{"id":"bgbl1-1951-20-4","kind":"bgbl1","year":1951,"number":20,"date":"1951-05-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/20#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1951-20-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1951/bgbl1_1951_20.pdf#page=7","order":4,"title":"Verordnung zur Überleitung der beim Deutschen Obergericht für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet anhängigen Verfahren","law_date":"1951-04-23T00:00:00Z","page":289,"pdf_page":7,"num_pages":2,"content":["Nr. 20 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Mai 1951                          219\nVerordnung zur Oberleitung\nder beim Deutschen Obergericht für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet\nanhängigen Verfahren.\nVom 23. April 1951.\nAuf Grund von Arlikel 130 des Grundgesetzes         Deutschen Obergerichts bleibt unberührt. Es genügt\nund Artikel 2 des Gesetzes Nr. 51 der Alliierten      auch, wenn die Revision rechtzeitig beim Deutschen\nHohen Kommission wird mit Zustimmung des              Obergericht eingelegt wird.\nBundesrates verordnet:                                   (3) Absatz 2 findet auch Anwendung auf Revisio-\n§ 1                           nen, die auf Grund einer vor dem 15. April 1951\nVerfahren nach Artikel V der Proklamation Nr. 8/    eingelegten sofortigen Beschwerde nach dem 31.\nVerordnung Nr. 127 (OGV), die am 31. März 1951        März 1951 von den in Absatz 1 bezeichneten Ge-\nbeim Deutschen Obergericht anhängig sind, sind        richten zugelassen werden. § 11 Abs. 2 Satz 1 der\nauszusetzen und gehen mit der Errichtung des          Verfahrensordnung des Deutschen Obergerichts\nBundesverfassungsgerichts auf dieses über.            bleibt unberührt. Es genügt auch, wenn die sofortige\nBeschwerde beim Deutschen Obergericht eingelegt\n§ 2\nwird.\n§ 3\n(1) Verfahren (Revisionen und sofortige Beschwer-\nden) nach Artikel VI OGV, die am 31. März 1951           Für Sachen, die gemäß Artikel VII OGV vor dem\nbeim Deutschen Obergericht anhängig sind, gehen,      1. April 1951 dem Deutschen Obergericht vorgelegt\nsoweit sie die Finanzgerichtsbarkeit betreffen, auf   sind, gilt § 2 Abs. 1 entsprechend.\nden Bundesfinanzhof, in allen übrigen Fällen auf\nden Bundesgerichtshof über; mit der Errichtung des                              § 4\nOberen Bundesgerichts für die Arbeits- und Sozial-       Am 31. März 1951 anhängige Verfahren nach der\ngerichtsbarkeit gehen Arbeits- und Sozialstreitig-    Zweiten Ausführungsverordnung zur OGV werden\nkeiten auf dieses Gericht über. Diese Rechtsstreitig- für erledigt erklärt.\nkeiten sind von diesen Gerichten unter entsprechen-                             § 5\nder Anwendung der OGV und der Verfahrensord-\nnung des Deutschen Obergerichts zu entscheiden.          Die Befugnisse des Generalanwalts gemäß Artikel\n(2) Läuft am 31. März 1951 die Frist zur Einlegung  XI OGV gehen auf den Oberbundesanwalt beim\neiner Revision, so kann diese auch nach dem 31.       Bundesgerichtshof über.\nMärz 1951 in Sachen, die die Finanzgerichtsbarkeit\n§ 6\nbetreffen, beim Bundesfinanzhof, in allen übrigen\nFällen beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.          Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\n§ 12 Abs. 3 Satz 2 der Verfahrensordnung des          kündung in Kraft.\nBonn, den 23. April 1951.\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister der Justiz\nDehler","290                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nWieder vorrätig!\nHandausgabe der Lohnsteuer-Riclitlinien\nLohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV 1950)\nund\nLohnsteuer-Richtlinien 1950 fLStR 1950)\nHerausgegeben vom Bundesminister                             der Finanzen\ni\nDie Handausgabe enthält neben der LStDV 1950 und den LStR 1950 Auszüge aus\ndem Einkommensteuergesetz, der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung,\ndem Steueranpassungsgesetz. dem K örpersrha ftsteuergesetz, dem Soforthilfe~\ngesetz und dem Heimkehrergesetz, die einschlägigen Verwaltungsanordnungen,\nBekanntmachungen und Erli=isse, ferner die Grundtabelle A. die Jahreslohnsteuer-\nI!    tabelle, die Lohnstenertflhellen für rn, n Fltliche. wörhentliche und tägliche Lohn-\n1     z::ihlung sowie ein umfassendes Stichwortverzeichnis.\nUmfang 128 Seiten DIN A 4, broschiert. - Preis: 2,40 DM zuzüglich 0,40 DM Porto. -\nVersand erfolqt per Nachnahme oder gegen Vorelnsendun~ des Betrages auf Postscheck-\nkonto Bundesanzeiger Köln 83 400.\nVERLAG DES BUNDESANZEIGERS, KOLNIRH. 1, POSTFACH\nDas Bundesgesetzblatt erscheint In zwei gesonderten Teilen - Teil I und Teil II -. Laufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis viertel-\njährlich 1ür Teil 1 = DM 3.00, lür Teil II - DM 2 00 1zuzüglich Zustellgebühr,. - Einzelstücke je angefangene 24 Seiten DM 0.3ü beim Verlag\nctes • Bundesanzeiger• in Bonn oder in Köln-Rh Zusendung einzelner Stücke per Streifband qegen Voreinsendung des erfo1 ::lerlichen Betrages\nauf Postscheckkonto .Bundesanzeiger' Köln 83 400 - Herausgeber· Der Bundesminister der .Justiz Verlag: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH.,\nBonn/Köln. Druck. Kölner Pressedrucx GmbH., Köln, Breite Straße 70."]}