJI tra1narin ................ , ................................... .                      20\n(; - Zinkgrau (unreines Zinkoxyd) .................................... .                           15\n11 - ,'Sd1wninfurtergriin (Kupferacetarsenit) ............................ .                       18\nI - Chromfarben aus einem Gemenge, von Metalloxyden oder Metallsalzen,\nauch mit Beimischung von anderen Mineralfarben .................... .                       20\nK - andere Mineralfarben, anderweit weder genannt noch inbegriffen ....... .                       20\n32 (}9 Farblacke (verlackte natürliche und synthetische organische Farbstoffe) .....                      20\n3210    Zubereitete :Farbpigmente und Trübungsmittel für Keramik, Email oder Glas,\nauch Edelmetallsalze enthaltend ...................................... .                           15\nAnmerk 1111 g.\nZubereitete Farbpigmente und Trübungsmittel für Keramik, Email oder Glas sind trockene\nSubstam.(~n aus einem Uemenge oller einer Verbindung, die durch Brennen von Metalloxyden,\nauch unter Verwendung von Schm:Jzmitteln, gewonnen sind, eine Temperatur von über 300° C\nin oxydicrender Atrnosiihäre ohne Veränderung aushalten und heim keramischen Br.ennen eine\nGlasurmasse w färben oder zu mattieren vermögen.\nReine Metalloxyde (z, B. Antimon-, Chrom-, Kupfer-, Eisen-, Mangan-, Nickel-, Ura_n- und\nZinnoxyd) fallen unter K;ipitel 28.","Taµ· dt>r _\\usgahe. Bonn, den :3. September 1951                                                        591\nZollsatz\n¼ des\nWertes\n1)  ,....;1·hmd1.gla . . m·<·11. E11g·olm1. fliis1.;1µ;c• Glanzmittel und andere ähnliche Zuberei-\nll.1ng1·11 Hir lürarnik, ,Hl('h Edehndaih,a!ze enthahend . . . . . ............... .                                                          15\ntt ~ t I     t :; 1 l t\\\nd 1,        \\ V:1 rmgl :1 '-1!1'\\\"• TSt11'h ,·i ne gl ,·ichrniißi_:.!l' Oberl1ächc\n111 F,,1111 •, 011 P11h ,·1· oder in :rndncr Fn1·1n, mit :\\ JJ\"'n:1hrne des\ndw-.,,: Er11·11_gni;.;.~r: fallen nnfrr                   70.\nZulH'reill'tf Farh1·11 u11d Au ... 1rid1farbcn, Laeke, nidit in Aufmachungen für den\nF:im:c-lnrlrnuL 1•in,.,..J1li,·ßlieh d<·r angcri.eh(•nen verdiinnten Pigmentfarbt•n ... .                                                    25\nZulu•r('ifrfr Fiirlwmi11<-t nicht in Aufmachungen für den Einzeherkauf ..... .                                                                25\n:J2 11  Z11IH·1·«•itdt· Farlw11 .'-iowie An~trichfarben, Lacl{e und Färbemittel, in Auf-\nmath1111g·,•11 l'ii r dt·n EinzelvPrkauf:\nA-          J<';1 rbt>n fti r h'. 11 n.c.;trnaler, Dek.orationsnialer, für den Unten·itht und die\nlJ11inhall1111g. in Täfelchen, Pastillen, Tuben, Näpfchen oder ähnlichen\n.·\\ n f'rna<'hnngt-n, au('h in KästAn mit oder ohne Pinsel, ·Wischer, Näpfchen\nrnlt>r a11dPn'n1 Zuhr-hiir ................ ; ............ '. ............. .                                                     20\n1~-andPn· ............................................ , ............ .                                                                     25\nSikkative. in Pulvt•rform, fliissig oder teigförmig (z.B. Borate, Oleate, Resinate\nund Naphthmatc d•·s Mang·ans, Bleis oder Cobalts) ...................... .                                                                    20\nKitü\\ ,md,·rwt•it wNlcr genannt noch inbegriffen, einschließlich Harzkitt und\nll arzzcrnent . . . . . . ................................................ .                                                                   10\n:12 17   Drndd'arben. Tiutrn und Tuschen:\nA 1>1111·kL1 rh,·11. \\'erviclfältigungsfarben und dergleichen                                                                               25\nB         T11Jl1\\ 1111d        Tu~dH· zum Sc·hrcilwn oder Zeichnen, flüssig, teigförmig, in Form\nvon Pulver odn TahlPtt(•n ........................................ .                                                             20\nKapitel 3°3\nÄtherische öle und Essenzen; Riech- und Schfö1heitsmittel\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenonmwn von diesem Kapitel sind:\na) S11ifen aller Art (mit Ausnahme der Zahnseife), sowie seifehaltige Rasiercreme und seife-\nhaltigc IIaanvaschmittel, auch wohlriechend (Kap. 34);\nb) Terpcntiniil und andere tcrpenhaltige Liisungsmittel (Kap. 38);\nc) ii.thcrischc öle in Aufmachungen zum unmittelbaren Heilgebrauch (z.B. _Eucalyptusöl\nund Pfefferrninziil) (Kap. 30);\ncl) Mischungen ätherischer Ole zum Heilgebra11ch, wohlriechende Salben, Puder und 'der-\n·gfoich<:n zmn Heilgebrauch (Kap. 30).\n33 01   Ätherische öle und Resinoide, flüssig oder fest:\nA - .Ätherische üle:\n1 - terpenf rei ............................ _. ................ '. ..... .                                                      12\n2 - andere .................................. _.................. .                                                            frei\nB - I{csinoidc ...................................................... .                                                                     frei\n33 02  Terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus der HersteUung der terpenfreien äthe-\nrischen öle ....................................................... .                                                                          15\n33 0:3  Konzentrate natiirlicher Riechsto:ffe, die mit Fetten oder nichtflüchtigen ölen\ndurch Enfleurage oder Mazeration gewonnen worden sind und Grundstoffe\nfür die Riech- und Schönheitsmittelindustrie darstellen .................. ,. .                                                             frei","592                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                           ¼ des\nvVertes\n33 04   Gemische auf der Grundlage von natürlichen oder künstlichen Riechstoffen,\ndie Grundstoffe für die Riechmittel-, Schönheitsmittel-, für die Nahrungs-\nmittc Jindustric oder für andere Industrien darsfollcn, unmittelb~r nicht ver-\nwendbar:\nA - Kompositionen mit einem Wert von mehr als 100 DM je Kilogramm .... .                          frei\n11 - andere ........................................................ .                              15\nAnmerkung.\nUnrnittclbar verwendbare Gemische der Nr. 33 03 sind je nach Art als Riech- oder Schönheits•\nmittel (Nr. ;3;3 OG) oder als Nahrungsmittelzubereitung~·n zu behandeln.\n33 05   Destillierte wohlriechende natürliche Wässer, auch für medizinische Zwecke ..                      frei\n33 06   Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel .............................. .                          24\nKapitel 34\nSeifen; Netz-, Reinigungs- und Emulgiermittel; Waschmittel und Waschhilfs-\nmittel; Schmiermittel; künstliche Wachse; zubereitetes Wachs sowie Schuh-\ncreme, Scheuerpulver und dergleichen; Kerzen und andere Erzeugnisse auf der\nGrundlage von Fetten, ölen oder Wachsen\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Zahnseifen; Rasiercreme und Haarwaschmittel, wenn sie ohne Seife hergestellt sind (z.B.\nauf der Grundlage von Fettalkoholsulfonaten) (Kap. 33);\nb) mit Seife hergestellte Desinfektionsmittel und dergleichen; zubereitete Netzmittel und der-\ngleichen (Kap. 38);\nc) Schleif- und Poliersteine, Schleifmittel auf Gewebe, Papier oder anderen Stoffen (Kap. ß8).\n34 01   Seifen:\nA - Seifen auf der Grundlage von Harz oder N aphthenaten                                            15\nB - Weich~ Seifen auf der Grundlage von Kali ......................... .                            15\nC - Harte Seifen, anderweit weder genannt noch inbegriffen .... , .......... .                      24\nD - Seife in Form von Pulver, Schuppen, Flocken, Spänen, Körnern oder der-\ngleichen; flüssige Seife ....................... : ................... .                       24\nE - Medizinalseife .................................................. .                             24\nF - andere (z.B. Ammoniumseife, Triäthanolaminseife und Putzseife) ..... .                          15\n34 02   Netz-, Reinigungs- und Emulgiermittel (andere als Seifen), anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen:\nA - Sulforicinate, Sulfooleate, Sulforesinate und ähnliche Erzeugnisse ..... .                      15\nB - Erzeugnisse der Sulfonierung der Fettalkohole, der Fettamide sowie der\nEster aus Fettalkoholen oder Fettsämen und ähnliche Erzeugnisse ..... .                        24\nC - Sulfo- und Sulfatderivate der substituierten aromatischen Kohlenwasser-\nstoffe und der Kohlenwasserstoffe der Fettreihe ...................... .                       24\nD - Salze der Fettamine und der quaternären Ammoniumbasen sowie andere\nähnliche Erzeugnisse mit aktivem Kation ........................... .                          15\nE - Kondensationsprodukte aus Fetten und Äthylenoxyd und ähnliche Erzeug-\nnisse ohne aktives Ion ........................................... .                            15\nF - andere ....................................................... .                                24\n3403    Waschmittel und Waschhilfsmittel .................................... .                              24","Nr. c12 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                    593\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezcichn ung der W a:r:en                                         für 100 k(J\n34 04   Schmiermittel, mit ölen oder Fetten aller Art hergestellt, a:uch mit anderen\nStoffen versetzt:\nA - Mirrnralschmicröl enthaltend, mit einem Gehalt an Schmieröl:\n1 - von mehr als 10 °/o ........................................... .                       14DM\nZollsatz\n°lo des\nWertes\n2 - von 10 °/o 0<ler weniger . , ..................................... .                          10\nB - andere                                                                                             10\n34 05   Künstliche Wachse ................................................. .                                   18\n34 06   Zubereitetes Wachs (tierische oder pflanzliche Wachse, untereinander gemischt\noder in Mischung mit Mineralwachs oder kiinstlichem Wachs, Fetten, Harzen,\nmineralischen Stoffen oder derg·leichen, ohne Lösungsmittel) ............... .                          24\n34 07   Schuhcreme, Miibcl- und Bohnerwachs, Pasten, Poliermittel, Scheuerpulver\nnnd ähnliche Mittel zum Polieren, zum Reinigen oder zur Pflege von Leder,\nHolz, Metall, Glas oder dergleichen .................................... .                              24\nAnmerkung.\nUnter diese Nummer fallen auch Sand, Kieselgur, natürlicher Graphit, Kreide, Tripel, Bims-\nstein, Schmirgel und andere natürliche Scheuer-. Polier- und Putzmittel, wenn sie in Packungen\nvon l,~) kg Rohgewicht oder weniger eingehen, oder wenn sie gemischt oder zum unmittel-\nbaren Gebrauch geformt sind (z.B. als Pasten, Täfelchen, Tabletten, Blöcke oder Kegel).\n3408    Kerzen (Lichte) all\"r Art, Wachsstöcke, N achtlichte und dergleichen ... , ....                         24\n34 09   Modellicrmasse auf der Grundlage von Fettsäuren, Wachsen oder anderen ähn-\nlichen Stoffen, lose oder in Broten; Wachs für Zahnärzte .................. .                           18\nKapitel 35\nEiweißstoffe und Leim\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen vnn diesem Kapitel sind:\na) Peptone zu Heihwecken (Kap. 30);\nb) Schlichten und Appreturen (Kap. 38);\nc) Kasein und Gelatine, chemisch gehärtet, sowie Waren daraus (Kap. 39);\nd) Liisungen und Dispersionen von Kautschuk (Kap. 40);\ne) Waren aus nichtgehärteter Gelatine (Kap. 95).\n35 01   Kasein ........................................................... .                                     35\nAnmerkung.\nKasein zur gewerblichen Verwendung, amtlich ungenießbar gemacht oder unter Zollsicherung            frei\nDie Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln ist nicht als gewerbliche Verwendung im\nSinne dieser Bestimmung anzusehen.\n35 02   Albumine:\nA - zum menschlichen Genuß ungeeignet oder d-azu ungeeignet gemacht                                  frei\nB - andere ........................................................ .                                   20\n35 03   Peptone ohne Zusatz von anderen Stoffen ............................... .                                18\n35 04   Gelatine .......................................................... .                                   20\n35 05   Andere Eiweißstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen ( z. B. Kaseinate,\nPeptonate und andere, mit Ausnahme des Kaseinleims) .................. .                                 18\n35 06   Pasten für das graphische Gewerbe oder für Druckwalzen, sowie ähnliche Er-\nzeugnisse auf der Grundlage von Gelatine, auch mit Zusatz von Glycerin, Kaolin\noder dergleichen ..............................._..................... .                                 10","594                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                        Bezeichn nng der Waren                                                       ¼ des\nWertes\n35 07   Dextrine, einschließlich der löslichen Sfärke, der gerösteten Stärke und des\ngeri,stcten Stärkemehls .............................................. .                                               30\n35 08   Tierischer Leim ............................................... • . • . · •                                            18\n35 09   Pflanzfü.'.her Leim, mit Ausnahme von Leim aus Naturharz oder aus Kautschuk,\nanderweit, wcdc1· genannt noch inbegriffen:\nA - aus pflanzlichen Gummiarten (z. B. Gummiarabicum) ................. .                                             15\nB - anderer (z.B. aus Stärkccrzcugnissen, Stärkederivaten oder Gluten) .... .                                         30\n35 10   Anderer Leim, anderweit weder genannt noch inbegriffen (z.B. Leim aus Natur-\nharz; Kunststoffleim, Kautschukleim und Silikatleirn) ................... .                                            18\n3511    Leim aller Art in Behältnissen mit einem Rohgewicht von 1 kg oder weniger ..                                           24\nKapitel 36\nPulver und Sprengstoffe; Feuerwerksartikel; Streichhölzer; Ziindmetall-\nlegierung~n; leicht entzündliche Stoffe\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) chr,rnisdi l'(:i1H: El'zcugnissc, die als Pulver oder Sprengstoff verwendet wcl'den können\n(Kap. ~s  lllld  :2!l);\nb) Met:dd,·hyd, rein, in Pulverfonn (Kap. :Zq) _\n36 01   Schießpulver ................................ .\n36 02   Fcrtig-c Sprengstoffe~ anderweit weder g·enannt noch inbegriffen ..\n36 03   Zünds<\"hnürn; Sprengschnüre ........................ _......... .\n36 04   Ziindhiitchcn und Zündkapseln; Zünder, Sprengziinder . . . . . . . . ..... .\n36 05   I•' 'cucrwcrksartikel, anderweit weder genannt noch inbegriffen .............. .\n36 06   Zii\\1dhiilzcr ................................... , ..._. . . . . . . . . ....... .\n36 07   Cer-Eisen und andere Ziindme.tall<'gierungen in jeder Form . . . . . . . . . . . . . . . .                             25\n36 08   Waren aus lcichtentzündlichcn Stoffen, andcr,vcit wed('l' genannt mieh in-\nbegriffen:\nA - llartspirii.us . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . .. , ..... , ....    25\nB - Ml'ialddiyd und älrnliche Brennstoffe in TMelchen. TahlPiirn Stäl.wlii.·n odei\nanderer J,'orm......... , ................. -. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .... .\nC - JlüssigPr Brennsioff for ft,uc1·zeugc ödr:1· Feuf'i-anziin<h~r: in Pmschlid)ungcn\nmit einem Haumgchalt von 300 c(·rn ocfor wenigPr . . . . . ........... _\nD- Sdrn,'('l.(•1fadcn, Schwcfrlhäncler, Schwc'fclpastillen, Sdrn~d\\·lkerzt'H m11l\nSchwdelpliiUd1cn ........................................ , ..... .\nE - P(~l'h- und Harz fackeln., Kohlenanzünder und ähnliche \"'\\Varcn .......... .\nKapitel 37\nErzeugnisse für photographische und kinema1og-raphische .Zwecke\n37 01   Photographische Platten, nidü belichtet ................................ _                                             24\n37 02   Filme ohne Randlochung, nicht belieh tet ................................ .                                            24\n37 03   Filme mit Randlochung, nicht belichtet ................................. .\n37 04   Photographische Papiere, Raden und lichtempfindliche Gewebe, auch belichtet~\nnicht entwickelt ......... -........................................... .                                              24","Ta,g der Ausgabe: Bonn, den3.S,~ptember 1951                                     595\nZollsatz\nTurifor.                                                            Bezeichnung der Waren                                              ¼ des\nWertes\nPhotographi-..;du· PlaUen und Filme, belichtet, nicht entwickelt:\n\\ 111;1:t,•11 rilmc. . ;uwh mit Handlochung, bis zu 4 m lang ............... .                                                 frei\nH · ! iit111· mit Handlod111ng. Hinger·a]s 4 rn:\nZollsatz\nfür je ange-\niangene 100m\n''· !\"!.'.'al 1\\'t'.\n.\nfrei\n1\n·.:-l'.1-.1tiv,· und 1 rnkdu1ilme .................................. '. .. .                                       20DM\n\\ 1i r 11 ,:· l    11 t• 1_:\n1\n1n    ,l,·11t~<'l1n         :---:1,1 :i(·IJI' -;ym:l11·onisici-te Negativfilme werden wie Positi,;filme behandelt.\nZollsatz\n:n 111; Photographische Platten; Filme, auch mit Randlochung, bis zu 4 m lang,                                                        0\n/ 0 des\nJwliddet und entwickelt (Negative und·Positive):                                                                             Wertes\n!\\ - J\\opicrfiihige Öffseüeproduktionen . : ............................... .                                                     24\nl{ - andere .................................. : ...................... .                                                       frei\n37 07   Filme nur mit Tonaufzeichnung, belichtet und entwickelt:                                                                     Zollsatz\nrnr je ange-\nt\"anoene 100 m\nA - Negative                                                                                                                     frei\nB - Positive                                                                                                                20DM\nAn rn er k u n g.\nIn deutscher Sprache synchronisie'rte Negativfilme werden wie Positivfiime behandelt.\n3'7 08  Andere belichtete und entwickelte Filme (Stummfilme und Tonfilme):\nA - Negative ...................................................... .                                                            frei\nB - Positive ................... : ................................... .                                                    20DM\nAn rn e r k u n p; e n.\n1. ln deutscher Sprache synchronisierte Negativfilme werden wie Positivfilme beh,mdelt\n2. Bei Tonfilmen, die getrennt. als Bild- und Tonband eingehen, ist jedes Band für sich nach\nseiner Beschaffenheit zu behandeln.                                                                                 Zollsatz\n0\n/ 0 des\nWertes\n37 09   Chemische Erzeugnisse für photographische Zwecke, in Aufmachungen für den\nEinzelverkauf, einschließlich der .Erzeugnisse für Blitzlicht ................ .                                                    15\nAnmerkung.\nUnter Nr. 37 09 fallen gebrauchsfertig dosierte chemische Erzeugnisse für photographische\nZwfcke, aueh in Verbindung mit Edelmetallsalzen, in Kleinpackungen (z.B. Entwickler,\nFixiersalze und Verstärker). Erzeugnisse dieser Art in anderer Aufmac~ung sowie Firnis,\nKlebstoff und dergleichen werden nach Beschp.ffenheit behandelt.\nKapitel 38\nVerschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgen·ommen von diesem Kapitel sind:\na) Erzeugnisse mit chemisch genau bestimmter Zusammensetzung, technisch oder chemisch\nrein (Kap. 28 und 29), mit Ausnahme der unter Nr. 38 22 fallenden Erzeugnisse;\nb) Desinfektionsmittel, Insektenvert_ilgungsmittel und ähnliche Waren, die den Charakter von\n( A1:zneiwaren haben (Kap. 30);                                    ·\nc) Schwefelfaden, Schwefelbänder sowie Pastillen, Kerzen und Plättchen auf der Grundlage\nvon Schwef-el (Kap. 36).                                    _____                                           ·\n38 01   Künstlicher Graphit ............................ ; .................... .                                                           12\n3802    Kolloider Graphit in wässeriger Suspension ............................. .                                                          12\n3803    Tierisches Schwarz (Beinschwarz) , , ................. ·.................. .                                                        10\n3804_   Aktivkohle, in Pulver- oder Körnerform ................................. .                                                          30","596                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                       Bezeichnung der Waren                                                                     °lo des\nWertes\n38 05  Carnallitablauge . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         frei\n38 06   Ammoniakwasser, roh (Nebenerzeugnis der Leuchtgasgewinnung) . . . . . . . . . . .                                                 frei\n3807    Rohammoniak (Nebenerzeugnis der Leuchtgasgewinnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           frei\n3808    Tallöl (Nebenerzeugnis der N atronzellstoffherstellung):\nA - roh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........................... ~ .                          frei\nB - destifliert ......... .- . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           20\n38 09  Sulfitablauge (Nebenerzeugnis der Sulfitzellstoffherstellung) . . . . . . . . . . . . . . . .                                       25\n3810   Erzeugnisse der Holzdestillation, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Holzteer:\n1 - Nadelholzteer (harzhaltig) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   frei\n2 - anderer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        10\nB - I(reosotöl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        20\nC - Pyrolignite (Calciumpyrolignit, Zinkpyrolignit us.w.) . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    frei\nD - andere, mit Ausnahme des rohen Methylalkohols ..................... .                                                           10\n3811   Terpentinöl und andere Erzeugnisse der Destillation der Nadelhölzer oder der\nN adclholzharzc:\nA- Terpentinöl:\n1 - Sulfatterpentinöl, gereinigt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     15\n2 - anderes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      frei\nB - Kienholzöl, Fichtenöl und andere ähnliche terpenhaltige Lösungsmittel aus\nder Destillation der Nadelhölzer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       frei\nC - Koniforennadelöl (Pine-Oil) und 'Rohterpineol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    · frei\nD - Kolophonium und Harzpech .................... : . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           frei\nE - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     frei\n3812   Derivate trockener Harzprodukte (Kolophonium und Harzpech ), mit Ausnahme\nder unter Nr. 3813 fallenden Erzeugnisse:\nA - Harzöle, auch decarboxyliert .... _. ................................ .                                                      frei\nB - Resinate (z.B. Natrium-, Calcium-, Magnesium-, Zink-, Mangan-, Cobalt-\nund· Bleiresinat) ............. •.................................... .                                                        20\n38 13  Pflanzliches Pech aller Art; Brauerpech und· ähnliche Zubereitungen auf der\nGrundlage von Kolophonium und pflanzlichem Pech, anaerweit weder genannt\nnoch inbegriffen .................................................... .                                                             10\n38 14  Aktivierte Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen ( z. B. aktivierte\nKieselgur und aktivierter Ton) ................................ , ....... .\n3815   Mittel zur Desinfektion, Schädlingsbekämpfung, Fäulnisverhütung, {Jnkrautver-\ntilgung, Pilzvertilgung (Fungicide) und ähnliche Erzeugnisse ( einschließlich\ndes Giftfutters), anderweit weder genannt noch inbegriffen ................ .\n38 16  Zubereitete Hilfsmittel für die dpinnstoffindustrie, die Papierherstellung un<l\ndie Gerberei (z.B. Netzmittel, Schmälzen, Weichmacher, Entfettungsmittcl.\nBeizen und Appreturen), anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Zurichtemittel und Appreturen (z.B. aus Flechten, Seife, StärkP-mehl oder\nStärke) .................................................... •... .\nB - andere (z. 13. auf der Grundlage von Sulfonaten der Fettalkohole und der\nkünstlichen Harze sowie von komplexen geschwefelten Phenolen) ....... .                                                        25\n38 17  Segerkegel . ........................................................ .                                                             20","Nr. 42 -    Tag.der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                597\nZollsatz\nTarifnr.                                Bezeichnung der Waren                             °lo des\nWertes\n3818    Ätzmittel und andere Hilfsmittel zum Schweißen oder Löten von Metall; Löt-\nplatten für Schmiede ................................_................ •           frei\n38 19   Vulkanisationsbeschleuniger, anderweit weder genannt noch inbegriffen ..... .        20\n38 20   Radierwasser und Korrekturlack für Dauerschablonen, in Aufmachungen für\nden unmittelbaren Gebrauch .......................................... .              15\n38 21   Nährböden und Reagenzien für Mikrobiologie, ~ikroskopie und andere Labora-\ntoriumszwecke, in Umschließungen mit einem Rohgewicht von 500 g oder\nweniger ............................... ·........................ • .. • •           15\n38 22   Künstliche Kristalle der halogenhaltigen Salze der Alkalimetalle oder Erdalkali-\nmetalle oder des Magnesiumoxyds, optisch nicht bearbeitet, mit einem Stück-\ngewicht von 2,5 g oder mehr ................................. ~ ......... .        . 15\n38 23   Absorbentien auf der Grundlage von Barium, Cäsium, Zirkonium· oder der-\ngleichen (zum Vervollständigen des Vakuums in elektrischen Röhren), auf Röh-\nren oder Metallfäden oder in Form von Pastillen, Täfelchen und dergleichen ...       15\n38 24   Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und andere\nFeucrlöschvorrichtungen mit Ladung .................................. .              15\n38 25   Gemische von Lösungs- oder Verdünnungsmitteln für Lacke und andere Er-\nzeugnisse. ..................................................... ·.... .             25\n38 26   Andere chemische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen\n( z. B. Kesselsteinentfernungsmittel):\nA - Athylfluid:\nbis<lO. 6 . .1952 ............................................... , .     frei\nvom l. 7. 1952 an ............................................. .           30\nB - andere                                                                           30","598                                    B1111d<>sgesetzhlatt, ,Jahrgang 19G 1, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                    Bezeichn nng der Waren                                            ¼   des\nWerte:,;\nAbschnitt VII\nKunststoffe und Kunststoffwaren;\nKautschuk und Kautschuk,varen\nKapitel 39\nKunststoffe und Kunststoffwaren\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) flüssige, durch Wiinne nicht hiirtbare Polymerisate (Kap. 29);\nh) synthetischer Kirntschuk (Kap. 40);\nc) Reiseartikel und Täschnenvaren aus Vulkanfiber oder anderen Kunststoffen (Kap. 42);\nd) Fl,cchtwaren aus Streifen aus .künstlichem Stroh, künstlichem Roßhaar oder Kunststoffen\n(Kap. 46);\nc) synthetische und künstliche Spinnstoffe und Waren daraus (Abschnitt XI);\njedoch bkiben künstliches Roßhaar mit einem Durchmesser von mehr als 1 mm, N~1ch-\nalunuugcn von Katgut aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse mit einem Durch-\nmesse1· von mehr als 1 mm sowie Bänder und dergleichen aus diesen Massen (z.B.\nkünstliches Sti-oh) in einer Breite von mehr als 5 mm in diesem Kapitel;\nI') Gi,iffe, Kniiufc und andc)re Zubß.hörteile für Schinne, Stöcke, Peitschen, Reitgerten oder\ndcrglcichim (Kap. GG);\ng) kiinstliclw Blumen, Bliitter, Früchte und Teile davon (Kap. 67);\nh) Ph:rntasicscbmuck (Kap. 7]);\ni) Teile von Maschinen, Apparaten und mechanischen Geräten (Kap. 84); Gefäße ''i.ir\nAkkumulatoren, sowie Isolatoren und Isolierteile für elektrische Maschinen und\nApparate (Kap. 85);\nk) optisch bearbeitete Kunststoffwaren, Brillengestelle und Zeichengeräte (Kap. 90);\n1) Gehäuse für Uhrwcl'ke (Kap. 91);\nm) Musikinstt'·umcntc (Kap. 92);\nn) Bürstenwaren (Kap. 96);\nd) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte .(Kap. 97);\np) Knöpfe, ReiI3vcrschliisse, Federhalter, Füllhalter, Kugelschreiber, Füllbleistifte, Zigar-\nren- und ~igarettenspitzen, Mundstücke und Rohre für Tabakpfeifen, Kämme sowie\nTaile (z.B. Becher) von Thermosflaschen (Kap. 98).\n3901    Kondensations- und Polykondensationserzeugnisse, auch. modifiziert, auch mit\nFüll- oder :Farbstoffen, fest (z.B. Stücke, Pulver, Blöcke, Rohre, Stäbe, Stangen\n·sowie quadratische oder rechteckige Platten, Folien und Filme) oder flüssig, ein-\nschließlich Emulsionen, Dispersionen und J,Ösungen:\nA - Phenoplaste                                                                                         20\nB - Aminoplaste ................................................... .                                   20\nC -Alkyde .................................... .- ................... .                                20\nD - Superpolyamide, Superpolyurethane, Superpolyester und andere lineare\nPolykondensationserzeugnisse .• ................................... .                              20\nE - Silikone ....................................................... .                                  20\nR - andere (z.B. Harze aus Acetaldehyd; Cyclohexanon oder dergleichen) .... .                         20\nG - Abfälle und Bruch .............................................. .                                  20","Nr. 1'J -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                599\nZollsatz\nTarifnr.                                     Bezeichnung der Waren                            ¼ des\nWertes\n39 02   Polymcrisationserzcugnisse, auch mit Füll- oder Farbstoffen, fest (z.B. Stücke,\nPulver, Blöcke, Rohre, Stäbe, Stangen sowie quadratische oder rechteckige\nPlatten, Folien und Ji\"'ilme) oder flüssig, einschließlich Emulsionen, Dispersionen\nund L,isungen:\nA - Polyäthylene, J>olytetra:fluoräthylen_und Polytrifluorchloräthylen ....... .        25\nB - l>olyisobutylen ................................................. .                25\nC - l)olystyrol ..................................................... .                20\nD - Polyvinylchlorid, Polyvinylidcnchlorid und andere Vinylpolymerisate .. .            25\nE - Polyacrylate und -methacrylate ........._......................... .               20\nF --Allylpolyester und -äther ........................................ .               20\nG - Mischpolymcrisate (z. B. Isobutylen-Styrol, Vinylchlorid-Vinylacetat.\nVinylchlori<l-Vinylidenchlorid und Vinylidenchlorid-Acrylnitril) ...... .         25\nH - Cuniaron- und lndenharze ....................................... .                  20\nI - andere (z. B. Polyvinylcarbazol, Polyvinylamine, Polyvinylimine und\nJ>olyvinylkctonc) ............................................... .               25\nK - Abfälle und Bruch ....... : ..................................... .                20\n39 03   Erzeugnisse aus Zellulose:\nA - regenerierte Zellulose (z.B. Zellglas aus Viscose):\n1 - }_,,olicn und .I<...,ilme .....................• ....................... .    30\n2 - Abfälle und Bruch ........................................... .               10\nB - Vulkanfiber (z.B. in Rollen, Platten, Folien, Streifen, Stangen oder Rohren)        18\nC - Zcllulosenitrate:\nI'- angefeuchtet, ohne Weichmacher ............................ : .. .            12\n2 - Celloidin und Kollodium, ohne Rücksicht auf das Lösungsmittel ..... .         12\n3 - weich gemacht:\na - Grundstoffe für die Lackherstellung, trocken oder teigförmig, auch\ngefärbt ................................................... .             12\nb - Zellhorn (Zelluloid) und andere:\n1 - :Masse, Blöcke, Rohre, Stäbe, Stangen ·sowie quadratische und\nrechteckige Platten, Folien und Filme ...................... .       20\n2 - Filmunterlag~n ..... ·...... : .......... ·................... .      10\n3 - Abfälle und Bruch, Altfilme, gewaschen oder ungewaschen, in\nRollen oder Schnitzeln ................................... .       frei\nD - Zelluloseacetat:\n1 - Filmunterlagen .................................... _........... .            10\n2 - andere .............................. -.......... ; .............. .          20\nE - andere Ester und Estergemische der Zellulose (Propionat, Acetqbutyrat und\ndergleichen) :\n1 - Filmunterlagen ............................................... .            . 10\n2 - andere ..................................... : .............. · •..           20\nF - Zelluloseäther:\n1 - Athylzellulose:\nbis 31. 12. 1952 ............................................ .         frei\nvom 1. 1. 1953 an ................. , ................. : .. ,. .... .    20\n2 - andere (z.B. :Methylzellulose und Benzylzellulose) ................ .         20\nG - andere (z.B. Zellulos~butyral) .................................... .               20\n39 04   Erzeugnisse aus gehärteten Eiwei~stoffen (gehärtetes Kasein, gehärtete Gelatine\noder dergleichen) ~ .................................. -. ..... ,• ......... .          20","600                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                                ¾ des\nWertes\n39 05   Erzeugnisse aus natürlichen Harzen (z.B. Schmelzharze, Harzester, polymeril-\nsierte, oxydierte und hydrierte Harze); chemische Abwandlungsprodukte aus\nnatürlichem Kautschuk:\nA - Erzeugnisse aus natürlichen Harzen:\n1 - natürliche Harze, durch Schmelzen modifiziert (Schmelzharze) ...... .                        frei\n2 - natürliche Harze mit Polyalkoholen kombiniert (Harzester) und andere                           20\nB - Erzeugnisse aus natürlichem Kautschuk (z.B. Chlorkautschuk, Kautschuk-\nchlorhydrat, cyclischer Kautschuk, oxydierter Kautschuk) ............. .                             20\n3906    Andere Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen ............ .                               30\n3907     Waren aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - aus regenerierter Zellulose:\n1 - Kunstdärme, auch endlos ..................................... .                                15\n2 - andere .................................................... • •                                 30\nB - aus Vulkanfiber .............................................. ; ..                                  25\nC - aus anderen Kunststoffen, auch unter Verwendung von Papier oder Spinn-\nstoffen, ohne Rücksicht auf das Mengenverhältnis .................... .                            20\nKapitel 40\nKautschuk (Naturkautschuk, synthetischer Kautschuk, ölkautschuk)\nund Kautschukwaren\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenomm1•n von diesem Kapitel sind folgende Waren aus ei.ner Verbindung von Kau-\ntschuk mit Spinnstoffen, die in den Abschnitt XI fallen:\na) gummielastische Gewebe und Geflechte, gummielastische Kleidungsstücke, fertiggestellte\nWaren aus gummielastischen Geweben und Geflechten, sowie gummielastische oder\nkautschutierte Gewirke;\nb) Platten, Blätter, Streifen und Profile, sowie Waren aus Platten, Blättern, Streifen\noder Profilen, die bestehen:\n1. aus einer Lage oder aus zwei Lagen von anderen (nicht gummielastischen) ein- oder\nmehrseitig mit Kautschuk überzogenen Geweben, mit einem Quadratmetergewicht\nvon höchstens 1500 g;\n2. aus einseitig oder mehrseitig mit Kautschuk überzogenem Filz mit einem Kautschuk-\nanteil von höchstens 50% des Gesamtgewichts;\nc) wasserdichte Schläuche aus Spinnstoffen mit Kautschuk getr~nkt oder auf der Innen-\nseite mit Kautschuk überzogen.\n2. Ausgenommen von diesem Kapitel sind auch:\na) Pflaster (Kap. 30), Kautschuklacke (Kap. 32), Kautschukleime (Kap. 35), Kautschuk-\nderivate (Kap. !39);\nb) mit Kautschuk bestrichenes oder getränktes Papier (Kap. 48);\nc) Schuhe, Schuhteile und Gamaschen (Kap. 64);\nd) Kopfbedeckungen und Teile davon, einschließlich Badekappen (Kap. 65);\ne) Peitschen, Reitgerten und Teile von Schirmen, Gehstöcken und dergleichen (K;ip. 66);\nf) künstliche Blumen, Blätter und Früchte und Teile davon (Kap. 67);\ng) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische und elektrische Apparate sowie alle\nGegenstände und Teile aus Hartkautschuk für elektrotechnische Zwecke (Abschnitt XVI);\njedoch bleiben Isolierrohre u:rid Verbindungsstücke aus Kautschuk in Kap. 40 (vgl.\nNr. 85 32);\nh) Asbestwaren in Verbindung mit Kautschuk (Kap. 68);\ni) Verschlüsse, Schlief3en, Schnallen usw., überzogen oder in Verbindung mit Hartkau-\ntschuk (Kap. 83);\nk) Boote mit einem Rumpf aus Weichkautschuk (Kap. 89);\n1) verschiedene Waren aus Kap. 90, 92, 93, 94 und 96;\nm) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte, außer Sporthandschuhen (Kap. 97);\nn) Knöpfe, Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren, Zigarren- und Zigarettenspitzen,\nMundstücke und Rohre für Tabakpfeifen, Zigarren- und Zigarettenspitzen, Federhalter,\nFüllhalter, Kugelschreiber, Bleistifthalter und Füllbleistifte sowie, Teile davon (Kap. 98).","Nr. 42 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                             601\nZöllsatz\nTarifnr.                                     Bezeichnung der Waren                                         °lo des\nWert.es\n;3_ Als Kautschuk gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, in allen Stellen· des Tarifs, in\ndenen dieser Ausdruck gebraucht ist, Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, ähnliche natür-\nliche Gummiarten, synthetischer Kautschuk, ölkautschuk und deren Regenerate.\n4. Kautschukmischungen fallen nicht unter' die N rn. 40 01 oder 40 02, sondern unter Nr. 40 06.\nI. Rohkautschuk\n40 01    Naturkautschuk, Balata, Guttapercha und ähnliche natürliche Gummiarten,\nroh ( auch stabilisierte Kautschukmilch), . ............................... .                       frei\n4002    Synthetischer Kautschuk; ölkautschuk (Faktis):\nA - synthetischer Kautschuk ......................................... .                            frei\nB - ölkautschuk (Faktis) .............. ; ............................. .                          frei\nAn rn e r k u n g.\nUnter synthetischem Kautschuk sind synthetisch hergestellte vulkanisierbare thermoplastische\nMassen zu verstehen, die, vulkanisiert, in ihren früheren Zustand nicht mehr zurückgeführt\nwerden kiinnen (z.B. Polybuta<lien (Buna]), Polychlorbutadien, Polybutadien-Styrol,\nPolyacrylonitril-Butadien und Thioplaste).\n40 03   Regenerierter Kautschuk ............................................ .                                20\n4004    Abfälle, Schnitzel und Staub von Weichkautschuk; Altwaren aus Weich-\nkautschuk; alle diese nur zur Wiedergewinnung von Kautschuk verwendbar                              frei\nII. Nichtvulkanisierter Kautschuk\n40 05   Platten, Blätter und Bänder aus nichtvulkanisiertem Kautschuk                                         20\n40 0!6  Andere Waren aus nichtvulkanisiertem Kautschuk:\nA - Lösungen, Emulsionen und Dispersionen ............................ .                             25\nB - Game aus Spinnstoffen, mit nichtvulkanisiertem Kautschuk imprägniert ..                          18\nC - Klebemittel aller Art zum gewerblichen Gebrauch, auf der Grundlage von\nKautschuk, auf Unterlagen aller Art (z.B. auf Geweben, Filz, Papier oder\nKunststoffen), in Blättern, Streifen oder Geflechten, auch geschnitten ... .                  25\nD - andere ...................................... ·.................. .                              25\nAnmerkung.\nlJnter Kautschuklösungen, -emulsionen und -dispersionen sind nur flüssige Erzeugnisse zu\nverstehen, die Kautschuk oder ähnliche Gummiarten enthalten, auch mit Zusatz von Flüssig-\nkeiten zum Lösen oder Suspendieren oder von einfachen Vulkanisiermitteln. Erzeugnisse, die\nand<\\J'<\\ Bestandteile enthalten, fallen je nach Beschaffenheit unter Lack (Kap. 32) oder\nLeim (Kap . :35).\nIII. Weichkautschukwaren (vulkanisiert)\n40 07   Fäden und Schnüre aus Weichkautschuk, auch mit Garnen aus Spinnstoffen\niibcrzogen; Garne aus Spinnstoffen, mit Weichkautschuk getränkt oder über-\nzogen:\nA - Fäden uud Schnüre aus Weichkautschuk ........................... .                               30\nB - Fii.den und Schnüre aus Weichkautschuk, mit Garnen aus Spinnstoffen\nü \\J(~rzogen ..................................................... .                          18\nC - Garne aus Spinnstoffen, mit Weichkautschuk getränkt oder überzogen ... .                        18\nA n rn (~ r k u n g,\nNicht umsponnene Fii den aus Weichkautschuk, deren breitester Querschnitt, ohne Rücksicht\nauf die Pl'ofilicrnng, ~) mm überschreitet, fallen unter die Streifen der Nr. 40 08.\n40 08    Platten, Blätter und Streifen aus Weichkautschuk, auch quadratisch oder recht-\neckig geschnitten; Profile:\nA - nicht in Verbindung mit anderen Stoffen ............................ .                           25\nB - in Verbindung mit Spinnstoffen, Metallen oder anderen Stoffen ......... .                        25","602                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifor.                              Bezeichnung der Waren                              ¼ des\n\\\\rertes\n40 09   Schläuche und Rohre aus Weichkautschuk:\nA - nicht in Vc1-hindung mit anderen Stoffen\nB - in Verbindung mit ~pinnstoffen, Metallen oder anderen Stoffen, ;rnd1 1nit\nAnnatu1·cn oder anderen Zubehörteilen aus Metall ............... .\n40 10   l•'ördcrbändcr und Treibriemen aus Weichkautschuk:\nA - nicht in \\'(•rhindung mit anderen Stoffen\n.,.-\n.;:;:. 1\nB - in \\\"crbindung mit anderen Stoffen:\n1 - nur mit Spinnstoffen ......................................... .\n2-andcrl\\    ..................................................... .\n40 11   Bereifung und Luftschläuche für Fahrzeug- und Flugzeugräder, aus Weich-\nkautschuk:\nA - Voll reifen und Hohlkammerreifen ................................. .          30\nB - Luftschläuche mit einem Stückgewicht:\n1 - von 1nchr als 5 kg· ............................................ .        30\n2 - von mehr als 0,5 kg bi~ 5 kg ................................... .        30\n:i - von 0,5 kg oder weniger ....................................... .        30\nC - Sf·hlauchreifen. . ........................................ : ....... .       30\nD - Laufdecken mit einem Stückgewicht:\n1 - von 1nehr als 70 kg ........................................... .         30\n2 - von rrwhr als 2 bis 70 kg ....................................... .       30\n:3 - von 2 kg oder weniger ........ : ............................... .       30\nE - Fh1gzcugsjJezial reifen. ohne Luftschläuche venvendb<1 r ............... .    30\n40 12   ,v eichkautschukwaren für hygienische, pharmazeutische oder chirurgische\nZwecke auch in Verbindung mit Hartkautschukteilen ( z. B. Sauger, Sonden,\nKanülen, Eisbeutel und Luftringe) ..................................... .          25\n40 13   Bekleidung, Handschuhe und anderes Bekleidungszubehör aus Kautschuk, für\nalle Zwecke:\nA - Handschuhe und Fingm>linge ..................................... .            20\nB - Bekleidung und Bekleidungszubehör , ................. ·............. .        25\n4014   Andere Weichkautschukwaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen               25\n. IV. Hartkautschuk (Ebonit) und Hartkautschukwaren\n4015    Hartkautschqk (Ebonit):\nA - Stücke, Platten imd Blätter, auch quadratisch oder rechteckig geschnitten,\nsowie Stangen und Rohre:\n1 - roh, unbearbeitet ............................................. .          20\n2 - poliert oder mit anderer Oberflächenbearbeitung ................... .      20\nB - Abfälle, Bruchstücke und Staub ................................... .         frei\n4016    Hartkautschukwaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Hartkautschukwaren für hygienische, pharmazeutische oder chirurgische\nZwecke ......................................................... .             25\nB - andere .......................................... , .............. .           25","Nr. 42 -~ Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                 603\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                           °lo des\nWertes\nAbschnitt VIII\nHiiute, }\"'eHe, Leder, Pelzfelle und Waren\ndaraus; Sattlerwaren, Reiseartikel\nund Tiischner,va:ren; Waren aus Därmen\nKapitel 41\nHiiute und Felle; Leder\nAIJgemcine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Schnitze] und ande1·r1 ähnliche Abfälle von ungegerbten l-Iäute11 oder Fellen (Nr. 05 06);\nb) Vogelbälge und Teile davon mit Federn, roh odt>r nur einfach haltbar gemacht (Nr. OS 07)\node1· zugerichtet oder montiert (Nr. 67 01 und 67 02);\nc) rohe, nichtenthaarte Häute und Felle (Nr. 43 01). Es fallen jedoch 'unter die Nr. 4101 die\nrolien, nichtcnthaarten Häute und Felle von Rindern oder .Kälbern ( einschließlich der\nBüffel), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schweinen (einschließlich der Pekaris),\nvop Gemsen, Renntieren, Elchen oder Hirschen,. sowie von Schafen oder Ziegen niit Aus-\nnahnw der gelockten Felle von Lämmern (sogenannte Astrachan- oder Karakulfelle\n- Persianer, Breitschwanz o. dgl. - ) und Felle von indischen Lämmern sowie der Felle\nvon Zieg1~n oder Zil'kdn aus dn :\\Iongolei, aus Tihl~t oder dem Yemen;\n<l) als P,+rcllc gcgcl'btf1 oder zugerichtete Hiiute und Felle aller Tierarten (Nr. 43 02).\n4101    Rohe Häute und Felle, frisch, gesalzen, getrocknet, geäschert oder gepickelt:\nA - Schaffelle, auch mit Wolle:\n1 - Lammfelle, geäschert oder gepickelt ............................. .                      frei\n2 - andere ...................... , ............. • ......... ·: ........ .                  frei\nB - Ziegenfelle                                                                                   frei·\nC - andere Häute und Felle ............................. : ............. .                        frei\nAnmerkung.\nGetrocknete Blößen von Lämmern werden wie geiischerte oder gepickelte Lammfelle behandelt.\n41 02   Rindleder, einschließlich des Kalbleders, Büffelleders und des Leders der ost-\nindischen Kipse, Roßleder und Leder von anderen· Einhufern, auch zugerichtet,·\nanderweit weder genannt noch inbegriffen: ·\nA .- Kalbleder:\n1 - nur gegerbt ................................................. .                             6\n2 - zugerichtet:\na - Boxcalf .......... ·......................... ·...... ·.......... .                   r2\nb - anderes, einschließlich V elourleder •••• 1. •.• •••.•• ·• ••.••.•••••••              12\nB - anderes Leder:\n1 - nur gegerbt:\na - Spaltleder, ausgenommen N arbenspalte ....................... .                        6\nb - anqeres ....................... · ..... : .... ·.............·..... ·                  6\n2 - zugerichtet:\na - geglättetes Leder, sogenanntes Sohlleder und Treibriemenleder, ... .                  14\nb - Spaltleder, ausgenommen Narbenspalte ........................ .                       1'2\nc - anderes .................................................... ·.                       12\n20","604                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang' 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                Bezeichnung der Waren                                            °lo des\nWertes\n4103    Schafleder, anderweit weder .genannt noch inbegriffen:\nA - nur gegerbt:\n1 - weißgar oder mit Formalin behandelt ........................... .                       frei\n2 - andere:\na - von indischen Bastarden ................................... .                       frei\nb - von Lämmern .................................. ·........... .                       frei\nc - andere .................................. -................. .                      frei\nB - zugerichtet:\n1 - Glaceledet ..•.................................................                            10\n2 - Ve1ourleder ................................................. .                            10\n3 - andere ....................................................... .                           10\nAnmerkung.\nZugerichtetes Schafleder ztir weiteren Bearbeitung in Lederzurichtereien unter Zollsicherung     frei\n4104    Ziegenleder, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA- nur gegerbt:\n1 - weißgar oder mit Formalin behandelt ...........................                     .    frei\n2 - andere:\na - von indischen Ziegen .......................................                    .    frei\nb - andere ...................................................                      .    frei\nB - zugerichtet:\n1 - Glacelcder:\na - von Zickeln                                                                            12\nb - anderes ..................................................                      .      12\n2 - Velourleder .................................................                       .      12\n3 - andere .....................................................                        .      12\nAn rn er k u n g.\nZugerichtetes Ziegenleder zur weiteren Bearbeitung in Lederzurichtereien unter Zollsicherung     frei\n4105    Leder aus Häuten oder Fellen von anderen Tieren, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen:\nA - nur gegerbt:\n1 - von Schweinen ...............................................                       .         6\n2 - von Kriechtieren, Fischen oder anderen Meerestieren ...............                 .         6\n3 - von anderen Tieren ...........................................                      .         6\nB - zugerichtet:\n1 - von Schweinen ..................... · .........................                     .       10\n2 - von Kriechtieren oder Fischen .................................                     .      12\n3 - von Robben oder anderen Meeressäugetieren ............. : .... ., ..                .      10\n4 - von anderen 1'ieren ............................................                    .       10\n4106   Sämischleder (Chamoisleder), aus Häuten oder Fellen von:\nA - Rindern; Pferden oder anderen Einhufern .......................... .                             14\nIl - Kälbern ....................................................... .                              14\nC - Schafen, Ziegen oder anderen Tien_;n:\n1 - weder geschliffen noch beschniltcm .............................. .                         lt!\n2 - anderes ..................................................... .                            14\n4107    Pe.rgament, aus Häuten oder Fellen von:\nA - Rindern; Pferden oder anderen Einhufern .......................... .                             12\nB - Kälbern ....................................................... .                                12\nC - Schafen, Ziegen oder anderen Tieren ................... ,' ........... .                         12","Nr. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                              605\nZollsatz\nTarifnr.                                    Bezeichnung der Waren                                           ¼ des\nWertes\n4108    Lackleder und metallisiertes Leder:\nA - Lackleder . . . . . . . . .............................................. .                      12\nB - metallisiertes Leder . , ...... ·.................... ·.................. .                     12\n4109     Lederschnitzel und andere Lederabfälle:\nA - nur zur Herstellung von Kunstleder, Düngemitteln oder Leim verwendqar                          frei\nB - andere ........................................................ .                                  6\n4110    Kunstleder, unter Verwendung von unzerfasertem oder zerfasertem Leder her-\ngestellt, in Platten oder Blättern, auch in Rollen:\nA - lackiertes oder metallisiertes Kunstleder . ~ .......................... .                       10\nB - anderes ..................•.......................................                               10\nKapitel 42\nWaren aus Häuten, Fellen oder Leder; Sattlerwaren, Reiseartikel\nund Täschnerwaren; Waren aus Därmen\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) frische, gesalzene oder getrocknete Därme (Kap. 5};\nb) Katgut und Waren aus Goldschlägerhäutchen in Aufmachungen für chirurgische Zwecke\noder für Verbände (Kap. 30);\nc) Handschuhe, ganz aus Pelz (Kap. 43);\nd) Einkaufsnetze (Abschnitt XI);\ne) Schuhe und Teile davon (Kap. 64);\nf) Kopfbedeckungen und Teile davon (Kap. 65);\ng) Peitschen und Reitgerten (Kap. 66) ;\nh) Saiten für Musikinstrumente (Kap. 92);\ni) Möbel, ganz oder teilweise mit Leder oder Kunstleder überzogen (Kap. 94);\nk) Spielzeug und Sportgeräte (Kap. 97);\nSporthandschuhe bleiben jedoch in diesem Kapitel;\n1) Knöpfe (Kap. 98).\n'>    Lederbekleidung und Bekleidungszubehör mit Pelzfutter wird je nach .Beschaffenheit als\nPelzware oder als künstliches Pelzwerk behandelt. Das gleiche gilt für Lederbekleidung\nund Bekleidungszubehör mit äußeren Teilen aus Pelz, wenn diese Teile über den Umfang\neines ein fachen Besatzes hinausgehen. Bei den anderen Waren dieses Kapitels bleiben\nPelzbesätz':l ohne Einfluß auf die Tarifierung, wenn nichts anderes bestimmt ist.\n0. Waren mit einem Oberzug aus Leder oder Kunstleder werden als Waren aus Leder oder\nKunstleder ohne Rücksicht auf die Art der Unterlage behandelt, wenn nichts anderes\nbestimmt ist.\n4. Teile von Waren dieses Kapitels werden wie die betreffenden ganzen Waren behandelt, wenn\nihre Bestimmung erkennbar ist; andernfalls werden sie nach ihrer Beschaffenheit tarifiert.\n:'). Gegenstiinde, wie Fläschchen, Bürsten, Scheren und dergleichen, die in gewissen Waren\ndieses Kapitels enthalten sind, werden nach ihrer Beschaffenheit behandelt, wenn sie ohne\nBeschädigung voneinander getrennt werden können.\n42 01    Feine und grobe Sattlerwaren für alle Tiere (z.B. Sättel, Ges·chirr, Kumte,\nZügel und Kniekappen), aus Stoffen aller Art ................. ·.......... .                        17","606                                  Bundesgesetzblatt, .Jahrgang 1% 1, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                                      °lo de..,\n,,,t:'rtt·:'l\n4202    Täschnerwaren, Reiseartikel, Necessaires, Einkaufstaschen, Proviautfaschen.\nTornister und Rucksäcke:\nA - Täschnerwaren (Handtaschen, Brieftaschen, Geld1a.':-cht-r1. ~{'h u l ta:-;clwn.\nAktentaschen, Arbeitstaschen, Etuis, Fnth'ralt~ aller Art u1Hl an(krf' iihn-\nliche Gegenstände) :\n1 - aus Häuten, Fellen: Leder oder K1mstlPdPr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..                 17\n2 - aus Vulkanfiber oder Pappe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n:3 - aus Kunststoffen ............................................. .\n4 - aus Geweben oder damit überzogen. auch mit Flittern. Glasperlen oder\ndergleichen verziert:\na - aus Seide, Kunstseide oder Zell wolle .......................... .                                lf)\nb - andere .............................................. • • • • • •                                 15\nB - Reiseartikel (Koffer aller Art, Reisetaschen, Hutschachteln, Kragen-\nschachteln und andere ähnliche Gegenstände), Necessaires: Einkaufätaschen,\nProvianttaschen, Tornis'ter und Rucksäcke:\n1 - aus Häuten, Fellen, Leder oder Kunstleder ....................... .                                    17\n2 - aus Vulkanfiber oder Pappe ................................... .                                        15\n:3 - aus Kunststoffen ............................................. .                                       20\n4 - aus Geweben oder damit überzogen .............................. .                                       15\nA n m e r k u n gen.\nL Waren der in dieser Nummer genannten Art, die aus einer steift>n, mit Papier iiberwgenen\nUnterlage bestehen, werden als Waren aus Papier behandelt.\n2. v\\T aren, die wegen ihrer Innenausstattung offensichtlich Handtaschen darstellen, 'vver<len\nals solche ohne Rücksicht auf ihre Größe behandelt. Taschen werden als Reise- oder Ein-\nkaufstaschen behandelt, wenn ihre größte Abmessung mehr als 50 cm betrügt und sie keine\ncharakteristische .Innenausstattung haben.\n42 03  Kleidungsstücke und Bekleidungszubehör aus Häuten, Fellen, Leder oder\nKunstleder, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Lederbekleidung ................................................ .                                          24\nB - Handschuhe, Halbhandschuhe und Fausthandschuhe:\n1 - Arbeiterschutzhandschuhe ..................................... .                                       20\n2 - Sporthandschuhe ............................................. .                                         24\n3 - andere Handschuhe, auch in Verbindung mit Spinnstoffen:\na - mit Pelz gefüttert oder besetzt ............................... .                                 24\nb - andere ................................................... .                                      24\nC - Schürzen und andere Arbeiterschutzbekleidung ...................... .                                       20\nD - Hosenträger, ~ürtel, Koppelriemen, Degenge,hänge, Armbänder und andere\nWaren .............. ·................. ; ...................... , • •                                      20\n42 04  Waren ffü· technische Zwecke aus Häuten, Fellen, Leder oder Kunstleder:\nA - Treibriemen und -seile, Förderbänder und -seile ..................... .                                      14\nB ~---Spezialer~eugnisse für die Textilindustrie, wie Webervögel, Schlagriemen,\nFlorteilriemchen und dergleichen .......... '. ..................... , .                                    17\nC - Teile und Zubehör von Apparaten und Maschinen, Werkzeuge, Verbin-\ndungsstücke und andere technische Artikel, anderweit weder genannt noch\ninbegriffen ........ ~ ................•............................                                        17\n42 05  Waren aus Häuten, F~llen, Leder oder Kunstleder, anderweit weder genannt\n11och inbegriffen .................................................. ·.. .                                        20\n4206   Waren aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder ;Sehnen, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen:\nA- Darmschnüre:\n1 - Katgut ............... · ; ..................................... .                                      20\n2 - andere ........................................•..............                                           20\nB- andere ........................................................ .                                            20","Nr. 1:2 - - Taµ;  dt>1' A usgahe: Bonn, den  :3. September l 9~l l                  607\nZollsatz\nTarifnr.                                       Bezeichnung der Waren                                      ¼ des\nWertes\nKapitel 43\nPelzfelle und Pelzwaren\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Unter dies<'s Kapit<•I fallen:\na) 1·olw Iliiut(' ll!ld Fell(>. sowie Teile <larnn, mit Ausnahme der Vogelbälge mit Federn\n(K:ip. ~)) und ,kr im Kapitel 41 erfaßten Häute und Felle;\nb) H:iute und Felle sowie Tcilr darnn, als Pelzfelle gegerbt oder zugerichtet, mit Aus-\nn:1hme 'de!' Vogelhiilgc mit Federn (Kap. 67).\n2. Ausg(lnomn1en von diescrn I{apite] sind:\na.) Lederhandsclrnhe, mit Pelz gefiittert odt~r besetzt (Kap. 42);\nb)   Schuhe uml Teile davon (Kap. 64);          ·\nc)  Kopf'IH1deckungen und Teile davon (Kap. fö);\nd)   Spielwaren und Sportgeräte (Kap. 97).\n43 01   Rohe Pelzfelle:\nA - von asiatischen Ziegen oder Zickeln                                                           frei\nB - von Füchsen oder Mardern:\n1 - von Silber-, Blau- oder Platinfüchsen ................. _........... .                    15\n2 - andere                                                                                  frei\nC - andere ........................................................ .                              frei\n43 02   Gegerbte und zugerichtete Pelzfelle:\nA - nichtzusammengesetzte Pelzfelle:\n] - nur gegerbt oder zugerichtet, weder gefärbt noch entfärbt noch glänzend\ngemacht:\na - von Silber-, Blau- oder Platinfüchsen ........................ .                     20\nb - andere ......................................... , ........ .                        10\n2 - gefärbt, entfärbt oder glänzend gemacht:\na - von Silber-, Blau- oder Platinfüchsen ...................... ; .. .                  20\nb - andere ....................... ·............................ .                       10\nB - Platten, Säcke, Vierecke, Kreuze und dergleichen:\n1 - nur gegerbt oder zugerichtet, weder gefärbt noch entfärbt noch glänzend\ngemacht:\na - von Silber-, Blau- oder Platinfüchsen ........................ .                     20\nb - andere                                                                               10\n2 - gefärbt, entfärbt oder glänzend gemacht:\na - von Silber-, Blau;.. oder Platinfüchsen ......................... .                  20\nb - andere                                                                               10\nC - Abfälle (z.B. Köpfe, Klauen und Schwänze), nicht genäht ...... : ..... .                        10\nAnmerkung.\nAls Platten, Säcke, Vierecke, Kreuze und dergleichen. werden zusammengeh{;lftete P-elifelle\"\nin der -Form von Quadraten, Rechtecken oder Kre,uzen angesehen; ausgenommen sind solche\nVerbindungen von Pelzfellen, die ohne weiteres oder nach einfachem Zuschneiden verwendet\nw~rden können, sowie Pelzfelle oder Teile von Pelzfellen, die zu Kleidungsstücken-, Beklei-\ndungszubehör oder Teilen davon zusammengenäht sind.\n4303   Pelzwaren ( verarbeitete Pelzfelle) ....... , ............................. .                       24\n4304    Künstliches Pelzwerk, einschließlich künstlicher Schwänze, auch verarbeitet ..                       24\nAnmerkung.\nAls künstliches Pelzwerk werden nur diejenigen Nachahmungen von Pelzwt:Jrk angesehen, die\ndurch Aufkleben oder Aufnähen von Wolle, Tierhaaren oder anderen Fasern auf Leder,\nGewebe oder dergleichen hergestellt sind. Die Nachahmungen, die durch W eben hergestellt\nsind, bleiben bei ·den entsprechenden Spinnstoffwaren (Samt, Plüsch, Schlingengewebe oder\nChenillegewebe) eingereiht.\nAnmerkung zu Nr. 43 03 und 43 04.\nKleidungsstücke aller Art und Bekleidungszubehör, mit Pelz oder mit künstlichem Pelzwerk\ngefüttert, werden nach Beschaffenheit des Futters als Pelzware oder als künstliches Pelzwerk\nangesehen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Das gleiche gilt für Kleidungsstücke und\nBekleidungszubehör mit äußeren Teilen aus Pelz oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese Teile\n. über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen.","608                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der .Waren                                           °lo des\nWertes\nAbschnitt IX\nHolz, Holzkohle und Holzwaren; Kork und\nKorkwaren; Flechtwaren und\nKorbwaren\nKapitel 44\nHolz, Holzkohle und Holzwaren\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Holz, das hauptsächlich zur Herstellung von Riech- oder H..,,lmitteln oder von Insekten-\nvertilgungsmitteln verwendet wird (Kap. 12);\nb) Hölzer zum F:.rben oder Gerben (Kap. 13);\nc) Aktivkohle (Kap. 38);\nd) Holzkohle, für den Verkauf als Heilmittel aufgemacht (Kap. 30);\ne) Flechtwaren aus Holzspan oder Holzbast (Kap. 46);\nf) Holzschuhe, Schuhe mit Holzsohlen und Schuhteile (Kap. 64);\ng) Gehstöcke sowie Stöcke, Griffe und andere Teile von Regen- oder Sonnenschirmen\n(Kap. 66);                                  .\nh) Waren aus Holzfasern, Holzspänen oder Holzabfällen mit mineralischen Bindemitteln\ngemischt (Kap. 68);\ni) Schleifmittel auf Holz (Kap. 68);\nk) Kühlschränke, Geräte zur Bereitung von Wein oder Obstwein, Maschinen und Apparate\nfür die Müllerei, Weberschiffchen, Gestelle für Nähmaschinen, Riemenscheiben (Kap. 84);\n1) Schränke und Gehäuse für Hochfrequenzgeräte (Kap. 85);\nm) Warenkästen, Karosserien und Stellmacherarbeiten (Kap. 86 und 87);\nn) Luftschrauben für Flugzeuge (Kap. 88);\no) Boote (Kap. 89);\np) photographische Geräte, Absteckpfähle und Meßlatten, Rechenschieber, Zeichengeräte,\nMetermaße, Meßlineale (Kap. 90) ;\nq) Uhrgehäuse (Kap. 91) ;\nr) Musikinstrumente, Teile und Zubehör (Kap. 92);\ns) Gewehrschäfte (Kap. 93);\nt) Möbel und Möbelteile (Kap. 94);\nu) Spiele, Spielzeug uncl Sportgeräte, Billardtische und andere Möbel für Spielzwecke\n(Kap. 97);\nv) Knöpfe, Tabakpfeifen und Teile davon (Kap. 98);\nw) Kunstgegenstände (Kap. 99).\n2. Bestandteile und Zubehörteile aus ·anderen Stoffen als Holz (z.B. Platten aus Glas oder\nMarmor) bleiben bei der Tarifierung von \"\\Varen dieses Kapitels auch dann außer Betracht,\nwenn sie mit den Holzwaren, zu denen sie gehören und mit denen sie zur Abfertigung\ngestellt werden, nicht fest verbunden sind.\n3. Imprägnieren, Einspritzen und Bedrucken bleiben auf die Verzollung von Holz oder Holz-\nwaren ohne Einfluß, wenn nicht etwas anderes bestimmt ist.\n4. Als Waren aus, Holz gelten, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, auch solche aus ve1·-\ngütetem Holz oder aus Kunstholz.\n4401   Brennholz in Klötzen, Scheiten, Knüppeln, Reisig; Holzabfälle, ausgenommen\nSägemehl ......................................................... .                               frei\n44 02  Sägemehl, ausgenommen Holzmehl:\nA - roh ............................................................ .                             frei\nB - anderes, einschließlich der Sägemehlbriketts für Heizzwecke ............ .                     frei\n4403   Holzkohle, auch in Pulverform, in Körnerform oder gepreßt (z. B. in Form von\nBriketts oder Tabletten) ............................................ .                              25","Nr. 42 -        Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                                     609\nZollsa,tz\nTarifnr.                                           Bezeichnung der Waren                                                             °lo des.\nWertes\n4404    Rundholz, roh, auch entrindet oder mit der Axt grob zugehauen, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen:\nA -. Nadelholz:\n1 .:. Lei tung,smaste:\na - imprägniert ..... , ......................... , .. , , ..........                                       .      15\nb - andere ....... ·........ ; ....... ; ........... , ........ •· ... ·...                                 .      10\n2 - anderes . . . . . . . . . . ...........................................                                        .   frei\nB - N ußbaumholz . : .............................. .-..................                                                 .    frei\nC- Okume ........................................................                                                       .    frei\nD - anderes                                                                                                                   frei\n44 05   Holz, vierkantig behauen, anderweit weder genannt noch i~begriffen:\nA - Nadelholz ........................ ·......, .. -....................... ; .                                               frei,\nB - Nußbaumholz .............................. · .. · .................. ,                                                   frei\nC-Okume ......................... ......................... •,•-· ·-· ..\n-\n'frei\nD - anderes         0 0 o Oe 1 1 1  t 1 0 O 1 1 e O I t t t t I t O   f I O III III t III f O .-. 1 f III t III f O O ,',.\nfrei\n44 06   Holz, in der Längsrichtung gesägt, anderweit weder genannt noch inbegriffen!\nA - Nadelholz, mit einer Stärke:\n1 - von mehr als 7.7 mm , ......................................... .                                                       5\n2 - von mehr als 5 bis 77 mm ................................... .' ..                                                      5\nB - Nußbaumholz, mit einer Stärke:\n1 - von mehr als 77 mm ................•..........................                                                      frei\n2 - von mehr als 5 bis 77 mm ..................................... .                                                    frei\nC - anderes, mit einer Stärke:\n1 - von mehr als 77 mm .................... ; .................... .                                                    frei\n2 - von mehr als 5 bis 77 mm ............. ; ................... ·.... .                                                frei\nA n m e r k u n gen.\nl. Zedernholzbrcttchen ...............................•..............................                                        frei\n2. Furniere mit einer Stärke von mehr als 5 mm fallen auch dann unter diese Nummer, wenn\nsie gemcssert oder geschält sind.\n44 07   1-Iolzpflasterklötze .................................................. ·.                                                       15\n44 08   Bahnschwellen aus Holz:\nA- imprägniert ..................................................... .                                                          15\nB - andere ...............-......................................... .                                                       frei\nAnmerkung.\nB:tlmschwl'.I lcn sind mit der Axt bearbeitetes oder gesägtes, jedoch ungehobeltes Holz, auch\nmit Liicrwrn oder Aussparungen zur Befestigung der Bahnschienen versehen, zur Verwendung\nals Unterlagen fiir Bahnschienen otler Schienenkreuzungen.\n44  un  Faß,.,tähe und anderes Faßholz, nicht fertiggestellt:\nA - nicht gesägt oder nur auf einer der beiden Hauptflächen gesägt (Faßstäbe):\nl - au~ Eichenholz ...... , ........................... ; ............                                            .   frei\n'2 - aus anderern 1Io1z ............................................                                                .      22\nH - auf beidc~n Haupt.flächen gesägt:\n] - aus Eichenholz ...............................................                                                 .   frei\n'.~ - aus andcrern 1-Iolz ............................................                                             .     22\n4410    Holz für Faßreifen; Rcbpfähle, gespalten; Pfosten und Stangen, gespitzt, nicht\nin der Längsrichtung gesägt; Holzgitter für Zäune ............. ; ......... .                                                    12","610                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                Bezeichnung der Waren                                       ¼ des\nWertes\n4411   Holzspan aller Art für die Herstellung von Korbwaren, Schachteln, Sieben,\nMeßgefäßen, Scheffeln oder ähnlichen ·Waren; Holzspäne für die Herstellung\nvon Essig und zum Klären von Flüssigkeiten ........................... .                    frei\n4412   Holz für Gehstöcke, Schirme, Peitschen, W erkzeuggdffe oder für andere Griff c\nsowie für Rührstöcke für die Färberei, nur grob zugehauen oder abgerundet,\njedoch weder gedreht noch gebogen oder sonst bearbeitet:\nA - für Werkzeuggriffe ............................................. .                     frei\nB- anderes ........................................................ .                       frei\n4413   Holzdraht, ausgel).ommen Holzstäbchen zur Herstellung von Zündhölzern; Holz-\nnägel für Schuhe (Holzstifte), auch Pflockholz ........................... .                  25\n4414   Holz für Zündhölzer vorgerichtet .................................... .                       25\n4415   Holzwolle, auch appretiert, auch in Strängen ( sogenannte Holzwollseile) ..... .              30\n4416   Holzmehl .............................................. ~ .... • .... • •                     35\n4417   Holz, geh9belt, genutet, gefedert, gekehlt oder abgeschrägt, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffe~:\nA - Nadelholz ..................................................... .                         15\nB - anderes ....................................................... .                         15\nAnmerkung.\nZcdernholzbrcttchen ............................................................... .      frei\n44 18  Riemen, Friese und Platten für Parkettfußböden:\nA - nichtzusammengesetzte Riemen und Friese ......................... .                       25\nB - zusammengesetzte Riemen und Friese sowie Platten, auch furniert oder mit\nEinlegearbeit ....... , .......................................... .                     25\nA nmcrkung.\nNichtzusammcngcsctzte Riemen und Friese sind gehobelte Holzstäbe, auch genutet otlcr\ngefedert, mit einer Länge von 50 cm oder weniger.\n4419   Furniere, gesägt, gemessert oder geschält, mit einer Stärke von 5 mm oder\nweniger, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - mit Papier oder Geweben einseitig verstärkt ......................... .                    4\nI3 - andere ........................................................ .                         4\n44 20  Furniertes Holz und Sperrholz, auch in Verbindung mit anderen Stoffen:\nA - furniertes Holz ................................................... .                     20\nB - Sperrholz:\n1 - ohne Verbindung mit anderen ~toffen:\na - mit beiden äußeren Lagen:\n1 - aus Birkenholz ........... ,... , ......... -.................         ,     12\n2 - aus Buchen-, Erlen- oder Nadclho1z ........................            .     20\nb - anderes ...................................................                .     20\n2 - in Verbindung mit anderen Stoffen ...............................              .     20\n44 21  Hohlplatten aller Art, ganz am, gewöhnlichem Holz, auch furniert oder mit\nBlättern aus unedlem Metall belegt ................................... .                       25\n44 22  Sogenanntes vergütetes Holz in Form von Platten, Brettern oder Blöcken. . ..                   20\nAnmerkung,                                           _\nSogenanntes vergütetes Holz ist massives oder verleimtes Holz, dessen Dichte, Härte und\nFestigkeit durch chemische oder mechanische Behandlung bedeutend erhöht sind.\n44 23  Kunstholz, aus Holzspänen, Säge- oder Holzmehl und aus Natur- oder Kunst-\nharz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt, in Form von Platten,\nTafeln, Blöcken oder dergkichen ..................................... .                        20","t\\r. 1-2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                        611\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                     ¼ des\nWertes\n44 24   Holz.Jeist:en und Holzfriese für Möbel, Rahmen,-Täfelungen, Innendekorationen\nsowie fii1· elektrische Leitungen oder ähnliche Zwecke ................... .                   12\n44 25   Hobrahmen für Bilder, Spiegel oder dergleichen ; ...................... .                      12\n44 26   Kisten aller Art, Verschläge und ähnliche vollständige Umschließungen aus\nHolz, auch ganz oder teilweise zerlegt, auch mit untergeordneten Teilen oder\nAusfütterungen aus unedlen Metallen, Papier oder Geweben:\nA - girnz oder teilweise aus furniertem Holz oder Sperrholz ................ .                23\nB-all(lPre:\n1 - ganz oder teilweise aus gemessertcm oder geschältem Holz ......... .                  23\n2 - andere:\na - aus Brettern mit Zapfonlöchern urid Zapfen .................... .                25\nh - andere:\n1 - Kistengarnituren und Kistenbretter ........................ .               18\n2 - andere .......................................... • • • • • • •             25\nAnm i.' r k II n g.\nAls Kisl<'nhrcttcr gelten auf l\\faß geschnittene Bretter aus Nadelholz mit einer Länge\nvon 1,2~) m ode1· weniger und einer Stlirke von mehr als 2,5 bis 12 mm.\n44 27   Fässer, Tröge, Bütten, Eimer und andere Böttcherwaren, auch mit Reifen,\nSpunden, Ausfütterungcn oder untergeordneten Teilen aus unedlen Metallen;\nFaßdauben, andere fertige Faßhölzer und andere fertige Teile:\nA - zerlegt, gebiindel t oder lose, sowie alle fertigen Einzelteile aus Holz                    30\nB - nicht zerlegt:\n1 - l<'ässer aller Art .............................................. .                    30\n2 - Tröge, Bütten, Eimer, Kannen und andere ähnliche Waren .......... .                    30\n44 28   Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, auch zerlegt, auch in Verbindung mit\nanderen Stoffen als Holz:\nA- Schuppen, Baracken, Holzhäuser und ähnliche zerlegbare Holzkonstruk-.\ntionen, völlständig oder mit ihren wesentlichen Teilen ................. .                 30\nB - Türen und Fenster, gesondert zur Abfertigung gestellt .. -............... .                25\nC - Rolläden, gesondert zur Abfertigung gestellt .................... ,• ... .                 10\nD - andere ....... , .......................................... : ..... .                      10\n44 29   Haushaltsgeräte aus Holz, auch gedrechselt, auch mit Ausstattungen aus an-\nderen Stoffe·n ... ~ ........................................ ·.......... ·..                   20\n44 30   Werkzeuge, Werkzeugfassungen und Werkzeugstiele aus Holz, ~uch gedrech-\nselt; Bürstenfassungen ................................... -........... .                       20\nAnmerkung.\nWerkzeuge mit Teilen aus unedtem Metall fallen, wenn diese den arbeitenden Teil des Werk-\nzeugs bilden, nicht in diese Nummer, sondern in das Kapitel 82.\n44 31   Schuhformen, Schuhleisten und Schuhspanner aus Holz, .auch gedrechselt, auch\ninit Ausstattungen aus anderen Stoffen:\nA - Formen für die Schuhherstellung ........................... , ...... .                     15\nB - andere ... ·...................... ·..... : .... ,• ·..... ·.............. ; .             15\n44 32   Drechslerwaren aus Holz, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Spulen, Hülsen und ähnliche Waren für die Textilindustrie ..... ; .... ; ..                20\nB - Nähgarnrollen ............................................. ~ ..... .                      22\nC - andere ............ ; .... ~ ..... .- .......... , ..... ·......... \"........ .            20","612                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                            °lo des\nWertes\n44 33   Kunsttischlerwaren und Kleintischlerwaren aus Holz (z.B. Schachteln, Käst-\nchen, Etuis, Schatullen, Federkästen und Kleiderleisten); Bücher- und Wand-\nbretter sowie Zier- und Schmuckgegenstände, aus Holz, anderweit weder ge-\nnannt noch inbegriffen; Teile der genannten Waren:\nA - Hängelampen, Stehlampen, Wandleuchter und andere ähnliche Beleuch-\ntungskörper ................................................... .                               18\nB - andere ............................................. , • •, • • • • • • · · ·                    18\n4434    Andere Waren aus Holz, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Gießereimodelle ................................................ .                               15\nB - Reisekisten, Koffer al]er Art und ähnliche Waren aus Holz, auch mit einer\nInnenausstattung aus Papier oder Geweben .......................... .                           15\nC - andere .............................. : ............................ .                           15\nAnmerkung.\nAls Reisekisten, Koffer oder ähnliche Waren sind solche Behältnisse zu behandeln, die ins-\nbesondere einen Deckel mit Scharnieren, Griffe und eine Verschlußvorrichtung haben.\nKapitel 45\nKork und Korkwaren\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Schuhe und Schuhteile (Kap. 64);\nb) Kopfbedeckungen und Teile davon (Kap. 65);\nl) Spick Spielzeug und Sportgeräte (Kap. 97).\n45 01   U nbearbeitetcr Naturkork und Korkabfälle                                                           frei\n45 02   Halberzeugnisse aus Naturkork:\nA - zerstoßen, in Körner- oder Pulverform                                                          frei\nB - Platten und Blätter ............................................. .                             frei\nC - Würfel und andere Stücke von rechtwinkliger Form für die Herstellung\nvon Stopfen .................................................... .                               5\nAnm c r k u n ß·\nAls Bliitter aus Naturkork werden auch solche behandelt, die mit Papier oder Gewebe verstärkt\nsind.\n45 03   ,v arcn aus Naturkork, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Stopfen, auch flachei mit einer Höhe:\n1 - von mehr als 50 mm ............................... , .......... .                           10\n2 - von 50 mm oder weniger:\na - von mehr a1s :32 bis 50 mm ................................. .                          10\nb - von :32 mm odrir weniger .... ; ............................... .                       25\nB - anclel'c, einschließlich <for Scheibeneinlagen für Kronenverschlüsse oder zu\nühnlichcn Zwecken ..................................... : ........ .                            12\n45 04   Prcßkork und Preßkorkwaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Platten, Blätter und Tafeln mit einer Stärke:\n1 - von mehr als l O mm ............................................ .                          25\n2 - von J ü mm oder weniger ....................................... .                           25\nB - Wiil'fol, Ziegel, .Schalen, Zylinder, Rohre und ähnliche Waren .......... .                      25\nC - Stopfen, Scheibeneinlagen für Kronenverschlüss~~ oder für ähnliche Zwecke                        25\n1) - andc re ........................................................ .                              25\nAnmerkung.\nAls Blätter auR Pnd,,kor·k W\"rd,]n auch solche behandelt, die mit Papier oder Gewebe verstärkt\nsind.","Nr. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                  613\nZollsa.tz\nTa.rünr.                                  Bezeichnung der Waren                                             ¾ des\nWertes\nKapitel 46\nFlechtwaren und Korbwaren\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. In dieses Kapitel fallen Waren, die durch Verflechten oder andersartiges Verbinden von\nStoffen folgender Art hergestellt sind:\na) Stroh, Weidenruten, Binsen; Schilf, Holzspan, IJ,inden, Bast oder Riemen von Pflanzen;\nb) Streifen aus Papier oder aus Kunststoffen;\nc) Spinnstoffe des Abschnitts XI, einschließlich des künstlichen Roßhaares und der Streifen\nund dergleichen aus syntnetischer oder künstlicher Spinnmasse, jedoch mit Ausnahme von\nnatürlichem Roßhaar und von Garnen aus Spinnstoffen.\n2. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) geflochtene Bindfäden, Seile und Taue (Kap. 59);\nb) Schuhe un.d Schuhteile (Kap. 64);\nc) Kopfbedeckungen und Zubehörteile (Kap. 65); Geflechte für cl.ie Herstellung von Hüten,\nauch miteinander verbunden, bleiben in diesem Kapitel;\nd) Möbel (Kap. 94);\ne) Karnevals- und Scherzartikel (Kap. 97).\n46 01  Geflechte und geflechtartige Phantasiebänder für die Herstellung von Hüten\noder für andere Verwendungszwecke, auch miteinander verbunden:\nA - aus Stroh, Bast, Binsen, Schilf, Alfa, Raffia, Sisal, Holzspan oder anderen\nnichtversponnenen pflanzlichen Stoffen, auch miteinander gemischt:\n1 - aus Holzspan ................................................ .                             25\n2 - andere ...................................................... .                           frei\nB - aus Papierstreifen, auch lackiert oder bestrichen, auch in beliebigem Ver-\nhältnis mit den im Absatz A genannten Stoffen gemischt ............... .                        25\nC - aus Streifen aus künstlichem Stroh, künstlichem Roßhaar oder Kunst-\nstoffen, aus mit Viskose oder anderen Kunststoffen überzogenen Papier-\nstreifen, aus mit Viskose oder anderen Kunststoffen bestrichenen oder über-\nzogenen Spinnstoffen, alle diel'e Waren auch in ·beliebigem Verhältnis mit-\neinander oder mit den in den Absätzen A und B genannten Stoffen gemischt                        25\n4602    Flechtwaren, gewebeartig oder aus parallel gelegten Flechtstoffen hergestellt,\neinschließlich Flaschenhülsen aus Stroh:\nA - Verpackungsstoffe, Flaschenhülsen aus Stroh, grobe Strohmatten, Schutz-\nmatten für Treibhäuser und ähnliche Waren .......... ; .............. .                         20\nB - Chinamatten und ähnliche Matten                                                                   20\nC- andere:\n1 - aus Stroh, Bast, Binsen, Schilf, Alfa, Raffia, Sisal, Holzspan oder an-\nderen nichtversponnenen pflanzlichen Stoffen, auch miteinander gemischt                     20\n2 - aus Papierstreifen, auch lackiert oder bestrichen, auch in beliebigem Ver-\nhältnis mit den in Ziffer 1 genannten Stoffen gemischt .............. .                     25\n3 - aus Streifen aus künstlichem Stroh, künstlichem Roßhaar oder Kunst--\nstoffen, aus mit Viskose oder anderen Kunststoffen überzogenen Papier-\nstreifen, aus mit Viskose oder anderen Kunststoffen bestrichenen oder\nüberzogenen Spinnstoffen, alle diese \\Varen auch in beliebigem Verhältnis\nmiteinander oder mit den in Ziffer 1 und 2 genannten Stoffen gemischt ..                   25\nAnmerkung.\nWaren aus parallel gelegten Flechtstoffen sind Flächengebilde, in denen die parallelliegenden\nFlechtstoffe durch Bindematerial (z.B. Schnüre oder Draht oder auch Garn) miteinander ver-\nbunden sind.","614                                  Bundesgesetzblatt, .Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                          ¾ des\nWertes\n4603   Korbwaren und andere Waren aus Flechtstoffen, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen:\nA - aus Stroh, Bast, Binsen, Schilf, Alfa, Raffia, Sisal, Holzspan oder anderen\nnichtversponnenen pflanzlichen Stoffen, auch miteinander gemischt:\n1 - aus Holzspan ................................................ .                         20\n2 - andere ..................................................... .                          20\nB - aus Papierstreifen, auch lackiert oder bestrichen, auch in beliebigem Ver-\nhältnis mit den im Absatz A genannten Stoffen gemischt ............. .                     ·20\nC - aus Streifen aus künstlichem Stroh, künstlichem Roßhaar oder Kunst-\nstoffen, aus mit Viskose oder anderen Kunststoffen überzogenen Papier-\nstreifen, aus mit Viskose oder anderen Kunststoffen bestrichenen oder über-\nzogenen Spinnstoffen, alle diese Waren auch in beliebigem Verhältnis mit-\neinander oder mit den in den Absätzen A und B genannten Stoffen gemischt                    20\nAnmerkung.\nIn diese Nummer fallen sowohl Waren, die ihre Form bei der Verarbeitung der Flechtstoffe\nunmittelbar- erhalten haben (z.B. Körbe), als auch solche, die aus ·waren der Nummern 46 01\n. oder 46 02 hergestellt worden sind.","NI'. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. SeptemhPr 19f,1                                 615\nZollsatz\nTarifnr.•                                     Bezeichnung der Waren                                              ¼ des\nWertes\nAbschnitt X\nZellstoff; Papier·, J>appe und W a1~en daraus\nKapitel 47\nPapiermasse; Papierabfälle und Altpapier\n47 01     Papiermasse:\nA - aus Lumpen oder Fasern von Baumwolle: Flachs oder Hanf                                             frei\nB - aus Holz:\nl - mechanisch bereitet (Holzschliff), auch gebleicht: oder halbchemisch\nbereitet ..................................................... .                               10\n2 - chemisch bereitet (Holzzellstoff):\na - ungebleicht:\nl - Sulfaizellstoff .......................................... .                            8\n2 - ande.re .................................................. .                          10\nb - gebleicht ................................................. .                             10\nC - aus anderen pflanzlichen Stoffen:\nl - ungebleicht .................................................. .                               10\n2 - gebleicht .................................................... .                                10\nAnm c r k u II g- e n.\n1. ln di(•~•~ 1\\unrnwr fiillt Papiermasse jeder Art, trocken oder feucht, gleichviel ob sie zur Her-\nstdl1111g von Papier, l'appc, künstlichen Spinnstoffen oder für andere Zwecke verwendet\nwird                                         ·\n2. Pa piermassc in Bogen ist nur dann der Nr. 47 01 zuzuweisen, wenn die Bogen durchlocht oder\nzenissen sind, oder wenn sie upter Zollsicherung zur Herstellung von Papier, Pappe oder\nkünstlichen. Spinnstoffen verwendet werden; _sonst sind sie wie Papier oder Pappe zu be-\nhandeln.\n47 02    Abfälle von der Papier- oder Pappeverarbeitung; Makulatur; Papier und\nPappe, Papier- und Pappwaren, alt oder beschädigt (Altpapier), nur zur Her-\nstellung von Papiermasse verwendbar .................................. .                                frei\nAnmerkung.\nIst es zweifelhaft, ob als Altpapier angemeldete Waren nur noch zur Herstellung von Papier-\nmasse verwendbar sind, so werden sie der Nr. 47 02 nur dann zugewiesen, wenn sie. unter Zoll-\nsicherung dazu verwendet oder unter zollamtlicher Überwachung unbrauchbar gemacht wer.den.\nKapitel 48\nPapier und Pappe; Papier- und Pappwaren; Waren aus Papiermasse\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von. diesem Kapitel sind:\na) photographische Papiere und Pappen. (Kap. 37);\nb) Vulkanfiber und Waren daraus (Kap. 39);\nc) Reiseartikel und Täschnerwaren (Kap. 42);\nd) Etikette.n .iller Art, auch unbedruckt (Kap. 49);\ne) Bremsbelag und Kupplungsbelag auf der Grundlage von Zellstoff (Kap. 68);\nf) Papiergarn und nach Art der Spinnstoffwaren hergestellte Erzeugnisse aus Papiergarn\n(Abschnitt XI);\ng) Schmirgelpapier und dergleichen (Kap. 68);\nh) auf Papier oder Pappe aufgezogenes Blattmetall (Abschnitt XV).\n2. Für die Unterscheidung zwischen Papier und Pappe ist das Quadratmetergewicht maß-\ngebend. Erzeugnisse mit einem Gewicht von mehr als 300 g je Quadratmeter gelten als\nP3:ppe, andere als Papier.","616                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                       Bezeichnung der Waren                                                        ¼ des\nWertes\n(Ka1,itel 48, Allgemeine Anmerkungen)\n3. Kraftpapier und Kraftpappe sind Papier und Pappe von naturbrauner Farbe, die aus-\nschliem ich aus nichtgebleichtem, im Sulfat- oder N atronverfahren gewonnenen Nadelholz-\nzellstoff hergestellt sind.\n4. Wasserlinien und Wass.erzeichen bleiben ohne Einfluß auf die Tarifierung von Papier und\nPappe.\n:). Das Färben in der Masse bleibt, wenn nichts anderes bestimmt ist,. ohne Einfluß auf die\nThrifierung von Papier und Pappe.\nG. Kommen für eine Ware der N rn. 48 03 bis 48 08 · mehre-re Tarifstellen in Betracht, weil\nmehrere .rk1· l\"iir die Tarifierung wesentlichen Begriffsmerkmale zusammentreffen, so hat die\nTari fstcl lc den Vorrang, die zur Anwendung des höchsten Zollsatzes führt. Sind die Zoll-\nsiitzc gleich. oder kommt nur Zollfreiheit in Frage, so ist die Ware der zuletzt auf-\ngeführten Tarifstelle zuzuweisen.\n7. ßci den _in Teil II des Kapitels 48 auf geführten Waren bleibt ein Bedrucken auf die Tari-\nJierung ohne Einfluß, wenn die Waren wegen des Bedruckens nicht in das Kapitel 49 fallen.\nI. Papier und Pappe, in Bobinen, Rollen oder Bogen\n48 01   Maschinenpapier und Maschinenpappe, anderweit weder genannt noch inbe-\ngriffen:\nA - gewöhnliches Packpapier:\n1 - Strohpapier ................................................. .                                           :27\n2 - anderes:\na - glatt .................................................... .                                         20\nb - nicht glatt .................................. .- ............ .                                     20\nB - gewöhnliche Pappe:\n1 - Strohpappe .................................................. .                                           27\n2 - andere ...................................................... .                                             18\nC - Filzpapier und Filzpappe; ·sogenanntes Wollfilzpapier und sogenannte\nWollfilzpappe ....................................... _........... .                                          15\nD - sogenanntes Duplex- und Triplex-Papier und sogenannte Duplex- und Tri-\nplex-Pappe und ähnliche Erzeugnisse, aus mindestens zwei verschieden-\nartigen Lagen Papier oder Pappe gegautscht:\n1 - mit einer Lage Strohpapier oder Strohpappe ...................... .                                       22\n2 - andere:\na - mit einer Lage Kraftpapier oder Kraftpappe ................... .                                      18\nb - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .......... .     18\nE - Kraftpapier und Kraftpappe:\n1 - Kraftpapier                                                                                                 18\n2 - Kraftpappe                                                                                                 18\nF - Zeitungsdmckpapier .......................................... .                                                   •)\n1'-\nG - Filtrierpapier ................................................ .                                                 :?(J\n·H - Zigarettenpapier ............................................... .                                              20\nI - Zellstoffwatte                                                                                                  20\nK - andere:\n1 - glatt                                                                                                      18","Nr. 42 -      Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                                      617\nZollsatz·\nTarifnr.                                                    Bezeichnung der Waren                                                              -0;0 des\nWertes\n(48 01 K)\n2 - andere, mit einem Quadratmetergewicht:\na - von 15 g oder weniger ......................... ; ........•.....                                                      18\nb - von mehr als 15 g, aber weniger als 30 g ........... , .......... .                                                    18\nc - von 30 g oder mehr ....................................... .                                                         18\nA n m c r k u n gen.\n1. Gcwiihnlichcs Packpapier ist:\na) naturfarbigcs oder in der Masse gefärbtes Papier mit mindestens einer rauhen Seite,\nausgenommen weißes Papier,\nb) Papier aus Strohstoff, Altpapi.e,r oder groben Pflanzenfasern, naturfarbig oder in &r\nMasse ein farbig gefärbt, auch auf beiden Seiten glatt,\nc) Papier aus naturbrauner Papiermasse, auch auf beiden Seiten glatt,\nalle diese mit ()inem Quadratmetergewicht von mehr als 30 g und einer Berstfläche von nicht\nmehr als 25 qm.\n2. Gewöhnliche Pappe ist naturfarbige Pappe, nicht gehärtet, nicht geleimt, aus Altpapier\n(z.B. graue Pappe), aus Strohstoff, aus groben Pflanzenfasern oder aus mechanisch oder\nhalbchemisch bereitetem Holzschliff.\n3. Zeitungsdruckpapier ist Papier, nicht geleimt, nicht gestrichen, nicht satiniert, nicht ge-\ngliinzt, in Rollen mit einer Breite von minde'stens. 35 cm, einem. Quadratmetergewicht von\n4~) bis GO g, einem Gehalt an Holzschliff von mindestens 70 0/o und mit Wasserlinien, deren\nAbstand voneinander 5 cm oder weniger beträgt. Das Höchstmaß des Abstandes darf um\n½ cm überschritten werden.\n48 02    Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft) .......................... .                                                                25\n48 03    Papier und Pappe, nur gekreppt, gerippt, durch Pressung oder Prägung\ngemustert, oder perforiert (mit Ausnahme des unter Nr. 48 16 fallenden\n'foilctten papicrs):\nA - K raftpapic\\r und Kraftpappe ..................................... .                                                                 22\n13 - andr:re ......................................................... .                                                                20\n48(/:1   \\Vellpapier und Wellpappe, auch mit aufgeklebter Decke ............. ·..... .                                                             30\n48 \\),;) Papier uud J>appe, nur zusammengeklebt, auch verstärkt:\nA - mit l\\fotalleinlagc oder mit Garnen, Netzen oder Geweben aus Spinnstoffen\nvcrs1li.rkt ...................................................... .                                                              20\n13 - andPn' ........................................................ .                                                                  20\n48 Ofi   Papier und Pappe, nur liniiert oder kariert ............................. .                                                              20\n48 07    Pergamentpapier, Pergamentpappe und Nachahmungen:\nA - Perganwn1.papier und Pergamentpappe ............................. .                                                                  20\nB - Pc~rgamenü~rsatzpapier und Pergamentersatzpappe ............•.......                                                                 20\n(~ - andere ........................................................ .                                                                   20\n48 08    ßestrichrn1c oder getränkte Papiere und Pappen, anderweit weder genannt noch\ninbcgriffen:\n;\\ - gummiert:\n1 - K rnf l pa pier und Kraftpappe                                                                                              20\n'.! •· a II d (' rc~     ..................................................... .                                                 20\nH    ;1  ,11· dPr OIH•1·fhich1~ gdiirht. nicht gestrichen (nicht gedeckt) ........... .                                                20\n, - g1•.-.;t ridu·n ( µ·1•dt><'kt}:\n1-     v1  i' i f.\\ 11dt'.J ,')oust ein farbig·:\na - t·1111li\"lwkpapit>r ..... , ..................................... .                                                  20\nb - andP r1· . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     20\nJ -~    (J tJ ( 1t 1 (\nJ\n1\n•••••••     ~ • ~ ••• ' •• * ' • 'I •••• ' • ' ' •••••••••       ' •  ' •••••     1 ••••••••       '     20\nLad,-,, ( )1-. \\Va,·hs-, Glycerin-, Stearin- und Paraffinpapier und -pappe,\n,·i 11-.:1·h l id;! ich ( >I pau..,papicr und Dauerschablonenpapjer:\nl - W:H'h\"-, :--:u•arin- und Parnffmpapier und -pappe: auch mit Garnen,\nNctz1:n oder (;eweben aus Spinnstoffen verstärkt ................. .                                                       25\n'.d - andere ....... , .............................................. .                                                           15","618                                        Rundesgesetzblatt, .T ahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                          Bezeichnung der Waren                                              ¼ des\nWertes\n(48 OH)                                                                                                               15\nE - Kohlepapier nrnl ähHlichcs Papier\nF - Heagenzpapicr und anderes chcmischf's Papier ...\n<_; - sogernmntcs Gt>la t inepapier und sogenanntes Sti.i rk<';papier ............. .                        20\nH - rni1 TPn, Bitunwn oder Asphalt bestrichen oder getränkt, auch mit J\\f1•udl-\n•~irdag1•11 1Hln mit GammL Netzen oder Geweben aus Spinnstoffen vPr-\n·\"tii rk1, a11d1 rni t ~and od1~r Glimmer- odr~r Rorkstaub iiberzogPn ....... .                       15\nI - rni1 (; raphii 1ilwrzogen (,-..;chicforpapier) und ähnliche Papiere und Papp,'n\nK - mit. h'.an1,-;chuk, Kunsiharz oder Kunststoff bestrichen oder gctdinkL ein-\nschließlich Nitrozclluloscpapier und Nitrozellulosepappe ............. .                              2ö\nL - mit lVldallstauh oder Glimmcrstaub überzogen, Velourpapier, Yelourpappe,\ni:ilmlidw Papiere und Pappen ....... _.............................. .                               2:2\nM - anclr~re .......................................................... .\n:\\ n m c r k u n g.\nEinLirbig gt\\sfrit:!i,:nc (gedeckte) Papiere und Pappen sind solche mit einer einheitlichen FarlH'\n:iuf' jeder Seit<:, ohne l\\Iustcl' oder Schattierungen. Sie gelten als einfarbig gestrichen (gedeckt)\nauch dann, wPnn die Fnrben der beiden Seiten Vl~rsehieden sind.\n48 09   Papier und Pappe, hochglänzend oder hochgeglättet (Preßspan und ähnliche\nErzeugnisse) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................... .    20\n48 10   Platten aus Papiermasse für Filter, auch in Verbindung mit Asbestfasern .. .                                  20\n48 11   Bauplatten aus Papiermasse, aus Fasern von Holz oder anderen pflanzlichen\nStoffrn, oder aus Pappe, auch mit natürlichen oder kiinstlichen Harzen oder\nanderen ähnlichen Bindemitteln hergestellt ............................ .                                     15\n48 12   Papiertapeten, einschließlich Borten und Friese:\n1\\. - I~inkrusta .......•............................................. , •                                   25\nB - andere ........................................................ .                                        25\nAnmerkn ng.\nPapiertapeten sirrd zur AUsschmi·1ckung von Wänden geeignetes Papier mit einer Länge von\nnwhr als 6 m in Bobinen oder Rollen. Als Papiertapeten kommen nur in Betracht:\na.-) Papier mit einem ·oder zwei Randstreifen, auch mit Anlegepunkten,\nb) auf der Oberfläche gefärbtes oder gestrichenes Papier und Velourpapier, mit einer Breite\nvon 60 cm öder weniger, ohne Randstreifen.\n48 13   Buntglaspapier .................. , ................................... .                                     15\n4814    Fußbodenbeläge mit Papier- oder Pappunterlage, auch zugeschnitten:\nA -. ohne Linoleumschicht .............................................. .                                   25\nB - mit Linoleumschicht ............................................. .                                      25\nII. Papier und Pappe, für einen bestimmte11 -Zweck zugeschnitten; Waren aus\nPapier und Pappe\n4815    Zigarettenpapier, auch in Verbindm,g mit Kork oder anderen Stoffen:\nA - in Streifen mit einer Breite von weniger als 4 cm ..................... .                                20\nB - in Päckchen oder Hülsen ............. ; ........................... .                                     20\n48l6    Papier und Pappe, für einen bestimmten Zweck zugeschnitten, anderweit .weder\ngenannt noch inbegri:ffen:                                                                .\nA - Papierwolle für Verpackungszwecke ............................. , ..                                     20\nB - gefaltete Papierbänder und -streifen, auch bestrichen, zur Herstellung von\nKorbwaren oder für andere Zwecke ............................... .                                    20\nC -Toilettenpapier, auch perforiert, in Rollen, Päckchen oder ähnlichen Auf-\nmachungen ... , ................................................ .                                    20","NI'. ·1:2 -- Tag d('r' Ausgabe: Bonn, den 3. September 19[>1                                                        619\nZollsatz\nTarifnr.                                          Bezeichnung der Waren                                                                      ¼     des\n· ,'\\ ertes\n7\n(li-1 lli)  1) .. andere:\nl - in St rei l'en mit einer Breite von 15 cm od(•r weniger ................ .                                                20\n'.J - i11 1prndralischcn oder rechteckigen Bläticrn. deren einfaches (nicht ge-\nfa I t<·lcs) Blatt auf keiner Seite nwhr als ,44 cm mißt:\na - Kohlepapier, \\'(~rvidfältigungspapin. f Tmclnwkpapit'r und df'r-\ngl<'i(·hen1 auch in BPhältn iss0n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........ .                            20\nh-and(•rp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •        20\nJ - in andn1•n Fonw•11                                                                                                         20\n48 17      Briefumschläge und dergleiclH'n; Briefpapinausstattungen:\nA - Briefums('hHig<' und del'glcichcn ................................... .                                                          IG\nB - ~chachtrln. Taschen 11110 ~ihnliche Fmschließu11gen aw, Papier oder Pappe\nmit ZusammcnstellungPn von Kartenbriefen . .Postkarten (nüt Ausnahme\nder Bildpostkarkn). Bridkarten. Briefpapier unrl Bridhiilli·n. anch in\nT~löcken ............................................. _. ......... .                                                          IG\n4818       Umschließungen aus Papier oder Pappe, anderweit weder genannt noch in-\nbegriffen:\nA - aus Papier (Säcke, BcuieL Tüten. Faltschachteln und dergleichen):\n1 - ganz oder teilweise aus Kraftpapier .............. ·............... .                                                     25\n2 - andere ...................................................... .                                                            25\n13 - au~ Pappe ..................................................... .                                                                20\n4819       Pappwaren zum Gebrauch in Büros, Läden oder derglekhcn ............. .                                                                20\n4820       Alben für Muster oder für Sammlung<•n, · Einsteckrahmen und Buehhiillen,\nSchrcibuntrirlagen, Ordner, Einbände für Lose-Blatt-System<'. andere Einbände\nsowie ähnliche ,varen des Bürobedarfs und des Papierhand<'ls~ aus Papier oder\nPappe, auch in Verbindung mit an'cleren Stoffen:\nA - in Leder oder in Kunstleder gebunden ............................. .                                                             20\nB - andere ........................................................ .                                                                20\nAnmc rk ung.\nAlben fiir Muster oder für Sammlungen sind nur dann der Nr. 48 20 zuzuweisen, wenn sie\nnach Aufschrift oder Einrichtung unzweifelhaft nur diesen Verwendungszweck haben. Wenn\nsie nach ihrer Beschaffenheit außerdem als Waren verwendet werden können, wie sie in\nNr. 48 21 auf geführt sind, so fallen sie unter diese Tarifnummer.\n48 21      Register, Hefte, Merkbücher, Notizblöcke aller Art, Vormerkkalender, Schul-\nbedarfsartikel und dergleichen, aus Papier oder. Pappe, auch in Verbindung\nmit anderen Stoffen:\nA - in Leder oder in Kunstleder gebunden ................... -........... .                                                          20\nB - andere ........................................................ .                                                                20\n48 22      Spulen und Hülsen aller Art für die Texti~industrie, aus Papier oder Pappe.\nauch gelocht oder gehärtet; Rohre und dergleichen zum Aufwickeln von Spinn-\nstoffwaren oder Papier .............. -.. '. ............................. .                                                          20\n48 23      Waren aus Papiermasse, Papier oder Pappe, geformt oder gepreßt, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen (Teller, Platten, Töpfe, Declrnl, Becher und der-\ngleichen) ............. ·............................................. .                                                              20\n48 24      Waren aus gummiertem. Papier, anderweit weder genannt noch inbegriffen\n(Kleberollen, Klebeecken, Klebefalze und dergleichen) ..... : ............. .                                                         20\n48 25      Waren aus mit Teer, Bitumen oder Asphalt bestrichenem oder getränktem\nPapier oder mit Teer, Bitumen oder Asphalt bestrichener oder getränkter\nPappe, anderweit weder genannt -noch inbegriffen ....................... .                                                             15\n,4","620                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                          ¾ des\nWertes\n48 26   Waren aus Zellstoffwatte (z.B. Tischtücher, Servietten und Taschentücher)                           15\n48 27   Waren aus Papier oder Pappe, anderweit weder genannt noch int ~riffen:\nA - gelochtes Papier und gelochte Pappe für J acquardmaschinen oder der-\ngleichen .............. .' ................................ • , • • • • • · ·                 10\nB - Borten für Wandbretter, mit Ausnahme der Papierspitzen und Papier-\nstickereien ...................................................... .                          15\nC - Papierspitzen und Papierstickereien ............................... .                           15\nD - Tischtücher, Servietten und Taschentücher .........................· ..                         15\nE - Dauerschablonen, auch in Verbindung mit Kohlepapier oder ähnlichem\n. Papier ................................................... • • • • • •                           15\nF - Waren aus Filtrierpapier ........................................ .                             15\nG - Schnittmuster und Modelle, auch zusammengesetzt ................... .                           15\nII - andere ........................................................ .                              15\nKapitel 49\nWaren des Buchhandels und Erzeugnisse des graphischen Gewerbes\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Register, Hefte, Ml'rkbücher, Notizblöcke a'ller Art, Vormerkkalender, Schulbedarfs-\nartikel und dergleichen (Kap. 48);\nb) Spielkarten (Kap. 97);\nc) ~ichtentwcrtete Briefmarken, die im Inland ungültig sind, sowie entwertete Briefmarken,\nSteuerzeichen und sonstige Wertzeichen (Kap. 99);\nd) die in diesem Kapitel aufgeführten Waren, die mehr als 100 Jahre alt sind; tl:ese\nwerden als »Sammlungsstücke« (Kap. 99) behandelt. Das gleiche gilt, ohne Rücksicht\nauf ihr Alter, für Originaldrucke und -stiche.\n2. Bücher und Zeitschriften, die von einer darin genannten Firma oder für Rechnung einer\nFirma zu Werbezwecken herausgegeben werden, und solche, die überwiegend allgemeinen\nWer bezwecken dienen, gelten als Werbematerial.\n3. Werbedrucke und Gebrauchsanweisungen für Vlaren aller Art werden, wenn sie zur\nüblichen Aufmachung dieser Waren gehören, wie diese verzollt.\n49 01  Gedruckte Bücher, auch mit Bildern:\nA - ungeburtden oder broschiert ....................................... .                          frei\nB - gebunden:\n1 - in Leder oder Kunstleder ...................................... .                       frei\n2 - andere ............................................... , ...... .                        frei\nAnmerkung.\nBuchhüllen, Schutzhüllen und dergleichen aus Papier ode!' Pappe werden wie die Bücher\nbehandelt, mit denen sie eingehen.\n4902   Zeitungen und Zeitschriften, auch mit Bildern:\nA - Modezeitschriften ............................................... .                            frei\nB - andere ...... ·............................ , ..................... .                          frei\nAnmerkung.\nEingebundene oder kartonierte Zeitschriften werden wie Bücher behandelt.\n49 03  Kartographische Erzeugnisse aller Art, einschließlich der gedruckten Wand-\nund Landkarten:\nA - nicht aufgezogen ................................................ .                            frei\n13 - aufgezogen .................................................... .                            frei","Nr. 42 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                            621\nZollsatz\nTarifnr.                                         Bezeichnung der Waren                                    0\n/ 0. des\nWertes\n49 04     Noten, handgeschrieben, gestochen oder gedruckt, auch mit Bildern:\nA - nicht gebunden .......................· ............................ •                        frei\nB - gebunden ........................................· ............... .                          frei\n49 05     Bildpostkarten jedes Herstellungsverfahrens, auch in Heften oder Bogen, auch\nausgestattet ............... , ................ ; ................. , , ... •                          15\nAnmerkung.\nBildpostkarten sind Karten mit Bildern und mit einem geeigneten Aufdruck für die Ver-\nwendung.                                                                              ,\n49 06     Etiketten aller Art, bedruckt oder unbedruclit, auch gummiert:\nA - ohne Bilder .................................................... .                                20\nB - andere                                                                                            20\n49 07     Banknoten, Stempelpapier, Aktien, Schuldverschreibungen und andere Wert-\npapiere:\nA - unterzeichnet und numeriert ...................................... .                              20\nB - andere ........................ , ............................... .                               20\n4908     Briefmarken, Steuerzeichen und sonstige Wertzeichen, die im Inland gültig\nsind, nicht entwe.rtet ........................ ,. ...................• ..... .                       20\n4909     Gewe:rbliche Pläne und Zeichnungen (z.B. Baupläne und technische Zeich-\nnungen), mit de,r Hand hergestellt oder photographisch vervielfältigt; Hand-\nschriften, anderweit weder genannt noch inbegriffen .................... .                          frei\nAnmerkung.\nMit dc:r Schreibmaschine hergestellte Schriftstücke (Originale und Durchschläge) werden wie\nHandschriften behandelt. Abzüge, die in einem Vervielfältigungsverfahren hergestellt worden\nsind, werden wie gedruckte Erzeugp.isse behandelt.\n4910     Kalender und Abreißkalender aller Art, einschließlich Blöcke und Rücken von\nAbreißkalendern, anderweit weder genannt noch inbegriffen ............. ; ..                           20\n4911     Bilder, Bilddrucke und Photographien, auch in Form von Büchern oder Alben:\nA - Alben und Bilderbücher für Kinder, auch aus Geweben ............... .                             10\nB - .Abziehbilder, auch in Mappen:\n1 - für gewerbliche Zwecke ....................................... .                            10\n2 - andere ............................................. -·......... .                          10\nC - vollständige, nicht gebundene Sammlungen von Bilddrucken mit nume-\nrierten Seiten:\n1 - mit erklärendem Text ......................................... .                            10\n2 - andere ..................................................... .                              10\nl) - andere, auch in Mappen .......................................... .                              10\nA n m e r l< u n gen.\n1. Alben und Bilderbücher sind:\na) soldw, dC\"l'rn Bilder- nicht vom Text abhiingig und ohne ihn verständlich sind,\nh) soldw, br~i dr•Jtr•n rnindi)sb~ns die H:ilfte der Seiten keinen Text aufweist,\nc) Z('i,·li,m- und l\\la lhiiclter aller .Art.\n·) Bc·i geralunten Hildeni und Photographien werden die Rahmen für sich verzollt.\n4!} 12   Anden~ Drucke jedes Verfahrens, auch mit Bildern, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen:\nA - GI iickwunsch-, ·weihnachi:s- und Geburtstagskarten, Familienanzeigen,\nVisitenkarten und dergleichen .................................... .                            15\nlJ - vv·erben1aterial ................................................. .                             15\nC - bedruckte Karten für Statistikmaschinen ............................ .                            15\nD - andere . . . . . . . . . . . . ............................. ; ............... .                   15","622                                     Bundesgesetzblatt, .Jahrgang   H);) 1, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                     Bezeichnung der Waren                                         °lo des\nWertes\nAbschnitt XI\nSpinnstoffe und Waren daraus\nAJlgcmcine Anmcrlrnngcn.\nJ. Ausgenommen von diesem Abschnitt sind:\na) Hol.Hiaar, auch gekrollt, Borsten und Tierhaare fiir die Herstellung von Biirsten- und\nJ>inselwarcn (Kap. 5);\nb)   J\\ff'nschcnhaare und Waren daraus (Kap. 5 und 67). ,fodoch sind Filtertiicher und dichte\nGewebe aus Menschenhaaren fii1· die V crwendung in Olprcssen und für ähnliche Zwecke\nim Kapitel r_ig erf.a13t;\nc)   Espartogras (Alfa, Spartogras), Binsen, weder gebrochen noch geschwungen oder\ngehechelt und Ginster in Stengeln (Kap. 14);\nd)   Asbestfasern (Kap. 25} und Waren daraus (Kap. 68);\ne)   Watte, zum Heilgebrauch oder nur keimfrei gemacht (Kap. 30);\nf)   kiinstliches Roßhaar und Katgutnachahmungen aus synthetischer oder künstlicher\nSpinnmasse, beide mit einem Durchmesser Yon mehr als 1 mm, sowie Streifen und der-\ngleichen (z.B. künstliches Stroh) mit einer Breite von mehr als 5 mm, aus synthetischer\noder künstlicher' Spinnmasse (Kap. 39) ;\ng)    mit Kautschuk behandelte Qarne, Ge\\vebe und Filze des Kapitels 40;\nh)   behaarte Felle (Kap._41);\ni)  in den Nrn. 42 02 und 42 03 aufgeführte, Erzeugnisse aus Spinnstoff cn (z.B. Reise-\nartikel, Necessaires und Handtaschen) (Kap. 42);\nk)    Fiecht- und Korbwaren (Kap. 46);\nl)  Zellstoffwatte (Kap. 48);\nm)    Alben uncl Bilderbiicher für Kinder, aus Geweben (Kap. 49);\nn)    Schuhe und Gamaschen aller Art aus Spinnstoffen, sowie .Teile davon (Kap. 64). Jedoch\nbleiben Schuhe aus Geweben oder Gewirken ohne angebrachte Sohlen in diesem Ab-\nschnitt;\no)   Kopfbedeckungen und Teile davon (Kap. 65);\np)    Haarnetze aus Spinnstoffen oder aus Menschenhaaren (Kap. 65 und 67);\nq)   Tierhaare, fiir Haararbeiten zugerichtet (Kap. 67);\nr)   Schlei(mittel auf Geweben und Bliitter aus Glimmerschuppen auf Geweben; Bremsbelag\nund Kupplungsbelag auf der Grundlage Yon Spinnstoffen (Kap. 68);                    '\ns)   Glasfasern und vVaren daraus (Kap. 70);\nt)   Fallschirme und Zubehör (Kap. 88);\nu)   Spiele, Spielzeug und Sportgeräte, Teile und Zubehör, insbesondere Sportnetze (Kap. 97).\n2. Bcgriff sbestimmungen für Spinnstoffe.\na) Als Seide gilt. iri allen Bestimmungen, des Zolltarifs, ausgenommen das Kapitel 50, die\neigentliche Seide (Kokonfäden, Gregefäden und Garne .daraus), die Schappeseide und\ndie Bouretteseide (rein, miteinander gemischt und Garne daraus).\nb) Seide im Sinne des Kapitels 50 sind Kokonfäden, Gregefäden- und Garne daraus.\nc) Synthetische Spinnstoffe sind Fäden, die aus chemisch erzeugten Kunststoffen (z.B.\nPolyamiden, Vinvlderivaten oder dergleichen) bestehen und unter Verwendung von Spinn-\ndüsen gesponnen worden ·sind, sowie Fasern dieser: Art.\n<l) Künstliche Spinnstoffe sind Fäden, die aus chemisch gewonnenen Lösungen von Natur-\nstoffen (z.B. Zellstoff, Protein oder Algen) unter Verwendung von Spinndi.isen ge-\nsponnen worden sind, sowie Fasern dieser Art.\n3. Begriffsbestimmungen für Garne.\nEs werden behandelt•\na) als rohe Garne:\nGarne, welche die Naturfarbe der Spinnstoffe aufweisen urid keine Behandlung durch\nBleichen, Färben oder Bedrucken erfahren haben;\nbloß angefärbte Garne,. das sind flüchtig gefäi:bte Garne, deren Farbe durch ein-\nfaches Waschen mit Seife verschwindet; .\nGarne, die ganz oder teilweise aus Abfallfasern von unbestimmter Färbung bestehen\n(sogenanntfl Grisaillegarne);\nb) als gebleichte Garne:\nGarne, die (in der Flocke oder im Garn) gebleicht sind;\nGarne, die (in der Flocke oder im Garn) abgekocht (gebeucht) sind;\nweiß gefärbte Garne;","Nr. 42 -      Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                            623\nZollsatz\nTarifnr.                                        Bezeichnung der Waren                                       ¾ des\nWertes\n(Abschnitt XI, Al1gemeine Anmerkungen)\nc) als gefärbte Garne:\nGarne, die (in der Flocke oder im Garn) gefärbt sind,, mit Ausnahme der bloß ange-\nfärbten Garne und der weiß gefärbten Garne;\nkrf'.miert.f'. jaspierte oder melierte Garne;\nGarne,. die mit einem überwg aus Lack oder Metallpulver versehen sind. Die auf\ngalvanisrliem Weg metallisierten Garne fallen unter die Metallgarne der Nr. 57 01;\nd) als hedrqckte Garne:\ndie durch Bedrucken erzeugten farbigen Garne;\ndie sogt>nannten Flammgarne und Ringelgarne.\n4 A. Als Garn<~ in Aufmachungen für den Einzelverkauf gelten:\na) Garne auf Karten, Spulen, Rollen oder ähnlichen Unterlagen oder ,in Kugeln oder\nKnäueln, sofern ihre Menge je Stück nicht mehr beträgt als 200 g (einschließlich\nUnterlage) bei Leinengarnen, 125 g (einschließlich Unterlage) bei Wollgarnen und\nBaumwollgarnen, 500 m bei anderen Garnen;\nb) Garne in Strähnen bis höchstens 125 g;\nc) Garne in Strähnen von beliebigem Gewicht, wenn diese durch einen Fitzfaden in\ngleiche Gebinde von je höchstens 125 g abgeteilt sind.\nB. In keinem Falle gelten jedoch als Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\na) einfache Garne, gleichviel in welcher Aufmachung,\nb) Garne aller Art in Cops oder in konischen Spulen.\n5. A. Als Bindfäden, Seile und Taue sind zu behandeln:\na) einfache (ungezwirnte) Garne aus Hanf, Ginster, Manilahanf, Jute, juteähnlichen\nFasern, Sisal oder anderen Agavefasern mit einem Durchmesser von mehr als\n1,5mm;\nb) Kokosgarne, drei- oder mehrfach, ohne Rücksicht auf den Durchmesser;\nc) andere Garne:\n1. geglättete Garne jeden Dl,\\rchmessers, ungezwirnt · oder gezwirnt, ausgenommen\nBaumwoll-, Leinen-, Hanf- und Ginstergarne auf Spulen, Rollen, Karten oder\nähnlichen Unterlagen;\n2. nichtgeglättete Garne mit einem Durchmesser von mehr als 2 mm, ungezwirnt\noder gezwirnt.\nB. Von der Behandlung als Bindfäden, Seile oder Taue sind ausgeschlossen:\na) Garne jeden Durchmessers, die Wolle, Tierhaare oder Roßhaar in beliebiger Menge\nenthalten; sie werden stets als Garne behandelt;\nb) Messinahaar, Katgutnachahmungen aus Seide oder Kunstseide und künstliches Rol3-\nhaar; sie werden nach ihrer sonstigen Beschaffenheit behandelt (Kap. 39, 50 und 52).\n6. Begriffsbestimmungen für Gewebe.\nEs werden behandelt\na) als rohe Gewebe:\nGewebe, die aus rohen oder als roh zu behandelnoon Garnen bestehen und keiae Be-\nhandlung durch Bleichen oder· Färben erfahren haben; dies gilt auch dann, wenn d:e\nGewebe mit farblosen Zurichtestoffen getränkt sind;\nb) als gebleichte Gewebe:\nGewebe, die im Stück gebleicht sind oder die aus gebleichten oder als gebleicht zu\nbehandelnden Garnen bestehen;\nGewebe, die aus rohen und aus gebleichten oder als gebleicht zu behandelnden Garnen\nbestehen;\nGewebe, die abgekocht (gebeucht) sind;\nweiß gefärbte Gewebe;\nc) als gefärbte Gew~be:\nGewebe, die im Stück gefärbt sind oder die aus einfarbigen (unschattierten) Garnen\nbestehen, mit Ausnahme der weiß gefärbten Gewebe;\nkremierte Gewebe;\nd) als Buntgewebe:\nGewebe aus Garnen von verschiedener 11'arbe;\nGewebe aus Garnen von verschiedenem Farbton;\nGewebe, die aus rohen oder gebleichten und aus fa.rhigen Garnen bestehen;\nGewebe aus jaspierten oder melierten Garnen.\nIn jedem Fall bleiben diejenigen Garne, aus denen die Webekanten und die Stück-\nenden bestehen, außer Betracht;\n25","624                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                     Bezeichnung der Waren                                                  •f• des\nWertes\n(Abschnitt XI, Allgemein• Anmerkungen)\ne) als bedruckte Gewebe:\nGewebe, die nach dem Wehen mit einer oder mit mehreren Farben o. ~r in mehreren\nFarbtönen bedruckt worden sind;\nGewebe, deren Kette nach dem Schären bedruckt worden ist;\nGewebe aus bedruckten Garnen,. Flammgarnen oder Ringelgarnen;\nGewebe, die aus rohen, gebleichten oder gefärbten Garnen urid aus bedruckten\nGarnen, Flammgarnen oder Ringelgarnen bestehen.\nAls bedruckte Gewebe werden ferner behandelt:\nGewebe mit Mustern, die mit Pinsel, Bürste oder Spritzapparat aufgetragen oder\ndurch chemische Verfahren oder in anderer Weise hervorgerufen sind;\nGewebe, die mit gemahlenen .Spinnstoffen bedruckt worden sind.\nEinfarbig bemalte Gewebe werden dagegen wie bestrichene Gewebe (Kap. 59)\nbehandelt.                                               ·\nf) als ungemusterte Gewebe, mit Ausnahme von Tüll und Netzstoffen:\nGewebe, die auf der Schauseite nur eine Grundbindung aufweisen, d. h. Gewebe mit\nLeinwand- oder Taf.tbindung, Gewebe mit Köper- oder Sergebindung und Gewebe mit\nAtlas- oder Satinbindung.\ng) als IN-oschierte Gewebe:\ngemusterte Gewebe, deren Muster oder Verzierungen durch einen oder mehrere vom\nGrundgewebe unabhängige Fäden (Broschierfäden) gebildet werden, die man entfernen\nkann, ohne da.s Gewebe zu zerstören;\nferner lancierte Gewebe, das sind Gewebe, deren Muster oder Verzierungen durch\nVerwendung besonderer, vom Grundgewebe unabhängiger Kettfäden (Lancierkette)\noder Schußfäden (Lancierschüsse) gebildet werden.\n7. Moirieren, Gaufrieren und die nach dem Wehen ausgeführten mechanischen Ausrüstungs-\narbeiten sind auf die Tarifierung von Geweben ohne Einfluß.\n8. Umsponnene Garne (Gimpen), geßochtene Garne, gewirkte                     (gehäkelte)       Garne und\nChenillegarne werden als Posamentierwaren behandelt.\n9. Mischwaren.\nA. Allgemeine Bestimmungen.\nSpinnstoffwaren, die aus zwei oder mehr Spinnstoffen bestehen (Mischwaren), sind,\nwenn nichts anderes bestimmt ist, wie folgt zu behandeln:\na) Mischwaren, die Seide, ~chappeseide oder Bouretteseide (Kap. 50) mit einem Gewichts-\nanteil von insgesamt mehr als 10 0/o enthalten, werden wie gleichartige Waren aus\ndiesen Spinnstoffen behandelt.\nEnthält eine solche Mischware zwei oder drei dieser Spinnstoffe, so wird sie der\nTar~fstelle zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Spinnstoff des\nKapitels 50 entspricht.\nb) Miscb.gewebe, die nicht unter a) fallen und deren Kette ganz aus Kunstseide besteht,\nwerden .wie Gewebe aus Kunstseide behandelt (Kap. 52).\nc) Andere als die unter a) und b) genannten Mischwaren werden wie gleichartige\nWaren aus dem gewichtsmäßig vorherrschenden Spinnstoff behandelt.\nd) Ist in den Fällen a) Absaiz 2 und c) von den mehreren Spinnstoffen nicht nur einer\ngewichtsmäßig vorherrschend oder stehen alle gewichtsmäßig einander gleich, so\nist die Tarifstelle des Spinnstoffes 1naßgebend, die zur höchsten Zollbelastung führt.\nSind die in Betracht kommenden Zollsätze gleich oder ist nur Zollfreiheit \\·nrgesehen.\nso wird die Mischware der im Tarif zuerst aufgefiihrt,'n Tarif,t,'lle znge1\\·iesen\ne) Metallgarne werden mit ihrem Gesamtgewicht wiP Garne aus ,,i,iem ,•inhPitli,•J..•11\n(besonderen) Spinnstoff in Betracht gezogen. Dies gilt auch für >IPtallfäclen. die .n\nSpinnstoffwarPn enthalten sind.\nB. Besondere Bestirnmung·,,n.\nEs bleiben bei Am\\·endung der \\·o,·st,•hpn,J,,n Bestim11111ng aul~•'I' B,,tr,,c-h1:\na) hPi Samt. auch nicht auf\",·schn;ttPnem S·,mt. und hei Plüsch .fas (_,: u11d,r,·\\\\ -1,.\nDies gilt auch für Samt- und Pliischb~nder so1vi,• für Teppiche all,·r :\\rt. d:,'\nnach Art der Samt- und Plüschge1\\'ebe oder die auf K:11wrns hc>1•gPskllt si11,l:\nb) bei der Chenille und bei den \"'aren aus Ch,·nille die F:iden. auf \"·dche die Cii,·11.lie\ngesponnen oder gewebt ist;\nc) bei Posamentierwaren die Einlagen und Unterlagen;\nd) bei den Stickei'eien. ausgenommen Xtz- und Luftstickereien und Stick,:reien ohn,~\n•              sichtbaren Grund, die stoffliche Beschaffenheit des Stickfadens;\ne) bei allen \\Varen: Erzeugnisse aus Kautschuk oder anderen Stoffe>n ;ls Spinn-\nstoffen, die bei der Herstellung der \\Varen eingearbeitet (z.B. eingewebt, ein-\ngeflochten oder eingewirkt) worden sind, wenn nichts anderes bestimmt ist.","Nr. 42 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                               625\nZollsatz\nTarifnr.                                       Bezeichnung der Waren                                           °lo des\nWertes\n( Absohnitt XI, Allgemeine Anmerkungen)\n10. Fertiggestellte Waren.\nA. Als fertiggestellt im Sinne der Kapitel 61 und 62 gelten:\na) zugeschnittene Waren von anderer als quadratischer oder rechteckiger Form;\nb) abgepaßt gewebte Waren, die ohne Zuschneiden, Nähen oder eine andere zusätzliche\nBearbeitung gebrauchsfertig sind (z B. Putztücher, Handtücher, Tischtücher und\nHalstücher);\nc) Waren, deren Ränder auf irgendeine Weise g..esäumt oder gerollt o<ler mit\ngeknüpften Fransen (aus den Fäden des Gewebes selbst oder aus nachträglich\nangebrachten Fäden) versehen sind;\nd) zugeschnittene Waren jeder Form mit 'Auszieharbeit;\ne) durch Nähen, Kleben oder in ähnlicher Weise hergestellte Waren.\nB. Fertiggestellte Waren, die mit Stickstichen nur gesäumt sind, jedoch s.onst keine andere\nStickarbeit auf weisen, werden nicht als bestickte Waren behandelt.\n11. Kleider und andere fertiggestellte Waren.\nA. Bei der Tarifierung bleiben außer Betracht:\nKragen, Halskrausen, Stulpen, Ärmelaufschläge, Besätze, Manschetten, Abzeichen,\nBänder und ähnliche Ausstattungen, ferner, wenn nicht etwas anderes bestimmt ist,\nAusfütterungen, Auspolsterungen und sonstige zur inner,en Ausstattung von Kleidungs-\nstiicken gehörige Teile.\nB. Kleider und ,mrle!'e \"\\Varen, die aus zwei oder mehr als zwei verschiedenen Spinnsfoffwaren\nhergestellt sind, \\Yerden, \\Venn nichts anderes bestimmt ist, wie gleichartige Waren :i,us\nder Spinnstofhvare behandelt, die den Charakter der zusammengesetzten Ware bestimmt.\nlm Zweifelsfo 11 ist die Spinnstoffware maßgebend, die zur höcp.sten Zollbelastung führt.\nDabei sind etwaige Mischwaren entsprechend ihrer Tarifierung nach den Bestim-\nrnung('n in d1'r ,or-stehenden Anmerkung 9 zu berücksichtigen.              .          ·\nSind die in Betracht kommenden Zollsätze gleich oder ist nur Zollfreiheit vorgesehen,\n',() wird die ·ZU<-,i mrnenge'-etzte \\Vare der im Tarif zuerst aufgeführten Tarifstelle\nz11g,,wiesen.\nKapitel 50\nSeide, Schappeseide und Bourettese.ide\nI. Kokons, Spinnstoffe und Abfälle\n50 01   Seidenra upenkokons:\n:\\ - zum Abha~peln geeignet ......................................... .                               frei\n11 - andere ......................................... , ............ : .. .                           frei\n50 ü2   ,\",chappeseide~ Bouretteseide, Kämmlinge und andere Seidenabfälle:\nA - weder gerissen noch gekrempelt noch gekämmt:\nl - roh ........................................................ .                              frei\n2 - a hgekocht oder anders bearbeitet ........................ : ....... .                      frei\nB - gerissen (Reißspinnstoff) ......................................... .                              frei\n1· - gekrempelt oder gekämmt, mit Ausnahme der vVatte:\n1 - in Vließen oder in Locken ..................................... .                           frei\n2 - als Barid oder Yorgespinst .......................................                          frei\nII. Garne\n50 03   Seidengarne, ung-ezwirnt oder gezwirnt, nicht in Aufmachungen für den Einzel-\nn.-rkauf:                                   ·\n.:\\ - roh:\n1.- ungedn·ht:\na - in .Strähnen             ......................................... .                  frei\nb - anders auf gemacht ........................................ .                         frei\n2 - gedreht oder gezwirnt ......................................... .                           frei\nB - abgekocht oder gebleicht ......................................... .                               frei\nC - gefärbt oder bedruckt .........................................; ... .                            frei","626                                Bundesgesetzhlatt, ,Jahrgang 1~ö 1, TPil I\nZolh;atz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                                                     0\n/0  d0s\n\\Vertes\n50 04   Schappescidcngarnc, ungczwirnt oder gezwirnt, nid1t in Aufmadrnngt>n für den\nEinzel verkauf:\nA- roh ........................... ,                                                                                          frei\nn - abgekocht oder gPhlcidrt ....... .                                                                                        frei\nC - gefärbt ()(for lwdruckt ........... , ....... , . . . . . .                                                              frei\n50 05   Bourettcseidcngarne, ungczwirnt oder gezwirnt:\nA- roh .......................................... .                                                                           frei\nB - abgekocht oder gebleicht . . . . . . . . . . . . . .......... .                                                           frei\nC - gefärbt oder bedruckt ......................... .                                                                        frei\n50 06   Seidengarne und Schappeseidengarne, in Aufmachungen für den 'Einzelverkauf:\nA - Seidengarne ................................................... .                                                           12\nB - Schappeseidengame ............................................. .                                                             8\n50 07   Messinahaar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........... .             frei\n50 08   Katgutnachahmungen aus Seide ...................................... .                                                           15\nIII. Gewebe\n50 09   Kreppgewebe aus Seide:\nA - roh, ungemust.ert ................................................ .                                                        25\nB - andere ........................................................ .                                                           25\n5010    Gewebe aus Seide oder Schappeseide, rein oder miteinander gemischt, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen:\nA - taftbindige, sogenannte ostasiatische Gewebe ganz aus Seide, wie Shantung-,\nHonan-, Assan- und ähnliche Gewebe aus Tussahseide oder wie Habutai-\nund Corahgewebe, roh oder nur abgekocht .......................... .                                                       30\nB- andere:\n1 - ungemustert:\na - roh ...................................................... .                                                       25\nb - abgekocht oder gebleicht ..................................... .                                                   25\nc - gefärbt oder bunt gewebt ................................... .                                                     25\nd - bedruckt ................................................. .                                                       25\n2 - gemustert:\na - roh ........................ ; ............................. .                                                     25\nb - abgekocht oder gebleicht .... ', ............ ·.................. .                                               -25\nc - gefärbt oder bunt gewebt ................................... .                                                     25\nd - bedruckt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      25\n5011    Gewebe aus Bouretteseide, anderweit weder genannt noch inbegriffen· ....... .                                                   25\n5012    Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe ..................... .                                                        30\nKapitel 51\nWolle, Tierhaare und Roßhaar\nI. Spinnstoffe und Abfälle\n5101    Schafwolle:\nA - Schweißwolle oder auf dem Rücken -gewaschene Wolle ............... .                                                      frei\nB - nach der Schur gewaschene Wolle, auch gebleicht oder gefärbt:\n1 - nicht karbonisiert .................................... ~ ....• -..... .                                                 1\n2 - karbonisiert                                                                                                             1","Nr. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                            627\nZollsatz\nTarifnr.                               Bezeichnung der Waren                                         °lo des\nWertes\n5102    Tierhaare, auch gewaschen, gebleicht, gefärbt oder gekrollt, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen:\nA - feine Tierhaare ................................................. .                       frei\nB - grobe Tierhaare und Abfälle davon:\n1 - nicht gel{roll t ............................................... .                   frei\n2 - gekrollt ................................................ • . • • •                  frei\nAnmerkung.\nFeine Tierhaare sind die Haare folgender Tiere: Alpaka, Lama, Vicunna, Jak, Kamel (Flaum-\nhaare), Angora-, Tibet-, Kaschmir- und ähnliche Ziegen (mit Ausnahme der gewöhnlichen\nZiegen), Kaninchen (auch Angorakaninchen), Hasen, Biber, Nutria und Bisamratten.\n5103    Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren, mit Ausnahme der Reißwolle:\nA - Kämmlinge:\n1 - nicht karbonisiert ............................................                  .   frei\n2 - l{arbonisiert ..................................................                 .   frei\nB - Spinnereiabfälle ................................................                     .   frei\nC - andere:\n1 - nicht karbonisiert ............................................                  .   frei\n2 - karbonisiert .................................................                   .   frei\n5104    Reißwolle und gerissene Tierhaare (Reißspinnstoff) ...................... .                   frei\n5105    Wolle und Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt, mit Ausnahme der Watte:\nA- gekrempelt:\n1 - als Band oder Vorgespinst:\na - weder gebleicht noch gefärbt ................................ .                    2\nb - gebleicht oder gefärbt ...................................... .                    2\n2 - andere ..................................................... .                          2\nB-gekämmt:\n1 - weder gebleicht noch gefärbt ................................... .                      2\n2 - gebleicht oder gefärbt ......................................... .                      2\nII. Garne\n5106    Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - einfach (ungezwirnt):\n1 - roh ............................................. ,. .......... .                       9\n2 - gebleicht, gefärbt oder bedruckt ................................ .                     9\nB - gezwirnt:\n1 - roh ........................................................ .                          9\n2 - gebleicht, gefärbt oder bedruckt ................................. .                    9\n5107    Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - einfach (ungezwirnt):\n1 - roh .................................... , ................... .                        9\n2 - gebleicht, gefärbt oder bedruckt ................................ .                     9\nB - gezwirnt:\n1 - roh ........................................................ .                          9\n2 - gebleicht, gefärbt oder bedruckt .......... ·....................... .                  9\n5108    Garne aus feinen Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA- roh ........................................................... .                            9\nB - gebleicht, gefärbt oder bedruckt ................................... .                      g","628                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Tt;il I\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                                                 ¼ des\n\"\\Vertes\n5109    Garne aus gl'oben Tiel'haal'en oder aus Roßhaar, nicht in Aufmachungen für den\nEinzelverkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....... • •              9\n5110    Garne aus Wolle, aus feinen oder groben Tiel'haaren oder aus Roßhaar, in Auf-\nmachungen für den Einzelverkauf:\nA - Garne aus Wolle ............................................... .                                                      10\nB - andere                                                                                                                 10\nIII. Gewebe\n5111    Gewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren, rein oder miteinander gemischt,\nanderweit weder genannt noch inbegriffen .............................. .                                                  20\n51 12   Gewebe aus groben Tierliaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen ... .                                              20\n5113    Gewebe aus Roßhaar, anderweit weder genannt noch inbegriffen ........... .                                                 20\n5114    Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe aus Wolle oder Tierhaaren                                                 30\nKapitel 52\nKunstseide (synthetische und künstliche Spinnfäden)\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Synthetische und künstliche Spinnstoffe, auch in Bündeln, werden, wenn die Länge der Faser\n2 m oder weniger beträgt, als Zellwolle (Spinnfasern), andernfalls als Kunstseide (Spinn-\nfäden) behandelt.\nAls Bündel gelten Gebinde aus gleichlangen Fasern, die die Länge des Bündels haben.\n~- Abfälle von Kunstseide sind in Nr. 53 02 und 53 03 aufgeführt.\nI. Garne\n52 01   Kunstseidengarne, ungedreht oder gedreht, ungezwirnt ode,r g.ezwirnt, nicht in\nAufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - aus synthetischer SpinRmasse:\n1 - ungezwirnt oder einmal gezwirnt:\na - roh oder gebleicht .........................................                                            .    20\nb - gefärbt oder bedruckt ......................................                                            .    20\n2 - mehrmals gezwirnt:\na - roh oder gebleicht .........................................                                            .    20\nb - gefärbt oder bedruckt .....................................                                             .    20\nB - aus künstlicher Spinnmasse:\n1 - ungezwirnt oder einmal gezwirnt:\na - roh oder gebleicht .........................................                                            .    20\nb - gefärbt oder bedruckt .....................................                                             .    20\n2 - mehrmals gezwirnt:\na - roh oder gebleicht .........................................                                            .    20\nb - gefärbt oder bedruckt .....................................                                             .    20\n52 02   Künstliches Roßhaar, Streifen und dergleichen (künstliches Stroh) sowie Kat-\ngutnachahmungen, auch in Längen geschnitten:\nA - aus synthetischer Spinnmasse                                                                                           18\nB - aus künstlicher Spinnm.asse:\n1 - Streifen ...................... , . , , .. , ................ , ...... .                                          18\n2 - andere , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. , . . . . . . . . . ..... .     18\nAnmerkung.\nKünstliches Roßhaar und Katgutnachahmungen, beide mit einem Durchmesser von mehr als\n1 mm, sowie Streifen und dergleichen mit einer Breite von mehr als 5 mm fallen unter das\nKapitel 39.","Nr. ·12 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                            629\nZollsatz\nTarifnr.                               Bezeichnung der Waren                                      °lo1 des\n\\ \\ ertes\n52 03    Kunstseidengarne in Aufmachungen für den Einzeherkauf:\nA - aus synthrti.,cher Spinnmasse .................................... .                     20\nB - aus künstlicher Spinnma~.sc .. _................ , .................. .                  20\nII. Gewebe\n52 04   Gewebe aus Kunstseide~ anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - aus synthetischen Spinnstoffen ....................................               .      22\nB - aus künstlichen Spinnstoffen:\n1 - Kreppgewebe:\na - ungemu.\"tert ..............................................              .      25\nb - gemustert ................................................               .\n2 - andere:\na - ungemustert ..............................................               .\nb - gemustert ................................................               .\n52 05   Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe aus Kunstseide:\nA - aus synthetischen Spinnstoffen .................................... .                    30\nB - aus künstlichen Spinnstoffen ...................................... .                    30\nKapitel 53\nZellwolle (synthetische und kiinstliche Spinnfasern)\nI. Spinnstoffe\n53 ül   Zellwolle, lose oder in Bündeln:\nA - aus synthetischer Spinnmasse ..................................... .                     15\nB - aus künstlicher Spinnmasse ....................................... .                     15\n53 02   Abfälle von Kunstseide oder Zellwolle, lose, einschließlich der Garnabfälle und\ndes Reißspinnstoffes:\nA - aus synthetischer Spinnmasse ..................................... .                     15\n.B - aus künstlicher Spinnmasse ....................................... .                     15\n53 03   Zellwolle und Abfälle von Kunstseide oder Zellwolle, gekrempelt, gekämmt\noder gestreckt, mit Ausnahme der Watte:\nA - aus synthetischer Spinnmasse ..................................... .                     15\nB - aus künstlicher Spinnmasse ....................................... .                      15\nII. Garne\n53 04   Zellwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - aus synthetischen Spinnstoffen .................................... .                    20\nB - aus künstlichen Spinnstoffen:\n1 - einfach (ungezwirnt),, auch überdreht:\na - unter Nr. 173 metrisch ..................................... .                   17\nb - Nr. 1 73 metrisch oder darüber ............................... .                  7\n2 - gezwirnt ................... , ................................ .                    20\nAnmerkung\nVorgarne mit einem Gewicht von weniger als 2 g je Meter werden wie Garne behandelt.","630                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                             Bezeichnung der Waren                                                   0\n/0  des\nWertes\n53 05   Zellwollgarne in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - aus synthetischen Spinnstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........ .      20\nB - aus künstlichen Spinnstoffen ..................................... .                                 20\nIII. Gewd1e\n53 06   Gewebe aus Zellwolle, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - aus synthetischen Spinnstoffen .................................... .                                25\nB - aus künstlichen Spinnstoffen:\n1 - ungern ustert ................................................. .                                20\n2 - gemustert ................................................... .                                  20\n53 07   Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe aus Zellwolle:\nA - aus synthetischen Spinnstoffen . . . . . . . . . .     . ....................... .                   30\nB - aus künstlichen Spinnstoffen ..................................... .                                 30\nKapitel 54\nFlachs und Ramie\nI. Spinnstoffe und Abfälle\n54 01   Flachs:\nA - roh, geröstet oder geschwungen ................................... .                               frei\nB - gehechelt ............ .                                                                          frei\nC - Werg und Abfälle:\n1 - Reißspinnstoff ............................................... .                               frei\n2 - andere ..................................................... .                                 frei\n5402    Ramie:\nA- roh, gebrochen oder geschwungen ................................. .                                 frei\nB - gehechelt ...................................................... .                                 frei\nC - Werg und Abfälle:\n1 - Reißspinnstoff ............................................... .                               frei\n2 - andere ..................................................... .                                 frei\nII. Garne\n54 03   Leinengarne und Ramiegarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - einfach (ungezwirnt):\n1 - bis Nr. 50 englisch:\na - roh ...................................................... .                                 12\nb - gebleicht, gefärbt oder bedruckt .............................. .                            12\n2 - über Nr. 50 bis Nr. 55 englisch:\na - roh ...................................................... .                                   7\nb - gebleicht, gefärbt oder bedruckt .............................. .                              7","Nr. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                631\nZollsatz\nTarifnr.                               Bezeichnung der Waren                                           °lo des\nWertes\n(5403 A)\n3 - über Nr. 55 bis Nr. 75 englisch:\na - roh ...................... \\,· ..............................                 .        7\nb - gebleicht, gefärbt oder bedruckt ..............................               .        7\n4 - über Nr. 75 englisch:\na - roh ......................................................                    .    frei\nb - gebleicht, gefärbt oder bedruckt ..............................               .    frei\nB - gezwirnt .......................................... '.... '. .......                   .      15\n54 04   Leinengarne und Ramiegarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf ...... .                        17\nIII. Gewebe\n54 05   Gewebe aus Flachs oder Ramie, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - ungemustert:\n1 - roh ........................................................                      .      20\n2 - gebleicht, gefärbt, bunt gewebt oder bedruckt .....................               .      20\nB - gemustert:\n1 - roh ........................................................                      .      20\n2 - gebleicht, gefärbt, bunt gewebt oder bedruckt .....................                .     20\nAnmerkung.\nBei der Tarifierung von Geweben aus Flachs oder Ramie bleibt ein einfacher oder doppelt,~r\nandersfarbiger Randstreifen au13er Betracht.                                      ·\n5406    Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe aus Flachs oder Ramie ...                        30\nKapitel 55\nBaumwolle\nI. Spinnstoffe und Abfälle\n55 01   Baumwolle:\nA- roh ........................................................... .                             frei\nB - gewaschen, entfettet, gereinigt, gebleicht oder gefärbt ................. .                  frei\n55 02   Baumwollabfälle:\nA- Linters:\n1 - roh ......................................................... .                         frei\n2 - gewaschen 1 entfettet, gereinigt oder gebleicht                                         frei\nB- andere:\n1 - Reißbaumwolle (Reißspinnstoff) ................................ .                       frei\n2 - andere ...................................................... .                         frei\n5503    Baumwolle, gekrempelt oder gekämmt, mit Ausnahme der Watte ........... .                         frei\nII. Garne\n55 04   Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - einfach (ungezwirnt), auch überdreht:\n1 - unter Nr. 173 metrisch ........................................ .                         17\n2 - Nr. 173 metrisch oder darüber ................................. .                           7\nB - gezwirnt ....................................................... .                             20\n55 05   Baumwollgarne in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - auf Holzrollen .................................................. .                            25\nB-- andere ........................................................ .                              25","632                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                             Bezeichnung der Waren                               °1o des\nWertes\nIII. Gewebe\n55 06   Gewebe aus Baumwolle, ungemustert, anderweit weder genannt noc.11 inbegriffen      20\n55 07   Gewebe aus Baumwolle, gemustert, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA- broschierte Gewebe .............................................. .             27\nB - andere ......................................................... .             24\n5508    Drehergewebe aus Baumwolle ................................ ; ........ .           20\n5509    Samt, Plüsch und Chenillegewebe aus Baumwolle:\nA - Flor aus der Kette gebildet ....................................... .          30\nB - Flor aus dem Schuß gebildet ...................................... .           20\n5510    Schlingengewebe aus Baumwolle (z.B. Frottiergewebe und dergleichen)                20\nKapitel 56\nAndere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Papiergarngewebe\nI. Spinnstoffe und Abfälle\n56 01   Hanf .( Cannabis sativa):\nA - roh, geröstet oder geschwungen ...................................        .   frei\nB - gehechelt ......................................................          .   frei\nC - Werg und Abfälle:\n1 - Reißspinnsto:ff ...............................................      .   frei\n2 - andere .....................................................         .   frei\n5602    Ginster, als Bast oder Faser, gehechelt, als Werg, Abfälle oder Reißspinnstoff:\nA - Reißspinnsto:ff ................................................. .           frei\nB - anderer ....................................................... .            frei\n5603    Manilahanf ( Abaca), roh, als Bast oder Faser, gehechelt, als Werg, Abfälle\noder Reißspinnstoff:\nA - Reißspinnstoff ................................................. .            frei\nB - anderer ....................................................... .            frei\nAnmerkung.\nAneinandergeknüpfte Manilahanffasern sind wie Garn zu behandeln.\n5604   Jute und juteähnliche Fasern:\nA - roh oder geschwungen ........................................... .            frei\nB - gehechelt ...................................................... .            frei\nC - Werg und Abfälle:\n1 - Reißspinnsto:ff ............................................... .        frei\n2 - andere ..................................................... .           frei\n5605   Andere pflanzliche Spinnstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Sisal und andere Agavefasern, roh, als Werg oder Abfälle:\n1 - Reißspinnstoff ......... ·...................................... .       frei\n2 - andere ..................................................... .           frei\nB - Kokosfasern, roh (lose, in Bündeln oder zu Strängen zusammengedreht) ._.,     frei\nC - andere, auch gehechelt oder als Werg, einschließlich von Alfa-, Esparto-\ngras- und Binsenfasern, gebrochen, geschwungen oder gehechelt ........ .     frei","Nr. 42 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                           633\nZollsatz\n'farifnr.                                     Bezeichnung der Waren                                                    °lo des\nWertes\nII. Garne\n5606     Hanfgarne und Ginstergarne, ungezwirnt oder gezwirnt:\nA - nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\n1 - ungeglättct .................................................. .                                       15\n2 - geglättet ..................................................... .                                      18\nB - in A~fmachungen für den Einzelverkauf ............................ .                                        18\n5607     Jutegarne und Garne aus juteähnlichen Fasern~ ungezwirnt oder gezwirnt ... .                                     22\n5608     Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen, anderweit weder genannt noch\ninbegriffen, ungezwirnt oder gezwirnt:                                                    ,\nA - Kokosgarne .................................................... .                                         frei\nB - andere ........................................................ .                                           18\n56 09    Papiergarne                                                                                                      15\nIII. Gewebe\n5610     Gewebe aus Hanf oder Ginster, anderweit weder genannt noch inbegriffen ....                                      22\n5611    Gewebe aus Jute oder juteähnlichen Fasern, anderweit weder. genannt noch\ninbegriffen:\nA - roh, ungemustert . . . . . . . . . , ...................................... .                               30\nB - andere ........................................................ .                                           30\n56 12   Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen, anderweit weder genannt noch\ninbegriffen:\nA- aus Sisal, aus anderen Agavefasern oder aus Manilahanf .............. .                                      25\nB - aus Kokosfasern ................................................ .                                          25\nC - aus anderen Spinnstoffen ......................................... .                                       25\n56 13   Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe aus Spinnstoffen diese~\nKapitels .......................................................... .                                            30\n5614     Papiergarngewebe, anderweit weder genannt noch inbegriffen ......... -.... .                                    20\nKapitel 57\nMetallgarne\n57 01    Metallfäden in Verbindung mit Garnen aus Spinnstoffen (Metallgarne):\nA - aus Edelmetallen ................................................ .                                         10\nB - andere:\n1 - aus unedlem vergoldetem oder versilbertem Metall ................ .                                    10\n2 - aus unedlem Metall ........................................... .                                        10\nAnmerkung.\nWie Metallgarne sind die auf galvanischem Wege mit einem Metallüberzug versehene11\nGarne zu behandeln.                                        -\n57 02   Gewebe aus Metallfäden oder aus Metallgarnen, für Bekleidung, Inneneinrich-\ntung oder ähnliche Verwendungszwecke, anderweit weder genannt noch inbe-\ngriffen:\nA - Seide enthaltend ................................................ .                                         20\nB - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................. .      20","634                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                            °1o  des\nWertes\nKapitel 58\nTeppiche und ähnliche Waren; Bänder; Posamentierwarm..                       Tüll;\nNetzstoffe; Spitzen, Spitzenstoffe, Stickereien\nAllgem.eine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) gewebte gummielastische Bänder (Nr. 59 19);\nb) geflochtene Bä.nder aus künstlichem Roßhaar oder künstlichem Stroh (Kap. 46) und\ngeflochtene gummielastische Bänder (Nr. 59 19);\nc) gewirkte Bänder (Kap. 60).\n2. Als Teppiche werden nicht nur Fußbodenteppiche behandelt, sondern auch Tischdecken, die\nnach Art der Fußbodenteppiche hergestellt sind. Teppiche aus Filz fallen in das Kapitel 59.\n3. Teppiche mit angebrachten Fransen, Futter oder genähten Einfassungen verbleiben in\ndiesem Kapitel.\n4. Gebrauchsfertige Waren aus Spitzen oder aus Stickereien der Nrn. 58 09, 5810 und 5811,\ndie aus Einzelteilen durch Nähen oder in anderer VVeise zusammengesetzt sind, werden, je\nnach der Art des Gegenstandes, als Waren der Kapitel 61 oder 62 behandelt.\n5. Applikation~arbeiten (Aufnäh- und Auf stick arbeiten) aus Flittern, Perlen oder anderen\nVerzierungen aus anderen Stoffen aller Art, sowie Stickarbeiten aus Metall- oder Glas-\nfäden werden wie Stickereien behandelt. Ätz- und Luftstickereien und Stickereien ohne\nsichtbaren Grund aus Glasfäden verbleiben jedoch im Kapitel 70.\n58 01   Geknüpfte Teppiche:\nA - aus Seide ...................................................... .                               35\nB - aus Wolle oder feinen Tierhaaren .................................. .                            35\nC - aus anderen Spinnstoffen ......................................... .                            35\nTeppiche, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - aus Seide oder mit Metallfäden oder Metallgarnen                                                 35\nB - aus Wolle oder Tierhaaren ....................................... .                              25\nC - aus synthetischen oder kü:r;i.stlichen Spinnstoffen ...................... .                    25\nD - aus Baumwolle ................................................. .                                25\nE - aus Jute oder juteähnlichen Fasern ................................ .                            25\nF - aus Sisal oder anderen Agavefasern, aus Manilahanf oder aus Kokosfasern                         25\nG - aus anderen Spinnstoffen oder aus Papiergarnen ..................... .                           25\n58 03   »Kelim«, »Sumak«, »Karamanie« und ähnliche Gewebe für Inneneinrichtung                               35\n58 04   Wandteppiche und sogenannte Tapisserien aus Spinnstoffen aller Art, gewebt\n(z.B. Gobelins und dergleichen) oder als Nadelarbeit (z.B. Knötchenstich-,\nKreuzstich- und ähnliche Arbeiten) ................................... .                             35\n58 05   Bänder:\nA - mit Metallfäden oder Metallgarnen .................................                        .     20\nB - aus Seide:\n1 - Samr-, Plüsch- und ähnliche Bänder .............................                      .     30\n2 - andere .....................................................                          .     25\nC - aus Wolle, Tierhaaren oder Roßhaar ....................· ...........                      .     18\nD - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen:\n1 - aus Kunstseide:\na - Samt-, Plüsch- und ähnliche Bänder ..........................                    .     30\nb - andere ...................................................                       .     22","Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                              635\nZollsatz\nTarifnr.                                Bezeichnung der Waren                                           °lo des\nWertes\n(5805 D)\n2 - aus Zellwolle:\na - Samt-, Plüsch- und ähnliche Bänder .......................... .                    30\nb - andere ................................................... .                        18\nE - aus Baumwolle:\n1 - Samt-, Plüsch- und ähnliche Bänder ............................. .                      30\n2 - andere ..................................................... .                           18\nF - aus anderen Spinnstoffen oder aus Papiergarnen ................... .                          lS\nAnmerkung.\nBänder dieser Nummer sind:\na) Gewebe mit Rette und Schuß, höchstens 30 cm breit, mit echten Webekanten, und\nb) geschnittene Streifen von Geweben mit Rette und Schuß, höchstens 30 cm breit, mit\nunechten (gewebten oder geklebten) Webekanten.\n58 06    Schußlose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Spinnstoffen\naller Art .......................................................... .                            20\n58 07   ·Posamentierwaren (Chenillegarne, Gimp,en, Geflechte und andere Waren), mit\nAusnahme von Bindfäden, Seilen und Tauen:\nA - mit Metallfäden oder Metallgarnen ................................ .                         18\nB - aus Seide ......................................................                        .     18\nC - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ..................................                    .     18\nD - aus natürlichem Roßhaar .........................................                       .     18\nE - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen .....................                  .     18\nF - aus Baumwolle .................................................                        .     18\nG - aus anderen Spinnstoffen .........................................                      .     18\nAnmerkung.\nGeflochtene Bänder aus künstlichem Roßhaar oder künstlichem Stroh sind in dem Kapitel 46\nauf geführt.\n58 08    Tüll und Netzstoffe (Filet), ungemustert:\nA - aus Seide oder mit Metallfäden oder Metallgarnen                                             30\nB - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ..................... .                      30\nC - aus Baumwolle ................................................. .                            30\nD - aus anderen Spinnstoffen ......................................... .                          30\nA n m e r k u n gen.\n1. Als ungemustert gelten solche Tiille und Netzstoffe, die über die ganze Gewebefläche nur\naus einer einzigen Art regelmäßiger Zel1en (Maschen) von gleicher Form und Grö13e\nbestehen und weder ein Muster noch eine Zellenfüllung aufweisen.\n2. Abgepaßte Netze aus Bindfä<len sind in dem Kapitel 59 erfaßt.\n58 09    Tüll und Netzstoffe (I•...,ilet), gemustert, Bobinetstoffe; Spitzenstoffe und\nMaschinenspitzen, als Meterware oder in Einzelstücken:\nA - aus Seide oder mit Metallfäden oder Metallgarnen ................... .                        30\nB - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ..................... .                       30\nC - aus Baumwolle ................................................. .                             30\nD - aus anderen Spinnstoffen ......................................... .                         30\n5810     Handgearbeitete Spitzen aus Spinnstoffen aller Art, als Meterware oder in\nEinzelstücken ...................................................... .                            35\n5811     Ätz- und Luftstickereien (sogenannte Ätz- und Luftspitzen), Stickereien ohne\nsichtbaren Grund, als Meterware oder in Einzelstücken ................... .                       20","636                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                             °1o des\nWertes\n5812    Andere Stickereien, auch auf Filz, mit Grund:\nA - aU:s Seide .......................................... .                                          20\nB - aus Wolle oder Tierhaaren ....................................... .                              20\nC - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ...................... .                         20\nD - aus Flachs oder Ramie ........................................... .                              20\nE - aus Baumwolle:\n1 - Kettenstichstickereien oder Stickereien auf Netzstoff ............... .                     20\n2 - andere ....................................................... .                             20\nF - aus anderen Spinnstoffen ........................................ .                              20\nKapitel 59\nWatte und Filz, Tauwerk und Seilerwaren; Spezialgewebe, getränkte oder\nbestrichene Gewebe; technische Spinnstoffwaren\nAllgemeine Anmel'kung.\nWie die Gewebe dieses Kapitels sind alle anderen aus Gamen hergestellten Spinnstoffwaren\nder Kapitel 50 bis 58 zu behandeln, sofern sie in gleicher Weise zugerichtet sind (z.B. getränkt,\nbestrichen oder kautschutiert) oder die gleichen besonderen Merkmale aufweisen (z.B. Elastizität\noder Verwendbarkeit für technische Zwecke) wie die Gewebe. Gewirke dieser Art fallen in das\nKapitel GO, mit Ausnahme der schlauchförmigen Gewirke für Glühstrümpfe und der gewirkten\nDochte i'iir Lampen, Kocher oder dergleichen (N rn. 59 22 und 59 23).\n59 01   vV atte, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - aus Seide oder aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen                                   15\nB - aus Baumwolle ................................................. .                                15\nC - aus anderen Spinnstoffen ......................................... .                             15\n59 02   Scherstaub, Knoten und Noppen aus Spinnstoffen aller Art ............... .                          frei\n59 03   Filz, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, weder\ngetränkt noch bestrichen oder überzogen:\nA - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ................................. .                             18\nB - aus groben Tierhaaren ........................................... .                              18\nC - aus anderen Spinnstoffen ......................................... .                             18\n5904    Filz, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten,\ngetränkt, bestrichen oder überzogen:\nA - mit Pech, Teer, Asphalt oder anderen bituminösen Stoffen ............. .                         18\nB - mit Kautschuk .................................................. .                                1s·\nC - mit anderen Stoffen (z.B. mit 01 oder Zellulosederivaten) ............. .                        18\n59 05   Waren aus Filz, anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder\nauch geformt, geklebt, genäht oder auf andere Weise hergestellt, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen:\nA - weder getränkt noch bestrichen noch überzogen ...................... .                           18\nI~ - getränkt, bestrichen oder überzogen ................................ .                          18\nAnmerkung.\nVon cfon Waren aus Filz fallen Kleider und Bekleidungszubehör unter das Kapitel fJl,\nKopfbedeckungen unter das Kapitel fö und Stickereien auf Filz unter Nr. 5812.\n59 06   Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten ............................. .                           18\n59 07 , Fischernetze, auch mit Senkblei oder Schwimmern ....................... .                            25\nAnmerkung.\nAbgepaßte Netze für die Fischerei sind nach Nr. 59 07 zu behandeln, gleichviel, ob sie aus\nGarnen oder aus Bindfäden oder Seilen hergestellt sind.","Nr. 42 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                      637\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                                  ¼ des\nWertes\n59 08    Netze aus Erzeugnissen der Nr. 59 06, anderweit weder genannt noch inbe-\ngriffen:\nA - in Stücken oder als Meterware .................................... .                                  25\nB - abgepaßte Netze ................................................ .                                    25\n59 09    Seilerwaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ................... .                               20\n59 10    Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit Arma-\nturen oder anderen Zubehörteilen aus Metall ............................ .                                 18\n5911    Treibriemen und Förderbänder, auch in Verbindung mit Metall:\nA - aus Kamelhaar oder anderen tierischen Spinnstoffen, auch gemischt mit\nanderen Spinnstoffen ohne Rücksicht auf das Mischungsverhältnis ....... .                            15\nB - aus anderen Spinnstoffen ......................................... .                                  15\nAnmerkung.\nBä.nder und Gude, die weniger als 3 mm stark sind, werden nicht als Treibriemen behandelt,\nsondern, wenn sie aus Bindfäden bestehen, als Seilerwaren (Nr. 59 09), und, wenn sie aus\nGarnen bestehen, als Bänder (Kapitel 58).\n5~) 12   Zeichenleinwand, Maileinwand, andere besonders zugerichtete Gewebe für die\nBuchbinderei, Hutmacherei oder ähnliche Zwecke:\nA - Gewebe, mit Leim~ Stärke oder anderen Zurichtestoffen bestrichen, für\nBnchcinhändc, für die Herstellung von Futteralen) für andere Kartonnage-\narbeitcn oder für ähnliche Zwecke ................................. .                                20\nB - Pausleinwand .................................................. .                                     20\nC - ::\\-'lalleinvvancl .. ,................................................. .                            20\nD - Steifleinen und dergleichen ....................................... .                                 20\n59 13    Theaterdekorationen, Atelierhintergründe und dergleichen aus bemalten\n(i-c,vcben ......................... , ................................ .                                  20\n59 14    Gcw<·bc, mit Zelluloscdcrivaten oder anderen Kunststoffen getränkt oder\nbcstri(•hen, nur aus einer Gewebelage bestehend:\nA - mit 1eclo-rähn1icher Schauseite -. .................................... .                              20\nB - andere ........................................................ .                                      20\n5915     Wachstuch und andere Gewebe mit einC'm einseitigen Überzug auf der Grund-\nlage trocknender Ole:\nA - aus IIanf oder Jute .............................................. .                                   20\nB - aus anderen Spinnstoffen ......................................... .                                   20\n59 16    Gt~webe, mit öl getränkt oder damit beidseitig bestrichen:\nA - aus Seide oder aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen                                         20\nB - aus lianf oder Jute .............................................. .                                   20\nC - aus anderen Spinnstoffen ......................................... .                                   20\n59 17    Linoleum und ähnlicher Fußbodenbelag, auf Unterlagen aus Spinnstoffen, auch\n.zugeschnitten ................................... , .................. .                                    25\n5918     Gewebe, mit Pech, Teer, Asphalt oder anderen bituminösen Stoffen getränkt\noder bestrichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .... , .................. .     20\n59 19    Gummielastische Gewebe, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - mit Metallfäden oder Metallgarnen oder aus Seide oder Kunstseide                                       20\nB - aus anderen Spinnstoffen ......................................... .                                   20\n59 20    Kautschutierte Gewebe, anderweit weder genannt noch inbegriffen ......... .                                 20","638                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                         °lo des\nWertes\n59 21   Getränkte oder bestrichene Gewebe, anderweit weder genannt noch inbegriffen                      20\n59 22   Schlauchförmige Gewirke für Glühstrümpfe; Glühstrümpfe:\nA - schlauchförmige Gewirke, auch getränkt ........................... .                          18\nB - Glühstrümpfe .................................................. .                            10\n59 23   Gewebte, geflochtene oder gewirkte Dochte für Lampen, Kocher, Kerzen oder\ndergleichen ........................................................ .                           20\n59 24   Andere Gewebe und Spinnstoffwaren für technische Zwecke, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen:\nA - Gewebe, Filz und mit Filz belegte Gewebe, alle diese auf Kautschuk oder\nauf Geweben, auch kautschutierten, oder auf Leder aufgeklebt:\n1 - für Kratzenblätter oder Kratzenbänder, ohne Nadeln ............... .                    20\n2 - für andere technische Zwecke ................................... .                      20\nB - Miillergaze, als Meterware oder fertiggestellt:\n1 - aus Seide ................................................... .                         20\n2 - aus anderen Spinnstoffen ...................................... .                       20\nC - Filtertücher und dichte Gewebe für die Verwendung in Olpressen oder für\nähnliche Zwecke, aus Spinnstoffen aller Art, auch aus Menschenhaaren ....                   20\nD - Gewebte Filztücher mit mehrfacher Kette oder mehrfachem Schuß, als\nMeterware oder endlos gewebt, auch getränkt oder bestrichen, für die\nHerstellung von Papier oder für andere technische Zwecke:\n1 - aus Wolle ................................................... .                         20\n2 - aus Baumwolle oder anderen Spinnstoffen ........................ .                      20\nE - Gewebe aus Spinnstoffen aller Art, mit Metalleinlagen ................. .                   20\nF - andere technische Gewebe, Dichtungsscheiben, Ringe und andere technische\nArtikel ........................................................ .                          20\nKapitel 60\nGewirke\nAllgemeine Anmerkungen.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) gewirkte Garne (Kap. 58 und Allgemeine Anmerkung 8 zu Abschnitt XI);\nb) Netzstoffe (Filet) (Kap. 58);\nc) schlauchförmi~e Gewirke fiir Gliihstrümpfe und gewirkte Dochte für Lampen, Kocher,\nKerzen oder dergleichen (Kap. 59);\nd) Korsette, Strumpfbandgürtel, Mieder, Büstenhalter, Hosenträger, Strumpfhalter,\nStrumpfbänder, Sockenhalter und ähnliche Waren (Kap. 61).\n2. Mit Pelz oder künstlichem Pelzwerk gefütterte Gewirke werden je nach Beschaffenheit als\nPelzwaren oder künstliches Pelzwerk behandelt (Kap. 43). Das gleiche gilt für Gewirke\nmit äußeren Teilen aus Pelz oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese Teile- über den Umfang\neines einfachen Besatzes hinausgehen.\nEbenso verbleiben Gewirke, die in gleichem Maße mit Federn oder Daunen verziert sind,\nnicht im Kapitel 60; sie werden als \\Varen aus Federn behandelt (Kap. 67).\n3. Abgepaßte Gewirke und für Waren zugeschnittene Gewirke werden wie die entsprechenden\nfertigen Waren behandelt, wenn diese bereits erkennbar sind.\n4. Bei Anwendung der Allgemeinen Anmerkung 11 zum Abschnitt XI auf \\Varen dieses\nKapitels werden die für den Gebrauch erforderlichen Zubehörteile und die zur Verstärkung\nangebrachten Teile nicht berücksichtigt, wenn sie aus anderen Spinnstoffen bestehen als\ndie Ware selbst.","Nr. 4:2    Tag der Ausgabe: Bonn. den 3. September 1951               639\nZollsatz\nTarifnr.                                Bczeichn ung der Waren                           °lo des\nWertes\n60 01   Gewirke als Meterware:\nA - aus Seide rnfor mit Mdallfäden oder Metallgarnen                                18\nB - aus Wolle oder feinen Tierhaan•n , , , ............................... .        18\nC - aus sy11tJwt.ischen Spinnstoffen                                               18\nD - aus kiinstlichPn Spinnstoffen·\nl - aus }{ unstst~ide .............................................. .       18\n2 - aus ZcllwolJe ................................................ .         18\nE - aus Baumwolle, Flachs oder Ramie ................................ .            18\nF - aus anderen Spinnstoffen, auch aus Roßhaar ......................... .        18\n60 02    Handschuhmacherwaren aus Gewirken:\nA - aus Seide oder mit Metallfäden oder Metallgarnen .................... .       24\nB - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ........ , .............. , ..........  .     24\nC - aus synthetischen Spinnstoffen ....................................      .     24\nD - aus künstlichen Spinnstoffen ......................................       .     24\nE - aus Flachs oder Ramie ...........................................        .     24\nF - aus Baumwolle ...................................... ; ..........        .     24\nG - aus anderen Spinnstoffen, auch aus Roßhaar .........................      .     24\n60 03   Strümpfe, U nterziehstrümpfe, Socken, Strumpfschoner und ähnliche Waren\naus Gewirken:\nA - aus Seide oder mit Metallfäden oder Metallgarnen:\nl - Strümpfe und Unterziehstrümpfe:\na - ohne Naht oder mit falscher Naht ............................ .      30\nb - andere ................................................... .         30\n2 - andere Waren ............................................... .           24\nB - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ................................. .            22\nC - aus Kunstseide oder Zellwolle aus synthetischer Spinnmasse:\n1 - Strümpfe und Unterziehstr.ümpfe ...............................    .     35\n2 - andere Waren ...............................................       .     35\nD - aus Kunstseide aus künstlicher Spinnmasse:\n1 - Strümpfe und Unterziehstrümpfe ...............................     .    24\n2 - andere Waren ...............................................       .     24\nE - aus Zellwolle aus künstlicher Spinnmasse:\n1 - Strümpfe und Unterziehstrümpfe ...............................     .     22\n2 - andere Waren ................................................      .     22\nF - aus Flachs oder Ramie .............. : ............................      .     22\nG - aus Baumwolle .................................................           .     22\nH - aus anderen Spinnstoffen .......................................... .           22\n6004    Unterkleidung aus Gewirken:\n1~ -  aus Seide oder mit Metallfäden oder Metallgarnen .................... .      22\nB - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ................................. .            22\nC .,. aus. synthetischen Spinnstoffen .................................... .       22\nD - aus künstlichen Spinnstoffen:\n1 - aus Kunstseide ............................................... .        22\n2 - aus Zellwolle .......•...................•.....................         22\nE - aus Baumwolle, Flachs oder Ramie ................................ .           22\nF - aus anderen Spinnstoffen .................... , ..... · ................ .    22","640                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTnrifnr.                                      Bezeichnung der Waren                                       ¼ des\nWertes\nGO 05   Oberkleidung und Bekleidungszubehör aus Gewirken, anderweit weder ge-\nnannt noch inbegriffen:\nA - aus Seide oder mit Metallfäden oder Metallgarnen . : ................. .                        22\nB - aus vVollc oder feinen Tierhaaren .... , .......... , .............. , .. .                     22\nC - aus synthetischen Spinnstoffen                                                                  22\nD - au-; kiinstlichcn Spinnstoffen:\n1 - aus 1{ unstscide .............................................. .                         22\n2 - aus Zellvvolle ................................................ .                         22\nE - aus Baumwolle, Flachs oder Ramie ......... ·..................... , ..                         22\nF - au, anderen Spinnstoffen ...... , .................................. .                         22\n60 Ofl  Andere Wr aren aus Gewirken, anderweit weder genannt noch inbegriffen ... .                         22\nCO 07   Gummielastische Gewirke und kautschutierte Gewirke; Waren daraus, mit\nAusnahme der in der Nr. 6110 genannten:\nA - Meterware ........ , ............................................ .                             22\nB - andere \"\\Varen, wie Knieschützer, Gummistrümpfe und dergleichen ...... .                       22\nAnmerkung:.\n,varen aus Gewirkt>n. die nur mit einem gummielastischen Band ocier Faden YPrsehen sind,\nwerdrn nicht ;i 1s _(!,urnmielasttsche VVirkvvaren behandelt.\nKapitel 61\nBekleidung und Bekleidungszubehör\nAllgenwine Anmerkungen.\n1. Vnter dieses Kapitel falJen:\na) EJei<l<·r und Brkleid1mgszubehiir aus Geweben oder aus anderPn, aus Garnen hergestellten\nSpinnstnffwa1·r'n der Kapitel 7i0 bis 59;\nb) die in -Xr. 61 10 aufgefii:hrt<'n \\\\'arrn ans Ge,virken;\nc) Kl1•id,·1· und Bekleidungszubehör aus Filz.         ·\n2. Ausgenommen Yon cliPsPrn Kapitel sind:\na) VVarPn aus Gewirken (Kap. 60). Dies gilt nicht für ,Yaren der ~r. fil 10;\nb) orthopiiclischer Bf'darf (Kap. rlO). Dies gilt nicht für\"~ aren der X r. 61 10;\nc) Altwaren aus Spinnstoffen (Kap. 63).\n3. Mit Pelz oder kiinstlichc>m Pelzwerk gefütterte Kleider und Bekleidungszubehör ,venlf'n jf'\nn,1ch Beschaffenheit als Pelzwaren oder künstliches Pelzwerk behandelt. Dies gilt auch für\nKl<'ider und Bekleidungszulwhiir mit äußeren Teilen aus Pelz oder künstlichem PPlzwerk.\nwenn diese Teile über den l'mfang eines einfachen Besatzes hinausgehen.\nEbenso nrbleiben K]i'idr·r und Bekleidungszubehör. die in gleichem Maße mit Fedem oder\nDaunen verziert sind, nicht im Kapitd G]; sie werden als \\\\T arrn aus Federn behandelt\n(l<ap. fi7).\n4. Kleider, die von Angehörigen beicln Geschlechter getragen werden können, sind als ~Iänner-\nund Knahrnklrider zu behandeln. Dies gilt nicht für Kinderkleider.\n6101   Oberkleidung für :Männer und Knaben, anderweit weder genannt noch in-\nbegriffen:\nA - aus Seide                                                                                       24\nB - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ................................. .                            24\nC - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen:\n1 - aus Kunstseide ............................................... .                          24\n2 - aus Zellwolle ..... , . , ...................... , ... , ....... , ..... .                 24\nD - aus Baumwolle ..... , ........ , ......... , .... , .. , ................ .                     24\nE - aus anderen Spinnstoffen ......................................... .                            24","Nr. 12 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                641\nZollsatz\nTarifnr.                                Bezeichnung der Waren                                            o/o des\n\\Vertes\n6102     Oberkleidung für Frauen, Mädchen und Kinder, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen:\nA - ganz oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Spitzenstoffen oder mit\nStickereien, Auszieharbeit, Applikationen oder anderen ähnlichen Ver-\nzierungen versehen .............................................. .                         24\nB- andere:\n1 - aus Seide oder mit Metallfäden oder Metallgarnen ................. .                    24\n2 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ............................... .                      24\n· 3 - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen:\na - aus Kunstseide ............................................ .                       24\nb - aus Zellwolle ............................................. .                       24\n4 - aus Baumwolle .............................................. .                          24\n5 - aus anderen Spinnstoffen ...................................... .                       24\n6103    Unterkleidung ( einschließlich Leibwäsche) für Männer und Knaben, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen:\nA - aus Seide ...................................................... .                              24\nB - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen:\n1 - aus Kunstseide ............................................... .                        24\n2 - aus Zellwolle ................................................ .                        24\nC - aus Baumwolle ................. : ............................... .                             24\nD - aus anderen Spinnstoffen ......................................... .                            24\n6104    Unterkleidung (einschließlich Leibwäsche) für Frauen, Mädchen und Kinder,\nanderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - ganz oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Sp~tzenstoffen oder mit\nStickereien, Auszieharbeit, Applikationen oder anderen ähnlichen Ver-\nzierungen versehen .............................................. .                         24\nB - andere:\n1 - aus Seide ................................................... .                         24\n2 - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen:\na - aus Kunstseide ............................................ .                       24\nb - aus Zellwolle ............................................. .                       24\n3 - aus Baumwolle .............................................. .                          24\n4 - aus anderen Spinnstoffen ...................................... .                       24\n6105    Taschentücher und Ziertaschentücher:\nA - ganz oder teilweise aus Tüll oder Spitzenstoffen oder mit Spitzen.\nStickereien, Auszieharbeit, Applikationen oder anderen ähnlichen Ver-\nzierungen versehen .............................................. .                         35\n'.13 - andere:\n1 - aus Seide oder aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ....... .                24\n2 - aus Flachs oder Ramie ........................................ .                        24\n3 - aus Baumwolle ........................................ , ..... .                        24\n4 - aus anderen Spinnstoffen ...................................... .                       24\nAnmerkung.\nAls Taschentücher und Ziertaschentücher gelten nur so]r,he, hei denen keine Seite mehr als\n55 cim mißt; größere Waren sind als Schals, Halstücher oJer dergleichen zu behandeln\n(Nr. öl 06).\n6106    Schals, Schärpen, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und der-\ngleichen:\nA - ganz oder teilweise aus Tüll oder Spitzenstoffen oder mit Spitzen,\nStickereien, Auszieharbeit, Applikationen oder anderen ähnlichen Ver-\nzierungen versehen .............................................. .                         35","B11ndt~sgcsctzhlatt, .J ahrg-ang l !);) 1, Teil 1\nZollsatz\nTarifnr.                                  B<~zeichn ung der Waren                                  °lo des\nWertes\n(61 06)\nB - andere:\n1 - aus Seide                                                                       2.4\n2 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ............................... .               24\n'.3 - aus synthetischm1 oder kii nsilichcn Spinnstoffen ................... .        24\n4 - aus anderen Spinn..,ioffon ...................................... .               '.24\nGl 07     Krawatten:\nA - aus Seide                                                                              24\n. B - aus syn1hctischcn oder künstlichen Spinnstoffrn ...................... .                24\nC - aus andcnm Spinnstoffen ........................................ .                      24\n61 08     Kragen, Hemdkragen, Vorhemden und Man~chetten für Männer und Knaben ..                       24\n(H   OD   Putzwaren für Ober- und Unterkleidung für Frauen (Kragen, Brusttücher,\nHemdeinsätze, .Jabots, Manschetten, Passen und dergleichen); Aufschläge, Arm-\nbinden, Abzeichen, Ehrenzeichen und ähnlicher Ausputz für Kleider:\nA - ganz oder teilweise aus Tüll oder Spitzenstoffen oder mit Spitzen, Sticke-\nreien, Auszieharbeit, Applikationen oder anderen ähnlichen Verzierungen\nven.;ehen                                                                              35\nB - andere:\n1 - aus Seide oder mit MetalJfäden oder Metallgarnen ................ .               24\n2 - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen .................. .               24\n3 - aus anderen Spinnstoffen ...................................... .                  24\n6110       Korsette, Strumpfhandgürtel, Mieder, Büstenhalter, Hosenträger,. Strumpf-\nhalter, Strumpfbänder, Sockenhalter und ähnliche Waren aus Geweben oder\nGewirken, auch gummielastisch:\nA - ganz oder teilweise aus Tüll oder Spitzenstoffen oder mit Spitzen, Sticke-\nreien, Auszieharbeit, Applikationen oder anderen ähnlichen Verzierungen\nversehen                                                                               24\nB - andere:\n1 - aus Seide ................................................... .                   24\n2 - aus synthetischen oder.künstlichen Spinnstoffen:\na - aus Kunstseide ........................................... .                  24\nb - aus Zell wolle ............................................. .                24\n3 - aus anderen Spinnstoffen:\na - Korsette, Strumpfbandgürtel, Mieder, Büstenhalter und dergleichen             24\nb - Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder, Sockenhalter und der-\ngleichen .· ................................................ .                24\n6111       Handschuhmacherwaren, Strümpfe und Socken, nicht gewirkt, einschließlich\nder Erzeugnisse aus Tüll, Spitzen oder Netzstoffen (Filet) ................ .                24\n6112      Fertiggestelltes Bekleidungszubehör, anderweit weder genannt noch in-\nbrgriffen: Schweißblätter, Schulterpolster und andere Polsterungen für\nSchneiderarbeiten, Gürtel, Schutzärmel und dergleichen ................. .                   24\nKapitel 62\nFertiggestellte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen\nAll gemeine. Anmerkung.\nIn dieses Kapitel fallen. Waren aus Geweben und aus anderen, aus Garne~ hergesteUten\nSpinnstoffwaren der Kapitel 50 bis 59.","Nr. 42 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                            643\nZollsatz\nTarffnr.                               Bezeichnung der Waren                                                        °lo des\nWertes\n62 01   Fertiggestellte Decken:\nA - aus· W ol'le oder Tierhaaren   1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 II f I f 1 1 t 1 1 1 1 1 III III III III I f 1\n18\nB - aus Baumwolle oder anderen Spinnstoffen ......................... .                                       18\n62 02   Haushaltswäsche ( wie Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher, Geschirrtücher);\nVorhänge aller Art und andere Gegenstände für Inneneinrichtung, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen:\nA - ganz oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Spitzenstoffen oder mit Sticke-\nreien, Auszieharbeit, Applikationen oder anderen ähnlichen Verzierungen\nversehen ........................................................                                         35\nB - andere:\n1 - aus Seide oder mit Metallfäden oder Metallgarnen                                                      24\n2 - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen:\na - aus Kunstseide ............................................ .                                   24\nb - aus Zellwolle ............................................. .                                   2t1\n3 - aus Flachs oder Ramie ..................... , .................. .                                    24\n4 -'· aus Baumwolle .... ·.......................................... .                                    24\n5 - aus anderen Spinnstoffen ....................................... .                                    24\n62 03   Säcke und Beutel für Verpackungszwecke:\nA - aus Baumwolle ................................................. .                                          20\nB - aus Jute oder juteähnlichen Fasern ................................ .                                      30\nC - aus Papiergarn ................................. · ................ .                                      30\nD - aus anderen Spinnstoffen ......................................... .                                       30\n6204    Planen, Zelte, Rollvorhänge und Markisen aus Zeltstoff; Schiffssegel; Zelt-\nlagerausrüstungen, nicht aus Seilerwaren, auch bestrichen oder getränkt:\nA- Zelte, Rollvorhänge und Markisen aus Zeltstoff ..................... .                                     24\nB - andere ........................................................ .                                         24\n62 05   Schnittmuster (Schablonen für die Herstellung von Kleidungsstücken) .....                                      20\n62 06   Andere fertiggestellte Spinnstoffwaren, anderweit weder genannt noch in-\nbegriffen:\nA - ganz oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Spitzenstoffen oder mit Sticke-\nreien, Auszieharbeit, Applikationen oder anderen ähnlichen Verzierungen\nversehen                                                                                                  35\nB - andere, einschließlich der hygienischen Binden aller Art ............. .                                  24\nKapitel 63\nAltwaren aus Spinnstoffen; Hadern und Lumpen\n63 01   Altwaren aus Spinnstoffen (Kleid.er, Bekleidungszubehör, Haushaltswäsche,\nVorhänge und dergleichen, gebraucht, ohne Ausbesserung oder Reinigung nicht\nverwendbar), in Ballen, Säcken, Kisten oder ähnlichen Umschließungen .....                                     24","Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                              8/o des\nWertes\n(6301}  Anmerkung.\nAltwaren aus Spinnstoffen\na) zur Herstellung von Putz-, Schleif- und Polierscheiben, Putz- und Polier. ,ppen, Anfaß-,\nSchutz- und Dichtungslappen, Schutzschürzen, Schutzhandsäcken oder Schutzhandschuhen,\nb) zur Wiedergewinnung der Spinnstoffe,\nc) zur Herstellung von Papiermasse\nunter Zollsicherung ............................................................... .                frei\n63 02   Hadern und Lumpen (Abfälle aller Art von Geweben, Geflechten, Gewirken\noder Filz, einschließlich der Neuabfälle, alte Netze, altes Tauwerk und der-\ngleichen), nur noch zur Gewinnung von Spinnstoffen, zur Herstellung von\nPapiermasse oder zu Putzzwecken verwendbar ......................... .                                frei\nAnmerkung.\nIst es zweifelhaft, ob als Hadern und Lumpen angemeldete vVaren nur noch für cfie genannten\nZwecke verwendbar sind, so werden sie der Nr. 63 02 nur dann zugewiesen, wenn sie unter\nzollamtlicher Überwachung zerrissen werden. Wenn dies nicht angängig ist oder von dem\nZollbeteiligten abgelehnt wird, so können die Waren auf Antrag wie Altwaren nach der An-\nmerkung zu Nr. 63 01 behandelt werden.\nAbschnitt XII\nSchuhe; Kopfbedeckungen; Regen- und\nSonnenschirme; Modeartikel; künstliche\nBlumen und Haararbeiten\nKapitel 64\nSchuhe und Schuhieile; Gamaschen und ähnliche Waren\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Hausschuhe ohne angebrachte Sohlen, aus Gewirken (Kap. 60) oder aus Geweben\n(Kap. 61);\nb) Schuhe aus Asoest (Kap. 68).\n2. Bestimmungen für Schuhe:\na) Bei Schuhen mit mehreren Sohlen aus verschiedenen Stoffen ist die äußere Sohle maß-\ngebend, vorausgesetzt, daß es sich nach stofflicher Beschaffenheit und Stärke tatsächlich\num eine Sohle handelt und daß sie durch Nageln, Nähen, Kleben oder sonst dauerhaft\nangebracht ist.\nb) In den Fällen, in denen es auf die Beschaffenheit des Oberteils ankommt, ist der Stoff\nmaßgebend, aus dem das Vorderblatt besteht. Unberücksichtigt bleibt die Beschaffenheit\nder Stoffe, die dazu verwendet worden sind, die Vorderkappe, den Rand, die Hinter-\nkappe, den Schaft oder diejenigen Teile zu verstärken, an denen sich die Versch.lüsse,\nwie Ösen oder Spangen, befinden.\nc) Mit Pelz oder künstlichem Pelzwerk gefütterte Schuhe werden ohne Rücksicht auf die\nBeschaffenheit des Oberteils wie Schuhe mit einem Oberteil aus Pelz behandelt.\n3. Bestimmungen für Schuhe, Schuhteile und Gamaschen:\na) In diesem Kapitel werden den hier genannten Waren aus Kautschuk solche gleich!!estellt,\ndie aus kautschutierten, aus Garnen hergestellten Spinnstoffwaren mit einem Überzug\naus Kautschuk bestehen, nicht aber solche aus kautschutierten Spinnstoffwaren ohne\neinen solchen Überzug.\nb) Einfache Ausstattungen mit Pelz oder künstlichem Pelzwerk, wie Pompons und der-\ngleichen, bleiben bei der Tarifierung außer Betracht.\n64 01   Schuhe mit Sohlen aus Leder, KuO:stleder oder Kautschuk, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen:\nA - mit einem Oberteil aus Leder oder Kunstleder:\n1 - grobe Schnür- und Schaftstiefel, aus Rindleder, nicht gefüttert, auch\ngewachst oder gefärbt ........................................ .                              15\n2 - andere:\na - Halbschuhe                                                                                22\nb - andere ................................................... .                              22","Nr. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951\nZollsata:\nTa.rifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                                          '/, des\nWertes\n(6401 1  · B - mit einem Oberteil aus Pelz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • • • • • •     22\nC - mit einem Oberteil aus Kautschuk, einschließlich der Oberschuhe\n1 - Halbschuhe ................................................. .                                           25\n2 - andere ...................................-.................. .                                           25\nD - mit einem Oberteil aus Spinnstoffwaren aus Seide, Kunstseide oder Zellwolle:\n1 - Halbschuhe ...............................................•..                                            17\n2 - andere ..................................................... .                                           17\nE - mit einem Oberteil aus anderen Spinnsto:ffwaren, broschiert, in Verbindung\nmit Metallfäden, bestickt oder mit Spitzen versehen:\n1 - Halbschuhe ................................................. .                                           17\n2 - andere ..................................................... .                                           17\nF - mit einem anderen Oberteil:\n1 - mit Sohlen aus Kautschuk ..................................... .                                         18\n2 - andere ..................................................... .                                           18\n6402       Holzschuhe und Schuhe mit Holzsohlen ........................ , ....... .                                         20\n6403       Schuhe mit Korksohlen ............................................. .                                             18\n6404       Schuhe mit Sohlen aus anderen Stoffen (Spinnstoffwaren, Pappe, Flechtwaren\noder dergleichen):\nA - mit geflochtenen Sohlen aus pflanzlichen Stoffen und mit einem Oberteil aus\npflanzlichen Spinnstoffen ......................................... .                                        18\nB- andere:\n1 - mit einem Oberteil aus Spinnstoffwaren, broschiert, in Verbindung mit\nMetallfäden, bestickt oder mit Spitzen versehen ................... .                                   18\n2 - andere ...................................................... .                                         18\n6405       Spezialsportschuhe .................................................. .                                           18\nAnmerkung.\nAls Spezial,sportschuhe gelten nur solche Schuhe (wie FußbaU-;Hockey-, Kricket-, Lauf- oder\nBaskiitballschube), deren Sohlen mit Stollen, Krampen, Stiftnägeln oder anderen besonderen\nZusatzteilen, die den Schuh zum gewöhnlichen Gebrauch (als Straßenschub usw.) unverwend-\nbar machen, schon bei der Einfuhr ausgestattet sind oder für die besonderen sportlichen\nZwecke ausgestattet werden.\n6406       Schuhteile:\nA- Sohlen (Lauf-, Brand- und Zwischensohlen), Rahmen, Absätze und Absatz-\nteile, Sohlenschützer und dergleichen, Verstärkungen für Vorderkappen,\nfür Hinterkappen und dergleichen:\n1 - aus Leder, Kunstleder oder Pelz ................................ .                                      10\n2 - aus Kautschuk .............................................. .                                          20\n3 - aus Holz:\na -Absätze ................................................... .                                        10\nb - andere .................................................. .                                         10\n4-aU:s Kork ........................................... ·........ .                                         10\n5 - aus anderen Stoffen:\na - Schutzbeschläge für Schuhe, aus Metall ....................... .                                    10\nb - andere ............._............. , ....................... .                                      10\nB - Vorderblätter, Schäfte und Hinterkappen, Futter, Teile davon, Halter für\nHolzschuhe und andere Schuhteile:\n1 - aus Leder oder Kunstleder ..................................... .                                       10\n2 - aus Pelz .................................................... .                                         10\n3 - aus Kautschuk .............................................. .                                          10\n4 - aus Spinnstoffwaren aus Seide, Kunstseide oder Zellwolle ........... .                                  10","Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                          o/o des\nWertes\n(63 06)\n5 - aus anderen Spinnstoffwaren, broschiert, in Verbindung mit- Metall-\nfäden, bestickt oder mit Spitzen versehen . . . . . . . . . . . . . . , ........ .     10\n6 - andere ..................................................... .                           10\nAn rn e r k u n gen.\nl. Mit Pelz oder künstlichem Pelzwerk gefütterte Schuhteile werden wie solche aus 'Pelz be-\nhandelt.\n2. Die im Absatz A genannten Waren werden, wenn sie mit Leder, Kunstleder oder Pelz„über-\n:iogen sind, nicht als Schuhteile, sondern nach der Beschaffenheit des Überzugs wie Waren\naus Leder, Kunstleder oder Pelz behandelt (Kap. 42 oder 43). Wenn sie mit anderen Stoffen\nüberzogen sind, so werden sie a.ls Schuhteile nach Nr. 64 06 tarifiert, wobe.i ihre eigene\nBeschaffenheit und nicht die des Überzugs maßgebend ist.\n3. Schleifen, Schnürbänder, Schnallen, Ösen, Knöpfe, Pompons und ähnliche Gegenstände,\ndie auch für andere Zwecke als zur Ausstattung von Schuhen verwendbar sind, werden\nnicht als Schuhteile, sondern nach ihrer Beschaffenheit tarifiert.\n64 07    Gamaschen aller Art und Teile davon:\nA- aus      Leder, Kunstleder oder Pelz ...................................                   .    15\nB - aus     Kautschuk .................................................                       .    15\nC - aus      Spinnstoffwaren ............................................                     .    15\nD - aus     anderen Stoffen .............................................                     .    15\nAnmerkung.\nMit Pelz oder künstlichem Pelzwerk gefütterte. Garnaschen werden wie solche· aus Pelz be:..\nhandelt.\nKapitel 65\nKopfbedeckungen und Teile davon\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Haarnetze aus Menschenhaaren (Kap. 67);\nb) Kopfbedeckungen aus Asbest. (Kap. 68) ;\nc) Hutwaren, die den Charakter von Spielzeug haben, wie Puppenhüte, Karneval§artikel\n(Kap. 97).\n2. Hutplatten und M:anchons (zylinderförmig) aus Filz werden wie Hutstumpen behandelt.\n3. Folgende Hutstumpen werden wie Hüte behandelt:\na) Hutstumpen, die irgendeine Bearbeitung zur Herstellung der Form (des Hutkopfes oder\ndes Hutrandes) erfahren haben;\nb) Hutstumpen, die ohne solche Bearbeitung üblicherweise als Hüte getragen werden;\nc) durch Nähen hergestellte Hutstumpen, mit Ausnahme der in Nr. 65 02 Abs. A 3\nge,nannten;\nd) ausgestattete Hutstumpen; sie werden nach ihrer Beschaffenheit wie ausgestattete Hüte\nbehandelt.\n4. Als Haarfilz gilt Filz ganz oder teilweise aus Kaninchen-, Hasen-, Bisam.;, Nutria- oder\nBiberhaaren.\n5. Ausgerüstete Hüte sind Kopfbedeckungen, die mit einer oder mehreren der folgenden Aus'-\nstattungen versehen sind: Futter, Schweißbänder aus Leder oder anderen Stoffen, Rand-\neinfassungen oder um den Hutkopf gelegte Bänder oder Schnüre, auch mit Schnallen,\nKnöpfen, Abzeichen oder anderen einfachen Verzierungen.\nAufgeputzte Hüte sind solche mit anderer Ausstattung. Als aufgeputzt gelten auch aus-\ngerüstete Hüte, die nach Putzmacherart aus verschiedenen zugeschnittenen Teilen her-\ngestellt sind.\n65 01    Hutstumpen aus Filz:\nA - nur gefacht, gewalkt oder gefärbt:,\n1 - aus Haarfilz ..., ............ : ..................................... .                 18\n2 - aus anderem Filz .............................................. .                        10\nB - weiter bearbeitet, aber ohne Kopf- oder Randform:\n1 - aus Haarfilz:\na - aus Velourfilz oder velourartigem Filz ........................ .                    18\nb - andere ..............................· .................. ·.... .                   18\n2 - aus anderem l!\"ilz ........................................ ·.... .                      10","Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn; den 3. September 1951                    647\nZollsatz\nTarifnr.                               Bezeichnung der Waren                                ¼ des\nWertes\n6502    Hutstumpen, geflochten oder durch Verbindung geflochtener, gewebter oder\nanderer Streifen hergestellt:\nA - aus Stroh, Bast, Binsen, Schilf, Alfa, Raffia, Sisal, Holzspan oder anderen,\nnichtversponnenen pflanzlichen Stoffen, auch miteinander gemischt:\n1 - in einem Stück geflochten ..................................... .            10\n2 - gefädelt ( aus zusammengelegten Streifen) oder geknüpft ........... .        10\n3 - aus spiralförmig gelegten und durch Nähen zusammengehaltenen\nStreifen .................................................... .             10\nB - aus Papierstreifen, auch lackiert oder bestrichen, auch in beliebigem Ver-\nhältnis mit den im Absatz A genannten Stoffen gemischt ............... .          10\nC - aus Streifen aus künstlichem Stroh, künstlichem Roßhaar oder Kunststoffen,\naus mit Viskose oder anderen Kunststoffen überzogenen Papierstre,ifen,\naus mit Viskose oder anderen Kunststoffen bestrichenen oder überzogenen\nSpinnstoffen, auch in beliebigem Verhältnis miteinander oder mit den in den\nAbsätzen A und B genannten Stoffen gemischt, aus Streifen mit einer Breite:\n1 - von weniger als 3 mm ......................................... .              10\n2 - von 3 mm oder mehr .......................................... .               20\nD - andere ........................................................ .                  10\n6503    Hüte und andere Kopfbedeckungen aus Filz, fertig oder halbfertig, aus Hut-\nstumpen der Nr. 65 01 hergestellt:\nA - nicht ausgestattet:\n1 - aus Haarfilz:,\na - aus Velourfilz oder velourartigem Filz ....................... .          25\nb - andere .................................................... .             25\n2 - aus anderem Filz ............................................. .              25\nB - ausgestattet:\n1 - für Männer:\na - aus Haarfilz :\n1 - aus Velourfilz oder velourartigem Filz .................... .        25\n2 - andere ................................................ .            25\nb - aus anderem Filz ......................................... .              25\n2 - für Frauen und. Kinder:\na - ausgerüstet ............................................... .            25\nb - aufgeputzt ............................................... .             25\n6504    Hüte und andere Kopfbedeckungen, fertig oder halbfertig, geflochten oder durch\nVerbindung geflochtener, gewebter oder anderer Streifen hergestellt:\nA - nicht ausgestattet ...............................................         .      25\nB - ausgestattet:\n1 - für Männer .................................................           .     25\n2 - für Frauen und Kinder:\na - ausgerüstet ...............................................        .     25\nb - aufgeputzt ...............................................         .     25\n65 05   Hüte und ande,rie Kopfbedeckungen aus Gewirken oder aus Stücken von\nanderen Spinnstoffwaren, ausgenommen Kopfbedeckungen aus Streifen; Haar-\nnetze:\nA - Fez, Chechias und ähnliche Kopfbedeckungen, auch gewirkt ........... .            25\nB - Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm:\n1 - Uniformkappen und -mützen ................................... .              25\n2 - andere ..................................................... .                25\nC - Helme aus Kork, Hollunder- oder Aloemark oder ähnlichen Stoffen, mit\nGeweben überzogen oder ausgestattet (sog. Tropenhelme) ............. .            25\nD - waschbare Kopfbedeckungen ohne Gestell; Haarnetze aus Tüll, Gewirken,\nNetzstoffen oder dergleichen, mit Ausnahme solcher aus Menschenhaaren ..          25","648                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                         ¼ des\nWertes\n(ßj 05)\nE - Kopfbedeckungen aus Gewirken, auch nicht gewalkt oder nicht gefilzt, auch\nmit Innenausrüstung, anderweit weder genannt noch inbegriffen (Barette,\nMützen, Kappen und dergleichen) .................................. .                         25\nF - andere:\n1 - aus Geweben aus Seide, Kunstseide oder Zellwolle:\na - nicht ausgestattet .......................................... .                    25\nb - ausgestattet .............................................. .                      25\n2 - andere:\na - nicht ausgestattet .......................................... .                    25\nb - ausgestattet .............................................. .                       25\n65 06   Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet, anderweit weder genannt\n11och inbegriffen:\nA- aus Pelz ....................................................... .                             25\nB - aus Häuten, Leder öder Kunstleder ................................ .                          25\nC - aus Kautschuk ............... · ................................... .                         25\nI) - aus Metall ..................................................... .                           25\nE - aus anderen Stoffen:\n1 - nicht ausgestattet .............. -.............................. .                     25\n2 - ausgestattet ................................................. .                         25\n65 07   Zubehörteile für Kopfbedeckungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Bänder für die Innenausrüstung von Kopfbedeckungen, aus Leder oder\nanderen Stoffen ................................................. .                          20\nB - Innenfutter und Innenfutterböden ................................ .                           15\nC - Hutgestelle und Sprungfedern für Klapphüte, Mützenschirme und Kinn-\nbänder ......................................................... .                           15\nKapitel 66\nRegimschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Peitschen, Reitgerten\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Schirmbezüge, ganz oder in Teilen, aus Spinnstoffen oder anderen Stoffen; sie werden nach\nihrer Beschaffenheit tarifiert;\nb) die folgenden Zubehörgegenstände für Schirme, wenn sie gesondert zur Abfertigung ge-\nstellt werden:\n1. Schirmhüllen, Quasten, Troddeln und dergleichen aus Stoffen aller Art,\n2. andere Zubehörgegenstände aus Spinnstoffen; sie werden nach ihrer Beschaffenheit\ntarifiert;\nc) Regen- und Sonnenschirme, die sich nach ihrer Beschaffenheit als Kinderspielzeug kenn-\nzeichnen <Kap. 97);\nd) Stockflinten, Stockdegen und dergleichen (Kap. 93) ;\ne) Skistöcke (Kap. 97).\n66 01   Regen- und Sonnenschirme, auch Stockschirme und Gartenschirme, mit Bezug:\nA - mit Teilen oder Verzierungen aus Edelmetallen o_der Edelmetallplattierun-\ngen, aus Perlmutter, Schildpatt, Elfenbein, Bernstein, Edelsteinen oder\nHalbedelsteinen ................................. ; .............. .                         24\nB - andere, bezogen mit:\n1 - Geweben aus Seide, Kunstseide oder Zellwolle ..................... .                    24\n2 - anderen Geweben oder anderen Stoffen ........................... .                       24","Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                   649\nZollsatz\nTarifnr.                                Bezeichnung der Waren                                             0\n/, des\nWertes\n6602    Gehstöcke, auch Bergstöcke und Stöcke mit Sitzvorrichtung; Peitschen, Reit-\ngerten und dergleichen:\nA- mit Teilen oder Verzierungen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierun-\ngen, aus Perlmutter, Schildpatt, Elfenbein, Bernstein, Edelsteinen oder\nHalbedelsteinen ................................................. .                             20\nB- andere:\n1 - Gehstöcke:\na - aus Holz, Bambus, Stuhlrohr, Binsen oder dergleichen oder aus\nunedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert ............... .                    20\nb - aus anderen Stoffen ........................................ .                         20\n2 - andere ................................................... , , .                            20\n6603    Teile von Schirmen, Gehstöcken, Peitschen, Reitgerten oder dergleichen sowie\nZubehörgegenstände:\nA - ganz oder teilweise aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, aus\nPerlmutter, Schildpatt, Elfenbein; Bernstein, Edelsteinen oder Halbedel-\nsteinen ........................................................ .                               20\nB - aus anderen Stoffen:\n1 - Schirmstöcke, Schirmgriffe und -knäufe und Teile davon:\na - aus Holz, Bambus, Stuhlrohr, Binsen. oder dergleichen oder aus\nunedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert ............... .                     20\nb - andere ................................................... .                           20\n2 - Schirmgestelle, zusammengesetzt, auch mit Stock oder Griff; Gestell-\nstangen und andere Teile von Schirmgestellen:\na - aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert, einschließlich\nder Gestelle mit Stöcken aus anderen Stoffen ................... .                     15\nb - andere .•............................... ·.................. .                         15\n3 - Peitschen- und Reitgertenstiele und Teile davon:\na - aus Holz, Bambus, Stuhlrohr, Binsen oder dergleichen oder aus\nunedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert ................ .                    20\nb- andere ................................................... .                            20\n4- andere:\na - aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert ............ .                    20\nb- andere ................................................... .                            20\nAnmerkung.\nSchirmhüllen und andere Zubehörgegenstände für Schirme werden, wenn sie zugleich mit den\nSchirmen, zu denen sie gehören, zur Abfertigung gestellt werden, nicht nach Nr. 66 03, sondern\nwie die Schirme nach Nr. 66 01 tarifiert.\nKapitel 67\nZugerichtete Schmuckfedern-und Waren aus Federn; künstliche Blumen;\nHaararbeiten; Fächer\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Kissen und andere Bettausstattungen, bei denen die Federn nur als Füllung dienen\n(Kap. 94);\nb) Filtertücher aus Haaren (Kap. 59);\nc) Blumenmotive aus Spitzen oder Stickerei (Abschnitt XI);\nd) Kopfbedeckungen aus Federn oder künstlichen Blumen (Kap. 65);\ne) Staubwedel aller Art, Siebe aus Haaren (Kap. 96) ;\nf) Spielzeug, Sportgeräte und Karnevalsartikel (Kap .. 97);\ng) Nachahmungen von Blumen, Blättern oder Früchten, auch Teile davon aus Glas, kera-\nmischen Stoffen, Schnitz- oder Formstoffen (Kap. 69, 70 und 95). Das gleiche gilt für\nGold- und Silberschmiedearbeiten sowie für Schmuckwaren aus Metallen aller Art\n(Kap. 71).","650                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                       Bezeichnung der Waren                                    ¼ des\nWertes\n( Kapitel 67, Allgemeine Anmerkungen)\n2. Künstliche Blumen, Teile davon und Fächer aus Federn fallen unter die N rn. 67 04, 67 05\noder 67 09, nicht unter die Nr. 67 03.\n3. Bei der Tarifierung von künstlichen Blumen, Blättern oder Früchten bleiben die zur Her-\nstellung der Stiele, Staubfäden und Stempel oder zur Füllung verwendeten Stoffe außer\nBetracht.\n67 01  Schmuckfedern, einschließlich Vogelbälge und Teile davon mit Federn. zuge-\nrichtet:\nA - vom Strauß .................................................... .                            35\nB - vom indischen Marabu oder vom Paradiesvogel sowie Reiherbüsche und\nRciherfc<lcrn ................................................... .                        35\nC - andere ........................................... ; ............ .                          35\n67 02  Schmuckfedern, einschließlich Vogelbälge und Teile davon mit Federn, nur\nmontiert:\nA - vom Strauß                                                                                   35\nB - vom indischen Marabu oder vom Paradiesvogel sowie Reiherbüsche und\nReiherfedern ................................................... .                         35\nC - andere ........................................................ .                           35\n67 03  Waren aus Federn, anderweit weder genannt noch inbegriffen ............. .                        35\nAnmerkung.\nKleider und Bekle:dungszubehör mit Teilen aus Federn oder Daunen fallen unter Nr. 67 03,\nwenn diese Teile über den Umfang eines gewöhnlichen Besatzes hinausgehen.\n67 04  Teile von künstlichen Blumen, Blättern oder Früchten:\nA - aus Spinnstoffen ................................................. .                         25\nB - aus Kunststoffen, Kautschuk oder Wachs ........................... .                         25\nC - aus anderen Stoffen ............................................. .                         25\n67 05  Künstliche Blumen, Blätter und Früchte sowie ,varen daraus, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen:\nA - aus Spinnstoffen ................................................ .                          25\nB - aus Kunststoffen, Kautschuk oder Wachs ........................... .                         25\nC - aus anderen Stoffen ............................................. .                         25\n67 06  Menschenhaare und Tierhaare, zugerichtet, für Haararbeiten:\nA - Menschenhaare, nur gleichgerichtet ................................ .                          5\nB - Menschenhaare, anders zugerichtet (geglättet, gekämmt, gebleicht, gefärbt,\ngekrollt usw.), und Tierhaare für Haararbeiten, ähnlich zugerichtet ..... .                 5\n67 07  Perücken, Haarunterlagen, Locken und ähnliche Waren aus Menschenhaaren,\nTierhaaren oder Spinnstoffen .......................................... .                         15\n67 08  Andere Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Haarnetze und andere Netze ... ~ ........... ·....................... .                     15\nB - andere Waren .................................................. .                            15\n67 09   Fächer, auch nicht montiert                                                                      35","Nr. 42 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                651\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                           °1o des\nWertes\nAbschnitt XIII\nWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest,\nGlimmer oder anderen mineralischen\nStoffen; keramische Erzeugnisse;\nGlas und Glaswaren\nKapitel 68\nWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder anderen\nmineralischen Stoffen\nAllgemeine Anmerkung.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Waren des Kapitels 25;\nb) bestrichene oder getränkte Papiere und Pappen der Nr. 48 08 (z.B. mit Glimmerstaub\noder Graphit überzogene Papiere und Pappen); Platten aus Papiermasse für Filter,\nin Verbindung mit Asbestfasern (Nr. 4810);\nc) bestrichene Gewebe des Kapitels 59 (z.B. mit Glimmerstaub überzogene);\nd) Edelsteine, Halbedelsteine und Gegenstände daraus (Kap. 71);\ne) Lithographiesteine, zugerichtet (Kap. 84);\nf) Isolatoren und Isolierteile für elektrische Maschinen und Apparate (Kap. 85);\ng) Quarz, optisch bearbeitet, ungefaßt oder gefaßt (Kap. 90);\nh) Waren des Kapitels 91 (Uhrmacherwaren), insbesondere Gehäuse für Standuhren und\nandere Uhrmacherwaren;\ni) Waren aus Meerschaum, Bernstein und Jett (Kap. 95);\nk) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte (Kap. 97);\n1) Knöpfe; Schiefergriffel, Schiefertafeln und Wandtafeln aus Schiefer, zum Schreiben\nund Zeichnen (Kap. 98) ;\nm) Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und· Antiquitäten {Kap. 99).\n2. Waren in Verbindung mit anderen Stoffen als Edelmetallen oder Edelmetallegierungen\nbleiben in diesem Kapitel, wenn sie offensichtlich die charakteristischen Merkmale von\nWaren aus Steinen oder aus anderen mineralischen Stoffen dieses Kapitels aufweisen.\n68 01   Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten aus Naturstein .............. .                        8\n6802    Waren aus Werk- oder Hausteinen (ausgenommen Schiefer) oder aus Speck-\nstein mit Ausnahme der Waren der Nr. 6801:\nA - lediglich behauen oder zugerichtet, mit ebener Oberfläche .............. .                      10\nB - profiliert oder abgedreht, jedoch weder poliert noch verziert noch anders be-\narbeitet ......................................................... .                           20\nC - poliert, verziert oder mit einer über das Profilieren oder Abdrehen hinaus-\ngehenden Bearbeitung, aber ohne Bildhauerarbeit .................... .                        20\nD - mit Bildhauerarbeit ............................................. .                             25\nAnmerkungen.\n1. Steinwaren unterscheiden sich von den rohen oder nur zerteilten Steinen des. Kapitels 25\ndadurch, daß »ie wenigstens eine Bearbeitung durch Ebnen oder Behauen 'erfahren haben\noder. irgen9eine andere, die über das ei.nfache Zerteilen mit ,der. Säge oder mit anderen\nWerkzeugen hinausgeht.\n2. Einfache, vertieft oder erhaben angebrachte Aufschriften gelten nicht als Bildhauerarbeit,\nsondern als Verzierung.\n32","652                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                               Bezeichnung der Waren                               °1o des\nWertes\n68 03  Schiefer, bearbeitet, und Waren aus Natur- ode1· Preßschiefer:\nA - Platten ............................................. ,                       frei\nB - Dachschiefer und Tafelschiefer .................................... .         frei\nC - andere Waren aus Naturschiefer oder Preßschiefer .................... .          10\n6804   Mühlsteine, Schleifsteine, Schleifscheiben und Schleifkörper von anderer Form,\nzum Mahlen, Zerfasern, Schleifen, Polieren oder Schneiden oder für ähnliche\nZwecke, aus Naturstein oder künstlich hergestellt aus natürlichen oder künst-\nlichen Schleifrohstoffen, auch in Verbindung mit Achsen, jedoch ohne Gestell;\nSegmente und andere Teile davon:\nA - aus Naturstein .................................................. .               5\nB - künstlich hergestellt ... •.......................................... .           5\n6805   Schleif-, Polier- und Wetzsteine zum Handgebrauch, aus Naturstein oder künst-\nlich hergestellt aus natürlichen oder künstlichen Schleifrohstoffen, auch in Ver-\nbindung mit anderen Stoffen:\nA - aus Naturstein .................................................. .               5\nB - künstlich hergestellt ............................................. .              5\n6806   Schleifrohstoffe, natürliche und künstliche, in Pulver- oder Körnerform, auf\nGeweben, Papier, Pap;le oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder\nanders zusammengefügt:\nA- auf Geweben ................................................... .                  10\nB - auf Papier oder Pappen ......................................... .               10\nC - auf Geweben in Verbindung mit Papier oder Pappen .................. .            10\nD - auf anderen Stoffen .............................................. .              10\n68 07  Schlackenwolle, Steinwolle; Wärme-, Kälte- und Schallschutzmassen aus mine-\nralischen Stoffen und Waren daraus, mit Ausnahme keramischer Waren und\nWaren auf der Grundlage von Asbest:\nA - Schlackenwolle, Steinwolle ....................................... .            frei\nB - Wärme-, Kälte- und Schallschutzmassen und Waren daraus:\n1 - aus Kieselgur (Infusorienerde, Fossilienmehl) oder anderen Kieselerden        5\n2 - aus Magnesiumkarbonat oder anderen minera~ischen Stoffen ......... .          5\n68 08  Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (Erdölpech, Kohlenteerpech und\ndergleichen), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen ( z. B. Bausteine, Bauplatten und Rohre) ................. .      frei\n6809   Paneele, Dielen, Platten, Blöcke und ähnliche Waren aus Holzfasern, Holz-\nspänen, Holzabfällen, Pflanzenfasern oder Stroh, mit Zement oder ähnlichen\nmineralischen Bindemitteln hergestellt ................................. .            12\n6810   Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen:\nA- Platten, Tafeln, Dielen, Paneele und ähnliche Waren, weder verziert noch\nausgeschmückt ..................................... : ........... .              12\nB - Ahgüsse und andere Waren ....................................... .               12\n6811   Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt, anderweit weder ge-\nnannt noch inbegriffen ( z. B. Bausteine, Platten und Rohre) ................ .       12\n6812   Waren aus Asbestzement, Zellulosezement oder anderem Faserzement:\nA - weder glasiert noch emailliert:\n1 - Deckplatten, Decksteine, Dielen und Paneele ...................... .         35\n2 - Rohre, Rohrverbindungsstücke, Rohrformstücke und Rohrleitungs-\nzubehör .................................................... .               35\n3 - andere ..................................................... .                5\nB - glasiert, emailliert .. , ............................................ .          5","Nr. 42 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                 653\nZollsatz\nTarifnr.                                    Bezeichnung der Waren                                            °1o des\nWertes\n68 13   A -;bestwaren ( z. B. Pappe, Fäden, Gewebe, Bekleidungsstücke, Kopfbedeckun-\ng-en, Schuhe und andere Waren), auch bewehrt, mit Ausnahme der Waren der\nNr. 6814:\nA - Papier, Pappe und Filz aus Asbest, auch in Verbindung mit Kautschuk oder\nKautschukoiden ......... : ..............................· ... ,. • • • • •                       35\nB - Fäden, Schnüre, Seile, Geflechte und Dichtungsstreifen aus Asbest, auch in\nVerbindung mit Spinnstoffen oder Graphit oder imprägniert ........... .                           35\nC - Gewebe aus Asbest, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder Glasfasern\noder mit Kautschuk getränkt ..................................... .                               35\nD - Bekleidungsstücke, Kopfbedeckungen, Schuhe, Wärmeschutzdecken, tech-\n,V\nnische Gegenstände und andere aren ................. -. ............ .\n6814    Bremsbelag, Kupplungsbelag und ähnlicher Reibungsbelag aller Art auf der\nGrundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in\nVerbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen, in Form von Segmenten,\nScheiben, Ringen, Streifen, Tafeln, Platten oder Rollen ................... .                          35\n6815    Glimmer, bearbeitet, und Glimmerwaren, einschließlich Glimmer auf Papier\noder Geweben (z.B. Mikanitplatten, Mikafolien) ........................ .                               10\n6816    \"raren aus Steinen oder ähnlichen mineralischen Stoffen, anderweit weder ge-\nnannt noch inbegriffen:\nA - Figuren, Phantasiewaren, Zier- und Schmuckgegenstände aus Steinen oder\nanderen mineralischen Stoffen, im Stückgewicht von 10 kg oder weniger ..                           18\nB - andere ......................................................... .                                  20\nKapitel 69\nKeramische Erzeugnisse\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Dieses Kapitel enthält Waren, die aus Ton oder anderen mineralischen Stoffen geformt      und\nin der Regel durch Brennen fertiggestellt worden .sind.\n2. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Segerkegel (Kap. 38);\nb) Rundsteine zum Schleifen, Polieren usw. aus keramischen Stoffen (Kap. 68);\nc) Waren des Kapitels 71, insbesondere solche, auf die die Begriffsbestimmung             für\nPhantasieschmuck zutrifft;\nd) Teile und Gegenstände aus geglühter Kohle für d'ie Elektrotechnik.; Isolatoren         und\nIsolierteile für elektrische Maschinen und Apparate (Kap. 85);\ne) künstliche Zähne aus keramischen Stoffen (Kap. 90);\nf) Waren des Kapitels 91 (Uhrmacherwaren), insbesondere Gehäuse für Standuhren           und\nandere Uhrmacherwaren;\ng) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte (Kap. 971);\nh) Knöpfe, Tabakpfeifen und andere Waren des Kapitels 98;\ni) Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten (Kap. 99).\n3. Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse aus Stoffen aller Art werden wie die Waren\nbehandelt, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen zur Abfertigung gestellt werden.\nGesondert zur Abfertigung gestellte oder überzählige Stücke werden nach ihrer Beschaffen-\nheit behandelt.\n4. Keramische Erzeugnisse in Verbindung mit anderen Stoffen als Edelmetallen oder Edel-\nmetallplattierungen bleiben in diesem Kapitel, wenn sie offensichtlich die charakteristischen\nMr'.rkmale keramischer Erzeugnisse aufweisen.\nI. Wärmeisolierende und feuerfeste Waren\n69 01   Wärmeisolierende Steine, Platten und andere wärmeisolierende Teile aus Kiesel-\ngur (Infusorienerde, Fossilienmehl) oder aus anderen ähnlichen Kieselerden                               5","654                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                                                    °1o des\nWertes\n69 02   Feuerfeste Steine, Platten (Fliesen) und andere feuerfeste Bauteile:\nA - magnesit-, dolomit- oder chromithaltig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........ .                              frei\nB - metalloxydhaltig und gesintert mit einem Gehalt an Metalloxyden von mehr\nals 90 °/0 ( z. B. Berylliumoxyd, Magnesiumoxyd, Spinell, Thoriumoxyd,\nZirkonoxyd, Oxyde der seltenen Erden und chemisch gewonnenes Alumium-\noxyd) ................ ·............ '. ........... • • • • • • • • · · · · · · · · · ·                                frei\nC - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n~\n5\n69 03  Andere feuerfeste Erzeugnisse ( z. B. Retorten,. Schmelztiegel aller Art, Muffeln,\nAusgüsse, Düsen, Stopfen, Stützen, Rohre, Rohrformstücke und Stäbe):\nA - magnesit-, dolomit- oder chromithaltig .............................. .                                                  frei\nB - metalloxydhaltig und gesintert mit einem Gehalt an Metalloxyden von mehr\nals 90°/0 (z.B. Berylliumoxyd, Magnesiumoxyd, Spinell, Thoriumoxyd,\nZirkonoxyd, Oxyde der seltenen Erden und chemisch gewonnenes Alu-\nminiumoxyd) ................................................ • • •                                                      frei\nC - graphithaltig oder Kohlenstoff in anderer Form enthaltend ............ .                                                  20\nD - andere    .........................................................                                                         5\nII. Andere keramische Erzeugnisse\n69 04  Mauerziegel:\nA - aus gewöhnlichem Ton ................ ·........................... .                                                        6\nB - Klinker, säurefeste Steine und andere ............. ·................. .                                                   12\n69 05  Dachziegel, Bauzierate ( z. B . . Gesimse, Friese) und andere Baukeramik ( z. B.\nKaminaufsätze und Kaminsteine):\nA - Dachziegel ..................................................... .                                                          6\nB - andere    ............................................ • • • • • • • • • • · · ·                                           12\n69 06  Rohre, Verbindungsstücke und andere Teile für Kanalisation, Entwässerung\noder ähnliche Zwecke:\nA - aus gewöhnlichem Ton ......... , ................................. .                                                        6\nB - aus Steinzeug ................................................... .                                                        12\n69 07  Boden- und Wandbekleidungsplatten, Fliesen, unglasiert:\nA- aus gewöhnlichem Ton ...... ·..................................... .                                                        12\nB - aus Steinzeug .................................................. .                                                         12\nC - andere    .......... ~ ............................................. .                                                     12\n69 08  Glasierte Boden- und Wandbekleidungsplatten, Fliesen:\nA- aus gewöhnlichem Ton ............................................ .                                                        12\nB - aus Steingut oder feinen Erden .................................... .                                                     15\nC - andere ........................................................ .                                                          12\n6909    Geräte und Apparate für chemische oder andere technische Zwecke; Tröge,\nWannen und andere ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; Krüge und\nandere Behälter für Transport- oder Verpackungszwecke:\nA - Geräte und Apparate für chemische oder andere technische Zwecke:\n1 - aus Steinzeug ................................................. .                                                     12\n2 - aus Steingut oder feinen Erden .........................•........                                                     20\n3 - aus Porzellan ...................... _.......................... .                                                    20\n4 - aus anderen keramischen Stoffen : .... ·........................... .                                                 20\nB - Tröge, Wannen und andere ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft ..                                                    12\nC - Krüge und andere Behälter für Transport- oder Verpackungszwecke .....                                                      20","Nr. 42 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                               655\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                           °lo des\nWertes\n6910     Installationsgegenstände für sanitäre oder hygienische Zwecke (Ausgüsse,\nWaschbecken, Bidets, Klosettbecken, Badewannen und dergleichen):\nA - aus Steinzeug ................, ................................... .                            20\nB - aus Steingut· oder feinen Erden, einschließlich Feuerton ..•.............                       20\n(' - aus Porzellan ................................................... .                            20\n6911     Geschirr, Haushaltsgeräte und Toilettengegenstände aus Porzellan:\nA - undekoriert (weiß oder einfarbig) ............................... : ..                          20\nB - dekoriert ...................................................... .                               20\n6912     Geschirr, Haushaltsgeräte und Toilettengegenstände aus anderen keramischen\nStoffen:\nA - aus gewöhnlichem Ton ..........................................                           .     20\nB - aus Steinzeug, einschließlich Feinsteinzeug .........................                      .     20\nC - aus Steingut, feinen Erden oder Halbporzellan:\n1 - undekoriert (weiß oder einfarbig) ..............................                    .     20\n2 - delroriert ...................................................                       .     20\n6913     Figuren, Phantasiegegenstände, Einrichtungs-, Schmuck- und Ziergegenstände:\nA - aus   gewöhnlichem Ton ...........................................                        .     20\nB - aus   Steinzeug, einschließlich Feinsteinzeug ..........................                  .     20\nC - aus   Steingut, feinen Erden oder Halbporzellan .......................                   .     20\n.D - aus   Porzellan ....................... ·............................                     .     20\n6914    Andere     ,varen aus keramischen Stoffen:\nA - aus gewöhnlichem Ton ........................................... .                              20\nB - aus Steinzeug, einschließlich Feinsteinzeug .......................... .                        20\nC - aus Steingut, feinen Erden oder Halbporzellan ....................... .                          20\nD - aus Porzellan ..................................... ·.............. .                            20\nE - aus anderen keramischen Stoffen ................................. ; .                           20\nKapitel 70\nGlas und Glaswaren\nAllgemeine ~nmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Schmelzglasuren (Kap. 32);\nb) Stickereien mit Stickfäden aus Glas und Applikationsarbeiten aus Glasfäden (Kap. 58).\nJedoch bleiben Ätz- und Luftstickereien und Stickereien ohne sichtbaren Grund aus\nGlasfaden in diesem Kapitel;\nc) Waren des Kapitels 71, insbesondere Phantasieschmuck;\nd) Isolatoren, Isolierteile für elektrische Maschinen und Apparate, sowie Glasgefäße für\nAkkumulatoren (Kap. 85);\ne) optisch bearbeitetes Glas, Injektionsspritzen sowie Thermometer, Barometer, Aräometer\nund andere wissenschaftliche Me13- und Präzisionsinstrumente (Kap. 90);\nf) Spiele, Sp;elzeug, Christbaumschmuck und andere in das Kapitel 97 fallende W p,ren\naus Glas;\ng) Knöpfe, gebrauchsfertige Parfümzerstäuber, Thermosflaschen und andere Isolierbehälter\n(Kap. 98).\n2. Blei-Kristallglas ist alles Glas mit einem Gehalt an Blei von mehr als 24 0/o des Gewichts,\nausgedrückt in Bleioxyd (PbO).                      .,\nB. Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse aus Stoffen aller Art werden wie die Waren\nbehandelt, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen zur Abfertigung gestellt werden.\nGesondert zur Abfertigung gestellte oder überza'blige Stücke werden nach ihrer Beschaffen-\nheit behandelt.\n4. Glaswaren in Verbindung mit anderen Stoffen als Edelmetallen oder Edelmetallegierungen\nbleiben in diesem Kapitel, wenn sie offensichtlich die charakteristischen Merkmale von\nGlaswaren aufweisen.\n33","656                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                           °1o des\nWertes\n70 01  Glassch~rben, andere Glasabfälle und Gla\"bruch; Glasmasse (ausgenommen\noptisches Glas); Vitrit in Brocken oder in Pulverform:\nA - Glasscherben, andere Glasabfälle und Glasbruch ...................... .                       frei\nB - Glasmasse (ausgenommen optisches Glas); Vitrit in Brocken oder in Pulver-\nform ..................... ; .................................... .                             5\n70 02  Glasstaub, Glasfritte in Brocken oder in Pulverform; Email in Brocken, Stäben,\nRöhren oder in Pulverform .......................................... .                                5\n70 03  Gl~s in Form von Stangen, Stäben, Kugeln oder Röhren (ausgenommen\noptisches Glas) ..................................................... .                              10\n70 04  Gußglas (gegossenes oder gewalztes Flachglas), nicht bearbeitet, in quadra-\ntischen oder rechteckigen Scheiben oder Platten, auch bereits bei der Herstel-\nlung gefärbt, überfangen, undurchsichtig gemacht oder mit Drahteinlagen\nverstärkt:\nA - Spiegelrohglas ................................................. .                               20\nB - mit Drahteinlagen verstärkt ..........................· ............ .                          25\nC - anderes                                                                                         25\n70 05  Tafelglas (gezogenes oder geblasenes Flachglas), nicht bearbeitet, in quadra-\nti~chen oder rechteckigen Tafeln, auch bereits bei der Herstellung gefärbt, über-\nfangen oder undurchsichtig gemacht:\nA - gefärbt, überfangen oder undurchsichtig gemacht ..................... .                         25\nB- anderes                                                                                          25\n70 06  Spiegelglas ( aus Spiegelrohglas oder aus anderem Flachglas, geschliffen oder\npoliert), auch bereits bei der Herstellung mit Drahteinlagen verstärkt oder über-\nfangen, in quadratischen oder rechteckigen Tafeln:\nA - mit Drahteinlagen verstärkt, gefärbt, überfangen oder undurchsichtig\ngernacht ...................................................... _• •                            25\nB - anderes ........................................................ .                               25\n70 07   Flachglas jeder Art, anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder\nweiter bearbeitet als nur geschliffen oder poliert; wärmeisolierendes .Glas aus\nmehreren Schichten; Kunstverglasungen:\nA - Wärmeisolierendes Glas aus mehreren Schichten ..................... .                           25\nB - anderes                                                                                         25\n7008   Sicherheitsglas, auch bearbeitet:\nA - Einschichtglas ....-............................................ ~ .                            25\n·g - Mehrschichtglas ...... -. ..................... ., ............. : ..... .                      25\n70 09  Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich der Rückspiegel ............ .                        25\n70 10  Flaschen, auch Korbflaschen und Flakons, Glasballons, Konservengläset, Töpfe,\nRöhrchen für Tabletten und andere zur Verpackung dienende Behältnisse;\nStopfen, Deckel und andere Verschlußvorrichtungen aus Glas für diese Be-\nhältnisse .......................................................... .                               25\nAnmerkungen.\n1. Bei der Entscheidung der Frage, ob Waren dieser Nummer als bearbeitet anz-usehen sind\noder nicht, bleiben außer Betracht:\na) geblasene, gepreßte oder geformte, jedoch nicht weiterbearbeitete Verzierungen;\nb) das Schleifen (mit Schmirgel oder mit dem Schleifstein), auch das anschließende Polieren\nvon Hälsen, Rändern, Böden oder Stopfen zur Verbesserung des Verschlusses oder der\nStandfestigkeit, sowie das Beseitigen von Preßnähten oder ähnlichen Spuren;\nc) Bcflechtung, Umhüllungen und Verschlüsse.                               ·\n~- Die in dieser Nummer genannten Waren fallen unter die Nr.7013, wenn sie\n· a) nach dem Blasen, Pressen oder Form~n bearbeitet worden sind - abgesehen von de_r in\nder vorstehenden Anmerkung 1 b und c getroffenen abweichenden Regelung - ,\nb) mit Angaben über Fabrikmarken oder dergleichen oder mit Eich- oder Skalazeichen ver-\nsehen und diese in verzierender Weise eingerahmt sind oder\nc) aus Bleikristall bestehen.\n7011   Offene unfertige Glaskolben ohne Ausrüstung für elektrische Lampen, Röhren\noder ähnliche Waren ........................ ~ ....................... .                            25","Nr. 42 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                                  657\nZollsatz\nTarifnr.                               Bez.eichn ung der Waren                                                            °lo des\nWertes\n7012    Glaskolben für Isolierbehälter, auch unfertig ........................... .                                         25\n7013    Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette oder im\nBüro, zur Ausschmückung von Wohnungen oder zu ähnlichen Zwecken, mit\nAusnahme der Glaskurzwaren der Nr.7019:\nA - aus Bleikristallglas .............................................. .                                           25\nB - anderes:\n1 - weder bearbeitet noch gefärbt noch überfangen ................... .                                       25\n2 - bearbeitet, gefärbt oder überfangen ............................. ,                                         25\n7014    Glaswaren für Beleuchtungs- oder Signalzwecke oder für einfache optische\nZwecke:\nA - Linsen, nur geformt oder gepreßt .................................. .                                           25\nB - Sonstige Glaswaren für Signalzwecke .............................. .                                            25\nC - andere                                                                                                          25\n7015    Gewölbte Uhrg,läser und Gläser für einfache Brillen in Hohlkugeln oder Kugel-\nsegmenten, zugeschnitten oder bearbeitet:\nA - roh (Kugeln, Kugelsegmente) ..................................... .                                             25\nB - nur zugeschnitten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....... .    25\nC - bearbeitet ...................................................... .                                            25\nAnmerkung.\nUnter dies,e Nummer fallen gewölbte Gläser mit parallelen Flächen und mit eine1· Starke von\n2 mm oder weniger, jedoch nicht solche aus optischem Glas.\n7016    Platten (Fliesen), Steine, Dachziegel und andere Waren aus gegosseneiµ oder\ngeformtem Glas, für Bauzwecke oder für ähnliche Zwecke ................. .                                           20\n70 17   \"Taren aus Glas, aus geschmolzenem Siliziumdioxyd oder geschmolzenem Quarz\nfür Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Zwecke, auch mit Skala-\noder Eichzeichen; Serum-Ampullen oder ähnliche Waren:.\nA - aus Glas ....................................................... .                                              25\nB - aus geschmolzenem Siliziumdioxyd oder Quarz ....................... .                                           25\n70 18   Optisches Glas aller Art, einschließlich der medizinischen Brillengläser,\noptisch nicht bearbeitet:\nA - für medizinische Brillengläser, auch gefärbt..roh oder einfach zugeschnitten\noder geformt ............. , ..................................... .                                           10\nB - für wissenschaftliche Zwecke, in Blöcken, Platten, Linsen oder Prismen .. .                                     10\n7019    Glasperlen, Nachahmungen von echten Perlen oder Edelsteinen. und ähnliche\nGlaskurzwaren; Glasmosaiksteine; Glasaugen, mit Ausnahme der Prothesen,\nErzeugnisse aus Glaskurzwaren; Phantasiewaren aus lampengeblasenem Glas:\nA - Glasperlen oder dergleichen, Nachahmungen von echten Perlen ......... .                                         20\nB- andere ........................................................ ,                                                20\n7020    Glasfasern und Erzeugnisse daraus:\nA - spinnbare Glasfasern (Stapelfaser oder Glasseide) und Erzeugnisse daraus                                        35\nB - nichtspinnbare Glasfasern (Glasgespinst, Glaswolle oder Glaswatte) und\nErzeugnisse daraus .............................................. .                                             20\n70 21   Andere Glaswaren ................................................. .                                                 25","658                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                         °lo des\nWertes\nAbschnitt XIV\nEchte Perlen, Edelsteine; Edelmetalle,\nEdelmetallplattierungen, Waren daraus;\nPhantasieschmuck; Münzen\nKapitel 71\nEchte Perlen, Edelsteine; EdelmetaJle, Edelmetallplattierungen, Waren daraus;\nPhantasieschmuck\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Alle Waren, die ganz oder teilweise aus echten Perlen, Edelsteinen, Schmucksteinen\n(Halbedelsteinen) oder synthetischen Steinen oder aus Edelmetallen oder Edelmetall-\nplatticrungen bestehen, fallen in dieses Kapitel, soweit nicht in der nachstehenden An-\nmerkung 2 oder an anderer Stelle des Tarifs etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist.\nDie Vorschrift des Absatzes 1 gilt indessen für Waren teilweise aus Edelmetallen oder\nEdelmetallplattierungen nur dann, wenn diese Waren bei der Tarifierung nach den\nallgemeinen Regeln einem niedrigeren Zollsatz unterliegen würden.\n2. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) \"VVaren mit ganz geringfügigen Zutnten oder Bestandteilen aus Edelmetallen oder Edel-\nmetallplattierungen (z.B. Anfangsbuchstaben, Monogrammen, Ösen, Ringen, Kanten),\nwenn diese Waren keine echten Perlen, Edelsteine, Schmucksteine (Halbedelsteine)\noder synthetische Steine enthalten;\nb) Edelmetnlle in kolloidem Zustand; Edelmetallamalgame (Kap. 28);\nc) Täschnerwaren, Reiseartikel und andere Waren der Nr. 42 02;\nd) Metallgarne (Nr. 57 01), Gewebe aus Edelmetallfäden oder Edelmetallgarnerr (Nr. 57 02)\nund Waren aus diesen Erzeugnissen, die zum Abschnitt XI (Spinnstoffe usw.) gehören;\ne) Waren de&, Kapitels 64 (Schuhe usw.) und des Kapitels 65 (Kopfbedeckungen usw.);\nf) Schirme, Gehstöcke und andere Waren des Kapitels 66;\ng) Fächer (Nr. 67 09);\nh) Münzen (Kap. 72 oder 99);\ni) Werkzeuge (Abschnitt XV); Maschinen, Apparate und elektrotechnische Waren (Ab-\nschnitt XVI). Jedoch bleiben Teile ganz aus Edelsteinen, Schmucksteinen (Halb-\nedelsteinen) oder synthetischen Steinen in diesem Kapitel;\nk) Waren des Abschnitts XVIII (Optische Instrumente usw.; Uhrmacherwaren; Musik-'\ninstrumente usw.);\n1) Waffen und Waffenteile (Kap. 93);\nm) Waren des Kapitels 98, außer denen der N rn. 98 01 und 98 12;\nn) Antiquitäten (Kap. 99). Echte Perlen, Edelsteine und Schmucksteine (Halbedelsteine)\nbleiben joooch ohne Rücksicht auf ihr Alter in diesem Kapitel.\n3.  Edelmetalle sind Silber, Gold, Platin und die Platinmetalle.\n4. Platinmetalle sind Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium.\n5.  Legierungen (außer Amalgamen) aus Edelmetallen mit unedlen Metallen, die Silber, Gold,\nPlatin oder mehrere dieser Metalle von je weniger als 2 0/o des Gewichts enthalten,\nwerden wie unedle Metalle behandelt.\nAndere Legierungen, die Edelmetalle enthalten, bleiben in diesem Kapitel und werden\nwie folgt behandelt:\na) alle Legierungen, die 2 0/o oder mehr. Platin enthalten, wie P 1a t in;\nb) alle Legierungen, die 2 0/o oder mehr Gold, aber kein Platin oder weniger als 2 0/o\nPlatin enthalten, wie Gold;\nc) alle anderen unter dieses Kapitel fallenden Legierungen, wie Si 1b er.\nBei der Anwendung dieser Vorschrift werden alle Platinmetalle einheitlich als Pfatin\nbehandelt.\n6. Ein Edelmetall umfaßt, wenn nichts anderes bestimmt ist, in allen Tarifstellen, in denen\nes namentlich genannt ist,. auch die Edelmetallegierungen, die nach der allgemeinen An-\nmerkung 5 diesem Edelmetall gleichgestellt sind. Dies gilt jedoch nicht für Edelmetall-\nplattierungen auf unedlen Metallen und für platinierte, vergoldete oder versilberte\nunedle Metalle.\n7. EdeJmetallplattierungen sind Erzeugnisse aus Metallen, die durch Schweißen, Warm-\nwalzen oder ein anderes mechanisches Verfahren auf einer oder auf mehreren Seiten mit\nEdelmetallen belegt .worden sind.\nWaren aus· unedlen Metallen mit eingelegten Edelmetallen sind wie plattierte Waren\nzu behandeln.","Nr. 42 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                                   659\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                                               ¼ des\nWertes\nI. Echte Perlen, Edelsteine, Schmucksteine (Halbedelsteine)\nund synthetische Steine\n71 01    Echte Perlen, roh oder bearbeitet, nicht gefaßt, nicht montiert, auch zur Er-\nleichterung der Versendung aufgereiht:\nA - roh ........................................................... .                                                frei\nll - bearbeitet ..................................................... - •                                             frei\nAnmerkung.\nZuchtperlen werden wie echte Perlen behandelt.\n7102     Edelsteine und Schmucksteine (Halbedelsteine), roh, geschnitten oder anders\nbearbeitet, weder gefaßt noch montiert, auch zur Erleichterung der Versendung\naufgereiht:\nA - roh oder einfach gesägt, gespalten oder rauh geschliffen oder gerieben ... .                                     frei\nB - anders bearbeitet ................................................ .                                             frei\n7103    Synthetische Steine, roh, geschnitten oder anders bearbeitet, weder gefaßt noch\nmontiert, auch zur Erleichterung der Versendung aufgereiht:\nA - roh, gerieben oder gebohrt ..................... , .................. .                                          frei\nB - geschliffen ................................................ ·..... .                                             frei\n7104    Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen (Halbedelsteinen) oder synthetischen\nSteinen .......................... , ............................... • •                                              frei\nII. Edelmetalle und Edelmetallplattierungen, unbearbeitet oder Halbzeug\n71 05   Silber und Silberlegierungen (auch vergoldet oder platiniert), unbearbeitet oder\nHalbzeug:\nA - unbearbeitet (z.B. in Masseln oder Barren), auch Körner (Granalien);\ngediegenes Silber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... .   frei\nB - Halbzeug (z.B. gewalzt, gehämmert, geschlagen, gezogen, gesintert) ..... .                                           5\nC - Bearbeitungsabfälle; Schrott ................................ , ..... .                                           frei\nAnmerkung.\nPlatiniertes Silber ist das mit Platinmetall überzogene Silber,\n7106     Silberplattierungen, unbearbeitet oder Halbzeug:\nA - unbearbeitet und Halbzeug (z. B. gewalzt, gehämmert, geschlagen, gezogen,\ngesintert) ...................................................... .                                               15\nB - Bearbeitungsabfälle; Schrott ............................ , ......... .                                          frei\n7107     Gold und Goldlegierungen, auch platiniert, unbearbeitet oder Halbzeug:\nA - unbearbeitet (z.B. in Masseln oder Barren), auch Körner (Granalien);\ngediegenes Gold ................................................ .                                               frei\nB - Halbzeug (z.B. gewalzt, gehämmert, geschlagen, gezogen, gesintert) ..... .                                           5\nC - Bearbeitungsabfälle; Schrott ...................................... .                                            frei\nAnmerkung.\nPlatiniertes Gold ist das mit Platinmetall überzogene Gold.\n7108     Goldplattierungen ( auf unedlen Metallen oder auf Silber), unbearbeitet oder\nHalbzeug:\nA - unbearbeitet und Halbzeug (z. B. gewalzt, gehämmert, geschlagen, gezogen,\ngesintert) ...................................................... .                                                15\nB - Bearbeitungsabfälle; Schrott ....................................... .                                            frei\n34","660                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                        °lo des\nWertes\n7109   Platin und Platinmetalle sowie Platin- und Platinmetallegiemngen, unbearbeitet\noder Halbzeug:\nA - Platin und Platinlegierungen:\n1 - unbearbeitet (z.B. in Masseln oder Barren), auch Körner (Granalien);\nPlatinschwamm, Platinschaum; Platinmohr (Platinschwarz) ........ .                 frei\n2 - Halbzeug (z.B. gewalzt, gehämmert, geschlagen, gezogen, gesintert) ... '                5\n3 - Bearbeitungsabfälle; Schrott ................................... .                  frei\nB - Platinmetalle und Platinmetallegierungen:\n1 - unbearbeitet (z.B. in Stücken oder Barren), auch Körner (Granalien); -\nSchwamm und Schaum von Platinmetallen ....................... .                    frei\n2 - Halbzeug (z.B. gewalzt, gehämmert, geschlagen, gezogen, gesintert) .. .                 5\n3 - Bearbeitungsabfälle; Schrott ................................... .                  frei\n7110   Platinplattierungen und Platinmetallplattierungen (auf unedlen Metallen oder\nauf Edelmetallen), unbearbeitet oder Halbzeug:\nA - unbearbeitet und Halbzeug (z.B. gewalzt, gehämmert, geschlagen, gezogen,\ngesintert) ...................................................... .                         15\nB - Bearbeitungsabfälle; Schrott ...................................... .                     frei\n71 11  Edelmetallasche (Gekrätz) ........................................... .                        frei\nIII. Schmuckwaren, Juwelierwaren und andere Arbeiten\n7112   Schmuckwaren und            Juwelierwaren        aus    Edelmetallen     oder Edelmetall-\nplattierungen:\nA - aus Silber, auch vergoldet ........................................ .                        10\nB - aus Silberplattierungen .......................................... .                         10\nC - aus Gold, Platin oder Platinmetallen ............................... .                       10\nD - aus Gold-, Platin- oder Platinmetallplattierungen                                            10\nAnmerk ung,e n.\n1. Schmuckwaren sind:\na) kleine Gegenstände, die als Schmuck dienen, wie Fingerringe, Armbänder, Colliers,\nBroschen, Ohrringe, Uhrketten, Uhrgehänge und andere Anhänger, Krawattennadeln,\nManschettenknöpfe, Medaillen oder religiöse oder andere Abzeichen und ähnliche\nGegenstände;\nb) Gegenstände, die zum persönlichen Gebrauch dienen oder dazu bestimmt sind, von\nPersonen getragen zu werden, sowie Gegenstände zum Taschengebrauch, wie\nZigarren- und Zigarettenetuis, Schnupftabakdosen, Bonbonnieren, Puderdosen, Panzer-\ntäschchen, Rosenkränze und ähnliche Gegenstände.\n~- Juwelierwaren sind Schmuckwaren aus Edelmetallen in Verbindung mit echten oder nach-\ngeahmten Perlen, Edelsteinen, nachgeahmten Edelsteinen oder synthetischen Steinen oder\nin Verbindung mit Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, Bernstein oder Preßbernstein, Jett\noder Korallen.\n7113   Gold- und Silberschmiedearbeiten                aus    Edelmetallen     oder   Edelmetall-\nplattierungen:\nA - aus Silber, auch vergoldet , ....................................... .                       10\nB - aus Silberplattierungen .. , ....................................... .                      10\nC - aus Gold, Platin oder Platin.metallen ............................... .                     10\np - aus Gold-, Platin- oder Pla·tinmetallplattierungen                                          10\nAnmerkung.\nGold- und Silberschmiedearbeiten im Sinne dieser Tarifnummer sind Gegenstände, wie\nTafelgeräte, Toilettengarnituren, .:,chreibtischgarnituren, Rauchergeräte, Gegenstände für\nInnenausstattung sowie Kultgeräte","Nr. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                              661\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                         °lo des\nWertes\n7114    Andere .A:rbeiten aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen:\nA - aus Silber, auch vergoldet oder aus Silberplattierungen ................ .                   10\nB - aus Golct oder Goldplattierungen .................................. .                        10\nC - aus Platin, Platinmetallen, Platin- oder Platinmetallplattierungen ....... .                 10\n71 15   Waren aus echten Perlen, Edelsteinen oder synthetischen Steinen, nicht in Ver-\nbindung mit Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen .................. .                        10\n7116    Phantasieschmuck .................................................. .                             15\nAnmerkung.\nPhantasieschmuck sind die in der Anmerkung 1 a zur Nr. 7112 genannten Waren, wenn\nsie keine echten Perlen, Edelsteine oder synthetische Steine, Edelmetalle oder Edel-\nmetallplattierungen enthalten, und wenn sie bestehen:\na) ganz oder teilweise aus unedlen Metallen, auch vergoldet, versilbert oder platiniert;\nb) aus mindestens zwei verschiedenen anderen Stoffen als Metall. Einfache Hilfsmittel\n(z. B. Aufreihfäden), die nur .zum Zusammenhalten dienen, bleiben dabei außer Betracht.\nKapitel 72\nMünzen\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind Münzen als Sammlungsstücke (Kap. 99).\n72 01   l\\lünzen ........................................................... .                          frei","662                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1% 1, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                    Bezeichnung der Waren                                             ¼ des\nWertes\nAbschnitt XV\nUnedle Metalle und Waren daraus\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Unter diesen Abschnitt fallen, soweit nichts anderes bestimmt ist, Eisen und Stahl und ihre\nLegierungen, andere unedle Metalle (NE-Metalle) und ihre Legierungen, sowie Waren\ndaraus.\n2. Ausgenommen von diesem Abschnitt sind:\na) Natrium, Lithium, Kalium, Rubidium, Cäsium; Calcium, Strontium, Barium; radioaktive\nMetalle; Metalle seltener Erden; Quecksilber; Amalgame unedler Metalle (Kap. 28);\nb) Metallpulver in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Kap. 32);\nc) Hilfsmittel zum Löten oder Schweißen von :Metallen; Schmiedelötplatten (Kap. 38);\nd) metallene Schutzbeschläge für Schuhe (Kap. 64);\ne) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall; Sprungfedern für Hüte (Kap. 65);\nf) Schirmgestelle und Teile davon, aus Met.all (Kap. 66);\ng) Edelmetallplattierungen und Phantasieschmuck aus unedlen Metallen (Kap. 71);\nh) Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, auch TeHe d_avon; elektrotechnische\nWaren (Abschnitt XVI);\ni) zusammengesetzte Schienen, Drehscheiben und anderes ortsfestes Gleismaterial,\nSchwimmkästen, Bojen und dergleichen (Abschnitt XVII);\nk) Fassungen für Brillen: Präzisionslehren, Metermaße, chirurgische Nadeln, Gestelle für\nwissenschaftliche Instrumente, Geräte, für photographische Apparate oder der~leichen\n(Kap. 90); Metallophone, Stimmgabeln und Nadeln für Tonwiedergabegeräte oder der-\ngleichen (Kap. 92);\nl) Waffen und Munition, auch Teile davon (Abschnitt XIX);\nm) Möbel, Bettstellen und Drahtfedereinsätze (Kap. 94);\nn) Handsiebe (Kap. 96);\no) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte (Kap. 97);\np) Knöpfe, Federhalter, Kugelschreiber, Füllbleistifte, Schreibfedern und dergleichen\n(Kap. 98).\n3. Zollbehandlung der Legierungen.\na) Legierungen unedler Metalle, die kein Eisen enthalten, jedoch gewichtsmäßig mehr als\n10 0/o Nickel, werden wie Nickel behandelt.\nb) Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen fallen unter die Nrn. 73 02 bzw. 74 03;\nandere Legierungen unedler Metalle werden wie das gewichtsmäßig vorherrschende\nMetall behandelt.\nKommen als vorherrschendes Metall mehrere Bestandteile mit gleichen Gewichts-\nant,~ilen in Betracht, so richtet sich die Verzollung nach dem am höchsten belegten Metall.\n1\nc) Ist in einer Vorschrift des Tarifs ein Metall namentlich genannt, so umfaßt es, soweit\nnichts anderes bestimmt ist, auch die Metal1egierungen, die ihm gleichgestellt sind.\n4. Zollbehandlung zusammengesetzter Waren.\nWaren, die aus mehreren unedlen Metallen bestehen, werden, werin nichts anderes\nbestimmt ist, wie Waren aus dem Metall behandelt, das gewichtsmäßig vorherrscht.\nDies gilt auch für Waren aus mehreren unedlen Metallen in Verbindung mit nicht-\nmetallischen Stoffen.\nKommen als vorherrschendes Metall mehrere Bestandteile mit gleichen Gewichts-\nanteilen in Betracht, so richtet sich die Verzollung nach dem Metall, das zur Anwendung\ndes höchsten Zollsatzes führt.\nFür die Anwendung dieser Vorschrift gelten Gußeisen, Schmiedeeisen und Stahl als\neinheitliches Metall; Metallegie'rungen werd~n entsprechend ihrer Tarifierung nach der\nvorstehenden Allgemeinen Anmerkung 3 berücksichtigt.\n5. Als rohe und als bearbeitete Metallwaren werden, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist,\nangesehen:\na) als roh: gegossene, gesinterte, geschmiedete, gewalzte, gezogene, gepreßte oder tief-\ngezogene Roherzeugnisse ohne weitere Bearbeitung. Als roh gelten auch Erzeugnisse,\ndie aus Metallen hergestellt sind, die zuvor beim Walzen mit Mustern versehen worden\nsind.\nNicht als bearbeitet gilt: das Entfernen von Unebenheiten, rauhen Stellen, Graten,\nNähten oder von anderen Guß- oder Stanzfehlern durch grobes Schleifen oder grobes\nScheuern, das Abstechen der verlorenen Köpfe, das Abschneiden unganzer Enden, das\neinfache Reinigen mit dem Sandstrahlgebläse, grobes Zurichten, grobes Abschaben und\ngrobes Entzundern;           .","Nr. 42 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                  663\nZollsatz\nTarifnr.                                     Bezeichnung der Waren                                               6/odes\nWertes\n(Abschnitt XV, Allgemeine Anmerkungen)\nb) als bearbeitet: die aus einzelnen Teilen zusammengesetzten Waren, sowie Waren, die\neine andere Bearbeitung erfahren haben, als die oben unter a) genannten, und insbesondere\nWaren, die z.B. gedreht, gehobelt, gefeilt, abgeschliffen, gebohrt, mit Gewinde versehen,\ngraviert, poliert, gebläut, parkerisiert, bronziert, versilhert, vergoldet, platiniert oder\nmit unedlen Metallen oder anderen als den in der Allgemeinen Anmerkung 6 bezeich-\nneten Stoffen überzogen sind.\n6. Grobe Oberziige, die offensichtlich dazu bestimmt sind, die Waren gegen Oxydation zu\nschützen, sind auf die Tarifierung ohne Einfluß. Sie haben auch nicht zur Folge, daß die\nWaren deshalb als bearbeitet, poliert oder überzogen behandelt werden.\nDiese Vorschrift gilt für alle Metallwaren, auch für Metallwaren aus anderen Ab-\nschnitten des Tarifs.\n7. Plattierte unedle Metalle sind Erzeugnisse aus unedlen Metallen, die durch Aufwalzen\noder Aufschweißen von einer oder mehreren Lagen verschiedener unedler Metalle (Stähle\nverschiedener Zusammensetzung oder NE-Metalle) auf einer oder auf mehreren Flächen\n(Ober-, Unter- oder Seitenfläcp.en) hergestellt worden sind. Die Plattierung braucht sich\nnicht über die ganze Oberfläche zu erstrecken.\nNE-Metalle, die mit Eisen oder anderen unedlen Metallen plattiert sind, werden als\nüberzogene Metalle behandelt (Kap. 74 und folgende Kapitel).\n8. Als Schrott sind nur solche zers~)rungenen, zerbrochenen oder abgenutzten Gegenstände aus\nMetallen zu behandeln, die eine andere Verwendung als zum Einschmelzen oder Schweißen\noder für chemische Zwecke nicht finden können. Die Zollstellen können die Zerkleinerung\nder als Schrott zur Abfertigung angemeldeten Waren verlangen oder ihre Verwendung\nüberwachen.\n9. Platinierte (mit Platin oder Platinmetallen überzogene) Waren aus unedlen Metallen\nwerden wie gleichartige vergoldete oder versilberte Waren behandelt.\nKapitel 73\nEisen und Stahl\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:\na) Legierter Stahl ist Stahl, der eins oder mehrere der folgenden Legierungselemente mit\nden angegebenen Anteilen enthält:\nMangan und Silizium insgesamt mit mehr als 2 0/o,\nMangan mit 2 0/o oder mehr,\nSilizium mit 2 °/o oder mehr,\nNickel mit 0,50/o oder mehr,\nChrom mit 0,50/o oder mehr,\nMolybdän mit 0,10/o oder mehr,\nVanadium mit 0,10/o oder mehr,\nWolfram mit 0,3 0/o oder mehr,\nKobalt mit 0,3 0/o oder mehr,\nAluminium mit 0,3 0/o oder mehr,\nKupfer mit 0,4 0/o oder mehr,\nBlei mit 0,10/o oder mehr,\nPhosphor mit 0,12 0/o oder mehr,\nSchwefel mit 0,10/o oder mehr,\nPhosphor und Schwefel insgesamt mit 0,2 0/o oder mehr,\njedes andere Legierungselement mit 0,10/o oder mehr.\nb) Nichtrostender Stahl ist legierter Stahl, der weniger als 0,6 0/o Kohlenstoff und außer-\ndem mehr als 10 0/o Chrom, unabhängig von anderen Legierungselementen, enthält.\nc) Schnelldrehstahl ist legierter Stahl, der Wolfram, Molybdän und Vanadium insgesamt\nin einer Menge von 9 0/o oder mehr, unabhängig von anderen Legierungselementen, ent-\nhält.\nd) Andere legierte Stähle sind legierte Stähle, die den Begriffsbestimmungen. für nicht-\nrostende Stähle und für Schnelldrehstähle nicht entsprechen:\ne) Qualitätskohlenstoffstahl ist Stahl, der 0,6 0/o oder mehr, jedoch weniger als 1,9 0/o\nKohlenstoff enthält.\n2. Gußeisen ist nur nichtschmiedbarer Eisenguß. Schmiedbarer Eisenguß ist als Schmiede-\neisen oder als Stahl zu behandeln.\n35","664                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                    Bezeichnung der Waren                                                                  °1o  des\nWertes\n73 01  Roheisen, eins;chließlich Spiegeleisen, in Barren, Masseln (Gänzen), Flossen\noder dergleichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........ .               12\nAnmerkungen.\n1. Roheisen ist ein Hochofenerzeugnis, das 1,9 0/o oder mehr Kohlenstoff sowie eins oder\nmehrere der folgenden Legierungselemente mit den angegebenen Anteilen enthält:\nPhosphor mit weniger als 15 0/o,\nSilizium mit 8 °/o oder weniger,\nMangan mit 6 0/o oder weniger,\nChrom mit rrn 0/o oder weniger,\nWolfram mit 40% oder weniger,\nandere Legierungselemente (z.B. Nickel, Kupfer, Aluminium, Titan, Vanadium oder\nMolyb<lii.n) insgesamt mit 100/o oder weniger,\n2. Spiegeleisen ist Roheisen, das mehr al~ 60/o bis 300/o Mangan enthält.\n7302   Ferrolegierungen:\nA - Ferromangan .................................................. .                                                         12\nB - Ferroaluminium, Ferrosiliziumaluminium, Ferrosiliziummanganaluminium                                                      8\nC - :Ferrosilizium ................................................... .                                                     12\nD - Fcrrosiliziun1mangan ............................................ .                                                       5\nE - Ferrochrom und Ferrosiliziumchrom ................................ .                                                     12\nF - Ferrotitan und Ferrosiliziumtitan .. ·............................... .                                                  12\nG - Ferrowolfram und Ferrosiliziumwolfram .............. 1 • • •_ • • • • • • • • • •                                           8\nH - Ferromolybdän und Ferrovanadium ............................... .                                                           8\nI - Ferrobor, Ferrotantal, Ferrouran, Ferroniobiurµ (Ferrocolombium) und\nandere Ferrolegiernngen und Ferrosiliziumlegierungen, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen ................................. ; . _..... .                                                  8\n:\\ nmerkung.\nFerrolcgierungen sind rohe Gußerzeugnisse, die. sich weder zum Walzen noch zum Schmieden\neignen, sondern nur als Zusätze bei der Eisen- und Stahlherstellung dienen und die außer\nEisen noch eins oder mehrere der folgenden Legierungselemente mit den angegebenen An-\nteilen enthalten:\nSilizium mit mehr als 8 °/o,\nMangan mit mehr als 30 0/o,\nChrom mit mehr als 30 °/o,\nWolfram mit mehr als 400/o,\nandere Legierungselemente (z.B. Kupfer, Aluminium, Titan 1 Vanadium, Molybdän oder\nNiobium) insgesamt mit mehr als 10 0/o.\nDer Gesamtanteil der Nichteisenlegierungselemente -darf jedoch bei den Ferrosilizium:-\nlegierungen nicht mehr als 96 0/o, bei Ferromanganlegierungen nicht mehr als 92 °/e und bei\nden anderen Ferrolegierungen nicht mehr als 900/o betragen.\n7303   Schrott und Bearbeitungsabfälle, von Eisen oder Stahl ................... .                                                 frei\n73 04  Eisen und Stahl, gekörnt, nicht nach Korngröße sortiert : ..                             ,1 • • • • • • • • • • • • • • •     12\n73 05  Grobes Eisenpulver, grobes Stahlpulver; Eisenschwamm und Stahlschwamm                                                           5\n7306   Rohluppen, Rohschienen und Rohblöcke (Ingots):\nA - Rohluppen und Rohschienen ..................................... .                                                        15\nB - Rohblöcke (Ingots):\n1 - plattiert .................................................... .                                                  15\n2 - nicht plattiert:\na - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:\n1 - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl ......... .                                            15\n2 - aus anderem Stahl ...................................... .                                                15\nb - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen ..... : .............. .                                             15\nAnmerkung.\nRohluppen und Rohschienen sind Erzeugnisse, die zum Walzen oder Schmieden bestimmt\nsind und\nentweder mit dem Fallhammer aus Puddelluppen hergestellt und dadurch von Schlacken\nbefreit sind\noder aus Eisenpaketen oder Stahlpaketen oder Puddeleisen durch Walzen unter hoher\nTemperatur zusammengeschweißt sind.","Nr. 42 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                                        665\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                                                  °lo des\n\\i\\ ertes\n73 07   Vorgewalzte Blöcke (Blooms), Knüppel, Brammen und Platinen:\nA - plattiert ....................................... ,, ......... , • • • • • •                                             15\nB - nicht plattiert:\n1 - vorgewalzte Blöcke (Blooms) und Knüppel:\na - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:\n1 - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl .......... .                                          15\n2 - aus anderem Stahl ...................................... .                                                15\nb - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen .................... .                                               15\n2 - Brammen und Platinen:\na - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoff stahl:\n1 - aus Schnelldre4stahl oder aus nichtrostendem Stahl                                                       15\n2 - aus anderem Stahl        e • ~ • • e • I • e • I • • • • I I • e • I • 1 I 1 • • e • • • I I • 1 • •      15\nb - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen                                                                      15\nAnm e r k u n gen.\n] . Vorgcwalzte Blöcke (Blooms) und Knüppel sind Halbeu.eugnisse mit rechteckigem od»r\nq11ad1·atischem Querschnitt, deren Stärke mehr als 1/4. der Breite beträgt und deren Quer-\nschnittsfläche größer als 1 225 qmm ist.\n2. Brammen und Platinen sind Halberzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt, deren Stärke\n6 mm oder mehr, deren Breite 150 mm oder mehr und deren Stärke nicht mehr als ¼ der\nBreite beträgt.\n73 08   Sturze für Bleche, aus Eisen oder Stahl, in Rollen:\nA - plattiert .................................................... •... ,                                                    18\nB - nicht plattiert:\n1 - aus legiertem Stahl oder ans Qualitätskohlenstoffstahl:\na - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem S~ahl                                                            15\nb - aus anderem Stahl .................... ·..... , ............... .                                             15\n2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen ....................... .                                               25\nAnmerkung.\nSturze für Bleche in Rollen sind Halberzeugnisse mit beschnittenen oder unbeschnittencn\nKanten, mit rechteckigem Querschnitt, mit einer Stärke von 1,5 mm oder mehr und mit einer\nBreite von mehr als 500 mm, in Rollen mit einem Stückgewicht von 500 kg oder mehr.\n7309    Vorgeschmiedete Blöcke und anderes Schmiedehalbzeug:\nA - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl                                                                   15\nB - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen                                                                                 15\n7310    Universaleisen und Universalstahl:\nA - plattiert ........................................................ .                                                     18\nB - nicht plattiert:\n1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:\na - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl                                                            15\nb - aus anderem Stahl ......................................... .                                                 15\n2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen ....................... .                                                18\nAnmerkung.\nUniversaleisen und Universalstahl sind Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt, in einer\nRichtung auf der Kaliberstraße oder auf der Universalstraße warm gewalzt, mit einer Stärke\nvon mehr als 6 bis 100 mm und mit einer Breite von mehr als 150 bis 1 200 mm.\n7311    Stabeisen und Stabstahl, einschließlich Draht, warm gewalzt oder geschmiedet:\nA - plattiert ................................ , ...................... .                                                    18","666                                    Bundesgr,setzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                    Bezeichnung der Waren                                          °1o des\nWertes\n(7311)\nB - nicht plattiert:\n1 - von kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser VO\" 13 mm oder\nweniger oder von anderem Querschnitt mit einer größten Ab . .nessung von\n18 mm oder weniger:\na - in Ringen:\n1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:\na - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl ........ .                 15\nb - aus anderem Stahl .................. , ................. .                    15\n2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen .................. .                     18\nb - anderes:\n1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:\na - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl , , , , .... .             15\nb - aus anderem Stahl ...... : ............................. .                    15\n2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen .................. .                     18\n2 - von kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von mehr als\n1:3 mm oder von anderem Querschnitt mit einer größten Abmessung von\nmehr als 18 mm:\na - Hohlstäbe:\n1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:\na - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl ........ .                 15\nb - aus anderem Stahl .................................... .                      15\n2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen                                          18\nb - anderes:\n1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:\na - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl .... : ... .               15\nb - aus anderem Stahl .................................... .                      15\n2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen                                          18\nA n m e r k u n gen.\nl. Stabeisen und Stabstahl sind Erzeugnisse, deren Querschnitt ein Kreis, Halbkreis, gleich-\nschenkliges Dreieck, Quadrat, Rechteck, Sechseck, Achteck oder ein regelmäßiges Trapez\nist und die den Beg'riffsbestimmungen in den Anmerkungen zu den N rn. 73 07, 73 08, 73 10,\n73 13 und 73 18 nicht entsprechen.\n2. Hohlstäbe sind hohle Erzeugnisse, zur Herstellung von Bergbohrern für Sprenglöcher und\ndergleichen geeignet, mit anderer als kreisrunder oder quadratischer Form des Quer-\nschnitts, dessen größte äußere Abmessung mehr als 15 mm, jedoch nicht mehr als 50 mm\nund außerdem mindestens das Dreifache der größten inneren Abmessung beträgt.\nHohlstäbe, die dieser Begriffsbestimmung nicht entsprechen, sind nach Nr. 73 24 zu\nverzollen.\n7312   Profile aus Eisen oder Stahl, warm gewalzt oder geschmiedet, weder gelocht\nnoch zusammengesetzt, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Spundwand-\ncisen, auch gelocht oder aus Walzteilen zusammengesetzt (z.B. durch Nieten,\nSchweißen oder Pressen):                                                                      ·\nA - plattiert ....................................................... .                               18\nB - nicht plattiert:\n1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:\na - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl                                    15\nb - aus anderem Stahl ......................................... .                         15\n2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen                                                  18\nAnmerkung.                                            .\nProfile dieser Nummer sind Erzeugnisse, die nicht unter die Nrn. 73 14 oder 73 16 fallen und\n<lie den Begriffsbestimmungen in den Anmerkungen zu den N rn. 73 07, 73 08, 73 10, 73 11,\n70 13 und 7,3 18 nicht entsprechen.","Nr. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                                   667\nZollsatz\nTarifnr.                                    Bezeichnung der Waren                                                           °lo des\nWertes\n7313    Bandeisen und Bandstahl, warm gewalzt:\nA - plattiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............. .      18\nB - nicht plattiert:\n1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:\na - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl                                                        15\nb - aus anderem Stahl ......................................... .                                             15\n2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen ....................... .                                            25\nAnm e.r k u n g.\nBandeisen und Bandstahl sind Walzwerkerzeugnisse in geraden Bändern, Rollen oder Falt-\nbunden, mit beschnittenen oder unbeschnittenen Kanten, mit rechteckigem Querschnitt, mit\neiner Breite von höchstens 500 mm und einer Stärke, die höchstens 6 mm, jedoch nicht mehr\nals 1/io der Breite beträgt.\n7314    Schienen aller Art für Gleisanlagen und dergleichen, aus Eisen oder Stahl, auch\ngelocht ........................................................... .                                                   18\n73 15   Weichenzungen, Herzstücke, Kreuzungen, W eichen, Weichenstangen und Zahn-\nstangen für Gleisanlagen, aus Eisen oder Stahl, auch gelocht ............... .                                          15\n7316    Eisenbahnschwellen aus Eisen oder Stahl, auch gelocht .................. .                                              18\nn   11  Laschen, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen, für\ndie Verlegung und Befestigung von Schienen, aus Eisen oder Stahl, auch gelocht                                          18\n73 18   Bleche aus Eisen oder Stahl, warm oder kalt gewalzt, auch bearbeitet:\nA - plattierte Bleche ..................................... ~ .......... .                                             18\nB - Elektrobleche .................................................. .                                                 28\nC - andere Bleche (als platiierte Bleche und Elektrobleche), roh gewalzt oder\nnur entzundert (dekapiert), mit einer Stärke:\n1 - von 3 mm oder mehr:\na - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:\n1 - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl ........... .                                      15\n2 - aus anderem. Stahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      15\nb - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen ...................... .                                         20\n2 - von 0,5 mm oder mehr, jedoch weniger als 3 mm:\na - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:\n1 - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl ........... .                                      15\n2 - aus anderem Stahl ...................................... .                                            15\nb - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen ..................... .                                          28\n3 - von weniger als 0,5 mm:\na - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:\n1 - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl ........... .                                    · 15\n2 - aus anderem Stahl ...................................... .                                            15\nb - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen ..................... .                                          28\nD - andere Bleche (als plattierte Bleche und Elektrobleche), mit anderer Ober-\nflächenbearbeitung:                                                                    ·\n1 - poliert, hochglanzpoliert oder glänzend, mit einer Stärke:\na - von 1,5 mm oder mehr ...................................... .                                             28\nb - von weniger als 1,5 mm ..................................... .                                            28\n2 - verzinnt, mit einer Stärke: .\na - von mehr als 0,5 mm ....................................... .                                             28\nb - von 0,5 mm oder weniger (Weißblech) ................ ~ ........ .                                         28\n36","668                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                     Bezeichnung der Waren                                                     °lo des\nWertes\n(73 18 D)\n3 - verzinkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .......................... .             28\n4 - andere ..................................................... ,                                        28\nA n m e r k u n g e n.\nL Bleche sind Walzwerkerzrugnisse, die höchstens 125 mm stark und - bei quadratischer\noder rechteckiger Form - mehr als 500 mm breit sind, ausgenommen Sturze für Bleche in\nRollen (Nr. 73 08).                                                                               ·\nAndere als quadratisch oder rechteckig zugeschnittene sowie gelochte, gewellte, gebogene.,\ngeriffelte, polierte oder überzogene Bleche bleiben in Nr. 73 18.\n2. Elektrobleche sind Bleche, die mehr als 0,35 0/o bis 8 0/o Silizium enthalten und andere\nLegierungselemente nur mit geringeren Anteilen als die legierten Stähle.\n7319     Draht aus Eisen oder Stahl, kalt gewalzt oder gezogen, auch überzogen, aus-\ngenommen isolierte Drähte für die Elektrotechnik:\nA. - plattiert ....................................................... .                                        18\nB - nicht plattiert, mit einer größten Abmessung im Querschnitt:\n1 - von weniger als 5 mm:\na - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoff stahl:\n1 - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stah1 ........... .                            15\n2 - aus anderem Stahl ...................................... .                                  15\nb - aus anderem Stahl oder ans Schrn;rdcci:--r'11:\n1 - überzogen ............................................. .                                   18\n2 - anderer ............................................ , , , ,                                18\n2 - von 5 bis 13 mm:\na - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:\nl - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl ........... .                           15\n2 - aus a_nderem Stahl ...................................... .                                 15\nb - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen:\n1 - iibP.rzogen ............................................. .                                 18\n2 - anderer .......... , , . , , ........................ , , . , .... .                        18\nA n rn c r k u n g.\nDraht dieser Nummer ist ein kaltgewalztes oder gezogenes Erzeugnis von beliebiger Form des\nQuen;chnitts, dessen größte Abmessung nicht mehr als 13 mm beträgt.\n73 20   Stäbe aus Eisen oder Stahl, kalt gezogen; kalibrierte Stäbe au'-i Eisen oder Stahl:\nA - plattiert ................................................. , . , . , .. .                                  18\nB - nicht plattiert:\n1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:\na - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl ........... , ..                              15\nb - aus anderem Stahl , , , , , ........ , .. , , ....................... .                          15\n2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen ............... , ....... .                                  18\nAnmerkung.\nKaltgezogene Stiibe sind Erzeugnisse, deren Querschnitt ein Kreis, Halbkreis, gleichschenk-\nliges Dreieck, Quadrat, Rechteck, Sechseck, Achteck oder ein regelmäßiges Trapez ist und\ndie d('fl Begriffsbestimmungen in den Anmerkungen zu den Nrn. 7318, 7319 und 73 22 nicht\nentsprechen.\n73 21   Profile aus Eisen oder Stahl, kalt gewalzt oder gezogen, weder gelocht noch\nvorgerichtet noch zusammengesetzt:\nA - plattiert .................................................... , .. .                                       18\nB - nicht plattiert:\n1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:\na - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl ............. .                               15\nb - aus anderem Stahl .... , . , , , ... , ..... , . , , , . , , , , , , , , , , , , , . , .. ,      15\n2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen:\na - kalt gewalzt .................................. , ........... .                                  22\nb - gezogen , , , ... , , ......................... , , . , ... , . , ...... , ,                     18\nAnmorkung.\nProfile dieser Nummer sind Erzeugnisse, die den Begriffsbestimmungen in den Anmerkungen\nzu den N rn. 73 18, 73 19, 73 20 und 73 22 nicht entsprechen.","Nr. 42 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                669\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                            ¼ des\nWertes\n73 22    Bandeisen und Bandstahl, kalt gewalzt, auch überzogen:\nA - plattiert ....................................................... .                             18\nB - nicht plattiert:\n1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:\na - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl                                  15\nb - aus anderem Stahl ......................................... .                       15\n2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen ....................... .                      25\nAnmerkung.\nBandeisen und Bandstahl sind     ,v alzwerkerzeugnisse in geraden Bändern, Rollen oder Fal~-\nbun<lcn, mit beschnittenen oder unbeschnittenen Kanten, mit rechteckigem Querschnitt, mit\neiner Breite von höchstens 500 mm und einer Stär1e, die hochstens 6 mm, jedoch nicht mehr als\n1/io der Breite beträgt.\n73 23   Rohre aus Gußeisen ........................................... ; ..... .                              15\n73 24    Gerade Rohre von gleichmäßiger Stärke, aus Schmiedeeisen oder Stahl, roh,\nanderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl .... : ............ .                     15\nB - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen:\n· 1 - gegossen oder gepreßt ........................................ .                        18\n2 - nahtlos, warm gezogen, gewalzt o<leT kalt gezogen:\na - kalt gezogen .............................................. .                        18\nb - andere .................................................... .                        18\n3 - stumpf oder überlappt geschweißt, auch schmelzgeschweißt:\na - kalt nachgezogen .......................................... .                       25\nb - schmelzgeschweißt ......................................... .                        15\nc - andere ................................................... .                         18\n4 - mit einfach aneinandergelegten Rändern, nicht geschweißt (Schlitzrohre 1                25\n5 - genietet, genagelt, gehakt, auch gelötet ........................... .                   15\n73  25   Rohre aus Schmiedeeisen oder Stahl, besonders geformt oder bearbeitet, ander-\nweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl ................. .                       15\nB - aus anderem Sfahl oder aus Schmiedeeisen ......................... .                             18\n73 26    Rohrleitungen aus Stahl, auch mit Eisenringen verstärkt, für Wasserkraft-\nwerke und dergleichen, einschließlich der Kniestücke, Flanschen und anderen\nVerbindungsstücke ................................................. .                                 12\nAnmerkung.\nRohrleitungen sind gen~etete oder geschweißte Rohre mit kreisförmigem Querschnitt, einem\nDurchmesser von mehr als 400 mm und einer Wandstärke von mehr als 10,5 mm.\n73 27    Rohrformstücke, Rohrverbindungsstücke und Rohrverschlußstücke ( z. :B. Knie-\n. -,tücke, Nippel, Muffen, Flanschen, Stopfen und Kappen), aus Eisen oder Stahl,\nanderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - aus Gußeisen .................. , ................................ .                             15\nB - aus Schmiedeeisen oder Stahl:\n1 - aus schmiedbarem Guß ........................................ .                           7\n2 - geschmiedet ................................................. .                          10\n3 - andere    ................. , ................................... .                      18","670                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 195 l, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                               Bezeichnung der Waren                              °1o des\nWertes\n73 28  Konstruktionen aus Eisen oder Stahl sowie baufertige Teile, auch in Verbindung\nmit untergeordneten Teilen aus anderen Stoffen ( z. B. Teile für Brücken,\nEisenfachwerk, Rolläden, Gittermasten, Balkone, Geländer, Gitter, Schranken,\nGewächshäuser, überdeckte Hallen oder Dächer), ausgenommen lose Schrauben,\nMuttern, Bolzen, Nieten und andere Erzeugnisse der Schrauben- und Nieten-\nindustrie:\nA - aus Gußeisen ................................................... .               8\nB - aus Schmiedeeisen oder Stahl .................................. ·.... .          8\n7:329  Behälter aller Art (z.B. Sammelbehälter~ Fässer und Bottiche), aus Eisen oder\nStahl, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder\nwärmetechnische Einrichtung, auch mit Wärmeschutzverkleidung_:\nA - aus Gußeisen:\n1 - innen weder poliert noch überzogen ............................. .           8\n2 - innen poliert oder überzogen ................................... .           8\nB - aus Schmiedeeisen oder Stahl:\n1 - aus nichtrostendem Stahl ...................................... .           10\n2 - andere:\na - innen weder poliert noch überzogen .............. ·............. .     10\nb - innen poliert oder ·überzogen ................................. .      10\n73 30  Transportfässer und Transporttonnen, aus Eisenblech, mit einem Fassungs-\nvermögen von mehr ;.ils 50 bis 300 l, anderweit weder genannt noch inbegriffen       10\n73 31  Kannen, Dosen und andere Behälter, für Transportzwecke oder für Ver-\npackungszwecke, aus Eisenblech, anderweit weder genannt noch inbegriffen,\nmit einem Fassungsvermögen:\nA - von mehr als 5 bis 50 l:\n1 - weder poliert noch überzogen .................................. .           15\n2 - poliert oder überzogen ........................................ .           18\nB - von 5 l oder weniger:\n1 - weder poliert noch überzogen .................................. .           15\n2 - poliert oder überzogen ........................................ .           33\n73 32' Druckbehälter für verdichtete od,er v-erflüssigte Gase, aus Eisen oder Stahl,\nauch mit angeschweißtien Böden ...................................... .              15\n73 33  Kabel, Seile, Litzen, Seilschlingen und ähnliche Waren, aus Eisendraht oder\nStahldraht, auch geflochten, auch mit einer Seele aus anderen Stoffen, ausge-\nnommen isolierte Drahterzeugnisse für die Elektrotechnik ................ .          15\n7.3 34 Stacheldraht; verwundener Runddraht oder Flachdraht, aus Eisen oder Stahl,\nmit Stacheln ...................................................... .                18\n73 35  Gewebe und Geflechte, aus Eisendraht oder Stahldraht:\nA- Gewebe:\n1 - Metalltücher für Maschinen, endlos .............................     .      5\n2 - andere .....................................................          .     20\nB - Geflechte:\n1 - verzinkt .............................. ·......................       .     20\n2 - andere .....................................................          .     20\n73 36  Streckblech aus Eisen oder Stahl ( durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches\noder Bandes hergestelltes gitterartiges Erzeugnis) ........................ .        15","Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 195_1                  671\nZollsatz\nTarifnr.                            Bezeichnung der Waren                                °lo des\nWertes\n73 37   Ketten jeder Größe, Teile davon und Zubehör, aus Eisen oder Stahl, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen:\nA - Gelenkketten (Ketten zur Krartübertragung oder zu Förderzwecken, mit\nBolzen, Nieten, Rohren oder Gleitrollen):\n1 - Rollenketten:\na - mit einem Bolzenabstand von 19,1 mm oder weniger ............. .       15\nb - andere ................................................... .           15\n2 - andere ................... : ................................. .           15\nB - Stegketten aus Schmiedeeisen oder Stahl, mit einer Gliedstärke von 15 mm\noder mehr ..................................................... .              18\nC - andere Ketten jeder Größe:\n1 - aus Draht ................................................... .            18\n2 - andere ..................................................... •             18\nD - Teile und Zubehör (z.B. Glieder, Bolzen, Rohre, Haken, Karabinerhaken\nund T-Stücke) .................................................. .             18\n7338    Schiffsanker und Draggen, aus Eisen oder Stahl ......................... .          18\n73 39   Hufbeschläge:\nA - Hufeisen und Klaueneisen ........................................ .            20\nB - Hufstollen und Hufgriffe· ......................................... .          15\n7340    Stifte, Nägel, Krampen, Ringnägel, Haken und Reißnägel, aus Eisen oder Stahl:\nA - aus Eisendraht oder Stahldraht, nicht geschmiedet ................... .        20\nB - Krampen, geschmiedet oder gestanzt ............................... .           20\nC - Hufnägel ....................................................... .             20\nD - Ziernägel und Schmucknägel ...................................... .            20\nE- andere ............................................... • • • • • • • • · ·      20\n73 41   Bolzen, Nieten, Splinte, Keile, Muttern und ähnliche Erzeugnisse der Schrauben-\nund Nietenindustrie, aus Eisen oder Stahl, alle diese ohne Gewinde; Unterleg-\nscheiben aus Eisen oder Stahl, auch geschlitzt, einschließlich der Federring-\nscheiben .......................................................... ,               20\n73 42   Schrauben, Ringschrauben, Hakenschrauben, Muttern, Schraubbolzen, Schwel-\nl,enschrauben und ähnliche Erzeugnisse der Schrauben- und Nietenindustrie, aus\nEisen oder Stahl, alle diese mit Gewinde ................................ .         25\n7343    Nähnadeln, Stopfnadeln, Stricknadeln, Häkelnadeln, Locher, Ahlen, Durch-\nziehnadeln und ähnliche Erzeugnisse für Näh-, Stick-, Filet- und andere\nHandarbeiten, aus Eisen oder Stahl, mit einer Länge:\nA - von mehr als 5 cm ............................................... .            12\nB - von 5 cm oder weniger ........................................... .            15\n7344    Stecknadeln, Haarnadeln und ähnliche Erzeugnisse, ausgenommen Schmuck-\nnadeln, auch Lockenwickel, aus Eisen oder Stahl, auch in Verbindung mit\nanderen Stoffen:\nA- Stecknadeln und Sicherheitsnadeln ..•..............................             20\nB - ~aarnadeln, Lockennadeln, Lockenwickel und ähnliche Erzeugnisse, auch\nubersponnen ................................................... .              20\n37","672                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                                                      0\n/ 0 des\nWertes\n73 45  Federn aus Eisen oder Stahl, anderweit. weder genannt noch inbegriffen:\nA - Blattfedern, auch einzelne Federblätter:\n1 - für Kraftfahrzeuge:\na - mit einem Stückgewicht der fertig montierten Feder von 20 kg oder\nmehr ......................................•.•............                                                         18\nb - andere:\n1 - einzelne Federblätter .................................... .                                                   22\n2 - andere ...................................•.............                                                       22\n2 - andere:\na - mit einem Stückgewicht der fertig montierten Feder von 20 kg oder\nmehr .................................................... .                                                        18\nb - andere:\n1 - einzelne Federblätter ................ : ................... .                                                 22\n2 - andere ................................................ .                                                      22\nB - Blattspiralfedern ............................................... .                                                          20\nC - Spiralflachfedern aus Flachdraht:\n1 - mit einer Breite von 5 mm oder mehr und einer Stärke von weniger\nals 0,7 mrn .................................................. .                                                       22\n2 - mit einer Breite von weniger als 5 mm und einer Stärke von weniger\na1s o,:3 mm .................................................. .                                                       22\n3 - andere ..................................................... .                                                          22\nD - andere Federn:\n1 - aus l)raht ................................................... .                                                       22\n2 - andere ..................................................... .                                                          22\n73 46  Zimmeröfen~ Heizapparate, Herde, Kocher· und ähnliche vVaren, Teile davon,\naus Ei«;cn oder Stahl, nicht elektrisch:\nA- für Feuerung mit festen Brennstoffen (z.B. Kohle oder Holz) .......... .                                                      15\nB - fii r andere Feuerung; kombinierte Geräte für Feuerung verschiedener Art                                                     15\nC -1'eile .......................................................... .                                                           15\n73 47  Heizkessel und Heizkörper für Zentralheizungen, Teile davon, aus Eisen oder\nStahl, nicht elektrisch:\nA - Heizkessel für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe, auch für Warm-\nluftheizanlagen ................................................. .                                                         10\nB - Heizkörper:\n1 - aus Gußeisen ................................................ .                                                        10\n2 - aus Schmiedeeisen oder Stah 1 .................................. .                                                     10\n7348   Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel und hygienische Geräte, Teile davon,\naus Eisen oder Stahl, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - aus Gußeisen:\n1 - Waren für sanitäre oder hygienische Zwecke:\na - emailliert . . . . . . . . . . . : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       15\nb - andere ................................................... .                                                       15\n2 - andere Waren:\na - emailliert ........................................•........                                                       15\nb - andere ................................................... .                                                       15\nB- aus Blechen oder Bändern, aus Schmiedeeisen oder Stahl:\n1- aus nichtrostendem Stahl .............................••...•••..                                                        15\n2 - andere:\na - weder poliert noch üb~rzogen ................................ .                                                    15\nb - poliert oder überzogen:\n1 - emailliert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •.          15\n2 - andere ........ ·................................... ,..... .                                                  15","Nr. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                                              673\nZollsatz\nTarifnr.                                     Bezeichnung der Waren                                                                        ¾ des\nWertes\n(73 48) C - aus Draht, Drahtgeflechten oder Drahtgeweben, aus Schmiedeeisen oder\nStahl ...................................... , ................... .                                                          15\nD- andere:\n1 - weder poliert noch überzogen .................................. .                                                         15\n2 - poliert oder überzogen ..... , ............ , ..................... .                                                     15\n7349    Eisenwolle und Stahlwolle; Schwämm~, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche\nWaren zum Scheuern, Polieren oder dergldchen, aus Eisen oder Stahl .....                                                           10\n73 50   Andere Waren aus Eisen oder Stahl, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - aus Gußeisen:\n1 - roh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , , ·• • • •      8\n2 - bearbeitet ....................................... , .. , , , , , • • • • •                                                 8\nB - aus Blech, Bändern oder Rohren, aus Schmiedeeisen oder Stahl:\n1 - weder poliert noch überzogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...... .                              15\n2 - poliert oder überzogen:\na - emailliert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... ; . . . . . . . . . . . . ...... .                 15\nb - andere ....... , ........................................... .                                                         15\nC - aus Draht, Drahtgeflechten oder Drahtgeweben, aus Schmiedeeisen oder\nStahl .......................................................... .                                                             15\nD - andere:\n1 - roh:\n2- - aus schmiedbarem Guß ..................................... .                                                          8\nb - andere:\n1 - Schmiedestücke mit einem Stückgewicht:\na - von 250 kg oder weniger ............................... .                                                    20\nb - von mehr als 250 kg ................................... .                                                    15\n2 - andere ................................................ .                                                        15\n2 - bearbeitet:\na:.. aus schmiedbarem Guß ..................................... .                                                          8\nb - andere:\n1 - Schmiedestücke mit einem Stückgewicht:\na - von 250 kg oder weniger ............................... .                                                    20\nb - von mehr als 250 kg ................................... ;                                                    15\n2 - andere ................................................ .                                                        15\nKapitel 74\nKupfer und Kupferlegiemngen\n74 01   Kupfermatte ....................................................... .                                                             frei\n7402    Rohkupfer u,nd Kupferabfälle:\nA- Kupfer zum Raffinieren (z.B. Schwarzkupfer und Zementkupfer); raffiniertes\nKupfer (z.B. Blöcke, Ingots, Platten, Drahtbarren - wirebars - , Anoden-\nkupfer und Kathodenkupfer, a~ch Körner [Granalien] und grobes Pulver).\n1 - Kupfer 'zum Raffinieren ....................................... .                                                        frei\n2 - raffiniertes Kupfer ........................................... .                                                            5\nB·- Drehspäne, Feilstaub und andere Bearbeitungsabfälle; Schrott .......... .                                                    frei\n7403    Kupfervorlegierungen ............................................... .                                                            frei\nAnmerkungen.\n1. Kupfervorlegierungen sind Zusatzlegierungen mit beliebigem Kupferanteil, die weder ge-\nschmiedet noch gewalzt werden können.\n2. Verbindunge~ von Kupfer und Phosphor mit mehr als 8 °/o Phosphor (Kupferphosphide)\nunterliegen der Zollbehandlung nach Nr. 28 92.                                                   ·","674                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                          Bezeichnung der Waren                                            ·% des\nWertes\n74 04   Stangen, Profile und Drähte, aus Kupfer, massiv:\nA - wt~der· poli•Jrt noch überzogen:\n1 - mit. 10 °/o oder mehr Zink legiert (Messing):\na - ,'-11:tngcn und Profile ........................................ .                           10\nb - l)rühtc ................................................... .                                10\n2 - an(l<~rc:\na - ~1angcu und Profile ........................................ .                              10\nb - 1) räh te . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........................ .     10\nB - poliert oder überzogen:\n1 - wrgoldct Olkr versilbert ....................................... .                                  10\n2 - andert\\ ...................................................... .                                    10\nAnm 1: 1· 1,  11 n p: P n.\n1. Stan:~1:11 uni! l'roli 11, sind !.!:f'wa hte oder gezogene Erzeugnisse von beliebiger Form des Quer-\nsdrnitts, ,l<-.sscn griil,lt1) ;\\ lrnii•ssung mehr als G mm betriigt. Flache Erzeugnisse gelten als\nSLrngi·n odn Pl'l)filH nur, w011n aui3ürdern die Stärke mehr als 1 /10 der Breite beträgt.\n2. 1h·ii htc sind gewalzte od1~r gezogene Erzeugnisse von beliebiger Form des Querschnitts.\nd1:ss1:n gri'd,1t c :\\ b11H~ss1mg G rnm oder weniger hetriigt.\n74 05   Tafrln, Bleche, Ronden, Segmente, Platten, Bänder und Streifen, aus Kupfer,\nauch aufgnollt, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - w,.~dt' r pol icr1 noch iibcrzogen:\n1 - rni t 10 °/o oder nwhr Zink legiert (Messing):\na - quadrntisch oder rechteckig:\n1 - mit glatter Oberfläche, nicht gelocht ........................ .                      10\n2 - g'l'Wt>llt, gebogen, gefurcht, geriffelt, mit gewalzten oder ge-\ns1anztcn lVlu:-;tern oder gelocht ............................. .                   10\nb - von anderer l:\\H·n1 ......................................... .                              10\n2 - andere:\na - quadratisch ockr rechteckig:\n1 - mit glatter Oberfläche, nicht gelocht ........................ .                       10\n2 - gewellt, gebogen, gefurcht, geriffelt, mit gewalzten oder ge-\nstanzten Mustern oder gelocht ............................ .                         10\nb - von anderer Form ......................................... .                                  10\nB - poliert oder überzogen:\n1 - vergoldet oder versilbert ....................................... .                                  10\n2 - andere ...................................................... .                                      10\nAnmerkung.\nUnter Nr. 74 05 fallen - mit Ausnahme des Blattmetalls (Nr. 74 06) - flache Erzeugnisse.\nderen größte Abmessung im Querschnitt mehr als 6 mm und deren Stärke nicht mehr als 1/io\nder Breite beträgt.\n74 06  Blattmetall (Folien) aus Kupfer, auch geprägt, zugeschnitten, gelocht, über-\nzogen oder bedruckt:\nA- ohne Unterlage, mit einer Stärke:\n1 - von 0,05 min oder weniger ..................................... .                                   10\n2 - von mehr als 0,05 bis 0,25 mm ................................. .                                   10\nB - auf Papier, Pappe, Kunststoffen oder ~hnlichen Unterlagen befestigt, mit\neiner Stärke (ohne Unterlage) :                                           .\n1 - von 0,05 mm oder weniger ..................................... .                                    15\n2 - von mehr als 0,05 bis 0,25 mm .......... , ...................... .                                 15\n74 07  Kupfer, fein gepulvert .............................................. .                                       20\n74:08  Rohre und Hohlstangen, aus Kupfer:\nA- Hohlstangen mit kreisrundem Querschnitt, einem äußeren Durchmesser von\nmehr als 16 mm und einem inneren Durchmesser von 8 mm oder weniger\n(Rundkupfer für Stehbolzen) ..................................... .                                     12","Nr. 42 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                     675\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                               ¼ des\nWertes\n(7408)   B- andere:\n1 - mit einheitlichem Querschnitt, nicht besonders geformt:\na - weder poliert noch überzogen :\n1 - mit 10 0/o oder mehr Zink legiert (Messing) ..................                   .      12\n2 - andere ................................................                          .      12\nb - poliert oder überzogen:\n1 - vergoldet oder versilbert .................................                      .      12\n2 - andere .......................................... _......                        .      12\n2 - mit anderem Querschnitt oder besonders geformt ...................                       .      12\nAnmerkung.\nBesonders geformte Rohre sind gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre mit Innengewinden\noder Außengewinden, gelochte, eingezogene, konische Rohre und Rohre mit angesetzten\nFlanschen oder dergleichen.\n7409    Rohrformstücke, Rohrverbindungsstücke und Rohrverschlußstücke ( z. B. Knie-\nstücke, Nippel, Muffen, Flanschen, Stopfen und Kappen), aus Kupfer ....... .                             12\n7410    Behälter aller Art (z.B. Sammelbehälter, Fässer und Bottiche), aus Kupfer, mit\neinem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetech-\nnische Einricl1tung ..........................• ........................ .                               12\n7411    Kabel, Seile, Litzen und ähnliche Waren, auch geflochten, aus Kupferdraht~\nauch in Verbindung mit Eisendraht oder Stahldraht, auch mit einer Seele aus\nanderen Stoffen, ausgenommen isolierte Drahterzeugnisse für die Elektro-\ntechnik ............................................................ .                                   12\n7412    Gewebe und Geflechte, aus Kupferdraht:\nA- Gewebe:\n1 - Metalltücher für Maschinen, endlos ............................. .                                5\n2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............ -. ................ • • • • • • •       5\nB - Geflechte ...................................................... .                                  15\n7413    Streckblech aus Kupfer ( durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches oder\nBandes hergestelltes gitterartiges Erzeugnis) ............................ .                             10\n7414    Ketten jeder Größe (ausgenommen Schmuckketten), Teile davon und Zubehör,\naus Kupfer ........................................................ .                                     15\n7415    Stifte, Nägel, Krampen, Haken und Reißnägel, ganz oder teilweise aus Kupfer                              15\n7416    Bolzen, Nieten, Splinte, Keile, Muttern und andeve Erzeugnisse der Schrauben-\nund Nietenindustrie, aus Kupfer, alle di,ese ohne Gewinde; Unterlegscheiben\naus Kµpf,er ....................................................... .                                    15\n7417    Schrauben, Ringschrauben, Hakenschrauben, Muttern, Schraubbolzen und an-\ndere ~rzeugnisse der Schrauben- und Nietenindustrie, aus Kupfer, alle diese\nmit Gewinde: ·\nA ~ mit Holzschraubengewinde ....................................... .                                   20\nB - andere ........................................................ .                                    15\n7418     Federn aus Kupfer, anderweit weder genannt noch inbegriffen ........... .                                15\n7419     Kocher und andere Heizapparate für den Haushalt ( ausgenommen Badeöfen und\nBoiler), nicht elektrisch, Teile davon, aus Kupfer ........................ .                            15\n74 20    Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel und hygienische Geräte, Teile davon~\naus Kupfer, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - weder poliert noch überzogen ..................................... .                                 15\nB - poliert oder überzogen ........................................... .                                 15\n38","676                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                              °1o des\nWertes\n74 21  Geschmiedete Platten für Feuerungen ( sogenannte Feuerbuchste:Je), aus Kupfer                           15\n74 22  Waren aus Kupfer, anlerweit weder genannt noch inbegriffen:\nA- roh ........................................................ , ..                                    15\nB - bearbeitet:\n1 - vergoldet oder versilbert ........... : ........................... .                          15\n2 - andere .................................................... , . •                              15\nKapitel 75\nNickel und Nickellegierungen\nAllgemeine Anmerkung.\nNichtlegiertes Nickel ist Nickel mit einem Anteil an anderen Stoffen von weniger als 1 0/o.\n75 01  Nickelmatte und Nickelspeisc ............... , .......................... .                           frei\n75 02  Rohnickel und Nickelabfälle:\nA - Rohnickel (z.B. Blöcke, Kathodennickel, Rondelle, Würfel, Kugeln,\nKörner [Granalien] und grobes Pulver):\n1 - nicht legiert ................................................. .                           frei\n2 - legiert ..................................................... .                                 8\nB - Drehspäne, Feilstaub und andere Bearbeitungsabfälle; Schrott ........ .                           frei\n75 03  Stangen, Profile und Drähte, aus Nickel, massiv:\nA - aus nichtlcgiertem Nickel oder aus nur mit Mangan legiertem Nickel:\n1 - weder vergoldet noch versilbert:\na - Stangen und Profile ........................................ .                           10\nb - Drähte .................................................. .                              10\n2 - vergoldet oder versilbert ............ , .......................... .                          10\nB - aus anderen Nickellegierungen mit einem Anteil an Nickel von mehr als\n100/o bis 500/o:\n1 - weder vergoldet noch versilbert:\na - Stangen und Profile ........................................ .                           18\nb - Drähte .................................................. .                              18\n2 - vergoldet oder versilbert ......... , , , , , ..... , . , .. , , , , , , , , , , , , ... ,     18\nC - aus anderen Nickellegierungen mit einem Anteil an Nickel von mehr als 50 °/o:\n1 - aus Chromnickel, ohne Eisen oder mit einem Anteil an Eisen von weniger\nals 10 0/o:\na - Stangen und Profile ........................................ .                           18\nb - Drähte .................................................. .                              18\n2 - andere:\na - weder vergoldet noch versilbert:\n1 - Stangen und Profile ...................................... .                        18\n2 - Drähte ................................................ .                            18\nb - vergoldet oder versilbert .............. : ..................... .                       18\nA n m e r k u n gen.\nl. Stangen und Profile sind gewalzte oder gezogene Erzeugnisse von beliebiger Form des\nQuer·schnitts, dessen größte Abmessung mehr als 6 mm beträgt. Flache Erzeugnisse gelten\nals Stangen oder Profile nur, wenn außerdem die Stärke mehr als 1/io der Breite beträgt.\n2. Drähte sind gewalzte oder gezogene Erzeugnisse von beliebiger · Form des Querschnitts,\ndessen größte Abmessung 6 mm oder weniger beträgt.\n75 04  Tafeln, Bleche, Platten, Bänder, Ronden und Streifen, aus Nickel, auch aufge-\nrollt, anderweit '1\\-eder genannt noch inbegriffen:\nA - aus nichtlegiertem Nickel oder aus nur mit Mangan legiertem Nickel:\n1 - mit roher Oberfläche, quadratisch oder rechteckig .................. .                        12\n2 - andere ...................................................... .                                12","Nr. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951\nZollsatz\nTarifnr.                               Bezeichnung der Waren                                        °lo des\nWertes\n(75 04)\nB - aus anderen Nickellegierungen mit einem Anteil an Nickel von mehr als\n10°/o bis 500/o:                                                          ·\n1 - mit roher Oberfläche, quadratisch oder rechteckig .................. .               18\n2 - andere .......................................... ,. ........... .                   18\nC - aus anderen N ickellegierungen mit einem An teil an Nickel von mehr als 50 °/o:\n1 - aus Chromnickel, ohne Eisen oder mit einem Anteil an Eisen von weniger\nals 10 0/o:\na - mit roher Oberfläche, quadratisch oder rechteckig ................ .             18\nb - andere ................................................... .                     18\n2 - andere Legierungen:\na - mit roher Oberfläche, quadratisch oder rechteckig .............. .                18\nb - andere ..................... , ............................. .                    18\nAnmerkung.\nUnter Nr. 75 04 fallen - mit Ausnahme des Blattmetalls (Nr. 75 05) - flache Erzeugnisse,\ndcn!n größte Abmessung im Querschnitt mehr als 6 mm und deren Stärke nicht mehr als 1/io\nder Breite beträgt.\n75 05   Blattmetall (Folien) aus Nickel, auch geprägt, zugeschnitten, gelocht, über-\nzogen oder bedruckt, auch auf Papier, Pappe, Kunststoffen oder ähnlichen\nUnterlagen befestigt, mit einer Stärke (ohne Unterlage):\nA - von 0,05 rnm oder weniger ..... , .................................. .                     10\nB - von mehr als 0,05 bis 0,15 mm .................................... .                       10\n75 06   Rohve und Hohlstangen, aus Nickel:\nA - mit einheitlichem Querschnitt, nicht besonders geformt:\n1 - weder poliert noch überzogen, mit einem Gewicht je Meter:\na - von mehr als 250 g .........................................                .     12\nb - von 2 50 g oder weniger ...... ; . . . . . . . .......................      .     12\n2 - poliert oder überzogen, mit einem Gewicht je Meter:\na - von 1nehr als ~50 g .........................................               .     12\nb - von 250 g oder weniger .....................................                .     12\nB - mit anderem Querschnitt oder besonders geformt .....................                 .     12\nAnmerkung.\nBesonders geformte Rohre sind gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre mit Innerlgewinden\noder Außengewinden, gelochte, eingezogene, konische Rohre und Rohre mit angesetzten\nFlanschen oder dergleichen.\n75 07   Rohrformstücke, Rohrverbindungsstücke und Rohrverschlußstücke ( z. B. Knie-\nstücke, Nippel, Muffen, Flanschen, Stopfen und Kappen), aus Nickel ........ .                  12\n75 08   Anoden zum Vernickeln:\nA - gegossen oder gewalzt, weder entzundert noch entgratet, poliert, ziseliert\nnoch in anderer Weise bearbeitet .................................. .                     12\nB - andere (entzundert, gelocht, mit Gewinde versehen oder in an~erer \\V eise\nbearbeitet) ..................................................... .                       12\n75 09   Behälter aller Art (z.B. Sammelbehälter, Fässer und Bottiche), aus Nickel, mit\neinem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärme-\ntechnische Einrichtung ............................................... .                       15\n7510    Waren aus Nickel, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Gewebe und Geflechte, aus Nickeldraht ............................. .                     12\nB - Streckblech ( durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches oJer Bandes\nhergestelltes gitterartiges Erzeugnis) ............................... .                  15\nC - Stifte, Nägel, Krampen, Haken und dergleichen; ErzeugnisE;e der Schrauben-\nund Nietenindustrie, auch mit Gewinde ............................ .                      12\nD - Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel und hygienische Geräte, Teile\ndavon ......................................................... .                         12\nE - andere Waren:\n1 - roh ........................................................ .                        12\n2 - bearbeite.t ........................... .- .............. , ........ .                12","678                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\n'-Carifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                           °lo des\nWertes\nKapitel 76\nAluminium und Aluminiumlegierungen\nAI1gemeine Anmerkung.\nNichtlegiertes Aluminium ist Aluminium mit einem Anteil an anderen Stoffen von weniger\nals 10/o.\n76 01    Aluminium, roh, und Aluminiumabfälle:\nA - Aluminium, roh (z.B. Blöcke, Ingots, Knüppel, Platten, Drahtbarren;\nKörner [Granalien] und grobes Pulver):\n1 - nicht legiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................. .      12\n2 - legiert ............................ ; ......................... .                         12\nB - Drehspäne, Feilstaub und andere Bearbeitungsabfälle~ Schrott:\n1 - Bearbeitungsabfälle: ·\na - Drehspäne und Feilstaub ................................... .                       frei\nb - andere (z.B. Abschnitte und Teile von Tafeln, Blechen, Platten,\nBändern, Ronden, Stangen, Profilen, Rohren oder Draht) ........ .                     12\n2 - Schrott ..................................................... .                          frei\n76 02    Stangen, Profile und Drähte, aus Aluminium, massiv:\nA - nur gewalzt, gestreckt oder warm oder kalt gezogen:\n1 - aus nichtlegiertem Aluminium .................................. ,                         18\n2 - aus Aluminiumlegierungen ..................................... .                           18\nB - andere ........................................................ .                               18\nAnmerkungen.\n1. Stangen und Profile sind gewalzte oder gezogene Erzeugnisse von beliebiger Form des\nQuerschnitts, dessen größte Abmessung mehr als 6 mm beträgt. Flache Erzeugnisse gelten\nals Stangen oder Profile nur, wenn außerdem die Stärke mehr als 1 /io der Breite beträgt.\n2. Drähte sind gewalzte oder gezogene Erzeugnisse von beliebiger Form des Querschnitts,\ndessen größte Abmessung 6 mm oder weniger beträgt.\n76 03    Tafeln, Bleche, Platten, Bänder, Ronden, Butzen und Streifen, aus Aluminium,\nauch aufgerollt, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - weder poliert noch überzogen:\n1 - quadratisch oder rechteckig:\na - mit glatter Oberfläche, nicht gelocht .......................... .                   18\nb - gewellt, gebogen, gefurcht, geriffelt, mit gewalzten oder gestanzten\nMustern oder gelocht ....................................... .                       18\n2 - von anderer Form ............................................ .                            18\nB - poliert oder überzogen ........................................... .                            18\nAnmerkung.\nUnter Nr. 76 03 fallen - mit Ausnahme des Blattmetalls (Nr. 76 04) - flache Erzeugnisse,\nderen größte Abmessung im Querschnitt mehr als 6 mm und deren Stärke nicht mehr als 1/to\nder Breite beträgt.\n76 04     Blattmetall (Folien) aus Aluminium, auch geprägt, zugeschnitten, gelocht, über-\nzogen oder bedruckt, mit einer Stärke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder\nweniger:\nA - ohne Unterlage:\ni\" - weder oxydiert noch überzogen, mit einer Stärke:\na - von 0,05 mm oder weniger .................................. .                        15\nb - von mehr als 0,05 bis 0,10 mm .............................. .                       15\nc - von mehr als 0,10 bis 0,15 mm ............................... .                      15\n2 - oxydiert oder ü herzogen ....................................... .                         15\nB - auf Papier, Pappe, Kunststoffen oder ähnlichen Unterlagen befestigt ... , ..                    15\n76 05     Aluminium, fein gepulvert, und Aluminiumflitter ........... ·............. .                        18","Nr. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September l9f>l                            679\nZollsatz\nTarifnr.                               Bezeichnung der Waren                                         ¼ des\nWertes\n76 06   Rohre und Hohlstangen, aus Aluminium:\nA - mit einheitlichem Querschnitt, nicht besonders geformt:\n1 - weder poliert noch überzogen ................................... .                    18\n2 - poliert oder ü herzogen ........................................ .                    18\nB - mit anderem Querschnitt oder besonders geformt ...................... .                   18\nAnmerkung.\nBesonders geformte Rohre sind gebogene Rohre, Srhlangenrohre, Rohre mit Innengewinden\noder Außengewinden, gelochte, eingezogene, konische Rohre und Rohre mit angesetzten\nFlanschen oder dergleichen.\n76 07   H.ohrformstücke, Rohrverbindungsstücke und Rohrverschlußstücke ( z. B. Knie-\nstücke, Nippel, Muffen, Flanschen, Stopfen und Kappen), aus Aluminium ....                     18\n76 08   Behälter aller Art (z.B. Sammelbehälter, Fässer und Bottiche), aus Aluminium,\nmit einem Fassungsvermögen von mehr als 500 l, ohne mechanische oder wärme-\ntechnische Einrichtung .............................................. .                        18\n7609    Transportbehälter und ähnliche Waren, aus Aluminium, mit einem Fassungs-\nvermögen von mehr als 50 bis 500 l, anderweit weder genannt noch inbegriffen                   20\n7610    Kannen, Büchsen, Dosen und andere Behälter für Transportzwecke oder für\nVerpackungszwecke, aus Aluminium, anderweit weder genannt noch inbe-\ngriffen, mit einem Fassungsvermögen:\nA - von mehr als 5 bis 50 l .... _.........._... ; ........................ .                  20\nB - von 5 l oder weniger ............................................. .                      20\n7611    Druckbehälter für v,erdichtete oder verflüssigte Gase, aus Aluminium, auch mit\nangeschweißten Böden .............................................. .                          18\n7612    Kabel, Seile, Litzen und ähnliche Waren, auch geflochten, aus Aluminiumdraht~\nauch in Verbindung mit Draht aus anderen unedlen Metallen, auch mit einer\nSeele aus anderen Stoffen, ausgenommen isolierte Drahterzeugnisse für die\nElektrotechnik ..................................................... .                         15\n7613    Gewebe und Geflechte, aus Aluminiumdraht .... , ....... , , , , ............ , .               15\n7614    Streck~lech aus Aluminium ( durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches oder\nBandes hergestelltes gitterartiges Erzeugnis) , , , .... , .. , ... , .. , .. , , .. , ....    18\n7615    Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel und hygienische Geräte, Teile davon,\naus Aluminium ..................................................... .                          20\n7616    Waren aus Aluminium, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Stifte, Nägel, Krampen, Haken und ähnliche Waren ................. .                      15\nB - Erzeugnisse der Schrauben- und Nietenindustrie, auch mit Gewinde; Unter-\nlegscheiben ................. , .................................. .                      15\nC - Tuben (nicht starr) zur Verpackung von Farben oder anderen Erzeug-\nnissen, auch mit Verschlüssen aus anderen Stoffen als Aluminium ..... .                   15\nD - andere ........................................................ .                          15\nKapitel 77\nMagnesium, Beryllium und Legierungen davon\n77 01   Magnesium, roh, und Magnesiumabfälle:\nA-1\\!Iagqesium, roh (z.B. Ingots, Knüppel, Platten und Brote) , ... , ........ .              40\nB - Drehspäne, nicht nach Größe sortiert, Feilstaub und andere Bearbeitungs-\nabfälle; Schrott .................... , ........................... .                     40\n39","680                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nT•trifnr.                                     Bezeichnung der Waren                                           °lo des\nWertes\n77 02   Stangen, Profile, Drähte, Bleche, Tafeln, Bänder, Streifen, aus Magnesium, auch\naufgerollt; Rohre, Pulver, Flitter, aus Magnesium; Drehspäne, nach Größe sor-\ntiert, aus Magnesium:\nA- Rohre ......................................................... .                                   40\nB - andere ................... ,- .............................. , ... , • •                            40\n77 03   Waren aus Magnesium, anderweit weder genannt noch inbegriffen ...... ~ ... .                            40\n7704    Beryllium (Glucinium) .............................................. .                                frei\nKapitel 78\nBlei und Bleilegierungen\n78 01   Blei, roh, und Bleiabfälle:\nA - Blei, roh (z.B. Klumpen, Blöcke, Ingots, Mulden und Platten):\n1 - mit einem Anteil an Silber von 0,025 0/o oder mehr (silberhaltiges Blei) ..                    5\n2 - antlcrcs ..................................................... .                                5\nB - Thchspänc, Feilstaub und andere Bearbeitungsabfälle; Schrott .......... .                        frei\n78 02   Stangen, Profile und Drähte~ aus Blei, massiv ............................ .                            10\nAnmerkungen.\nl. :-,tangen 11nd Profile sind gewalzte oder gezogene Erzeugnisse von beliebiger Form des Quf'r--\nsclmitts, fkssen größte Abm<~ssung mehr als Gmm betriigt. Flache Erzeugnisse gelten ;.ls\nSt:rngc~n o<for P!'Ofile nur, wenn nul.~erdem die Stii1·ke mehr nls 1 /10 der Breite beträgt.\n2. Driihtc sind gewalzte oder gezogene Erzeugnisse -von beliebiger Form des Querschnitts,\ndessen größte Abmessung ß mm oder weniger betriigt.\n78 03   Tafeln, Platten, Bleche, Biinder und Streifen, aus Blei, auch aufgerollt, ander-\nweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - quadratisch oder rechteckig:\n1 - weder gelocht noch ii he r:::12,·en .... , ............................. .                    10\n2 - gelocht oder übei-zo;~en ........................................•                            10\nB - von anderer Form ............................................... .                                 10\nAnmerkung.\nUntn Nr. 78 03 fallen -        mit Ausnahme des Dlattllletalls (Nr. 780-1) - flache Erzeugnisse,\ndn<·n griißte J\\ bm<~ss11ng im Que1·sclmitt mehr als (j mm und deren Stärke nicht mehr als 1/io\ndn Breite betriigt.\n7804     Blattmetall· (Folien) aus Blei, auch geprägt, zugeschnitten, gelocht, überzogen\noder bedruckt, auch auf Papier, Pappe~ Kunststoffen oder ähnlichen Unterlagen\nbefestigt, mit einem Quadratmetergewicht (ohne Unterlage):\nA - von 600 g oder weniger .......................................... .                                f2\nB - von mehr als 600 bis 1 700 g ..................................... .                               12\n78 05   Rohre und Hohlstangen, aus Blei:\nA - mit einheitlichem Querschnitt, nicht besonders geformt                                             12\nB - mit anderem Querschnitt oder besonders geformt ..................... .                             12\nAnmerkung.\nBesonders geformte Rohre sind gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre mit Innengewinden\noder Außengewinden, gelochte, eingezogene, konische Rohre_ und Rohre mit angesetzten\nFlanschen oder dergleichen.","Nr. 42 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                  681\nZollsatz\nTarifnr.                                    Bezeichnung der Waren                                             °lo des\nWertes\n78 06   Rohrformstücke, R,ohrverbindungsstiicke und R,ohrverschlußstücke ( z. B. Knie-\nstücke, Nippel~ Muffen, J?lanschen, Stopfen und Kappen), aus Blei:\nA - S-förmig gebogene Rohre für Geruchverschlüsse (Siphons) ............. .                             12\nB - andere ............................... ·......................... .                                 12\n78 07   Waren aus Blei, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Bleiwolle ...................................................... .                                  15\nD - Tuben (nicht starr) zur Verpackung von Farben oder anderen Erzeug-\nnissen, auch verzinnt oder mit Zinn plattiert, auch mit Verschlüssen aus\na11deren Stoffen als Blei , ................. , ...................... .                           15\nC - andere . . . . . . . . , ........ , .... , ......... , , . , . . . . , ............... .            lS\nKapitel 79\nZink und Zinklegierungen\n79 01   Zink, roh, und Zinkabfälle:\nA- Zink, roh (z.B. Klumpen, Blöcke, Ingots, Knüppel, Platten, Anodenzink,\nKathodenzink, auch Körner [Granalien]) .......................... .                                  5\nB - Zinkstaub und Zinkpulver . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .......... .    frei\nC - Drehspäne, Feilstaub und andere Bearbeitungsabfälle; Schrott .......... .                          frei\n79 02   Stangen, Profile und Drähte, aus Zink, massiv ........................... .                               10\nAnmerkungen.\n1. StangPn und Profile sind gewalzte oder gezogene Erzeugnisse von beliebiger Form des\nQu<>1·sclrnitts, dessen größte Abmessung mehr als 6 mm betriigt. Flache Erzeugnisse gelten\nals Stangen oder Profile nur, wenn außerdem die Stärke mehr als 1/10 der Breite beträgt.\n2. Drii.hte sind gewalzte oder gezogene Erzeugnisse von beliebiger Form des Querschnitts,\ndessen größte Abmessung 6 mm oder weniger beträgt.\n79 03    Platten, Bleche, Bänder und Streifen, aus Zink, in jeder beliebigt>n Stärke, auch\naufgerollt, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - quadratisch oder rechteckig:\n1 - weder gelocht noch poliert noch überzogen .............. , ........ .                          15\n2 - gelocht, poliert oder überzogen ................................. .                            15\nB - von anderer J?orrn .... , ......... , .... , .... , ...................... .                        15\n/\\ nm er k ung.\nUnter Nr. 79 03 fallen flache Erzeugnisse, deren größte Abmessung im Querschnitt mehr als\n6 mm und deren Stärke nicht mehr als 1/10 der Breite beträgt.\n79 04   Rohre und Hohlstangen, aus Zink:\nA - mit einheitlichem Querschnitt, nicht besonders geformt                                              10\nB - mit anderem Querschnitt oder besonders geformt ...................... .                             10\n/\\ n merk u n g.\nB,~sondcrs geformte Rohre sind gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre mit Innengewinden\noder Außengewinden, gelochte, eingezogene, konische Rohre und Rohre mit angesetzten\nFlanschen oder dergleichen.\n79 05   Rohrformstücke, Rohrverbindungsstücke und Rohrverschlußstücke ( z. B. Knie-\nstücke, Nippel, Muffen, Flanschen, Stopfen und Kappen), aus Zink ..... , .....                           10\n79 06   Waren für Bauzwecke, anderweit weder genannt noch inbegriffen ( z. B. Dach-\nrinnen, Firstbleche, Dachfenster und Geländer), aus Zink ................ .                              15","682                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951 _, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                         °lo des\nWertes\n79 07   Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel und hygienische Geräte, Teile davon,\naus Zink .......................................................... .                             15\n79 08   Waren aus Zink, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Streckblech aus Zink (durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches oder\nBandes hergestelltes gi tterartiges Erzeugnis) .............. ·.... ·...... .              15\nB - Stifte, Nägel, Krampen, Haken und ähnliche \"Waren; Erzeugnisse der\nSchrauben- und Nietenindustrie, auch mit Gewinde .................. .                      15\nC - starre Umschließungen ............................ , .............. .                        15\nD - andere ........................................................ .                              15\nKapitel 80\nZinn und Zinnlegierungen\nAllgemeine Anmerkung.\nNiehtlegiertes Zinn ist Zinn mit einem Anteil an anderen Stoffen von weniger als 20/o.\n80 01   Zinn, roh, und Zinnabfälle:\nA - Zinn, roh (z.B. Klumpen, Blöcke, Ingots, Mulden, Platten, auch Körner\n[Granalien] und grobes Pulver):\n1 - nicht legiert ..... : ........................................... .                   frei\n2 - legiert ...................................................... .                      frei\nB - Drehspäne, Feilstaub und andere Bearbeitungsaqfälle; Schrott                                 frei\n80 02   Stangen, Profile und Drähte, aus Zinn, massiv:\nA - aus nichtlegierten1 Zinn .......................................... .                           6\nB - aus Zinnlegierungen ............................................. .                             6\nA n m e r k u n g e n.\n1. Stangen und Profile sind gewalzte oder gezogene Erzeugnisse von beliebiger Form des\nQuerschnitts, dessen größte Abmessung mehr als 6 mm beträgt. Flache Erzeugnisse gelten\nals Stangen oder Profile nur, wenn außerdem die Stärke mehr als 1/10 der Breite beträgt.\n2. Drähte sind gewalzte oder gezogene Erzeugnisse von beliebiger Form des Querschnitts,\ndessen größte Abmessung 6 mm oder weniger beträgt.\n80 03  Tafeln, Bleche, Platten, Bänder und Streifen, aus Zinn, auch aufgerollt, ander-\nweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - quadratisch oder rechteckig:\n1 - weder gelocht noch poliert noch überzogen:\na - aus nichtlegiertem Zinn ..................................... .                     6\nb - aus Zinnlegierungen ........................................ .                       6\n2 - gelocht, poliert oder überzogen:\na - aus nichtlegiertem Zinn ..................................... .                     6\nb - aus Zinnlegierungen ....................................... .                        6\nB - von anderer Form:\n1 - aus nichtlegiertem Zinn ....................................... .                        6\n2 - aus Zinnlegierungen ....................• \" , ................... .                      6\nAnmerkung.\nUnter Nr. 80 03 fallen - mit Ausnahme des Blattmetalls (Nr. 80 04) - flache Erzeugnisse,\nderen_ größte Abmessung im Querschnitt mehr als 6 mm und deren Stärke nicht mehr als\n1/io der Breite beträgt.","Nr. 42 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                        683\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                                   ¼ des\nWertes\n80 04   Blattmetall (Folien) aus Zinn, auch geprägt, zugeschnitten, gelocht, überzogen\noder bedruckt, auch auf Papier, Pappe, Kunststoffen oder ähnlichen Unterlagen\nbefestigt, mit einem Quadratmetergewicht (ohne Unterlage):\nA - von 150 g oder weniger:\n1 - ohne ·onterlage .............................................. .                                 10\n2 - anderes ..................................................... .                                   10\nB - von mehr als 150 bis 350 g ...................................... .                                   10\nC - von mehr als :-350 g bis 1 kg ........................................ .                              10\n80 05   Zinn, fein gepulvert ................................................. .                                   12\n80 06   Rohre und Hohlstangen, aus Zinn:\nA - mit einheitlichem (.Juerschnitt, nicht besonders geformt ................ .                             8\nB - mit anderem Querschnitt oder besonders geformt .................... .                                   8\nAnmerkung.\nfü\\sonrfo1·s geformte Rohre sind gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre mit Innengewinden\noder Außengewinden, gelochte, eingewgene, konische Rohre und Rohre mit angesetzten\nFlanschen oder dergleichen.\n8007    Rohrformstücke, Rohrverbindungsstücke und Rohrverschlußstücke ( z. B. Knie-\nstücke, Nippel, Muffen, Flanschen, Stopfen und Kappen), aus Zinn ......... .                                 8\n80 08   Waren aus Zinn, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Tuben (nicht starr) zur Verpackung von Farben oder anderen Erzeug-\nnissen, auch mit Verschlüssen aus anderen Stoffen als Zinn ........... .                              15\nB - andere ...................................... : ................. .                                     8\nKapitel 81\nAndere unedle Metalle und Legierungen davon\n8101    ,volfram:\nA - roh; Abfälle:\n1 - grobes Pulver ............................................... .                                    5\n2 - Stücke ...................................................... .                                     5\n3 - Bearbeitungsabfälle; Schrott ............... , ................... .                           frei\nB - Stäbe, gehämmert, gewalzt oder gezogen; Profile; Tiegel; Drähte, deren\ngrößte Querschnittsabmessung 1 mm oder mehr beträgt; Platten, Bleche,\nBänder, Streifen und Blättchen .................................. .                                    15\nC - Fäden und Drähte, deren größte Querschnittsabmessung weniger als 1 mm\nbeträgt ......................................................... .                                   20\nD - Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen ................... .                                  15\n8102    Molybdän:\nA - roh; Abfälle:\n1 - grobes Pulver ............................................... .                                    5\n2 - Stücke ...................................................... .                                    5\n3 - Bearbeitungsabfälle; Schrott ................................... .                              frei\nB - Stäbe, gehämmert, gewalzt oder gezogen; Profile; Tiegel; Drähte, deren\ngrößte Querschnittsabmessung 1 mm oder mehr beträgt; Platten, Bleche,\nBänder, Streifen und Blättchen .................................. .                                    15\nC - Fäden und Drähte, deren größte Querschnittsabmessung weniger als 1 mm\nbeträgt ...................... _. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. ·.... .     20\nD - Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen .................... .                                 15\n40","Bundesgesetzblatt, Jahrgang 195 l, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                Bezeichnung der Waren                                          °lo des\nWertes\n8103    Tantal:\nA - roh; Abfälle:\n1 - grobes Pulver ............................................... .                        frei\n2 - Stücke; Bearbeitungsabfälle; Schrott ....................... ; .... .                  frei\nB - Stäbe, gehämmert, gewalzt oder gezogen; Profile, Drähte, Platten, Bleche,\nBänder und Streifen ............................................ .                         frei\nC-Rohre ......................................................... .                             frei\nD - Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen                                             frei\n8104    Cadmium:\nA - roh; Bearbeitungsabfälle; Schrott ................................. .                       frei\nB - anderes                                                                                     frei\n8105    Kobalt:\nA - Matte; Bearbeitungsabfälle; Schrott ............................... .                       frei\nB-roh:\n1 - nicht legiert ................................................. .                         5\n2 - legiert .........................................•.............                           5\nC - anderes                                                                                       5\n8106    Chrom:\nA - roh; Bearbeitungsabfälle: Schrott ................................. .                       frei\nB - anderes                                                                                     frei\n8107    Mangan:\nA - roh; Bearbeitungsabfälle; Schrott .................................•                        frei\nB - anderes ....................................................... .                           frei\n8108    Vanadium:\nA - roh; Bearbeitnng,:abfälle: Schrott ................................. .                     frei\nB - anderes                                                                                     frei\n8109    Wismut:\nA - roh; Bearbeitungsabfälle; Schi:ott ................................. .                     frei\nB - anderes ................ ·....................................... .                        frei\n8110    Antimon ......................................... ·................. .                          frei\n8111    Andere unedle Metalle, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - 'roh; Bearbeitungsabfälle; Schrott .......................... : ...... .                      5\nB - andere ........................................................ .                             5\nKapitel 82\nWerkzeuge; Messerschmiedewaren und Eßbestecke, aus unedlen Metallen\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Als Werkzeuge und Messerschmiedewaren aus Metall gelten, wenn nichts anderes bestimmt\nist, nur solche, deren arbeitender Teil aus Metall besteht, ohne Rücksicht auf die Men~e\nder mitverarbeiteten anderen Stoffe.\n2. Rohlinge von Werkzeugen, Messerschmiedewaren. Löffeln, Gabeln oder dergleichen sowie\nTeile von Werkzeugen aus unedlen Metallen werden wie fertige Waren verzollt, wenn\nihre Bestimmung erkennbar ist und sie nicht besonders genannt srnd.","Nr. 42 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                              635\nZollsatz\nTarifnr.                                      Bezeichnung der Waren                                      ¼ des\nWertes\n(Kapitel 82, Allgemeine Anmerkungen)\n3. Mehrzweckwcrkzeuge sind in die Tarif stelle des Werkzeuges einzureihen, das dem höchsten\nZollsatz unterliegt.\n4. Waren dieses Kapitels, die in Zusammenstellungen (Sortimenten) - in Etuis, Kästen oder\ndergleichen - eingehen und unter verschiedene Tarifstellen mit Vl:'rschiedenen Zollsätzen\nfallen, sind insgesamt derjenigen Tarifstelle zuzuweisen, die zur Anwendung des höchsten\nZollsatzes führt.\n5. Bei der Tarifierung von Messerschmiedewaren, Löffeln, Gabeln und dergleichen bleiben\nRinge, Schilder und ähnliche kleine Ausstattungen aus Edelmetallen oder Eddmetallplat-\ntierungen außer Betracht.\n6. Werkzeughalter für mechanisches Handwerkzeug gehören in das Kapitel 84.\n82 01    Werkzeuge und Geräte für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder für Erd-\narbeiten, anderweit weder genannt noch inbegri:ffen:\nA- Spaten, Schaufeln, Spitzhauen und Hacken aller Art; Gabeln, Rechen und\nSchabeisen                                                                                   15\nB - .Äxte, Beile, Buschmesser, Häpen, Keile und ähnliche Werkzeuge zum\nSchälen oder Spalten:            •\n1 - Hauer und Plantagenmesser ................................... .                       frei\n2 - andere                                                                                   15\nC - Sensen und· Sicheln, Heumesser und Strohmesser:\n1 - Sensen und Sicheln .......................................... .                         35\n2 - Heumesser und Strohmesser ................................... .                         15\nD - andere ........................................................ .                             15\n82 02    Werkzeuge, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ambosse und Schraub-\nstöcke:                                       -\nA- Handsägen aller Art, fertig montiert; Metallgestelle für Handsägen ..... .                    18\nB - Hämmer und Ambosse aller Art:\n1 - Fäustel und Hämnier ......................................... .                         15\n2 - Ambosse                                                                                 20\nC - Kneifzangen und andere Zangen aller Art, auch zum Schneiden; Loch-\neisen und ähnliche vVerkzeuge .................................... .                        18\nD - Blechscheren und andere Scheren zum Schneiden von Metallen ....... , ..                       15\nE - Spannschlüssel für Schrauben, Muttern, Rohre oder dergleichen ........ .                     15\nF - Feilen und Raspeln ............................................. .                            18\nG - Schraubstöcke, Schraubzwingen und ähnliche Spannwerkzeuge ......... .                          15\nH - Bohrwinden, Drillbohrer, Handbohrapparate und Windeisen .......... .                           18\nI - Lötgeräte        ..................................................... .                    25\nK - Glasschneidediamanten, gebrauchsfertig ............................ .                          15\nL - ·Feldschmieden; Schleifapparate für Handbetrieb oder Fußbetrieb ...... .                      18\nM - andere Werkzeuge:\n1 - Werkzeuge mit Schneiden:\na - Beitel, Hobel und Hobeleisen                                                       20\nb - andere                                                                              12\n2 - andere.                                                                                  15","686                                     BundeHgesetzblatt, ,Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                         Bezeichnung der Waren                                                                                               ¾ des\nWertes\n82 03  \\V erkzcugc für Maschinenbetrieb oder Handbetrieb ( zum Ziehen, Bördeln,\nPressen, Stauzen, Reiben, Ausweiten, Gewindeschneiden, Gewindebobren,\nFräsen, Bohren, Räumen, Abziehen, Schneiden, Drehen oder dergleichen), ander-\nweit weder genannt noch inbegriffen, mit einem arbeitenden Teil:\nA. - aus Stahl ................................. , ..................... ·                                                                                    15\nB - aus Diamant oder Preßdiamant ........... , . , .. , , . , .......... , ..... .                                                                            15\nC ·· aus IIarünctaJl (Wolfram-,                                                          Vanadiumkarbide und ähnliche\nMetallkarbidc) ................................................. .                                                                                       15\nD - aus anderen Stoffen                                                                                                                                        15\n82 04  Sägeblätter:\nA ·- Kreii;;sägchläHer, einschließlich der Frässägeblätter:\n1 - mit Einznlzähnen oder Segmenten bestückt, auch Einzelzähne, Segmente\nund Stanunblätter ........... ·... -................. ·... ·.......... .                                                                            15\n2 - andere                                                                                                                                               15\nB - Bandsägeblätter ................................................ .                                                                                         20\nC - andere Sägeblätter, einschließlich der nichtgezahnten Sägeblätter zum\nSteinsägcn:\nl - für Metall-Langsägen ...............•..........................                                                                                     20\n2 - andere    • • • • • • • • 11 • • II • • II II II II II II 11' 11 • 0 II II • I  II e 6 II I II II I 1 ~ II • II II II f f II 1 1 t f II 1 1 II 1\n15\n82 05  Messe1,-und Klingen ffö· Maschinen oder für Handwerkzeuge:\nA - für Mähmaschinen                                                                                                                                          15\nIl - andere:\n1 - Kreismesser ........ ·......................................... .                                                                                   18\n2 - andere ........................................................ .                                                                                    18\n82 06  Hartmetallplättchen, Hartmetallstäbchen ,und ähnliche Formstücke aus Hart-\nmetall, für die Herstellung von Werkzeugen, nicht gefaßt, mit einem Binde-\nmittel, auch mit Zusatz von Metall, hergestellt ......................... .                                                                                    15\n82 07  Bügeleisen, Kaffeemühlen, Fleischhackmaschinen, Kartoffelpressen und ähn-\nliche Haushaltsmaschinen und Haushaltsgeräte, nicht elektrisch, mit einem\nSfückgewicht von 10 kg oder weniger, anderweit weder genannt noch inbe-\ngrif'fe11 .................................... , , • • • • • • • • • · · • · · · · · · · · · ·                                                                 15\n82 08  Messer mit feststehender Kiinge, ausgenommen Messer für Maschinen oder für\nHandwerkzeuge, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Tischnwsser                                                                                                                                                 8\nB- and,':r-e . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  8\n82 09  Taschenmesser und andere Klappmesser ................................ .                                                                                          8\n8210   Messerklingen:\nA - unfertig ................................ , ... , .... , .. , .......... .                                                                                  8\nB - fertig ................................................. , , ...... .                                                                                       8\n82 11  Rasierapparate, Rasicrmessier und Rasierklingen:\nA - Ifasicrapparate:\nl - Rasierapparate, Teile davon, aus unedlen Metallen, ausgenommen\nKlingen .. . . . . . . . . . . . ....................................... ,                                                                          15\n2 - Klingen füi· Jfasierapparate:\na - unfertige, einschließlich der Rohlinge im Band ................. .                                                                              25\nb - fertige ................ , ................................. .                                                                                  25\nB - andere:\n1 - Rasiermesser ................. ; , .. : : ......................... .                                                                                 8\n2 - Klingen für Rasiermesser .... ;- ................................ .                                                                                   8","Nr. 42 -  Tag der Ausgabe: Bonn; den 3. September 1951                 687\nZollsatz\nTarifnr.                              ffezeichnung der Waren                             ¼ des\nWertes\n8212    Scheren und Scherenblätter, anderweit nicht genannt .................... .           8\n82 13   Andere Messerschmiedewaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Baumscheren und andere Scheren mit Federung ...................... ,           10\nB - Scherapp~rate, Teile davon ...................................... .            10\nC - Messerschmiedewaren für die Hand- und Fußpflege oder dergleichen; Zu-\nsammenstellungen solcher Waren, auch mit Nagelfeilen und Pinzetten für\ndie Körperpflege ............................................... .            10\nD - andere Messerschmiedewaren, einschließlich der Fleischhackmesser für\nMetzger und für den Küchengebrauch und der Messerschmiedewaren für\nden Bürobedarf ................................................ .             10\n8214    Löffel, Gabeln und ähnliche Tischgeräte:\nA - ganz aus unedlen Metallen, aus einem Stück:\n1 - weder vergoldet noch versilbert:\na - aus Eisen oder Stahl .......................................     .      8\nb - aus Aluminium ............. ., ................. , ...........   .    15\nc - aus anderen unedlen Metallen ..................... .- .........  .    15\n2 - vergoldet oder versilbert ......................................     .    10\nB - andere:\n1 - ohne Griff ..................................................        .      8\n2 - mit Griff aus unedlen Metallen .......... ,........................  .     15\n3 - mit Griff aus anderen Stoffen ...................................    .     15\n8215    Teile für Messerschmiedewaren, Löffel, Gabeln oder dergleichen, aus unedlen\nMetallen, anderweit weder genannt noch inbegrif(en (z.B. Zwingen und Griffe)        10\nKapitel 83\nVerschiedene Waren aus unedlen Metallen, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen\n83 01   Schlösser (einschließlich der Vorhängeschlösser), Schloßsicherungen, auch\nTeile davon und Schlüssel:                            ·\nA- Schlösser, Schloßsicherungen, vollständig, auch mit den dazugehörigen\nSchlüsseln:                                                  .\n1 - Kraftwagenschlösser ......................... , ............... .          15\n2 - Schlösser für Reisekoffer, Reisekisten oder Täschnerwaren .......... .     15\n3 - andere:\na - Sicherheitsschlösser ....................................... .        15\nb - andere ................................................... .           15\nB - Schlüssel, Teile von Schlössern oq.er von Schloßsicherungen:\n1 - Schlüssel:\na - unfertig ..........· .................... ·................... .      15\n·b - fertig ................................................... .          15\n2 -Teile:\na - aus Eisen oder Stahl ....................................... .        15\nb - aus anderen unedlen Metallen ................................ ·       15\n83 02   Ausrüstungsgegenstände, Beschläge und dergleichen für Möbel, Türen, Fenster,\nFensterläden, Fahrzeuge, Sattlerwaren, Reisekoffer, Reisekisten oder für an-\ndere derartige Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Kleider-\nhaken, Hutständer, Garderobeleisten, Garderobeständer und ähnliche Gegen•\nstände:\nA - automatische Türschließer, auch Teile davon ........................ .         15","688                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                              Bezeichnung der Waren                                  °lo des\nWertes\n(63 02) I3 - andere:\n1 - aus Eisen oder Stah1 ......................................... .             15\n2 -· aus Kupfer ...........................• '. ..................... .           15\n3 - aus anderen unedlen Metallen ..... ·............................. .           15\n83 03   Panzerschränke; Türen und Fächer für Stahlkammern; Sicherheitskasseiten\naus unedlen Metallen ............................................... .                 15\n83 04   Briefordner, Ablegekästen, Karteikästen, Manuskriptständer und ähnliche Ge:\ngenstände für Büroeinrichtungen, aus unedlen Metallen, ausgenommen Möbel               15\n83 05   Ausrüstungsgegenstände für Schnellhefter und Ordner; Büroklammern, Heft-\necken, Karteireiter und andere ähnliche Gegenstände für den Papierwarenu\nhandel, alle diese aus unedlen Metallen ............................... .              15\n83 06   Statuetten, Ziergegenstände für Innenräume, aus unedlen Metallen, anderweit\nweder genannt noch· inbegriffen, auch in Verbindung mit Teilen oder mit\nZubehör aus anderen Stoffen:\nA - weder vergoldet noch versilbert:\n1 - aus Eisen oder Stahl .........................................        .      18\n2 - aus Kupfer ..................................................          .      18\n3 - aus Zink ............... ,. ......................... , .........      .      18\n4 - aus anderen unedlen Metallen ..................................        .      18\nD - vergoldet oder versilbert ........................................         .      18\n83 07   Bcieuchtung·skörper, auch Teile davon, ausgenommen elektrotechnische Teile,\naus unedlen Metallen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, auch in\nVerbindung mit Teilen oder mit Zubehör aus anderen Stoffen:\nA - Brenner für Lampen mit flüssigen Brennstoffen, auch mit Docht; Brenner\nfür Gaslampen, Azetylenlampen oder ähnliche Lampen .............. .              15\nB - Sicherheitslampen für Bergwerke ................................. .               15\nC - Sturmlaternen                                                                     15\nD - andere .......................... , ... , ......................... .              15\n83 08   Schläuche aus unedlen Metallen, auch in Verbindung mit anderen Stoffen:\nA - aus Eisen oder Stahl ............................................ .               15\nB - a!ldere ........................................................ .                15\n83 09   Verschlüsse, Schließen, Schnallen, Schuhhaken, sonstige Verschlußhaken,\nÖsen, Nieten, Splinte und ähnliche Erzeugnisse für Kleider, Handschuhe,\nSchuhe, Zelte, Planen, Sattlerwaren„ Reiseartikel, Täschnerwaren, auch für\njede sonstige Weiterverarbeitung, aus unedlen Metallien, ausgenommen Schmuck-\ngegenstände, Druckknöpfe, Patentknöpfe und Reißverschlüsse:\nA - Nieten und Splinte ............................................. .                 15\nB - andere:\n1 - ganz aus unedlen Metallen, nicht überzogep.:\na - Bügel und Verschlüsse für Dar.1entaschen ..................... .          6\nb - andere .................................................. .              15\n2 - überzogen oder in Verbindung mit Holz, Horn, Bein, Kunststoffen, Hart-\nkautschuk, Leder oder anderen Stoffen:\na - Bügel und Verschlüsse für Damentaschen ..................... .            6\nb - andere .................................................. .              15\n83 10   Perlen und Flitter, aus unedlen Metallen, auch \";ergoldet oder versilbert ..... .      15\n8311    Glocken, Klingeln, Schellen, auch Teile davon, aus unedlen Metallen:\nA - Kirchenglocken und ähnliche Glocken ............................. '..             15\nB - andere ...................... .- ................................. .              15","Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                  689\nZollsatz\nTarifnr.                             Bezeichnung der Wa:ren                             °lo des\nWertes\n8312    Bilderrahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen . ........................ .       15\n8313    Stopfen,.einschließlich der Spunde mit Schraubgewinde, der Abreißkapseln und\nder Gießpfropfen, aus unedlen Metallen, auch in Verbindung mit anderen\nStoffen:\nA - aus Eisen oder Stahl .............................................. .         15\nB- aus Aluminium ..................................-............... .              15\nC - aus anderen unedlen Metallen ..................................... .          15\n.\n8314    Verpackungszubehör aus unedlen Metallen, anderweit weder genannt noch in-\nhegriffen:\nA - Flaschenkapseln                                                                15\nB - Spundbleche, Flaschendrahtverschlüsse, Klammern, Spangen, Schutzecken\nund dergleichen:\n1 - Kronenverschlüsse:\nbis 31.12.1953 ............................................ .          35\nvom 1. 1. 1954 an ........................................... .        25\n2 - andere ...................................................... .           15\n8315    Werbeschilder und ähnliche Schilder; Zahlen, Buchstaben und dergleichen:\nA - aus Eisen oder Stahl ............................................. .          20\nB - aus anderen unedlen Metallen .............· ........................ .         15\n83 16   Draht, Stäbe und Elektroden, zum Schweißen oder Löten, überzogen oder mit\nFlußmitteln gefüllt:\nA - mit Eisen umhüllt oder mit einer Seele aus Eisen ...................... .    25\nB - andere ........................................................ .             15","690                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                          ¼ des\nWertes\nAbschnitt XVI\nMaschinen und Apparate;\nelektrotechnische Waren\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Abschnitt sind:\na) VV,!ichkautschukwaren für technische Zwecke (Kap. 40);\nb) Lcderw:ncn für technische Zwecke (Kap. 42);\nc) Spulen, Hülsen und ähnliche Waren aus Holz, füt' die Textilindustrie (Kap. 44);\nd) Spulen und Hülsen allef' Art aus Papier oder Pappe, für die Textilindustrie; Jacquard-\nkarten (Kap. 48);\ne) Spinnstoff waren für technische Zwecke (Kap. 59);\nf) technische Gegenstände aus Asbest; Bremsbelag, Kupplungsbelag und ähnlicher Rei-\nbungsbelag, Mühlsteine, Schleifsteine und ähnliche Steine (Kap. 68);\ng) Geriite aus keramischen Stoffen, für technische Zwecke (Kap. 69);\nh) Hcizkcssd für Zentralheizungen (Kap. 73); Ketten und Federn aus unedlem Metall\n(Abschnitt XV);\ni) Handbohrapparate, Messer und andere Werkzeuge für Maschinen, Schleifapparate für\nHand- oder Fußbetrieb, handbetriebene Haushaltsgeräte sowie Scherapparate ( Kap. 82);\nk) automatische Türschließer; andere als die in den Nrn. 8515, 8516 und 85 33 genannten\nBeleuchtungskörper (Kap. 83);\n1) Vnl'kehrsmittcl (Absehnitt XVII), einschließlich der Spezialwagen (N rn. 86 06 und\n87 0:3); jedoch bleiben die schienengebundenen Maschinen und Geräte, wie fahrbare\nMotorpumpen, Kompressoren, Leitern, Krane sowie andere fahrbare Hebe- und Lade-\nvonichtungen im Kapitel 84 (vgl. Allgemeine Anmerkung 2 zum Abschnitt XVII);\nm) Katapulte und ähnliche Startvorrichtungen; Bodengeräte für Flugausbildung (Kap. 88);\nn) wissenschaftliche Meß- und Präzisionsinstrumente, Apparate für Heilgymnastik, ortho-\npädische Apparate, Materialprüfmaschinen, Gas- und Flüssigkeitsmesser (Kap. 90);\no) Uhrmacher-waren; mechanische Werke mit Hemmung (Kap. 91);\np) Metronome; mechanische Spieleinrichtungen für Musikinstrumente (Kap. 92) ;\nq) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte (Kap. 97).\n2. Unvollständige Maschinen, denen nur die dazugehörigen Antriebsmaschinen oder em1ge\nuntergeordnete Bestandteile (z.B. Schwungräder, Grundplatten, Lagerschalen, Lager,\nArbeitswerkzeuge, Spann- und Haltevorrichtungen für Werkstücke und vVerkzeuge, Sicher-\nheits- und Bedienungsgeräte und Hähne) fehlen, sind als ganze Maschinen und nicht als Teile\nvon solchen zu behandeln, wenn sie die charakteristischen Merkmale einer Maschine\nbesitzen.\nDies gilt entsprechend für elektrische Apparate, die nicht mit den dazugehörigen Lampen\noder Röhren ausgestattet sind.\nZerlegte Maschinen, auch zerlegte unvollständige Maschinen der im Absatz 1 genannten\nArt, werden wie die entsprechenden zusammengesetzten Maschinen behandelt. Dies gilt\nauch für zerlegte Maschinen, die in Teilsendungen eingehen und unter Beachtung der\nbesonderen Sicherungsmaßnahmen abgefertigt werden.\n3. Rohe und bearbeitete Teile von elektrischen oder anderen Maschinen ( einschließlich der\nU estelle), für die keine bestimmte Tarif stelle vorgesehen ist und die gesondert zur Ab-\nfertigung gestellt werden, sind wie folgt zu behandeln:\na) wenn ihre Bestimmung unzweifelhaft zu erkennen ist, wie die Maschine, für die sie\nbestimmt sind;\nb) sonst wie anderweit nicht genannte oder inbegriffene Teile von elektrischen (Nr. 85 35)\noder von anderen Maschinen (Nr. 84 77).\nGelten diese Teile nach den allgemeinen Regeln als Teile aus unedlen Metallen, so sind\nsie nach der Allgemeinen Anmerkung 4 zum Abschnitt XV zu tarifiere~.\nFür die Unterscheidung zwischen rohen und bearbeiteten Teilen gelten die Bestimmungen\nin den Allgemeinen Anmerkungen 5 und 6 zum Abschnitt XV.\n4. Kombinierte Maschinen und Mehrzweckmaschinen, für die wegen ihrer verschiedenen Ver-\nwendungszwecke mehrere Tarifstellen in Betracht kommen, sind, wenn nichts anderes\nbestimmt ist, der Tarif stelle mit dem höchsten Zollsatz zuzuweisen.\n5. Antriebsmasthinen aller Art, die in fester Verbindung mit Arbeitsmaschinen oder zugleich\nmit diesen zur Abfertigung gestellt werden, sind wie die Maschinen zu verzollen, zu deren\nAntrieb sie erkennbar bestimmt sind. Dies gilt entsprechend für die dazugehörigen Treib-\nriemen.\nDas Gewicht dieser Antriebsmaschinen und T•·eibriemen ist, wenn nichts anderes bestimmt\nist, bei der Ermittlung des Stückgewichts dem Gewicht der Maschine hinzuzurechnen.","Nr. 42 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                              691\nZollsatz\nTarifnr.                                      Bezeichnung der Waren                                         °1o des\nWertes\n(A',schnitt XVI, Allgemoine Anmerkungen)\nG. Teile zur Kraf tiibertragung, Arbeitswerkzeuge, Werkzeughalter und dergleichen werden\nin Mengen, die zum normalen Betrieb einer Maschine erforderlich sind, wie die entsprechen-\nden Maschinen ve1·zollt, wenn sie mit diesen zur Abfertigung gestellt werden. Diese Teile\nsind bei Ermittlung; des Stückgewichts dem Gewicht der Maschine hinzuzurechnen.\nDas gleiche gilt für Werkzeuge und anderes Zubehör zur Montage und Unterhaltung, die\nüblicherweise den Maschinen beigefügt werden.\n7. öl uncl Schmiermittel zum Betrieb einer Maschine werden wie Bestandteile der Maschine\nbehandelt, wenn sie sich bei dieser an der konstruktionsmäßig vorgesehenen Stelle be·finden.\nJ n diesem Fall ist das Gewicht der genannten Betriebsmittel bei der Ermittlung des Stück-\ngewichts dem Gewicht der Maschine hinzuzurechnen.\n01 und Schmiermittel in besonderen Behältnissen sind dagegen stets nach ihrer Beschaf-\nfenheit zu behandeln.\n8. Die vorstehenden Bestimmungen für Maschinen, Maschinenteile und Zubehör gelten in\ngleicher Weise für Apparate und Geräte des Abschnitts XVI, einschließlich ihrer Teile und\nihres Zubehörs.\nKapitel 84\nKessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte\n84 01   Dampferzeuger (Dampfkessel) mit einem Stückgewicht:\nA - von weniger als 10 t ............................................. .                              12\nB - von 10 t oder mehr .............................................. .                               12\n8402    Hilfsapparate und Zubehör von Kesseln, anderweit weder genannt noch inbe-\ngriffen (Vorwärmer, Überhitzer, Kondensatoren, Apparate zur Reinigung oder\nzur Wiedergewinnung von Gasen, und dergleichen) ...................... .                              1~\n84 03    Gasentwickler, Gaserzeuger (Generatoren) und Gasreiniger für Gasentwickler,\nErzeuger von Azetylengas auf feuchtem Wege ........................... ·                               8\n8404     Lokomobilen, beweglich oder ortsfest                                                                  10\n8405     Dampfmaschinen, ohne Kessel:\nA - Kolbendampfmaschinen ......................................... .                                  10\nB- kolbenlose (Dampfturbinen) ...................................... .                                10\n8406     Kolbenverbrennungsmot_oren:\nA- für Fahrräder, Motorräder und Kraftwagen:\n1 - Motoren:\na - ohne Vergaser, Einspritzpumpen oder Luftfilter sowie ohne elek-\ntrische Anlasser und ohne andere elektrische Ausrüstung, außer\nZündkerzen:\n1 - mit einem Stückgewicht von weniger als 75 kg:\nbis 31. 12. 1953 ....................................... .                      30\nvom 1. 1. 1954 an ..................................... .                       25\n2 - mit einem Stückgewicht von 75 kg oder mehr ............... .                      20\nb - andere:\n1 - mit einr,m Stückgewicht von weniger als 75 kg:\nbis 31. 12. 1953 ....................................... .                      30\nvom 1.1.1954 an· ..................................... .                        25\n2 - mit einem Stückgewicht von 75 kg oder mehr                                        20\n2 - Teile von Motoren:\na - für Fahrräder und Motorräder .............................. .                         20\nb - für Kraftwagen, einschließlich Zylinderblöcke mit Kurbelwelle und\nNockenwelle                                                                           20\n42","692                                     Bundesgesetzblatt, ,Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                    Bezeichnung der Waren                                                                               °1o des\nWertes\n(84 0~)\nB - für Luftfahrzeuge:\n1 - Motoren mit einer Nennleistung am Boden:\na - von weniger als 200 PS .................................... .                                                               40\nb - von weniger als 2 200 bis 200 PS ............................ .                                                             40\nc - von 2 200 PS oder mehr ................................... .                                                                40\n2 - Teile                                                                                                                           40\nC - andere:\n1 - Motoren:\na - mit Funkenzündung, mit einem Stückgewicht:\n1 - von weniger als 75 kg:\nbis 31. 12. 1953 ....................................... .                                                        30\nvom 1. 1. 1954 an ...................................... .                                                        25\n2 - von 75 kg oder mehr .................................... .                                                           15\nb - mit Selbstzündung ......................................... .                                                             15\n2 - Teile:\na - Zylinder, Zylinderblöcke und Kolben ......................... .                                                           20\nb - andere .................................................. .                                                               20\nA n m e r k u n g e n.\n1. Als Motoren für Fahrrii.der, Motorräder und Kraft.wagen gelten ohne Rücksicht auf ihre\nendgültige Verwendung folgende Kolbenverbrennungsmotoren mit einem Zylinderinhalt von\n12 l oder weniger:\na) Motoren mit einem für Kraftwagen oder Motorräder geeigneten Wechselgetriebe oder\nmit einer Vorrichtung zur Aufnahme eines solchen;\nb) andere Motoren, deren Gewicht je Liter Hubraum die nachstehend angegebenen Grenzen\nnicht überschreitet, es sei denn, daß die Motoren nach ihrer Größe oder Form offenbar\nnicht in einen Kraftwagen oder in ein Motorrad eingebaut werden können.\nKolbenverbrennungsmotoren mit Funkenzündung:                                                                Gewichtsgrenze\nEinzylindermotoren mit einem Hubraum:                                                                  je Liter Hubra1:1m\nvon weniger als 250 c·cm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 kg\nvon weniger als 500 bis 250 ccm ............................... , . 125 kg\nvon weniger als 750 bis 500 ccm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 kg\nvon 750 ccm: oder mehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 kg\nMehrzylindermotoren mit einem Hubraum:\nvon weniger als 1 000 ccm ....... ·............................... .                                      120 kg\nvon weniger als 2 000 bis 1 000 ccm ............................. .                                       105 kg\nvon weniger als 3 000 bis 2 000 ccm ........................... , ..                                        95 kg\nvon weniger als 4 000 bis 3 000 ccm ...................... , ...... .                                       90 kg\nvon 4 000 ccm oder mehr ....................................... .                                           85 kg\nAndere Motoren mit einem Hubraum:\nvon weniger als 5 000 ccm ........................................ .                                         ll0 kg\nvon weniger als 7 000 bis 5 000 ccm ............................... .                                        100 kg\nvon weniger als 10 000 bis 7 000 ccm .............................. .                                          90 kg\nvon 10 000 ccm oder mehr ......................•..................                                             80 kg\n2. Als Motoren für Luftfahrzeuge gelten:\na) Motoren mit einer Nennleistung am Boden von 200 PS oder weniger, wenn sie zur An-\nbringung einer Luftschraube eingerichtet siild;\nb) alle Motoren mit einer Nennleistung am Boden von mehr als 200 PS und einem Gewicht\nvon nicht mehr als 1 kg je effektiver Pferdestärke.\n84 07   Rückstoßtriebwerke ................................................ .                                                                    40\n8408     Wasserkraftmaschinen:\nA - Maschinen                                                                                                                            10\nB - Teile:\n1 - Regler für Turbinen ............................................ .                                                             10\n2 - andere Teile (z.B. Schaufeln, Leiträder, Laufräder, Schaufelzellen und\nDüsennadeln) ......................................... .                                                                       10","Nr. 42 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                                     693\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                                               °lo des\nWertes\n84 09   Andere Motoren und Kraftmaschinen, anderweit weder genannt noch inbe-\ngriffen:\nA - Gasturbinen ................................................... .                                                   15\nB - Preßluft- und Preßgasmotoren ................................... .                                                   15\nC - andere (z. B .Motoren zum Aufziehen, ohne Hemmung; \"Windkraftmaschinen\nund -apparate) ................................................. .                                                   10\n8410    Straßenwalzen mit mechanischem Antr_ieb .............................. .                                                  10\n8411    Hebewerke fiir Flüssigkeiten ( z. B. Schöpfwerke, Becherwerke und einfache\nBande]evatoren), ausgenommen Pumpen ............................... .                                                     10\n8412    Pumpen und Motorpumpen für Flüssigkeiten, einschließlich nichtmechanischer\nPumpen:\nA - Zapfsäulen (Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser) für Treibstoff und\nSchmiermittel, wie sie in Garagen und Tankstellen verwendet werden .....                                             20\nB - andere Pumpen:\n1 - Motorpumpen und elektrische Pumpen .......................... .                                                   6\n2 - andere . . . .' . . . . . ......................... ,, .......... , ..                                            6\n8413    Luftpumpen, Luft- und Gaskompressoren:\nA - Motorpumpen und Motorkompressoren:\n1 - fahrbar .................................. ' .................. .                                                 n\n2 - ortsfest                                                                                                          ö\nB - andere:\n1 - zum Aufpumpen von Luftschläuchen oder dergleichen:\na - ohne mechanischen Antrieb ................................. .                                                12\nb - mit mechanischem Antrieb .................................. .                                                12\n2 - andere:\na - stoßweise arbeitende Pumpen und Kompressoren ............... .                                               6\nb - Rotations-, Zentrifugal- sowie andere Pumpen und Kompressoren ..                                             6\n8414    Ventilatoren, Gebläse und dergleichen, mit Ausnahme von elektrischen V en-\nHlatoren mit einer Leistung von 600 Watt oder weniger ................... .                                                6\n8415    Luft- und Gasfilter mit einem Stückgewicht:\nA - von mehr als 5 kg . . . . . ... _- . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     10\nB - von 5 kg oder weniger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............... .                      10\n84 16   Klimaanlagen mit einem motorbetriebenen Ventilator und einer Einrichtung\nzum Temperatur- und Feuchtigkeitsausgleich, auch ohne Zubehör .......... .                                                10\n84 17   Brenner (Zerstäuber) für Feuerungsanlagen, die mit Heizöl, Staubkohle oder\nGas betrieben werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      10\n84 18 . Vorherde, Feuerungsanlagen, auch automatisch; mechanische Roste und ähn-\nliche Apparate für die Beschickung von Öfen ........................... .                                                 10\n84 19   Industrieöfen (mit Ausnahme elektrischer öfen), anderweit weder genannt noch\ninbeg~iffen, auch ausgemauert ....................................... .                                                   15\n84 20   Apparate und Vorrichtungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum\nHeizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Raffinieren, Sterilisieren,\nPasteurisieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren, Kühlen oder\nfür ähnliche auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge:\nA - Apparate zum Pasteurisieren ..................................... .                                                    6\nB - andere .......................................... ..............                   _                           .       6","694                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                               Bezeichnung der Waren                               °1o des\n· Wertes\n84 21   Badeiifen und Warmwasserbereiter ( z. B. Durchlauferhitzer und Heißwasser-\nspeicher), nicht elektrisch ............ , ............................... .        15\n84 22  Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, auch mit elektrischer\nAusrüstung:\nbis 31. 12. 1954 ................................................. .         15\nvorn 1. 1. 1955 an ..................................... ; ......... .        6\n84 23   Landmaschinen, landwirtschaftliche Apparate und Geräte zur Aufbereitung,\nBearbeitung oder Bestellung des Bodens:\nA - Motorbodenf räsen ................................. ~ ............ .           10\nB - Düngcrstreuer, Sämaschinen, Pflüge aller Art, Kultivatoren, Grubber,\nEggen, Walzen und andere ...................................... .             12\n84 24   Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten, Dreschen oder Sortieren von\nlandwirtschaftlichen Erzeugnissen, anderweit weder genannt noch inbegriffen,\neinschließlich Eiersortiermaschinen, Stroh- und Futtermittelpressen und Rasen-\nmäher:\nA - Mtihdrescher, auch mit Motor ..................................... .            18\nB - andere:\n1 - Rasenmäher mit Handbetrieb .................................. .           25\n2 - andere ..................................................... .            10\n84 25   Maschinen und Apparate für Molkereien oder Molkereierzeugnisse, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen:\nA - Milchentrahmer ................................................ .               15\nB - Melk-, Butter-, Butterknet-, Käsereimaschinen und dergleichen                    12\n84 26   Geräte zur Bereitung von Wein, Obstwein oder dergleichen:\nA - Wein-, Obst- und Fruchtpressen .................................. .             12\nB - fahrbare Obstkeltereien .................................... , ..... .          12\nC - andere (Traubenmühlen, Filter, Traubenraspeln und dergleichen) ...... .         12\n84 27   Zerstäuber aller Art, Spritzen und ähnliche Apparate zum Zerstäuben von\nSchädlingsbekämpfungsmitteln, tragbar oder fahrbar .................... .            12\n84 28   Maschinen, Apparate und Geräte für Landwirtschaft, Gartenbau, Geflügelzucht,\nBienenzucht oder Forstwirtschaft, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - für Geflügel- oder Bienenzucht .................................... .           12\n13 - andere ................................._....................... .             12\n84 29   Maschinen, Apparate und Geräte für die Müllerei oder zur Behandlung von Ge-\ntreide oder Hülsenfrii.chten .......................................... .            12\n84 30   Maschinen und Apparate zur Herstellung von Papiermasse sowie zur Herstel-\nlung, Zurichtung oder Fertigstellung von Papier oder Pappe:\nA - Maschinen und Apparate zur Herstellung von Papiermasse, Papier oder Pappe        6\nB - Maschinen zur Zurichtung oder Fertigstellung von Papier oder Pappe ....         10\n84 :31  Maschinen und Apparate zur Bearbeitung oder Verarbeitung von P~pier oder\nPappe, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Tiegelpressen, nicht für Druckzwecke .............................. .           10\nB - Maschinen und Apparate zum Heften oder Einbinden ................. .             10\nC ':. a11dere ................. ~ .... ·........................ : ......... .      10","Nr. 42 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                         695\nZollsatz\nrrarifnr.                              Bezeich:r;iung der Waren                                                   ¼ des\nWertes\n84 32    Schriftgießereimaschinen. und Druckerei-Setzmaschinen:\nA - vollständige Apparate und Teile davon, ausgenommen Matrizen und Pa-\ntrizen:\nbis 31. 12. 1953 ............................................. .                               15\nvom 1. 1. 1954 an                                                                              10\nB - Matrizen und Patrizen , , .. , , , , , ... , , .. , .......... ·-................ .                      6\n84 33    Maschinen, Apparate und Hilfsgeräte für Druckereien und für das graphische\nGewerbe, anderweit weder genannt noch inbegriffen:                   .\nA - Druckpressen und Druckmaschinen aller Systeme und für alle Druckarten,\nauch mit Anlegern, Klebeapparaten, Schneideapparaten, Falzapparaten,\nHeftapparaten oder dergleichen .................................. .                                     6\nB - Druckereihilfsmaschinen, -apparate und -geräte (z.B. Maschinen zum An-\nlegen, Falzen, Kleben oder Schneiden) .............................. .                                 6\n84 34    Bedarfsgegenstände für Satzherstellung, Stereotypie, Galvanoplastik und für\nalle photomechanischen Verfahren, ausgenommen photographische Apparate:\nA - Lettern und andere bewegliche Typen für Druckereien, aus Stoffen aller Art                             10\nB - geschliffene oder gekörnte Metallplatten und ungravierte Walzen für das\ngraphische Gewerbe ............................................. .                                    15\nC - geprägte Matern ......................... ; ...................... .                                  15\nD - Klischees, Druckplatten und Druckwalzen aller Art für das graphische Ge-\nwerbe; zugerichtete Li thogra phiesteine :\n1 - graviert oder auf photo~echanischem Wege· hergestellt ............. .                            15\n2 - andere (Galvanos, Stereotypien und dergleichen) .................. .                             15\nE - Material und Raster zur Vervielfältigung im Lichtdruck- oder im Tief-\ndruckverfahren ................................................ .                                    15\nF - andere ....................................... , . . . . . . . . . . , ..... .                         15\n84 35    Maschinen für das Besetzen von Kratzenblättern und -bändern .............. .                                 8\n84 36    Maschinen und Apparate für die Aufbereitung von Spinnstoffen (Öffner,\nWasch-, Krempel-, Kämmaschinen, sowie Vorbereitungsmaschinen im engeren\nSinne für die Spinnerei):\nA - Maschinen und Apparate ......................................... .                                     12\nB - Teile und Zubehör:\n1 - Kratzenbeschläge ............................................ .                                   15\n2 - andere (Kämme, Nadelstäbe, Spinnereinadeln und dergleichen) ...... .                              15\n84-37   Maschinen und Vorrichtungen zum Spinnen oder Zwirnen:\nA - Düsenspinnmaschinen und Streckmaschinen für die Herstellung von Kunst-\nseide oder Zell wolle ............................................ .                                   8\nB - Spinnmaschinen und Zwirnmaschinen .............................. .                                     12\nC - Teile und Zubehör:\n1 - Spinndüsen, auch aus Edelmetallen ............................. .                                  8\n2 - andere (Spindeln, Flügel, Ringe und dergleichen) ................. .                              15\n8438    Maschinen und Apparate für Vollendungsarbeiten in der Spinnerei und Vorbe-\nreitungsmaschinen für die Weberei ( z. B. Maschinen zum Fachen und Drehen\nvon Rohseide, Spul-, Haspel-, Schär- und Schlichtma~chinen, und andere Vor-\nbereitungsmaschinen für die W ebcrei) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...     12\n43","696                                Bundesgesetzblatt, .Jahrgang 1951, Teil I\nZo]lsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                                    ~•fo des\nWertes\n84 39  ,;vebstühle,   Wirk-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamentier- und Netzmaschinen;\nHilfsmaschinen und Hilfsapparate für die ,veberei:                                                · .\nA - Webstühle, einschließlich Bandwebstühle und Rundwebstühle ......... .                                     12\nB - Wirkmaschinen und Strickmaschinen .............................. .                                        12\nC - Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamentier- und Netzmaschinen:\n1 - Rundflechtmaschinen für Rundgeflechte und Posamenten ............. .                                   8\n2 - andere .......................... _,, .. ·..........................·                                  5\nD - Hilfsmaschinen und Hilfsapparate für die Weberei (z.B. Schaftmaschinen,\nJ acquardmaschinen, Schuß- und Kettfadenwächter) ............ : ..... .                                   10\nE - Teile und Zubehör:\n1 - Weberschiffchen:\na - aus Holz ............................................. ) ... .                                    15\nb - aus anderen Stoffen ............................. • .......... .                                  15\n2 - Schäfte, Schaftstäbe und Harnische ............................. .                                    15\n3 - Nadeln, Platinen und ähnliche Gegenstände für Wirk-, Tüll-, Spitzen-,\nStick-, Posamentier- oder Netzmaschinen:\na - Gliedernadeln ............................................ .                                      12\nb - andere                                                                                            12\n4 - andere   ..................................................... .                                      15\n84 40  Maschinen und Apparate zur Herstellung von Filz, auch von geformtem Filz,\neinschließlich Hutmachermaschinen und Hutmacherformen ................ .                                       12\n84 41  Maschinen und Apparate zum Waschen, Bleichen, Färben, Reinigen oder Trock-\nnen von Spinnstoffen und Spinnstoffwaren, anderweit weder genannt noch inbe-\ngriffen; Zubehör zu diesen Maschinen und Apparaten:\nA - Maschinen und Apparate ........................................ .                                         15\nB - Zubehör:\n1 - Färbespulen aus Alun1inium , ....... , .. , , ...................... .                                15\n2 - anderes                                                                                               15\n84 42  Maschinen zum Bedrucken von Spinnstoffen oder Spinnstoffwaren und ähnliche\nMaschinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ......... .- ............ .      12\n84 43  Maschinen und Apparate zum Appretieren, Ausrüsten oder Bearbeiten von\nGarnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen:\nA - zum Appretieren oder Ausrüsten .................................. .                                       12\nB - andere, einschließlich der Maschinen zum Schneiden von Geweben oder Au8;-\nzacken von Warenmustern ....................................... .                                         12\n84 44  Nähmaschinen aller Art:\nA - Maschinen und Maschinenköpfe (Oberteile)                                                                  10\nB - Gestelle, Hauben; Möbel und Möbelteile zum Einbau von Nähmaschinen ...                                    10\nC - anderes Zubehör und andere Teile:\nJ'                                           l                             „\n1 - Nähmaschinennadeln ...................................... , .. .                                      12\n2 - andere   •• 1 •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••\n0                                          •\n\".      15","Nr.12 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                             6CJ7\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                       ¼ des\nWertes\n84 45    Maschinen und Apparate zum Messen, zur Aufbereitung oder Bearbeitung von\nLeder, Häuten oder Fellen oder zur Herstellung von Waren aus Leder, Häuten\noder Fellen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Maschinen und Apparate zum Messen von Häuten oder Fellen                                 10\nB - Maschinen und Apparate zur Herstellung von Schuhen ................ .                    10\nC - andere ....................................... , ................ .                      10\n84 46    Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung, anderweit weder genannt noch\ninbegriffen .......................................... • .. • • • • • · • • · · · ·             6\n84 47    Maschinen zur Bearbeitung von Steinen, keramischen Stoffen oder zur Kalt,.\nhearbeitung von Glas, anderweit weder genannt noch inbegriffen ..... , ..... .                 10\n84 48    Maschinen zur Bearbeitung von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, Kunststoffen\noder anderen harten Schnitzstoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Maschinen zum Sägen, Schneiden, Hobeln, Richten, Profilieren, Kehlen,\nFalzen, Nuten, Zapfen, Bohren, Glätten, Polieren oder Schleifen; Schäl-\nund Spaltmaschinen:\n1- Gattersägen mit mehreren Sägeblättern (Vollgatter); Teile davon .... .                 6\n2 - andere ..................................................... .                        6\nB - Drehbänke .................................................... .                           6\nC - Maschinen zum Nageln, Zusammenfügen, Leimen oder dergleichen ...... .                     6\n84 49    Teile und Zubehör für Maschinen der Nummern 84 46 bis 84 48, ausgenommen\nTeile von Vollgattern:\nA - Spann- und Haltevorrichtungen für Werkstücke und Werkzeuge, wie\n(nicht magnetische) Spannfutter, Spannplatten und Planscheiben, Ma-\nschinenschraubstöcke, Spannzangen, Verlängerungs- und Verbindungs-\nteile, Revolv~rköpfe, sich selbstöffnende Gewindeschneidköpfe und der-\ngleichen, einschließlich der \"\\Verkzeughalter für mechanisches Hand-\nwerkzeug ................................................ , .... .                       15\nB - Präzisionsspezialvorrichtungen für W erkzcugmaschinen:\n1 - Teilköpfe ................................................... .                       6\n2 - andere                                                                                6\nC- andere ......................................................... .                        10\n84 50     Tragbare, von Hand zu führende Druckluftmaschinen und Druckluftwerkzeuge\nsowie mit einem Kolbenverb1·ennungsmotor kombinierte \"\\\\'Terkzeuge (z.B. Bohr-\nmaschinen, Stampfer und Druckluftniethämmer) ........................ .                       12\nAnmerkung.\nDruckluftmaschinen und -werkzeuge sowie mit einem Kolbenverbrennungsmotor kombinierte\nW erkzcuge, die nicht den Bedingungen der Nr. 84 50 entsprechen, werden als vVerkzeug-\nmaschinen je nach Art behandelt.\n84 51     Maschinen und Apparate zum autogenen Schweißen, Schneiden oder Ober-\nflächenhärten, einschließlich der Brenner sowie der Spritzapparate zum über-\nziehen von Oberflächen mit Metallen auf heißem Wege und dergleichen ...... .                   8\n84 52     Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen, Trommeln\noder anderen Behältern, anderweit weder genannt noch inbegriffen, einschließ-\n· lich der Maschinen und Apparate zum Spülen oder Trocknen von Geschirr ....                    12\n84.53    Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Etikettieren, Verkapseln\nvon Flaschen, Büchsen, Säcken oder anderen Behältern, zum Verpacken oder\nzur Aufmachung von Waren, einschließlich der Maschinen und Apparate zum\nVersetzen von Getränken mit Kohlensäure, anderweit weder genannt noch in-\nbegriffen .................................................... : .... .                       12","698                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                               Bezeichnung der Waren                                        0\n/ 0 des\nWertes\n84 54   Wiegevorrichtungen, ausgenommen Präzisionswaagen mit einer Empfindlich-.\nkeit von 50 mg oder weniger; Gewichte aller ~rt:\nA - Wiegevorrichtungen:\n1 - Spezialwaagen und Wiegevorrichtungen für mehrere Zwecke (z.B.\nStückzählwaagen, Kontrollwaagen sowie Einsackwaagen ohne Ver-\nschließvorrichtung) .......................................... .                      12\n2 •- andere:\na - nichtautomatisch, mit Gewichten oder Laufgewichten ........... .                 12\nb - halbautomatisch oder automatisch .................. -......... .                 12\nB - Teile und Zubehör .............................................. .                          12\nC - Gewichte aller Art .............................................. .                         12\n84 55   Schreibmaschinen aller Art, einschließlich Schriftschutzmaschinen, ohne\nH.echeneinrichtung ................................................. .                           22\n84 56   Rechenmaschinen, Schreib- und Buchungsmaschinen mit Recheneinrichtung,\nRegistrierkassen und ähnliche Registrierapparate, Lochkartenmaschinen:\nA - Rechenmaschinen, auch mit Registrierstreifen, auch schreibende Rechen-\nmaschinen ..................................................... .                           22\nB - Rechnende Schreib- und Buchungsmaschinen ........................ .                         15\nC - Registrierkassen, Frankiermaschinen, Maschinen zum gleichzeitigen\nDrucken und Registrieren von Fahrkarten, Maschinen für Totalisatoren\nund ähnliche Apparate mit Zählsystem:\n1 - Frankiermaschinen ........................................... .                          5\n2 - andere ..................................................... .                         20\nD - Lochkartenmaschinen (z.B. Loch-, Lochprüf-, Sortier-, Tabelliermaschinen\nund Multiplikatoren) ............................................ .                          5\n84 57   Büromaschinen und -apparate, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Vervielfältigungsmaschinen und -apparate .......................... .                       10\nB - Adressiermaschinen und Adressenprägemaschinen ................... .                         15\nC - andere (z.B. mechanische Bleistiftspitzer, Locher und Büroheftmaschinen)                   10\n8158    Teile und Zubehör für Maschinen und Apparate der Nummern 84 55 bis 84 57:\nA - Teile für Lochkartenmaschinen .................................... .                          5\nB - Rechenwerke für rechnende Schreib- und Buchungsmaschinen ......... .                         15\nC - andere      ........................................................ .                      22\n84 59   ,varenautomaten, ausgenommen Gesehicklichkeits- und Glücksspielautomaten                         15\n(z.B. Briefmarken-, Zigaretten-, Schokolade- und Eßwarenautomaten) ...... .\n8160    Maschinen und Apparate zum Heben oder Fördern, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen:\nA - Lastenaufzüge, Personenaufzüge, Fördertonnen und dergleichen; Seil-\nwinden aller Art:\n1 - mit elektrischen1 Antrieb .............. , .. , ... , .. , , , , , , , ...... , .       10\n2 - andere ....................... .- ............ , ................ .                     10\nB - Krane aller Art; Greifer, Greiferzangen, Kranhaken und deL·gleichen, auch\nmit Hebevorrichtungen ........... ·............................... .                        10\nC - andere Winden als Seilwinden; Flaschenzüge aller Art:\n1- mit Druckluft oder elektrisch betrieben .......................... .                     10\n2 - andere ............ , ........... , ......................... .' ... .                  10","Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                             699\nZollsatz\nTarünr.                             Bezeichnung der Waren                                          °lo des\n·wertes\n(8460) D - Fördervorrichtungen aller Art (mit endlosem Band, Schüttelvorrichtung,\nSeilstraßen oder dergleichen), einschließlich Drahtseilbahnen .......... .              10\nE - Kabinen für Aufzüge oder Drahtseilbahnen, gesondert zur Abfertigung ge-\nstellt ......................................................... .                      10\nF - andere, anderweit weder genannt noch inbegriffen .................... .                  10\n84 61  Maschinen und Apparate für Erdarbeiten, Bergwerke oder Steinbrüche sowie\nErdöl- und Tiefbohrgeräte, anderweit weder genannt noch inbegt\"iffen (z.B.\nLöffelbagger, Grabmaschinen, Schürfgeräte und Rammen):                              '\nA - Erdöl- und Tiefbohrgeräte sowie Großfördergeräte für den Bergwerks-\ntagebau ....................................................... .                         4\nB- andere ........................................................ .                         15\n8462   Maschinen und Apparate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum Aus-\nle,s.en, Sieben, Sortieren, \"\\Vaschen, Entstauben, Zerkleinern, Brechen, Pulve-\nrisieren, Mischen, Kneten, Formen, Pressen oder Gießen von Erden, Steinen,\nErzen, Brennstoffen und anderen Stoffen:\nA - Maschinen und Apparate zum Auslesen, Sieben, Sortieren, ·waschen, Ent-\nstauben, Zerkleinern, Brechen, Pulverisieren, Mischen oder Kneten:\n1 - Auskleidungsplatten aus Stahl für Brechmaschinen ................ .                 10\n2 - andere ...................................................... .                     10\nB - Maschinen und Apparate zum Formen oder Pressen (z.B. Maschinen für die\nHerstellung von Briketts aus festen Brennstoffen, zum Pressen oder Gießen\nvon keramischen Massen, Beton, Gips oder dergleichen, zur Herstellung\nvon Gußformen aus Sand) .................. : . . . . . . . . . . . . . . . . .... .     10\n8463   Pressen zum Formen von Hartkautschuk oder Kunststoffen ................ .                       8\n8464   Pressen, auch hydraulische, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ein-\nschließlich Filterpressen:\nA - Filterpressen, auch mit Pumpe .................................... .                       8\nB - andere ........................................................ .                          8\n8465   Zentrifugen (Separatoren, Reiniger und dergleichen), anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen:\nA. - Wäscheschleudern .............................................. .                       12\nB- andere ........................................................ .                          12\n8466    Walzwerke (Walzmaschinen) und Kalander; auch Zubehör:\nA- \"Walzwerke und Walzenstraßen, einschließlich der Röhrenwalzwerke;\nHilfsapparate für Walzwerke ..................................... .                     12\nB - Kalander aller Art .............................................. .                      12\nC- Walzen für Walzwerke oder für Kalander, auch ausgerüstet:\n1 - graviert .................................................... .                     12\n2 - andere .......................................................                       12\n8467   Apparate zum Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver, anderweit weder ge-\nnannt noch inbegriffen, einschließlich Sandstrahlgebläse, Dampfstrahlgebläse\nund dergleichen ................................................... .                         12\n8468   Maschinen und Apparate für die Glasindustrie, anderweit weder genannt noch\ninbegriffen; Maschinen zur Herstellung von Glühlampen:\nA-Automaten mit mehreren Köpfen zur Herstellung von Glaskolben, elektri-\nschen Lampen oder elektrischen Röhren; Automaten zum Blasen von Hohl-\nglas ........................................................... .                      10\nB- andere .........................................................                          10\n84 69  Maschinen und Apparate für die Bearbeitung oder Verarbeitung von Kautschuk,\nanderweit weder genannt noch inbegriffen ( z. B. zum Regenerieren, V ulkanisie-\nren, Herstellen von Kautschukfäden oder Luftschläuchen) ................ .                      6\n«","_____.,.._________________________________.,..____\n700                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                  Beieichn ung der Waren                                      ¾ des\nWertes\n84: 70 Maschinen und Apparate für Eisenhütten, Gießereien, Stahlwerke oder zur\nGewinnung von NE-Metallen, anderweit weder genannt noch inbegriffen (z. B.\nKupolöfen, Gießwagen, Preßgußmaschinen, Ziehbänke für Rohre; Düsen,\nKonverter und Gießpfannen mit mechanischer Kippvorrichtung) ........... .                       15\n84 71   Gußformen aller Art, einschließlich der Obergesenke, für Metalle, Glas, Kau-\ntschuk oder Kunststoffe ............................................. .                           8\n8,4: 72 Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, anderweit weder genannt noch\ninbegriffen ........................................................ .                          12\n84 73   Armaturen und Apparate zur Regelung von Strömungen (Flüssigkeiten, Dampf\noder Gas) in Leitungen, aus unedlien Metallen, auch automatisch . ; ........ .                  12\n84 74   Wälzlager (Kugel-, Nadel-, Tonnen- und Rollenlager aller Art):\nA- Wälzlager, auch zerlegt:\n1 - Kugellager, einschließlich der Druckkugellager ................... .                   25\n2 - andere ............................................ • • •. • • • • • • ·               25\nB - Teile:\n1 - kalibrierte Kugeln mit einer Toleranz (Unterschied zwischen dem oberen\nund unteren Abmaß des Durchmessers) bis 1 0/o ...........•..•.....                     25\n2 - kalibrierte Nadeln, Laufrollen und andere Rollen .................. .                  25\n3 - Käfige, Ringe, Lochscheiben, Anschläge und andere Teile .......... .                   25\n84 75   Wellen, Getriebe und Getriebeteile, Schwungräder, Riemenscheiben und andere\nVorrichtungen zur Kraftübertragung für Maschinen und Apparate, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen, ausgenommen die unter die Nr. 87 06 fallenden\nTeile für Kraftwagen oder Motorschlepper:\nA - bearbeitete Transmissionswellen aller Art (ausgenommen gerade Wellen\nmit gleichförmigem Profil) ....................................... .                       15\nB - Getriebeteile, einschließlich der Schnecken und Schneckenräder ........ .                  15\n.C - Riemenscheiben und Schwungräder:\n1 - Riemenscheiben aus Holz ...................................... .                       10\n2 - andere .. ~ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................... .    10\nD - mechanische Einrückvorrichtungen und andere mechanische Kupplungen,\nausgenommen Getriebe .......................................... .                          10\nE - Lagerböcke; Lagerschalen, Sperringe und dergleichen:\n1 - für Wälzlager ................................................ .                       10\n2 - andere ......................... -............................ .                       10\nF - Übersetzungsgetriebe zum Vermindern oder Erhöhen der Geschwindigkeit;\nU msteuergetriebe, Räder kästen:\n1 - Übersetzungsgetriebe und Umsteuergetriebe ...................... .                     15\n2 - Räder kästen ................. .- ................................ .                   10\nG - andere Vorrichtungen zur Kraftübertragung ......................... .                      10\n84 76  Metallische Dichtung·smassen; Zusammenstellungen und Sätze von Dichtungen\nverschiedener Art für Maschinen, Fahrzeuge oder Leitungen, in Säckchen, Um-\nschlägen oder dergleichen . . . . . . . . . . . . . . . . ........................... .         10\n8177    Teile von Masc,hinen, Apparaten und mechanischen Geräten, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen:\nA - aus unedlen Metallen:\n1 - roh:\na - aus Eisen oder Stahl, mit einem Stückgewicht:\n1 - von 2 000 kg oder weniger:\na - aus Gußeisen oder schmiedbarem Guß ................... .                     8\nb - aus anderem Schmiedeeisen mit einem Stückgewicht:\n1 - von 250 kg oder weniger ........................... .                  20\n2 - von mehr als 250 kg ............................ ·... .                15","Nr. 42 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                701\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                            °lo des\nWertes\n(84 77 A)\n2 - von mehr als 2 000 kg:\na - aus Gußeisen oder schmiedbarem Guß ................... .                       8\nb - aus anderem Schmiedeeisen ............................ .                     15\nb - aus Kupfer ............................................... .                           15\nc - aus Aluminium oder Magnesium ............................. .                           15\nd - aus anderen unedlen Metallen ............................... .                         15\n2 - bearbeitet:\na - aus Eisen oder Stahl, mit einem Stückgewicht:\n1 - von 2 000 kg oder weniger:\na - aus Gußeisen oder schmiedbarem Guß ................... .                       8\nb - aus anderem Schmiedeeisen mit einem Stückgewicht:\n1 - von 250 kg oder weniger ........................... .                    20\n2 - von mehr als 250 kg ............................... .                     15\n2 - von mehr als 2 000 kg:\na - aus Gußeisen oder schmiedbarem Guß ................... .                       8\nb - aus anderem Schmiedeeisen ........................... .                       15\nb - aus Kupfer ............................................... .                           15\nc - aus Nickel ............................................... .                           15\nd - aus Aluminium oder Magnesium ............................. .                           15\ne - aus anderen unedlen Metallen ............................... .                         15\nB - aus Holz ...................................................... .                                15\nC - aus anderen Stoffen ............................................. .                              15\nKapitel 85\nElektrische Maschinen und Apparate sowie andere elektrotechnische Erzeugnisse\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) elektrische Werkzeuge, Werkzeugmaschinen, Staubsauger, Bohnermaschinen, Wasch-\nmaschinen, Wasch-Trockenmaschinen, W ringmaschinen und Ventilatoren, soweit sie nicht\nunter die Nm. 85 06 bis 85 10 fallen; elektrische Pumpen, Kühlschränke; Maschinen und\nApparate zum Heben und Fördern, mit elektrischem Antrieb; andere, nicht besonders a.uf-\ngefiihrte Arbeitsmaschinen, Apparate und mechanische Geräte, in Verbindung mit elek.:.\ntrischen Antriebsmaschinen (Kap. 84);\nb) Lokomotiven und Triebwagen mit elektrischem Antrieb (Kap. 86);\nc) Motorschlepper und Kraftwag_en mit Elektromotoren; Elektrokarren (Kap. 87);\nd) Tonfilmapparate, Elektrizitätszähler; elektromedizinische Apparate, in denen die Elektri-\nzität nur Kraftübertragung oder Antriebsmittel ist. (Kap. 90), sowie elektrische Meßgeräte\nder Nr. 90 28;\ne) elektrische Uhren (Kap. 91) ;\nf) elektrische Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte und Teile davon; elektrische, elektro-\nakustische und radioelektrische Klaviere und Orgeln (Kap. 92);\ng) Spiele und Spielzeug (Kap. 97);\nh) Feuerzeuge und Gasanzünder mit elektrischer Zündung (Kap. 98).\n85 01    Elektrische Generatoren und Motoren, Transformatoren, Umformer und ähn-\nliche Maschinen und Apparate, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - elektrische Generatoren, Motoren und rotierende Umformer, mit einem.\nStückgewicht:\n1 ~ von mehr als 1 000 kg ......................................... .                           5\n2 - von 1 000 kg oder weniger ..................................... .                          10\nB - Transformatore_n, ruhende Umformer (Stromrichter) und Drosselspulen,\nmit einem Stückgewicht:\n1 - von mehr als 1 000 kg .... ·..................................... .                         5\n2 - von mehr als 10 bis 1000 kg;\na - Transfo1-:·natoren und Drosselspulen .......................... .                      5\nb - ruhende Umformer (Stromrichter) ........................... .                          10","702                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                Bezeichnung de-r Waren                            °lo des\nWertes\n(8501 B)\n3 - von 10 kg oder weniger:\na - Transformatoren und Drosselspulen ......................... .        10\nb - ruhende Umformer (Stromrichter) ........................... .        15\nC - Teile:\n1 - Gehäuse für elektrische Generatoren, Motoren oder für rotierende Um-\nformer, auch mit Ständer ohne Wicklung; Läufer und Ständer ohne\nWicklung .................................................. .            10\n2 - andere ...................................................... .          lÖ\n85 02   Elektromagnetische Apparate, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Lasthebernagnete ............................................... .             12\nB - andere (magnetische Aufspannvorrichtungen, elektromagnetische Kupp-\nlungen, Bremsen und Bremslüftmagnete) ............................. .         12\n85 03   Magnete                                                                            15\n85 04   Primärelemente:\nA - Naßelemente ................................................... .              15\nB- andere ............................................. • • • • • • • • · · · ·    15\n85 05   Elektrische Akkumulatoren:\nA - Akkumulatoren:\n1 - Bleiakkumulatoren ........................................... .           15\n2 - alkalische und andere Akkumulatoren                                       15\nB - Teile:\n1 -Platten:\na - für Bleiakkumulatoren .....................................     .    15\nb - für alkalische oder andere Akkumulatoren .....................  .    15\n2 - Gefäße und andere Teile:\na - aus Glas .................................................      .    15\nb - aus Hartkautschuk oder aus Kunststoffen .....................   .    15\nc - aus anderen Stoffen ........................................   .    15\n85  06  Elektrische Werkzeuge und Werkzeugmaschine~, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen, tragbar oder von Hand zu führen ....................... .        10\n85 07   Elektrische Staubsauger und Bohnermaschinen, für den Haushalt .......... .          12\n85 08   Elektrische Waschmaschinen. kombinierte Wasch- und Trockenmaschinen für\nWäsche oder Geschirr und elektrische W ringmaschinen, für den Haushalt, auch\n1nit Heizvorrichtung ............................................... ,. .           12\n85 09   Ventilatoren mit ~iner Höchstleistung von 600 Watt ...................... .         12\n85 10   Elektromechanische Geräte für den Haushalt, anderweit weder genannt noch in-\nbegriffen, mit einem Höchstgewicht von 15 kg ......... ; ................. .       12\n8511    Elektrische Rasierapparate, Haarschneide- und andere Schermaschinen                12\n85 12   Elektrische Zündapparate für J{olbenverbrennungsmotoren:\nA - Magnetzündapparate aller Art, einschließlich Lichtzündmaschinen ...... .       10\nB - andere ~ündeinrichtungen (Zündverteiler und Zündspulen) ........... .           10\nC - Teile und Zubehör von Magnetzündapparaten und anderen Zündeinrich-\ntungen ......................................................_.. .             10\nD - Zündkerzen und Glühkerzen, auch Teile davon ...................... .            10","Nr. 42    Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                                703\nZollsatz\nTarifnr.                                    Bezeichnung der Waren                                                         ¼ des\nWertes\n8513    Elektrische Ausrüstungen für Fahrräder, Kraftfahrzeuge~ Flugzeuge, Wasser-\nfahrzeuge oder andere Fahrzeuge, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Anlasser, Lichtmaschinen und Apparate für elektrische Beleuchtung:\n1 - Anlasser:\na - für Kraftfahrzeuge ........................................ .                                        10\nb - andere .............................................. · · · · · ·                                     10\n2 - Lichtmaschinen (Dynamos) :\na - für Fahrräder ............................................ .                                          10\nb -; für Motorräder oder andere Kraftfahrzeuge ................... .                                      10\nc - andere ........................................... • • • • • • • •                                    10\n3 - Scheinwerfer, Leuchten, Positionslaternen und dergleichen:\na - für Fahrräder, auch in Verbindung mit Lichtmaschinen .......... .                                     10\nb - für Motorräder oder andere Kraftfahrzeuge ................... .                                      10\nc - andere ......_....................................... • • • • • •                                     10\nB - Signalgeräte       ................................ •.• ................. .                                     10\nC - andere Geräte (Scheibenwischer, Nebel- und Frostschutzeinrichtungen und\ndergleichen) :\n1 - für Kraftfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...... .     10\n2 - andere . . . . . . . . . . ..................................... -·                                       10\n8514    Elektrowärmegeräte:\nA - Elektrische Geräte und Maschinen aller Art zum Schweißen von Metallen,\neinschließlich elektrischer Lötkolben ............................... .                                       15\nB - elektrische Industrieöfen, Ofen für Bäckereien oder für andere gewerbliche\nZwecke, auch ausgemauert ....................................... .                                            IQ\nC - elektrische Ofen, Herde und Kochplatten für den Haushalt ............. .                                        15\nD - elektrische Bügeleisen ............................................ .                                            8\nE - andere Elektrowärmegeräte, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\n1 - für den Haushalt ............................................. .                                          10\n2 - andere:\na - Kaffee1naschinen .......................................... .                                        20\nb - andere                                                                                               10\nF - elektrische Heizelemente für Elektrowärmegeräte .................... .                                          10\n8515    Elektrische Bogenlampen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...... .         10\n8516    Tr.agbare elektrische Lampen (Leuchten) zum Betrieb mit eigener Energie-\nquelle (mit Primärelementen, mit Akkumulatoren, magnetelektrische und der-\ngleichen) sowie Gehäuse für solche Lampen:\nA - Grubenlampen ................................................. .                                                15\nB - andere:\n1 - Dynamoleuchten ......................... .- .................... .                                        10\n2 - andere                                                                                                    15\n8517    Röntgenapparate und Zubehör:\n_t\\ - Apparate ........................................... .- .......... .                                          12\nB :- Röntgenröhren ............ , •............. _...................... .                                           8\nC - Röntgenschirme und anderes Zubehör sowie Teile .................... .                                           12","704                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil_ I\nZollsatz\nTarifnr.                              Bezeichnung der Waren                                °lo des\nWertes\n8518   Elektrische Apparate für ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke,\nanderweit weder genannt noch inbegriffen, mit Ausnahme der Apparate, bei\ndenen die Elektrizität nur Mittel zur Kraftübertragung oder zum Antrieb ist ..       12\n8519   Geräte für Drahtnachrichtentechnik, anderweit weder genannt noch inbegriffem\nA - Geräte:\n1 - ausschließlich für Fernsprechzwecke:\na - für den Weitverkehr ....................................... .          12\nb - andere ................................................... .            12\n2 - ausschließlich für Sendung oder Empfang von Bildtelegrammen oder\ndergleichen ................................................. .            12\n3 - für Telegraphie; andern Geräte ................ ,, ................ .       12\nB-Teile                                                                              12\n85 20  Mikrophone, elektrische Verstärker und Lautsprecher für alle Zwecke:\nA - Mikrophone .................................................... .                14\nB - Tonfrequenzverstärker, mit Ausnahme der gesondert zur Abfertigung ge-\nstellten Verstärkerröhren ......................................... .            14\nC- Lautsprecher; Lautsprechermembranen, auch ohne Schwingspulen ...... .             14\n85 21 Elektrische Hörapparate für Schwerhörige ............................. .              12\n85 22  Hochfrequenzgeräte für drahtloses Senden oder Empfangen, auch Teile- davon\nund Zubehör, anderweit weder genannt noch inbegritten:\nA - Sendegeräte .................................................... .               17\nB - Sende-Empfangsgeräte .......................................... .                17\nC - Empfangsgeräte, auch mit Plattenspieler ............................ .           20\nD - andereHoc4frequenzgeräte (Vorrichtungen für Fernlenkung, Funkmessung;\nFunklotung, Funkpeilung oder dergleichen; Fernsehaufnahmegeräte für\nunmittelbare Übertragung oder dergleichen) ......................... .          17\nE - Zubehör und Teile:\n1 -Schränke, Gehäuse und Teile davon:\na - aus Holz ................................................. .           10\nb - aus anderen Stoffen ........................................ .         10\n2 - andere ..................................................... .              17\n85 23  Prüf- und Suchgeräte, die mit Ultraschall oder elektromagnetischen W eHen\narbeiten ........................................................... .                17\n85 24  Elektrische· Signal- und Sicherheitsgeräte; Signal- und Sicherungsgeräte für\nden Verkehr, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA- für ,C:.:chienen- und andere Verkehrswege, auch für Stellwerke zur Fernbe-\ndienung der ·weichen oder Signale ................................. .           10\nB - andere Apparate:\n1 - Läute- und Signalapparate und Anzeige- und Signaltafeln für \"\\\\.,,oh-\nnungen, Büros, Hotels oder dergleichen ................... : ...... .      10\n2 - andere (Alarm- und Sicherheitsgeräte gegen Diebstahl, Feuer oder der-\ngleichen) ........................................ , ... , ..... : .       10\n85 25  Elektrische Geräte, anderwcfr weder genannt noch inbegriffen .............. .        15","Nr. 42 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                                     705\nZollsatz\nTarifnr.                             Bezeichnung der Waren                                                                0/\n. 0 des\nWertes\n85 26   Elektrische Kondensatoren:\nA - Festkondensatoren:\n1 - mit Zwischenlagen von Papier, Glimmer oder keramischen Stoffen, mit\neinem Stückgewicht:\na - von mehr als 100 g ........................................ .                                            15\nb - von l 00 g oder weniger .................................... .                                           17\n2 - Elektrolytkondensatoren ...................................... .                                             17\n3 - andere    ..................................................... .                                            17\nB - Dreh- oder Regelkondensatoren ................................... .                                               .12\n85 27   Elektrische Geräte zum Schalten, Regeln oder Verteilen des Stroms oder der\nSpannung, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Festwiderstände, ausge-\nnommen Heizwiderstände:\nA - elektrische Geräte zum Schalten, Regeln oder Verteilen des Stroms ode.r der\nSpannung ..................................................... .                                                 10\nB - Festwiderstände, ausgenommen Heizwiderstände, mit einem Stückgewicht:\n1 - von mehr als 100 g ............................................ .                                            12\n2 - von 100 g oder weniger ........................................ .                                            17\n85 28   Isolierte Drähte, Schnüre, Kabel und Stäbe für die Elektrotechnik, einschließ-\nlich der nur mit Firnis, Lack, Metallsalzen oder Metalloxyden isolierten, wie\nLack- und Emaildrähte oder elektrolytisch oxydierte Drähte:\nA - mit Anschlußstücken                                                                                               15\nB - andere:\n1 - mit metallischen Umhüllungen oder Armierungen                                                                 15\n2 - andere    ..................................................... .                                             15\n85 29   Teile und Gegenstände aus gepreßter oder geglühter Kohle oder aus Graphit,\nauch in Verbindung mit Metall, für die Elektrotechnik:\nA - Kohle für elektrische Bogenlampen ................................ .                                              17\nB - Kohle für Primärelemente ........................................ .                                               15\nC - Elektroden für elektrische Ofen, für Elektrobeheizung, Elektroschweißen,\nsowie Kohlen für Elektrolyse ...................................... .                                             17\nD - Kohleblöcke, -platten und -stangen zur Herstellung voµ Kohlebürsten .. .                                           10\nE - Kohlebürsten für elektrische Maschinen und Apparate ................ .                                            15\nF - Mikrophonkohle . . . . . . . . . . . . . . . . . ... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..       15\nG - andere Stücke und Gegenstände ................................... .                                               ]7\n85 30   Isolatoren, auch in Verbindung mit Metallteilen:\nA- aus Glas ...................................................... .                                                  15\nB - aus keramischen Stoffen, Steatit, Sintermagnesit oder aus ähnlichen Stoffen                                       15\nC - aus Kunststoffen ................................................. .                                              15\nD - aus anderen Stoffen ............................................. .                                               15\n85 31   Isolierteile ohne Verbindung mit Metallteilen, für elektrische Maschinen und\nApparate und Installationen~ mit Ausnahme der Isolatoren:\nA- aus Glas ...................................................... .                                                  15\nB - aus keramischen Stoffen, Steatit, Sintermagnesit oder aus ähnlichen Stoffen                                       15\nC - aus Kunststoffen : ................ '. .............................. .                                           15\nD - aus ·anderen Sfoffen ......................... ; ................... .                                            15","706                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I .\nZollsatz\nTarifnr.                                Bezeichnung der Waren                                          °lo des\nWertes\n85 32   Isolierrohre und Verbindungsstücke, einschließlich solcher aus Papier, Hart-\npapier oder dergleichen, mit Ausnahme der Rohre und Verbindungsstücke aus\nKautschuk oder aus Kunststoffen:\nA - mit Metall man tel ................................................ .                       10\nB - andere ......................... , ............................. • •                        10\n85 33   Lampen und Röhren für elektrische Beleuchtung:\nA - Glühlampen (mit Glühfäden) ..................................... .                           17\nB - ·Entladungslampen (Leuchtstofflampen und -röhren, Leuchtröhren, Glimm-\nlampen usw.) .     ! ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••\n25\nC - Magnesiuml~mpen und andere .................................... .                           15\nD - Teile, andei·wcit weder genannt noch inbegriffen ..................... .                    15\n85 34   Elektrische Röhren, nicht für Beleuchtungszwecke, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen ( z. B. Senderöhren, Empfänger- und Verstärkerröhren, Gleich~\nrichterröhren [luftleer oder gasgefüllt], Photozellen [luftleer oder gasgefüllt],\n:Fernsehröhren, Spannungs- und Stromregelröhren) ...................... .                         17\n85 35   Elektrische Teile von Maschinen und Apparaten, anderweit weder genannt noch\ninbegriffen ........................................................ .                           15\nAnmerkung.\nUnter diese Nummer fallen nur Teile mit Klemmeq., Isolierung, Spulen, Kontakten oder mit\nanderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Erzeugnisse.\nAndere Teile von elektrischen Maschinen und Apparaten fallen, soweit sie anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen sind, unter Nr. 8477.","Nr. 42      Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                707\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                            °lo des\nWertes\nAbschnitt XVII\nVerkehrsmittel\nAllgemeine Anmerk1,1ngen.\n1. Die für Landfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Schiffe vorgesehene Zollbehandlung erstreckl\nsich nicht nur auf die Verkehrsmittel selbst, sondern auch auf die mit ihnen zusammen\nvorgeführten Ausrüstungsgegenstände (z.B. Kessel, Antriebsmaschinen, elektrische Aus-\nrüstung und Iµstrumente), soweit diese üblicherweise mit den Verkehrsmitteln fest verbunden\nwerden.\n2. Ausgenommen von diesem Abschnitt sind:\nA. in allen Fällen:\na) schicnengebundcne fahrbare Motorpumpen, Kompressoren, Leitern, Krane und andere\nfahrbare Hebe- und Ladevorrichtungen (Kap. 84);\nb) elektrische Signalapparate für Gleisanlagen (Kap. 85);\nc) Kinderfahrzeuge (Kap. 97);\nn. wenn sie nicht zur üblichen Ausrüstung des zur Abfertigung gestellten Fahrzeugs gehören\noder wenn sie gesondert gestellt werden:\na) Fahrzeugbereifung und Matten aus Kautschuk (Kap. 40);\nb) Federn; Ketten zur Kraftübertragung (Kap. 73 und 74);\nc) nichtelektrische Beleuchtungskörp~r aus unedlen Metallen (Kap. 83);\n<l) Dampferzeuger (Dampfkessel) sowie Hilfsapparate und Zubehör für Kessel; Kolben-\nverbrennungsmotoren und Rückstoßtriebwerke sowie Teile davon; Leitern, Krane\nund andere Hebe- oder Ladevorrichtungen zur Ausrüstung von bestimmten Fahr-\nzeugen; Lager aller Art (Kap. 84);\ne) elektrische Generatoren und Motoren, elektrische Akkumulatoren und Primärclemente,\nelektrische Zünd-, Start-, Beleuchtungs- und Signalgeräte für Fahrräder, Kraft-\nfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Wasserfahrzeuge mit Kraftantrieb, Apparate für die\ndrahtlose Telegraphie und überhaupt alle elektrischen Apparate und Zubehörteile\nzur Ausrüstung von Verkehrsmitteln (Kap: 85);\nf) Zählapparate, Meßgeräte, Navigations- und andere Bordinstrumente (Kap. 90);\ng) Uhrmacherwaren (Kap. 91).\n0. Luftfahrzeuge, die auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, werden als Luftfahr-\nzeuge behandelt.\nKraftwagen, die als Land- und als Wasserfahrzeuge verwendbar sind (Amphibienfahr-\nzeuge), werdell' als Kraftwagen behandelt.\n4. Die Bestimmungen der allgemeinen Anmerkung 2 zum Abschnitt XVI über unvollständige\nMaschinen und Teile von Maschinen, sowie über zerlegte Maschinen gelten, wenn nichts\nanderes bestimmt ist, auch für Verkehrsmittel des Abschnittes XVII.\n5. Werkzeuge, die mit einem Verkehrsmittel zur Abfertigung gestellt werden und üblicher-\nweise zu seiner Ausrüstung gehören, werden wie das betreffende Verkehrsmittel behandelt.\nKapitel 86\nSchienenfahrzeuge; ortsfestes Gleismaterial; nichtelektrische Signal-\nvorrichtungen für Verkehrswege aller Art\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Bahnschwellen aus Holz (Kap. 44);\nb) Schienen, Schwellen, Weichenzungen, Herzstücke, Kreuzungen, W eichen, W eichenstangen,\nZahnstangen; Laschen, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und SpurstanO'en 0\nfür\ndie Verlegung und Befestigung von Schienen (Kap. 73);\nc) elektrische Teile von ortsfestem Gleismaterial (Kap. 85);\nd) Ketten, Beschläge, Zisternen, Wasserbehälter, Schiebefenstergegengewichte, Schlösser,\nGriffe, Rohranlagen sowie Teile und Zubehör, die zu anderen Zweckeµ als zum Bau von\nSchienenfahrzeugen geeignet sind.\n86 01   Lokomotiven aller Art:\nA - für Gleise mit einer Spurweite von mehr als 60 cm:\n1 - mit Dampfantrieb (mit Kolbendampfmaschine oder mit Dampfturbine)                            15\n2 - mit Kolbenverbrennungsmotor, auch in Verbindung mit elektrischen\nMaschinen (diesel-elektrischer Antrieb) .......................... .                       15\n46","708                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                            °lo des\nWertes\n(86 01 A)\n3 - mit elektrischem Antrieb (mit Stromspeisung aus Akkumulatoren oder\naus dem Stromnetz) ........... ,............................... .                        15\n4 - andere ...................................................... ,                          15\nB - für Gleise mit einer Spurweite yon 60 cm oder weniger                                          15\n86 02    Lokomotivtender für Gleise mit einer Spurweite:\nA - von mehr als 60 cm ............................................. .                             15\nB - von 60 cm oder weniger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................ .    15\n86 03    Triebwagen:\nA - für Gleise mit einer Spurweite von mehr als 60 cm:\n1 - mit Kolbenverbrennungsmotor, auch in Verbindung mit elektrischen Ma-\nschinen ( die~el-elektrischer Antrieb) ............................. .                    12\n2 - mit elektrischem Antrieb (mit Stromspeisung aus Akkumulatoren oder\naus dem Strornnetz) .......................................... .                          12\n3 - andere .................................................. • • • ·                         12\nB - für Gleise mit einer Spurweite von 60 cm oder weniger ................ .                        12\n86 04    Draisinen, mit oder ohne Motor ....................................... .                            12\n86 05    Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen, Krankenwagen, Zellenwagen, Ver-\nsuchswagen und andere Spezialwagen, für Gleise mit einer Spurweite:\nA - von rnehr als 60 cm ............................................. .                             12\nB - von 60 cm oder weniger .......................................... .                             12\n86 06    W erkstattwageQ, Kranwagen und andere Arbeitswagen, für Gleise mit einer\nSpurweite:\nA - von mehr als qO cm . . . . . . . . . . ................................... .                    12\nB - von 60 cm oder weniger .......................................... .                            12\n86 07    Güterwagen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, für Gleise mit einer\nSpurweite:\nA - von 1 m oder mehr ...................................... ,......... .                          12\nB - von mehr als 60 cm, jedoch weniger als 1 m ......................... .                         12\nC - von 60 cm oder weniger ... ·....................................... .                          12\n8608     Güterwagen und Anhänger, sowohl zum Verkehr auf Gleisen als auch auf\nStraßen geeignet . . . . . . ............................................. .                        12\n86 09    Warenkästen und -behälter (Container):\nA - Flüssigkeitsbehälter ........................... , ................. .                         12\n13 - andere ........................................................ .                             12\nAnmerkung.\nWarenkiisten und -behälter fallen auch dann unter diese Nummer, wenn sie für andere Ver-\nkehrsmittel als Schienenfahrzeuge verwendbar sind.\n8610     Bestandteile von Schienenfahrzeugen,. anderweit weder genannt noch inbe-\ngriffen:\nA - Fahrgestelle (Drehgestelle und Untergestelle aller Art), :für Gleise mit\neiner Spurweite:\n1 - von 1 m oder mehr ........................................... .                           18\n2 - von weniger als 1 m .......................................... .                          18\nB - Achsbuchsen (Fett- und Olschmierbuchsen):\n1 - mit Wälzlagern .......................•........................                           25\n2 - andere ..................... ·... '\" ........................... .                        15","Nr. 42 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                         709\nZollsatz\nTarifnr.                               Bezeichnung de'r Waren                                     °lo des\nWertes\n(86 10)\nC - Bremsvorrichtungen aller Art .................................... .                       8\nD -Achsen, Räder, Radsätze; Radreifen, Radfelgen, Radmittelstücke und an-\ndere Teile von Rädern ........................................... .                    15\nE - andere:\nl - Wagenkästen und Karosserien .................................. .                   12\n2 - andere (z.B. Puffer, Zughaken, Kupplungen und Faltenbälge) ....... .               15\n8611    Ortsfestes Gleismaterial; nichtelektrische Signalvorrichtungen für Verkehrs-\nwege aller Art:\nA - Gleismaterial:\n1 - zusammengesetzte Gleise, auch tragbar .......................... .                  15\n2 - anderes (z.B. Drehscheiben, Prellböcke, Lademaße und Bodengeräte\nzum Stellen der Weichen) ; .................................... .                   15\nB - Signalvorrichtungen, mechanische und nichtmechanische (mit festen oder\ndrehbaren Scheiben oder mit beweglichen Fliigeln; Baken und dergleichen),\nauch mit Vorrichtungen für Beleuchtung aller Art; Bedienungsapparate\nfür Bahnübergänge, mechanische Stellwerke zur Fernbedienung der\nW eichen und Signale ........................................... .                       15\nKapitel 87\nKraftwagen, Motorschlepper, Fahrräder und andere Landfahrzeuge\n87 01   Motorschlepper:\nA - mit Kolbenverbrennungsmotor:\n1 - Motorschlepper, mit Seilwinden ausgerüstet                                          20\n2 - andere:\na - Raupenschlepper, mit einem Stückgewicht:\n1 - von 5 000 kg oder weniger ................................. .              20\n2 - von mehr als 5 000 kg ................................... .                10\nb - Radschlepper, mit einem Stückgewicht:\n1 - von 1 200 kg oder weniger ................................ .               20\n2 - von mehr als 1 200 bis 5 000 kg ........................... .              20\n3 - von mehr als 5 000 kg ................................... .                10\nB - mit anderen Motoren, auch mit mehreren Motoren verschiedener Art ..... .                15\nAnmerkung.\nMotorschlepper sind Kraftfah~zeuge. die nicht zur Beförderung von Personen oder Waren,\nsondern zum Ziehen oder Schleppen eingerichtet sind.\n87 02   Kraftwagen mit Motoren aller Art:\nA - Lastkraftwagen .... ·.. : ............. ·............................             .     35\nB - Person,enkrnftwagen, auch zur Warenbeförderung eingerichtet:\n1 - mit mindestens 10 Sitzplätzen                                                       35\n2 - andere:\na - Krankenwagen ...........................................                 .     35\nb - andere, mit einem Stückgewicht:\n1 - von 1· 100 kg oder weniger ...• ............................         .     35\n2 - von mehr als-1 100 kg ..................................· ..         .     35","710                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                Bezeichnung der Waren                                         ¼ des\nWertes\n87 03   Spezialkraftwagen, auch mit V o,nichtungen zum Heben, Verladen, Fördern.\nBaggern oder für andere Erdarbeiten:\nA - Verladewagen:\n1 - mit Hebe- oder Verladeeinrichtungen                                                   15\n2 - andere                                                                                15\nB- Spritzenwagen und Leiterwagen ..................................                       .    10\nC - Straßenkehrwagen, Sprengwagen und dergleichen ...................                     .    10\nD - andere:\n1 - mit besonderen Motoren zur Fortbewegung und zum Betrieb ........                 .    12\n2 - mit einem gemeinsamen Motor zur Fortbewegung und zum Betrieb ...                 .    12\n87 04   Kraf twagenfahrgestclle mit Motor .................................... .                        35\nAnmerkung.\nKraftwagenfahrgestelle mit Motor fallen auch dann unter diese Nummer, wenn sie mit\nFührerhaus, Reifen, Kraftstoffausrüstung, elektrischer Ausrüstung, Schaltbrett oder Lenk-\nvorrichtung versehen sind.\n87 05   Karosserien und Aufbauten für Kraftwagen                                                        30\nAnmerkung.\nFührerhäuser sind wie Karosserien zu behandeln.\n87 06   Teile und Zubehör für Kraftwagen oder Motorschlepper, auch roh, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen:\nA - Bestandteile und Zubehör für Karosserien, Aufbauten oder Führerhäuser:\nl - aus unedlen Metallen, weder poliert noch überzogen ................ .                 30\n2 - andere ............................................... •. • • • • •                   30\nB - andere Teile und Zubehör:\n1 - Fahrgestellrahmen; Stoßfänger; gestanzte Eisen- und Stahlblechräder;\nFelgen aus Eisen oder Stahl mit einem Stückgewicht von mehr als 30 kg;\nBetriebsstoffbehälter                                                                 30\n2 - andere                                                                                 30\n87 07   Kampfwagen und Panzerkraftwagen, auch mit eingebauten Waffen; Teile\ndavon, anderweit weder genannt noch inbegriffen ........................ .\nAnmerkung.\nDie Einfuhr der Waren dieser Tarifnummer ist zur Zeit auf Grund eines Gesetzes der\nAlliierten Hohen Kommission verboten. Ein Zollsatz ist deshalb in der Zollsatzspalte nicht\nvorgesehen.\nIm Falle einer verbotswidrigen Einfuhr sind die Waren nach dem höchsten Wertzollsatz\ndes Tarifs zu verzollen.\n87 08   Motorräder tind Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen:\nA - Motorräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum des Motors:\nl - von 125 ccm oder weniger ..................................... .                      20\n2 - von mehr als 125 ccm ......................................... .                      30\nB- Beiwagen                                                                                     30\nC - Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen ....................... .                      25\n87 09   Fahrräder ohne Motor ............................................... .                          15\nAnmerkung.\nUnter diese Nummer fallen auch Kinderfahrräder, wenn sie wie die gewöhnlichen Fahrräder\ngebaut und mit Kugellagern versehen sind.\n8710    Krankenfahrstühl~ und ähnliche Fahrzeuge für Körperbehinderte, mit Vorrich-\ntung zur mechanischen Fortbewegung:\nA - mit Motor ............................................... , ..... .                        10\n:B - andere ........................................................ .                          10","Nr. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                                        711\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                                              0\n/ 0· des\n\\Vertes\n87 11   Teile und Zubehör -von Motorrädern oder Fahrrädern, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen:\nA - von M:otorrädern ........... , ................................... .                                                  20\nB - von :Fahrrädern ohne Motor oder mit Hilfsmotor ..................... .                                                15\n8712    Wagen ohne Kraftantrieb, ausgenommen Anhiinger; Teile davon, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen:\nA - Lastwagen; Spezialwagen (z.B. Spritzenwagen, Straßenkehrwagen und\nSprengwagen) ................................................. .                                                     15\nB- Personenwagen, auch zur Warenbeförderung eingerichtet:\n1 - Kinderwagen:\na - nicht zusammenklappbar ................................... .                                                  15\nb - andere .................................................. .                                                   15\n2 - Krankenwagen ................... , .......................... .                                                   10\n3 - andere     • •.II II. t f III f 1 1 I f t III I 1 1 III f „II t I t I t 1 1 I t t ,• t 1 1 1 1 •., • 1 t 1        10\nC - Teile, anderweit weder genannt noch inbegriffen, einschließlich der Räder\nmit Bereifung und der Stellmacherarbeiten:\n1 - für Kinder- oder Krankenwagen ............................... .                                                   15\n2 - andere                                                                                                            15\n87 13   Anhänger für Wagen mit oder ohne Kraftantrieb, für Motorräder oder für Fahr-\nräder:\nA - zur Beförderung von Waren, mit einem Stückgewicht:\n1 - von weniger als .1 000 kg ...................................... .                                                  G\n2 - von 1 000 kg oder mehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..... .                  5\nB - zur Beförderung von Personen, einschließlich der Wohnwagen ......... .                                                   5\nAnmerkung.\nAchsen, Naben und Radbremsen von Waren der Nr. 8713 sind je nach Beschaffenheit-nach\nNr. 87 06, 87 11 oder 87 12 zu verzollen.\nKapitel 88\nLuftfahrzeuge\n88 01   Luftschiffe und Luftballons; Teile davon:\nA - lenkbare Luftschiffe; Luftballons .................................. .                                                 40\nB - Teile    .......... ·............................................... .                                                 40\n88 02   Flugzeuge ( z. B. Landflugzeuge, Wasserflugzeuge, Drachen, Segelflugzeuge,\nDrehflügelflugzeuge, Hubschrauber und Schwingenflieger):\nA - für Kraftantrieb, auch ohne Antriebsmaschinen, mit einem Leergewicht:\n1 - von mehr als 1 500 kg mit Antriebsmaschine oder von mehr als 500 kg\nohne Antriebsmaschine ........................................ .                                                   40\n2 - andere ...................................................... .                                                    40\nB - andere, mit einem Leergewicht:\n1 - von mehr als 500 kg .......................................... .                                                   40\n2 - von 500 kg oder weniger ...................................... .                                                   40","712                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                 Bezeichnung der Waren                                                    °lo des\nWertes\n88 03  Teile von Flugzeugen ( zusammengesetzte Teile und Einzelteile):\nA - vollständige Tragwerke mit einem Stüokgewicht:\n1 - von mehr als 300 kg ........................................... .                                  40\n2 - von 300 kg oder weniger ...................................... .                                    40\nB - vollständige Rümpfe, mit einem Stückgewicht:\n1 - von mehr als 200 kg .......................................... .                                   40\n2 - von 200 kg oder weniger ...................................... .                                    40\nC - Luftschrauben:\n1 - aus Holz ................................................... .                                     40\n2 - andere ..................................................... .                                      40\nD - a·ndere (z.B. Teile von Tragwerken, Leitwerke und Teile davon, Teile von\nFlugzeugrümpfen, Motorgondeln, Fahrwerke, Räder, Schwimmer, Behälter\nund Flüssigkeitskühler) .......................................... .                                     40\n88 04  Fallschirme und Zubehör ............................................ .                                        40\n88 05  Katapulte und ähnliche Startvorrichtungen, Bodengeräte für Flugausbildung                                     40\n88 06  Luftfahrzeuge für Kriegszwecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .....\nA n m e r k u n g e n.\nl. Luftfahrzeuge für Kriegszwecke sind nur solche Luftfahrzeuge, die für den Kampf beson-\nders gebaut und bewaffnet sind. Transportfahrzeuge, die für den Handelsverkehr ver-\nwendet werden können, gelten nicht als Kriegsfahrzeuge.\n~- Die Einfuhr der Waren dieser Tarifnummer ist zur Zeit auf Grund eines Gesetzes der\nAlliierten Hohen Kommission verboten. Ein Zollsatz ist deshalb in der Zollsatzspalte\nnicht vorgesehen.\nIm Falle einer verbotswidrigen Einfuhr sind die Waren nach dem höchsten Wertzollsatz\ndes Tarifs zu verzollen.\nKapitel 89\nSee- und Flußschiffe\nAllgemeine Anmerkung.\nZerlegte Schiffe werden wie zusammengesetzte Schiffe behandelt; dies gilt insbesondere für\nzerlegbare Schuten, die in Teilen oder einzelnen Stücken zur Abfertigung gestellt werden.\n89 01  Schiffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - mit Maschinenantrieb:\n1 - mit Metallrumpf, mit einem Bruttoraumgehalt:\na - von mehr als 250 BRT ..................................... .                                 frei\nb - von 250 BRT oder weniger .................................. .                                frei\n2 - mit einem Rumpf aus anderen Stoffen, mit einem Bruttoraumgehalt:\na - von mehr als 250 BRT ..................................... .                                 frei\nb - von 250 BRT oder weniger .............. ·..................... .                             frei\nB - Segelschiffe, auch mit Hilfsmotor, mit einem Bruttoraumgehalt:\n1 - von mehr als 1 000 BRT ....................................... .                                  frei\n2 - von mehr als 250 bis 1 000 BRT .. : ..... , ..................•......                             frei\n3 -von 250 BRT oder weniger ..................................... .                                   frei\nC - andere:\n1 - Kanus, Paddelboote, Riemc-n.:. und Skullboote und ähnliche Sportboote,\nohne Rücksicht auf die Beschaffenheit des Rumpfes; Boote mit einem\nRumpf aus vVeichkautschuk, aus Leder oder Kunstleder, aus Geweben,\nauch kautschutiert oder sonst wasserdicht gemacht, mit einem Stück-\ngewicht:\na - von mehr als 100 kg ....................................... .                                frei\nb - von 100 kg oder weniger .................................... .                               frei","Nr. 42 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Septemoer 1951                                                     713\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                                                °lo des\nWertes\n(8\\J 01 C)\n2 - andere:\na - mit Holzrumpf, mit einem Stückgewicht:\n1 - von mehr als 100 kg ..................................... .                                          frei\n2 - von 100 kg oder weniger ............................ ; .... .                                        frei\nb - andere ................................................... .                                             frei\n89 02     Schlepper mit einer Maschinenleistung:\nA- von mehr als 700 PS ............................................ .                                                 frei\nB - von 700 PS oder weniger:\n1 - ohne Deck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .... .   frei\n2 - mit Deck ........................, ............................ .                                             frei\n89 03     Schiffe für besondere Zwecke (z.B. Fähren, Bagger, Feuerlöschschiffe, Ge-\ntreideheber, Schwimmkrane und Eisenbahnfähren):\nA - mit Maschinenantrieb:\n1 - Bagger, Getreideheber und Schwimmkrane ....................... .                                               10\n2 - andere ..................................................... .                                                frei\nB - andere ................................ ; ....................... .                                               frei\n89 04     8chiffe zum Abwracken ............................................. .                                                  frei\n89 05     Schwimmende Geräte, wie Tanks, Schwimmkästen, Festmachebojen, andere\nBojen und ähnliche G~räte; Baken .................................... .                                                frei\n8906      Vorrichtungen und Geräte zur Fortbewegung von Schiffen:\nA - mechanische (z.B. Schiffsschrauben und Schaufelräder) ............... .                                             15\nB - andere (z.B. Riemen, Skulls und Paddel) ........................... .                                             frei\n89 07    Oberwasser- und Unterwasserkriegsschiffe .............................. .\nAnmerkungen.\n1. Kriegsschiffe sind nur solche Schiffe, die für den Kampf besonders gebaut und bewaffnet\nsind, sowie Unterseeboote. Transportschiffe, die für den Handelsverkehr verwendet werden\nkönnen, gelten nicht als Kriegsschiffe.\n2. Die Einfuhr der Waren dieser Tarifnummer ist zur Zeit auf Grund eines Gesetzes der\nAlliierten Hohen Kommission verboten. Ein Zollsatz ist deshalb in der Zollsatzspalte\nnicht vorgesehen.\nIm Falle einer verbotswidrigen Einfuhr sind die Waren nach dem höchsten Wertzollsatz\ndes Tarifs zu verzollen.","714                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                         ¼ des\nWertes\nAbschnitt XVIII\nOptische Instrumente und Geräte; photogra-\nphische und kinematographische Apparate;\nMeß-, Prüf~ und Präzisionsinstrumente,\nMaterialprüfmaschinen; medizinische und\nchirurgische Instrumente und Geräte;\nUhrmacherwaren; Musikinstrumente,\nTonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte\nKapitel 90\nOptische Instrumente und Geräte; photographische und kinematographische\nApparate; Meß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente, Materialprüfmaschinen;\nmedizinische und chirurgische Instrumente und Geräte\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) optisches Glas, optisch nicht bearbeitet (Kap. 70);\nb) Schrauben, Federn, Scharniere, Ketten und andere allgemein verwendbare Zubehörteile\naus unedlem Metall (Abschnitt XV);\nc) Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser (Zapfsäulen) für Treibstoffe und Srhmier-\nmittel, wie sie in Garagen und Tankstellen verwendet werden; Maschinen und Apparate\nzum Messen von Leder, Häuten und Fellen; Kontrollwaagen; Gewichte aller Art zum\nWiegen (Kap. 84);\nd) elektrische Scheinwerfer und ähnliche elektrische Ausrüstungen für Fahrzeuge; elek-\ntrische Signalgeräte; Hochfrequenzgeräte für Funkmessung und Funkpeilung und der-\ngleichen; Prüf- und Suchgeräte, die mit Ultraschall oder elektromagnetischen Wellen\narbeiten (Kap. 85); ,\ne) optische Geräte, die zum Aufsetzen auf Waffen geeignet sind und mit den Waffen, zu\ndenen sie gehören, zur Abfertigung gestellt werden (Kap. 93);\nf) Spielzeug (Kap. 97);\ng) Hohlmaße sowie hygienische und pharmazeutische Instrumente, wie Kanülen, Sonden\nund dergleichen, die nach ihrer Beschaffenheit verzollt werden.\n2. Optik für Apparate dieses Kapitels wird in jedem Fall nach ihrer Beschaffenheit verzollt,\nwenn sie gesondert zur Abfertigung gestellt wird.\n3. Instrumente, Maschinen und Apparate werden auch dann als vollständige Instrumente usw.\nund nicht als Teile von solchen behandelt, wenn nur einige untergeordnete Bestandteile\nfehlen.\nZerlegte Instrumente, Maschinen und Apparate werden wie die entsprechenden zusam-\nmengesetzten Erz.eugnisse behandelt, auch wenn einige untergeordnete Bestandteile fehlen.\n4. Nicht besonders aufgeführte Teile von Instrumenten, Maschinen und Apparaten, die ge-\nsondert zur Abfertigung gestellt werden, sind, wenn nichts anderes vorgesehen ist, wie\ndie Waren zu behandeln, für die sie erkennbar bestimmt sind. Ist ihre Bestimmung nicht\nerkennbar, so werden diese Teile, je nach ihrer Art, als anderweit weder genannte noch\ninbegriffene Teile von Maschinen und Apparaten der Nr. 84 77 oder 85 35 oder als Uhren-\nfurnituren der Nr. 91 11 behandelt.\n90 01   Glas, Quarz, Kunststoffe und andere Stoffe, optisch bearbeitet, ungefaßt ..... .                   10\n90 02   Glas, Quarz, Kunststoffe und andere Stoffe, optisch bearbeitet und für Instru-\nmente und Apparate gefaßt; optische Spiegel, gefaßt:\ni\\. - optische Spiegel ................ ·.................•...............                         10\nB - andere Waren (z.B. Objektive, Okulare und Prismen) ................ .                          10\n90 03   _Fassungen für Brillen, Klemmer (Zwicker), Stielbrillen oder ähnliche Waren;\nTeile davon:\nA - aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ...................... ,                         10\nB - aus anderen Stoffen ..... : ....................................... .                          15","Nr . ,12  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                          715\nZollsatz\nTarifnr.                              Bezeichnung der Waren                                                       °lo des\nWertes\n9004    Brillen, Klemmer (Zwicker), Stielbrillen und ähnliche Waren, gefaßt:\nA - mit Optik aus Glas oder anderen Stoffen und mit Fassungen:\n1 - aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ................... .                                10\n2 - aus anderen Stoffen ........................................... .                                  15\nB - andere, auch Waren mit Kunstglas, Drahtgitter oder dergleichen, mit Fas-\nsungen:\n1 - aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ................... .                                 10\n2 - aus anderen Stoffen ........................................... .                                   15\n90 05   Ferngläser und Fernrohre, mit Prismen oder Linsen, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen .................................................... .                                      10\n90 06   Astronomische Instrumente, wie Teleskope, astronomische Fernrohre, Meridian-\nDurchgangsinstrumente, Äquatoreale und dergleichen, auch ohne Gestell .....                                  15\n9007    Photographische und kinematographische Apparate; Projektions- und Ver-\ngrößerungsapparate:\nA - photographische Apparate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, auch\nohne Optik .................................................... .                                       10\nB - kinematographische Apparate, anderweit weder genannt noch inbegriffen,\nauch ohne Optik:\n1 - Bildaufnahmegeräte, für Filme in einer Breite:\na - von 1nehr als 16 n1m ....................................... .                                 15\nb - von 16 mm oder weniger .................................... .                                  15\n2 - Tonaufnahmegeräte .......................................... .                                      15\n3 - Geräte für Bild- und Tonaufnahmen ............................. .                                   15\n4 - Wiedergabegeräte, auch mit Tonwiedergabe; Tonabnehmer:\na - Tonabnehmer .. , .......................................... .                                  15\nb - andere .................................... , .......... , .. .                                15\nC - Apparate für photographische und kinematographische Luftaufnahmen,\neinschließlich der Apparate für Luftbildmessung, auch ohne Optik . , .....                              10\nD - Stehbildwerfer; Vergrößerungs- und Verkleinerungsapparate, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen, auch ohne Optik .. , ...... , ........... .                             10\nE - mikrophotographische Apparate und Mikroprojektionsapparate, auch ohne\nOptik oder Mikroskope .............................. : ........ _. .. .                                 10\nF - Teile, mit Ausnahme von Optik und Untergestellen:\n1 - Verschlüsse und Blenden ................................. , .... .                                  10\n2 - Kassetten für Platten und Filme ................................ .                                  10\n3 - andere ......... ,-, .......................................... .                                   15\n9008    Laboratoriumsgeräte und Zubehör für photographische und kinematographische\nZwecke:\nA- Geräte für photographische Laboratorien (z.B. Kopierrahmen, Geräte zum\nAbziehen, Trocknen oder Glänzendmachen) .... , .................... .                                   10\nB - Geräte für kinematographische Laboratorien (z.B. Geräte zum Abziehen,\nunmittelbar oder durch Projektion, zum Entwickeln, zur Herstellung von\nTrickfilmen, zum Synchronisieren oder zum Lochen der Filme) ......... .                                 10\nC- Zubehör:\n1 - Spulen zum Aufrollen kinematographischer Filme ................. .                                  10\n2 - Projektionswände für kinematographische Zwecke ................ .                                    10\n3 - andere .................., . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..... .      10\n9009    Scheinwerfer, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - mit Optik aus Glas oder anderen Stoffen ............................ .                                   15\nB - andere ........................................................ .                                        15\n48","716                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\n'l'arifnr.                              Bezeichnung der Waren                               ¾ des\nWertes\n9010      Mikroskope, auch ohne Optik, einschließlich der Elektronenmikroskope ..... .        10\n9011      Optische Apparate und Instrumente, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Lupen und Fadenzähler ......................................... .              10\nB- andere (z.B. Stereoskope, Kaleidoskope und Kryptometer) ............ .          10\n9012      Geodätische und topographische Instrumente und Geräte, Geräte für die :Feld-\nvermessung, Nivelliergeräte, geophysikalische, nautische und aeronautische,\nhydrographische, meteorologische und hydrologische Geräte, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen:\nA - geodätische und topographische Instrumente und Geräte) Geräte für die\nFeldvermessung und Nivelliergeräte (z.B. Theodolite, Entfernungsmesser,\nWinkelmesser, Kompasse, Wasserwaagen, Diopterlineale, Feldmesser-\nwinkel, Nivellierlatten, Absteckpfähle und Meßtische für Feldmesser, Flug-\nhöhenprüfer) und geophysikalische Instrumente und Geräte (z, B. Seismo-\ngraphen) ...................................................... .             15\nB - nautische, aeronautische und hydrographische Geräte (z.B. Navigations-\nkompasse, Oktanten, Sextanten, Sternhöhenmesser, Logs 1 Lotapparate,\nKursschreiber und automatische Steuergeräte) ....................... .        10\nC - meteorologische und hydrologische Instrumente und Geräte (z. B Regen-\nmesser, Feuchtigkeitsmesser und nichtelektrische \"\\Vindmesser) ......... .    10\n9013      Präzisionswaagen, mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder weniger, auch mit\nGewichten ........................................................ .                10\n9014      Recheninstrumente, mit Ausnahme der Rechenmaschinen; Zeicheninstrumente\nund Reißzeuge:\nA - Rechenschieber, Rechenscheiben und andere Recheninstrumente ........ .          10\nB - andere (z.B. Zeichenwinkel, Winkelmesser, Zirkel, Reißfedern und Panto-\ngraphen) ....... ,........ , ...................................... .          10\n90 15     Meß-, Prüf- und Kontrollinstrumente, anderweit weder genannt noch inbe-\ngriffen:                                                         .\nA - Präzisionsinstrumente (z.B. Eichgeräte und Präzisionslehren) .......... .      10\nB - andere (z.B. Metermaße, Maßstäbe und Lineale mit Maßeinteilung) .... .          10\n9016      Chirurgische und andere ärztliche und tierärztliche Instrumente und Geräte,\nanderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - zahnärztliche Instrumente und Geräte sowie zur Aufstellung bestimmte\nAusrüstungsgegenstände für Zahnärzte ............................. .          10\nB - andere:\n1 - chirurgische Nadeln .......................................... .          10\n2 - andere:\na - mit Optik aus Glas oder anderen Stoffen ....................... .      10\nb - andere                                                                10\n90 17    Apparate für Heilgymnastik, Psychotechnik, Sauerstoff- und Ozontherapie, zur\nWiederbelebung und ähnliche Apparate, auch mit Motor; Gasmasken und ähn-\nliche Aten1apparate ................................................. .             10\n9018     Orthopädische Apparate; Geräte zur Behandlung von Knochenbrüchen (z.B.\nSchienen und andere Geräte) ......................................... .             10\n9019     Prothesen:\nA - Zahnprothesen:\n1 - künstliche Zähne und Gebisse aus Stoffen aller Art:\na - in Verbindung mit Edelmetallen ............................. .         15\nb - andere ................................................... .          15\n2 - andere (z.B. Kronen) ......................................... .          15","NI'. 4'2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                717\nZollsatz\nTarifm.                                   Bezeichnung der Waren                             °lo des\nWertes\n( uo 1.1)                                                                                      15\nB - künstliche Menschenaugen ....................................... .\nC -- andore ........................................................ .             10\n90 20     Instrumente, Apparate und Modelle für Vorführ- oder Unterrichtszwecke,\naugenscheinlich nicht für gewerblichen Gebrauch verwendbar .............. .         10\n90 21     Materialprüfmaschinen und -apparate für Werkstoffe, Spinnstoffe, Papier oder\nandere Stoffe:\nA - Maschinen zur Härteprüfung mit Diamantspitze (nach Rockwell oder\nVickers) oder mit Kugel (nach Brinel), mit einem Stückgewicht:\n1 - von mehr als 250 kg .......................................... .         10\n2 - von 250 kg .oder weniger ...................................... .        10\nD - andere, mit einem Stückgewicht:\nl - von mehr als 250 kg .......................................... .         10\n2 - von 250 kg oder weniger ........... ·........................... .       10\n90 22     Senkwaagen (Aräometer, Alkoholometer) und andere Dichtemesser ......... .            10\n90 2:3    Physikalische und chemische Instrumente und Geräte, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen (z.B. Saccharimeter, Polarimeter, Refraktometer, Spektro-\nmeter und Viskosimeter):\nA - mit Optik aus Glas oder anderen Stoffen ............................ .          10\nB- andere ..................................................... , • • •             10\n90 24     Gasmesser, Flüssigkeitsmesser und Elektrizitätszähler:\nA - Gasmesser für Leuchtgas oder anderes Gas:\n1 - nur zur Mengenmessung ...................................... .            10\n2 - für mehrere Zvvecke .......................................... .          10\nB - Flüssigkeitsmesser für Wasser oder andere Flüssigkeiten, einschließlich\nder Ausgabemeßgeräte, mit Ausnahme der in der Nr. 8412 Abs.A genannten\nAusgabepumpen:\n1 - nur zur Me11genmessung ...................................... .           10\n2 - für mehrere Zlvecke .......................................... ·.         10\nC - Elektrizitätszähler:\n1 - nur zur Mengenmessung ........................................ .          10\n2 - für mehrere Zwecke .......................................... .           10\n90 2G     Tourenzähler, Produktionszähler.,. Taxameter, Kilometerzähler„ Schrittzähle.e\nond andere Zähler, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Tachometer und\nandere Geschwindigkeitsmesser:\nA - Apparate nur zum Zählen oder Anzeigen:\n1 - für Kraftfahrzeuge oder Motorräder ............................. .        12\n2 - andere ,.... ; ................................... ·............. .      .12\nB - Apparate für mehrere Zwecke:\n1 - für Kraftfahrzeuge oder Motorräder ............................. .        12\n2 - andere ...................................................... .           12\n90 26     Thermometer, Barometer und Manometer, auch mit Registrlervorrichtung:\n,\\ - Thermometer:\n1 - ärztliche und tierärztliche ..................................... .       15\n2 - andere ..................................................... .            15\nl~ -- 13arometer ..................................................... .            15\nC - Manometer, mit einem Stückgewicht:\n1 - von weniger als :1 kg .......................................... .        15\n2 - von 3 kg oder mehr ...........      ! •••••••••••••••••••••••••••••••     15","718                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                            °lo des\nWertes\n90 27  Andere nichtelektrische Meß-, Kontroll- und Reguliergeräte sowie Unter-\nsuchungsgeräte für Gase, Flüssigkeiten oder Temperaturen:\nA- Druckminderventile und ähnliche Geräte, auch mit Hilfsmotor .......... .                          10\nB - Thermostate, auch mit Zubehör, mit einem Stückgewicht:\n1 - von weniger als 3 kg ......................................... .                           10\n2 - von 3 kg oder mehr ........................................... .                           10\nC - Flüssigkeitsstandanzeiger ........................................ .                            10\nD - Luftzugregler; Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch ............. .                           10\nE - Kalorimeter ................................................... .                               10\nF - andere (z.B. Pyrometer und Strömungsmesser):\n1 - mit Optik aus Glas oder anderen Stoffen ......................... .                         10\n2 - andere                                                                                      10\n90 28  Elektrische Meßgeräte, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA- zum Messen elektrischer Größen (z.B. Voltmoter, Amperemeter, Frequenz-\nmesser und Galvanometer):\n1 - mit einer Genauigkeit von mehr als 0,5 O/o der Gesamtskala .......... .                     10\n2 - andere ..................................................... .                              10\nB - zum Messen nichtelektrischer Größen, deren Meßprinzip j~doch auf einer\nelektrischen Eigenschaft beruht, die sich je nach der ,?:U messenden Größe\nändert (z.B. Pyrometer, Gasuntersuchungsgeräte und Windmesser) ..... .                          10\n90 29  Teile und Zubehör für Apparate und Geräte der N rn. 90 24 bis 90 28, deren\nZugehörigkeit zu einem bestimmten Apparat oder Gerät dieser Nummern nicht\nerkennbar ist, anderweit weder genannt noch inbegriffen .................. .                          10\n90 30  Gestelle für wissenschaftliche Instrumente und Geräte und für photographische\nund ähnliche Apparate, ausgenommen die Gestelle, die einen festen Bestandteil\ndes eigentlichen Instrumentes oder Gerätes bilden ........................ .                          10\nKapitel 91\nUhrmacherwaren\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Uhrgläser (Kap. 70);\nb) Uhrfedern, einschließlich Spiralfedern, Schrauben, Ketten und Gewichte aus unedlen\nMetallen (Abschnitt XV), sowie andere Einzelteile, die nach ihrer Beschaffenheit ander-\nweit erfaßt sind;\nc) mechanische Werke ohne Hemmung (Kap. 84).\n2. Teile von Uhrmacherwaren bleiben in diesem Kapitel, auch wenn sie für Meß- und Präzi-\nsionsinstrumente geeignet smd.\n91 01  Taschenuhren, Armbanduhren und ähnliche Uhren, einschließlich Stoppuhren:\nA - mit Gehäusen, die mit Edelsteinen, Halbedelsteinen oder echten Perlen be-\nsetzt sind ........................................ ·.............. .                           10\nB - mit Gehäusen aus Edelmetallen .................................... .                             20\nC - mit Gehäusen aus Goldplattierungen auf unedlen Metallen ............. .                         20\nD - mit Gehäusen aus vergoldetem unedlen Metall ....................... .                            20\nE - mit Gehäusen aus anderen Stoffen .................................. .                           20\nAnmerkung.\nF,~ste oder entfernbare Osen bei Armbanduhren gelten als Bestandteil des Gehäuses. Arm-\nbiindcr für Uhren werden so behandelt wi.e die Uhren, zu denen sie gehören, wenn sie mit\nihnen zur Abfertigung _gestellt werden; werden sie gesondert zur Abfertigung gestellt, so sind\nsie nach ihrer Beschattenheit zu tarifieren. Armhänder aus Edelmetallen oder Edelrnetall-\nplattierungen werden ,in jedem Falle nach ihrer Beschaffenheit behandelt.","Nr. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3.September 1951 •                                719\nZollsatz\nTarifnr.                                    Bezeichnung der Waren                                          ll/o d~\nWertes\n91 02   Pendeluhren und Weckeruhren, mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger\n( entfernbares Behältnis nicht einbegriffen):\nA - mit Gehäusen, die mit Edelsteinen, Halbedelsteinen oder echten Perlen be-\nsetzt sind ..................................................... .                             10\nB - mit Gehäusen aus Edelmetallen ........................ ; ........... .                            10\nC - mit Gehäusen aus Edelmetallplattierungen .......................... .                             10\nD - mit Gehäusen aus anderen Stoffen .................................. .                             10\n91 03   Schiffschronometer und Schiffsbeobachtungsuhren . ....................... .                            15\nA n m e r k u n g e n.\nl. Schiffschronometer sind Uhren mit einer Auslösehemmung zur Anzeige der halben Sekunden\nund mit einer Aufhiingcvorrichtung, die dazu bestimmt ist, das Uhrwerk ohne Rücksicht auf\ndie SteJlung d<'.S Gehäuses horizontul zu halten.\n2. Schiffsbeobachtungsuhren sind Schiffschronometer kleinen Formats mit einer Hemmung, die\n215 Sekunden anzeigt, ohne Aufhängevorrichtung zur Horizontalhaltung des Uhrwerks.\n91 04   Uhren für Kraftwagen, Flugzeuge oder dergleichen ...................... .                              15\n91 05   Wand- und Standuhren, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - astronomische Uhren ............................................ .                                12\nB - andere ..................................................... ; .. .                               12\n91 O(J  Kontrollapparate mit Uhrwerk (z.B. Kontrolluhren, Stechuhren und Zeit-\nste1np•el) .......................................................... .                                12\n91 07   Zeitauslöser mit Uhrwerk (z.B. automatische Beleuchtungsschalter) ....... .                            12\n91 08   Gehäuse für Taschen- oder Armbanduhren, auch mit Glas, sowie Teile davon\n(z.B. Mittelstücke, Böden, Kapseln, Uhrglasfassungen):\nA - rni t Edelsteinen, Halbedelsteinen oder echten Perlen besetzt ............ .                      10\nB- andere:\nl - aus Edelmetallen ............................................. .                           20\n2 - aus Goldplattierungen auf unedlen Metallen ...................... .                         20\n3 - aus vergoldetem unedlem Metall ................................ .                           20\n4 - aus anderen Stoffen ........................................... .                           20\n91 09   Uhrwerke für Taschen- oder Armbanduhren, fertig zusammengesetzt, auch ohne\nZifferblatt und Zeig·er ............................................... .                              20\nAnmerkung.\nUhrwerke für Ta,schenuhren oder Armbanduhren sind Werke mit einer Federunruhe als Regu-\nliervorrichtung und mit einer Stärke, einschließlich v\\T erkboden und Brücken, von hiichstens\n12mm.\n9110    Uhrwerke, anderweit weder genannt noch inbegriffen ...................... .                            20\n9111     Uhrenfurnituren, anderweit weder genannt noch inbegriffen:·\nA- nichtzusammengesetzte Sätze für Taschen- oder Armbanduhrwerke, ein-\nschließlich des Werkbodens, der Antriebs- und Kraftübertragungsteile,\njedoch ohne Reglerteile, Triebfedern, lose Steine, Zifferblatt und Zeiger ..                      5\nB - natürliche oder synthetische Steine für Uhrwerke oder dergleich~n, einge:-\nlassen oder gefaßt, auch für solche Zwecke fertig bearbeitete ungefaßte\nSteine ......................................................... .                                5\nC - Zifferblätter ..................................................... .                              5\nD - andere ................. : ........ -. ............................. .                              5\n9112    Gehäuse für and~re Ulumacherwaren und Teile davon:\nA - aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen oder mit Edelsteinen, Halb-\nedelsteinen oder echten Perlen besetzt ............· .............••....                        10\nB - andere:\n1 - aus unedlen Metallen ..................... .' ................... .                         15\n2 - aus Holz ................................................... .                              15\n3 - aus Stein oder keramischen Stoffen .................. : ........... .                       15\n4 - aus Kunststoffen ................................... _ ......... .                          15\n5 - aus anderen Stoffen ................................ , . . . . .... .                       15","720                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                  Bezeichnung der Waren                                          ¾ des\nVfertes\nKapitel 92\nMusikinstrumente, Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte\nAllge~eine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Tonfilme (Kap. 37);\nb) Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte für Filme, die auf Grund eines photo-\nelektrischen V trfahrens hergestellt worden sind, sowie dazugehörige Tonabnehmer\n(Kap. 90);\nc) Musikspielzeug (Kap. 97);\nd) Sarnmlung-sstücke (Kap. 99).\n2. Musikinstrumente ganz oder teilweise aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen\nfallen unter dieses Kapitel. Das gleiche gilt für Teile und Zubehör von Musikinstrumenten.\n3. Teile und Zubehör von Musikinstrumenten sind, mit Ausnahme der unter Nr 92 13 fallenden\nErzeugnisse, bei den entsprechenden l\\11~sihinstrumenten aufgeführt. Können sie für\nmehrere Musikinstrumente verwendet werden, so sind sie der Nummer mit dem höchsten\nZollsatz zuzuweisen. Teile und Zubehör mit allgemeiner Verwendungsmöglichke:t (z.B.\nScharniere. Griffe und Beschläge) sind nach ihrer Beschaffenheit zu verzollen, wenn sie\ngesondert zur· Abfertigung gestellt werden. Das gleiche gilt für elektrische oder andere\nEinrichtungen, für Uhrwerke und für mechanische 1,Verke ohne Hemmung. wenn sie für\nihre Verwendung als Teile oder Zubehör von Musikinstrumenten nicht erkennbar vor-\ngerichtet sind.\n4. Schallplatten, gelochte Papiere und Pappen sowie andere Tonträ-ger sind stets gesondert zu\nverzollen.\n5 Verstärker und Lautsprecher, die nirht wesentlicher Bestandteil eines Tonwiedergabegerätes\nsind, werden riach ihrer Beschaffenheit tarifiert.\n92 01  Klaviere aller Art mit Hammermechanismus. auch selbsttäti$!e mit mecha-\nnischem, pneumatischem oder elektrischem Antrieb, ausgeno'mmen elektro-\nakustische und ähnliche Klaviere:\nA - lnstru1ncn te ................................ ,                                                18\nB -Teile:\n1 - Klaviaturen und Klaviermechaniken ............................ .                          18\n2 - andere ..................................................... .                            18\n92 02  Andere Saiteninstrumente:\nA - Instrumente:\n1 - Streichinstrumente ........................................... .                          10\n2 - Zupfinstrumente:\na - Harfen~ Cembalos und Spinette .............................. .                       10\nb - andere ................................................... .                         10\nB - 1'eile und Zubehör .......................... · ..................... .                        10\n92 03  Orgeln, Harmonien und ähnliche Musikinstrumente:\nA - niit Pfeifen (Orgeln und dergleichen) .............................. .                         10\nB - mit Metallzungen (Harmonien und dergleichen)                                                   10\nC -Teile:\n1 - von Orgeln ................................................... .                         10\n2 - andere                                                                                    10\n!}2 04 Elektroakustische, radioelcktrische und photoelektrische Klaviere und Orgeln\nund ähnliche Musikinstrumente:\nA - Instrumente ................................................... .                              15\nB -Teile:\n1 - von Orgeln                                                                               15\n2 - andere                                                                                    15","Nr. 42 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                   721\nZollsatz\nTarifnr.                               Bezeichnung der Waren                               ¼ des\nWertes\n92 05   Orchestrien, Drehorgeln und ähnliche Musikinstrumente:\nA - Instrumente ................................................... .               15\nB - Teile                                                                            15\n92 06   Ziehharmoniken aller Art:\nA - Instrumente ................................................... .               15\nB - Teile                                                                            15\n92 07    Mundharmoniken und Teile davon .................................... .                15\n92 08   Blasinstrumente. anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Instrumente:\n1 - aus Metall:\na - Saxophone und Flöten ..................................... .           15\nb - andere ................................................... .           15\n2 - aus anderen Stoffen:\na - Klarinetten, Oboen, Fagotte, Doppelfagotte., Englischhörner: Dudel-\nsäcke und dergleichen ...................................... .         18\nb - Flöten und Querpfeifen ..................................... .         18\nc - andere ................................................... .           18\nB - Teile und Zubehör ............................................... .              15\n92 09   Schlaginstrumente:\nA - Instrumente:\n1 - Pauken und Trommeln aller Art ................. , .............. .          15\n2 - Xylophone und Metallophone .................................. .             15\n3 - andere ...................................................... .             15\nB - rfeile und Zubehör .......................................... · · · · ·         15\n9210    Musikinstmmente~ anderweit weder genannt noch inbegriffen (z.B. Spieldosen\naller Art und singende Sägen):\nA - Instrumente .................................................... .              15\nB - Teile und Zubehör .............................................. .              15\n9211    Ruf- und Signalinstrumente, anderweit weder genannt noch inbegriffen (z.B.\nSignalhörner, Pfeifen und Lockpfeifen); Teile davon .................... .           15\n92 12   Metronome und Stimmgabeln; Notenhalter für Musikinstrumente ........... .            15\n9213    Zubehör und Teile von Musikinstrumenten:\nA - mechanische Spieleimichtungen, nicht in Verbindung mit dem Instrument           10\nB - Saiten:\n1 - Metallsaiten ................................................. .            12\n2 - Darmsaiten und andere Saiten .................................. .           12\nC - e;,el?ch~e ~appen und Papiere sowie Walzen und Scheiben für mechanische\n:::;p1ele1nr1chtungen .............................................. .          15\n92 14   Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräie! ausgenommen solche für photoelek-\ntrisch hergestellte Filme und solche in Verbindung mit Rundfunkgeräten:\nA - Diktiermaschinen ...............................................           .    15\nB - andere:\n1 -1'onaufnahn1egeräte ... ·.......................................        .    15\n2 - Tonwiedergabegeräte:\na - mit elektrischer Tonverstärkung .............................     .    15\nb - andere ..................................................         .    15\n3 - kombinierte Geräte ............................................        .    15","722                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTa.rifnr.                           Bezeichnung der Waren                                °lo des\nWertes\n9215    Teile und Zub~hör von Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräten, ausgenommen\nvon solchen für photoelektrisch hergestellte Filme; Tonträger:\nA - Plattenschneider und Tonabnehmer (Elektrodosen, Membrandosen) ..... .         15\nB - Plattenteller mit mechanischem oder elektrischem Antrieb, auch mit Ton-\nabnehmern; automatische Plattenwechsler .......................... .         15\nC - Laufvorrichtungen für tönende Drähte und tönende Bänder ............ .       15\nD - unbespielte Aufnahmeplatten, auch aus Wachs, unbespielte Walzen, Bän-\nder, Filme und Drähte für Tonaufnahmen ........................... .         15\nE - bespielte Aufnahmeplatten, auch aus Wachs; Matrizen und galvano-\nplastische Formen für die Herstellung von Schallplatten ............... .    15\nF - Schallplatten und Walzen für die Tonwiedergabe:\nl - Musikstücke                                                              15\n2 - andere ..................................................... .            15\nG - bespielte tönende Bänder, Drähte und Platten; mit Nadeln bespielte Filme       15\nII - Nadeln und gefaßte Saphire ...................................... .          20\nI - andere (z.B. Antriebsvorrichtungen, Kurbeln und Apparate zum vVieder-\nglätten von Diktierwalzen) ....................................... .         15","Nr. 42 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                 723\nZollsatz\nTarifm.                                  Bezeichnung der Waren                                             °lo des\nWertes\nAbschnitt XIX\nW a:ffen und Munition\nKapitel 93\nWaffen und Munition\nAl1gemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Leucht-, Signalzeichen und Raketen zum Wetterschießen (Kap. 36);\nb) Messerschmiedewaren (Kap. 82);\nc) Kampfwagen und Panzerkraftwagen (Kap. 87), Luftfahrzeuge für Kriegszwecke\n(Kap. 88) und Kriegsschiffe (Kap. 89);\nd) Spielz<~ug sowie Armbrüste, Bogen und Pfeile zum Schießsport und Fechtwaffen mit\nSchutzknopf (Kap. ~)7). Als Spielzeug gelten auch Gewehre der Nr. 9305-A mit einem\ngcl'ingercn C:ewicht als 1,5 kg und Pistolen der Nr. 9305-A mit einem geringeren Ge-\nwicht als O,li70 kg;\ne) Kunstgegenstände und Sammlungsstücke (Kap. 99).\n2. Waff cn in Verbindung mit Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen bleiben in diesem\nKapitel.\n3. Als Waffenteile sind nicht anzusehen Tragriemen, Zubehörteile zur Pflege der Waffen, Rad-\nreifen sowie allgemein verwendbare Teile (z.B. Schrauben und Stifte).\n4. Optische Geräte, die zum Aufsetzen auf Waffen geeignet sind, werden wie die Waffen be-\nhandelt, zu d(:ncn sie gehören, wenn sie mit ihnen zur Abfertigung gestellt werden; werden\nsie gr~sondert zur A bfcrtigung gestellt, so sind sie nach ihrer Beschaffenheit zu tarifieren.\n93 01  Blanke Waffen (z.B. Säbel, Degen und Bajonette) und T,eile davon ....... .                              8\n93 02  Kriegswaffen (andere als blanke Waffen und als Pistolen und Revolver) uncl\nTeile davon ....................................................... .\nAnmerkung.\nDie EinfulH· der \"\\\\Taren dieser Tarifnummer ist zur Zeit auf Grund eines Gesetzes der\nAlliierten Hohen 'Kommission verboten. Ein Zollsatz ist deshalb in der Zollsatzspalte nicht\nvorgesehen.\nIm Falle einer vcrbotswidrigen Einfuhr sind die Waren nach dem höchsten Wertzollsatz\ndes Tarifs zu verzo,Ien.\n93 03  Revolver und Pistolen                                                                                 40\n93 04  Andere Feuerwaffen:\nA - Sport- und Jagdgewehre:\nbis 31. 12. 1955 ................................... -. ......... .                        25\nvom 1. 1. 1956 an ........................................... .                            15\nB - Feuerwaffen, arnlerweit weder genannt noch inbegriffen, und ähnliche Ge-\nräte, wie ,Vetterkanonen, Leinenschießgeräte und dergleichen, deren Wir-\nkungsweise auf Pulver beruht:\nbis 31. 12. 1955 ............................................. .                           25\nvom 1.1.1956 an ........................................... .                              15\n93 05  Waffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Waffen, deren Wirkungsweise nicht auf Pulver beruht:\n1 - Luft- und Gasdruckgewehre und -pistolen ........................ .                            15\n2 - andere:\na - Apparate zur schmerzlosen Viehtötung und Teile davon .......... .                        10\nb - andere                                                                                 frei\nB - andere Waffen:\n1 - Apparate zur schmerzlosen Viehtötung und Teile davon ............ .                           10\n2 - andere ..................................................... .                              frei\niO","724                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 195 l. Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                               Bezeichnung der Waren                                          ¼ des\nWertes\n93 06   Waffenteile, anderweit weder genannt' noch inbegriffen:\nA - Gewehrläufe:\nbis 31. 12. 1955 ............................................. .                    25\nvom 1. 1. 1956 an ..................... ·...................... .                   15\nB - Schäfte und andere Teile aus Holz, auch grob vorgearbeitet; Platten und\nandere Teile aus Hartkautschuk oder Kunststoffen:\nbis 31. 12. 1955 ............................................. .                    25\nvom 1. 1. 1956 an                                                                   15\nC - andere Teile:\nbis 31. 12. 1955 ............................................. .                    25\nvom 1. 1. 1956 an ........................................... .                     15\n93 07   Schießbedarf für Kriegswaffen, Revolver oder Pistolen sowie andere Kriegs-\nmunition, auch mit Ladung; Teile davon ................................ .\nAnmerkung.\nDie Einfuhr der Waren dieser Tarifnummer ist zur Zeit auf Grund eines Gesetzes der\nAlliierten Hohen Kommission verboten. Ein Zollsatz ist deshalb in der Zollsatzspalte nicht\nvorgesehen.\nIm Falle einer verbotswidrigen Einfuhr sind die Waren nach dem höchsten Wertzollsatz\ndes Tarifs zu verzollen.\n93 08   Anderer Schießbedarf:\nA - Patronen mit Ladung                                                                         15\nB - Patronenhülsen, auch mit Zündk:ipseln ............................. .                       15\nC - Kugeln       ...................................................... , ..                    15\nD- Schrot ........................................................ .                            15\nE - anderer, mit Ausnahme der Pfropfen ............................... .                       15","Nr. 42 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September ] 951                                                           725\nZollsatz\nTarifm.                                    Bezeichnung der Waren                                                                        0/o des\nWertes\nAbschnitt XX\nV ersehiedene Waren,\nanderweit weder genannt noch inbegriffen\nKapitel 94\nMöbel, mediziniscq-chirurgische Möbel; Betten und ähnliche Waren\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Luftpolster und Luftkissen (Nr.4014);\nb) Federn, Schlösser, Pan1ierschränke und ,Sicherheitskassetten; Beschläge aus unedlen\n:'.\\fetallen aller Art (Abschnitt XV);\nc) Kühl~hränke, auch zur Aufnahme von Kälteerzeugungsanlagen eingerichtet (Nr. 8422),\nmit Ausnahme ,der Möbel mit Wärmeisolierung, die unter Nr. 94 03 faHen; Möbel zum\nEinbau von Nähmaschinen (Nr. 84 44);\nd) Möbel für Rundfunkgeräte (Nr. 8:.'> 22);\ne) Waren des Kap. 91, insbesondere Gehäuse für Uhrmacherwaren;\nf) Billardtische aller Art und andere Möbel für Spielzwecke (Nr. 97 04).\n~- Der Begriff nMöbel« im Sinne dieses Kapitels umfaßt nur solche Möbel, die nach ihren\nwesentlichen Merkmalen dazu bestimmt sind, auf den Boden gestellt zu werden.\n8. Möbel, auch mit Platten, Teilen oder Zubehör aus Glas, Marmor oder anderen Stoffen,\ndie zerlegt eingehen, werden wie die unzerlegten Möbel tarifiert, wenn die verschiedenen\nTeile in einer. Sendung zur Abfertigung gestellt werden.\n94 01  Sitzmöbel (auch Schlafsofas) und Teile davon:\nA - vollständig gepolstert oder überzogen:\n1 - mit Geweben aus Seide, Kunstseide oder Zellwolle ................. .                                                     25\n2 - mit anderen Geweben oder mit Filz, Leder oder Kunstleder .......... .                                                    25\nB - andere:\n1 - aus Holz:\na - aus gebogenem Holz ....................................... .                                                        25\nb - aus anderem als gebogenem Holz:\n1 - nicht gepolstert ......................................... .                                                   25\n2 ~ teilweise gepolstert ..................................... .                                                   25\nc- Böden und Lehnen:\n1 - furniert oder aus Sperrholz ............................... .                                                    5\n2 - andere . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       5\n2 - aus Korbweiden, Schilf, Stuhlrohr, Bambus oder ähnlichen Stoffen                                                          10\n3 - aus unedlen Metallen:\na - nicht gepolstert : .......................................... .                                                      15\nb - teilweise gepolstert .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ; . . . . .                15\n4 - aus anderen Stoffen ........................................... .                                                          20\nAnmerkung.\nSitzmöbel gelten als vollständig gepolstert o,der überzogen, wenn vom Gestell nicht mehr als\ndie Füße und die Unterseite sichtbar sind.","726                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                    Bezeichnung de,r Waren                                        °1o des\nWertes\n94 02   Medizinisch-chirurgische Möbel aus Stoffen . aller Art, wie Operationstische,\nUntersuchungstische und dergleichen, Betten mit mechanischen Vorrichtungen\nfür Krankenbehandlung usw.; Operationsstühle für Zahnärzte und dergleichen,\naus Stoffen al1er Art, mit mechanischer Kipp- und Hebevorrichtung; Spuck-\nnäpfe auf Sockeln für Zahnärzte; Teile davon ........................... .                           15\n94 03   Andere Möbel und Möbelteile:\nA- aus Holz:\n1 - aus gebogenem Holz .......................................... .                         25\n2 - aus anderem als gebogenem Holz ............................... .                        25\nB - aus Korbweiden, Schilf, Stuhlrohr, Bambus oder ähnlichen Stoffen .... .                        10\n(;,.. aus K.unststoffen ............................................... .                          25\nD - aus unedlen Metallen:\n1 ·· Betten, einschließlich Feldbetten, Faltbetten und ähnliche Betten, auch\nmit Drahtfedereinsatz oder anderer untrennbarer Ausstattung:\na - ganz aus Metall . . . . . . . . ................................... .               15\nb - andere .................................................. .                         15\n2 - Büromöbel .................................................. .                            15\n3 - Eisschränke, wärmehaltende Schränke (z.B. Kochkisten) und andere\nMöbel mit Wärmeisolierung ................................... .                          15\n4 - andere ..................................................... .                           15\nE - aus anderen Stoffen ............................................. .                            20\n9404    Drahtfedereinsä.tze und Auflegematratzen; Betten, Kissen und andere Bettaus-\nstattungen mit Füllung aus Stoffen aller Art, wie Deckbetten, Steppdecken,\nSchlummerrollen, Kopfkissen und dergleichen:\nA- DrahHedcreinsätze aller Art .. , ................................... .                          25\nB - Bettpolster (Auflagematratzen), auch mit Drahtfedereinlagen ......... .                         25\nC - Deckbetten, Steppdecken, Kopfkissen und ähnliche Waren mit Füllung\naus Stoffen aller Art .•...........................................                          25\n· Kapitel 95\nBearbeitete Schnitz- und Formstoffe; Waren aus Schnitz- und Formstoffen\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Waren des Kap. 66 (Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Peitschen, Reitgerten\nund Teile davon);\nb) Waren des Kap. 71, insbesondere Phantasieschmuck;\nc) Waren des Kap. 82 (Werkzeuge, Messerschmiedewaren, Eßbestecke) in Verbindung\nmit Griffen oder 'I1eilen aus Schnitz- oder Formstoffen. Getrennt zur Abfertigung\ngestellte Griffe und Teile verbleiben in diesem Kapitel;\nd) Waren des Kap. 90, insbesondere Fassungen für Brillen;\ne) Waren des Kap. 91 (Uhrmacherwaren), insbesondere Gehäuse für Taschen- oder\nArmbanduhren und Gehäuse für Standuhren. und andere Uhrmacherwaren;\nf) Waren des Kap. 92, insbesondere Musikinstrumente;\ng) \\V aren des Kap. 93, insbesondere Teile von Waffen;\nh) Waren des Kap. 94 (Möbel und Möbelteile);\ni) Waren des Kap. 96 (Bürsten, Pinsel usw.);\nk) Waren des Kap. 97 (Spiele, Spielzeug usw.);\n1) Waren des Kap. 98 (verschiedene Waren);\nmJ Waren des Kap. 99 (Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten).\n2. Waren, die auf der Außenseite oder Oberfläche ganz oder überwiegend mit Perlmutter,\nSchildpatt oder anderen Stoffen dieses Kapitels plattiert, überzogen oder eingelegt sind,\nwerden wie Waren behandelt, die ganz aus diesen Stoffen bestehen.","Nr.-4':2 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                         727\nZollsatz\nTarifnr.                                Bez eich~ ung der Waren                                                   °lo des\nWertes\n95 01   Schildpatt, bearbeitet, und Waren aus Schildpatt:\nA - Platten und Blätter, geschliffen, poliert oder mit ähnlicher Oberflächen-\nbearbeitung ............................ ·........................ .                                    20\nB - zu Waren erkennbar vo·rgearbeitete Stücke .......................... .                                   20\nC - andere Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................ .       20\n95 02   Perlmutter, bearbeitet, und Waren aus Perlmutter:\nA - Platten von jeder Form:\n1 - nur zugeschnitten ............................................ .                                     10\n2 - geschliffen, poliert oder mit ähnlicher Oberflächenbearbeitung ........ .                           20\nB - zu Waren erkennbar vor gearbeitete Stücke:\n1 - unregelmäßige Perlen, nur gelocht, nicht poliert ............. ·...... .                             20\n2 - andere ...................................................... .                                      20\nC - andere Waren .................................................. .                                        20\n95 03   Elfenbein, bearbeitet, und Waren aus Elfenbein:\nA - Platten, Scheiben und Hohlungen:\n1 - nur zugeschnitten ............................................. .                                  frei\n2 - geschliffen, poliert oder mit ähnlicher Oberflächenbearbeitung ....... .                             20\nB - zu Waren erkennbar vorgearbeitete Stücke:\n1 - Tastenplättchen für Musikinstrumente ........................... .                                  20\n2 - andere ......................................................• .                                    20\nC - andere Waren .................................................. .                                        20\nAnmerkung.\nAls Elfenbein sind die in der Anmerkung zu Nr. 05 10 genannten Stoffe anzusehen.\n9504    Bein, bearbeitet, und Waren aus Beiri:\nA - Platten, Scheiben und Rohre:\n1 - nur zugeschni.tten ...... , .....................................                           .       10\n2 - geschliffen, poliert oder mit ähnlicher Oberflächenbearbeitung ........                     .       15\nB - zu Waren erkennbar vorgearbeitete Stücke ..........................                              .       15\nC - andere Waren ...................................................                                  .     ·15\n95 05  Horn, Geweihe, natürliche Korallen und andere tierische Schnitzstoffe, bear-\nbeitet, und Waren aus diesen Stoffen:\nA - Natürliche Korallen und Waren aus Korallen:\n1 - ungef aßte Korallen ........................................... .                                    20\n2 - andere Waren ............................................... .                                       20\nB - Federkiele, bearbeitet ............................................ .                                     20\nC - W alfischbarten, bearbeitet ........................................ .                                    10\nD - andere Stoffe:\n1 - Platten, Scheiben und Stücke:\na - nur i,;ugeschnitten ......................................... .                                  10\nb - geschliffen, poliei-t oder mit äh:n,licher Oberflächenbearbeitung ..... .                        15\n2 - zu Waren erkennbar vorgearbeitete Stücke ....................... .                                   15\n3 - andere Waren ............................................... .                                       15\n95 06   Pflanzliche Schnitzstoffe (Steinnüsse, andere Nüsse, Fruchtsteine und der-\ngleichen), bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen:\nA - Platten, Scheiben und Stücke:\n1 - nur gespalten, gesägt oder auf andere Weise zugeschnitten .......... .                               10\n2 - geschliffen, poliert oder mit ähnlicher Oberflächenb~arbeitung ....... .                             15\nB - zu Waren erkennbar vorgearbeitete Stücke .......................... .                                     15\nC - andere Waren ............ ·...................................... .                                      15\n51","728                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                     Bezeichnung der Waren                                                             °lo des\nWertes\n95 07   Meerschaum und Bernstein, natürlich oder wiedergewonnen, Jett und andere\njettähnliche mineralische Schnitz- und Formstoffe, bearbeitet, und Waren aus\ndiesen Stoffen:\nA - Platten: Scheiben und Stücke:\n1 - nur gespalten, gesägt oder auf' andere Weise zugeschnitten .......... .                                       frei\n2 - geschliffen, poliert oder mit ähnlicher Oberflächenbearbeitung ....... .                                       20\nB - zu Waren erkennbar vorgearbeitete Stücke .......................... .                                                20\nC - andere Waren .................................................. .                                                    20\n95 08   Geformte oder geschnitzte Waren aus natürlichem (tierischem oder pflanzlichem)\nsowie mineralischem oder künstlichem Wachs, aus Paraffin, Stearin, natürlichen\nGummen oder Harzen (Kolophonium, Kopalharz und dergleichen), aus Model-\nliermassen, aus nicht gehärteter Gelatine oder aus anderen ähnlichen Stoffen:\nA - aus W a:chs oder Parafüin:\n1 - Waben für Bienenstöcke, aus Wachs ............................ .                                               '24\n2 - andere                                                                                                         '24\nB - aus Kopal- oder Kauriharz ....................................... .                                                 24\nC - aus nichtgehärteter Gelatine ...................................... .                                               24\nD - aus ander~n Stoffen ... , .......................................... .                                               24\nKapitel 96\nBesen, Bürsten, Pinsel, Staubwedel, Puderquasten und Siebwaren\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Waren des Kap. 71, insbesondere Bürsten und andere Waren in Verbindung mit Edel-\nmetallen;\nb) Siebe alle!' Art für Maschinen; sie werden als Teile von Maschinen behandelt (Kap. 84);\nc) Spielzeug (Kap. 97).\n96 01   Besen aller Art, nur gebunden, auch mit Stiel                                                                             28\n96 02   Biirstenmacherwaren und Pinsel (Bürsten, Scheuerbesen, Pinsel und der-\ngleichen) einschließlich Bürsten für Maschinen:\nA - Zahnbürsten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .... .     28\nB - Rasierpinsel ................................................... .                                                   10\nC - Bürsten für Maschinen:\n1 - Drahtbürsten . ,, .............................. , ............... .                                            15\n2 - andere . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..........  4 •     15\nD - andere Waren:\n1 - mit Fassungen aus naturfarbigem oder einfach gefärbtem Holz, weder\npoliert noch lackiert noch sonst verziert:\na - Drahtbürsten ............................................. .                                               15\nb - andere:\n1 - Pinsel                                                                                                 10\n2 - andere                                                                                                 28\n2 - andere:\na - Pinsel ............................................... ..... .                                 -           10\nb - andere                                                                                                     28","Nr. 42 -                 Tag der Ausgabe: Bonn,_ den 3. September 1951                                                                               7'19\nZollsatz\nTarifnr.                                                      Bezeichnung der Waren                                                                                       ¼ des\nWertes\n96 03   Pinselköpfe          •  1 1   1  1  1  1  1  1  1  1  1  1  1  1 1  • 1  1 1 1 1  1  1 1 1 1 1 1    1 •·• 1 1  •  1 1 1 III    1 1  1 1 1  I 1 1 1 1 1 1 I 1 1\n10\nAnmerkung.\nPinsclköpfe sin<l Tierhaar- oder Faserbündel, die ohne Teilung zur Herstellung von Pinseln\noder ähnlichen Erzeugnissen geeignet, auch am unteren Ende geleimt oder in anderer Weise\nbehandelt und nicht gefaßt sind.\n96 04   Staubwedel aller Art . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................. .                                                              10\n96 05   Puderquasten und dergleichen, aus Stoffen aller Art                                                                                                                 10\n9606    Handsiebe aller Art, aus beliebigen Stoffen:\nA - mit Böden aus gelochtem Blech, aus Metallgeweben oder aus Metall-\ngeflechten ..................................................... .                                                                                            15\nB - andere       I  I  I  I 1   1  1  I  I   I I  I  1  1  I  I  I I  I t  t I t I  I  I t I t t ~ 1  1 1 t I I  t  I I I t I 1  1 1  1 I I  I I I I I I I I 1\n15\nKapitel 97\nSpiele und Spielzeug, Scherzartikel, Christbaumschmuck, Sportgeräte\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) Feuerwerkskörper (Nr. 36 05);\nb) Garne, Schnüre, Messinahaar und ähnliche Waren für den Fischfang, auch abgepaßt,\njedoch nicht in Verbindung mit Angelruten (Abschnitt XI) ;\nc) Sportbekleidung und Maskenkostüme aus Spinnstoffen (Kap. 60 und 61);\nd) Kotillonartikel und Fahnen aus Sp·innstoffen (Kap. 62);\ne) Sportschuhe und Sportmützen (Kap. 64 und 65) ;\nf) Bergstöcke, Reitgerten, Peitschen (Nr. 66 02);\ng) Spiele und Spielzeug, ganz oder teilweise aus Edelsteinen oder aus Edelmetallen oder\nEdelmetallplattierungen (Kap. 71) ;\nh) Kinderfahrräder, die wie die gewöhnlichen Fahrräder hergestellt und mit Kugellagern\nversehen sind (Nr. 87 09);\ni) Jagdwaffen und Jagdmunition (Kap. 93) ;\nk) Sportboote (Kap. 89);\n1) Saiten für Ballschläger; Lagerzelte und Zeltausrüstungen; Handschuhe aus Stoffen\naller Art; alle diese werden nach ihrer Beschaffenheit verzollt.\n~- Die Tarifnummern dieses Kapitels umfassen auch erkennbare Teile, mit Ausnahme solcher\nmit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit. Das gleiche gilt für Zubehör.\n3. Zusammenstellungen von Spielen oder Spielzeug auf Kartons, in Kästen oder in anderer\nAufmachung werden als Ganzes wie das Spiel oder Spielzeug behandelt, das dem höchsten\nZollsatz unterliegt.\n97 01   Kinderfahrzeuge (z.B. Räder, Roller, Autos mit Fußantrieb, Puppenwagen)                                                                                              15\n97 02   Puppen aller Art, einschließlich Tierpuppen:\nA - Puppen, unbekleidet oder bekleide_t:\n1 - mit Kautschukrumpf ..........................................                                                                                        .     25\n2 - andere:\na - aus Kunststoffen ..........................................                                                                                    .     25\nb - aus anderen Stoffen ........_................................                                                                                  .     15\nB - Teile und Zubehör:\n1 - Köpfe, Rümpfe und Glieder ....................................                                                                                      .     25\n2 - Perücken ...................................................                                                                                        .     25\n3 - Kleider und Ausstattungen .....................................                                                                                     .     25\n4 - andere (z.B. Stimmen und Schlafaugen) .........................                                                                                     .     25","730                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                               Bezeichnung der Waren                                           °lo des\nWertes\n97 03   Anderes Spielzeug:\nA - zum Fliegen geeignete Spiel- und Modellflugzeuge; Spielzeugwaffen\naller Art ....................................................... .                         35\nB - Projektionsapparate für Kinder (z.B. Laterna Magica, kinematographische\nund ähnliche Apparate) ........................................... .                        15\nC - Musikspielzeug ................................................. .                            15\nD - mechanisches Spielzeug mit Kraftantrieb (z.B. zum Aufziehen, mit elek-\ntrischem Antrieb oder mit Dampfantrieb) .......................... .                         15\nE - anderes:\n1 - aus Kautschuk ........................... , ................... .                       25\n2 - aus Holz ............... ·..................................... .                        15\n3 --aus Spinnstoffwaren, Fellen oder Leder,, ausgestopft ............... .                   15\n4 - aus unedlen Metallen ......................................... .                         15\n5 - aus anderen Stoffen:\na - aus Kunststoffen .............. ; ........................... .                    25\nb - aus anderen Stoffen .......................................... .                    15\nAnmerkung.\nAls Spielzeugwaffen gelten auch Gewehre mit einem Gewicht von weniger als 1,5 kg und\nPistolen mit einem Gewicht von weniger als 0,670 kg.\n97 04   Gesellschaftsspiele, ausgenommen Freiluftspiele:\nA - mechanische Spiele zur öffentlichen Benutzung:\n1 - Spielautomaten mit Geld- oder Markeneinwurf und ähnliche Geschick-\nlichkeits- und Glücksspiele .................................... .                      15\n2 - andere ...................................... , ............... .                        15\nB - Billardtische, Roulettische und ähnliche Möbel ....................... .                      15\nC - Spielkarten:\n1 - mit Seitenmaßen von höchstens 45 und 32 mm ..................... .                      30\n2 - andere ...................................................... .                         30\nD - andere Gesellschaftsspiele .......................... , ............. .                       20\nE - Zubehör ....................................................... .                             20\nAnmerkung.\nübliche Zubehörteile für Gesellschaftsspiele (z.B. Bälle, Kugeln, Billardstöcke und Kegel)\nwerden wie die betreff enden Spiele behandelt, wenn sie mit diesen zur Abfertigung gestellt\nwerden; werden sie gesondert zur Abfertigung gestellt, so sind sie als Zubehör dem Absatz E\nzuzuweisen.\n97 05   Karnevals-, Scherzartikel und dergleichen sowie Christbaumschmuck, ander-\nweit weder genannt noch inbegriffen ................................... .                         20\n97 06   Turn- und Sportgeräte und Geräte für Freiluftspiele, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen:\nA- Ski und Bindungen, Skistöcke und Schneereifen ...................... .                         15\nB - Schlittschuhe und Rollschuhe ......................................•                          12\nC - Sportbälle aller Art .............................................. .                        20\nD - Fechtwaffen und Fechtzubehör, anderweit weder genannt noch inbegriffen\n(z.B. Masken und Hauben) ...... ·~ ................................ .                        15\nE -Tennisschläger und dergleichen; Schlägerrahmen sowie Schlägerpressen ..                        15\nF - Golfschläger und Golfschlägergriffe ......... ; ...................... .                      15\nG - Tischtennis, Rodelschlitten, Bobschlitten, Netze für Sportzwecke und andere\nGeräte ........................................................ .                           20","Nr. ,12 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                 731\nZollsatz\nTarifnr.                                   Bezeichnung der Waren                                             ¼ des\nWertes\n97 07   Jagd- und Angelgeräte, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Jagdgeräte .................................................... •                                15\nB - Angelgeräte:\n1 - Angelruten                                                                                  15\n2 - Rollen                                                                                       15\n3 - Angelhaken (nicht montiert) .................................... .                           15\n4 - andere, auch Handnetze ....................................... .                             15\n97 08   Karusselle, Luftschaukeln, Riesenräder und dergleichen, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen ............................................ .                                10\nKapitel 98\nVerschiedene Waren\nAllgemeine Anmerkungen.\n1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:\na) fertige und unfertige Knöpfe, Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren, ganz oder\nteilweise aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (soweit in der Anmerkung 2 a\nzu Kap. 71 nichts anderes bestimmt ist) oder in Verbindung mit echten Perlen, natür-\nlichen oder synthetischen Edelsteinen (Kap. 71);\nb) Kiimrne, Haarspangen und ähnliche Waren, die Phantasieschmuck im Sinne des\nKap. 71 sind.\n2. Abgesehen von den Ausnahmen in der vorstehenden Anmerkung 1 bleiben Waren, die ganz\noder teilweise aus Edelmetallen oder aus Edelmetallplattierungen bestehen, in diesem\nKapitel.\n3. Zusammenstellungen (Sortimente) von Knöpfen, F,ederhaltern, Füllhaltern, Kugelschreibern,\nBleistifthaltern, Füllbleistiften, Schreibfedern, Tabakpfeifen oder Zigarren- und Zigaretten-\nspitzen werden, wenn sie aus Waren verschiedener Tarif stellen bestehen und in einer\ngemeinsamen unmittelbaren Umschließung zur Abfertigung gestellt werden, zu dem Zollsatz\ndes höchstbelegten Gegenstands verzollt.\n98 01   Knöpfe, Druckknöpfe, Manschettenknöpfe und andere derartige Knöpfe, ein~\nschließlich der unfertigen Knöpfe und der Knopfformen:\nA - Druckknöpfe, Patentknöpfe und Teile davon ........................ .                              20\nB - Kragenknöpfe, Manschettenknöpfe und andere Einsteckknöpfe:\n1 - ganz oder teilweise aus Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter oder aus natür-\nlichem oder wiedergewonnenem Bernstein ........................ .                          30\n2 - andere ..................................................... .                               20\nC - andere Knöpfe und Knopfformen:\n1 - aus unedlen Metallen:\na - mit aufgedruckter oder eingeprägter Bezeichnung .............. .                       20\nb - andere .................................................. .                            20\n2 - aus Perlmutter oder Muschelschalen ............................. .                           30\n3 - aus Steinnuß oder Dugalmonnuß ................................ .                             25\n4 - aus Kunststoffen ............................................. .                             25\n5 - aus Glas oder keramischen Stoffen .............................. .                           20\n6 - aus Spinnstoffen oder Leder, auch mit Spinnstoffen oder Leder über-\n. zogen ...................................................... .                              20\n7 - andere                                                                                       20\n98 02    Reißverschlüsse und Teile davon:\nA - aus unedlen Metallen ............................................ .                               35\nB - aus anderen Stoffen ............................................. .                               35\n52","732                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarifnr.                                    Bezeichnung der Waren                                                                     ¼ des\nWertes\n98 o:!  Federhalter, Füllhalter, Kugelschreiber, Bleistifthalter und Füllbleistifte;\nTeile davon und Zubehör:\nA - Füllhalter mit oder ohne Federn, Kugelschreiber:\n1 - mit Schaft oder Kappe aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ..                                                 10\n2 - andere ..................................................... .                                                         20\nB - andere Federhalter; Bleistifthalter und Bleistiftschoner ............... .                                                 20\nC - Füllbleistifte, auch mit Minen .. .- .................................. .                                                  20\nD- Teile und Zubehör, einschließlich Klammern, Klipse, Tintenbehälter und\nErsatzminen für Kugelschreiber, mit Ausnahme der Schreibfedern und\nSchreibfederspitzen (Nr. 98 04) und der Minen (Nr. 98 05) ............. .                                                  20\n98 04   Schreibfedern und Schreibfederspitzen:\nA - Federn aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, auch mit an-\ngesetzter Spitze:\n1 - Federn aus Gold ................. : ........................... .                                                      10\n2 - andere ..................................................... .                                                         15\nB - Federn aus unedlen Metallen, auch niit angesetzter Spitze aus Iridium oder\nähnlichen Metallen ....................................... , ..... .                                                       15\nC - Federn aus anderen Stoffen ....................................... .                                                       15\nD- Federspitzen .............................. : .................... .                                                         15\n98 05   Bleistifte, Griffel, Minen, Kohle, Pastellkreiden und andere Kreiden zum Schrei-\nben oder Zeichnen:\nA - Bleistifte (ausgenommen Füllbleistifte) und Griffel, auch mit Zwinge oder\nanderer Ausstattung:\n1 - Griffel aus Stein, natürlichem Schiefer oder Preßschiefer, auch mit\nOberzug , .... -. ............................... , .............. .                                                  frei\n2 - Bleistifte mit Graphitminen .................................... .                                                     10\n3 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..     10\nB - Minen (einschließlich der Minen für lithographische Zwecke), Pastellkreiden\nund Zeichenkohle ........................................ -....... .                                                        10\nC - Schreib- und Zeichenkreiden:\n1 - natürliche weiße Kreide, gesägt oder geschnitten .................. .                                                   10\n2 - andere, einschließlich der Schneiderkreide ............ , ........... .                                                 10\n98 06   Tafeln und Wandtafeln zum Schreiben und Zeichnen, auch gerahmt:\nA - aus natürlichem Schiefer oder Preßschiefer:\n1 - i11 Holzrahmen .............................................. .                                                         10\n2 - andere ..................................................... .                                                          10\nB - andere ........................................................ .                                                           10\n98 07   Handstempel aller Art (Petschafte, Nummernstempel, Datumstempel und der-\ngleichen) .......................................................... .                                                           15\n98 08   Farbbänder für Schreibmaschinen, Rechenmaschinen oder dergleichen, mit Tinte\noder Farbe getränkt, auch auf Spulen; Stempelkissen, auch in Schachteln .....                                                    20\n98 09   Siegellack ( für Bürozwecke oder für Flaschenverschlüsse):\nA - in Stäben oder dergleichen mit einem Stückgewicht von 200 g oder weniger                                                    10\nB - anderer ............................... _........... _............. .                                                       10\n98 10   Feuerzeuge und Gasanzünder (mit mechanischer, elektrischer oder katalytischer\nZündung); Teile davon:\nA - aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ...................... .                                                      10\nB - andere:\n1 - mit elektrischer Zündung ...................................... .                                                       15\n2 - mit anderer Zündung ..................................... , ... .                                                       15","Nr. 42 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                    733\nZollsatz\nTarifnr.                                Bezeichnung der Waren                                            °1o des\nWertes\n9811    Tabakpfeifen, Zigarren- und Zigarettenspitzen:\nA - Pfeifenrohformen aus Wurzelholz oder anderem Holz , ............... .                         frei\nB - Pfeifenköpfe aus Wurzelholz oder anderem Holz, grob bearbeitet, auch ge-\nbohrt, jedoch weder gekittet noch geschliffen noch poliert ............. .                    30\nC - andere Pfeifenköpfe und ganze Tabakpfeifen:\n1 - Tonpfeifen aus einem Stück .....................................                           20\n2 - andere:\na - aus Wurzelholz oder anderem Holz ........................... .                         30\nb - aus natürlichem oder wiedergewonnenem Meerschaum ........... .                         20\nc - aus keramischen Stoffen .................................... .                         20\nd - aus anderen Stoffen ........................................ .                         20\nD - Zigarren- und Zigarettenspitzen; Mundstücke und Rohre für Tabakpfeifen,\nZigarren- oder Zigarettenspitzen:\n1 - Mundstücke und Rohre für Tabakpfeifen, Zigarren- oder Zigaretten-\nspitzen, auch gebohrt, jedoch ohne Gewinde und weder geschliffen noch\npoliert ..................................................... ,                            20\n2 - andere Waren:\na - ganz oder teilweise aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen                      10\nb - andere:\n1 - ganz oder teilweise aus Hartkautschuk ..................... .                      20\n2 - ganz oder teilweise aus Elfenbein, natürlichem oder wiederge-\nwonnenem Meerschaum oder Bernstein ..................... .                         20\n3 - aus anderen Stoffen ..................................... .                        20\nE - andere Teile und Zubehör, einschließlich der Pfeifenreiniger und dergleichen:\n1 - aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ................... .                        10\n2 - aus Bein .................................................... .                            20\n3 - aus anderen Stoffen .......................................... .                           20\n9812    Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren:\nA - aus Hartkautschuk .............................................. .                              25\nB - aus Kunststoffen ................................................ .                             25\nC - aus anderen Stoffen ......................................... ·.... .                          25\n9813    Fischbeinstäbe und dergleichen, für Mieder, Kleider oder Bekleidungszubehör                         15\n9814    Parfümzerstäuber; Teile davon, mit Ausnahme der Flüssigkeitsbehälter:\nA - ganz oder teilweise aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ...... .                       10\nB- andere ........................................................ .                                20\nAnmerkung.\nFlüssigkeitsbehälter für Zerstäuber, die gesondert zur Abfertigung gestellt werden, sind nach\nihrer Beschaffenheit zu verzollen.\n9815    Thermosflaschen und andere Isolierbehälter; Teile davon, einschließlich der\npassenden Becher, jedoch mit Ausnahme der fertigen oder unfertigen Glaskolben                       25\n9816    Schneiderpuppen und dergleichen; bewegliche Figuren aller Art für Schaufenster                       I f>","734                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarünr.                                 Bezeichnung der Waren                                                           ¼ des\nWertes\nAbschnitt XXI\nKunstgegenstände, Sammlungsstücke\nund Antiquitäten\nKapitel 99\nKunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten\nAllgemeine Anmerkung.\nAusgenommen von diesem Kapitel sind:\na) nichtentwertcte Briefmarken, Steuermarken, Steuerzeichen und sonstige vVertzeichen, die\nim Inland gültig sind (Kap. 49);\nb) Theaterdekorationen, Atelierhintergründe und dergleichen, aus bemalten Geweben\n(Kap. 59);\nc) Perlen und Edelsteine, auch roh (Kap. 71);\nd) gewerblich hergestellte Plastiken (z.B. Nachbildungen und Abgüsse); sie werden nach\nihrer Beschaffenheit behandelt.\n99 01  Bilder, Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand gearbeitet ..... .                                     frei\nAnmerkung.\nRahmen von Bildern, Gemälden oder Zeichnungen werden wie die eingerahmten Erzeugnisse\nbehandelt. Ist jedoch der Wert des Rahmens höher als der Wert des eingerahmten Gegen-\nstandes, so ist der Rahmen nach seiner Beschaffenheit zu tarifieren.\n99 02 Originaildrucke ( z. B. Stiche, Radierungen und Steindrucke) ............... .                                   frei\nAnm e r k u n gen.\n1. Originaldrucke sind Abdrucke· von Platten, die nur vom Künstler mit der Hand gearbeitet\nwurden; die Abdrucke müssen unmittelbar und mit der Hand abgezogen sowie vom Künstler\nunterzeichnet und numeriert sein. Es ist auf die Tarifierung ohne Einfluß, aus welchem\nStoff die Erzeugnisse bestehen, ob sie schwarz oder farbig ausgeführt und nach welchem\nVerfahren sie hergestellt sind. Das gilt nicht für mechanisch oder photomechanisch her-\ngestellte Erzeugnisse.\n2. Rahmen von Originaldrucken werden wie Rahmen von Bildern, Gemälden oder Zeichnungen\nbehandelt (vgl. Anmerkung zu Nr. 99 01).\n9903  Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art .............. .                                   frei\n99 04 Briefmarken, Steuermarken, Steuerzeichen und sonstige Wertzeichen:\nA - nichtentwertete, die im Inland ungültig sind ......................... .                                     frei\nB - entwertete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............. .   frei\n99 05 Andere Sammlungsstücke und Antiquitäten:\nA - zoologische, botanische, mineralogische und anatomische Sammlungen und\nEinzelstücke dafür .............................................. .                                         frei\nB - Gegenstände von geschichtlichem, archäologischem, urgeschichtlichem oder\nvölkerkundlichem Wert ......................................... .                                           frei\nC - andere ........................................................ .                                            frei\nAnmerkung.\nWiederherstellungsarbeiten, die die Eigenschaft der Antiquitäten als Originale nicht verändert\nhaben, sind auf die Tarifierung ohne Einfluß.","Nr. 42              Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                                                             735\nInhaltsverzeichnis\nSeite\nAllgemeine Tarifierungsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532\nAbschnitt I\nTiere und tierische Erzeugnisse\nKapitel\n1 Lebende Tiere ............................................................... .                                                                          533\n2     Fleisch, Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall ......................... .                                                                 534\n3     Fisohe, Krebstiere und Weichtiere .............................................. .                                                                    535\n4     Milch und Molkereierzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig ..................... .                                                                   536\n5     Rohstoffe und rohe Erzeugni,sse tierischen Ursprungs .............................. .                                                                 536\nAbschnitt II\nPflanzen und pflanzliche Erzeugnisse\n6     Lebende Pflanzen und Erzeugniss,e der Ziergärtnereii , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    539\n7     Gemüse und ander,e eßbare Pflanzen, Wurzeln und Knollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           540\n8    Eßbare Früchte und eßbare Fruchtschalen, .......................................                                                                       542\n9     Kaffee, Tee, Mate und Gewürze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       544\n10     Getreide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  547\n11     Müllereierzeugnisse, Malz, Stärke und Stärkemehl; Kleber und Klebermehl . . . . . . . . . . .                                                         548\n11     Olsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene Körner, Samen und Früchte; Pflanzeµ\nzum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und pflanzliche Futtermittel . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     549\nlö     Pflanzliche Rohstoffe zum Färben oder Gerben; Gummiarten, Harze und andere pflanzliche\nSäfte und Auszüge ...................... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   551\n14    Fiecht- und Schnitzstoffe und andei,e Rohstoffe sowie Halberzeugnisse pflanzlichen\nUrsprungs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      551\nAbschnitt III\nTierische und pflanzliche Fette und öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung;\ngenußfertige Speisefette; Wachse tierischen und pflanzlichen Ursprungs\n15 Tieflische und pflanzliche Fette und Ole; Erzeugnisse ihrer Spaltung; g-enußfertige Speise-\nfette; Wachse tierischen und pflanz1ichen Ursprungs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     553\nAbschnitt IV\nErzeugnisse des Nahrungsmittelgewerbes; Getränke, alkoholische\nFlüssigkeiten und Essig; Tabak\n16     Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren oder Weichtieren                                                                                      555\n17     Zucker und Zuckerwaren , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  556\n18     Kakao und Erzeugni,sse daraus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     557\n19 Zubereiitungen auf der Grundlage von Getreide, Mehl oder Stärkemehl; Backwaren . . . . .                                                                  557\n20     Zubereitungen von Gemüse, anderen Küchengewächsen, Früchten oder anderen Pflanzen\noder Pflanzenteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           558\n21     Verschiedene Nahrungsmittelzubereitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              560\n22     Getränke, alkoholische Flüss-iigkeiten und Es,sig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             561\n23     Rückstände und Abfälle des Nahrungsmittelgewerbes; FutteI'IIIlittelzuhei>·eitungen ... , . ,                                                          563\n24    Tabak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  564\nAbschnitt V\nMineralische Stoffe\n25     Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           565\n26    Erze, Schlacken und Aschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   568\n27     Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation, bituminöse Stoffe;\nmineralische Wachse; elektrischer Strom ................................... , . . . . .                                                               568\ni3","736                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nKapitel                                                                                                                                                 SeJte\nAbschnitt VI\nErzeugnisse der chemws~hen lndustcie und verwandter Indu,s.trien\n28    Anorganische chemi,sche Erzeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    572\n29 Organiische chemische Er2ieugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    579\n30 Pharmazeu~ische Erzeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   587\n31 Düngemittel ................................. , . , ............... ; . . . . . . . . . . . . . .                                                   588\n32 Gerb- UThd Farbstoffauszüge; Farbstoffe, Farhen, Anstrichfarben, Lacke und Färbemittel;\nKitte; Trinten .................. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  589\n33 Ätherii-sche Ole und Essenzen; Riech- und Schönheitsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      591\n34 Seifen; Netz-, Reinigungs- und Emulgi,ermittel; Waschmittel und Waschhilfsmittel;\nSchmiermittel; künstliche Wachse; zubereitetes Wachs sowie Schuhcreme, Scheuerpulver\nund dergleichen; Kerzen und andere Erzeugnisse auf der Grundlage von Fetten, ölen\noder Wachsen ................ , .......... , ... , , , , . , .... , .. , , . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 592\n35 Eiweißstoffe und Leim ....... , ................ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  593\n36 Pulver und Spreng,stoffe; Feuerwerksartikel; Streii.chhölzer; Zündmetallegierungen; le,icht-\nentzündliche Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      594\n37 Erzeugnisse für photographische und kiinematographi,sche Zwecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             594\n38 Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie                                                                                                   595\nAbschnitt VII\nKunststoffe und Kunststoffwaren; Kautschuk und Kautschukwaren\n39 Kunststoffe und Kunststoffwaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     598\n40 Kautschuk (Naturkautschuk, synthetischer Kautschuk, Olkautschuk) und Kautschukwaren                                                                 600\nAbschnitt VIII\nHäutei, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren, Reise-\nartikel und Täschnerwaren; Waren aus Därmen\n41    Häute und Fdle; Leder .., ..., ................................, . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           603\n42    Waren aus Häuten, Fellen oder Leder; Sattlerwaren, Reiseartikel und Täschnerwaren;\nWaren aus Därmen ... , ................. , ............. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       605\n43    Pelzfelle und Pelzwaren                                                                                                                          607\nAbschnitt IX\nHolz, Holzkohle und lfolzwa1ren; Kovk und Korkwaren;\nFlechtwaren und Korbwaren\n44    Holz, Holzkohle und Holzwaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  608\n45    Kork und Korkwaren , ., .. , , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           612\n46    F]echtwaren und Korbwaren ........ ,.. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   613\nAbschnitt X\nZellstoff; Papier, Pappe und Waren daraus\n47    Papiermasse; Papierabfälle und Altpapier ... , ..... , .... , . , ...................... .                                                       615\n~8   Papier und Pappe; Papier- und Pappwaren; Waren aus Papiermasse ............... .                                                                 615\n49    Waren des Buchhallidels und Erz,eugnis,se des graphi,schen Gewerbes                                                                              620\nAbschnitt XI\nSpinnstoffe und Waren daraus\n50    Seide, Scha.ppes,eide und BourettesPirle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 625\n51 Wolle, Tierhaare und Roßhaar ............ , .. , .................... , ......... , . . .                                                           626\n52 Kunstseide (synthetische und künstliche Spinnfäden) ...... , ....... , . . . . . . . . . . . . . . . .                                              628\n53    Zellwolle (synthetische und künstliche Spinnfasern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              629\n54    Flachs und Ramie ... , ......... , .............. ; . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              630\n55    Baumwolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  631\n56    Andere pflanzliche Spinnstofl'ie; Papiergarne und Papi,ergarngewebe . . .. . . . . . . . . . . . . . . .                                         632\n57    Metallgarne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  633","Nr. 42 -      Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951                                                                               737\nKapitel                                                                                                                                                Seite\n58    Teppiche und ähnliche Waren; Bänder; Posamentierwaren; Tüll; Netzstoffe; Spitzen,\nSpitzenstoffe, Stickereien ....... , .............................................. ,                                                           634\n59    Watte und Filz, Tauwerk und Seilerwaren; Spezialgewebe, getränkte oder bestrichene\nGewebe; technische Spinnstoffwaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    636\n60    Gewirke ................................. , . , , , , .. , .... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 638\n61    Bekleidung und Bekleidungszubehör . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     640\n62    Fertiggestellte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         642\n63    Altwaren aus Spinnstoffen; Hadern und Lumpen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              643\nAbschnitt XII\nSchuhe; Kopfbedeckungen; Regen- und Sonnenschirme; Modeartikel;\nkünstliche Blumen und Haararbeiten\n64    Schuhe und Schuhteile; Gamaschen und ähnliche Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   644\n65    Kopfbedeckungen und Teile davon , ............ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              646\n66    Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Peitschen, Reitgerten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         648\n67    Zugerichtete Schmuckfedern und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Haararbeiten;\nFiicher ..................................................................... , .                                                               649\nAbschnitt XIII\nWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder anderen\nmineralischen Stoffen; keramische Erzeugnisse; Glas und Glaswaren\n·¼   Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder anderen mineralischen Stoffen                                                             651\nfü,J  Keramische Erzeugniss•e . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         653\n70    Glas und Glaswaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      655\nAbschnitt XIV\nEchte Perlen, Edelsteine; Edelmetalle, Edelmetallplattierungen,\nWaren daraus; Phantasieschmuck; Münzen\n71    Echte Perlen, Edelsteine; Edelmetalle, Edelmetallplattierungen, Waren daraus; Phan-\ntasieschmuck ................................................................. .                                                                658\n72    Münzen                                                                                                                                          6ö1\nAbschnitt XV\nUnedle Metalle und Waren daraus\n73    E,isen und Stahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  663\n74   Kupfer und Kupferlegierungen ............... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              673\n75   Nickel und Nickellegierung,en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             676\n76    Aluminium und Aluminiumlegierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     678\n77   Magnesium, Beryllium und Legierungen davon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              679\n78   Blei und Bleilegierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          680\n79    Zink und Zinklegierungen , ...................................................... · 681\n80    Zinn und Zinnlegierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            6'82\n81    Andere uneidle Metalle und Legierungen davon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            683\n82   Werkzeuge; Messerschmiedewaren und Eßbestecke, aus unedlen Metallen .......... '...                                                             684\n83   Verschiedene Waren aus unedlen Metallen, anderweit weder genannt noch inbegriffen . . .                                                         687\nAbschnitt XVI\nMaschinen und Apparate; elektrotechnische Waren\n84   Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  691\n85   Elektrische Maschinen und Apparate sowie andere elektrotechnische Erzeugnisse                                                                   701\nAbschnitt XVII\nVerkehrsmittel\n86   Schienenfahrzeuge; ortsfestes Gleismaterial; nichtelektrische Signalvorrichtungen für\nVerkehrswege aller Art . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          707\n87   Kraftwagen, Motorschlepper, Fahrräder und andere Landfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              709\n88   Luftfahrzeuge ........ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        711\n89   See- und Flußschiffe • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . . • . . . . . . . . • . . . • • . . . • . . • •      712","738                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nKapitel                                                                                                              Seite\nAbschnitt XVIII\nOptische Instrumente und Geräte; photographische und kinematogra-\nphische Apparate; Meß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente, Materialprüf-\nmaschinen; medizinische und chirurgische Instrumente und Geräte; Uhr-\nmacherwaren; Musikinstrumente, Tonaufnahme- und Tonwiede.rgabe-\ngeräte\n90    Optische Instrumente und Geräte; photographische und kinematographische Apparate;\nMeß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente, Materialprüfmaschinen; medizinische und\nchirurgische Instrumente und Geräte ............................................ .                            714\n91    Uhrmacherwaren ............................................................. .                                718\n92    Musikinstrumente, Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte                                                        720\nAbschnitt XIX\nWaffen und Munition\n93    Waffen und Munition                                                                                           723\nAbschnitt XX\nV ~rschiedene Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen\n94    Möbel, medizinisch-chirurgische Möbel; Betten und ähnliche Waren ................. .                          725\n95    Bearbeitete Schnitz- und Formstoffe; Waren aus Schnitz- und Formst,offen                      ........••      726\n,..,\n96 Besen, Bürsten, Pinsel, Staubwedel, Puderquasten und Siebwaren .................. .                             ·•..... o\n97    Spiele und Spielzeug, Scherzartikel, Christbaumschmuck, Sportgeräte ................ .                        729\n98    Verschiedene Waren                                                                                            731\nAbschnitt XXI\nKunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten\n99 Kunstgegenstände. Sammlungsstücke und Antiquitäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • •     734\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen - Teil I und Teil II - . Laufender Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich fiir\nTeil I =  DM 3.00, für Teil II =  DM 2.00 (zuzüglich ZustellgPbühr).    Einzelstücke je angefangene 24 Seiten DM 0.30 beim Verlag des „Bundesanzeiger\"\nJn Bonn oder in Köln-Rh. Zusendung einzelner Stücke per Streifband gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesanzeiger\"\nKöln 83 400. - Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. Verlag: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. Druck: Bundesdruckerei, Dienststelle Berlin,\nBerlin SW68, Oranie:r.straße 01."]}