{"id":"bgbl1-1951-40-4","kind":"bgbl1","year":1951,"number":40,"date":"1951-08-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/40#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1951-40-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1951/bgbl1_1951_40.pdf#page=11","order":4,"title":"Übergangsgesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder","law_date":"1951-08-10T00:00:00Z","page":509,"pdf_page":11,"num_pages":1,"content":["Nr.40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13.August 1951                           509\na) die Teuerungszulage neu festzusetzen, wenn              Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsich die Preise der Grundnahrungsmittel            sind gewahrt.\nändern,\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nb) Vorschriften über das Verfahren zur Geltend~\nmachung des Anspruchs auf die Teuerungs-           Bonn, den 10. August 1951.\nzulage zu erlassen.\n§ 12                                        Der Bundespräsident\nDie Bundesregierung erläßt die zur Durchführung                         Theodor Heuss\ndieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvor-\nschriften.\n§ 13                            Der Stellvertreter des Bundeskanzlers\n(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom l. Juh                                Blücher\n1951 in Kraft.\n(2) Dieses Gesetz gilt für das Land Berlin, sobald\nes gemäß Artikel 87 Abs. 2 seiner Verfassung die              Der Bundesminister der Finanzen\nAnwendung dieses Gesetzes beschlossen, hat.                                     Schä.ffer\nUbergangsgesetz zur Änderung\ndes Gesetzes über die Errichtung: der Bank deutscher Länder.\nVom 10. August 1951.\nDer Bundestag        hat das folgende    Gesetz,   be-           eine Aussetzung der Beschlußfassung bis zu\nschlossen:                                                         acht Tagen verlangen.\n§ 1                                7.  Die Bank deutscher Länder hat der Bundes-\nDas Gesetz Nr. 60 der amerikanischen Militär-                   regierung die von dieser verlangten Be-\nregierung (Amtsblatt der Militärregierung Deutsch-                richte und Auskünfte zu geben.\"\nland amerikanisches Kontrollgebiet Ausgabe L S. 6).\n2. Artikel V Ziffer 28 b Satz 2 wird aufgehoben.\ndie Verordnung Nr. 129 der britischen Militärre-\ngiemng (Amtsblatt der Militärregierung Deutsch-            3. Artikel VI Ziffer 34 a Satz 2 erhält folgende\nland britisches Kontrollgebiet Nr. 27 S. 991),             Fassung:\ndie Verordnung Nr. 203 des französischen Ober-\nkommandos (Amtsblatt des französischen Ober-                  \"Die Satzung darf nur mit Zustimmung der Bun-\nkommandos in Deutschland Nr. 250/256 S. 1912)                 desregierung geändert werden.\"\nwerden wie folgt geändert:\n§ 2\n1. Artikel II erhält folgende Fassung:                        Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\n,,Ver h ä 1 t n i s zur B u. n des reg i e.r u n g,   , dung in Kraft.\n6.a. Die Bank deutsdier Länder i.st verpflichtet,         Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\ndie allgemeine Wirtschaftspolitik der Bun-       sind gewahrt.\ndesregierung zu beachten und im Rahmen\nihrer Aufgaben. zu unterstützen.                    Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\n6.b. Der Bundesminister der Finanzen und der           Bonn, den 10. August 1951.\nBundesminister für Wirtschaft oder deren\nständige Vertreter sind berechtigt, an den\nSitzungen des Zentralbankrates als Vertre-                   Der Bundespräsident\nter der Bundesregierung teilzunehmen. Sie\nTheodor Heuss\nkönnen auch die Anberaumung einer Sitzung\nverlangen. Sie haben kein Stimmrecht, kön-\nnen aber Anträge stellen.\nDer St~llvertreter des Bundeskanzlers\nG.c. Bestehen nach Ansicht eines der Vertreter                               Blücher\nder Bundesregierung im Hinblick auf die\nallgemeine Wirtschaftspolitik der Bundes-\nregierung gegen eine Beschlußfassung des            Der Bundesminister der Finanzen\nZentralbankrates Bedenken, so kann er                                 Schäffer"]}