{"id":"bgbl1-1951-30-1","kind":"bgbl1","year":1951,"number":30,"date":"1951-06-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/30#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1951-30-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1951/bgbl1_1951_30.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche","law_date":"1951-06-21T00:00:00Z","page":399,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["399\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1951                   Ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 1951                                               1   Nr. 30\nTag                                                  Inhalt:                                                     Seite\n21. 6. 51    Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugenclliche . . . . . · •         399\n20. 6. 51    Gesetz zur Vermeidung von Härten in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei langer\nbergmännisc.;her Tätigkeit . . . . . . .     .. .•. \\•;. . . . . . ...•.·,• .. . . _. _.. . . .         400\n28. 6. 51 Gesetz zur Ände1·ung des Tabaksteuergesetzes . . . . . . . . -. . - . . . . . . 4 • • • • _. ,1.          401\n28. 6. 51 Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes • -~ • 'Jl • . . • l i     402\n28. 6. 51 Gesetz über steuerliche MaUnahmen zur Förderung der Ausfuhr                                               405\n26. 6. 51 faste Verordnunq zur Durcbfühnmq des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern\nim Rechnun~Jsjah r 1950 . . . . • . . . . . . . • . • • . . . . . . . . • . . . . . . . . .            408\n27. 6. 51 Erste Verordnung übN die Einbeziehung der Angehörigen von Nichtgebietskörperschaften in\ndie Regclun(J des Wiedergutmachungs9esetzes für Angehörige des öffentlichen Dienstes . • •             410\nInTeilIINr.9, aus~w9ebcm am 26.Juni 1951, sind veröffentlicht: Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik\nDeulschland und dem Königreich Schweden über die Verlängerung von Prioritätsfristen auf dem Gebiet des\ngewerblichen Rechtsschutzes. - Verordnung zur Ergänzung der Ordnung für den Zollverschluß der Rheinschiffe. -\nBekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund Frankreich über Grenzgänger. - Berichti9ung zum Allgemeinen Eisenbahngesetz. - Außerdem sind nach-\nrichtlich abgedruckt: Cesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (verkündet im Bundes-\ngesE,tzbl. I S. 352). - Bekanntmachung des Wortlauts der Schiffsregisterordnung (verkündet im Bundesgesetzbl. I\nS. 359). - Verordnung über Verbilligung von Dieselkraftstoff für die See-, Küsten- und Binnenschiffahrt (DKVO-Schiff)\nverkündet im Bundesgesetzbl. I S. 375 - .\nGesetz zur Änderung\ndes Niedersädisfochen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliebe.\nVom 21. Juni 1951.\nDer Bundestag       hat   das   folgende Gesetz be-               In § 34 werden die Worte „längstens jedoch bis\nschlossen:                   § 1                                  zum 30. September 1949 gestrichen.  11\nDas Niedersächsische Arbeitsschutzgesetz für\nJugendliche vom 9. Dezember 1948 in.der Fassung                                                   § 2\ndes Gesetzes vom 16. Mai 1949 (Niedersächsisches\nGesetz- und Verordnungsblatt 1948 S. 179, 1949                    Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom           r. Oktober,\nS. 116) wird wie folgt geändert:                                1949 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 21. Juni 1951.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer S lell vertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister für Arbeit\nAnton Storch"]}