{"id":"bgbl1-1951-2-4","kind":"bgbl1","year":1951,"number":2,"date":"1951-01-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/2#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1951-2-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1951/bgbl1_1951_2.pdf#page=7","order":4,"title":"Verordnung zur Ergänzung der Durchführungsverordnung zum Zweiten und Dritten Teil des Soforthilfegesetzes","law_date":"1950-12-22T00:00:00Z","page":51,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Nr. 2 -  vag der Ausgabe: Bonn, den 10. Janunr 1951                                             51\nVerordnung                                      Zweite Durchführungsverordnung\nzur Ergänzung der Durchführungsverordnung zum                    zum Ersten Teil des Soforthilfegesetzes.\nZweiten und Dritten Teil des Soforthilfegesetzes                               (2. StDVO - SHG). *)\nvom 8. August 1949. .                                      Vom 29. Dezember 1950.\nVom 22. Dezember 1950.                      Auf Grund des § 28 und des § 83 Absatz 1 des\nGesetzes zur Milderung dringender r~ozialer Not-\nAuf Grund des § 83 Absatz 1 des Gesetzes zur           stände (Soforthilfegesetz) vom 8. August 1949\nMilderung dringender sozialer Notstände (Sofort-         (WiGBI. S. 205) in Verbindung mit Artikel 129 Ab-\nhilfegesetz - SHG) vom 8. August 1949 (WiGBl.            satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik\nS. 205) in Verbindung mit Artikel 1.29 Absatz 1         Deutschland wird mit Zustimmung des Bundestags\nSatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik          und des Bundesrats hiermit verordnet:\nDeutschland wird mit Zustimmung des Bundestags\nund des Bundesrats verordnet:                                             Zu § 5 Ziffer 9 des Gesetzes\n§ 1\nArtikel 1\nDie Durchführungsverordnung zum Zweiten und                    Zur Befreiung gemeinnütziger Wohnungs-\nund Siedlungsunternehmen\nDritten Teil des Soforthilfegesetzes (Soforthilfe-\nDVO) vom 8. August 1949 (WiGBl. S. 225) wird wie             Der in § 16 Absatz 1 Satz 2 der (Ersten) Durch-\nfolgt ergänzt:                                          führungsverordnung zum Ersten Teil des Soforthilfe-\ngesetzes (StDVO -               SHG) vom 8. August 1949\n1. Der Soforthilfe-DVO      zu  § 36 wird   folgende  (WiGBl. S. 214) vorgeschriebene Nachweis ist für\nZiffer 5 hinzugefügt:                              das erste Erhebungsjahr bis zum 30. Juni 1951. zu\n.,5. Rentenleistungen, die ein Angehöriger er-\nerbringen .\nhält, sind nach § 36 Absatz 4 Satz 1. auf\nZu § 6 Absatz 1 Ziffer 2 Satz 2 des Gesetzes\ndie Unterhaltshilfe nur bis zu dem Betrag\nanzurechnen, der für diesen Angehörigen                                          § 2\nnach § 36 Absatz 2 als Zuschlag zur Unter-             Zur Befreiung von Kapitalgesellschaften\nhaltshilfe gewährt wird.\"\nHaben Aufsichtsratsmitglieder oder Vorstands-\n2. In Soforthilfe-DVO zu § 56 wird als Ziffer 1       mitglieder Anteile an Kapitalgesellschaften deut-\neingefügt:                                         schen Rechts satzungsgemäß halten müssen (§ 6\n„ 1. Soweit das Verfahren vor dem Spruchsenat      Absatz 1 Ziffer 2 Satz 2 des Gesetzes), so ist es für\nnicht im Gesetz und in dieser Verordnung      die Befreiung der Kapitalgesellschaft unschädlich,\nabweichend geregelt ist, gelten bis zu einer  wenn am 8. Mai 1945 oder am Währungsstichtag\nanderen bundesgesetzlichen Regelung die       oder an beiden Stichtagen die Aufsichtsratsmitglie-\nder oder die Vorstandsmitglieder ihr Amt nicht mehr\nVerfahrensvorschriften der Verordnung\ninne hatten oder im Falle ihres Todes die Anteile\nNr. 165 der Militärregierung Deutschland,\nihren Erben gehörten.\nBritisch es   Kontrollgebiet, Verwaltungs-\ngerichtsbarkeit in der britischen Zone\nZu § 24 des Gesetzes\n(Amtsblatt der Militärregierung Deutsch-\nland Britisches K~ntrol]gebiet S. 799) sinn-                                     § 3\ngemäß.\"\nAnrechnung von Zinsen und Tilgungsbeträgen\nDie bisherigen Ziffern 1 und 2 werden Ziffern 2       ifü. die Zeit vom 1. April 1949 bis 31. März 1951\nund 3.                                                      (1) Der Abgabepflichtige hat bis zum 31. Oktober\n1951 seinem zuständigen Finanzamt zum Zweck der\nArtikel 2\nAnrechnung von Zinsen und Tilgungsbeträgen aus\nEs treten in Kraft:                                   Umstellungsgrundschulden für das erste und zweite\nErhebungsjahr Bestätigungen der grundschuldver-\nArtikel 1 Ziffer 1 mit Wirkung vom ersten des auf\nwaltenden Stellen einzureichen. In die Bestätigungen\ndie Verkündung folgenden Mo-\nsind aufzunehmen\nnats,\n1. die Zinsen und planmäßigen Tilgungs-\nArtikel 1 Ziffer 2 mit dem Tage nach der Verkün-                    beträge, die auf das erste und zweite Er-\ndung dieser Verordnung.                        hebungsjahr der Soforthilfeabgabe ent-\nfallen, wenn sie\nBonn, den 22. Dezen1bcr 1950.                                         a) bis zum 30. April 1951 oder\nDer Bundesminister der Finanzen                                     b) bei Fälligkeit nach dem 31. März 1951\ninnerhalb eines Monats nach dem plan-\nIn Vertretung                                       mäßigen Fälligkeitstag bei der grund-\nHartmann                           • fiilt nur im Geb'.et des früheren Vereinigten Wirtschaftsgebiets,"]}