{"id":"bgbl1-1951-26-3","kind":"bgbl1","year":1951,"number":26,"date":"1951-06-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/26#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1951-26-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1951/bgbl1_1951_26.pdf#page=4","order":3,"title":"Anordnung zur Durchführung des § 25 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes","law_date":"1951-05-25T00:00:00Z","page":374,"pdf_page":4,"num_pages":1,"content":["-J74                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nauf etwa 70-80° C, bis die                    In Zweifelsfällen ist die Untersuchung durch die\nProbe in Lösung gegangen                   zuständige Zolltechnische Prüfungsanstalt zu ver-\nist. Hierauf verschließt man               anlassen, die gegebenenfalls die Viskositäts-Dichte-\ndas Reagenzglas mit einem                  Konstante ermittelt.             ·\nKorkstopfen und kühlt unter\nkräftigem Schütteln unter der                         · II. Viskositäts-Dichte-Konstante\nWasserleitung schnell auf                     Zur Berechnung der Viskositäts-Dichte\".'Konstante\netwa 20° C ab.                             (K) ist die Viskosität der Probe in Saybolt Uni-\nversal Sekunden bei 210° F = 98,9° C bzw .. bei\nEine nach dem Abkühlen\n100° F = 37 ,8° C und das spezifische Gewicht bei\nder Furfurollösung auftre-                 60° F = 15,6° C zu bestimmen. Die Berechnung er-\ntende starke und mehrere                   folgt nach den von J. B. Hili und J. B. Coats - In-\nStunden beständige Trübung                 dustrial Engineering Chemistry 20, 641 - 4 (1928) -\nspricht für das Vorliegen von              angegebenen Formeln:\nMineralschmieröl          (positiver\nFurfuroltest).                             1. K = G - 0,024 - 0,022 log (V - 35,5)\n0,755\nBei       manchen       Mineral-            Hierin bedeutet:\nschmierölen können die Trü-\nbungen nach längerem Ste-                      V - die Viskosität in Saybolt Universal Sekun-\nhen allmählich aufrahmen                             den bei 210° F = 98,9° C,\nund sich auf dem Furfurol                      G - das spezifische Gewicht bei 60° F = 15,6° C.\nals Schicht ansammeln.                         Liegt die Viskosität der Probe bei 210° F =\n98,9° C unter 35,5 Saybolt Universal Sekunden,\nBleibt die Furfurollösung                   so ist die Formel 2 anzuwenden.\nnach dem Abkühlen völlig\n2. K = J0 G-1,0752 log (V -38)\nklar (negativer Furfuroltest),\nso liegt ein Reinigungsextrakt                       10 - log (V - 38)\nvor.                                           Hierin bedeutet:\nParaffinhaltige Reinigungs-                 G - das spezifische Gewicht bei 60° F = 15,6° C\nextrakte geben beim Abküh-                           und\nlen      Ausscheidungen           von          V - die Viskosität in Saybolt Universal Sekun-\nfestem Paraffin, das sich                            den bei 100° F = 37,8° C.\ndurch das kräftige Schütteln                  Reinigungsextrakte haben                eine Viskositäts-\nspontan zusammenballt und                  Dichte-Konstante (K) von 0,940 oder darüber, wo-\nauf       der      Furfurollösung          gegen die Viskositäts-Dichte-Konstante (K) der\nschwimmt, ohne diese auch                  Mineralschmieröle (Destillate, Raffinate und dergl.)\nnur im geringsten zu trüben.               erheblich unter 0,940 liegt.\n_               Anordnung                                         früher angehört hat, bei Nichtgebietskörperschaf-\nzur Durchführung des § 25 Abs. 2 des Gesetzes                               ten die Oberste Bundesbehörde, deren Geschäfts-\nzur Regelung der Wiedergutmachung national-                                 bereich dem der früheren obersten Aufsichts-\nsozialistischen Unrechts für Angehörige des                              behörde entspricht, im übrigen der Bundesminister\nöffentlichen Dienstes.                                 des Innern.\nVom 25. Mai 1951.                                       In den Fällen des § 22 Abs. 3 ist die Oberste\nBundesbehörde zuständig, jn deren Geschäfts-\nAuf Grund des § 25 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes                            bereich der Geschädigte verwendet wird oder bis\nzur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozia-                            zu seinem Eintritt in den Ruhestand verwendet\nlistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen                         worden ist.\nDienstes vom 11. Mai 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 291)\nwird bestimmt:                                                           Bonn, den 25. Mai 1951.\nZuständige oberste Dienstbehörde im Sinne\ndieser Vorschrift ist die Oberste Bundesbehörde                             Der Bundesminister des Innern\ndes Verwaltungszweiges, dem der Geschädigte                                                      Dr. Lehr\nDas Bundesgesetzblatt erscheint In lwe! gesonderten Teilen - Teil I und Teil U -. 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