{"id":"bgbl1-1951-20-1","kind":"bgbl1","year":1951,"number":20,"date":"1951-05-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/20#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1951-20-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1951/bgbl1_1951_20.pdf#page=1","order":1,"title":"Erstes Gesetz zur Durchführung der Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete gemäß Artikel 118 Satz 2 des Grundgesetzes","law_date":"1951-05-04T00:00:00Z","page":283,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt\n283\nTeil I\n1951                   Ausgegeben zu Bonn am 5. Mai 1951                                           Nr. 20\nTag                                              Inhalt:                                            Seite\n4. 5. 51 Erstes Gesetz zur Durchführung der Neugliederung in dem die Länder Baden, ·württemberg-\nBaden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete gemäß Artikel 118 Satz 2 des          283\nGrundgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n4, 5, 51 Zweites Gesetz über die Nengliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und\nWürttemberg-Hohenzollern    . . . . . . .                                                    284\n4. 5. 51 Gesetz über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts . • • . • • . • . . • • • • • • . • • •   288\n23. 4. 51 Verordnung zur Uberleitunq der beim Deutschen Obergericht für das Vereinigte Wirtschafts-\ngebiet anhängigen Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    289\nErstes Gesetz zur Durchführung\nder Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden und\nWürttemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete gemäß\nArtikel 118 Satz 2 des Grundgesetzes.\nVom 4. Mai 1951.\nDer Bundestag      hat das folgende Gesetz be-\nschlossen:\n§ 1\nDie Wahlperiode der Landtage der Länder Baden\nund Württemberg-Hohenzollern wird bis zum Außer-\nkrafttreten der beiden Länderverfassungen, läng-\nstens bis zum 31. März 1952, verlängert.\n§ 2\nDieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in\nKraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 4. Mai 1951.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Lehr"]}