{"id":"bgbl1-1951-34-2","kind":"bgbl1","year":1951,"number":34,"date":"1951-07-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/34#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1951-34-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1951/bgbl1_1951_34.pdf#page=12","order":2,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West)","law_date":"1951-07-21T00:00:00Z","page":462,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["462                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nGesetz zur Änderung des Gesetzes\nzur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West).\nVom 21. Juli 1951.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                    b) in Absatz 2 das Wort „ Voraussetzungen•\nrates dds folrJende Gesetz beschlossen:                               durch „ Voraussetzung\" und das Wort\n,,müssen\" durch „muß\" ersetzt;\n§ 1\nc) in Absatz 3 hinter den Worten „verarbeitet\nDas Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von                         worden sind\" statt des Kommas das Wort\nGroß-Berlin (West) vom 7. März 1950 (Bundes-\n\"und\" eingefügt.\ngesetzbl. S. 41) wird wie folgt geändert:\n1. In der Uberschrift zum Gesetz, in der Uber-              4. In § 4 wird die Behördenbezeichnung „Magi-\nschri.ft zu Artikel I, in§ 1, in § 3 Abs. 1, 2 und           strat von   Groß-Berlin (West) -    Abteilung\n3 und in § 4 Abs. 1 wird in der Wortzusammen-                Wirtschaft  -\" durch die Bezeichnung „Senat\nfassung „Groß-Berlin (West)\" das Wort „Groß-\"                von Berlin  - Der Senator für Wirtschaft und\ngestrichen.                                                  Ernährung   - \" ersetzt.\n2. In § 3 Abs. 1, 2 und 3 wird die Zahl „drei\"              5. In § 7 Abs. 2 wird die Jahreszahl „1952\" durch\ndurch die Zahl „ vier\" ersetzt.                              die Jahreszahl „ 1953\" ersetzt.\n3. In § 3 Abs. 1 und 3 wird jeweils der Satzteil\n§ 2\n„ und das Entgelt in Groß-Berlin (West) gezahlt\nworden ist\" und in Absatz 2 jeweils der Satz-            Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Ent-\nteil \"und das Entgelt dafür in Groß-Berlin             gelt~ anzuwenden, die vom Beginn des Monats, in\n(\"West) gezahlt worden ist\" gestrichen. Dabei          dem dieses Gesetz in Kraft getreten ist, gezahlt\nwird                                                   werden.\na) in Absatz 1 hinter den Worten „hergestellt                                     § 3\nworden sind\" statt des Kommas das Wort               Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\n,, und\" eingefügt;                                 dung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 21. Juli 1951.\nDer Bundespräsident\nT h ·e o d o r H e u s s\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer"]}