{"id":"bgbl1-1951-39-1","kind":"bgbl1","year":1951,"number":39,"date":"1951-08-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/39#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1951-39-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1951/bgbl1_1951_39.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz)","law_date":"1951-08-05T00:00:00Z","page":487,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["487\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1951                      Ausgegeben zu Bonn am 9: August 1951                                              Nr. 39\nTag                                                    lnhalt:                                              Seite\n5. 8. 51      Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und\nFuttermitteln (Getreidegesetz)            . . . . . . .                                          487\n4. 8. 51      Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes .                                       488\n7. 8. 51     Zweites Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes .                                            489\n7. 8. 51      Gesetz zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1951                   491\n8. 8. 51      Gesetz über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein        . . .              491\n5. 8. 51      Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung\nfür landwirtschaftliche Pächter .      . . . . . . . . . .                                      492\n5. 8. 51      Bekanntmachunq dcis Wortlautes des Pachtkreditgesetzes                                          494\n6. 8. 51      Zweite Durchführunqsvcrordnunq zum Gesetz über Darlehen zum Bau und Erwerb von Han-\ndelsschiffen . . . . . . .     . . . . . . . . . . . . . . . . .             . . . . . .         497\n2. 8. 51      Bekanntmaclrnnq über clC'n Schulz von Erfindungen, Mustern und \\'Varenzeichen auf einer Aus-\nstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       . . . . . . . . . . .   497\nGesetz zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes\nüber den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz).\nVom 5. August 1951.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                     Preise für inländisches Getreide festgelegt. Der\nrates das folgende Ccsetz beschlossen:                              Bundesminister hat seine Aufsichts- und Wei-\nsungsbefugnisse über die durch dieses Ge-\nArtikel 1                                setz geschaffenen Organe so auszuüben, daß die\nDas Cesetz über den Verkehr mit Cetreide und                     Einhaltung dieser Preise gewährleistet ist.\nFuttermitteln (Getreidegesetz) vom 4. November                         (2) Durch Rechtsverordnung kann die Bundes-\n1950 (Bundesgesetzbl. S. 721) wird wie folgt ge-                    regierung oder im Einvernehmen mit dem Bun-\nändert:                                                            desminister für Wirtschaft der Bundesminister\n1, § 8 Abs. 3 Satz 3 wird folgendermaßen gefaßt:                           a) Preise für ausländische andere Getreide-\n.,Macht sie von dem Ubernahmerecht Gebrauch,                           arten als Brotgetreide, soweit sie nicht\nso verpflichtet sie den Einführer gleichzeitig,                         nach § 8 Abs. 1 und 3 von der Einfuhr-\ndas Brotgetreide zu dem von ihr festgesetzten                           und Vorratsstelle festzusetzen sind,\nAbgabepreis zurückzukaufen.\"                                         b) Preise für Mahlerzeugnisse aus Ge-\n2. In § 8 wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt:                            treide, Schälmühlenerzeugnisse, Teig-\n., (4) Der Bundesminister trifft im Einverneh-                      waren, Nährmittel sowie für Brot und\nmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft                               Kleingebäck,\nBestimmungen für die Preisfestsetzungen ge-                         c) Preise für Futtermittel im Sinne des\nmäß Absatz 1 und 3.\"                                                   Futtermittelgesetzes vom 22. Dezember\n3. In § 8 werden die bisherigen Absätze 4 bis 8                               1926 (Reichsgesetzbl. I S. 525) nebst den\nAbsätze 5 bis 9, und in dem bisherigen Absatz 7                           dazu erlassenen Ausführungsbestim-\ndes § 8 treten an Stelle der Worte:                                       mungen\n. Absätze 1, 3, 4 und 6                          festsetzen .\ndie Worte:                                                         (3) Der Bundesminister kann im Einvernehmen\n. Absätze 1, 3, 5 und 7 .                        mit dem Bundesminister für Wirtschaft\n4. § 10 erhält folgende Fassung:·                                          a) die zur Sicherung des Preisstandes er-\nforderlichen Rechtsverordnungen, insbe-\nsondere über Kostensätze, Verarbei-\n,,§ 10\ntungs- und Handelsspanr.en, Zahlungs-\nPreisregelung                                     und Lieferungsbedingungen erlassen,\n(1) Durch Bundesgesetz werden rechtzeitig im                        b) unter den unter Buchstabe a bestimmten\nvoraus für jedes Cctreidewirtschaftsjahr die                               Voraussetzungen Verfügungen .treffen,"]}