{"id":"bgbl1-1951-39-2","kind":"bgbl1","year":1951,"number":39,"date":"1951-08-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/39#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1951-39-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1951/bgbl1_1951_39.pdf#page=2","order":2,"title":"Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes","law_date":"1951-08-04T00:00:00Z","page":488,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["488                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nfalls sich die Aus~virkungen der zu                 setzes erlassen werden; dies gilt nicht für\nregelnden Angelegenheit au~ mehr als                Zuwiderhandlungen     ·,gen Bestimmungen\nein Land erstrecken und eine zentrale              oder schriftliche Einzelverfügungen, die\nErledigung erforderlich ist.                        vom Bundesminister auf Grund des § 10\nAbs. 2 und 3 erlassen werden.\"\n( 4) Der Bundesminister kann     im Einverneh-\nmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft seine\nBefugnisse nach Absatz 2 und 3 auf die nach                               Artikel 2\nLandesrecht zuständigen Landesbehörden über-            Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\ntragen.                                               dung in Kraft.\n(5) Preise und Preisspannen nach .Absatz 2\nund 3 sind nur festzusetzen, , soweit dies erfor-       Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nderlich ist, um eine angemessene Preisgestaltung\nsicherzustellen. Dabei muß die Möglichkeit des        Bonn, den 5. August 1951.\nWettbewerbs gegeben sein.\"\n5. In § 14 wird der Nachsatz:                                         Der Bundespräsident\n\"soweit sie aus dem Ausland eingeführt oder                        Theodor Heuss\naus sonstigen Gebieten in das Bundesgebiet\nverbracht werden\"\ngestrichen.                                          ·Der St e l lv er trete r des Bunde sk a nz 1 er s\n.Blücher\n6. In § 21 Abs. 2 wird Nr. 3 folgendermaßen ge-\nfaßt:\n\"3. gegen Bestimmungen oder schriftliche Ein-      Für den Bundesminister für Ernährung,\nzelverfügungen, die vom Bundesminister,             Landwirtschaft und Forsten\nvon der Mühlenstelle oder der Einfuhr-             Der Bundesminister der Justiz\nund Vorratsstelle auf Grund dieses Ge-                              Dehler\nGesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes.\nVom 4. August 1951\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                b) nach der Verordnung des Reichsverkehrs-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                            ministers über internationalen Kraftfahr-\nzeugverkehr vom 12. November 1934\n§ 1                                   {Reichsgesetzbl. I S. 1137);\n(1) Als Bundesoberbehörde für den Straßenver-\n3. die Aufgaben der \"Sammelstelle für Nachrich-\nkehr wird das Kraftfahrt-Bundesamt errichtet.                  ten über Führer von Kraftfahrzeugen beim\n(2) Dem Kraftfahrt-Bundesamt sind Landesbehör-              Polizeipräsidium in Berlin\"\nden und Prüfstellen nicht unterstellt.\na) nach der Verordnung des Reichsverkehrs-\n(3) Das Kraftfahrt-Bundesamt untersteht dem                    ministers über die Zulassung von Personen\nBundesminister für Verkehr. Er bestimmt den                       und Fahrzeugen zum Straßenverkehr vom\nDienstsitz des Kraftfahrt-Bundesamtes.                            13. November 1937 (Reichsgesetzbl. I\n§ 2\ns.  1215);\nb) nach der Verordnung des· Reichsverkehrs-\nDas Kraftfahrt-Bundesamt übernimmt für das Ge-\nministers über 'die Ausbildung von Kraft-·\nbiet der Bundesrepublik\nfahrzeugführern vom 21. Dezember 1933\n1. die Aufgaben der „Reichsstelle für Typprü-                  {Reichsgesetzbl. 1934 I S. 13};\nfung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-\ntei1en in Berlin\"              ·                        c) nach der Verordnung des Reichsverkeh'rs-\nministers zur Durchführung des Gesetzes\nnach der Verordnung des Reichsverkehrs-\nüber die Beförderung von Personen zu\nministers über die Zulassung von Personen\nLande vom 26. März 1935 (Reichsgesetzbl. I\nund Fahrzeugen zum Straßenverkehr vom\n13. November 1937 (Reichsgesetzbl. I S.\ns. 473);\n1215);                                              d} nach der Verordnung des Reichsverkehrs-\n2. die Aufgaben der „Sammelstelle für Nachrich-                ministers über den Betrieb von Kraftfahr-\nten über Kraftfahrzeuge\"                                   unternehmen im Personenverkehr vom\n13. Februar 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 23·1);\na) nach der Verordnung des Reichsverkehrs-\nministers über die Zulassung von Personen       4. die Sammlung und Auswertung der Erfahrun-\nund Fahrzeugen zum Straßenverkehr vom              gen im kraftfahrtechnischen Prüf- und Uber-\n13 November 1937 (Reichsgesetzbl. I ,S.            wachungswesen ·\n1215);                                               nach der Vorschrift des § 4 Abs. 2· Buch-"]}